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Suchen Sie eine kompetente Rechtsberatung eines erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltes im Grossraum Zürich? Unsere Kanzlei im Herzen von Zürich hat Ihre Kernkompetenz in allen Bereichen des Familien– und Erbrechts, des Arbeits– und Wirtschaftsrechts, sowie in strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus besitzen wir spezielle Expertise bei Fällen mit europäischem oder internationalem Bezug. Bei Scheidung Schweiz / Deutschland oder Scheidung mit internationalem Bezug ist unsere Anwaltskanzlei die zentrale Anlaufstelle in Zürich. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Privatpersonen sowie Unternehmen aus dem In- und Ausland und vertreten diese in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
- Unsere Kompetenzen
- Unsere Advokatur in Zürich
- Ihr Anwalt in Zürich bei Fragen rund um das Konkubinat
- Anwalt Familienrecht
- Verwaltungsrecht
- Das Versicherungs- und Haftpflichtrecht
- Ihre Kanzlei für Ihr Family Office
- Unternehmensbetreuung von Ihrem Anwalt in Zürich
- Ihr Anwalt in Zürich für Vertrags- und Arbeitsrecht unterstützt in Vertragsangelegenheiten
- Ihr Anwalt für Sachenrecht
- Ihre Kanzlei für Prozessführung
- Ihre Kanzlei für Schlichtungen
- Grenzüberschreitende Rechtsfälle und internationale Praxis
- Hier finden Sie Ihren Anwalt im Herzen der Stadt Zürich – Routenplaner
- Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit unserer Advokatur in Zürich
Unsere Kompetenzen
Ihre Anwältin
Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Unsere Advokatur in Zürich
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen mit persönlichem Engagement, höchster Diskretion und auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung. Wir legen in unserer Arbeit ein grosses Augenmerk auf eine persönliche Beratung, die offen, transparent und stets mit grösster Sorgfalt gelebt wird. Unsere Klienten, welche aus den unterschiedlichsten Regionen der Welt, aus den verschiedensten gesellschaftlichen Schichten kommen, schätzen sehr, dass man im Rahmen unserer Beratung stets weiss, woran man ist und welche Chancen diese oder jene Handlungsoption bietet.
Besonders wichtig ist uns, ein unverbindliches Beratungsgespräch an den Beginn einer möglichen Zusammenarbeit zu stellen. Dabei besprechen wir nicht nur den Fall gemeinsam, sondern geben Ihnen eine erste Einschätzung über die rechtliche Lage, sowie eine Aussicht, welche Chancen oder Risken mit der Verfolgung dieses Falls zusammenhängen. Dazu kommt, dass Sie sich ein genaues Bild von uns, unserer Arbeitsweise und unserem Zugang zu Ihrem Fall machen können. Das Vertrauen zwischen Ihnen und uns ist für eine gelingende Zusammenarbeit von grossem Wert.
Ihr Anwalt in Zürich bei Fragen rund um das Konkubinat
Das Zusammenleben in wilder Ehe oder, besser bekannt das Konkubinat, ist im schweizerischen Recht nicht geregelt. Es gibt keine allgemeingültige Definition und auch keine umfassende Regelung der mit dem Konkubinat verbundenen Rechtsfolgen. Aus diesem Grund sollte man sich von einem Rechtsanwalt in Zürich beraten lassen.
Unser Anwalt und Experte bei Fragen rund um das Konkubinat berät Sie und erklärt Ihnen die Unterschiede über die Ehe, das Zusammenleben ohne Trauschein und die eingetragene Partnerschaft. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungstermin in unserer Kanzlei. Ihr Anwalt in Zürich ist für Sie da!
Anwalt Familienrecht
Das Familienrecht ist ein breites Rechtsgebiet, das durch die Vielzahl an verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einer Familie immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dabei spielen Themen wie das Eherecht, Unterhaltsregelungen, Besuchsrechte für Kinder, Güterrecht und viele weitere Themen eine Rolle. Dabei kann es um die Erstellung einer Vereinbarung gehen, die Änderung einer bestehenden, oder auch die Begleitung und Betreuung eines gesamten Verfahrens.
Familienrechtliche Angelegenheiten sind regelmässig hoch emotional und nervenaufreibend für alle Beteiligten. Wir verstehen das, und legen grossen Wert auf eine sensible und einfühlsame Betreuung unserer Mandanten. Wir haben zudem immer auch das grosse Ganze im Blick und versuchen vor allem in Fällen, wo Kinder involviert sind, das beste für diese und ihr Wohl zu erreichen.
Unser Anwalt für Familienrecht in Zürich verfügt über eine ausgezeichnete Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Bereich des Familienrechts. Bei familienrechtlichen Themen können wir Ihnen weiterhelfen.
Unser Anwalt für Familienrecht, unterstützt und vertritt Sie in allen scheidungs- und familienrechtlichen Belangen, und selbstverständlich auch vor allen Behörden und Gerichten. Dabei ist uns das grösste Anliegen, Ihren Wünschen gerecht zu werden und für Sie die beste Lösung zu erzielen. Wir unterstützen Sie zudem auch bei Trennung, Scheidung, Eheschutz, Kinder- und Erwachsenenschutz. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt in Zürich.
Neben den klassischen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Eheschutz, Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, KESB und dergleichen, beraten und unterstützen wir Sie auch bei Fragen und der Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht oder auch bei Fragen rund um das Thema Beistandschaften.
Für uns ist klar, dass eine einvernehmliche Lösung praktisch immer die zu bevorzugende Variante ist, da sie regelmässig rasch und kostengünstig über die Bühne gebracht werden kann. Sollte keine Lösung gefunden werden können, vertreten wir Sie und Ihre Interessen selbstverständlich auch in einem Verfahren vor einem Gericht.
Die Scheidung
Die Scheidung ist rechtlich betrachtet die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Dieses Urteil kann auf unterschiedliche, im Kern aber zwei verschiedene Wege erreicht werden: Entweder beantragen beide Ehegatten die Ehescheidung bei Gericht, oder nur ein Ehegatte möchte die Scheidung erwirken.
Scheidung mit internationalem Bezug
Bei Scheidung mit internationalem Bezug ist die Advokatur Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle in der ganzen Schweiz.
weitere Infos zur Scheidung Schweiz / Deutschland
Einvernehmliche Scheidung mit Scheidungkonvention
Es ist naheliegend, dass der erste Fall in aller Regel die schnellste, effizienteste und kostengünstige Form der Scheidung darstellt. Dabei erzielen die Ehegatten eine Einigung nicht nur über den Umstand der Scheidung, sondern auch über die wichtigsten Scheidungsnebenfolgen, die typischerweise die güterrechtliche Auseinandersetzung und die etwaige Obsorge- und Betreuungsregelung gemeinsamer Kinder betrifft. In dieser Scheidungskonvention kann auch bereits ein nachehelicher Unterhalt vereinbart und sodann dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden. Stimmt das Gericht dem zu, und sind alle wichtigen Folgen geregelt, kann man binnen weniger Monate ein Scheidungsurteil erwirken.
weitere Infos zur Scheidung auf gemeinsames Begehren
Strittige Scheidung
Möchte nur ein Ehegatte die Scheidung, und stimmt der andere dem nicht zu, so muss grundsätzlich eine Trennungszeit von zwei Jahren abgewartet werden, ehe die Scheidungsklage von nur einem Ehegatten eingereicht werden kann. Ausnahmen von dieser Trennungszeit liegen dann vor, wenn bspw. die Fortführung der Ehe unzumutbar oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht verhältnismässig ist. Dies wird im Einzelfall durch das Gericht auf Antrag geprüft.
weitere Infos zum Scheidungsprozess
Güterstände
Wer eine Ehe eingeht, kann in der Schweiz zwischen drei Formen der güterrechtlichen Ordnung wählen. Simpel gesagt, geht es darum, wie weit die finanzielle Verflechtung der Partner gehen soll. Per Gesetz, und mangels anderslautender Vereinbarung bspw. in einem Ehevertrag, lebt man in der Errungenschaftsgemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet, und kein Erbe oder eine Schenkung sind, zur Errungenschaft zählen. Dazu gehören alle Lohnzahlungen, Vorsorgeguthaben etc. Im Falle einer Scheidung werden alle diese Vermögenswerte zusammengerechnet, und hälftig zwischen den Eheleuten geteilt.
Die zweite Option ist die Gütergemeinschaft, in der bestimmte Vermögenswerte als gemeinschaftliches Gut deklariert, und andere als Eigengut beim jeweiligen Partner verbleiben sollen. Diese Option mag reizvoll und in manchen Fällen auch sinnvoll sein, birgt aber das Risiko, dass man die Vermögenswerte dann auch nicht vermischen darf und genau dokumentieren muss, wem was gehört, bzw. wer wofür eine Leistung erbracht hat.
Letztlich gibt es auch die Option der Gütertrennung, bei der beide Partner alles bei sich behalten. Sie werden güterrechtlich weiterhin als zwei getrennte Subjekte behandelt. In der Praxis, vor allem bei einem gemeinsamen Wohnsitz, stellt sich die Frage der Dokumentation und zweifelsfreien Auseinanderhaltung der finanziellen Belange.
Ehevertrag
Unser Zürcher Anwalt für den Ehevertrag berät Sie gerne zu all diesen Themen, egal in welchem Stadium Sie sich gerade befinden. So erstellen und beraten wir Sie gerne beim Thema Ehevertrag, betreuen und vertreten Sie aber genauso auch im Falle einer Scheidung. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit bei Fragen zur Verfügung, die ein Spezialthema betreffen oder akut einer Klärung bedürfen.
Das Sorgerecht
In der Schweiz stehen alle Kinder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich unter der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dabei tragen die Eltern die Verantwortung für die Erziehung und notwendige Pflege (sprich Sorge) des Kindes, und treffen für dieses altersadäquat die anstehenden Entscheidungen. Das fängt bei ganz grundlegenden Dingen wie der Wahl des Wohnsitzes oder der Art der Erziehung an, und reicht bis hin zur Entscheidung über medizinische Eingriffe und Behandlungen oder auch die Wahl der Religion. Nach dem gesetzgeberischen Konzept steht dabei das Kindeswohl immer an erster Stelle, und diese Verantwortung wird prinzipiell per Geburt den Eltern dieses Kindes übertragen. Dies gilt für verheiratete Paare. Bei unverheirateten Eltern erhält grundsätzlich nur die Mutter das Sorgerecht, ausser die Eltern unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung, in der anderes vereinbart wird. Dem gesetzgeberischen Konzept folgend ist klar, dass bei einer Kindeswohlgefährdung Massnahmen gesetzt werden können, die diesen unerwünschten Zustand beseitigen. Dafür gibt es eine ganze Reihe an Massnahmen unterschiedlicher Eingriffsstärke, die durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet werden können. Ihr Anwalt in Zürich setzt Ihre Interessen durch.
Beratung in Sorgerechtsfragen
Bei einer Trennung, bei der gemeinsame Kinder existieren, ist die Frage nach der Sorge und die Regelung der Besuchszeiten etc. eine ganz zentrale. Unser Anwalt in Zürich und Experte für das Sorgerecht unterstützt Sie gerne bei der Erarbeitung einer Vereinbarung, klären Sie über die rechtliche Situation auf und übernehmen auch die Kommunikation mit der Kindesschutzbehörde, so Sie das wünschen. Vereinbaren Sie daher gerne ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir uns persönlich für Sie und Ihr Anliegen Zeit nehmen.
Was versteht man unter Obhut?
Im Gegensatz zur Sorge, welche die grundlegenden Dinge regelt und betrifft, geht es bei der Obhut darum, wer sich tatsächlich und zumindest mehrheitlich um das Kind kümmert. Regelmässig wird es die Person, bzw. die Personen sein, bei denen das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern führt das also in der Praxis dazu, dass bspw. die Sorge geteilt ist, die Obhut jedoch bei einem Elternteil liegt, der die täglichen Entscheidungen trifft, und sich in grundlegenden Fragen, die die Sorge betreffen, mit dem anderen Elternteil abstimmen muss. Es gibt auch die Möglichkeit der geteilten oder alternierenden Obhut, wobei sich eben beide Elternteile regelmässig und auch im täglichen Leben um das Kind kümmern.
Was ist der persönliche Verkehr?
In manchen Fällen hat ein Elternteil nach einer Trennung die elterliche Sorge und die Obhut inne. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass der andere Elternteil kein Besuchsrecht hat. Schliesslich hat auch das Kind selbst ein Recht auf Umgang mit dem anderen, nicht betreuenden Elternteil. Meist werden dabei Betreuungsregelungen vereinbart, wann also etwa das Kind beim anderen Elternteil Zeit verbringt. Das Kind hat bei diesen Vereinbarungen altersadäquat ein Mitspracherecht. Selbstverständlich steht das Besuchsrecht dann nicht zu, wenn befürchtet werden muss, dass dem Kind etwas zustösst oder andere Gründe dafür sprechen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. In manchen Fällen gibt es dann ein begleitetes Besuchsrecht, bevor man dieses gänzlich entzieht.
Was ist eine Trennung?
Die Trennung definiert sich grundsätzlich so, dass der gemeinsame Haushalt aufgegeben wird. Dies bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass diese Trennung von Dauer ist, und schon gar nicht, dass eine Scheidung erfolgen soll. Die Trennung kann bspw. von dreimonatiger Dauer sein, und danach findet man wieder in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Bei einer Trennung, prinzipiell unabhängig von der Dauer, stellen sich vor allem Fragen der Kinderbetreuung und eines allfälligen Unterhalts, wenn es zwischen den Ehepartner gravierende Unterschiede in der Höhe des Einkommens gibt.
Trennungsvereinbarung
Im Falle einer Trennung sind einige Dinge zu regeln und zu beachten. So geht es massgeblich um die Kinderbetreuung und den entsprechenden Unterhalt für diese. Solche Vereinbarungen sind, da das Kindeswohl betroffen ist, von der Kindesschutzbehörde zu genehmigen. Eine Vereinbarung kann bei einem Notar oder bei unserem Anwalt in Zürich in Auftrag gegeben werden, was schon deshalb zu empfehlen ist, da diese Personen jahrelange Erfahrung besitzen und in genauer Kenntnis der Rechtslage sind. Dafür ist allerdings eine grundsätzliche Einigung der Eltern notwendig. Kann eine solche Einigung nicht erzielt werden, entscheidet ein Gericht über die Betreuungs- und Unterhaltsmodalitäten.
Unterhalt
Im Falle einer Trennung, bei der die Ehegatten unterschiedlich viel verdient haben, entsteht die Frage, ob jemand Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen, im Kern jedoch folgt man dem Prinzip, dass der Lebensstandard auch nach einer Trennung angemessen weitergeführt werden darf.
Kinderbetreuung
Im Falle einer Trennung ist klar, dass wohl ein Elternteil die gemeinsame Wohnung verlassen wird. Das Kind wird in aller Regel hauptsächlich von einem Elternteil betreut werden, nämlich da, wo es wohnt. Der andere Elternteil darf grundsätzlich das Kind auch betreuen, jedenfalls bspw. jedes zweite Wochenende oder nach Vereinbarung.
Beratung in Trennungsfragen
Bei allen Fragen rund um das Thema Trennung stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung, in dem Sie uns alle Fragen zu Ihrem Fall stellen können und wir Ihnen eine rechtliche Einschätzung geben können. Gerne übernimmt unser Anwalt in Zürich dann auch das Mandat und erledigen für Sie die notwendigen und vereinbarten Schritte.
Erbrecht
Erbrecht Schweiz
Wo kann ein Anwalt Erbrecht unterstützen?
Zunächst geht es einmal darum, ob ein letzter Wille errichtet oder bereits zu Lebzeiten aktiv die Nachlassplanung gestaltet werden soll. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt vor allem dafür notwendig, dass die Urkunden formal gültig sind und inhaltlich zweifelsfrei und rechtlich korrekt den Willen des Erblasser widergeben. Befindet man sich bereits im Nachlassverfahren, so kann ein Anwalt inbseondere bei der Berechnung der einzelnen Ansprüche, der Auslegung eines Testaments/Erbvertrages, oder aber auch schlicht bei der operativen Abwicklung (Willensvollstreckung) zwischen den Erben untereinander behilflich sein. Die Praxis zeigt, dass eine fachkundige und moderierende Person positiv auf den gesamten Prozess einwirken und somit Streitigkeiten (z.B. Erbschaftsanfechtung) und Diskussionen vermeiden kann.
Ihre Kanzlei für Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, welches in aller Regel zu Lebzeiten für einen selbst keine grosse Rolle spielt, und auch für potenzielle Erben nicht wirklich im Vordergrund der Interessen steht. Gleichwohl werden sich die allermeisten Menschen irgendwann entweder als Erbe in einer Situation wiederfinden, oder durch das eigene Ableben zum Erblasser, der etwas vererbt.
Das gesetzliche Erbrecht kennt viele Bestimmungen und Regelungen, wie das Erbe unter welchen Personen aufzuteilen ist, wenn der Erblasser keine individuelle Regelung getroffen hat. Man sieht also, dass der Gesetzgeber wollte, dass das Erbe prinzipiell Sache desjenigen ist, der etwas vererbt, und er also entscheiden darf, wem er was vererben möchte. Da das gesetzliche Erbrecht niemals für eine spezifische Situation gedacht sein konnte, ist es überaus empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema Erbschaft zu beschäftigen und gegebenenfalls ein Testament, einen Erbvertrag oder eine sonstige letztwillige Verfügung aufzusetzen. In den allermeisten Fällen gelingt es uns, Ihre Wünsche in ein rechtliches Gewand zu kleiden, das klar bestimmt, präzise formuliert und rechtlich korrekt gestaltet ist. Das vermeidet im Erbfall Streitigkeiten unter den Erben, schafft unter Umständen bereits zu Lebzeiten für alle Parteien Klarheit und lässt Sie ruhigen Gewissens schlafen, da Sie davon ausgehen können, dass in Ihrem und dem Sinne der Familie alles geregelt wurde.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz hat zur Maxime, dass primär die Verwandten des Erblassers, also des Verstorbenen, den Nachlass erben sollen. Daneben erbt stets der überlebende Ehegatte, der als einzige Person nicht blutsverwandt ist. Im Prinzip ist die Logik sehr simpel. Von dieser kann, mit gewissen Einschränkungen, im Wege der gewillkürten Erbfolge, insbesondere durch Erbvertrag oder Testament, abgewichen werden.
Heutzutage gibt es aber die unterschiedlichsten Familienkonstellationen, mit Scheidung, neuer Ehe, Kindern aus mehreren Beziehungen, Adoptionen oder Stiefkindern, sodass die Aufteilung des Erbes schon nicht mehr so trivial ist. Aus all diesen Gründen ist es daher sehr ratsam, sich bereits frühzeitig Gedanken über die Nachlassregelung zu machen und gegbeenfalls eine letztwillige Verfügung zu verfassen, sodass die Regelung bereits getroffen wurde und sich die Erben nicht mehr damit auseinandersetzen und streiten müssen. Wir unterstützen Sie dabei gerne bei jedweden Fragen, sei es mit Blick auf die Erstellung einer Urkunde, oder sei aus auch in einem laufenden Nachlassverfahren, wenn es um die konkrete Abwicklung, die Willensvollstreckung, eine Erbschaftsanfechtung oder andere Streitigkeiten um Pflichtteile oder dergleichen geht.
Unser Anwalt in Zürich übernimmt für Sie gerne die Erstellung, Formulierung und die Beglaubigung (durch unsere Partnernotariat) des Testaments, wobei Ihnen zugutekommt, dass er neben seiner langen Erfahrung im Bereich des Erbrechts, fundierte wirtschaftliche Expertise hat, welche er in den Erstellungsprozess einfliessen lassen kann. Die Mitarbeiter unserer Kanzlei besitzen zudem Expertise nicht nur im schweizerischen Recht, sondern verfügen über profunde Kenntnisse des deutschen, tschechischen und europäischen Rechts, womit wir der ideale Ansprechpartner für komplexe Vermögenssituationen sind.
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen und mehreren Erben, ist es unbedingt anzuraten, auf eine anwaltliche Unterstützung und Beratung zu vertrauen. Es geht hierbei nicht bloss um die Aufklärung über die rechtlichen Vorschriften, sondern vielfach um die detaillierte Kenntnis der in Frage stehenden rechtlichen Instrumente, der gerichtlichen Praxis, oder auch der Praktikabilität.
Eheliches Güter- und Erbrecht
Da die Ehe das stärkste Band zwischen zwei Menschen ist, und jedenfalls der Konzeption nach mit dem Tod endet, ist klar, dass prinzipiell der überlebende Ehegatte eine Sonderstellung in der erbrechtlichen Folge einnimmt. Er erbt mindestens die Hälfte des Nachlasses, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In manchen Fällen kann es aber der Wunsch sein, dem Ehepartner mehr davon zu überlassen, oder auch mit den Kindern zu vereinbaren, dass diese erst erben, wenn beide Ehegatten verstorben sind. Man sieht an diesem kleinen Beispiel, dass es eine Vielzahl an Regelungsmöglichkeiten gibt, derer man sich bewusst sein sollte. Im Ergebnis ist es meist möglich, die individuellen Wünsche in ein rechtliches Gewand zu kleiden. Dafür braucht es aber eine profunde Kenntnis der Materie und ein gutes Verständnis von der individuellen Situation. Unser Anwalt in Zürich besitzt jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, sodass wir Ihnen hier eine optimale Beratung und Unterstützung anbieten können.
Erbvertrag und Testament
Wer seinen Nachlass, aus welchen Gründen immer, nicht nach der gesetzlichen Erbfolge aufteilen möchte, hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten einen Erbvertrag abzuschliessen, oder durch ein Testament zu verfügen, wie der Nachlass nach seinem Tod aufgeteilt werden soll.
Ein zentraler Unterschied ist, dass der Erbvertrag ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, also auch die Zustimmung und Unterschrift der anderen Person für dessen Gültigkeit verlangt. Es ist daher naheliegend, dass der Erbvertrag eine grössere Bindung an den Willen hat, als ein Testament, dass keine weiteren Personen zur Zustimmung braucht.
Das Testament kann sehr allgemein, aber auch extrem detailliert ausgestaltet sein. Je nachdem, wie die konkrete Situation ist, und was der Wille des Erblassers ist. Im Detail kommt es auf eine Genauigkeit und formale Korrektheit an, weshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt jedenfalls anzuraten ist.
weitere Infos zum Erbvertrag / Testament
Verwaltungsrecht
Ihr Anwalt in Zürich für Themen in der öffentlichen Verwaltung
Die praktischen Anwendungsfälle, wo eine Person mit dem Verwaltungsrecht in Berührung kommt, sind das öffentliche Ordnungsrecht (und hier prominent die Strassenverkehrsordnung / Strassenverkehrsrecht), Ausländerrecht / Migrationsrecht, Umweltrecht, Baurecht, Bewilligungen oder auch Wirtschaftsverwaltung- und Wettbewerbsrecht. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten vor Behörden oder auch Gerichten.
Bildungs- und Schulrecht
Jede Person ist vom Schulrecht irgendwann betroffen, manche gehen länger in die Schule oder studieren gar auf einer Universität. Da dieser Bereich so elementar wichtig für unsere Gesellschaft ist, gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die sich mithin aus einer Bundesverfassung ableiten. In diesem Bereich kann es aber auch zu Problemen kommen, wenn etwa ein Disziplinarverfahren hängig ist, das Kind von der Schule verwiesen wird oder dergleichen. Unser Anwalt für Schulrecht in Zürich kann Sie hier über die rechtliche Lage aufklären, Ihnen Rat geben und geeignete Schritte vorschlagen.
Schüler, Eltern und Studierende
Gerade in den derzeit herausfordernden Zeiten durch die Pandemie stellen sich für alle Beteiligten am Schul- und Universitätsbetrieb bereits bekannte, aber auch viele neue Fragen, die einer Lösung harren. Wir können Sie dabei unterstützen, indem wir Sie über Ihre Rechte aufklären, Verfahren schildern und geeignete Lösungswege eröffnen.
Das Versicherungs- und Haftpflichtrecht
Jeder Mensch hat vermutlich irgendwann schon einmal einen kleineren oder grösseren Schaden durch eine andere Person erlitten. In solchen Konstellationen denkt man wohl instinktiv daran, dass eine Versicherung hier eingreifen müsste. Manchmal stellt man dann aber fest, dass genau das, was einem widerfahren ist, nicht von der Versicherung bezahlt werden soll. Es lohnt sich in den meisten Fällen, diese Entscheidung zu überprüfen. Grundsätzlich gilt, dass ein Schaden, der eingetreten ist, nur dann einer anderen Person zugeordnet werden kann, wenn diese ein Verschulden trifft. Dafür gibt es zB. auch die sogenannte Haftpflichtversicherung. Im Einzelfall ist es anzuraten, den Fall gemeinsam mit einem Anwalt für Versicherungs- und Haftpflichtrecht zu analysieren und dann zu beraten, welche Schritte am besten zur gewünschten Situation führen.
Das Haftpflichtrecht – die ausservertragliche Haftung
Während es breit bekannt ist, dass zwischen Vertragspartnern Haftungsbeziehungen herrschen, ist das Haftpflichtrecht mitunter schwerer zu fassen. In vielen Fällen kann eine Haftung auch eintreten, obwohl die geschädigte Person und der Schädiger gar keinen Vertrag miteinander geschlossen haben. Dies ist gilt zum Beispiel für vorvertragliche oder nachvertragliche Sorgfaltspflichten (culpa in contrahendo). Unser Anwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht in Zürich ist für Sie da und setzt Ihre Interessen durch.
weitere Infos zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Ihre Kanzlei für Ihr Family Office
Family Offices erfreuen sich grosser Beliebtheit, da hier in einem kleinen Rahmen passgenau und dem Willen der Familie entsprechend agiert, investiert und gehandelt werden kann. Unsere Kanzlei versteht sich gerne als langfristiger und diskreter Berater und Begleiter jeglicher familienrechtlicher oder die Familie betreffenden Belange. Sei es mit Blick auf Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen oder der gleichen, oder aber auch die Regelung des Nachlasses oder das aktive Management des Vermögens zu Lebzeiten. Unser Anwalt in Zürich erarbeitet und prüft für Sie Verträge, begleitet Übernahme- oder Verkaufsprozesse und steht Ihnen sonst auch bei allen Fragen zur Verfügung.
Unternehmensbetreuung von Ihrem Anwalt in Zürich
Die Schweiz ist als Sitz für Gesellschaften sehr attraktiv. Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind, oder wofür Sie Ihre Gesellschaft in der Schweiz haben, übernehmen wir Für sie die Betreuung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir kümmern uns gerne auch um die Themen Arbeitsrecht, Bewilligung, Investitionsüberlegungen oder auch die Restrukturierung bis hin zum Verkauf. Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen gehören ebenso zum Geschäftsleben dazu, und auch hier unterstützen und beraten wir Sie gerne.
Ihre Anwaltskanzlei für Unternehmen und Transaktionen
Unternehmer aus aller Welt schätzen den Standort Schweiz als Unternehmenssitz. Dabei profitieren Sie von einem guten steuerlichen Umfeld, guten Umweltfaktoren und einer grossen Anzahl von gut ausgebildeten Fachkräften in einem sicheren Land im Herzen Europas. Daneben ist bspw. die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz mit wenig Hürden und keinem langen Verfahren verbunden. Unser Anwalt in Zürich unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, bei der Entscheidung zur Wahl der Rechtsform und der Formulierung etwaiger Statuten und Gründungsdokumente, sowie bei der Beglaubigung der Dokumente und der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister.
Es ist keine Voraussetzung, dass der Firmengründer in der Schweiz ansässig ist, jedoch muss zumindest ein Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wir beraten dabei Unternehmensgründer, Investoren, Investmentbanken und Gesellschaften gleichermassen, welche von unserer jahrelangen Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und bei Transaktionen, gerade auch im internationalen Zusammenhang profitieren.
Unsere Expertise umfasst dabei Fusionen, Unternehmensübernahmen, strategische Investitionen, sowie die Begleitung von Star-ups und Venture Capital, die Sanierung von Unternehmen, Corporate Governance, sowie M&A Transaktionen im Bereich von Aktienkäufen und Anlagenverkäufen. Dabei beraten und unterstützen wir grosse Unternehmen ebenso, wie kleine und mittelständische Unternehmen.
Wir beraten und unterstützen zudem bei Fragen der Due Diligence, Unternehmesuntersuchungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, sowie Fragen zur Vergütungsplanung und der Unternehmensführung allgemein. Letztlich achten wir bei unsere Beratung stets auf die penible Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, gerade auch mit Blick auf Pflichten zur Offenlegung bestimmter Zahlen und Reports, sowie steuerrechtlicher Aspekte.
Ihre Kanzlei für KMU
Als Unternehmer hat man heutzutage mit unzähligen Vorschriften, Fragestellungen und gesetzlichen Normen zu tun. Dabei investiert man viel Zeit in Bereiche, gerade wenn es um rechtliche Belange geht, die eigentlich nicht Gegenstand des Geschäftsbetriebes sind. Unser Ziel ist es, Ihnen diese Lasten abzunehmen und Sie passgenau nach Ihren individuellen Bedürfnissen persönlich und vertraulich zu beraten, zu unterstützen und Ihnen für jede Situation die passende Lösung vorzuschlagen. Dabei können wir auf unsere jahrelange Erfahrung in der Kanzlei, auf die Kenntnis mehrerer Rechtsordnungen, insbesondere des Europarechts und unsere Fachkenntnis verlassen.
Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht berät Private, Unternehmer und Gesellschaften von der Firmengründung bis zum Verkauf bzw. Liquidation. Auch im Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht sind wir für Sie da!
Ihr Anwalt in Zürich für die Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe
Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre zahlreichen Unternehmen, die in ihren Branchen Weltführer sind. Dabei sind die KMU, also kleiner bis mittlere Betriebe, das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Viele dieser Betriebe stehen in Familienbesitz, und manche werden auch von einer Familie, bzw. einzelnen Personen geleitet. Die Frage, welches der Kinder im Unternehmen einsteigen soll, oder welche Person aus der Verwandtschaft oder extern den Betrieb einmal übernehmen soll, treibt viele um. Und das zurecht, stellt es doch eine elementare Frage dar.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass das frühzeitige Beschäftigen mit diesem Thema von grossem Wert ist. Hier kann man in Ruhe, unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren, im Gespräch mit den betreffenden Personen Lösungen erarbeiten, die tragfähig, nachhaltig und für alle in Ordnung sind. Unsere Aufgabe hierbei verstehen wir als Partner, der die rechtlichen Normen im Blick hat, aus der Erfahrung weiss, welche Formen besser, welche Vereinbarungen schlechter funktionieren, und der am Ende die Wünsche in ein rechtliches Kleid packt. Unser Anwalt in Zürich unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
Ihr Anwalt für Unternehmensrecht, Firmenrecht und Betriebsnachfolge unterstützt Unternehmen im Gesellschafts- Handels- und Wirtschaftrecht.
Ihr Anwalt in Zürich für Vertrags- und Arbeitsrecht unterstützt in Vertragsangelegenheiten
Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung oder Überprüfung von Kaufverträgen oder anderen Verträgen im In- und Ausland und klären Sie über die rechtliche Lage auf. Unser Anwalt für Vertragsrecht unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei Vertragsverhandlung oder Vertragsgestaltung. Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei Fragen rund um arbeitsrechtliche Themen wie Kündigung, Mobbing oder Arbeitszeugnis. Auch bei Fragen zur Schenkung oder zum Kaufvertrag berät und vertritt Sie Ihr Experte für Vertragsrecht umfassend.
weitere Infos zum Werkvertragsrecht und zum Transportrecht
Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei berät, vertritt und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir sind überzeugt davon, dass wir im einzelnen Fall eine bessere Beratung leisten können, wenn wir Erfahrung aus der Sicht beider Seiten haben. In vielen Fällen hat sich unsere Praxis bereits als erfolgsversprechend und lohnend für den Erfolg unserer Mandanten herausgestellt. Wir beraten und unterstützen Sie dabei in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sei es bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags, der Prüfung desselben oder bei allgemeinen Rechtsfragen, die bspw. im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland im Zusammenhang stehen.
Unser Anwalt in Zürich steht Ihnen genauso unterstützend zur Seite, wenn es um die Erlangung einer Arbeitsbewilligung oder die Prüfung eines Arbeitszeugnisses geht, und bei allen Fragen zur Geheimhaltung und des Konkurrenzverbotes, die in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger und präsenter werden. Letztlich bildet ein zentraler Teil des Arbeitsrechts die Kündigung oder Entlassung, die regelmässig rechtliche Fragen oder Streitigkeiten zwischen den Parteien auslösen können.
Unser Massstab ist dabei stets, für Sie die optimale Lösung zu finden. Unser Anwalt in Zürich kommuniziert Ihnen dabei stets transparent und offen, welche Wege er und sein Team für zielführend und sinnvoll erachtet, und wovon er eher abraten würde.
Wenn also eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden soll, tun wir alles, damit dies erreicht werden kann. Wenn eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertreten wir Sie und Ihre Interessen mit vollem Einsatz vor Gericht. Wir haben viele Prozesse bereits erfolgreich für unsere Klienten durchfechten können, weshalb wir uns keinesfalls scheuen, auch diesen Weg mit Ihnen zu bestreiten. Vereinbaren Sie am besten ein unverbindliches Beratungsgespräch bei unserem Zürcher Anwalt in unserer Kanzlei, wo wir uns Ihren Fall im Detail ansehen können.
Ihre Kanzlei bei Firmengründungen und Vertragsabschlüssen
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Handelsrechts (Gesellschafts-, Unternehmens-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht). Wir beraten und unterstützen Sie daher gerne in allen mit diesen Themen in Zusammenhang stehenden Fragen. Beachten Sie, dass bei vielen Verträgen eine Beurkundungspflicht vorliegt, die für die Gültigkeit einer Vereinbarung Voraussetzung ist. Wir übernehmen gerne die Prüfung von Verträgen und veranlassen die Beglaubigung durch unser Partnernotariat.
Finanzierungsverträge und Factoring
In der modernen Geschäftswelt stehen einem für die Sicherung oder Beschaffung von Liquidität längst nicht mehr nur die althergebrachten und gut bekannten Instrumente des Kredit oder Darlehensvertrages zur Verfügung. Vielfach werden nun deutlich komplizierte Finanzierungsmodelle gewählt, zu denen auch das Factoring und der Leasingvertrag gehören. Was zu Beginn vielleicht ganz einfach klingt, ist im Detail sehr kompliziert und reicht tief in bank- und kapitalmarktrechtliche Bereiche hinein. Es ist daher unabdingbar, sich mit einem erfahren Anwalt in diesem Bereich zu beraten, und die Vertragsgestaltung mit grossem Interesse zu verfolgen. Probleme in diesem Bereich ziehen nicht nur grosse Kostenfolgen nach sich, sondern binden enorm viel Zeit, wenn man sich mit einer nachträglichen Lösung oder einem Verfahren beschäftigen muss. Vereinbaren Sie daher gerne frühzeitig einen Termin in unserer Kanzlei, und wir erörtern und besprechen Ihren Fall im Detail, persönlich und diskret. Unser Anwalt in Zürich ist für Sie da!
Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht
Der Vertrag ist nicht erst heutzutage aus dem alltäglichen wie geschäftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Im Wesentlichen charakterisiert er sich dadurch, dass sich zwei oder mehr Parteien über eine Sache einig sind, die Rechtsfolgen auslösen soll. Man geht eine Beziehung ein, die im Regelfall beiden Seiten Rechte und Pflichten auferlegt. Dabei ist der Abschluss eines Vertrags grundsätzlich an keine Form gebunden, kann also problemlos auch mündlich erfolgen.
Manche Geschäfte benötigen allerdings die Schriftform, und manche sogar eine notarielle Beglaubigung, um rechtliche Wirkung zu entfalten. Klar ist, dass die Komplexität von Verträgen stark variieren kann. Während ein Vertrag über den Kauf einer Hose in einem Geschäft wohl keine grossen Probleme aufwirft, ist die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder die Erstellung eines Werkvertrages zum Bau eines grossen Projektes wesentlich schwieriger.
Der oberste Grundsatz, pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), bringt klar zum Ausdruck, dass die Vertragstreue prinzipiell immer im Vertragsrecht gilt. Wer aus einem Vertrag aussteigen möchte, braucht dafür einen Grund. Es ist daher ärgerlich und kann sehr teuer werden, wenn ein Vertrag schlecht oder unpräzise formuliert wurde, und es daher Raum für Interpretationen gibt. Unsere Kanzlei ist auf Vertragsrecht spezialisiert, kennt die Fallstricke und wichtigen Punkte, auf die man keinesfalls vergessen darf, und stellt sicher, dass der Vertrag genau das widerspiegelt, was Sie sich auch wünschen und erwarten. Dabei prüft unser Anwalt in Zürich die Verträge nicht nur auf ihren Inhalt, sondern auch auf formale und rechtliche Korrektheit hin. Dies ist mindestens so wichtig wie der Inhalt selbst, da auch solche Fehler zur Anfechtung berechtigen können.
Unser Anwalt für Vertragsrecht in Zürich unterstützt Sie dabei bei der Erstellung oder Prüfung von Kauf-, Werk-, Arbeits-, Miet-, Leasing-, Franchise- und Lieferungsverträgen sowie dergleichen mehr. Wenn Sie bereits einen Vertrag vorliegen haben, den Sie anfechten möchten, so stehen wir Ihnen dabei gerne mit Rat und Unterstützung zur Seite, um Ihrem Anspruch zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und der tadellosen und hoch motivierten Arbeitseinstellung all unserer Mitarbeiter.
Die Vertragsgestaltung gehört zu einem entscheidenden Punkt beim geschäftlichen Betrieb. Das gilt umso mehr, wenn man über nationale Grenzen hinweg Handel betreiben möchte. So müssen die Verträge nämlich auch berücksichtigen, welches Recht auf das Geschäft Anwendung finden soll, wo der Gerichtsstand ist und dergleichen mehr. Man muss hier also weitere Dinge beachten, die bei bloss nationalen Verträgen keine oder nur eine geringe Rolle spielen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise in diesem Bereich.
weitere Infos zum Vertragsrecht
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem, eine Frage, oder aber auch bereits ein laufendes Verfahren haben, so kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Wir nehmen uns dabei Zeit für Ihren Fall und geben Ihnen unsere Einschätzung der Lage. Gemeinsam mit Ihnen kann unser Anwalt in Zürich in der Folge eine Strategie festlegen.
weitere Infos zum Arbeitsrecht
Die aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Im Geschäftsleben stehen Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Ganz gleich, ob es dabei um ausstehende Forderungen geht, Differenzen über die Interpretation vertraglicher Bestimmungen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Oftmals ist eine schiedsgerichtliche Streitbeilegung die beste Lösung, bevor man ein öffentliches Verfahren vor einem ordentlichen Gericht führt. Unser Anwalt in Zürich verfügt über jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen, und übernehmt für Sie gerne die Erarbeitung und Vertretung in einem solchen Prozess, oder überprüft eine Einigung im Rahmen der Fairnesskontrolle.
Ihr Anwalt für Sachenrecht
Das Sachenrecht ist ein elementarer Bestandteil des schweizerischen Zivilrechts, denn es regelt, wer Eigentum an einer Sache oder Forderung hat. Das Sachenrecht befasst sich daher mit Fragen des Eigentums (auch Stockwerkeigentum), Schutzrechte, Besitzrecht, Grundbuch, Mit- und Gesamteigentum, Nachbarrecht mit Blick auf Bäume, Sträucher und Pflanzen, dem Themenbereich der Dienstbarkeiten (Grund- und Personaldienstbarkeiten, wie bspw. ein Wohnrecht, Baurecht, Wegerecht und dergleichen mehr), und auch das Pfandrecht sowie Eigentumsbeschränkungen fallen darunter.
In vielen Konstellationen stellen sich heikle Fragen, weil die Sachlage nicht eindeutig oder ein Beweis nicht leicht zu erbringen ist. Wir unterstützen Sie daher in allen sachenrechtlichen Fragen. Darunter kann zb. die Erstellung von Begründungsakten fallen, die Berechnung von Wertquoten, Vertretung bei Versammlungen, die Anfechtung von Beschlüssen oder Urkunden, Inkasso, Errichtung von Pfandrechten, Retentionsrechte oder auch Vereinbarungen über die Auflösung bestimmter Rechte oder des Eigentums.
Kompetente Beratung im Immobilienrecht
Die Immobilie ist wohl eines der zeitlosesten und sichersten Anlageprodukte, die sich grosser Beliebtheit erfreut. Gerade im derzeitigen Zinsumfeld ist es durchaus attraktiv, in eine Immobilie zu investieren. Der Kauf selbst sollte dabei gut vorbereitet sein. Insbesondere muss die Vertragsgestaltung genau studiert und überprüft werden, sodass es später zu keinen unliebsamen Überraschungen kommen kann. Wenn der Kauf zudem (teilweise) fremdfinanziert wird, ist die Beratung mit einem Anwalt von grossem Wert. Wir klären Sie gerne über die Rechtslage auf, machen Sie auf wichtige Punkte aufmerksam und übernehmen auch gerne die Vertragserstellung.
weitere Infos zum Immobilienrecht
Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Zürich
Das Wettbewerbsrecht hat zwei zentrale Ziele: Zum ersten geht es darum, überhaupt einen Wettbewerb zu ermöglichen. Das Ziel ist, dass mehrere Anbieter auf dem Markt konkurrieren, und der Kunde eine echte Auswahl hat. Man spricht auch davon, dass Monopole verhindert und echte Konkurrenz sichergestellt werden soll. Zum zweiten stellt das Wettbewerbsrecht sicher, dass dieser Konkurrenzkampf auch fair, transparent und in gesitteter Weise passiert. Es gibt also Regeln, in welcher Form man Wettbewerb betreiben darf. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine kartellrechtliche Regelung nicht eingehalten, oder unlauterer Wettbewerb und dergleichen gemacht wurde, kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt. Je früher man sich fundiert und im Detail bespricht, desto höher sind auch die Chancen, erfolgreich und rasch zum gewünschten Ziel zu gelangen. Vereinbaren Sie daher gerne einen Erstberatungstermin bei unserem Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Ihre Kanzlei für Prozessführung
In manchen Fällen führt kein Weg daran vorbei, einen Anspruch vor Gericht geltend zu machen. Dabei sind eine gute anwaltliche Betreuung und eine gründliche Vorbereitung notwendige Voraussetzungen, um ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung in zivilrechtlichen Prozessen, kennen die einschlägigen Normen, Bundesgerichtsentscheidungen und Verfahrensregeln. Dies ist der Garant dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht nur wahren, sondern vor Gericht auch erfolgreich durchsetzen können. Dabei sind wir stets Ihrem Wunsch verpflichtet. Wir werden Ihnen dennoch stets offen und transparent kommunizieren, wie wir eine Lage einschätzen, und welchen Weg wir für den klügsten halten. Wenn eine aussergerichtliche Einigung möglich ist, und Sie dies wünschen, setzen wir alles daran, auf diesem Wege zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn das nicht möglich ist, setzen wir mit vollem Einsatz und mit gründlicher Vorbereitung Ihren Anspruch vor Gericht durch.
Ihre Kanzlei für Prozessführung und Fragen der Insolvenz
Wer sich einem Verfahren gegenübersieht, sollte frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren. In vielen Fällen können langwierige Gerichtsverfahren durch gutes Konfliktmanagement und Antizipation vermieden werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Prozesserfahrung und kennen daher die wichtigen Bestimmungen der relevanten Prozessordnungen. Vielfach kann so eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden, die kostenschonend und zeitsparend ist. In anderen Konstellationen mag eine aussergerichtliche Einigung oder ein Vergleich aber keine taugliche Option sein, etwa weil das Angebot zu niedrig, oder die eigene Rechtsposition so stark ist, dass sich die Austragung des Disputs vor Gericht lohnt. Wir klären Sie stets und zu jedem Zeitpunkt transparent und offen über alle Möglichkeiten auf, und empfehlen Ihnen die uns am erfolgsversprechendste Variante. Mithin unterstützen und vertreten wir Sie zuverlässig, kompetent und mit vollem Einsatz in einem Prozess. Dabei wägen wir die Chancen und Risiken vernünftig ab und erarbeiten sodann eine geeignete Prozessstrategie gemeinsam mit Ihnen. Besonders in Verfahren handels-, konkurs-, gesellschaftsrechtlicher Natur, aber auch bei Utnernehmenssanierungen und Akquisitionen unterstützen und vertreten wir Sie in einem Prozess und beantworten Ihnen alle Fragen zu offenen Forderungen oder der Insolvenz. Wir vertreten Sie dabei, ganz gleich ob als Schuldner oder Gläubiger, achten auf die relevanten Fristen und versuchen für Sie, bei gebotener Dringlichkeit, die beste Lösung zu erreichen. Im Fall von hohen offenen Forderungssummen steht nicht selten die Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel, weshalb wir alles daran setzen, solche Verfahren so schnell als irgend möglich zu einem positiven Ergebnis zu bringen. Unsere Expertise ist natürlich nicht auf die genannten Bereiche beschränkt, sodass wir Sie auch in allen straf-, familien-, arbeits-, oder auch compliancerechtlichen Belangen beraten, unterstützen und vertreten. Wir behandeln dabei jeden Fall, ganz gleich wie gross oder klein, mit grösster Sorgfalt, Hingabe und Motivation.
Ihr Anwalt für Zivil- und Regressprozesse
Wer eine Schuld bezahlt, die ein anderer nach dem Gesetz hätte bezahlen müssen, kann von diesem Ersatz fordern. Dieser allgemein gehaltene Satz normiert ein grundlegendes Rechtsinstrument: Den Regress. Wer als Bürge die Schuld eines anderen bezahlt, trägt zwar das Insolvenzrisiko des eigentlichen Schuldners, kann aber natürlich seine bezahlte Summe von diesem fordern. Vielfach spielen in solchen Konstellationen insbesondere Versicherungen eine Rolle. In diesen, meist mindestens dreipersonalen Verhältnissen, kommen oft keine gütlichen Einigungen zustande. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und der Durchführung eines Prozesses, in dem wir Ihrem Recht zum Durchbruch verhelfen wollen.
Ihr Anwalt für Behörden- und Gerichtsverfahren
Wer Klage, Beschwerde oder Einsprache erheben möchte, sollte sich zunächst genau informieren, wie die Rechtslage aussieht, und welche Erfolgsaussichten eine entsprechende Aktion hat. Wir nehmen uns persönliche Zeit für Sie und Ihr Anliegen, beraten vertraulich und stets offen und ehrlich über die Situation, und welche Optionen offenstehen. Wir erledigen für Sie alle prozessrechtlichen Verfahrensschritte, sodass Sie sich sicher sein können, dass alle Fristen eingehalten, alle Eingaben richtig eingereicht und die Verfahrensführung effizient und zielgerichtet geführt werden. Uns ist dabei wichtig, dass wir jeden einzelnen Schritt mit Ihnen vorab besprechen, sodass Sie stets am aktuellen Stand des Verfahrens sind.
Ihre Kanzlei für Schlichtungen
Vielfach besteht die Annahme, dass Streitigkeiten lediglich gerichtlich oder allenfalls schiedsgerichtlich ausgetragen werden können. Vielmehr ist es in der Schweiz aber so, dass der Schlichtung in vielen Bereichen eine grosse Bedeutung zukommt. Dies erreicht man am besten mit der alternativen Streitbeilegung, die beiden Parteien oft einen langen Prozess und hohe Kosten ersparen kann. Für Streitbeilegungen bedarf es nicht nur eines ganzheitlichen Blickwinkels, der die Sichtweise der Gegenseite unbedingt mit einschliesst, sondern auch Flexibilität und Kreativität, um eine Lösung zu erreichen. Wir unterstützen Sie dabei bereits bei Vertragserstellung dabei, kreative Lösungswege einzubauen, die eine alternative Streitbeilegung begünstigen. Dabei agieren wir mit offenen Augen und Ohren, beziehen also alle Möglichkeiten in Betracht und scheuen uns nicht, auch ungewöhnliche Wege auszuprobieren, wenn diese einer sachdienlichen Lösung behilflich sind. Wenn ein Konflikt entstehen sollte, setzen wir alles daran, diesen einvernehmlich beilegen und eine Einigung erzielen zu können. Unsere Anwälte verfügen dabei über jahrelange Erfahrung, besonders in den Bereichen Wettbewerb, Finanzen, Gesellschaften und dem Handelsrecht. Dabei ist es nötig, nicht nur Kenntnis der nationalen Vorschriften zu haben, sondern insbesondere ein vertieftes Branchenwissen, sowie Kenntnis internationaler Vorschriften zu haben. Unsere Experten verfügen über diese Fähigkeiten, und haben zudem ein internationales Netzwerk, welches eine umfassende und fachlich fundierte Beratung und Betreuung möglich macht.
Unser Anwalt in Zürich setzt stets alles daran, ein nachhaltige Lösung im Wege der Schlichtung zu erzielen, wir scheuen uns aber nicht, im Falle eines Scheiterns des Prozesses Ihre Interessen letztlich auch vor Gericht durchzusetzen. Da die Mitarbeiter unserer Kanzlei aus verschiedenen Ländern stammen, verfügen wir über fundierte Rechtskenntnis nicht nur des Schweizer, sondern auch anderer Jurisdiktionen. Es ist uns daher möglich, besonders in internationalen Fallkonstellationen eine umfassende und kompetente Beratungsleistung anzubieten. Wir kümmern uns daher auch um Amts- und Rechtshilfegesuche in Zivil- und Strafverfahren, wobei wir einen besonderen Fokus auf das Bankgeheimnis und datenschutzrechtliche Aspekte legen. Da die Juristen unserer Kanzlei über lange Erfahrung verfügen, kennen wir die zuständigen Behörden bestens, und können somit stets im Interesse unserer Klienten die beste Lösung erreichen. Bei Fragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren verfügen wir über nationale wie internationale Erfahrung, sodass wir eine umfassende Beratung und Unterstützung anbieten und bspw. die Anerkennung von ausländischen Insolvenzverfahren in der Schweiz durchsetzen können. Darüber hinaus sind wir bestens mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) vertraut, besitzen Erfahrung bei der Durchführung solcher Verfahren und können Ihnen daher auch in Schiedsverfahren in Deutschland bestens unterstützend zur Seite stehen.
Grenzüberschreitende Rechtsfälle und internationale Praxis
Die Globalisierung und zunehmende Verbundenheit aller Länder dieser Welt durch elektronische Kommunikationsmittel, Hochfrequenzhandel, internationalen Onlineshops und grenzüberschreitendem Waren- und Personenverkehr ist Alltag und entwickelt sich stetig fort. Dieser Umstand bedeutet aber auch, dass längst nicht nur noch die Rechtsordnung eines Landes für das private wie unternehmerische Leben relevant ist, sondern man sich stetig mit internationalen Zusammenhängen und Geschäftsbeziehungen konfrontiert sieht. Dabei muss man im Blick haben, welche Rechtsordnung nun zur Anwendung gelangt, und welche Bestimmungen dort von besonderer Relevanz sind. Diese hohe Komplexität erzeugt neue Herausforderungen. Nebenbei bemerkt handelt es sich auch nicht nur bloss um rechtliche Fragen, sondern der weltweite Handel bedingt auch Konflikte aufgrund unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Sozialisierungen. All diesen Themen muss man vorbereitet und mit Optimismus entgegentreten. Unsere Kanzlei umfasst Juristen, welche in unterschiedlichen Ländern studiert haben und ausgebildet wurden, mehrere Sprachen sprechen und daher diesem internationalen Trend vollends Rechnung tragen. Wir verfügen somit über den Wettbewerbsvorteil, unseren Klienten in internationalen Fragen aus einer Hand eine fachkundige und kompetente Beratung zu Teil werden zu lassen. Die Schweiz, wenngleich im Herzen Europas gelegen, ist bekanntlich kein Mitglied der EU, wenngleich dieser Binnenmarkt der grösste Handelspartner ist. Die Juristen und die Anwälte unserer Kanzlei in Zürich verfügen über detaillierte Kenntnisse und praktische Anwendung des Europarechts, sodass wir zielgerichtet und lösungsorientiert Beratung und Unterstützung in diesem Zusammenhang anbieten können. Wir verfügen über grosse Erfahrung bei der Koordinierung ausländischer Verfahren bei internationalen Projekten, können EU-Projekte durch unsere EU-Anwälte betreuen und besitzen auch das nötige Feingefühl und die kulturelle Kenntnis, sodass wir mit anderen Partnern gut zu recht kommen und regelmässig gute Lösungen im Sinne unserer Mandanten erzielen können. Aufgrund unserer Erfahrung verfügen wir zudem über ein dichtes internationales Netzwerk an hervorragenden Praktikern, mit denen wir regelmässig und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei unserem Anwalt in Zürich.
Hier finden Sie Ihren Anwalt im Herzen der Stadt Zürich – Routenplaner
- Anwaltskanzlei Zuerich
Route
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit unserer Advokatur in Zürich
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht berät Stanislava Wittibschlager Kabeleins, die Weltwoche und den Blick.
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich gerne von Stanislava Wittibschlager, Inhaberin einer Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Zürich, beraten. Auch als Anwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt unser Wirtschaftsrechtsexperte Sie kompetent.
Auch in bekannten Schweizer Zeitungen, wie z.B. im Blick und in der Weltwoche, wird die Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager als Scheidungsanwältin und Expertin für grenzüberschreitende Rechtsfälle gerne zu Rate gezogen.
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