Anwalt Vorsorgevollmacht

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für die Erstellung oder Überprüfung einer Vorsorgevollmacht? Ist es möglich vorzusorgen, falls man eines Tages nicht mehr urteilsfähig ist?

Ein beliebtes Mittel ist der sogenannte Vorsorgeauftrag, in dem man bspw. festlegen kann, wer im Falle des Eintretens der Urteilsunfähigkeit das Erbe regeln soll. Die Möglichkeiten des Vorsorgeauftrags gehen aber noch weit darüber hinaus, da sie bspw. auch die Erlaubnis, Rechtsgeschäfte für einen tätigen zu können, umfassen dürfen. Im Besonderen spielen solche Aufträge bei und zwischen Ehepaaren eine Rolle. Lassen Sie sich gerne beraten, welche Form des Vorsorgeauftrags für Sie am besten passt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Im Prinzip ist die Vorsorgevollmacht für ähnliche Umstände wie die Patientenverfügung bestimmt. Allerdings gibt es einen, bereits aus dem Namen ersichtlichen, wesentlichen Unterschied: Bei der Vorsorgevollmacht bestimmt der Vollmachtgeber (die Person, welche die Vollmacht unterzeichnet) eine Person, welche in bestimmten Fällen für die Person Entscheidungen treffen darf.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die eine Person bestimmt, so muss das Gericht eine Person benennen (was mit Kosten verbunden ist). In der Vorsorgevollmacht sollten die einzelnen Umstände, in welchen der Vertreter im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen kann, genau aufgeführt sein. Dies beugt Streitigkeiten und Interpretationsversuchen vor.

Typischerweise werden medizinische Angelegenheiten ebenso wie Dispositionen über Mietwohnungen oder sonstige Angelegenheiten geregelt. Achten Sie darauf, für welche Handlungen eine notarielle Beglaubigung nötig ist, und schliessen Sie das Recht, Untervollmachten zu vergeben, aus.

Die Vollmacht ist gültig, solange sie nicht widerrufen wurde. Dies ist solange möglich, solange volle Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers vorliegt. Lassen Sie sich am besten in einem Beratungsgespräch bei einem erfahrenen Anwalt über die rechtliche Situation und die wichtigsten Tipps aufklären.

Anwalt Vorsorgevollmacht
Ihr Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht!

Was ist eine Betreuungsverfügung

Sie kann als Ergänzung zu einer Patientenverfügung verstanden werden. Hier kann man festlegen, von wem man im Fall der Fälle (nicht) gepflegt werden möchte. Diese Verfügung kann auch bei nicht mehr voller Geschäftsfähigkeit abgeschlossen werden und bedarf lediglich der Schriftform, also Ort, Inhalt, Datum und Unterschrift. Sie können hier auch noch weitere Angelegenheiten regeln, über die wir Sie gerne im Detail bei einem Beratungsgespräch aufklären. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann bei der Erstellung einer Vorsorgeverfügung wertvolle Dienste leisten.

Welchen Vorteil hat die anwaltliche Beratung bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen?

Ihr Anwalt für Ihre Vorsorgevollmacht: Im rechtlichen Kontext kommt es regelmässig auf die konkrete, präzise Formulierung an. Manches mag etwa zu unkonkret formuliert sein («Wenn ich nicht mehr alleine leben kann»), anderes eventuell widersprüchlich sein («Ich möchte zu Hause von meiner Tochter gepflegt werden, auch wenn ich intensivmedizinische Betreuung benötige»).

Ihre Patientenverfügung ist daher nur dann sinnvoll, wenn auch sichergestellt ist, dass sie rechtlich wirksam ist. So muss bspw. im klassischen Fall der lebenserhaltenden Massnahmen sehr konkret und genau formuliert sein, für welchen Fall welche Handlung vorgesehen ist. Manches mag einem gleich einleuchten, anderes fällt einem aber eventuell nicht auf, weshalb die Konsultation eines Rechtsanwaltes unbedingt anzuraten ist. Es ist nichts ärgerlicher und unerfreulicher als eine unwirksame Patientenverfügung. Dies löst nur Streit, Unsicherheit und Diskussionen aus.

Mit welchen Kosten sind eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht mit einem Rechtsanwalt verbunden?

Die konkrete Summe hängt selbstverständlich immer vom tatsächlichen Aufwand ab. Wer jedoch nur einen Beratungstermin möchte, kann mit Kosten um die 300 CHF rechnen. Unsere Anwälte arbeiten auf Stundenbasis, sodass sich das Honorar exakt nach dem tatsächlich geleisteten Aufwand richtet.

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung Ihrer Vorsorgevollmacht – Routenplaner

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Experten für die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Willensvollstreckung

Suchen Sie einen Anwalt für die Rechtsberatung rund um das Thema Willensvollstreckung? Möchten Sie unseren Anwalt für Erbrecht mit der Verwaltung und Verteilung Ihres Nachlasses beauftragen? Der Willensvollstrecker muss im Testament oder im Erbvertrag bestimmt werden. Gerne klären wir Sie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Testamentsvollstrecker auf.

Voraussichtliche Lesedauer: 10 Minuten

Prinzipiell kommt jede Person für die Aufgabe als Willensvollstrecker in Betracht, wenngleich häufig ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar mit dieser Aufgabe betraut werden. Der Vorteil einer neutralen Person liegt auf der Hand: Einerseits verfügt diese Person im Idealfall über die nötigen Kenntnisse, und zweitens ist sie am Erbe nicht beteiligt, und kann sohin von Vornherein jede Vorteilsnahme oder dergleichen ausschliessen.

Grau ist jede Theorie, wenn in der Praxis keine Einigung erzielt werden kann. So geschieht das häufig im Erbfall, wo sich die Erben nicht einig werden und auch letztwillige Verfügungen nicht akzeptiert werden wollen. Es kann daher durchaus im Interesse des Erblassers sein, bereits zu Lebzeiten eine Person zu bestimmen, welche unbeteiligt und unbegünstigt die Vollstreckung des letzten Willens des Erblassers vornimmt. Diese gleichsam moderierende Person kann alle Erben zur Ordnung rufen und sicherstellen, dass das, was der Erblasser wollte, auch so vollstreckt wird (Art. 517 ZGB). Unsere Experten im Erbrecht stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie auf diesem Prozess. Die Willensvollstreckung sollte von einem spezialisierten Anwalt vorgenommen werden.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
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Die Willensvollstreckung

Ein Erblasser kann einen Willensvollstrecker benennen, dem die Aufgabe zukommt, im Erbfall den Nachlass auf Basis des letzten Willens des Erblasser zu verwalten und zu verteilen. Jede natürliche Person kann im Testament oder einem Erbvertrag einen Willensvollstrecker benennen, der sodann eine sehr heikle Aufgabe mit zahlreichen Rechten, aber auch Pflichten übernimmt, weshalb ihm dafür auch eine angemessene Vergütung zugestanden wird. Die Dauer der Tätigkeit hängt massgeblich mit den konkreten Umständen und der Komplexität des Erbes zusammen. Die Tätigkeit endet aber jedenfalls mit der Erledigung aller zugewiesenen Aufgaben. Der Willensvollstrecker erstellt üblicherweise einen Abschlussbericht, aus dem klar hervorgeht, was wie getan wurde.

Wenn die vorausgegangen Ausführungen über den Willensvollstrecker doch relativ klar und übersichtlich waren, so kommt es im Zweifel schon auf Details an. Es ist deshalb sehr empfehlenswert, sich von einem Anwalt in dieser Sache beraten zu lassen. Meist reicht eine Besprechung aus, die sicherstellt, dass vermeidbare Fehler eben nicht gemacht und daher ein einwandfreies Testament (mit Willensvollstreckung) existiert.

Neben der Option zu erben, kann man auch Personen, die nicht Teil der Erben sind, einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte vermachen (sogenanntes Vermächtnis). Dies kann man bspw. in einem Testament oder einem Erbvertrag schriftlich regeln. 

Um sicherzugehen, dass dem Willen auch entsprochen wird, kann man zusätzlich im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker einsetzen, der mit der Verwaltung und Aufteilung des Erbes auf Basis des letzten Willens des Erblassers betraut ist. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts und Experten für die Willensvollstreckung von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Was ist ein Willensvollstrecker?

Jeder Erblasser darf einen Willensvollstrecker benennen, der mit der Ausführung des letzten Willens (Testament, Erbvertrag oder Verfügung) beauftragt ist und entsprechende Befugnisse innehat. Diese Tätigkeit ist mit einem Anspruch auf angemessene Vergütung verbunden.

Der Willensvollstrecker kümmert sich gemäss Art. 517 ZGB um die Vollstreckung des letzten Willens. Das umfasst gemäss Art. 518 ZGB insbesondere die Verwaltung der Erbschaft, die Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse, die Begleichung etwaiger Schulden und letztlich die Aufteilung des Erbes gemäss des Testaments und der gesetzlichen Erbfolge.

Wozu braucht man einen Willensvollstrecker?

Man kann die Aufgaben und den Nutzen eines Willensvollstreckers in zwei Bereiche untergliedern: Einerseits stellt der Willensvollstrecker zunächst sicher, dass der letzte Willen auch tatsächlich verwirklicht wird. Auf der anderen Seite stellt er aber auch sicher, dass bei der Durchsetzung dieses Willens, also meist der Aufteilung des Erbes, alles mit rechten Dingen und ohne Streitigkeiten über die Bühne geht. Dies mag zum Beispiel dadurch gewährleistet sein, weil diese Person von allen Erben respektiert wird, oder sie aufgrund ihrer beruflichen Position (Rechtsanwalt, Notar) natürliche Autorität geniesst und über jeden Zweifel erhaben ist.

Man sieht also, dass für die Abwicklung des Erbes durchaus Dispositionen getroffen werden können. Letztlich kommt dem Willensvollstrecker insbesondere bei minderjährigen Kindern oder behinderten Personen eine grosse Bedeutung zu. Für eine detaillierte Beurteilung Ihres Falles vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei uns in der Kanzlei.

Welchen Vorteil hat ein Willensvollstrecker?

Gerade bei umfangreicheren Erbmassen, weil etwa mehrere Immobilien, Wertgegenstände, Vorsorgeguthaben und dergleichen zwischen mehreren Personen aufgeteilt werden müssen, setzen Personen häufig einen Willensvollstrecker bspw. in einem Testament ein, der als Nachlassverwalter und Vollstrecker des letzten Willens des Erblassers verantwortlich ist. Dies ist häufig sinnvoll, da die Erben dadurch nicht belastet werden und eine neutrale, meist fachkundige Person mit diesen heiklen Aufgaben betraut wird.

Was tut ein Anwalt bei der Willensvollstreckung?

Der Willensvollstrecker darf und kann zahlreiche Aufgaben übernehmen, welche vertraglich geregelt werden können. Klassische Aufgaben betreffen die Erstellung eines Inventars des Nachlasses, die Einholung sämtlicher Informationen bspw. zu Erbvorbezügen, die gesamte Verwaltung des Nachlasses oder aber auch die Berechnung der Pflichtteile und deren Berechtigte, ebenso wie die Nachforschung von Vermögenswerten. Für all diese Zwecke darf sich der Willensvollstrecker auch sachkundige Expertise einholen, wenn es etwa um die Bewertung von Grundstücken geht.

Der Willensvollstrecker muss sich als solcher ausweisen können und benötigt daher eine Bescheinigung eines Amtsnotars. Der Willensvollstrecker sammelt alle nötigen Unterlagen wie Kontoauszüge, Steuererklärungen oder Grundbuchsauszüge, und kümmert sich gleichzeitig auch bspw. um das Kündigen von Verträgen des Erblassers (typischerweise Telefon- und Internetverträge, Versicherungen etc.). Unser Anwalt beantwortet Ihre Fragen zur Willensvollstreckung.

In manchen Fällen kommt es dennoch zum Streit, der nicht selten auch vor Gericht ausgetragen wird. Der Willensvollstrecker besitzt für solche Fälle eine Prozessführungslegitimation, und zwar sowohl für den Fall des Klägers, als auch des Beklagten. Der Willensvollstrecker gibt Pflichtteilsberechtigten entsprechende Auskünfte, und ist in manchen Fällen zur Auskunft an Behörden verpflichtet (etwa bei einem Verdacht auf Schwarzgeld muss eine Meldung an die entsprechende Behörde erfolgen). Der Willensvollstrecker nimmt für sein Handeln entweder die gesetzlichen Vorschriften über die Erbfolge zur Richtschnur, oder agiert anhand der Bestimmungen eines Testaments oder Erbvertrages. Er fungiert darüber hinaus als Ansprechpartner aller Erben, hört sich ihre Wünsche und Anmerkungen an, und erstellt nach erfolgter Teilung und Abwicklung des gesamten Prozesses eine Schlussrechnung.

Wichtig zu beachten ist, dass der Willensvollstrecker einzig gegenüber dem Erblasser «verpflichtet» ist. Sein Interesse ist es, den letzten Willen bestmöglich zu verwirklichen. Sind Erben unzufrieden, können Sie bei der Aufsichtsbehörde mittels Beschwerde die Entlassung des Willensvollstreckers beantragen. Ihr Anwalt für Erbrecht kann Sie kompetent unterstützen.

Anwalt Willensvollstreckung
Haben Sie Fragen an Ihren Anwalt zum Thema Willensvollstreckung – Ihr Anwalt für Erbrecht kann helfen!

Wer darf als Willensvollstrecker, als Anwalt für die Willensvollstreckung agieren?

Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person als Willensvollstrecker benannt werden. Dies darf sogar auch eine Person aus dem Kreis der Erben sein, wovon aber aus nachvollziehbaren Gründen (Interessenskonflikte) in aller Regel abzusehen ist.

Prinzipiell können zwei Strategien unterschieden werden: Die erste Option ist, eine bekannte und vertraute Person auszuwählen, welche diese Aufgabe auch übernehmen möchte und bspw. eine gute Kenntnis des Nachlasses besitzt und auch zu den Erben ein gutes Einvernehmen besitzt. Andererseits tendieren viele Personen auch dazu, eine neutrale dritte Person zu benennen, welche sich in der Materie des Erbrechts besonders gut auskennt und mit Sicherheit kein persönliches Interesse hat. Hierfür kommen insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare in Betracht. Für Rechtsanwälte spricht mit Sicherheit das Faktum, dass diese Personen üblicherweise sehr tief in der Materie drinnen sind und daher für alle Eventualitäten inhaltlich gerüstet sind und den Erben Auskunft geben können. Letztlich ist es eine individuelle Entscheidung, wofür man sich entscheidet. Ratsam ist immer, sich über die Situation genau bewusst zu sein, und bei ungelösten Fragen einen sachkundigen Rechtsanwalt zur Konsultation zu treffen.

Wie kommt die Willensvollstreckung zustande?

Nun, zunächst bestimmt der Erblasser eine Person, welche im Todesfall für die Vollstreckung des letzten Willens (Testament, letztwillige Verfügung, Erbvertrag) zuständig sein soll. Nach dem Todesfall wird das Erbschaftsamt von der Existenz eines Willensvollstreckers informiert, welcher binnen zwei Wochen Zeit hat, diese Aufgabe anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt er an, so erhält er die sogenannte Willensvollstrecker – Bescheinigung, die ihn als zuständige und bevollmächtigte Person ausweist. Unser Anwalt für Erbrecht ist für Ihre Willensvollstreckung die richtige Ansprechperson.

Wie viel kostet ein Willensvollstrecker?

Der Willensvollstrecker (Anwalt Willensvollstreckung) hat prinzipiell Anspruch auf angemessene Vergütung (Art. 517 Abs. 3 ZGB). Es steht einem selbstverständlich auch frei, diese Aufgabe kostenlos zu übernehmen. Vor allem in den Fällen, wo Anwälte oder Steuerberater diese Aufgabe übernehmen, wird ein Honorar jedenfalls fällig, welches auf Stundenbasis abgerechnet wird. Man muss beachten, dass man bereits im letzten Willen ein Honorar vereinbaren kann. Gibt es so etwas nicht, muss der Stundensatz zwischen dem Willensvollstrecker und den Erben vereinbart werden, andernfalls muss das Gericht einen Stundensatz festlegen. Die Stundensätze bewegen sich meist um die 300 CHF.

Anwalt Willensvollstreckung: anwaltliche Unterstützung vom Anwalt für Erbrecht bei der Willensvollstreckung

Heutzutage findet man zu allen Themen im Internet Vorlagen, Muster oder Anleitungen. So auch zur Willensvollstreckung. Aber beachten Sie: Die Willensvollstreckung kann nur und ausschliesslich in einem Testament oder Erbvertrag wirksam festgelegt werden. Muster haben zudem das grosse Risiko, dass sie zu unpräzise, weil allgemein und nicht für Ihren Fall konkret geeignet sind. Es ist daher eine gute Idee, etwas Geld zu investieren, um eine sichere und rechtlich wirksame Vereinbarung zu erzielen, als sich im Nachhinein über Sinn, Inhalt oder Interpretation von Dokumenten streiten zu müssen. Gerne unterstütz Sie unser Anwalt bei Ihrer Willensvollstreckung. Unser Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Willensvollstreckung.

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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Advokatur für Willensvollstreckungen

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Testament – Erbvertrag

Voraussichtliche Lesedauer: 22 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für die Ausarbeitung oder Überprüfung Ihres Testamentes / Erbvertrages? Unser Erbrechtsexperte und Anwalt für’s Testament / Erbvertrag ist für Sie da!

Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren Wünschen am ehesten entspricht. Daneben werden alle Vorschriften penibel eingehalten und damit sichergestellt, dass Ihr Testament auch gilt und ihrem Wunsch entsprochen werden kann.

Das Testament eröffnet jeder volljährigen und urteilsfähigen Person, selbst darüber zu bestimmen, wer was vom Erbe erhalten soll. Man spricht auch von der gewillkürten Erbfolge. Bei dieser Urkunde kommt es massgeblich darauf an, dass sie konkret, präzise, formal richtig und rechtlich korrekt gestaltet ist. Weil es hier so hohe Anforderungen gibt, greift man regelmässig auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurück, der einem bei der Errichtung und bei der Prüfung behilflich ist. Die Kosten für das Testament entstehen wenn nur durch den Zeitaufwand eines Anwaltes, oder durch die Beglaubigung der Urkunde bei einem Notar. Ein exzellentes Testament darf einem durchaus etwas wert sein, weil es Streitigkeiten und Diskussionen unter den Erben verhindert und gleichzeitig sicherstellt, dass dem letzten Willen auch tatsächlich entsprochen wird.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Infos vom Anwalt für Erbrecht zur gewillkürten Erbfolge mit Testament / Erbvertrag

Die gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser keine eigene Vorkehrung getroffen hat, die bspw. durch ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht werden kann. Hier sind dem Erblasser im Prinzip keine grossen Schranken gesetzt, es soll ihm also möglich sein, möglichst frei und individuell darüber zu entscheiden, wer was erhalten soll.

Auf eine Sache muss man allerdings besonders gut aufpassen: Das Gesetz zieht eine Schranke ein. Es darf durch ein Testament kein Pflichtteil verletzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass die gesetzlichen Erben zumindest ihren Pflichtteil aus dem Nachlass erhalten müssen. Das hat in der Praxis zur Folge, dass der Erblasser nur über die freie Quote, also den Teil des Nachlasses frei verfügen kann, der keinem Pflichtteilsanspruch unterliegt. Im Detail kann das relativ kompliziert werden, weshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr ratsam ist.

Anwalt Erbvertrag Testament

Unser Anwalt erstellt Ihr Testament und Ihren Erbvertrag

Da das Gesetz auch bei der sogenannten gewillkürten Erbfolge gewisse Regelungen vorsieht, ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, respektive das fertige Dokument einer Prüfung unterziehen zu lassen. Für die Absicherung ist es bspw. ratsam, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen, was sicherstellt, dass dieses Testament auch gefunden wird und so Ihrem letzten Willen auch entsprochen werden kann.

Wir unterstützen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass Ihr Testament formal und inhaltlich korrekt ist. Es ist möglich den Erbvertrag mit einem Ehevertrag zu kombinieren. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen eines Erbvertrags. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und lassen Sie sich individuell beraten.

Formfehler stellen bspw. regelmässig einen Anfechtungsgrund dar, der Streit und Zwist auslösen kann, welcher leicht vermeidbar gewesen wäre. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Streitigkeiten emotional und hitzig geführt werden, über Jahre hinweg andauern können und generell nicht zu einem guten Klima innerhalb einer Familie beitragen.

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Letztwillige Verfügung

Jede natürliche Person, die älter als 18  Jahre und urteilsfähig ist, darf ein Testament verfassen, in welchem Bestimmungen und Regelungen zur Aufteilung des Nachlasses enthalten sind. Dabei muss natürlich auf die gesetzlichen Schranken, insbesondere den Pflichtteilsschutz, Rücksicht genommen werden. Ein Testament ist darüber hinaus jederzeit abänderbar oder kann auch als Ganzes widerrufen werden. 

Es ist völlig verständlich, dass niemand gerne darüber nachdenkt, was passiert, wenn man stirbt. Dennoch ist uns allen klar, dass der Zeitpunkt irgendwann kommen wird. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten und im Vollbesitz seiner Kräfte einige Gedanken darauf zu verwenden, sich Gedanken über die Rechtsnachfolge zu machen. Wer soll erben, und wenn ja wie viel? Wir unterstützen Sie mit unseren spezialisierten Anwälten bei der Erstellung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen. Unser Partnernotariat beurkundet sogleich gerne die erstellte Urkunde.

Wozu ein Testament/einen Erbvertrag? Wesentliche Infos vom Anwalt für Erbrecht zum Testament / Erbvertrag

Wie erstelle ich ein Testament oder einen Erbvertrag in der Schweiz?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz sieht eine Erbfolge vor, welche für den Fall zur Anwendung gelangt, dass kein anderer Wille vorliegt. Als Erblasser können Sie in Teilen aber selbst darüber bestimmen, wer wieviel von Ihrem Erbe erhalten soll. Dafür gibt es die Rechtsinstitute des Testaments und des Erbvertrages.

Was ist ein Testament?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Man muss beim Erbe zwischen zwei grossen Teilen unterscheiden: Es gibt den sogenannten Pflichtteil, und die freie Masse (frei verfügbare Quote).

Der Pflichtteil ist jener Teil des Erbes, über den nicht frei disponiert werden kann. Dieser kann auch nicht Teil eines Testaments sein. Haben Sie bspw. Kinder, so stehen Ihnen jedenfalls ihre jeweiligen Pflichtteile zur Verfügung. Diese sind aber prozentuell berechnet, und daher bleibt immer noch eine freie Masse übrig, über diese mittels Testament verfügen können. Das Testament ist der verschriftliche letzte Wille, in dem Sie festhalten, wie Ihr Erbe aufzuteilen ist. Wichtig ist dabei, dass die Formulierungen präzise und zweifelsfrei gewählt sind, und dass alle Formvorschriften eingehalten sind.

Ist das nicht der Fall, kann auch ein Testament durch die Nachkommen angefochten werden und im schlimmsten Fall für ungültig erklärt werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann dieser Gefahr vorbeugen.

Anwalt Testament Erbvertrag
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung eines Testamentes oder Erbvertrages?

Was steht in einem Testament?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Üblicherweise wird ein Testament erstellt, um spezifisch den Nachlass zu regeln und nicht auf die gesetzlichen Regelungen zurückzugreifen. Man kann also die frei verfügbare Quote einzelnen Personen zuweisen, bestimmte Gegenstände explizit einer Person zuweisen, oder auch einen Teil seines Nachlasses an Personen vermachen, welche keine Erben sind.

Die Form des Testaments

Das Gesetz zählt taxativ auf, in welcher Form ein Testament zu errichten ist: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament oder das Nottestament.

Eigenhändige Testamtent

Das eigenhändige Testament zeichnet aus, dass der Erblasser dieses selbst handschriftlich verfasst, mit einem Datum versieht und unterschreibt, ohne offensichtliche Mitwirkung anderer Personen.

Öffentliche Testament

Das öffentliche Testament wird von einem Notar nach den Wünschen des Erblassers verfasst und dieser bezeugt in der Folge unter Anwesenheit zweier Zeugen, dass dieses Testament seinem Willen entspreche. Der Vorteil liegt auf der Hand: Da es von einer fachkundigen Person verfasst wird, sollten sich keine Widersprüche oder Interpretationsspielräume darin finden.

Nottestament

Das Nottestament kann zur Anwendung gelangen, wenn sich der Erblasser in unmittelbarer Lebensgefahr befindet und gewissermassen in letzter Sekunde zwei Zeugen seinen letzten Willen mitteilt. Diese beiden Personen haben in der Folge diesen Willen dem Gericht zu Protokoll zu geben.

Worauf muss man achten, wenn man im Testament etwas vermachen möchte?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Die Erbschaft und das Vermächtnis sind nicht ein und dasselbe und ziehen unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. Weil das so ist, muss man unbedingt darauf achten, dass aus dem Testament klar hervorgeht, wobei es sich um ein Vermächtnis, und wobei um eine Erbschaft handelt. Wer hier unpräzise formuliert, löst mit einiger Wahrscheinlichkeit Streitigkeiten zwischen den (vermeintlichen) Erben und den (vermeintlichen) Vermächtnisnehmern aus. Je klarer, präziser und eindeutiger die Dinge formuliert und klargestellt werden, desto weniger Raum bleibt für Diskussionen im Nachhinein.

Die Empfehlung lautet daher, sich in Ruhe Zeit für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht zu nehmen, um alle Punkte durchzugehen und in der Folge ein zweifelsfreies und juristisch einwandfreies Testament zu haben. Auch, wer bereits selbst ein Testament verfasst hat, sollte es im Nachhinein von Anwälten prüfen lassen. Mitunter tauchen Fragezeichen auf, welche man vorab nicht bedacht hat.

Tipps und Tricks bei der Testamentserrichtung

Der wichtigste Rat ist wohl, sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung und der Errichtung eines Testaments zu beschäftigen. Regelmässig ist es so, dass die Wünsche zwar rasch formuliert sind, aber die praktische Umsetzung dieser aufwändig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt. Wer also bereits zu einem Zeitpunkt, wo von einem natürlichen Ableben nicht ausgegangen werden muss, eine klare Vorstellung davon hat, wie der Nachlass geregelt werden soll  und dies auch verschriftlicht hat, ist klar im Vorteil.

Wie verfasse ich ein Testament?

Jedes Testament muss die folgenden Merkmale zwingend beinhalten: Handschriftlichkeit, Lesbarkeit, aktuelles Datum, Ort und Unterschrift.

Nur Testamente, die diesen Kriterien entsprechen, sind gültig. Die Erfüllung all dieser Kriterien heisst aber noch nicht, dass der Inhalt des Testaments wirksam ist. Um hier keine Fehler zu machen oder Dinge zu übersehen ist die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr empfehlenswert.

Nachträgliche Änderungen eines Testaments

Regelmässig gibt es Fälle, wo Menschen ihr Testament noch einmal ändern. Dies ist an sich völlig unproblematisch. Schwieriger gelagert sind Fälle, wo nicht mehr ganz klar erkennbar ist, ob die Person noch Herrin ihrer Sinne ist, um das landläufig auszudrücken. Ein typischer Fall ist eine betagte Person, welche an Demenz leidet, und dennoch noch einmal ihr Testament ändert und bspw. ganz andere Personen plötzlich Hauptbegünstigte sind. Die Benachteiligten denken in der Folge oft nach, ob man diese Änderung nicht anfechten könne. Das ist prinzipiell auch möglich. In der Folge werden dann zahlreiche Zeugen geladen, die Auskunft darüber geben sollen, ob das, was der Person am Testament geändert hat, auch ihrem Willen entsprochen hat und ob sie auch in der Lage war, dies zu begreifen. Die Diagnose der Demenz reicht bspw. noch nicht aus, um eine Änderung des Testaments anfechten zu können. Es kommt, wie so oft, schon auf die konkreten Umstände an

Kosten des Testaments / Erbvertrages

Die Fehlerlosigkeit eines Testaments ist aus mehreren Gründen von grosser Wichtigkeit. Es sollen die Begünstigten wissen, was sie erhalten, und es sollen alle Personen der Erbengemeinschaft gut erkennen können, wie der letzte Wille des Erblassers gemeint ist. Letztlich muss auch die Echtheit zweifelsfrei feststellbar sein. 

Das eigenhändig verfasste handschriftliche Testament ist mit überhaupt keinen Kosten verbunden, wenn man es tatsächlich nur verfasst und dann sicher verwahrt. Es ist jedoch nicht sehr empfehlenswert, keine neutrale und fachkundige Person zumindest mit einer Prüfung zu betrauen. Um die Echtheit noch einmal stärker abzusichern lassen viele Personen ihr Testament von einem Notar beglaubigen. Dies soll noch einmal den Glauben in eine Fälschung oder dergleichen zerstören. Diese Kosten bewegen sich im niedrigen Bereich und belaufen sich auf meist nicht mehr als einige Hundert Franken. Wenn man hingegen das gesamte Testament verfassen lässt, wofür im Einzelnen gute Gründe sprechen können, so ist das natürlich je nach Aufwand mit höheren Kosten verbunden. Das gleiche gilt für den Erbvertrag, dessen Gebühren sich auf bis zu einem Promille des Nettovermögens belaufen können.

Was ist die Testamentsvollstreckung?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Der Erblasser kann eine Person bestimmen, welche nach seinem Ableben das Erbe in seinem Sinne verwalten, aufteilen und sortieren soll. Insbesondere dann, wenn ein Testament existiert, kann es sinnvoll sein, eine vertrauensvolle nahestehende, oder eine fachlich versierte fremde Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wird keine Person bestimmt, so trifft das Nachlassgericht diese Entscheidung.

Der Willensvollstrecker

Viele Erblasser bestimmten in ihrem Testament eine Person, meist einen Rechtsanwalt, der im Falle des Ablebens den Nachlass verwalten und aufteilen soll. Dies macht nicht nur bei komplexen Nachlassverfahren Sinn, sondern ist auch bei einer grossen Erbengemeinschaft zu empfehlen. Der Willensvollstrecker als neutrale und kompetente Person stellt sicher, dass alle zu ihrem Recht kommen und der letzte Wille vollstreckt wird. Da diese Aufgaben durchaus umfangreich sein können, hat der Willensvollstrecker auch Anspruch auf eine angemessene Entlohnung.

Weitere Infos zur Willensvollstreckung

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz regelt die Erbfolge, wenn der Erblasser keine spezifischen Regelungen getroffen hat. Man unterscheidet hier nach Personen, welche in Ordnungen eingeteilt werden. Die erste Ordnung umfasst die eigenen Kinder und deren Nachkommen, die zweite Ordnung umfasst die Eltern und deren Nachkommen. Daneben ist prinzipiell der überlebende Ehegatte erbberechtigt. Die nächst höhere Ordnung kommt nur zum Tragen, wenn aus der unteren Ordnung keine Person mehr übrig bleibt.

Im Detail sind die Berechnungen oft heikel und kompliziert, da es immer auf die Art und die Anzahl der Personen darauf ankommt. Jedenfalls wichtig zu beachten ist aber auch, dass Personen selbstverständlich auch auf ihr Erbe verzichten können.

Was ist die Enterbung?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Die Enterbung führt dazu, dass ein Erbe eben nichts aus dem Nachlass erhält. Um dies zu erwirken, bedarf es allerdings schwerwiegender Gründe, wie es das Gesetz nennt. Dabei denkt man insbesondere an schwere Straften gegen den Erblasser oder andere nahe Angehörige ebenso wie grobe Pflichtverletzungen innerhalb einer Familie (Sorge, Unterstützung wenn sie nötig ist, etc.). Im Einzelfall wird das sodann geprüft und festgestellt.

Wie enterbe ich jemanden?

Prinzipiell kann man die Erben auf ihren Pflichtteil kürzen, der der Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils entspricht. Es steht allerdings ausser Frage, dass es Konstellationen geben mag, wo man durchaus zur Einsicht gelangen kann, dass eine Person nicht einmal diesen Betrag «verdient» hat. Wir sprechen hier von der Begehung einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder nahe Angehörige, oder aber auch eine Straftat, wegen der die Person zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Im Detail kann die Angelegenheit kompliziert werden, weshalb eine Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr anzuraten ist.

Was ist ein Vermächtnis?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Vermächtnis betrifft Personen, welche nicht als gesetzliche Erben eingesetzt sind. Oftmals gibt es Konstellationen, wo ein Erblasser bspw. einem langjährigen Freund seinen Oldtimer vermachen möchte, da diese stets gemeinsam damit unterwegs waren. Dies kann in einem Testament festgehalten werden. Der Vermächtnisnehmer hat vorderhand aber nur einen obligationsrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe der Sache (in dem Fall den Oldtimer). Um hier im Detail Klarheit und Sicherheit zu haben, ist das Gespräch mit einem Rechtsanwalt von Vorteil.

Wofür braucht man einen Anwalt bei einem Vermächtnis?

Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag:: Bei der Nachlassplanung, auf die der Erblasser selbst mittels Testament oder Erbvertrag Einfluss nehmen möchte, kann es sehr schnell recht kompliziert werden. Dabei geht es weniger um das eigentliche Vorhaben, welches dem Erblasser meist wohl bewusst ist. Es geht mehr darum, dass dieser Wille zweifelsfrei und korrekt formuliert ist. Wer also etwas vermachen möchte, sollte das im Testament auch eindeutig so benennen. Und wer hingegen manche mehr, und manche weniger mit einem Teil seines Erbes betrauen möchte, sollte sich der gesetzlichen Schranken und formalen Rahmenbedingungen bewusst sein.

Letztlich geht es auch darum, allfällige Streitigkeiten und Diskussionen, bis hin zu Zerwürfnissen zwischen den Erben zu vermeiden. Dies gelingt am besten mit einem zweifelsfrei formulierten, formal richtigen und juristisch exakten Testament oder dergleichen. Dabei unterstützen Sie unsere Anwälte ganz nach Ihren Wünschen entweder bei dem kompletten Prozess von der Erarbeitung bis zur Erstellung, oder aber auch nur mit rechtlichen Hinweisen oder der Prüfung eines bereits verfassten Dokuments.

Der Erbvertrag

Anders als beim Testament bedarf es bei einem Erbvertrag der Zustimmung (und Unterschrift) sowohl des Erblassers und des Begünstigten, da es sich um einen bindenden Vertrag handelt. Jede natürliche Person, welche über 18 Jahre alt und urteilsfähig ist, kann einen Erbvertrag vereinbaren.

In manchen Fällen soll bereits zu Lebzeiten ein bestimmter Vermögenswert ausgesondert und an eine spezielle Person oder einen Personenkreis vererbt werden. Für diesen Fall steht die Möglichkeit eines Erbvertrages offen. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zum Testament: Einerseits bedarf es bei diesem Vertrag der Zustimmung zweier Parteien: der des Erblassers, und der des Begünstigten. Zum anderen erhält der Begünstigte bereits zu Lebzeiten eine Anwartschaft auf einen bestimmten Vermögenswert, den er im Todesfall des Erblassers erhält. Es gilt auch hier im Detail wachsam zu sein, damit keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden und der Vertrag rechtlich wirksam zustande kommt. Vereinbaren Sie daher einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei, um über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall aufgeklärt zu werden.

Der Inhalt des Erbvertrages

Für den Erbvertrag gilt im Prinzip das gleiche wie beim Testament und der lebzeitigen Zuwendung. Die beteiligten Personen beim Erbvertrag können prinzipiell alles frei vereinbaren, solange keine Pflichtteile verletzt werden. Ist das der Fall, können sich die benachteiligten Personen mit der Herabsetzungsklage dagegen wehren.

Typische Anwendungsfälle für einen Erbvertrag sind Erbverzichtsverträge, Erbauskaufsverträge (eine lebzeitige Zuwendung wird durch den späteren Verzicht eines Erbanspruches ausgeglichen) oder auch Erbeinsetzungsverträge, wo Personen, die nicht dem Kreis der Erben angehören, als Erben eingesetzt werden sollen.

Dieser Fall kommt insbesondere dann vor, wenn keine Erben vorhanden sind. Der Erbvertrag kann noch weitere Aspekte erhalten, insbesondere bspw. Auflagen oder Bedingungen zum Erbe, oder aber auch die Einsetzung eines Willensvollstreckers.

Die Form des Erbvertrages

Für den Erbvertrag gelten die Formvorschriften des Testaments, wonach ein Notar und zwei Zeugen involviert sein und den Vertrag beglaubigen müssen.

Anwalt Erbrecht hilft beim Erbvertrag Testament
Haben Sie Fragen zum Erbvertrag – Ihr Anwalt für Erbrecht bietet professionelle Hilfe bei der Erstellung oder Überprüfung Ihres Testamentes / Erbvertrages an!

Professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Erbrecht bei der Erstellung des Testamentes / Erbvertrages

Wir als erfahrene Anwälte unterstützen und beraten Sie gerne im Rahmen der Überlegung oder Erstellung eines Testaments und Erbvertrages, stehen Ihnen aber auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Neben den Personen, denen Sie etwas vererben möchten, sollten Sie auch den ein oder anderen Gedanken zu Erbschaftsteuern und dergleichen einfliessen lassen. Hier gibt es Möglichkeiten, welche wir Ihnen gerne im Detail und auf Ihren konkreten Fall bezogen bei einem Beratungsgespräch näherbringen. Es kann natürlich auch der umgekehrte Fall existieren, dass man als Erbe keinen Zugriff auf das Erbgut erhält, oder einem der Zugang dazu von anderen Personen verwehrt wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihre Rechte.

Ihre Beratung für Testamente & Erbverträge – Erbrechtsexperte & Anwalt für das Testament oder den Erbvertrag

Zunächst kann man meinen, dass das Verfassen eines Testaments relativ einfach sei, da es ja bloss der letzte Wille einer Person ist, man relativ frei sein Erbe aufteilen und das Testament auch jederzeit wieder ändern kann. Doch seien Sie sich gewahr, dass ein Testament stets auch die Gefahr eines Streits der Erben untereinander hervorrufen kann. Insbesondere dann, wenn grosse Abweichungen vom gesetzlichen Regime vorgenommen, oder neue Erben sehr deutlich begünstigt werden. Es gibt zahlreiche Alternativen, wie Sie Ihrem Wunsch entsprechend Ihr Vermögen aufteilen können. Unsere Experten beschäftigen sich täglich mit Erbrechtskonstellationen und können Ihnen daher auf Ihre individuelle Situation ein passendes Konzept schneidern, welches im Idealfall allfälligen Streitereien schon vorab den Wind aus den Segeln nimmt.

Besonders wichtig zu betonen ist, dass es keine Blaupause für Testamente gibt, denn so einzigartig jede Situation ist, so individuell sollten auch die Testamente aussehen, und tun es auch. Je nachdem, wie komplex Ihre Situation ist, ob es zum Beispiel auch um die Nachfolge im Familienunternehmen geht, empfiehlt sich neben einem Testament auch ein Erbvertrag, in dem noch genauer bspw. die Nachfolge in einem Unternehmen, aber auch die eigene Pflege für den Fall der Fälle geregelt werden können. Für all diese Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

FAQ rund um das Thema Testament

Welche Vorschriften muss man beim Verfassen eines Testaments beachten?

Art. 505 ZGB gibt vor, dass Testamente von Hand verfasst, mit Datum versehen und vom Verfasser unterschrieben sein müssen. Zudem ist es ratsam, auch den Ort anzugeben, an dem es verfasst wurde, sodass später leichter ermittelbar ist, welches materielle Recht zur Anwendung kommen soll. Ein Testament kann dabei jeweils nur von einer Person errichtet werden und muss eindeutig, präzise und klar formuliert sein, um welche Nachlasssachen es sich handelt und wer diese erhalten soll. Diese Urkunde kann bei einem Notar, Anwalt oder sonst irgendwo hinterlegt und jederzeit in alle Richtungen geändert oder auch als Ganzes widerrufen werden. Es soll nicht Sache der Nachlassverwalter oder Erben sein zu interpretieren, was denn der Erblasser mit einer Formulierung gemeint haben könnte. Wichtig ist, dass ein Testament die Pflichtteile, mit denen das Erbe beschränkt ist, beachtet. Werden diese verletzt, kann das Testament von den herabgesetzten Erben angefochten werden. Ein Testament kann auch öffentlich vor einem Notar erklärt, oder in höchster Not, insbesondere Todesgefahr, mündlich vor zwei Zeugen erklärt werden, die dieses in der Folge vor einem Notar zu Protokoll geben müssen.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Testament und dem Vermächtnis?

Das Testament, geregelt in den Art. 498 ff ZGB stellt das klassische und meist verbreitete Instrument der gewillkürten Erbfolge dar. Darin verfügt eine Person, wie der Nachlass zwischen den Erben aufzuteilen sei. Der Adressat sind also massgeblich die Erben des Testamentserrichters. Innerhalb dieses Testaments kann einer Person, die Erbe sein kann, aber nicht muss, eine Sache vermacht werden. Das Vermächtnis ist in den Art. 484 ff ZGB geregelt und richtet sich insbesondere an bestimmte Vermögenswerte, die genau einer bestimmten Person vermacht werden soll. Das klassische Beispiel ist der Oldtimer, der dem Kind, das mit dem Verstorbenen die Leidenschaft für Oldtimer geteilt hat, vermacht werden soll. Denkbar ist aber genauso, dass bestimmte Vermögenswerte oder Sachen einer Person ausserhalb der Erbengemeinschaft vermacht werden soll. Klassischerweise werden dabei Patenkinder, gemeinnützige Institutionen und dergleichen mehr bedacht. Zwei Dinge gilt es dabei stets zu beachten: Einerseits dürfen die Pflichtteile der Erben durch das Vermächtnis (wie auch schon nicht durch das Testament selbst) verletzt werden. Andererseits sind die Erben dazu verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis herauszugeben und in speziellen Fällen sogar verpflichtet, dieses zu beschaffen.

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Fragen rund um den Erbvertrag und das Testament – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Erbrechtsexperten

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Scheidungsanwältin in Zürich ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Scheidungen.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt internationale Scheidung

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Die internationale Scheidung

Suchen Sie einen Anwalt für eine internationale Scheidung?

Im 21. Jahrhundert ist es völlig normal, dass Menschen unterschiedlicher Nationalitäten heiraten, in ein anderes Land ziehen oder in einem Land arbeiten, aber in einem anderen Land leben. Es ist völlig klar, dass in solchen Konstellationen plötzlich nicht mehr so klar ist, nach welchem Recht denn die Scheidung erfolgen muss und in welchem Land denn überhaupt die Behörden und Gerichte zuständig sind. In einigen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, das anwendbare Recht zu wählen. Dies führt dazu, dass es durchaus Sinn macht, sich in solchen Fällen, wo eine Scheidung ansteht, bereits vorab nicht nur einen Rechtsanwalt zu suchen, sondern insbesondere auch prüfen zu lassen, welches Recht anwendbar ist, oder wenn es Wahlmöglichkeiten gibt, welche denn am günstigsten für einen sind. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, und wir klären Sie gerne auf, welches Vorgehen und welche Strategie für Sie am geeignetsten ist.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Welches Gericht ist zuständig? Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!

Prinzipiell lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden: Haben beide Ehepartner die gleiche (ausländische) Staatsbürgerschaft, so kann ein Gericht in diesem Land angerufen werden. Zweitens: Wenn beide Ehepartner in der Schweiz wohnhaft sind, so ist das Gericht am Ort des Beklagten zuständig. Zieht ein Partner aus der Schweiz weg, und bringt in einem anderen Land die Scheidung ein, und bringt der andere Partner danach die Scheidung in der Schweiz ein, so wird sich zweiteres Gericht für unzuständig erklären. Man sieht also, dass durchaus Eile geboten sein kann, wenn einem der Gerichtsstand etwas bedeutet. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für die internationale Scheidung.

Anwalt internationale Scheidung
Suchen Sie einen Anwalt für Ihre internationale Scheidung?

Welches Recht ist anwendbar?

Neben der Frage, welches Gericht für ein Verfahren zuständig ist, tritt auch die Frage, welches Sachrecht zur Anwendung kommt. Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass bspw. eine Scheidung in Deutschland nach Schweizer Recht verhandelt wird.

Dies ergibt sich aus den Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und den ROM- Verordungen der EU. Die Wahl des Sachrechts spielt bspw. eine grosse Bedeutung bei der Bemessung des Unterhalts, bei Trennungszeiten, dem Sorgerecht oder auch bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Wird der Kindesunterhalt bspw. nach deutschem Recht berechnet, so kann das für eine Person, welche in der Schweiz lebt und arbeitet, von grossem Vorteil sein. In Grossbritannien gelten sehr lange Trennungszeiten, welche eine rasche Scheidung eher erschweren. Man sieht daher klar, dass es einen grossen Unterschied machen kann, welches Recht zur Anwendung gelangt. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten, welche Option für Sie am optimalsten ist.

Wes gilt, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde oder sich die Ehepartner nicht einig werden?

Ist nichts vereinbart, oder keine Einigung erzielt worden, so kommt primär das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Partner zum Zeitpunkt der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also Lebensmittelpunkt haben. Leben die Partner nicht mehr im selben Land, so gilt das Recht des Landes, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, wenn der Umzug nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Trifft dies alles nicht zu, so kommt das Recht des Staates zur Anwendung, dessen Staatsbürgerschaft beide besitzen. Geht auch das nicht, weil unterschiedliche Staatsbürgerschaften vorliegen, kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, welches als erstes angerufen wurde.

Übersicht der Prüfschritte des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitender, binationaler Scheidung

Hier eine Übersicht die einzelnen Prüfschritte für die Anwendbarkeit des Rechts

  1. Primär zählt die Rechtswahl der Parteien oder eine Einigung im Anlassfall. Die Eheleute haben bei der Rechtswahl folgende Möglichkeiten:
    • Das Land, in dem beide Eheleute wohnen
    • Das Land, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben und ein Ehepartner dort noch wohnhaft ist
    • Das Land, dessen Staatsbürgerschaft einer der beiden besitzt
    • Das Land, in dem die Scheidung eingereicht wird
  2. Sekundär kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dessen Land beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  3. Ist ein Partner bereits umgezogen, und liegt der Umzug noch kein Jahr zurück, so kommt das Recht des Landes zur Anwendung, wo beide Partner zuletzt gemeinsam gelebt haben.
  4. Viertens kann das Recht des Landes zur Anwendung kommen, dessen Staatsbürgerschaft beide Partner besitzen.
  5. Liegen unterschiedliche Nationalitäten vor, so kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, das als erstes mit der Scheidung befasst wurde.

Man muss beachten, dass eine vorab getroffene Rechtswahl nicht immer automatisch zur Anwendung gelangt. Die Lage ist klar, wenn zwei Bürger eines EU Landes, die auch in einem EU-Land wohnen, eine Vereinbarung darüber schliessen. Dann kommt nämlich die ROM-Verordnung zur Anwendung. Schwieriger ist der Fall, wenn bspw. ein Schweizer Bürger mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, und als Rechtswahl bspw. deutsches Recht gewählt wurde, weil beide dort wohnhaft sind. Zieht der Schweizer Bürger im Zuge der Trennung in die Schweiz retour und bringt dort als erstes die Klage auf Scheidung ein, so kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Anderes gilt, wenn der österreichische Staatsbürger schneller war und zuerst in Deutschland die Klage auf Scheidung eingebracht hat. Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!

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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Frau Wittibschlager ist als Scheidungsanwalt tätig, Ihre Advokatur im Herzen der Stadt Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz.

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Anwalt Kündigung

Voraussichtliche Lesedauer: 20 Minuten

Die Kündigung – Ihr Anwalt im Falle der Kündigung

Die Kündigung ist meist für den Arbeitnehmer keine sehr angenehme Angelegenheit, da sich daraus rasch unangenehme Folgen ergeben können, wie etwa Sorgen um die Finanzen oder auch die berufliche Zukunft. Haben Sie die Kündigung erhalten und suchen Sie daher einen Anwalt für Ihre Kündigung?

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Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Das Arbeitszeugnis

Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wird oder dies von sich aus tut, hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Was tun im Falle einer Kündigung?

Eine Kündigung ist grundsätzlich keine besonders angenehme Situation, da sie viele offene Fragen erzeugen und dadurch Stress und Panik hervorrufen kann. Gerade aber in einer heiklen Zeit sollte man ruhig und überlegt agieren. Am besten gelingt das, wenn man sich umgehend mit einem Arbeitsrechtsanwalt zusammensetzt und die Situation genau analysiert. In der Folge können die entsprechenden Schritte vereinbart und eingeleitet werden. Dies gilt nicht nur, aber besonders für Fristen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Anwalt Kündigung
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht beantwortet Ihre Fragen zur Kündigung

Was muss ich bei einer Kündigung unternehmen? Ihr Anwalt ist bei Kündigung für Sie da!

Prinzipiell kommt es immer auf die konkreten Umstände an, eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ist aber sicherlich geboten. Haben Sie bspw. den Verdacht, dass die Kündigung missbräuchlich erfolgt ist, muss rasch gehandelt werden, da die Frist für eine Einsprache der Dauer der Kündigungsfrist entspricht.

Im Detail muss dann auch zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsverhältnis unterschieden werden, und auch, ob bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vereinbart wurde.

Kontaktieren Sie jedenfalls umgehend einen Rechtsanwalt, um alle Fristen einzuhalten und die für Sie beste Lösung zu erzielen.

Wesentliche Infos zur Kündigung

Man muss grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der ausserordentlichen Kündigung unterscheiden.

Die ordentliche Kündigung erfolgt meist auf einen Kündigungstermin und benötigt keine besonderen oder wichtige Gründe für deren Wirksamkeit. Umgekehrt müssen bei einer ausserordentlichen Kündigung wichtige Gründe angeführt werden, wohingegen dafür keine Fristen oder Termine eingehalten werden müssen. Beachten Sie, dass auch bei einer ordentlichen Kündigung auf Nachfrage des Arbeitnehmers die Gründe dafür (schriftlich) mitgeteilt werden müssen. Prinzipiell kann eine Kündigung formfrei erfolgen. In der Praxis ist aber meist im Arbeitsvertrag Schriftlichkeit vorgesehen. Wird bspw. auch nur die Form der Kündigung nicht eingehalten, so ist diese unwirksam.

Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Im Fall einer mündlichen Kündigung geschieht das sofort, im Fall der schriftlichen Kündigung muss der Empfänger davon Kenntnis erlangen. Wer sich nicht an seinem Wohnort befindet, wird bspw. eher nicht sofort vom Erhalt eines Briefes Kenntnis erlangen. Hieraus können sich eine Vielzahl an Problemen ergeben, welche Sie am besten mit einem Arbeitsrechtsanwalt erörtern. Wer jemandem kündigen möchte, sollte sich vorab genau über die entsprechenden Fristen und Termine informieren. In Zweifelsfällen ist die Beratung durch einen Anwalt sehr zu empfehlen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig und verlängern sich, je länger das Arbeitsverhältnis andauert. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Kalendertage, während des ersten Jahres einen Monat, danach bis zum neunten Jahr zwei Monate und danach drei Monate.

Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht Kündigungsfreiheit, welche nur sachlichen und zeitlichen Schranken unterliegt. Auf der sachlichen Ebene sind missbräuchliche Kündigungen zu nennen. Die missbräuchliche Kündigung hebt das Arbeitsverhältnis auf, auch dann, wenn sich jemand dagegen zur Wehr setzt. Wer eine missbräuchliche Kündigung ausspricht, ist allenfalls Schadenersatzansprüchen ausgesetzt, welche bis zu sechs Monatslöhnen betragen können. Dafür gibt es in Art. 336 OR einzelne Tatbestände, die insbesondere eine missbräuchliche Kündigung darstellen. Das heisst, dass diese Aufzählung nicht abschliessend ist. Um genau zu prüfen, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem Arbeitsrechtsanwalt. Es ist zu beachten, dass auch bei Entschädigungsansprüchen Fristen zu beachten sind. Zunächst muss schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erhoben werden. Die Frist kann sich allerdings verlängern, wenn der Arbeitgeber seiner Begründungspflicht der Kündigung nicht rechtzeitig nachkommt. Verpasst man hingegen die Frist, so ist das Recht auf eine Geltendmachung vorbei.

Als zweiter Schritt muss der Gekündigte innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage auf Entschädigung einbringen, sofern keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden konnte.

Die zweite grosse Schranke bei Kündigung betrifft zeitliche Aspekte und hat zum Ziel, den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zur «Unzeit» zu bewahren. Man spricht von sogenannten Sperrfristen, die zum Beispiel den Militär- oder Zivildienst betreffen, oder aber auch während Krankheit, Unfall oder auch Schwangerschaft. Während solcher Phasen soll der Arbeitnehmer vor einer Kündigung geschützt werden. Ihr Anwalt prüft die Kündigung.

Der Kündigungsschutz während der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist nicht vorgesehen. Um Rechte daraus geltend zu machen, ist kein besonderes Verfahren verankert. 

Wichtig zu beachten ist, dass jeder neue Sperrgrund die Sperrfrist verlängert, und sogar die Kündigungsfrist verlängern kann.

Wenn eine Kündigung zur Unzeit ausgesprochen wird, so ist diese nichtig, und das Arbeitsverhältnis wird daher auch nicht aufgelöst. Will der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung aussprechen, so muss er das erneut tun. Wird eine Kündigung ausgesprochen, und tritt während der Kündigungsfrist ein Umstand ein, der eine Sperrfrist auslöst, so kann sich die Kündigungsfrist unter Umständen verlängern. Dies hat allerdings nicht unbedingt einen Einfluss auf den Lohnfortzahlungsanspruch, der unabhängig vom zeitlichen Kündigungsschutz besteht (Art. 324 OR).

Letztlich ist wichtig zu betonen, dass von den gesetzlichen Fristen abgewichen werden kann, allerdings stets nur zu Gunsten des Arbeitnehmers. In Zweifelsfällen oder wenn Sie unsicher sind vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einem Anwalt, der Sie über die rechtliche Situation aufklärt.

Die fristlose Kündigung

Die fristlose Entlassung ist eines der schärfsten Instrumente, die mit Blick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen und kann auch nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist. Das Arbeitsverhältnis endet nämlich sofort. Somit ist für diese auch ein triftiger oder schwerwiegender Grund anzuführen, weshalb dieser Schritt notwendig war. Da hier nicht wie üblich Kündigungsfristen laufen, sollte man besonders rasch handeln, wenn man sich gegen die fristlose Entlassung wehren möchte. Zudem sollte man vor solch einem Schritt auch die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, um keine Fehler zu machen. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne bei Ihrem Anliegen!

Was ist eine fristlose Kündigung?

Anwalt Kündigung: Die fristlose Kündigung erkennt man daran, dass sie sofort wirksam ist, weshalb das ZGB dafür sehr strikte und konkrete Kriterien vorsieht. Insbesondere müssen Umstände vorliegen, welche es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, bis zum Ende einer Kündigungsfrist noch zu warten. Eine fristlose Kündigung ist besonders unangenehm, weil hier meist schwerwiegende Dinge passiert sind. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte umgehend das Gespräch mit einem Rechtsanwalt suchen und sich über nächste Schritte beraten.

Für eine fristlose Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, welche das Vertrauen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer nachhaltig zerstören. Dabei geht es insbesondere darum, dass dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist und die fristlose Kündigung der einzige Ausweg ist. Liegt so ein Grund vor, so sieht das Gesetz in Art. 337 OR vor, dass eine Kündigung jederzeit möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Arbeitsverhältnis vorliegt und es muss auch auf keinerlei Frist oder Termin Rücksicht genommen werden. Diese Kündigung ist jedenfalls wirksam, kann aber in unbegründeten Fällen Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben.

Um ein Missverständnis zu vermeiden sei gesagt, dass nicht nur ein einmaliger schwerwiegender Verstoss eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, sondern dass auch ein wiederkehrendes, für sich allein genommen nicht sehr dramatisches Fehlverhalten, eine solche rechtfertigen kann. Im Zweifel obliegt es einem Richter, die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung anzuerkennen.

Damit man sich etwas besser vorstellen kann, welche schwerwiegenden Gründen insbesondere eine fristlose Kündigung rechtfertigen, nachstehend einige Beispiele: jegliche strafbare Handlung gegenüber anderen Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber selbst, jegliche Art der Arbeitsverweigerung, grobe Verstösse gegen vertragliche Pflichten (Abwerben von Kunden, Geheimnisverrat, eigenmächtiger Urlaubsbezug), und dergleichen. Wenn einem auf den ersten Blick Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers einfallen, so gibt es auch Konstellationen, in denen ein Arbeitnehmer einen wichtigen Grund anführen kann: Zahlt der Arbeitgeber bspw. über einen längeren Zeitraum keinen Lohn, oder verletzt er seine Fürsorgepflicht, so kann das eine fristlose Kündigung ebenso rechtfertigen.

Eine fristlose Kündigung muss auf Verlangen des Gekündigten begründet werden, ist für sich genommen keine Voraussetzung für die Gültigkeit. Wichtig zu betonen ist, dass eine fristlose Kündigung stets als solche zu bezeichnen ist, sodass unmissverständlich klar wird, um welche Art der Kündigung es sich handelt. Eine solche Kündigung, da sie eben keinerlei Fristen oder Terminen unterliegt, kann zu jedem Zeitpunkt, also auch vor Arbeitsbeginn, während der Probezeit oder eben auch während einer Sperrfrist erfolgen.

Die fristlose Kündigung muss allerdings sehr zeitnah nach dem sie rechtfertigenden Ereignis erfolgen (höchstens eine Woche), andernfalls darf wegen dieses Grundes nicht mehr fristlos gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam und führt jedenfalls zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Entstehen daraus irgendwelche Schäden, so hat die Person, die dafür die Verantwortung trägt, Schadenersatz zu leisten (Art. 337b OR).

Man sieht, dass also sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer bei Verschulden schadenersatzpflichtig werden können. Ein Arbeitnehmer kann einem Anspruch auf Ersatz für Mehrkosten eines neuen Arbeitnehmers oder ähnlichem ausgesetzt sein, während einen Arbeitgeber bei einer ungerechtfertigten Kündigung Pflichten zur Lohnfortzahlung und Schadenersatz treffen können. Dabei muss man zwischen Ansprüchen unterscheiden, die ein Arbeitnehmer während einer ordentlichen Kündigung erhalten hätte, und einer sogenannten Entschädigung. Die ersteren Ansprüche sind vollumfänglich zu leisten, während die Entschädigung gewissermassen als Wiedergutmachung noch dazu kommt und abhängig vom Einzelfall bis zu sechs Monatslöhne betragen kann.

Die Höhe der Entschädigung wird durch richterliches Ermessen im Einzelfall bestimmt. Der Arbeitgeber umgekehrt kann auch Entschädigungsansprüche geltend machen. Möchte er eine höhere Summe, als nach dem Pauschalentschädigungsanspruch vorgesehen, geltend machen, so muss er die hierfür nötigen Beweise beibringen. Da meist sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer wechselseitig noch Dinge zurückzustellen haben (Dienstauto, Handy, persönliche Unterlagen, Ausweise, Bescheinigungen, Bestätigungen, etc.) ist es ratsam, umgehend einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um einerseits innerhalb einer Frist zu handeln, und zweitens alle Forderungen, Ansprüche und Pflichten im Blick zu behalten. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Fristlose Kündigung bei geringfügigem Diebstahl

Es gibt zahlreiche Beispiele, wo teils auch langjährige Mitarbeiterende aufgrund eines kleinen Diebstahls fristlos entlassen worden sind. Es kommt in solchen Fällen, auch gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts, stets auf die individuellen Umstände darauf an, ob so eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Aus diesem Grund ist die Beratung in Zweifelsfällen mit einem Anwalt von grosser Bedeutung, der Ihnen die Rechtslage einerseits, und die Chancen und Möglichkeiten andererseits aufzeigen kann, und Sie in der Folge auch in einem potentiellen Verfahren unterstützen kann. 

Was ist im Deutschen Recht eine ordentliche Kündigung?

Anwalt Kündigung: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, muss dafür aber gewisse Fristen beachten und auf Nachfrage auch eine Begründung für die Kündigung liefern: Entweder sind es persönliche Gründe, bspw. längere Krankheit, oder aber das Verhalten des Arbeitnehmers (unentschuldigtes Nichterscheinen, etc.), oder letztlich betriebliche Gründe, welche eine Kündigung unvermeidlich machen. Lassen Sie sich jedenfalls durch einen Rechtsanwalt beraten, was Sie in Ihrer Situation am besten tun sollten.

Was soll man bei einer Kündigung tun? Ihr Anwalt im Falle einer Kündigung kann helfen!

Wer eine Kündigung erhält, sollte sich umgehend mit einem Anwalt beraten, da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Nach dieser Frist muss man gut begründen können, weshalb man nicht schon zuvor Klage erhoben hat. Zudem muss man sich innert 3 Tage ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Daneben gibt es meist noch einige offene Punkte wie Diensthandy, offener Urlaub, Altersvorsorge etc., welche mit dem Arbeitgeber geklärt werden müssen. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Der Kündigungsschutz

Prinzipiell herrscht in der Schweiz, wie in den allermeisten anderen Ländern der Welt auch, die sogenannte Kündigungsfreiheit. Sie besagt, dass jede Partei unter Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist stets das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Der Kündigungsschutz stellt so gesehen daher eine Ausnahme von der Regel dar, der in bestimmten Fällen, wo es ein schützenswertes Interesse gibt, Sperrfristen vorsieht. Dazu zählen insbesondere die Schwangerschaft, der Militärdienst und prinzipiell auch Krankheit. Ob jedoch im Einzelfall noch der individuelle Kündigungsschutz greift, ist oftmals als Laie schwer bis nicht festzustellen. Zudem muss beachtet werden, dass vom Kündigungsschutz auch eher neuere Erfindungen im Arbeitsrecht umfasst sind, wie etwa Abfindungen, Dienstzeugnisse oder Konkurrenzverbote. Um hier keine Fehler zu begehen, Dinge zu übersehen oder Fristen zu versäumen ist es stets anzuraten, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, einen sachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt um Unterstützung und Beratung zu bitten. So kann mit vergleichsweise wenig Aufwand regelmässig ein weit besseres und rechtlich wasserdichtes Ergebnis erzielt werden.

Es müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit sowohl die ordentliche als auch die ausserordentliche Kündigung wirksam ist. Einige Punkte sind exemplarisch dafür, dass eine Kündigung unwirksam ist:

  • Der Arbeitgeber nennt keinen ausreichenden Grund für die Kündigung
  • Umstände, die in Ihrer Person liegen (soziale, gesundheitliche, etc.) wurden nicht ausreichend berücksichtigt
  • Eine Sperrfrist wurde verletzt
  • Fehlende Abmahnung nach erstem Fehlverhalten
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Die missbräuchliche Kündigung

Eine Kündigung kann grundsätzlich ohne Angaben von Gründen durch beide Parteien erfolgen. Eine häufig auftretende, meist strittige Problematik ist die Frage, ob die Kündigung (durch den Arbeitgeber) missbräuchlich erfolgt ist. Diese Frage ist nicht unerheblich, da die Klärung dieser nicht nur mitunter zur Genugtuung des Gekündigten führt, sondern auch Schadenersatz in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen kann. Das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung führt nämlich nicht etwa zur Nichtigkeit, sondern sie bleibt gültig, zieht aber eben allenfalls Schadenersatzansprüche nach sich. Zu den Gründen, die das Gesetz exemplarisch nennt, zählen insbesondere die Kündigung aufgrund einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers, die nicht mit der Arbeitstätigkeit in Zusammenhang steht, um die mögliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu verhindern (Vereitelungskündigung), der erfolgten Geltendmachung von Ansprüchen (Rachekündigung), oder auch der Kündigung aufgrund des fortgeschrittenen Alters, die die erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzen kann. Wie bereits erwähnt, stellen diese Gründe insbesondere Tatbestandsmerkmale dar, die illustrieren, wofür die Bestimmung über die missbräuchliche Kündigung gedacht ist. Daraus folgt, dass selbstverständlich auch andere Motive oder Beweggründe den Tatbestand der missbräuchlichen Kündigung erfüllen können. Die Entscheidung darüber, ob nun eine missbräuchliche Kündigung vorliegt oder nicht, obliegt der Entscheidung durch ein Gericht. Wichtig dabei ist, dass Beweise stets helfen, den eigenen Standpunkt zu untermauern, und dass bei einer positiven Entscheidung im Sinne des Arbeitnehmers Fristen einzuhalten sind, um Ansprüche geltend machen zu können. Es ist daher empfehlenswert, bereits frühzeitig und jedenfalls während des gesamten Verfahrens auf die Unterstützung und Beratung eines erfahrenen Anwaltes zurückzugreifen.

Unsere Beratungsleistungen in Fragen des Kündigungsschutzes:

  • Wir begleiten Sie während des Kündigungsverfahrens eines Mitarbeiters in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis und achten darauf, dass alle Fristen und Vorgaben eingehalten, sowie das rechtliche Gehör gewahrt wird.
  • Sollte eine Kündigung missbräuchlich erfolgt sein, verfolgen und fordern wir sowohl die Begründung, wie auch allenfalls entstehende Schadenersatzzahlungen ein.
  • Wir prüfen und analysieren jede Kündigung, die unter Umständen innerhalb einer Sperrfrist oder aufgrund einer Diskriminierung, andauernder Krankheit oder des Alters erfolgt ist. In der Folge setzen wir uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Bei fristlosen Kündigungen prüfen wir auf beiden Seiten etwaige Ansprüche und achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen. 

Wann sollte man gegen eine Kündigung klagen?

Immer dann, wenn Sie sich ungerecht behandelt oder in Ihren Rechten verletzt fühlen, kann man grundsätzlich andenken, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Man muss dabei beachten, dass die Frist dafür sehr kurz (drei Wochen ab Zugang der Kündigung) ist. Um hier keine Fristen zu verpassen, und sofort gut auf eine mögliche Diskussion eingestellt zu sein, sollten Sie sich rasch die Unterstützung eines Anwalts sichern.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie bei der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Eine Kündigung löst unmittelbar weitreichende Folgen aus, welche man als frisch Gekündigter oftmals nicht zu 100% überblicken kann. Dabei gilt es, in vielen Fällen Fristen zu beachten, und auch eine klare Kenntnis von der eigenen rechtlichen Situation zu haben. Dabei unterstützen wir Sie gerne, sodass sie weder eine Frist verpassen, noch die Chance auf die Geltendmachung eines möglichen Anspruchs auslassen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist bei einer Kündigung für Sie da!

FAQ rund um das Thema Kündigung

Ich habe den Verdacht, dass meine Kündigung rechtsmissbräuchlich war. Was tun?

Die missbräuchliche Kündigung ist in Art. 336 OR geregelt, wo insbesondere Gründe aufgezählt sind, weshalb eine Kündigung rechtsmissbräuchlich sein kann, und welche Folgen das nach sich zieht. Wichtig dabei ist, dass diese Aufzählung nur exemplarisch ist, und daher auch andere Gründe eine missbräuchliche Kündigung verwirklichen können. Neben der inhaltlichen Frage der Beweisbarkeit, sind insbesondere auch zwei Fristentermine wichtig: Einerseits muss schriftlich gegen die Kündigung bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Einsprache erhoben werden. Zudem muss in der Folge eine etwaige Klage innerhalb von 180 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Gericht erhoben werden.

Ich wurde gekündigt und erhalte nun keinen Lohn mehr. Was kann ich tun?

Der Arbeitgeber ist prinzipiell dazu verpflichtet, während aufrechter Kündigungsfrist weiter den vertraglich vereinbarten Lohn zu entrichten. Dies gilt natürlich auch, wenn man freigestellt ist und keine Arbeitsleistung mehr erbringt. In solch einem Fall, wenn man sicher ist, dass es sich nicht um ein Versehen handelt, ist der Arbeitgeber zunächst schriftlich postalisch anzumahnen. Sinnvollerweise enthält dieses Schreiben eine kurze Frist, innert derer der offene Lohn zu begleichen ist. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, steht zunächst die Möglichkeit offen, die Arbeitsleistung einzustellen, respektive eine fristlose Kündigung zu vollziehen. In der Folge, wenn ausstehende Lohnzahlung vorliegen, kommt auch die gerichtliche Forderungsklage in Höhe des ausstehenden Lohnes, respektive eine Betreibung des Arbeitgebers in Betracht. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei all diesen Schritten.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung möglich?

Art. 337  OR lässt eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund zu, der insbesondere dergestalt sein muss, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auch innerhalb der Kündigungsfrist nach Treu und Glauben einer der Parteien nicht mehr zugemutet werden kann. Diese einerseits klare, andererseits mit Blick auf den dafür ausschlaggebenden Grund vage Formulierung führt dazu, dass stets in der Einzelfallbetrachtung geklärt werden muss, ob so ein Grund vorliegt. Exemplarisch können aus Sicht des Arbeitgebers die Verweigung zur Arbeitserfüllung, die Begehung einer (schweren) Straftat, Veruntreuung, Arbeitszeitbetrug oder dergleichen mehr zur Berechtigung zur fristlosen Kündigung des betreffenden Mitarbeiters führen. Klar ist, dass ein Fernbleiben aufgrund einer länger anhaltenden Krankheit nicht zur fristlosen Kündigung führen darf (wohl aber unter gewissen Umständen zur ordentlichen Kündigung). Umgekehrt hat auch der Arbeitnehmer das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Lohnzahlungen einstellt oder aus einem anderen Grund nicht fristgerecht durchführt, oder aber auch die Insolvenz des Arbeitgebers. 
Für beide Seiten wichtig ist der Zeitpunkt, wann die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Diese hat nämlich unverzüglich, man spricht von etwa zwei bis drei Arbeitstagen, nach Kenntnis des Umstandes, der den triftigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt, zu erfolgen. Andernfalls geht man davon aus, dass dieser Grund nicht als Motiv für die fristlose Kündigung dienen sollte, da er offensichtlich nicht so schwerwiegend war. 

Was passiert nach einer Kündigung?

Wer eine Kündigung unvermittelt erhält, mit der er nicht gerechnet hat und die ihm nicht gerechtfertigt erscheint, sollte sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Erst eine genaue Betrachtung aller Umstände und Details ermöglicht es zu prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung erfolgsversprechend ist oder nicht. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es in den allermeisten Fällen noch eine Möglichkeit gibt, den ursprünglich vorliegenden Sachverhalt zumindest in Teilen zu Gunsten des Arbeitnehmers positiv zu verändern. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht bei Fragen rund um das Thema Kündigung – Routenplaner

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Experten bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Kündigung

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Bei Fragen zur Kündigung ist unser Anwalt für Sie da!

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Anwalt Strassenverkehrsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten

Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Strassenverkehrsrecht? Droht Ihnen ein Fahrverbot? Sie hatten einen Unfall benötigen Sie Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Ihr Anwalt im Strassenverkehrsrecht klärt Ihre Fragen und Anliegen

Das Strassenverkehrsrecht ist ein breites Rechtsgebiet, dass im Prinzip alle Menschen umfasst. Ob Fussgänger, Velofahrer, Autofahrer oder was auch immer: Wer am öffentlichen Verkehr in irgendeiner Weise teilnimmt, ist dem Strassenverkehrsrecht unterworfen. Dabei muss man wissen, dass die meisten Bussen und Strafen in der Schweiz im Strassenverkehrsrecht ausgesprochen werden. Mehrere zehntausend Führerausweise werden jedes Jahr zumindest für eine kurze Dauer entzogen, und die allermeisten Autofahrer werden zumindest einmal bereits ein Ticket für zu schnelles Fahren oder falsches Parkieren erhalten haben. Nun gibt es viele Fälle, die völlig unstrittig sind. Manchmal lohnt es sich aber, genau hinzusehen und eine Entscheidung zu hinterfragen. Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie rasch einen Anwalt, um abklären zu können, ob Ihr Verdacht berechtigt, oder unerheblich ist. Gerade auch in allen Fällen, wo Unfälle passieren, ist die anwaltliche Vertretung von entscheidender Bedeutung. Meist gibt es Verursacher, Geschädigte, Sachschäden und Versicherungen. Letztlich kann sich auch eine Verwaltungsstrafrechtliche Instanz einschalten. In diesen Fällen kann es rasch komplex und unübersichtlich werden, weshalb eine fachkundige und erfahrene Vertretung von grossem Wert ist. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fällen und freuen uns auf ein persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei!

Anwalt Strassenverkehrsrecht
Unser Anwalt für Strassenverkehrsrecht kann Sie unterstützen!

Was tun bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht klärt Ihre Fragen bei Vorwurf einer Übertretungsanzeige wegen zu hoher Geschwindigkeit

Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind nicht pauschal beantwortbar. Es hängt vielmehr davon ab, wo und in welchem Umfeld eine Überschreitung stattgefunden hat. Anhand dieser Kriterien und der tatsächlichen Überschreitung wird die Schwere der Zuwiderhandlung beurteilt. Die leichteste Form der Bestrafung ist dabei das Ordnungsbussenverfahren, wo der Fahrzeughalter brieflich zur Zahlung einer bestimmten Busse aufgefordert wird. Bei leichten bis mittelschweren Widerhandlungen, wo also schon etwas mehr über das erlaubte Mass hinaus gegangen werden muss, wird bereits ein Strafverfahren eröffnet, welches in der Regel aber auch mit einer Geldbusse endet. Bei besonderes schweren Fällen kann zudem der Führerausweis im Wege eines Massnahmenverfahrens entzogen werden, und die Strafe bemisst sich in der Folge dann auch an den wirtschaftlichen Verhältnisses des Fahrzeuglenkers. Es ist also möglich, dass hier besonders hohe Bussen verhängt werden.

Anwalt für Strassenverkehrsrecht bei drohendem Ausweisentzug – Ihr Anwalt im Verkehrsrecht klärt Ihre Fragen

Es gibt manche Verkehrsregelverletzungen, bei denen man relativ rasch den Führerausweis für zumindest eine gewisse Dauer verliert. Besonders dramatisch kann die Folge meist für Probeausweisbesitzer sein, da hier mitunter der Führerausweis gänzlich entzogen wird, und das Verfahren neu gestartet werden muss, um wieder fahren zu müssen. Nun gibt es Personen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Wenn Ihnen der Führerausweis entzogen wurde, so ist es ratsam, so rasch als möglich mit einem Anwalt für Strassenverkehrsrecht Kontakt aufzunehmen, bevor man noch irgendwelche Aussagen tätigt.

weitere Infos zum Führerausweisentzug im Kanton Zürich

Hier finden Sie Ihre Advokatur für Strassenverkehrsrecht in Zürich – Routenplaner

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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Anwalt Familienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 15 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht?

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten in Zürich? Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, da die Konflikte und Problemstellungen häufig durch ein hohes Potential an Emotionen und Gefühlen verschärft werden. Es ist daher umso wichtiger, einen vertrauensvollen und sensiblen Anwalt an seiner Seite zu wissen, um Lösungen zu erarbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn es um familienrechtliche Belange geht.

Der Aufbau des Familienrechts

Im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) ist das sogenannte Familienrecht zu finden, welches das Eherecht (Zustandekommen, Wirkung der Ehe, Gütterrecht, Scheidung, Trennung), Regelungen zur Verwandtschaft (Kinder, Familiengemeinschaft, Entstehung, etc.) und zum Erwachsenenschutz enthält. Dieses Rechtsgebiet gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Familienkonstellationen, Stichwort Patchwork Familie, komplizierter und die Zahl der geschiedenen Ehen stetig zunehmen. Neben der Ehe gibt es übrigens noch die eingetragene Partnerschaft, welche im Partnerschaftsgesetz geregelt ist.

Wann braucht man einen Anwalt für Familienrecht?

Anwalt Familienrecht: Prinzipiell lässt sich sagen, dass Probleme zu Beginn meist klein und lösbar, später aber gross und komplex sind. Je früher man einen Anwalt kontaktiert, und sei es auch nur, um eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, desto eher kann ein Problem gelöst werden. Je verfahrener und komplexer die Situation wird, desto eher läuft es auf ein Verfahren und daher einen teureren und langwierigen Prozess hinaus. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Das Familienrecht umfasst zahlreiche Bereiche, wie etwa das Eherecht, das Erbrecht, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und natürlich auch alle Belange, die mit Kindern in Beziehung stehen. Letztlich geht es auch um Testamente, individuelle Verträge, Unterhaltsleistungen etc. Als Anwalt für Erwachsenen- und Kinderschutz unterstützte ich Sie gerne.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Bei Scheidung, Trennung, Eheschutz sowie Belange rund um Ihr Kind unterstützte ich als Anwalt für Familienrecht. Unsere Kernkompetenz liegt im Vertragsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht sowie in der Mediation. Unser Anwalt für Familienrecht ist spezialisiert im Bereich Eheschutz, Scheidung, Trennung, Kindesrecht, Anliegen der KESB (KESR), Unterhalt etc.

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht oder haben Fragen zu den Themen Güterrecht, elterliche Sorge, Gütertrennung, Unterhaltsrecht, Trennung oder Scheidungen auf gemeinsames Begehren?

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Zürich unterstützen Sie in Themen wie Eheschutz, Scheidung oder Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Kanzlei hat seit Jahren eine hohe Kompetenz im Bereich des Familienrechts aufgebaut und berät Sie gerne unkompliziert, direkt und ehrlich. Gerade im Familienrecht ist es von besonderer Bedeutung, heikle und oft emotionale Themen mit ruhiger Hand und hohem Einfühlungsvermögen zu behandeln.

+41 43 545 01 50

Anwalt Familienrecht Zürich
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht?

Die Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager unterstützt in allen nationalen sowie internationalen Fragestellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden familienrechtlichen Problemstellungen. Internationale personen- und vermögensrechtliche Beziehungen stehen im Fokus. Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen spezialisierten Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Ehe und die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung wissen?

Wir bieten kompetente familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Prozessführung an. Möchten Sie aber, aus welchen Gründen immer, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, so setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir beraten Sie umfassend, klären Sie über Ihre Chancen auf und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

+41 43 545 01 50

Das Familienrecht der Schweiz – Ihr Anwalt Familienrecht klärt auf!

Unser Spezialist und Anwalt für Familienrecht bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts. Das Familienrecht betrifft die Ehe und ihre Rechtsfolgen, die Familie an sich, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und auch die Rechtsnachfolge, also das Erbrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht nehmen sich für Ihr Anliegen Zeit, beraten Sie kompetent und umfassend und erarbeiten gerne mit Ihnen die für Sie passendste Lösung Ihres rechtlichen Anliegens. Das Familienrecht umfasst viele Themen und so stellen sich jeweils unterschiedliche Probleme und es liegen andere Lösungsmöglichkeiten vor.

Vor Eingehung einer Ehe kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für die Ehegatten wichtige Bereiche zu regeln, festzulegen und schlichtweg die rechtlichen Spielregeln für die Ehe festzuschreiben. Es zählen aber zum Familienrecht genauso Angelegenheiten des Erbrechts. Hier kommt insbesondere ein Testament in Betracht, welches die Aufteilung der Erbschaft regeln soll.

Für das Familienrecht ganz typisch ist der Umstand, dass es oft neben finanziellen Belangen auch um emotionale und höchstpersönliche Entscheidungen und Befindlichkeiten geht, auf welche nicht nur eingegangen werden muss, sondern auch eine den gerecht werdende Lösung erzielt werden soll. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl an Fällen betreut, sodass wir nicht nur auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, sondern auch stets die neuesten Entscheidungen für unsere Beratung miteinbeziehen.

Ein klassischer Anwendungsfall, wo es regelmässig zu Streitigkeiten der Parteien kommt, ist der Kindesunterhalt, die elterliche Obsorge, Besuchszeiten und der Unterhalt für den anderen Ehegatten.

Das Ziel unseres Anwaltes für Familienrecht ist stets, die Wünsche unserer Klienten bestmöglich zu vertreten. Soll eine friedliche Einigung der Parteien erzielt werden, setzen wir alles daran, diese fair, transparent und unkompliziert zu gestalten. Für uns steht Ihr Wille an erster Stelle. Wir klären Sie aber ebenso offen und klar über die Risiken, Chancen und Folgen der ein oder anderen Entscheidung auf und versuchen mit unserer Arbeit stets die optimale Lösung zu erreichen.

Gerne können Sie auch gemeinsam in unsere Kanzlei kommen, wenn Sie eine professionelle Unterstützung bei einer Einigung, der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder dem Kindesunterhalt wünschen. Dies ist zumeist anzuraten, da so bereits in kurzer Zeit eine faire, nachvollziehbare und auf den Füssen des Gesetzes stehende Vereinbarung erzielt werden kann.

Anwalt Familienrecht – Unser Fokus im Familienrecht

  • Eheschutzverfahren
  • Ehevertrag
  • Errungenschaftsbeteiligung
  • Güterrecht
  • Kindesunterhalt
  • Mediation
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Strittige Scheidung
  • Trennungsvereinbarung
  • Feststellung eines Kindsverhältnisses
  • Vaterschaftsklage oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Kindesschutz
  • Erwachsenenschutz
  • Verwandtenuntersützung
  • Bestellung eines Beistandes
  • Ausarbeitung von Rechtsschriften in allen Verfahren
  • Prozessführung vor Gericht und Behörden
  • Anwaltliche Prozessführung in allen familienrechtlichen Verfahren

Unser Ansatz bei familienrechtlichen Streitigkeiten

Zu Beginn steht oft die Frage, ob sich jeder Partner einen eigenen Anwalt nimmt, oder ob man als Paar einen gemeinsamen Rechtsbeistand wählt, der die Belange für beide Seiten regeln soll. In jedem Fall ist es uns ein Anliegen, zu Beginn des Mandats vermittelnd aufzutreten, um ein teures und langwieriges Verfahren zu vermeiden, wenn es nicht nötig scheint. Wir sind dabei sehr offen und flexibel, und stehen für jede Art der Lösung bereit. Oftmals sind Verletzungen und Vorfälle so dramatisch, dass eine gütliche Einigung nicht zur Debatte steht. In diesen Fällen kommt es regelmässig zum Gerichtsprozess. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle im Sinne unserer Mandanten gewinnen können, und so sind wir selbstverständlich auch vor Gericht Ihr vertrauensvoller, kompetenter und durchsetzungsstarker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Wünsche geht!

Zentrale Bestandteile des Familienrechts

Ehevertrag

Das Thema Ehevertrag ist stets ein heikles Thema, da es unromantisch ist und von beiden Ehepartnern erfordert, klar Stellung zu beziehen. Es ist völlig klar, dass man sich gerade zu einem Zeitpunkt, wo die Ehe noch gar nicht eingegangen ist, nicht damit beschäftigen möchte. Unser Rat als erfahrene Familienrechtsanwälte ist hingegen, sich zumindest einmal beraten und mögliche Varianten durchdenken zu lassen. Im Idealfall kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden, welche hinkünftig allfälligen Diskussionen vorbeugen kann.

weitere Infos zum Ehevertrag

Ihr Rechtsanwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Wie Sie vermutlich wissen, wurden die früher bekannten Vormundschaftsbehörden im Jahr 2013 durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden) ersetzt, von denen es mittlerweile im Kanton Zürich 13 gibt. Diese Behörde ist für Schutzmassnahmen und deren Durchsetzung gegenüber schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen zuständig. Die KESB kümmert sich also einerseits um das Wohl gefährdeter Kinder, indem bestimmte Massnahmen angeordnet werden. Dies kann auch bei Erwachsenen geschehen, denen es nicht möglich ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen oder die permanent auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.

Wer bereits ein wenig Erfahrung aus dem Bereich der Grundrechte mitbringt, erkennt sofort, dass diese Behörde im Prinzip in die Privatsphäre von Personen eindringt, wenn sie etwa verordnet, dass der Kindsvater sein Kind nur mit einem Beistand besuchen darf. Nun mag eine Massnahme in einem Fall gerechtfertigt sein, in einem anderen Fall aber tatsachenwidrig falsch verhängt worden sein. Unsere spezialisierten Anwälte für Kinderschutzrecht unterstützen Sie in Ihrem Anliegen. Dabei kann es einerseits hilfreich sein, eigene Ausführungen der KESB darzulegen und jedenfalls ins Gespräch einzutreten, um eine gute Lösung erreichen zu können.

Ihre Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche

In unserer auf Kindesschutz spezialisierten Kanzlei beraten und betreuen wir Sie in Fragen der Sorge, Besuchsrechten, der Obhut oder auch einer fürsorgerischen Unterbringung. Wir versuchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, vertreten Sie bei Konflikten aber genauso gegenüber anderen Parteien oder dem Gericht.

Ihr Anwalt für Familienrecht, auch mit grenzüberschreitendem Zusammenhang

Eine wichtige Kompetenz der Anwaltskanzlei Wittibschlager liegt im nationalen und internationalen Familienrecht. Eine fundierte Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht ist bei Trennung, Scheidung und Eheschutz notwendig und sinnvoll. Unsere Kanzlei, welche zentral in Zürich gelegen ist, wurde 2017 gegründet und beschäftigt sich zu einem Gutteil mit familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten und beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsvereinbarungen, beraten Sie bei Eheschutzverfahren, Trennungen, Scheidungen und unterstützen Sie bei Fragen des Unterhalts, Kindesunterhalts und Sorgerechts.

weitere Infos zum Thema Scheidung Schweiz/Deutschland

Sie profitieren in unserer Kanzlei nicht nur von unserer Erfahrung im Schweizer Recht, sondern auch von den Kompetenzen unseres Anwaltes für Familienrecht im Europarecht und den Rechtsordnungen anderer Länder. Wir beraten Sie gerne bei einem familienrechtlichen Fall, der über die Grenzen der Schweiz hinaus reicht und helfen Ihnen mit unserem Know-how. Wir vertreten Sie insbesondere in Angelegenheiten, die die Bundesrepublik Deutschland, Tschechien oder Österreich betreffen. Die kompetente Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist entscheiden für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

In der heutigen Arbeitswelt ist es durchaus üblich, dass man in einem Land arbeitet, und in einem anderen Land wohnt. Aus Schweizer Perspektive spricht man bei Leuten, die im Ausland wohnen, und in der Schweiz arbeiten von Grenzgängern. Im umgekehrten Fall ist von Grenzpendlern die Rede.

weitere Infos zum Thema grenzüberschreitende Rechtsfälle

Anwalt deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidung
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidungen?

Anwalt Familienrecht gibt einen Überblick über das Ehe- und Scheidungsrecht

Anwalt für Eheschliessung und die Folgen einer Trennung

Das Eherecht, insbesondere wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommen sollte, ist recht umfangreich und es gilt einige wichtige Dinge zu beachten, die im Folgenden überblicksmässig dargestellt werden sollen.

weitere Infos zum Thema Ehe- und Scheidungsrecht von Ihrem Anwalt für Eherecht und Eheschutz

Beratung und Prozessführung vom Anwalt für Familienrecht

Was macht ein Anwalt für Familienrecht? Erfahrene Familienanwälte beraten Sie als Experten im Familienrecht bei allen Fragen rund um das Kindes-, Scheidungs-, Ehe- und Unterhaltsrecht. Hochspezialisierte durchsetzungsfähige Fachanwälte für komplexe Familienrechtsfälle beantworten Ihre Fragen rund um Themen wie Unterhalt, Kinderbelange, Obhut, elterliche Sorge, Betreuung, Güterrecht und Vorsorgerecht. Unsere Familienrechts-Experten sind engagiert und arbeiten zielgerichtet.

Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie in den folgenden Belangen des Familienrechts.

Grosse Erfahrung in sämtlichen familienrechtlichen Belangen und Durchsetzungsvermögen können Sie von unserer Advokatur erwarten! Die Durchsetzung ihrer Interessen ist unser höchstes Bestreben!

Ihr Rechtsanwalt für Erwachsenenschutzrecht

Für uns steht ausser Frage, dass die Würde und Interessen jedes Menschen gewahrt sein müssen, weshalb gerade auch das Erwachsenenschutzrecht für unsere spezialisierten Anwälte von grosser Bedeutung ist. Wir unterstützen Sie daher sehr gerne bei heiklen Fragen, wie etwa bei der Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträgen, die unser Partnernotariat gerne auch sodann beurkundet. Wir verfügen zudem über Erfahrung im Bereich der Übernahme von Beistandschaften und übernehmen aufgrund unserer internationalen Expertise auch Fälle, welche über die Landesgrenzen der Schweiz hinaus wirken.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung (inkl Vollmacht)

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind zwei Dokumente, welche bereits jetzt, aber in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung gewinnen werden. Niemand denkt gerne darüber nach, wie eine Situation aussehen könnte, wenn man nach einem schweren Unfall auf fremde Hilfe angewiesen ist, oder im Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nachlassen. Die Medizin ist, zu unser aller Freude, heutzutage imstande, schier Unglaubliches zu leisten. Es ist aber nach wie vor so, dass wir Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden können (sollen), ob wir dies oder jenes möchten.

weitere Infos zur Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Anwalt Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Erbrecht

Das Gesetz hat im Erbrecht festgelegt, wie der Nachlass des Erblassers an die Hinterbliebenen zu verteilen ist. Trifft man also keine eigene Entscheidung, so kommen automatisch diese Regelungen zur Anwendung. Wer hingegen selbst über einen Teil seines Nachlasses verfügen möchte, kann das zu Lebzeiten mit einem Erbvertrag tun, oder für die Zeit nach seinem Tod durch ein Testament den letzten Willen zum Ausdruck bringen.

weitere Infos zum Erbrecht

Willensvollstreckung

In manchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, einen Willensvollstrecker testamentarisch einzusetzen. Diese Option steht jedem Erblasser zu. Diese Person erhält im Erbfall gewisse Kompetenzen übertragen, die mit der Aufteilung und der Verwaltung des Erbes zusammenhängen.

weitere Infos zur Willensvollstreckung

Erbschaftsanfechtung

Die Erbschaftsanfechtung ist ein rechtliches Instrument, mit dem man sich gegen eine letztwillige Verfügung wie einen Erbvertrag oder ein Testament zur Wehr setzen kann. Dabei sind ganz verschiedene Gründe ausschlaggebend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte auf diesem Gebiet unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

weitere Infos zur Erbschaftsanfechtung

Anwalt Erbrecht hilft bei der Erbanfechtung
Anwalt Erbrecht – Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht geben Ihnen gerne Auskunft und unterstützen Sie bei Fragestellungen zu Testamenten, Erbverträgen, Erbteilungen oder auch Prozessen in diesem Zusammenhang.

+41 43 545 01 50

FAQ im Familienrecht

In welchen Fällen habe ich einen Unterhaltsanspruch?

In erster Linie stehen Kinder immer an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Aber unter bestimmten Umständen steht auch dem Ehepartner ein Unterhalt während des Getrenntlebens und der Scheidung, aber auch nachehelich zu. Man unterscheidet in der Schweiz den Kindesunterhalt und den Unterhalt für Ehegatten. Auch der Betreuungsunterhalt ist im Schweizer Familienrecht wesentlich.

Benötigt man einen Fachanwalt für Familienrecht bei Scheidung?

Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Anwalt ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Bei einer grenzüberschreitenden Scheidung empfehlen wir z.B. einen spezialisierten Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland.

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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Familienrecht

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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
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Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch als Anwalt für Mietrecht sind Sie in der Anwaltskanzlei Wittibschlager gut beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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Anwalt Zivilrecht / Privatrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Zivilrecht / Privatrecht? Benötigen Sie privatrechtliche Unterstützung im Rechtsbereich des Personenrechts, Familienrechts oder des Sach- oder Erbrechts? Als Advokatur für Privatrecht in Zürich übernimmt unser Anwalt für Zivilrecht sowohl die Rechtsberatung als auch die Prozessvertretung im Streitfall. Unser Rechtsanwalt für Privatrecht ist auf komplexe Rechtsbelange des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Der Fokus unserer Kanzlei liegt unter anderem auch auf dem Schenkungs- und Kaufrecht. Neben dem Kauf von Güter, Waren und Produkten umfasst das Kaufrecht auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir sind für Sie da!

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Anwalt Privatrecht / Zivilrecht

Das Zivil- oder Privatrecht ist ein breites Rechtsgebiet, das im Wesentlichen die Beziehungen der Menschen untereinander regelt. So finden sich neben Begriffsdefinitionen zu Personen, Familien auch Regelungen zum Vertragsrecht, wie eine Schuld entsteht und wie sie erlischt und dergleichen mehr. Die beiden zentralen Gesetze im Zivilrecht sind das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), sowie das Obligationenrecht (OR). Das zentrale Wesensmerkmal einer zivilrechtlichen Angelegenheit ist, dass sich zwei oder mehr Personen gegenüberstehen, die bildlich gesprochen auf der gleichen Stufe stehen. Verkäufer und Käufer stehen in keinem Ober- und Unterverhältnis zueinander. Beide haben Rechte und Pflichten. Im öffentlichen Recht hingegen stehen einander meist eine Person und der Staat gegenüber, der mit bestimmten hoheitlichen Rechten ausgestattet ist. Wir übernehmen gerne die Betreuung und Beratung in Ihrem zivilrechtlichen Fall.

Anwalt Privatrecht Zürich
Ihr Anwalt für Privat- und Zivilrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Ihre Kanzlei für Zivilprozesse

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Unstimmigkeiten und Differenzen im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Umgekehrt gibt es aber auch zahllose Situationen, wo eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Dies etwa, weil man den Vertragspartner gar nicht kennt, oder aber auch, weil die Meinungen über das, was Gegenstand des Streits ist, stark auseinandergehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, klagsweise seinen Anspruch durchzusetzen. Dies gilt für eine offene Forderung aus einem Kaufvertrag ebenso, wie die vereinbarungswidrige Handlung aus einem Vertrag, und natürlich ganz besonders auch für alle Angelegenheiten aus dem Bereich des Familienrechts. Denken Sie nur an Ansprüche im Zuge eines Scheidungsverfahrens, oder auch im Erbrecht. Unser Anwalt für Zivilrecht / Privatrecht berät Sie gerne in Ihrem Fall, nehmen uns persönlich für Sie Zeit und arbeiten mit Sachverstand, Erfahrung und vollem Einsatz daran, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Die Richtschnur unseres Handelns sind dabei stets die gesetzlichen Möglichkeiten und Ihr persönlicher Wunsch.

Das Kaufrecht

Das Kaufrecht befasst sich mit den Regelungen und Rechtsfolgen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Sache, Forderung oder auch Dienstleistungen. Dabei gibt es Kaufverträge, die regelmässig unproblematisch sind und auch nicht unbedingt als Vertrag gleich wahrgenommen werden, wenn man an den Einkauf im Supermarkt, oder den Kauf einer Hose in einem Bekleidungsgeschäft denkt. Andere Verträge mögen wiederum heikler sein, wenn etwa das Auto nach wenigen Monaten einen Schaden aufweist, oder der teure Designeranzug beim dritten Tragen schon Gebrauchsspuren zeigt. Es geht im Kaufrecht regelmässig um die vertragsgemässe Erfüllung. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie gerne die Prüfung Ihres Kaufvertrages, untersucht, ob vertragsgemäss erfüllt wurde, und klärt Sie auch über die rechtliche Situation mit Blick auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatz und dergleichen auf. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Weitere Infos zu Thema Kaufvertrag / Schenkung

Hier finden Sie Ihren Anwalt Zivilrecht Privatrecht in Zürich – Routenplaner

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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Fragen zum Arbeitsrecht kann Ihr Anwalt Arbeitszeugnis helfen.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Zürich.
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Anwalt Prozessrecht

Ihr Prozessanwalt

Suchen Sie einen Anwalt für Prozessrecht?

Prinzipiell ist es das Ziel wohl der meisten Personen, Streitigkeiten beizulegen, auszudiskutieren und eine Lösung zu finden. Manchmal ist dies nur möglich, wenn eine fachkundige dritte Person, etwa ein Rechtsanwalt, vermittelnd und aufklärend tätig wird. Und in anderen Fällen mag die Situation so verfahren, die Rechtslage so streitig, oder ein anderer Grund vorliegen, weshalb der Gang vor ein Gericht gewählt werden muss. Auch das bedeutet noch nicht, dass keine gütliche Einigung erzielt werden kann, bloss ist nun ein Richter für die Vermittlung und Entscheidung zuständig. Wir haben jahrelange Erfahrung im Zivilprozessrecht, wenn es um Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Forderungen, Besitzstörungen und dergleichen mehr, geht und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Wir nehmen uns dabei für Sie Zeit, besprechen in Ruhe die Situation, entwerfen eine Strategie und begleiten Sie bei allen nötigen Schritten. Uns ist es dabei ein besonderes Anliegen, Ihnen zu jedem Zeitpunkt eine realistische Einschätzung der Lage zu zeigen, sodass Sie jederzeit Bescheid wissen, was gerade Sache ist.

Ihr Anwalt für Prozessrecht unterstützt Sie vor Schweizer Gerichten und Behörden

Ein Prozess oder Verfahren ist stark von Formalismen geprägt, wenn man etwa an die Form von Dokumenten oder die Einhaltung von Fristen denkt. Dies hat grosse Vorteile, weil etwa klar ist, auf welchem Wege man seine Ansprüche vorbringen kann, und wie der Verfahrensablauf genau ist. Auf der anderen Seite ist das für einen Laien meist schwer zu fassen und relativ viel Zeitaufwand. Wir übernehmen daher für Sie die Vertretung vor diesen Behörden und Gerichten, haben alle Fristen im Blick, erhalten die Post, welche wir studieren und Ihnen weiterleiten. Dazu beurteilen wir stets die aktuelle Lage, geben Ihnen eine Einschätzung zu den Chancen und schlagen Handlungsoptionen vor. Unsere Richtschnur ist dabei stets Ihr Wille. Wenn Sie sich aussergerichtlich einigen möchten, so werden wir alles tun, dies zu erreichen. Wollen Sie hingegen prozessieren, so geben wir unser Bestes, die für Sie beste Situation zu erreichen. Dabei ist uns ein besonderes Anliegen, dass alle Schritte immer eng abgestimmt und abgesprochen sind, so erhalten Sie jedes Schreiben vor dem Absenden zur Durchsicht und für Feedback.

Anwalt Prozessrecht Zürich
Anwalt Prozessrecht Zürich

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Hier finden Sie Ihren Anwalt für Prozessrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch im Vertragsrecht kann unser Anwalt Ihnen helfen.

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Anwalt Eherecht und Eheschutz

Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Eherecht?

Unser Anwalt für Eherecht verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Familienrechts und steht Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne zur Seite. Die Ehe, sowie der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht normiert. Die zivile Trauung stellt dabei den rechtsgültigen Vollzug der Eheschliessung dar. Obwohl heutzutage praktisch jede zweite Ehe geschieden wird, ist diese Form des Zusammenlebens eigentlich auf Dauer ausgelegt. Dementsprechend sehen auch die grundsätzlich vorgesehenen Rechtsfolgen aus.

Weil das so ist, sollte man bereits vor der Eheschliessung als Paar oder Einzelperson einen Anwalt für Eherecht kontaktieren, um sich über die rechtliche Situation und die Auswirkungen einer Heirat zu beraten. Der Gesetzgeber sieht zwar Regeln vor, doch von diesen kann individuell mittels Ehevertrag abgewichen werden. Unser Anwalt für Eherecht unterstützt Sie gerne bei der Erarbeitung oder Prüfung eines Ehevertrages, er berät Sie umfassend über alle Vor- und Nachteile. Sollte der Fall eintreten, dass die Ehe keinen Bestand mehr hat, kümmern wir uns gerne um die Erstellung einer Scheidungskonvention, oder vertreten Ihre Interessen in einem Eheschutz- oder Scheidungsverfahren.

Ihr Anwalt für Eherecht unterstützt bei einer Trennung

Es ist heutzutage an der Tagesordnung, dass sich Paare trennen. Die Scheidungsrate beträgt etwa 50 %. Unser Anwalt für Eherecht befasst sich in unserer Kanzlei täglich mit Scheidungs- und Eheschutzverfahren, wir verfügen daher über grosse Erfahrung in diesem Bereich. Für uns steht stets Ihr Interesse im Mittelpunkt, ganz gleich, ob wir Sie als Paar vertreten, oder Sie uns als Einzelperson in einem Scheidungsverfahren mandatieren. Am besten ist es, wenn bereits vor der Heirat ein Ehevertrag geschlossen wurde, der Regelungen dazu enthält, wie im Trennungsfalle vorgegangen werden soll. Das nimmt meist viel Druck heraus, weil ohnedies schon einige zentrale Punkte geregelt worden sind. Unser Anwalt für Eherecht unterstützt, berät und begleitet Sie im gesamten Prozess hindurch. Unser Ziel dabei ist es, das Verfahren so rasch und sachlich als möglich abzuführen und für Sie das beste Ergebnis zu erwirken. Kontaktieren Sie uns daher gerne, wenn Sie ein Anliegen haben.

Anwalt Eherecht Eheschutz
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Eherecht und Eheschutz?

Bei einer Trennung gilt es einige Punkte zu beachten, die wir als erfahrene Scheidungsanwälte aus unserer Erfahrung kennen. Bei der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, beim Wegzug mit den Kindern und dergleichen mehr sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Sofort stellen sich zahlreiche Fragen, die man nicht in einer Minute alle klären kann. Wir empfehlen daher, möglichst rasch einen Anwalt für Eherecht zu kontaktieren, der Ihnen die Rechtslage erläutern kann, Sie auf Fristen hinweist und einen transparenten und offen kommunizierten Weg zum Erreichen Ihres Willens aufzeigt. Dabei agieren wir stets sachlich, diskret und persönlich.

Was ist der Eheschutz?

Nach einer Trennung kann man umgehend das Eheschutzverfahren einleiten, welches während eines Scheidungsverfahren insbesondere die finanziell schwächere Partei schützt, aber auch Regelungen zur Obhut der Kinder und Unterhalt treffen kann. In dieser Zeit hat man Gelegenheit, in Ruhe die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzubereiten, Fragen des Unterhalts, der Obhut und dergleichen für die Zukunft zu regeln. Auch die Ausarbeitung einer gemeinsamen Scheidungskonvention kann in diesem Zeitraum passieren. Diese erleichtert das Verfahren massiv, verkürzt es und spart beiden Parteien Anwalts- und Gerichtskosten. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, wo wir uns persönlich Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen.

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Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Eherechtsexperten und Ihres Anwaltes für Eherecht

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