Anwalt Ausländerrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Migrations- und Ausländerrecht?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Was versteht man unter Ausländer- und Migrationsrecht?

Die zentrale gesetzliche Basis beim Ausländer- und Migrationsrecht bildet das Ausländergesetz (AuG). Hier sind die wichtigsten Leitlinien geregelt, die die Schranken und den Rahmen für die ausführenden und konkretisierenden Verordnungen und Weisungen der Kantone bilden. Dabei ist klar, dass nicht jeder Fall eindeutig ist, sondern es in Zweifelsfragen auf eine konsistente und überzeugende Argumentation und Beweisführung darauf ankommen kann. In so einem Fall ist die Beratung mit einem Anwalt von grosser Bedeutung.

Anwalt Ausländerrecht
Ihr Anwalt für Ausländerrecht kann helfen!

Alle Antworten zur Niederlassungsbewilligung in der Schweiz

Prinzipiell kann man sich das Migrationsrecht am besten vorstellen, in dem man verschiedene Gruppen unterscheidet: Schweizer Bürger besitzen in der Schweiz aus nachvollziehbaren Gründen die meisten Rechte. Sie können frei ein- und ausreisen, ihren Wohnsitz überall in der Schweiz begründen und letztlich auch an Wahlen teilnehmen. Das nächst stärkere Recht hat diejenige Person, die mithin kein Schweizer Bürger ist, jedoch seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz lebt (gleicher Wohnkanton) und daher grundsätzlich Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung ( C ) hat. Damit kann auch diese Person frei in der Schweiz ihren Wohnsitz begründen, sowie beliebig ein- und ausreisen. Davor gibt es eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung, welche je nach Aufenthaltsgrund (bspw. Arbeit oder Studium), respektive der Art des Anstellungsverhältnisses (temporär, unbefristet) auf ein Jahr (L oder B), oder fünf Jahre (B) ausgestellt wird. Auch hier kann ein fester Wohnsitz begründet werden. Allgemein gilt: Wer Staatsbürger eines EU- oder EFTA-Staates ist, hat es leichter, in der Schweiz einen Wohnsitz zu begründen und eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, da die Schweiz mit diesen Staaten einschlägige Abkommen abgeschlossen hat. Wer aus einem Drittstaat in die Schweiz einreisen und hier leben möchte, braucht darüber hinaus noch weitere Gründe. Klassische Fälle sind hochqualifizierte Fachkräfte, welche am Schweizer (oder europäischen) Arbeitsmarkt nicht zu finden sind. Arbeitgeber dürfen daher auch Angehörige aus Drittstaaten anstellen (und müssen dies auch belegen können). Dies sind im Wesentlichen die Wege, als Einzelperson zu einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu gelangen. Daneben gibt es immer Instrumente wie den Familiennachzug oder eine Heirat, welche einen Rechtsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung darstellen können. Im Detail können sich Zweifelsfragen stellen, oder aber auch ganz prinzipielle, ob bspw. der Status als Grenzgänger im Einzelfall vorteilhafter als ein ständiger Wohnsitz in der Schweiz ist. Um all diese Fragen zu klären, vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo alle offenen und vielleicht auch nicht gestellten Fragen geklärt werden können. Gerne unterstützen wir Sie sodann auch beim Gesuchsverfahren. Unser Anwalt für Ausländerrecht ist für Sie da!

Das Verfahren im Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist national im Ausländergesetz geregelt. Dieses wird jedoch um zahlreiche bilaterale und internationale Abkommen und Staatsverträge ergänzt. Da die einzelnen Verfahren auch innerhalb der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, ist die Lage für einen Laien oftmals unübersichtlich bis unklar. Dabei muss man auch immer bedenken, dass die erstinstanzliche Entscheidung oft nur von einem Sachbearbeiter abhängig ist, weshalb sich auch eine Überprüfung der Entscheidung durchaus lohnen kann. Um hier jedenfalls rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, keine Fristen zu versäumen und über alle Rechte der Einsprache und dergleichen in Kenntnis zu sein, ist die Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt sehr anzuraten und meist von grossem Vorteil. Wir unterstützen Sie dabei gerne und beraten in einem Erstgespräch bei uns in der Kanzlei über Ihre individuelle Situation. Unser Anwalt für Ausländerrecht nimmt sich für Sie Zeit.

Wie wird man Schweizer Bürger? Infos von Ihrem Anwalt für Ausländerrecht

In der Schweiz besteht das sogenannte Bürgerrecht aus einem Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden, die alle ein Bürgerrecht innehaben. Wer nicht Schweizer Staatsbürger ist, und dies werden möchte, kann dies durch ein ordentliches Einbürgerungsverfahren, das erleichterte Einbürgerungsverfahren oder die Wieders

einbürgerung bewerkstelligen. Je nach der individuellen Situation gelten verschiedene Voraussetzungen und stehen die diversen Einbürgerungsverfahren offen.

Die ordentliche und erleichterte Einbürgerung im Kanton Zürich

Als generelle Aussage kann festgehalten werden, dass das Bürgerrecht von demjenigen erworben werden kann, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies kann bspw. Aufgrund von Abstammung, Adoption, oder eben durch eine Einbürgerung gegeben sein. In manchen Fällen kann ein Gesuch zur Einbürgerung abgelehnt werden. Dies bedeutet keineswegs, dass dies nun das Ende des Verfahrens ist. Vielmehr stehen einem gegen diesen Entscheid Rechtsmittel offen, die erhoben werden können. Ein Rechtsanwalt kann Sie in diesem Verfahren unterstützen.

Eine Ablehnung eines Gesuchs auf Einbürgerung kann bspw. Deshalb rechtswidrig sein, weil sie willkürlich zustande gekommen ist. Gegen einen solchen Entscheid einer Gemeinde- oder Kantonalbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. In krassen Fällen, wo bspw. Fundamental verankerte Rechte (bspw. Rechtliches Gehör, Diskriminierungsverbot, keine Entscheidbegründung) behauptet werden verletzt worden zu sein, entscheidet das Bundesgericht als letzte schweizerische Instanz. Gerne beantworte ich als Anwalt für Ausländerrecht Ihre Fragen.

Hat jeder ein Recht auf eine Staatsbürgerschaft?

Ja, jeder Mensch hat von Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus 1948 das Recht auf eine Staatsbürgerschaft, die ihm zudem auch nicht willkürlich entzogen werden darf. In der Schweiz regelt Art. 36 Bürgerrechtsgesetz, dass eine erfolgte Einbürgerung im Zeitraum von acht Jahren nach Einbürgerung für nichtig erklärt werden darf, was aber vom Betroffenen binnen dreissig Tagen ab Erhalt des Entscheids beim Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden kann.

Kann ich mit einem Eintrag im Strafregister eingebürgert werden?

Nein, das findet grundsätzlich nicht statt. Sowohl die Bundes- als auch die Kantonalbehörden haben Zugriff auf das zentrale Strafregister (Vostra), welches alle noch nicht getilgten Straftaten enthält. Umgekehrt hat jede Person das Recht, beim Bundesamt für Justiz ein Akteneinsichtsgesuch in das persönliche Register zu stellen.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Ausländerrecht im Grossraum Zürich – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Ausländerrecht / Migrationsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Unser Anwalt für Ausländerrecht unterstützt Sie im Migrationsrecht.

Weitere Infos

Ratings / Bewertungen
[Anzahl der Bewertungen: 56 Durchschnitt: 5]