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Suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht im Grossraum Zürich? Benötigen Sie einen Strafverteidiger? Bei der Vertretung der Parteien im Strafverfahren sollte man sich an einen erfahrenen Experten im Strafrecht wenden. Der umfassende und kompetente juristische Beistand im Strafverfahren ist entscheiden. Wie aber sollte man im Strafverfahren vorgehen?
Inhaltsverzeichnis
Ihre Anwältin
Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Ihre Anwalt für Strafrecht in Zürich unterstützt Sie umfassend
Das Strafrecht ist mithin die härteste Waffe, die in einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Neben den bekannten, sehr schweren Delikten wie Mord, schwere Körperverletzung, Betrug, Rauschgifthandel und dergleichen gibt es auch andere, im StGB normierte Straftatbestände. So kann es auch im Privaten vorkommen, dass man aufgrund einer unbedachten Äusserung eine Nötigung oder Drohung ausgesprochen hat, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Wer in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt ist, sieht sich rasch einer Vielzahl an Dingen gegenüber, die von einem verlangt werden. Eine polizeiliche Einvernahme, eine staatsanwaltschaftliche Einvernahme, Prozesstermine, Beweisanträge und dergleichen mehr. Ihr Strafverteidiger ist an Ihrer Seite, hat als oberstes Ziel, Ihre verfahrensrechtlichen Rechte zu wahren und berät Sie über die gesamte Verfahrensdauer hindurch. Sollten Sie also Zweifel haben, dass etwas nicht ganz stimmig ist, kontaktieren Sie uns am besten so früh als möglich. Je früher man mit der aktiven Behandlung eines Problems beginnt, desto eher kann man dies auch ohne gröbere Einschnitte lösen.
weitere Infos zu strafrechtliche Sanktionen
Opferhilfe von Ihrem Zürcher Anwalt für Strafrecht
Gewisse schwere Straftaten können grosse seelische, persönliche oder psychische Folgen in Gestalt von Trauer, Schmerz, psychologischen Folgeerscheinungen haben. In der Schweiz gibt es daher ein Netz an Beratungseinrichtungen, die in solch schwierigen Fällen dem Opfer und den nahen Angehörigen unter die Arme greifen, indem finanzielle Hilfe, psychologische Betreuung, juristische Beratung oder die Unterstützung bei der Gegenwehr gegen Drohungen, Belästigungen, Stalking und dergleichen angeboten werden. Auch direkte Schäden, die dem Opfer aufgrund der Straftat entstanden sind, können durch die Opferhilfe beglichen werden. Man unterscheidet auch hier zwischen dem Schadenersatz, der in Geld messbar sein muss, also bspw. Gerichtskosten, entgangenes Entgelt etc., und der Genugtuung (Schmerzensgeld), die immaterielle Schäden wie Schmerzen und Trauer ersetzt.
Ihr Verteidiger in Strafsachen
In einem Strafverfahren gibt es verschiedene Parteien. Typischerweise den Beschuldigten bzw. Angeklagten, Geschädigte, aber auch sogenannte Privatkläger. Diese Personen haben einen Strafantrag gestellt, der zur Verfolgung von sogenannten Antragsdelikten nötig ist. Wir vertreten Sie, egal welche Position Sie in einem Strafverfahren innehaben. Das Ziel ist meist, diese Verfahren so rasch als möglich und ohne viel Aufsehen abzuwickeln, da die Nennung im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren regelmässig nicht reputationsfördernd ist. Unser Ansatz ist dabei stets, dass wir ein persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei abhalten, wo man einander kennenlernt, den Fall im Detail bespricht und nächste Schritte vereinbart. Dieses Gespräch schafft die Grundlage für das nötige Vertrauen, um den weiteren Verfahrensweg erfolgreich gestalten zu können. Dabei ist uns wichtig, dass wir Ihnen stets offen und transparent gegenübertreten und sagen, wie wir die momentane Lage einschätzen. Vereinbaren Sie einen Termin bei uns!
Ihr Anwalt für Strafrecht zum Ablauf eines Strafverfahrens
Die berechtigte Frage stellt sich, ab wann denn eigentlich ein Verfahren läuft. Dies lässt sich vielleicht am einfachsten so beantworten: Ein Verfahren startet grundsätzlich dann, wenn ein Akt eröffnet, und eine Handlung gesetzt wurde. Dies kann bspw. die postalische Einladung der Staatsanwaltschaft zu einer Einvernahme, oder aber die Befragung durch die Polizei zu einem Vorfall sein. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist ein Verfahren hängig, über das ein Akt geführt wird und wo man spätestens einen Anwalt kontaktieren und beauftragen sollte. Wenn Sie bereits ab der ersten Einvernahme eine anwaltliche Vertretung an Ihrer Seite wissen, so kann bereits vorab eine prozesstaktische Besprechung stattfinden. Dies erhöht Ihre Chancen meist, im Strafverfahren einen besseren Ausgang zu haben. Wir setzen uns jedenfalls für Ihre Rechte ein.
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Anwaltskanzlei Zuerich
E-Mail: info@wittib-law.ch
Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit unserer Advokatur für Strafrecht
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Hier finden Sie Ihren Anwalt für Strafrecht in Zürich – Routenplaner
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