Anwalt Werkvertragsrecht

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Der Werkvertrag ist im sogenannten Obligationenrecht (OR) in Art. 363 normiert. Klassischerweise beschreibt man den Werkvertrag als ein Rechtsgeschäft zwischen dem Werkbesteller und dem Werkunternehmer, wobei der Werkunternehmer zur Herstellung eines Werkes (Errichtung eines Hauses, Herstellung eines Tisches, …), und der Werkbesteller zur Bezahlung des vereinbarten oder angemessenen Entgelts verpflichtet ist. Oftmals kann aber die Abgrenzung oder Definition, was denn ein Kauf-, und was ein Werkvertrag ist, gar nicht so trivial sein. Diese Unterscheidung hat aber eine grosse Bedeutung, da ganz unterschiedliche Rechtsfolgen daran geknüpft sind. Typischerweise ist ein Anhaltspunkt, ob es sich um einen Werk- oder Kaufvertrag handelt, ob die entsprechende Leistung erst für den Käufer individuell hergestellt wurde. Ist das der Fall, ist in der Regel von einem Werkvertrag auszugehen. Der Kauf einer Hose von der Stange in einem Geschäft ist klassischerweise ein Kaufvertrag. Wenn Sie vor einer Zweifelsfrage stehen, oder Probleme sich ankündigen, dann kontaktieren Sie rasch einen Anwalt, um bereits frühzeitig mit der Problemlösung anzufangen. Je früher man aktiv das Problemmanagement in Angriff nimmt, desto geringer sind meist die negativen Folgen. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht ist für Sie da!

Das gilt nicht nur, aber auch für die Formulierung von Werkverträgen, die gerade bei grösseren und komplexen Geschäften von Bedeutung ist. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht unterstützt Sie dabei gerne, weist auf die wichtigen Punkte hin und erstellt für Sie individuell angepasst einen Vertrag.

Fragen zu Kauf- und Werkvertragen (inkl. Werklieferung)

Der geradezu klassische Fall im unternehmerischen Vertragsrecht ist die nicht vertragsgemässe Erfüllung. Dabei kann es sich um die falsche Sache, einen verspäteten Zeitpunkt oder die Verwendung des falschen Materials handeln. Ganz gleich, weshalb der Vertrag nicht ordnungsgemäss erfüllt wurde, in aller Regel stehen Ihnen rechtliche Instrumente offen, um diesen Nachteil auf Ihrer Seite auszugleichen. Unser Rat ist, stets umgehend einen Anwalt zu kontaktieren, da dieser einen über die rechtliche Lage bzgl. Chancen und vor allem Fristen und Beweislasten aufklären kann. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall. Wir beraten Sie aber auch gerne bei der Vertragsgestaltung, um zukünftigen, vergleichbaren Problemen vorzubeugen.

Welche Pflichten hat der Werkunternehmer?

Der Werkvertrag kann, so wie die meisten anderen Verträge auch, grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Das hat zur Folge, dass auch mündliche Abreden als Werkvertrag qualifiziert werden können. Es liegt auf der Hand, dass gerade dann Schwierigkeiten auftreten können. Die Grundannahme im Werkvertragsrecht ist, dass der Werkunternehmer persönlich und unter Verwendung der für die Herstellung geeigneten Mittel das Werk erstellt. Wenn der Unternehmer den Stoff, also bspw. das Holz für einen Tisch, bereitstellt, so haftet er für die Qualität und den einwandfreien Zustand, und muss darüber hinaus Probleme, die während der Herstellung auftreten, dem Werkbesteller umgehend anzeigen.

Unterlässt man diese Informationsobliegenheit, so haftet man für die weiter aus diesem Problem entstandenen Schäden. Es ist natürlich, dass nicht immer alles nach Plan läuft und manchmal Probleme auftreten können. Wenn Sie in so einer Situation sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht hilft Ihnen gerne weiter!

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Welche Rechte und Pflichten hat der Werkbesteller?

Die zentrale Verpflichtung des Werkbestellers besteht darin, die vereinbarte Summe Geld für die Herstellung des Werkes zu bezahlen, und wenn nichts vereinbart wurde, ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Nun ist dies bei ordnungsgemässer Erfüllung des Werkes völlig unproblematisch. Haben Sie einen handgefertigten Tisch bei einem Schreiner in Auftrag gegeben, und liefert er wie vereinbart, so ist völlig klar, dass der Schreiner Anspruch auf Bezahlung hat. Wenn aber bspw. ein kleiner Mangel vorliegt, weil etwa das verwendete Öl nicht exakt dem des vertraglich vereinbarten entspricht, so stellt sich die Frage, ob dennoch das volle Entgelt zu bezahlen ist, oder ob gar ein Anspruch auf gewährleistungsrechtliche Verbesserung besteht.

In diesen Fragen ist es immer sinnvoll, wenn es nicht um absolute Kleinbeträge geht, einen Anwalt für Werkvertragsrecht zu kontaktieren, um hier von Anfang an richtig zu handeln und keine Ansprüche zu verlieren. Im Detail stellen sich meist knifflige Fragen, welche mit Sachverstand und Erfahrung beurteilt werden müssen.

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