Anwalt Arbeitszeugnis

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Das Arbeitszeugnis – Ihr Anwalt für das perfekte Arbeitszeugnis

Suchen Sie einen Anwalt für die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses? Anwalt Arbeitszeugnis: Jeder, dem gekündigt oder der kündigt, hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Eine Kündigung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wesentlich ist die Rechtsberatung bei einem Experten für Arbeitsrecht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses Zeugnis wohlwollend zu formulieren, da es für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers von grosser Wichtigkeit sein kann. Da in solchen Schreiben mittlerweile eine fast schon eigene Sprache verwendet wird, macht es Sinn, einen Anwalt zu beauftragen, ein solches Schreiben auf versteckte Botschaften und dergleichen zu prüfen.

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Anwalt Arbeitszeugnis
Ihr Anwalt hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers. Da dies für zukünftige Bewerbungen und die Karriere besondere Bedeutung hat, gibt es für den Arbeitgeber bestimmte Vorgaben, die bei der Abfassung eines Dienstzeugnisses einzuhalten sind. Neben der Dauer und Art der Aufgabe, die man im Unternehmen erfüllt hat, enthält das Dienstzeugnis auch die Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers. Da sich das «HR-Deutsch» mittlerweile fast zu einer eigenen Sprache entwickelt hat, dürfen auch keine versteckten Botschaften, die eine andere Darstellung stützen sollen, als die, die eigentlich geschrieben steht, enthalten sein. Mithin gilt, dass das Dienstzeugnis der Wahrheit entsprechen, und gleichzeitig stets positiv und freundlich formuliert sein muss. Nun ist klar, dass aufgrund all dieser Umstände für einen Laien mitunter nicht zu 100 % klar ersichtlich sein kann, ob das Dienstzeugnis nun allen Vorgaben entspricht oder nicht. Unser Anwalt für Arbeitsrecht und unsere Experten übernehmen für Sie daher gerne die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses. Wir unterstützen und beraten gleichzeitig aber auch Unternehmer/Arbeitgeber bei der ordnungsgemässen Formulierung und Erstellung von Dienstzeugnissen für ihre Mitarbeiter.

Was sollte in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?

Anwalt Arbeitszeugnis: Es besteht ein Anspruch jedes Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ein Arbeitszeugnis. Dabei muss zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis, welches lediglich eine Bestätigung über die Zeit, die ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen verbracht hat, enthält, sowie einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches eine inhaltliche und qualitative Bewertung der Arbeitsleistung enthält. Während das einfache Arbeitszeugnis meist keine grossen Probleme und Diskussionen auslöst, sollte man bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis genau aufpassen und im Zweifelsfall jedenfalls einen Anwalt konsultieren, um keine Klauseln zu übersehen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält jedenfalls eine genaue und vollständige Beschreibung aller Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer im Unternehmen übernommen hat. Dies kann bspw. auch in einem Aufgabenprofil erfolgen. Weiter formale Punkte, welche enthalten sein müssen: Name und Beschreibung des Unternehmens, Beschreibung der Position und der Aufgaben des Arbeitnehmers, etwaige Weiterbildungen, Beschreibung der Arbeitsmotivation und -leistung, Arbeitsweise und -stil, Auskunft über Fachwissen, Erfolge und Leistungen während der Arbeit, Verhalten im Unternehmen und zu und mit Kollegen, Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Datum und Unterschrift des Chefs. Dies sind viele Punkte, wo viel Spielraum drinnensteckt. Eine genaue Prüfung durch einen Anwalt ist daher sehr zu empfehlen.

Worauf muss man beim Arbeitszeugnis achten? Ihr Anwalt hilft bei der Kontrolle des Arbeitszeugnis

Dem Arbeitszeugnis kann im zukünftigen Bewerbungsprozess eine zentrale Rolle zukommen. Oftmals entscheidet es darüber, ob man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Weil das so ist, gibt es einige Dinge, die man dabei beachten muss. Einerseits trifft den Arbeitgeber die Pflicht, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen, welches jedenfalls das berufliche Fortkommen nicht behindert. Im Arbeitszeugnis können dennoch gut oder sehr gut versteckte Klauseln existieren, die einem ungeschulten Leser auch beim zehnten Mal nicht auffallen werden. Es lohnt daher, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung eines Arbeitszeugnisses zu beauftragen, um etwaige Dinge noch rechtzeitig beanstanden zu können.

Wichtig ist, dass ein Anwalt für Vertragsrecht den Arbeitsvertrag prüft.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis durch einen Rechtsanwalt prüfen

Man sollte die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses für die berufliche Zukunft nicht unterschätzen, weshalb eine genaue Prüfung desselben von grosser Wichtigkeit sein kann. Dabei geht es besonders um sogenanntes «HR-Vokabular», welches in Klauseln versteckt sein kann. Lassen Sie daher Ihr Zeugnis prüfen, um später keine Probleme oder Absagen zu erhalten. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!

FAQ rund um das Thema Arbeitszeugnis

Welche Informationen und Angaben muss ein Arbeits/Dienstzeugnis beinhalten?

Jeder Arbeitnehmer hat gemäss Art. 330a OR Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies jedenfalls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber unter gewissen Umständen auch bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis wird in der Regel als sogenanntes Vollzeugnis ausgestellt, und beinhaltet darin Angaben zum Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, gibt Auskunft über die beteiligten Parteien, die Tätigkeit und Aufgaben des Arbeitnehmers, sowie die erbrachte Leistung und das persönliche Auftreten und Verhalten. Der Schwerpunkt im Detail liegt regelmässig auf der Leistung und der Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie seiner persönlichen Eigenschaften. Nachdem das Arbeitszeugnis in der Schweiz von grosser Wichtigkeit ist und für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers grosse Bedeutung hat, muss dieses zwar der Wahrheit entsprechen, aber auch dem Grundsatz des Wohlwollens Folge leisten. Dies bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dass die darin festgehaltenen Äusserungen und Feststellungen den Bewerbungsprozess für neue Jobs eher erleichtern denn erschweren sollen. Diesem Grundsatz sind insofern Grenzen gesetzt, als dass eine fast schon künstliche Überhöhung der Leistungen, die nichts mehr mit der Wahrheit zu tun hat, unter Umständen zur Haftung des alten gegenüber dem neuen Arbeitgeber führen kann. Man sieht also, dass es hier durchaus Abwägungsspielraum gibt. Hierbei kann ein Rechtsanwalt unterstützend eingreifen, um das richtige Mass zu finden, das allen Seiten zur Zufriedenheit gereicht. Wenn nun vom Vollzeugnis die Rede war, wo tatsächlich detailliert Auskunft gegeben wird, so kann durchaus auch lediglich eine Arbeitsbestätigung als Arbeitszeugnis verlangt werden. Diese beschränkt sich auf eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Position im Unternehmen tätig war. Da hier leicht der Eindruck entstehen kann, dass man die Details lieber nicht erfahren wollte, jedenfalls aber auch nicht an zukünftige Arbeitgeber weitergeben wollte, ist diese Form nicht immer empfehlenswert. Bei besonders kurzen Arbeitsverhältnissen, aus welchen Gründen auch immer, ist eine blosse Arbeitsbestätigung in der Regel hingegen nicht nur nicht verdächtig, sondern sogar tunlich und üblich.

Kann ich ein Arbeitszeugnis ändern lassen?

Wer ein Arbeitszeugnis erhält, mit dem er nicht zufrieden ist, oder wo der Verdacht besteht, dass hier rechtliche Vorgaben verletzt worden sind, sollte man umgehend den Kontakt zu einem Rechtsanwalt suchen. Zwei Fallgruppen an Fehlern können zu einer Abänderung des Arbeitszeugnisses führen, die man als Arbeitnehmer nicht hinnehmen muss: Formale Fehler können ebenso angefochten werden, wie selbstverständlich inhaltliche Mängel, etwa weil die Leistungsbeschreibung falsch ist oder dergleichen mehr. Wichtig dabei ist, diese Schritte abgestimmt und gut vorbereitet anzugehen. Am besten mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes, um alle formalen, wie inhaltlichen Vorgaben einzuhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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