Anwalt Baurecht

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Unser Anwalt für Baurecht berät und unterstützt Sie gerne bei privaten und öffentlichen Bauprojekten. Bei privaten Bauprojekten beratet er Sie insbesondere bei baurechtlichen Vorschriften, der Prüfung oder Erstellung von Werkverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gewährleistung, bzw. auch bei der Prüfung von Bankgarantien oder der Erstellung von Bürgschaftsverträgen. Unser Anwalt für Baurecht berät Sie bezüglich des Baugesuches, der Bewilligung und einer Einsprache.

Im öffentlichen Baurecht begleiten wir das Bewilligungsverfahren, managen Rekurse oder Beschwerdeverfahren, und unterstützen Sie bei allen Planungsarbeiten, der Vertragsgestaltung und auch der Kommunikation mit Denkmalschutz- oder Umweltbehörden.

Da Bauprojekte in aller Regel kosten- und zeitkritisch sind, ist es umso wichtiger, eine solide vertragliche Grundlage zu haben. Da es zahlreiche Vorschriften, Fristen und dergleichen mehr zu beachten gilt, ist die Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Vorteil. Unser Anwalt für Baurecht berät Sie nicht nur zum optimalen Vorgehen, sondern übernehmet gerne die Kommunikation, und behält vor allem alle relevanten Fristen, Behördengänge, Formvorschriften und dergleichen mehr im Auge.

Wer ein Bauprojekt starten möchte, hat neben zahlreichen kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben auch viele Behördenwege zu erledigen, sowie Formvorschriften einzuhalten. Hierbei kann man rasch den Überblick verlieren, weshalb die Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Wert ist, und viel Stress in dieser ohnedies angespannten Situation herausnimmt. Wir klären Sie dabei über die geltende Rechtslage auf, zeigen Ihnen Spielräume, und versuchen, Ihren Willen mit rechtlichen Mitteln möglichst zu entsprechen. Dabei klären wir Sie über alle Rechtsfolgen bestimmter Handlungen auf, und kommunizieren Ihnen stets offen und transparent, wie wir die derzeitige Lage juristisch bewerten. So sind Sie sich immer im Klaren, wo Sie sich gerade befinden, und worauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass wer frühzeitig mit einem Anwalt für Baurecht die grundlegenden Dinge bespricht, später aller Wahrscheinlichkeit nach keine unliebsamen Überraschungen mehr erleben muss und sich ganz auf das Projekt konzentrieren, und sich später am fertigen Werk erfreuen kann. Wir begleiten Sie gerne von Anbeginn bis zur Fertigstellung in allen relevanten Fragen. Vereinbaren Sie daher gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Anwalt Baurecht
Unser Anwalt für Baurecht kann helfen!

Ihre Kanzlei für Vertragsverhandlungen mit Architekten, Handwerkern etc. Werkverträge sind an sich nicht weiter kompliziert. Die entscheidende Frage ist dabei stets, wer für die nicht vertragsgemässe Erfüllung einzustehen hat. Das Gesetz kennt hier einige Zweifelsregeln, es ist aber dennoch in der Praxis sehr ratsam, im Vertrag genaue Rechtsfolgen zu vereinbaren. Wir beraten Sie dabei gerne, erstellen oder prüfen für Sie die Verträge und vertreten Sie auf Wunsch auch gegenüber den Vertragspartnern. Im Streitfalle setzen wir uns selbstverständlich in Ihrem Interesse für eine Lösung ein, und vertreten auch vor Gericht Ihren Rechtsanspruch. Unser Anwalt für Baurecht ist für Sie da.

Wissenswertes zum Bauhandwerkerpfandrecht

Bei Aufträgen, die mit hohen eigenen Kosten für Material, Personal und Geräte verbunden sind und insgesamt ein hohes Auftragsvolumen aufweisen und sich teilweise über einen längeren Zeitraum erstrecken, besteht für den Unternehmer regelmässig das Risiko, aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit oder dergleichen mehr um das werkvertraglich vereinbart Entgelt umzufallen. Nicht nur solchen Konstellationen am Bau hat man im Zivilrecht deshalb mehrere Instrumente zur Verfügung, die einem als Sicherheit für eine Forderung dienen können. Weit verbreitet und vielfach angewandt ist das Pfandrecht. Dieses akzessorisch wirkende Instrument verschafft dem Gläubiger einer Forderung Sicherheit in Form einer konkreten Sache, an dem ihm bis zur Tilgung der Schuld ein Pfandrecht eingeräumt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass er sich aus dieser Sache Genugtuung verschaffen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt. Bei Bauaufträgen existiert so eine Möglichkeit auch. Unternehmer, die unmittelbar an der Errichtung oder der Durchführung von Arbeiten an einem Grundstück/einer Liegenschaft etc. beteiligt sind, können sich frühestens ab Abschluss des Werkvertrages und spätestens vier Monate nach der letzten durchgeführten Arbeit zur Besicherung ihrer Forderung ein Pfandrecht an der Liegenschaft eintragen lassen. Diese Möglichkeit steht all jenen Unternehmern offen, die in irgendeiner Form handwerklich an diesem Grundstück tätig werden. Wer bloss nicht körperliche Arbeiten verrichtet, wie etwa ein Architekt, kann sich kein Pfandrecht einverleiben lassen.

Eine Spezialproblematik tritt auf, wenn ein Bauherr einen Generalunternehmer beauftragt, der wiederum Aufträge an weitere Firmen vergibt, die jeweils in ihrem Fachbereich Arbeiten übernehmen. Der Generalunternehmer hat selbstverständlich das Recht, ein Baupfandrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Dieses Recht gilt auch für die Subunternehmer. Letztlich kann der ungünstige Fall eintreten, dass zwar der Bauherr all seine Rechnungen gegenüber dem Generalunternehmer beglichen hat, nur dieser wiederum seine Rechnungen mit den Subunternehmern nicht bezahlt hat. Das kann dazu führen, dass sich die Subunternehmer direkt an den Bauherrn wenden können, der im schlimmsten Fall zweimal zahlen muss. Solche Szenarien können entweder mit direkten Zahlungswegen, oder aber auch durch vertragliche Bestimmungen vermieden werden. Im Einzelnen stellen sich eine Vielzahl an Fragen, die geprüft, analysiert und in einen Kontext gesetzt werden müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Baupfandrecht, Werkvertrag, Subunternehmer und dergleichen mehr.

Weshalb frühzeitige Beratung bei Bauprojekten?

Um es in einem Sprachbild zu formulieren, bilden die Verträge und vorgängigen Abklärungen das Fundament, auf dem das Haus gebaut werden soll. Sind diese mangelhaft, droht das gesamte Gebäude einzustürzen. Wer also beim Grundstückskauf nicht genau auf die Bodenbeschaffenheit oder die örtlichen Bauvorschriften achtet, dem droht irgendwann während des Bauprozesses das böse Erwachen. Wer mit einem Generalunternehmer beim Werkvertrag nicht genau hingesehen hat, mag sich rasch wundern, weshalb plötzlich die Arbeiten nicht so verrichtet wurden, wie es vereinbart war, oder plötzlich dreimal so lange dauerten, und es dennoch keine Entschädigung oder dergleichen gibt. Das gleiche gilt für Bepflanzungen, die unter Umständen einen Nachbarn stören können, und der sich mit seinem Einspruch auch im Recht befindet. All diese Beispiel verdeutlichen, weshalb es sinnvoll und ratsam ist, vor dem Baustart in Ruhe, im Detail und mit Sorgfalt alle relevanten Punkte zu besprechen. Wir können Ihnen dabei nicht nur die rechtliche Lage erläutern und Ihnen die Folgen für Ihr Projekt schildern, sondern auch auf die relevanten Fragen hinweisen, die Ihnen vielleicht nicht ad hoc in den Sinn gekommen sind. Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung im Baurecht, kennen daher die einschlägigen Vorschriften genau, und verfügen über viel Erfahrung aus der gelebten Praxis. Wer sich vorab mit einem Anwalt für Baurecht etwas Zeit und Geld nimmt, wird später sicherer und ruhiger bauen und sein Werk geniessen können. Vereinbaren Sie daher gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Unser Anwalt für Baurecht ist für Sie da.

FAQ im Baurecht

Wie ist die Haftung bei Baumängeln geregelt?

Für die Frage, wer für einen Mangel haftet, muss zunächst genau geprüft werden, weshalb dieser Mangel entstanden ist. Ein einfaches Beispiel ist, wenn jemand einen Dachstuhl errichten soll, und die Zimmerer vor den Augen des Bauherrn die Holzbretter falsch zusammenschrauben. Hier ist wohl anzunehmen, dass die Handwerker selbst für diesen Mangel verantwortlich sind. Die Lage verändert sich aber bereits, wenn der Plan, auf Basis dessen die Handwerker tätig werden, Fehler beinhaltet und das Werk so gar nicht errichtet werden kann. Man sieht also, dass die Ursache für einen Mangel unterschiedliche Quellen haben kann, und somit auch der Kreis jener, die für eine Haftung in Frage kommen, weiter gezogen werden muss. Prinzipiell lässt sich sagen, dass der Zeitpunkt der Bauabnahme entscheidend für die Frage ist, ob ein Mangel gerügt worden ist, und binnen welcher Frist ein Anspruch auf Behebung oder Schadenersatz für den erlittenen Schaden verjährt (5 Jahre ab Bauabnahme).

Wofür benötigt man eine Baugenehmigung?

Für welche Bauwerke im Einzelnen welche Genehmigungen notwendig sind, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass für jede grössere (Um)Baumassnahme in der Regel eine Baugenehmigung notwendig ist. Das kann bspw. für den Anbau einer Garage ebenso, wie das Ausheben und Verschieben grösserer Erdmengen, wie auch die Errichtung bspw. einer langen und hohen Grenzmauer gelten. Aus dieser Aufzählung wird deutlich, dass das erstmalige Errichten eines Gebäudes logischerweise auch genehmigungspflichtig ist. Als Praxistipp ist es stets sinnvoll, bei der zuständigen Behörde vorab kurz nachzufragen, ob aufgrund des in einem Plan dargestellten Vorhabens eine Genehmigung notwendig ist. Wichtig zu beachten ist, dass eine einmal erteilte Genehmigung nicht endlos gültig ist. Vielmehr muss innert drei Jahren ab Genehmigung (Ende der Rechtsmittelfrist bzw. rechtskräftiger Entscheid einer Behörde) mit dem Bau oder Umbau begonnen werden. Es ist natürlich nicht nötig, bereits mit allen Arbeiten fertig zu sein, jedoch muss klar erkennbar sein, dass bereits mit den Arbeiten begonnen worden ist.

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