Voraussichtliche Lesedauer: 19 Minuten
Ihr Deutscher Anwalt für Schweizer und Deutsches Recht
Suchen Sie einen Deutschen Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland, welcher Experte für das deutsche und schweizerische Scheidungs- und Familienrecht ist? Es gibt in der Schweiz sehr viele internationale Ehen, auch mit Bezug zu Deutschland. Möchte sich ein solches Paar scheiden lassen, stellen sich viele Fragen Brauchen Sie eine kompetente Rechtsberatung für eine internationale Scheidung im Bezug zu Schweiz Deutschland oder Deutschland Schweiz? Ihr Rechtsanwalt für alle Rechtsfragen zum Schweizer und Deutschen Recht rund um Trennung, Scheidung, Eheschutz, Sorgerecht und Unterhalt in Zürich unterstütz bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland.
Ihre Anwältin
Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Wie aber kann ich bei der Scheidung Schweiz/Deutschland mit einem deutschem Anwalt Kosten sparen? Ist das deutsche oder schweizerische Gericht für meine Scheidung zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Gilt deutsches oder schweizerisches Scheidungsrecht? Wie unterscheidet sich das Scheidungsverfahren in der Schweiz von dem zu Deutschland? Benötige ich eine internationale Scheidungsanerkennung und wie hoch sind die Kosten einer Scheidung in der Schweiz bzw. in Deutschland?
Anwalt deutsches Familienrecht
Inhaltsverzeichnis
- Scheidungsverfahren in der Schweiz und Deutschland: Wie Sie bei einer Ehescheidung mit einem deutschen Anwalt die optimale Strategie finden!
- Scheidung Schweiz/Deutschland – Deutsche Anwältin und Expertin im Deutschen und Schweizer Familienrecht
- Deutsches und schweizerisches Familienrecht aus einer Hand
- Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Scheidung Schweiz/Deutschland
- Einvernehmliche Scheidung versus strittige Scheidung
- Zuständigkeit bei grenzübergreifender Scheidung Schweiz/Deutschland
- Scheidungsanerkennung Schweiz/Deutschland
- Vermögensaufteilung bei Scheidung Schweiz/Deutschland
- Kosten Scheidung Schweiz/Deutschland
- Kindesrecht bei Scheidung Schweiz/Deutschland
- Unterhalt bei internationaler Scheidung Schweiz/Deutschland
- Scheidungsverfahren und Dauer einer grenzüberschreitenden Scheidung Schweiz/Deutschland
Scheidungsverfahren in der Schweiz und Deutschland: Wie Sie bei einer Ehescheidung mit einem deutschen Anwalt die optimale Strategie finden!
Findet das Scheidungsverfahren in Deutschland oder der Schweiz statt? Sparen Sie bei der Scheidung mit einem deutschen Anwalt Kosten. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Advokatur für deutsches/schweizerisches Familienrecht.
Scheidung Schweiz/Deutschland – Deutsche Anwältin und Expertin im Deutschen und Schweizer Familienrecht
Anwalt für deutsches Familienrecht:
Das internationale Familienrecht nimmt aufgrund grenzübergreifender, binationaler Ehen und der stetig zunehmenden Globalisierung und eines immer stärker vernetzten Europas an Bedeutung zu. Dabei stellen sich regelmässig bereits im Vorfeld der Übernahme eines Mandates umfangreiche Fragen im Bereich des internationalen Familienrechts, wie etwa welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist, vor welchem Gericht im Streitfall verhandelt werden muss, wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder die Ehegatten unterschiedliche Wohnsitze bzw. Aufenthaltsorte haben, oder die Ehe überhaupt im Ausland eingegangen wurde. Dabei kommt es nicht nur auf die nationalen Vorschriften eines einzelnen Staates an, sondern man muss insbesondere auch EU-Verordnungen und völkerrechtlichen Abkommen Beachtung schenken.
Deutsches und schweizerisches Familienrecht aus einer Hand
Länderübergreifende Ehen, Scheidungen und Kindessachen
Als deutsche und schweizerische Rechtsanwältin, spezialisiert in Wirtschafts-, Gesellschafts-, Familien-, Erbrechts- sowie Arbeitsrechtsfragen bin ich Ihre Ansprechpartnerin bei allen Rechtsfragen, die schweizerische, deutsche oder grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Die Zahl der binational geschlossenen Ehen, gerade auch mit Bezug zu Deutschland, nimmt in der Schweiz stetig zu. Dabei stellen sich im Scheidungsfall viele Fragen, exemplarisch vor allem welche Gerichte zuständig sind und welches Scheidungsrecht denn überhaupt gilt.
Wenn eine Ehe scheitert, so ist das kein individuelles oder persönliches Scheitern, sondern lediglich die Erkenntnis, einen zu einem Zeitpunkt gefassten Plan zu verändern, bzw einen gemeinsam gefassten Plan nicht mehr gemeinsam leben zu wollen. In diesem Geiste ist daher zentral, selbstbewusst in die Zukunft zu blicken und mit und durch die Scheidung eine stabile Basis für die Zukunft zu erreichen. Um dies zu erreichen, ist eine fundierte und sachkundige Beratung unerlässlich.
Bei Ehen mit Auslandsbezug, insbesondere dann, wenn zwei Rechtsordnungen denkbar in Frage kommen, kann die gewählte Rechtsordnung ein entscheidender Vorteil sein, wenn es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geht. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine frühzeitige Beratung darüber, welche Optionen Ihnen offenstehen, für beide Ehegatten von Nutzen sein kann. Speziell in den regelmässig zentralen Fragen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, des zukünftigen Unterhalts und insbesondere die Höhe sollte eine stabile und nachhaltige Lösung gefunden werden.
Ehevertrag
Bei einem Ehevertrag ist stets genau zu prüfen, was tatsächlich geregelt ist und ob er Anwendung findet. Falls Sie bereits vor Eingehung der Ehe einen Ehevertrag wünschen, um sich abzusichern oder auch nur Klarheit für beide Ehegatten zu schaffen, sollten Sie sich dazu auch beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Scheidung Schweiz/Deutschland
Scheidung Schweiz/Deutschland: Deutscher Anwalt für deutsches/schweizerisches Familienrecht gibt spezifische Antworten auf Scheidungen Schweiz/Deutschland
Der klassische Fall, wonach die Ehegatten aus demselben Ort stammen, vielleicht sogar gemeinsam aufgewachsen sind, am selben Ort wohnen bleiben und nie irgendeinen geographischen Wechsel vornehmen, gehört vielfach der Vergangenheit an. Dies stellt heutzutage fast schon die Ausnahme zur Regel dar:
In Europa, gerade in Grenzregionen oder Ballungszentren liegt es an der Tagesordnung, dass sich Menschen aus unterschiedlichen Ländern begegnen, eine Gemeinschaft gründen, in ein drittes Land ziehen oder auch Wohn- und Arbeitsort nicht im gleichen Land liegen. Aus komplexen Konstellationen ergeben sich komplexe juristische Fragestellungen, insbesondere dann, wenn es um die Auflösung einer Ehe, die vermögensrechtliche Aufteilung oder um Sorgerechtsfragen geht.
Einvernehmliche Scheidung versus strittige Scheidung
Anwalt für deutsches Familienrecht: Sind sich beide Ehegatten über alle Punkte der Scheidung einig und sind an einer raschen Beendigung der Ehe interessiert, so kann das gesamte Verfahren innert vier Monaten abgewickelt werden. Man muss aber beachten, dass dies den absolut günstigsten Fall darstellt. Bei Uneinigkeit, Säumigkeit oder anderen Gründen kann sich diese Dauer um ein Vielfaches verlängern.
Bei einer strittigen Scheidung muss man in der Schweiz eine Trennungsfrist von zwei Jahren abwarten bevor die Ehescheidung eingereicht werden kann. Diese Scheidungsvariante ist teurer und nervenaufreibender.
Die Wahl der richtigen Strategie ist für den Erfolg entscheidend. Nur ein erfahrener Anwalt, welcher sich bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen und im Schweizer/Deutschen Familienrecht auskennt, kann eine binationale Scheidung .erfolgreich begleiten.
Nachstehend sollen einige der wesentlichsten und zentralsten Fragen am häufigen Beispiel einer Ehe, die einen Bezug zu Deutschland und der Schweiz aufweist, beantwortet werden.
Zuständigkeit bei grenzübergreifender Scheidung Schweiz/Deutschland
Anwalt für deutsches Familienrecht: Tatsächlich kann es sein, dass in einem Fall Gerichte aus mehreren Ländern eine Zuständigkeit beanspruchen. In so einem Fall kann es den Unterschied ausmachen, in welchem Land etwa eine Scheidung zuerst begehrt oder bei Gericht eingereicht wird. Man muss stets im Blick behalten, dass die Anwendbarkeit einer Rechtsordnung erhebliche Auswirkungen auf die Nebenfolgen einer Scheidung haben kann, wenn man etwa nur an die Höhe des Unterhalts denkt. Eine fachkundige Beratung ist daher gerade bei solch komplexen Fällen jedenfalls anzuraten.
Anwendbares Recht bei Ehescheidung Schweiz/Deutschland
Anwalt für deutsches Familienrecht: Tatsächlich ist die zentrale Frage bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zunächst immer, welches Recht anwendbar ist. Da das internationale Familienrecht dramatisch an Bedeutung gewinnt, gibt es zahlreiche internationale Abkommen, die spezielle Fälle regeln. Zunächst sind der erste Anknüpfungspunkt aber immer das Internationale Privatrecht (IPRG), sowie das Internationale Verfahrensrecht (IVR), welche Verweisungsnormen enthalten und Kollisionen verhindern sollen. So kann zunächst also etwa geklärt werden, welches Recht für meinen Fall zuständig ist, und sollte es bei Uneinigkeit bis zu einem Gericht kommen, kann auch die Zuständigkeit über das IPRG und das IVR ermittelt werden.
Ein Beispiel: Für den gesamten Raum der EU findet die ROM 3 Verordnung in familienrechtlichen Belangen Anwendung. Sie geht, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten dem nationalen Recht vor. Wenn es etwa früher für die Ermittlung, welches nationale Recht in einem Fall Anwendung finden soll, primär auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten ankam, so ist heutzutage aufgrund der ROM 3 Verordnung der gewöhnliche Aufenthalt massgeblich für das anzuwendende Recht. Darüber hinaus hat diese neuere Rechtslage einen weiteren grossen Vorteil: Die Ehegatten können in einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch sogar noch während eines Scheidungsverfahrens gemeinsam eine Rechtswahl treffen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen für beide Eheleute von Vorteil sein. Prinzipiell gilt es bei grenzüberschreitenden Ehen auch auf bilaterale Abkommen zwischen diesen Staaten zu achten, da diese in einem oder mehreren Fällen dann überraschend zur Anwendung finden könnten.
Anwalt für deutsches Familienrecht: In Deutschland gilt die Rom 3 Verordnung, welche Verweisungsnormen enthält und unabhängig davon Anwendung findet, ob die Ehegatten in Deutschland oder der Schweiz wohnhaft sind, noch, ob sie zum Beispiel auf das Nicht-EU-Ausland, wie etwa die Schweiz, verweist. Für die Eröffnung des Anwendungsbereiches ist ausreichend, wenn ein grenzüberschreitender Bezug existierst (Staatsbürgerschaft, Aufenthalt, nach deutschem Recht geheiratet…). Die Rom 3 Verordnung sieht primär die Möglichkeit der Rechtswahl der Ehegatten vor. Dies kann das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes genauso wie das Recht des Staates eines der beiden Ehegatten sein, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt. Die Rechtswahl kann jederzeit, spätestens bis zum Scheidungstermin (unter Anwesenheit von mindestens zwei Rechtsanwälten) getroffen werden.
Für den Fall, dass keine Rechtswahl getroffen wurde, gibt es ein vierstufiges Ermittlungsverfahren, wobei chronologisch vorgegangen wird: Primär gilt das Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt, sprich ihr gemeinsames zu Hause, zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts haben. Wenn zu diesem Zeitpunkt aber bereits ein Partner ausgezogen ist, so ist innerhalb eines Jahres nach Wegzug der letzte gemeinsame Aufenthalt massgeblich, in dem der andere Partner noch wohnt. Kann nach den ersten beiden Kriterien kein anwendbares Recht ermittelt werden, weil die Tatsachen dafür nicht gegeben sind, so kommt bei gleicher Staatsangehörigkeit jenes Recht zur Anwendung. Liegt schliesslich auch das nicht vor, so kommt das Recht des Landes zur Anwendung, in dem das angerufene Gericht seinen Sitz hat.
Anwalt für deutsches Familienrecht: Die Schweiz ist, anders als Deutschland, kein Mitglied der EU und daher sind die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen nicht anwendbar. Vielmehr ist in diesem Fall das FamFG, das Gesetz über das Verfahren in Familienangelegenheiten und der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig. Es kommt für die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts darauf an, ob es ein in der Person oder des Aufenthaltsortes gelegenen Zurechnungsmoment zu Deutschland gibt. Ein deutsches Gericht ist zuständig, wenn zumindest einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist (oder bei der Eheschliessung war), oder der gewöhnliche Aufenthalt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, während der Ehe in Deutschland gelegen hat. Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich primär nach dem Wohnort der Ehegatten. Gibt es keinen solchen Wohnort in Deutschland, ist die Klage beim Amtsgericht Berlin Schöneberg einzureichen.
Scheidungsanerkennung Schweiz/Deutschland
Anwalt für deutsches Familienrecht: Die Scheidungsanerkennung entfaltet ihre Relevanz bei allen Scheidungen, die im Nicht- EU-Ausland erfolgt sind. Eine Scheidung in Österreich muss also in den Niederlanden nicht extra anerkannt werden. Lässt sich hingegen ein Paar in der Schweiz scheiden, so gilt diese Scheidung nicht automatisch auch im EU-Ausland und muss daher separat anerkannt werden. Die Anerkennung der Scheidung spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der ledige Name wieder geführt werden, oder eine neue Ehe eingegangen werden soll.
Vermögensaufteilung bei Scheidung Schweiz/Deutschland
Anwalt für deutsches Familienrecht: Der Ausgangspunkt ist, welches nationale Recht für das Güterrecht einschlägig ist. Die Antwort darauf kann sich zum Beispiel aus dem Ehevertrag, dem gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthaltsort, der Belegenheit einer unbeweglichen Sache (das Zinshaus in Spanien), dem nächsten Bezug zu einem Staat, einem bilateralen Abkommen oder auch der Staatsangehörigkeit ergeben. Man muss dabei beachten, dass in Ermangelung einer individuellen Regelung, auf verschiedene Vermögensgegenstände (Haus, Aktiendepot, Mietwohnungen, Kontoeinlagen) unter Umständen auch verschiedene Rechtsordnung Anwendung finden können. Neben der materiellen Zuständigkeit ist auch die formelle Zuständigkeit von grosser Bedeutung. Diese ergibt sich zunächst auch aus dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten, und erst sekundär aus anderen Zurechnungsmomenten (zB. Staatsangehörigkeit), die zur Anwendung des Rechts eines Staates führen können.
Anwalt für deutsches Familienrecht: Prinzipiell gilt, dass Gerichte nur dort etwa eine Teilung von Ansprüchen aus einer Pensionskasse anweisen können, wo sie zuständig sind. Ein Schweizer Gericht etwa kann nur in der Schweiz, ein deutsches Gericht kann nur in Deutschland in so einer Sache tätig werden. Allerdings kann, wenn eine Ehe bspw vor einem deutschen Gericht geschieden wurde, in der Schweiz ein Antrag auf Ergänzung des Scheidungsurteils gestellt werden. Dieser Weg steht in die andere Richtung genauso offen, wenn man in Deutschland, mangels einer Vereinbarung in der Schweiz, einen Antrag auf Versorgungsausgleich stellen möchte.
Kosten Scheidung Schweiz/Deutschland
Eine genaue Prognose lässt sich hier nur schwer abschätzen, da es massgeblich darauf ankommt, wie rasch und unproblematisch zu einer Einigung gefunden werden kann. Je mehr Aufwand den Anwältinnen entsteht, je mehr strittige Punkte es gibt, desto teurer kann die Scheidung werden. Regelmässig treffen der Mandant/die Mandatin und der Anwalt/die Anwältin eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, wobei sich dieser Stundensatz zwischen 300-1000 Franken bewegt. Der Streitwert der Scheidung spielt dabei keine direkte Rolle, fliesst aber in die Gesamtbetrachtung natürlich mit ein. Prinzipiell kann man auch ausländische Anwälte, deren Stundensatz mitunter geringer sein mag, mit der Durchsetzung einer Scheidung in der Schweiz beauftragen. Die Gerichtskosten, welche je nach Kanton stark in der Höhe variieren, sollten sich im Rahmen von etwa 1000 bis 5000 Franken bewegen, wobei es auch hier auf den Aufwand ankommt.
Kindesrecht bei Scheidung Schweiz/Deutschland
Anwalt für deutsches Familienrecht: Haben beide Ehegatten das Sorgerecht für ihre Kinder, so bestimmen auch beide über den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Gemäss Art 301 a ZGB ist daher bei einem einseitigen Wegzug die Zustimmung des anderen Elternteils, die Entscheidung eines Gerichts oder der Kindesschutzbehörde zwingende Voraussetzung für eine rechtmässige Änderung des Wohnortes. B) Wie wird überhaupt die elterliche Sorge für die Kinder bei einer grenzüberschreitenden Scheidung bestimmt? Es gilt, dass internationale Übereinkommen (hier etwa das Haager Kinderschutzübereinkommen KSÜ oder die EU-Ehe-VO) dem nationalen internationalen Privatrecht vorgehen. Diese Abkommen sind daher entscheidend und der Anknüpfungspunkt für die entsprechenden Folgen. Für die Bestimmung des Sorgerechts ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Kinder massgeblich. Wechselt das Kind seinen Wohnsitz, so bleibt die elterliche Sorge nach dem Recht des Landes, in dem der ursprüngliche gewöhnliche Aufenthalt bestand, nach dem KSÜ bestehen.
Ein Beispiel: Lebte das Kind bei unverheirateten Eltern in einem Land, in dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beiden Eltern das Sorgerecht zusteht, so behalten diese ihr Sorgerecht auch in einem anderen Land unverändert, sofern keine widersprechenden oder anderslautenden Erklärungen vorliegen.
Anwalt für deutsches Familienrecht: Haben beide Ehegatten das Sorgerecht für ihre Kinder, so bestimmen auch beide über den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Gemäss Art 301 a ZGB ist daher bei einem einseitigen Wegzug die Zustimmung des anderen Elternteils, die Entscheidung eines Gerichts oder der Kindesschutzbehörde zwingende Voraussetzung für eine rechtmässige Änderung des Wohnortes. B) Wie wird überhaupt die elterliche Sorge für die Kinder bei einer grenzüberschreitenden Scheidung bestimmt? Es gilt, dass internationale Übereinkommen (hier etwa das Haager Kinderschutzübereinkommen KSÜ oder die EU-Ehe-VO) dem nationalen internationalen Privatrecht vorgehen. Diese Abkommen sind daher entscheidend und der Anknüpfungspunkt für die entsprechenden Folgen. Für die Bestimmung des Sorgerechts ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Kinder massgeblich. Wechselt das Kind seinen Wohnsitz, so bleibt die elterliche Sorge nach dem Recht des Landes, in dem der ursprüngliche gewöhnliche Aufenthalt bestand, nach dem KSÜ bestehen.
Ein Beispiel: Lebte das Kind bei unverheirateten Eltern in einem Land, in dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beiden Eltern das Sorgerecht zusteht, so behalten diese ihr Sorgerecht auch in einem anderen Land unverändert, sofern keine widersprechenden oder anderslautenden Erklärungen vorliegen.
Unterhalt bei internationaler Scheidung Schweiz/Deutschland
Seit einigen Jahren gibt es für diesen Fall zwei zentrale Regelungen: Das Haager Protokoll (2007) und die EU-Unterhalts-VO (2011). Das Haager Protokoll gibt dabei darüber Auskunft, welches innerstaatliche Recht für die Berechnung und Höhe des Unterhaltsanspruches zur Anwendung kommt. Die EU-Unterhalts-VO hingegen enthält Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte. In diesem Fall gilt, was in anderen Fällen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten häufig normiert ist: Diese Abkommen, Verordnungen oder Gesetze lassen eine Rechtswahl der beteiligten Personen zu. So kann also bereits vorab klar abgemacht werden, welches Recht und welcher Gerichtsstand für Streitigkeiten gelten sollen.
Scheidungsverfahren und Dauer einer grenzüberschreitenden Scheidung Schweiz/Deutschland
Für ein Verfahren ist nicht bloss entscheidend, welches Recht die Grundlage für etwaige Ansprüche oder Forderungen bildet, sondern massgeblich auch, wo und wie man diese durchsetzen kann. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen Deutschland und der Schweiz gravierende Unterschiede im Verfahrensrecht gibt. In der Schweiz muss eine Scheidung zwingend am Wohnort eines der Ehegatten eingebracht werden. Jenes Gericht bleibt für die gesamte Dauer dieses Verfahren zuständig, selbst wenn sich in der Zwischenzeit der Wohnsitz verlagern sollte. Der Zeitpunkt der Einbringung der Klageanhebung spielt in der Praxis vor allem als Stichtag für die spätere Güteraufteilung eine wesentliche Rolle: Alles, was bis zu diesem Stichtag an Vermögen existiert, ist Gegenstand der vermögensrechtlichen Aufteilung im Scheidungsverfahren. Von diesem Stichtag kann nur abgewichen werden, wenn sich die Ehegatten auf einen anderen Tag einigen. Anders als in Deutschland kann eine Scheidung in der Schweiz bei Einvernehmen sofort geschieden werden, wenn beide Ehegatten eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bei Gericht einreichen. Das Gericht prüft in der Folge lediglich, ob das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf dem freien Willen beruhen und nach reiflicher Überlegung erfolgt sind (Art 111 ZGB). In dieser Vereinbarung sollten insbesondere Fragen des Sorgerechts, der Vermögensaufteilung, und etwaige Unterhaltszahlungen geklärt werden.
Wenn sich beide Ehegatten, die die Scheidung begehren, über wesentliche Punkte nicht einig werden (können), so können sie gemäss Art 112 ZGB das Gericht ersuchen, diese Punkte durch ein Urteil zu klären. Für den Fall, dass keine einverständliche Scheidung begehrt wird, sondern bloss ein Partner die Scheidung möchte, gibt es ausnahmsweise doch noch die Möglichkeit, sich nach Art 111 ZGB sofort scheiden lassen zu können: Entweder stimmt der andere Partner dieser Klage eindeutig zu, oder er erhebt wiederum selbst in eigenem Namen die Scheidungsklage (sogenannte Widerklage). In diesem Fall besteht Einigkeit über die Auflösung der Ehe und diese kann sofort aufgelöst werden. Führt auch dieser Schritt nicht dazu, dass Einigkeit herrscht, so ist eine Scheidung erst nach einer Trennungszeit von zwei Jahren möglich. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem sie entweder ein Partner behauptet und beweist, oder das Gericht diesen Zeitpunkt feststellt.
Sachverhalte, die mehr als ein Land betreffen, sind regelmässig sehr komplex und erfordern Sachkenntnis in allen den Fall betreffenden Rechtsordnungen. Gerade bei Fällen, die zum Beispiel das Recht Deutschlands und der Schweiz zum Gegenstand haben (könnten), empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, der in beiden Ländern entweder zugelassen ist, oder Erfahrung mitbringt. Dies erleichtert für Sie den gesamten Prozess, da sie nur einen Anwalt beauftragen müssen.
Ihr Anwalt für das Deutsche/Schweizer Familienrecht
Ein Anwalt für Familienrecht ist für die folgenden familienrechtlichen Thematiken heranzuziehen: Trennung, Scheidung, Eheschutz, Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, Obhut, Testament, Erbvertrag, Willensvollstreckung oder Erbschaftsanfechtung aus.
Als Anwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit folgenden Beratungsleistungen bei Fällen mit Auslandsbezug zur Verfügung:
- Ermittlung des massgeblichen Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit
- Erstellung und Prüfung von Eheverträgen
- Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bereich des Familienrechts (Unterhalt, Obsorge, etc.)
- Vertretung vor Schweizer und deutschen Gerichten
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