[{"@context":"http:\/\/schema.org","@type":"Article","author":{"@type":"Person","name":"admin","description":"Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/","image":{"@type":"ImageObject","width":96,"height":96,"url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/6fe68009991e248d08a671b8e193b15e?s=96&d=mm&r=g","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/6fe68009991e248d08a671b8e193b15e?s=96&d=mm&r=g"},"@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/#Person"},"image":{"@type":"ImageObject","width":1340,"height":802,"url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-19.33.32-2.png","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-19.33.32-2.png"},"publisher":{"@type":"Organization","logo":{"@type":"ImageObject","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","height":176,"width":555,"@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg"},"name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-deutsches-familienrecht-zuerich-scheidung-deutschland-schweiz\/#Article#Organization1"},"datePublished":"2020-12-07","dateModified":"2020-12-16","about":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-deutsches-familienrecht-zuerich-scheidung-deutschland-schweiz\/#Article#2","articleBody":"Suchen Sie einen Anwalt und Experten f\u00fcr das deutsche Familienrecht & schweizerische Familienrecht f\u00fcr Ihre internationale Scheidung Schweiz Deutschland oder Deutschland Schweiz? Unsere Rechtsanw\u00e4lte sind auf grenz\u00fcberschreitende Rechtsfragen Schweiz \/ Deutschland spezialisiert. Sie haben in beiden L\u00e4ndern Rechtswissenschaften studiert und sind daher sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zugelassene Rechtsanw\u00e4lte. Gerne beraten und vertreten Sie unsere Anw\u00e4lte in allen rechtlichen Angelegenheiten bzgl. Trennung, Scheidung und Eheschutz in der Schweiz und in Deutschland.Rechtsanw\u00e4lte deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich Inhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerSuchen Sie einen Anwalt f\u00fcr deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich? Als Rechtsanw\u00e4ltin mit Zulassung in Deutschland und der Schweiz \u00fcbernehme ich gerne Ihre Rechtsberatung und Prozessf\u00fchrung in der Schweiz und Deutschland f\u00fcr Schweizerisches und Deutsches Recht und bei der Einreichung der Scheidung Schweiz \/ Deutschland und Deutschland \/ Schweiz.Als Deutsche Rechtsanw\u00e4ltin mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung habe ich mich auf grenz\u00fcberschreitende Scheidungen Schweiz \/ Deutschland spezialisiert.\u00a0Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Team beraten und vertreten Sie bei Scheidungen Schweiz\/Deutschland.\u00a0Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4lte werden sich umgehend bei Ihnen melden.\u00a0E-mailIhre Experten Unsere KanzleiDie Anwaltskanzlei Wittibschlager hat ihren Sitz im Herzen von Z\u00fcrich. Unsere Rechtsanw\u00e4lte vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, USA, und Osteuropa.Wir sind ein Team mit erfahrenen und spezialisierten Anw\u00e4lten in verschiedenen Fachgebieten. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten geh\u00f6ren das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Schuldbetreibung- und Konkursrecht, nationales- & internationales Privatrecht & Wirtschaftsrecht. Dank der fachlichen Spezialisierung unserer Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihrer Berufserfahrung k\u00f6nnen wir Ihnen qualitativ herausragende Dienstleistungen anbieten.In der Schweiz ist unsere Kanzlei ist die zentrale Anlaufstelle bei grenz\u00fcberschreitenden Rechtsfragen & Sachverhalten Schweiz \u2013 Deutschland. \u00dcberblickRechtsanw\u00e4lte f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Scheidungen Deutschland Schweiz\/ Erbschaften Schweiz Deutschland \u2013 deutsches Familienrecht \/ Erbrecht\u00a0Anw\u00e4ltin\u00a0f\u00fcr Scheidungen Deutschland \/ Schweiz und Schweiz DeutschlandWelches Recht findet auf die grenz\u00fcberschreitende Scheidung Deutschland\/Schweiz bzw. Schweiz\/Deutschland Anwendung?Kann man die Scheidung in der Schweiz oder in Deutschland einreichen?\u00a0Z\u00fcrcher Anwaltskanzlei f\u00fcr deutsches\/schweizerisches Familienrecht mit internationaler AusrichtungGrenz\u00fcberschreitende Scheidung Schweiz-Deutschland \/ Deutschland-Schweiz \u2013 worauf ist zu achten?Zust\u00e4ndigkeit der Schweizerischen oder Deutschen Gerichte bei der internationalen ScheidungIst die Einreichung Ihrer Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz f\u00fcr Sie am vorteilhaftesten?a)\u00a0Ehegatten haben ausl\u00e4ndische \/ deutsche und schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft\u00a0und\u00a0Wohnsitz Schweizb)\u00a0Ein Ehegatte hat Wohnsitz in der Schweiz \/ andere Ehegatte lebt (mit Kindern) im Ausland \u2013 Deutschland\u00a0c) Schweizerische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im AuslandAnwalt f\u00fcr internationale Scheidung: Ist das deutsche Familienrecht oder das schweizerische Familienrecht bei der Ehescheidung Deutschland \/ Schweiz oder der Scheidung Schweiz \/ Deutschland anzuwenden?Schweizerischer \/ deutscher Anwalt als grenz\u00fcbergreifender Experte f\u00fcr deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich \u2013 Suchen Sie Rat von einem Anwalt f\u00fcr internationale Scheidung zum Thema deutsches Unterhaltsrecht?Grenz\u00fcberschreitende Scheidung Schweiz\/Deutschland und Rechtswahl zum deutschen Recht oder schweizerischen Recht im EhevertragKann eine Rechtswahl hinsichtlich der Schweizer bzw. Deutschen Gerichte f\u00fcr die Scheidung getroffen werden?Scheidungsklage in der Schweiz\u2013 strittige Scheidung \u2013 Scheidung auf einseitiges BegehrenZweij\u00e4hrige Trennungszeit bei der strittigen Scheidung in der Schweiz \u2013 im Gegensatz zur einj\u00e4hrigen Trennungszeit bei der Scheidung nach deutschem FamilienrechtWo in der Schweiz und in Deutschland kann die Scheidung eingereicht werden?Anwalt deutsches FamilienrechtAnwalt Scheidung Deutschland Schweiz und Schweiz DeutschlandRechtsanw\u00e4lte f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Scheidungen Deutschland Schweiz\/ Erbschaften Schweiz Deutschland \u2013 deutsches Familienrecht \/ Erbrecht\u00a0Ein Anwalt f\u00fcr Familienrecht ist f\u00fcr die folgenden familienrechtlichen Thematiken heranzuziehen: Trennung, Scheidung, Eheschutz, Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, Obhut, Testament, Erbvertrag, Willensvollstreckung oder Erbschaftsanfechtung aus.Internationale oder binationalen Ehen und Erbschaften, also bei welchen die Ehepartner oder die Erben und der Erblasser aus zwei verschiedenen L\u00e4ndern stammen, f\u00fchren in der Schweiz zunehmend zu internationalen Scheidung und Erbschaften. Insbesondere die N\u00e4he zu Deutschland f\u00fchrt durch die Globalisierung dazu, dass in Z\u00fcrich, Schweiz vermehrt Scheidungen von Ehen zwischen deutschen und schweizerischen Staatsb\u00fcrgern durchgef\u00fchrt werden. Bei einer Scheidung Deutschland Schweiz oder einer Scheidung Schweiz Deutschland, also mit Bezug zum Ausland stellen sich aber verschiedene Fragen, welche sowohl im deutschen Familienrecht oder im schweizerischen Familienrecht angesiedelt sind. Diese sind insbesondere essentiell, wenn es um die Einreichung der Scheidung in Deutschland oder der Schweiz geht.\u00a0Gerne beraten wir Sie als deutsche und schweizerische Rechtsanw\u00e4lte in der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Z\u00fcrich im deutschen und im schweizerischen Familienrecht bei Ihrer Scheidung Schweiz \/ Deutschland oder Deutschland \/ Schweiz.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Anw\u00e4ltin\u00a0f\u00fcr Scheidungen Deutschland \/ Schweiz und Schweiz Deutschland\u00dcberblick zum Thema Scheidung Schweiz \/ Deutschland und Scheidung Deutschland \/ SchweizWelches Recht findet auf die grenz\u00fcberschreitende Scheidung Deutschland\/Schweiz bzw. Schweiz\/Deutschland Anwendung?Soll die Scheidung in Deutschland oder der Schweiz bei einer internationale Scheidung und binationaler Ehe eingereicht werden?\u00a0Welches Gericht ist \u00fcberhaupt bei der Scheidung Deutschland \/ Schweiz, also wenn die Ehepartner die deutsche und \/ oder die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft haben, zust\u00e4ndig?\u00a0Welches Recht findet auf die internationale Scheidung Anwendung?\u00a0Kann man bei grenz\u00fcberschreitender Scheidung in zwei L\u00e4ndern, also beispielsweise in der Schweiz als auch in Deutschland gleichzeitig die Scheidungsklage einreichen? K\u00f6nnen die Ehegatten das anwendbare Recht bei einer binationalen Ehe bestimmen?Das Ende einer binationaler Ehe stellt die Ehegatten vor rechtliche Herausforderungen. So werden deutsche in der Schweiz lebende Staatsb\u00fcrger gleichermassen vor die Frage gestellt\u00a0wo die Scheidung einzureichen ist, wie schweizerische Staatsb\u00fcrger in Deutschland, Frankreich oder der Tschechischen Republik.Kann man die Scheidung in der Schweiz oder in Deutschland einreichen?\u00a0Sofern beide Ehegatten Ausl\u00e4nder sind, ist in einem ersten Schritt genau zu pr\u00fcfen, in welchem Land nicht nur die Scheidung eingereicht werden kann, sondern vor allem, welches Land dem klagenden Ehegatten finanzielle Vorteile bietet.\u00a0Es ist entscheidend, ob die Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz eingereicht wird. Das Deutsche Familienrecht unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Schweizer Familienrecht.\u00a0Z\u00fcrcher Anwaltskanzlei f\u00fcr deutsches\/schweizerisches Familienrecht mit internationaler AusrichtungAls\u00a0Fachanwaltskanzlei f\u00fcr Familienrecht Schweiz\/Deutschland mit internationaler Ausrichtung beraten wir Sie als Scheidungsanwalt detailliert im Bereich des internationalen Familienrechts mit dem Schwerpunkt Scheidung Deutschland Schweiz und Scheidung Schweiz\/ Deutschland..\u00a0Bitte vereinbaren Sie bei uns einen Beratungstermin unter Tel: +41 43 545 01 50\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Grenz\u00fcberschreitende Scheidung Schweiz-Deutschland \/ Deutschland-Schweiz \u2013 worauf ist zu achten?Grunds\u00e4tzlich ist immer zu bedenken, dass bei der grenz\u00fcberschreitenden Scheidung einer binationalen Ehe zwischen einem Deutschen und einem Schweizer fast immer\u00a0mehrere Gerichte\u00a0in der Schweiz und in Deutschland f\u00fcr die\u00a0Einreichung der Scheidung\u00a0zust\u00e4ndig sein k\u00f6nnen.\u00a0Sind der Ehemann\u00a0Schweizerischer B\u00fcrger und die Ehefrau deutsche Staatsb\u00fcrgerin,\u00a0so kann die grenz\u00fcberschreitende Scheidung grunds\u00e4tzlich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz eingereicht werden. Dies sogar dann, wenn beide Ehegatten ihren letzte gemeinsamen Wohnsitz in der Schweiz hatten.\u00a0Jedoch kann die Scheidungseinreichung in einem Land f\u00fcr den klagenden Ehegatten aus verschiedenen, meist finanziellen Gr\u00fcnden effektiver sein als die Scheidung in einem anderen Land. Daher ist dringend die Beiziehung eines Scheidungsanwaltes vor der Anh\u00e4ngigmachung einer internationalen Scheidung in Deutschland oder der Schweiz anzuraten.\u00a0Unser Anwalt f\u00fcr deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich steht Ihnen bei einer internationalen Trennung oder Scheidung zur Seite.Ist die Scheidung in einem der beiden L\u00e4nder einmal eingereicht, kann der andere Ehegatten die Scheidung in keinem zweiten Land bei Gericht stellen. Es gilt die Einrede der Rechtsh\u00e4ngigkeit (Litispendenz), nach welcher sich das sp\u00e4ter angerufene Gericht f\u00fcr unzust\u00e4ndig erkl\u00e4ren muss.Anwalt deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich \u2013 grenz\u00fcberschreitende Scheidung Schweiz\/Deutschland\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Zust\u00e4ndigkeit der Schweizerischen oder Deutschen Gerichte bei der internationalen ScheidungWeshalb ist die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte bei der internationalen Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz anders als bei einer nationalen Scheidung? Leben die Ehegatten nach der Trennung in verschiedenen L\u00e4ndern oder besitzen sie verschiedene Staatsangeh\u00f6rigkeiten k\u00f6nnen die Gerichte mehrerer L\u00e4nder f\u00fcr die internationale Scheidung grunds\u00e4tzlich zust\u00e4ndig sein.Ist die Einreichung Ihrer Scheidung in Deutschland oder in der Schweiz f\u00fcr Sie am vorteilhaftesten?In der Schweiz\u00a0wird die Zust\u00e4ndigkeit der schweizerischen Gerichte bei der Scheidung mit Auslandbezug durch das IPRG (Bundesgesetz \u00fcber das Internationale Privatrecht) geregelt. Danach sind bei einer internationalen Scheidung oder Trennung die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des beklagten Ehegatten oder am Wohnsitz des klagenden Ehegatten zust\u00e4ndig, sofern dieser\u00a0sich seit einem Jahr in der Schweiz aufh\u00e4lt oder wenn er Schweizer B\u00fcrger ist.In Deutschland und der EU\u00a0(nicht D\u00e4nemark) ergibt sich in erster Linie die internationale Entscheidungszust\u00e4ndigkeit nach der Verordnung (EUG) Nr. 2201\/2003 des Rates \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347\/2000, kurz\u00a0Br\u00fcssel IIa \u2013VO oder EheVO II\u00a0\u00a0genannt.Danach kann neben der Zust\u00e4ndigkeit in der Schweiz f\u00fcr die Scheidung auch eine Zust\u00e4ndigkeit in Deutschland oder einem weiteren EU-Mitgliedland f\u00fcr die internationale Scheidung unter anderem gegeben sein, wenn\u00a0beide Ehegatten ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedland (z.B. Deutschland) haben oderdie Ehegatten zuletzt beide ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland (diesem Mitgliedland)\u00a0hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, oderder klagende Ehegatte seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland (diesem Mitgliedland) hat oderder klagende Ehegatte\u00a0seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Einreichung der Scheidung aufgehalten hat und entweder Staatsangeh\u00f6riger des betreffenden Mitgliedstaats ist oder, im Fall des Vereinigten K\u00f6nigreichs und Irlands, dort sein \u201edomicile\u201c hat.\u00a0beide Ehegatten besitzen die Staatsangeh\u00f6rigkeit dieses Mitgliedstaates (auch wenn sie im Ausland leben, oder, im Fall des Vereinigten K\u00f6nigreichs und Irlands, in dem sie ihr gemeinsames \u201edomicile\u201c haben.Die\u00a0Europ\u00e4ische Union\u00a0hat mit\u00a0Br\u00fcssel IIa \u2013VO Verordnung die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte bei der internationalen Scheidung und damit auch f\u00fcr die Scheidung Deutschland Schweiz geregelt. Dabei ist es wichtig, wo die Eheleute leben, welche Staatsangeh\u00f6rigkeit sie besitzen resp. in welchem Land sie zuletzt (gemeinsam) gelebt haben. Durch diese Vereinheitlichung soll die Verm\u00f6gensaufteilung bei einer Scheidung internationaler Ehen einfacher regelbar sein.\u00a0Jedoch haben nicht alle Mitgliedstatten der EU-Staaten diese Regelung f\u00fcr g\u00fcltig angenommen, diese ist in 18 L\u00e4ndern g\u00fcltig.Gerne informieren ich Sie als\u00a0Anwalt f\u00fcr internationale Scheidung dar\u00fcber,\u00a0ob Sie Ihre Scheidung eher in der Schweiz oder in Deutschland einreichen k\u00f6nnen und wo die Einreichung f\u00fcr Sie am vorteilhaftesten ist.a)\u00a0Ehegatten haben ausl\u00e4ndische \/ deutsche und schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft\u00a0und\u00a0Wohnsitz SchweizHaben die Ehegatten eine ausl\u00e4ndische und\/ oder schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft und leben sie in der Schweiz, dann sind f\u00fcr die internationale Scheidung auch die schweizerischen Gerichte zust\u00e4ndig. Daneben kann auch die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte des Heimatlandes, also Deutschland des ausl\u00e4ndischen Ehegatten gegeben sein.\u00a0Leben die Ehegatten an verschiedenen Wohnsitzen in der Schweiz, dann ist sogar in der Schweiz die Einreichung der Scheidung bei den Gerichten der beiden Wohnsitze der Eheleute m\u00f6glich. Die Ehepartner m\u00fcssen sich dann entscheiden, an welchem Gericht sie die Scheidung einreichen m\u00f6chten. Auch hier k\u00f6nnen die Kosten eine Rolle spielen, da die Scheidungskosten in jedem Kanton unterschiedlich hoch sind.Vergleicht man beispielsweise die Gerichtskosten der Kantone Z\u00fcrich und Bern, so sind die Gerichtskosten in Bern bereits mehrere Tausend Schweizer Franken geringer f\u00fcr eine Scheidung als in Z\u00fcrich. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren w\u00e4hlen die Eheleute meist gemeinsam das Gericht aus und reichen dort ihren Scheidungsantrag inklusive Scheidungskonvention ein.b)\u00a0Ein Ehegatte hat Wohnsitz in der Schweiz \/ andere Ehegatte lebt (mit Kindern) im Ausland \u2013 DeutschlandF\u00fcr\u00a0die Einreichung der Scheidung in der Schweiz wird keine schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft ben\u00f6tigt. Voraussetzung ist, dass der beklagte Ehegatte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder der klagende Ehegatte mindestens seit einem Jahr in der Schweiz lebt. F\u00fcr Kinderbelange sind meist die Gerichte am Wohnsitz des Kindes zust\u00e4ndig.\u00a0Seit dem 1. Juli 2009 gelten f\u00fcr die Schweiz zwei neue Haager \u00dcbereinkommen, das Haager Kindesschutz\u00fcbereinkommen (HKs\u00dc) und das Haager Erwachsenenschutz\u00fcbereinkommen (HEs\u00dc).\u00a0F\u00fcr die Anordnung von Massnahmen zum Schutz des Kindes oder seines\u00a0Verm\u00f6gens sind grunds\u00e4tzlich die Gerichte und Beh\u00f6rden des Vertragsstaats zust\u00e4ndig, in dem es\u00a0seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat (Art. 5 Abs. 1 HKs\u00dc). Auf eine Definition des \u201egew\u00f6hnlichen\u00a0Aufenthalts\u201c wurde im Gesetz verzichtet.Der Begriff ist vielmehr anhand der konkreten, aktuellen Umst\u00e4nde zu\u00a0ermitteln und meint im Wesentlichen den tats\u00e4chlichen Mittelpunkt der Lebensf\u00fchrung oder den\u00a0Schwerpunkt der Bindungen des Kindes.\u00a0\u00a0Innerhalb der Schweiz bestimmt sich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte und Beh\u00f6rden nach den Bestimmungen des schweizerischen IPRG. Zu beachten ist, dass im Falle eines Wechsels des gew\u00f6hnlichen\u00a0Aufenthalts des Kindes von der Schweiz in einen anderen Vertragsstaat, diese Gerichte und Beh\u00f6rden\u00a0neu zust\u00e4ndig werden. Die Zust\u00e4ndigkeit am bisherigen gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort wird im Verh\u00e4ltnis\u00a0unter den Konventionsstaaten nicht aufrechterhalten (Art. 5 Abs. 2 HKs\u00dc). Bei einem Wegzug des Kindes von der Schweiz in einen Nichtkonventionsstaat dagegen erscheint es sinnvoll, einstweilen zust\u00e4ndig zu bleiben, die Zust\u00e4ndigkeit aber aufzugeben, sobald feststeht, dass die ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden\u00a0das Verfahren f\u00fcr Massnahmen oder Entscheidungen aufnehmen, die in der Schweiz anerkannt werden\u00a0k\u00f6nnen oder jedenfalls das Schutzbed\u00fcrfnis abdecken. Allerdings gibt es bei der Scheidung der Eltern auch\u00a0Abweichungen vom Grundsatz der Zust\u00e4ndigkeit am gew\u00f6hnlichen Aufenthalt des Kindes.\u00a0Wird die internationale Scheidung in der Schweiz durch den klagenden Ehegatten eingeleitet, muss das schweizerische Gericht diese \u00fcber die Rechtshilfe dem beklagten Ehegatten ins Ausland zustellen. Das schweizerische Gericht wird den im Ausland lebenden Ehegatten auffordern, einen in der Schweiz ans\u00e4ssigen Zustellungsempf\u00e4nger zu benennen. Dies kann ein in der Schweiz ans\u00e4ssiger Anwalt f\u00fcr Scheidung bzw. Scheidungsanwalt sein.Gerne beraten wir Sie als Anw\u00e4lte f\u00fcr das\u00a0deutsche und schweizerische Familienrecht\u00a0grenz\u00fcbergreifend bei Ihrem Anliegen.\u00a0c) Schweizerische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im AuslandSofern beide Ehegatten ihren Wohnsitz im Ausland besitzen, k\u00f6nnen sie auch nur dort ihre Scheidung einreichen. Ein schweizerisches Gericht w\u00e4re f\u00fcr die internationale Scheidung in der Schweiz nur dann zust\u00e4ndig, wenn\u00a0wenn es unm\u00f6glich oder unzumutbar ist, die Klage am ausl\u00e4ndischen Wohnsitz eines der Ehegatten zu erheben.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Anwalt f\u00fcr internationale Scheidung: Ist das deutsche Familienrecht oder das schweizerische Familienrecht bei der Ehescheidung Deutschland \/ Schweiz oder der Scheidung Schweiz \/ Deutschland anzuwenden?Wird die Scheidung durch einen Ehegatten in der Schweiz eingereicht, untersteht diese dem schweizerischem Familienrecht. Es ist in diesem Fall nicht entscheidend, ob die Parteien die schweizerische\u00a0Staatsb\u00fcrgerschaft\u00a0besitzen. Auch die Scheidungsnebenfolgen unterstehen bis auf einige Ausnahmen dem schweizerischen Familienrecht, sofern\u00a0die Scheidung in der Schweiz\u00a0eingereicht wird. Beim nachehelichen Unterhalt, dem Kindesunterhalt, dem G\u00fcterrecht sowie den Wirkungen des Kindesschutzverh\u00e4ltnisses und dem Minderj\u00e4hrigenschutz\u00a0existieren Staatsvertr\u00e4ge, welche dem IPRG in der Regel vorgehen und ein anderes Recht, z.B. das deutsche Familienrecht bestimmen k\u00f6nnen, als das schweizerische. Sofern mithin die Kinder im Ausland, in Deutschland leben, bestimmt sich das auf den Kindesunterhalt anzuwendende Recht meist nach dem Recht des Wohnsitzlandes, also nach dem deutschen Familienrecht.Bei internationalen Scheidungen kommt es somit recht h\u00e4ufig\u00a0vor, dass auf die Scheidung eine andere Rechtsordnung Anwendung findet als beispielsweise\u00a0auf die Nebenfolgen\u00a0wie das G\u00fcterrecht oder den Unterhaltsanspruch.\u00a0Wird die Scheidung in Deutschland oder einem der Mitgliedstaaten der EU eingereicht, gilt f\u00fcr die Anwendung des Scheidungsrechts\u00a0grds. die Rom III Verordnung. Danach kann es durchaus\u00a0vorkommen,\u00a0dass auf die Scheidung nicht das Recht des ausl\u00e4ndisches Wohnsitzstaates des klagenden Ehegatten anwendbar ist, sondern das letzte gemeinsame Heimatrecht der Eheleute.Schweizerischer \/ deutscher Anwalt als grenz\u00fcbergreifender Experte f\u00fcr deutsches Familienrecht in Z\u00fcrich \u2013 Suchen Sie Rat von einem Anwalt f\u00fcr internationale Scheidung zum Thema deutsches Unterhaltsrecht?F\u00fcr den unterhaltsberechtigten\u00a0Ehegatten kann das Land der Scheidungseinreichung entscheidend sein f\u00fcr die H\u00f6he seines Unterhaltsanspruches. Deshalb ist immer eine Beratung\u00a0mit einem Scheidungsanwalt\u00a0Deutschland \/ Schweiz vor der Scheidung anzuraten, um sich \u00fcber die verschiedenen M\u00f6glichkeiten der Unterhaltsanspr\u00fcche\u00a0zu informieren. In vielen EU-L\u00e4ndern sowie auch in der Schweiz ist auf den Unterhalt das\u00a0\u00dcbereinkommen \u00fcber das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 anwendbar. W\u00e4hrend beispielsweise in Deutschland der Kindesunterhaltsanspruch nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle bemessen wird, beruht die Unterhaltsberechnung in der Schweiz f\u00fcr Kinder auf anderen Kriterien, wie den tats\u00e4chlichen Ausgaben, den Barbedarf und auch der Erwerbst\u00e4tigkeit des Obhutsberechtigten Elternteils.Grenz\u00fcberschreitende Scheidung Schweiz\/Deutschland und Rechtswahl zum deutschen Recht oder schweizerischen Recht im EhevertragSowohl nach schweizerischem Recht als auch nach deutschem Recht k\u00f6nnen die Ehegatten\u00a0eine Rechtswahl\u00a0 bzgl. ihrer\u00a0Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse treffen, welches Recht w\u00e4hrend ihrer Ehe und bei ihrer\u00a0Scheidung zugrunde gelegt werden soll. In der Schweiz ist nur eine Rechtswahl bzgl. der g\u00fcterrechtlichen Verh\u00e4ltnisses m\u00f6glich, nicht jedoch \u00fcber das auf den Unterhalt\u00a0anzuwendende Recht bei der Scheidung. Diese Rechtswahl kann, wenn sie beide Ehegatten gemeinsam treffen, noch bis zur Scheidungsanh\u00f6rung getroffen werden. Die den Ehevertrag in der Schweiz abschliessenden Ehegatten k\u00f6nnen w\u00e4hlen zwischen dem Recht des Staates, in dem beide ihren Wohnsitz haben (Schweiz oder Deutschland) oder nach der Eheschliessung haben werden, und dem Recht eines ihrer Heimatstaaten, also dem deutschen Familienrecht oder dem schweizerischen Familienrecht.\u00a0Die Ehegatten k\u00f6nnen das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei k\u00f6nnen sie beispielsweise das Recht des Staates w\u00e4hlen, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Ist einer der Ehegatten Deutscher, kann also deutsches Familienrecht gew\u00e4hlt werden. In den meisten EU-L\u00e4ndern gilt die EU-Verordnung (\u201eRom III\u201c), welche regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in F\u00e4llen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.\u00a0Angesichts der Globalisierung und der wachsenden Zahl bi-nationaler Ehen wie auch von Menschen mit mehreren Staatsangeh\u00f6rigkeiten war es das Ziel der Rom III einheitliche Regeln zu schaffen, welches Recht auf eine Scheidung Anwendung findet.\u00a0Dabei wird grunds\u00e4tzlich an den gew\u00f6hnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr prim\u00e4r an ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit angekn\u00fcpft.Da die Rechtswahl sehr grosse Auswirkungen haben kann, ist\u00a0binationalen Ehepaaren oder Ehepaaren aus dem Ausland anzuraten, sich in Bezug auf die M\u00f6glichkeiten einer Rechtswahl an einen Anwalt f\u00fcr Scheidung Deutschland Schweiz zu wenden. Bei Fragen zur internationale Scheidung sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!Kann eine Rechtswahl hinsichtlich der Schweizer bzw. Deutschen Gerichte f\u00fcr die Scheidung getroffen werden?Bei der Frage, ob durch eine Gerichtsstandsvereinbarung oder Rechtswahl der Ehegatten das Gericht in Deutschland oder in der Schweiz f\u00fcr die sp\u00e4tere Scheidung und die Scheidungsnebenfolgen getroffen werden kann, pr\u00fcfe ich als Anwalt f\u00fcr internationale Scheidung vorab, ob es sich um eine ausschliessliche, zwingende oder allgemeine Zust\u00e4ndigkeit der jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbestimmungen handelt.Weder von den ausschliesslichen Zust\u00e4ndigkeiten, noch von den zwingenden Zust\u00e4ndigkeiten darf durch Gerichtsstandsvereinbarung (IPRG 5, Lug\u00dc 23) noch durch Einlassung (IPRG 6, Lug\u00dc 24) abgewichen werden. Anders als bei der ausschliesslichen Zust\u00e4ndigkeit kann dem Kl\u00e4ger jedoch ein Wahlrecht zustehen.\u00a0In der Schweiz ist die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte im Bereich des Familienrechts mit wenigen Ausnahmen etwas Zwingendes, so dass es den Parteien hier nicht freisteht diese Zust\u00e4ndigkeit durch eine Gerichtsstandsvereinbarung zu ver\u00e4ndern.Das Lugano-\u00dcbereinkommen, das die Schweiz mit der grossen Mehrzahl der europ\u00e4ischen Staaten (darunter auch mit Deutschland und Tschechien) abgeschlossen hat, regelt die Zust\u00e4ndigkeit der Vertragsstaaten \u2013 aber nicht f\u00fcr alle Arten von Streitigkeiten, sondern vor allem f\u00fcr wirtschaftlich bedeutende Fragen. Es verzichtet deshalb darauf, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Scheidungsklagen zu regeln, anders als z.B. die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag.\u00a0Die Schweiz war daher frei, diesen Punkt selbst, im nationalen Recht, zu regeln. F\u00fcr die Bestimmung der Zust\u00e4ndigkeit der schweizerischen Gerichte f\u00fcr die Scheidung ist daher das IPRG (Internationale Privatrecht), Art. 59 IPRG zwingend anwendbar.\u00a0Diese Vorschrift ist demnach zwingend und es kann von ihr durch Rechtswahl nicht abgewichen werden.\u00a0W\u00fcrde nun durch eine Gerichtsstandsvereinbarung beispielsweise festgelegt werden, dass f\u00fcr eine allf\u00e4llige Scheidung die schweizerischen Gericht zust\u00e4ndig w\u00e4ren und w\u00fcrden die Eheleute im Zeitpunkt der sp\u00e4teren Scheidung gar nicht mehr in der Schweiz leben, w\u00e4re diese Vereinbarung obsolet. Aus diesen Gr\u00fcnden sind die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Scheidungsgerichte gem\u00e4ss schweizerischem Gesetz zwingend und nicht durch die Parteien zu vereinbaren. Auch nach der\u00a0in der EU anzuwendenden Br\u00fcssel IIa-Verordnung kann unter den Parteien im Voraus die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr ein Gericht bestimmt werden, das f\u00fcr die sp\u00e4tere internationale Scheidung zust\u00e4ndig sein soll.\u00a0Gerne beraten wir Sie als erfahrener Anwalt f\u00fcr Scheidung. Unsere Advokatur ist auf internationale Scheidungsfragen spezialisiert. In einer Scheidungsberatung erkl\u00e4ren wir Ihnen Ihre M\u00f6glichkeiten bez\u00fcglich Ihrer Rechtswahl. Ihr Experte und Anwalt f\u00fcr Scheidung findet f\u00fcr Sie die optimale L\u00f6sung.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Einreichung des Scheidungsgesuch in der Schweiz oder in Deutschland?Sofern Sie in der Schweiz die\u00a0Scheidung\u00a0einreichen\u00a0m\u00f6chten, m\u00fcssen Sie vorab pr\u00fcfen, welche der vorhandenen M\u00f6glichkeiten die richtige Scheidungsform f\u00fcr Sie ist: die\u00a0strittige Scheidung\u00a0resp. einseitige Scheidung, die\u00a0Scheidung auf gemeinsames Begehren\u00a0oder\u00a0die \u201eH\u00e4rtefall-Scheidung\u201c.\u00a0Scheidungsklage in der Schweiz\u2013 strittige Scheidung \u2013 Scheidung auf einseitiges BegehrenSind sich die Ehegatten \u00fcber die einzelnen\u00a0Nebenfolgen\u00a0der Scheidung wie Unterhalt, Kinderbelange und G\u00fcterrecht\u00a0nicht einig, kann durch einen der Ehepartner eine\u00a0Scheidungsklage, also eine Scheidung auf\u00a0einseitiges Begehren\u00a0bei Gericht eingereicht werden.Allerdings muss bei der strittigen Scheidung als Scheidungsgrund die\u00a0zweij\u00e4hrige Trennungszeit\u00a0bereits abgelaufen sein. Bei der\u00a0Scheidung auf einseitiges Begehren kann somit kein Scheidungsgesuch, sondern nur eine Scheidungsklage anh\u00e4ngig gemacht werden.Bei einer gegebenen\u00a0Unzumutbarkeit der Fortf\u00fchrung der Ehe\u00a0innerhalb der zweij\u00e4hrigen Trennungszeit, also bei einem\u00a0H\u00e4rtefall\u00a0kann die Scheidung sofort bei Gericht eingereicht werden. Die Unzumutbarkeit wird jedoch nur in Ausnahmef\u00e4llen angenommen, insbesondere\u00a0dann,\u00a0wenn die Ehe f\u00fcr den Ehepartner unzumutbar ist und hier f\u00fcr schwerwiegende Gr\u00fcnde vorliegen.Zweij\u00e4hrige Trennungszeit bei der strittigen Scheidung in der Schweiz \u2013 im Gegensatz zur einj\u00e4hrigen Trennungszeit bei der Scheidung nach deutschem FamilienrechtSofern keine H\u00e4rtefallsituation vorliegt, und zwischen den Ehegatten mittels einer\u00a0Scheidungskonvention\u00a0keine\u00a0Einigung\u00a0\u00fcber die\u00a0Scheidungsnebenfolgen\u00a0erreicht werden kann, muss eine zweij\u00e4hrige Trennungszeit zur Einreichung der Scheidung eingehalten werden.\u00a0Vor Ablauf\u00a0dieser zwei Jahre kann\u00a0keiner\u00a0der Ehegatten ohne Einwilligung des anderen Ehepartners in der Schweiz\u00a0die Scheidung bei Gericht anh\u00e4ngig machen.Mit Einleitung der\u00a0Scheidungsklage\u00a0durch einen der Ehegatten wird\u00a0einseitig die strittige Scheidung\u00a0eingeleitet, welche aber immer noch im Rahmen der\u00a0ersten Einigungsverhandlung\u00a0mit Hilfe des Gerichts mit einer\u00a0Scheidungskonvention beendet werden\u00a0kann. \u00dcber diese Vorgehensweis k\u00f6nnen wir Sie als Scheidungsanwalt gerne detaillierter beraten.Wo in der Schweiz und in Deutschland kann die Scheidung eingereicht werden?Welches Gericht ist zust\u00e4ndig? Ehegatten haben die M\u00f6glichkeit den Scheidungsantrag und die Scheidungsvereinbarung beim zust\u00e4ndigen Gericht am Wohnort des Ehegatten in der Schweiz einzureichen. Man kann dies sowohl am Wohnort der Ehefrau oder des Ehemannes tun. Haben die Ehegatten keinen Wohnort in Deutschland mehr, kann bei Vorhandensein der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft eines Ehegatten beim\u00a0Amtsgericht Sch\u00f6neberg in Berlin\u00a0ebenfalls die Scheidung in Deutschland eingereicht werden. Pr\u00fcfen Sie mit unserem Scheidungsanwalt, bei welchem Gericht Sie am Besten die Scheidung einreichen sollten. Unser Anwalt f\u00fcr deutsches und schweizerisches Familienrecht ber\u00e4t Sie diesbez\u00fcglich umfassend und ausf\u00fchrlich.Schweizerisches und deutsches Familienrecht in Z\u00fcrichAls Anwalt f\u00fcr das Schweizerische und Deutschen Recht sind wir auf das Familienrecht, Erbrecht,\u00a0Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert.\u00a0Da wir sowohl in Deutschland als auch der Schweiz als Anw\u00e4lte zugelassen sind, k\u00f6nnen wir Sie bei Ihren Rechtsfragen in der Schweiz, Deutschland und bei grenz\u00fcbergreifenden Sachverhalten beraten und vor allen Gerichten vertreten.\u00a0Anwalt Familienrecht Z\u00fcrich, SchweizWir helfen Ihnen vor und w\u00e4hrend der Ehe Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten mittels Ehevertrag, Erbvertrag oder sonstigen Vertragsgestaltungen zu regeln. Heutzutage ist gerade wegen der Internationalit\u00e4t der Ehen wichtig, die richtigen Entscheidungen zu treffen.Was ist bei einer Ehe mit Bezug zu Deutschland \/ Schweiz zu beachten?\u00a0Ob sich die Ehegatten mittels einer Rechtswahl im Ehevertrag f\u00fcr das deutsche Familienrecht oder das schweizerische Recht entscheiden, kann f\u00fcr die rechtlichen Auswirkungen nach der Scheidung entscheidend sein. Das gew\u00e4hlte Recht, also die Rechtswahl, ob die Scheidung nach dem deutschen oder dem schweizerischen Recht durchgef\u00fchrt wird, ist auch ausschlaggebend f\u00fcr die Nebenfolgen der Scheidung, wenn es um die Teilung der Vorsorgeguthaben oder die g\u00fcterrechtliche Auseinandersetzung geht. Eine rechtzeitige Beratung bei einem Familienrechtsanwalt kann Ihnen helfen, f\u00fcr den Fall der Scheidung insbesondere bei Fragen der Kinderbelange, des Unterhalts und des G\u00fcterrechts die geeignetsten L\u00f6sungen zu finden.\u00a0Ein Anwalt f\u00fcr zwei Bereiche \u2013 das deutsche und schweizerische FamilienrechtEin Anwalt, welcher sich gleichzeitig in beiden Rechtsgebieten auskennt, ist nicht nur \u00f6konomischer, sondern auch f\u00fcr Sie zielorientierter und spart Ihnen eine Menge Zeit und Nerven. Sie m\u00fcssen nicht zwei verschieden Kanzleien beauftragen und mit beiden kommunizieren. Es kann gleich ohne Umwege die geeignete Strategie und das richtige Vorgehen besprochen werden. Lassen Sie sich von uns im deutschen und im schweizerischen Recht beraten.Heutzutage haben viele Ehegatten unterschiedliche Staatsangeh\u00f6rigkeiten und kommen urspr\u00fcnglich aus unterschiedlichen Herkunftsl\u00e4ndern. H\u00e4ufig sind es Menschen in angrenzenden Gebieten benachbarter L\u00e4nder wie Deutschland und der Schweiz, welche einen Partner mit einer anderen Staatangeh\u00f6rigkeit ehelichen und dann als Ausl\u00e4nder im Land ihres Ehegatten leben. Kommt es bei diesen binationalen Paaren zur Scheidung, stellen sich insbesondere die folgenden Fragen: Welches Gericht muss f\u00fcr die Scheidung angerufen werden? Welches Familienrecht ist auf die Scheidung Deutschland \/ Schweiz anzuwenden?\u00a0Zust\u00e4ndigkeit Gericht: ist das deutsche oder schweizerische Gericht das richtige?In der Schweiz bestimmt sich im Gegensatz zu Deutschland die Gerichtszust\u00e4ndigkeit nach dem IPRG (Internationalen Privatrechtsgesetz) und nicht nach einer EU-Verordnung. Auch in Deutschland wird f\u00fcr Zust\u00e4ndigkeitsfragen das Gesetz \u00fcber das Verfahren in Familiensachen\u00a0FamFG\u00a0herangezogen. Das deutsche Gericht ist dann f\u00fcr die Scheidung zust\u00e4ndig, wenn\u00a0mindesten einer der Ehegatten Deutscher ist oder bei der Eheschlie\u00dfung war oderbeide Ehepartner (egal welche Nationalit\u00e4t) ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oderein Ehegatte seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.Meist ist das Familiengericht in Deutschland \u00f6rtlich zust\u00e4ndig, in dessen Bezirk einer der Partner seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat. Sofern beide Ehegatten nicht mehr in Deutschland ihren Wohnsitz haben, kann die Scheidung dennoch in Deutschland beim\u00a0Amtsbericht Berlin Sch\u00f6neberg\u00a0eingereicht werden.Anwendbares Recht: Deutsches Familienrecht oder schweizerisches Scheidungsrecht?Weiter stellt sich die Frage, nach welches Gesetz das zust\u00e4ndige Gericht die Scheidung entscheiden wird. Dabei wird zwischen dem Prozessrecht, also Verfahrensrecht und dem materiellen Recht entschieden. Auf das Prozessrecht, also wie man die Scheidung einleitet, wie der Verfahrensablauf ist, findet meist das Gericht des Landes Anwendung, in welchem man die Scheidung eingereicht hat. Wurde beispielsweise von dem klagenden Ehegatten die Scheidung in Deutschland eingereicht, so findet auf das Scheidungsverfahren die deutsche Zivilprozessordnung mit der Folge Anwendung, dass andere Voraussetzungen f\u00fcr die Rechtsh\u00e4ngigmachung der Scheidung gelten als in der Schweiz. So gilt in Deutschland die Scheidungsklage erst anh\u00e4ngig ist, wenn sie dem beklagten Ehegatten zugestellt worden ist. In der Schweiz hingegen ist die Scheidungsklage bereits mit der Postaufgabe anh\u00e4ngig. Aus diesem Grund ist es durchaus m\u00f6glich, dass der beklagte Ehegatten dem klagenden Ehegatten zuvorkommt und die Scheidung in der Schweiz einreicht, wenn er weiss, dass dieser in Deutschland die Scheidung einreichen m\u00f6chte.\u00a0In der EU-Verordnung Nr. 1259\/2010 (die sog.\u00a0\u201eRom III-Verordnung\u201c) ist in Deutschland geregelt, welches Recht auf die internationale grenz\u00fcbergreifende Scheidung anzuwenden ist. Die Verordnung ist auch im Verh\u00e4ltnis zum Nicht-EU-Mitgliedland Schweiz anzuwenden. Sie greift also unabh\u00e4ngig davon, ob sie auf die Rechtsordnung eines Mitgliedsstaates der EU oder auf die eines anderen Staates verweist. Sie ist insbesondere auch anwendbar f\u00fcr Ehegatten mit deutscher Staatsb\u00fcrgerschaft, die w\u00e4hrend ihrer Ehe in der Schweiz gelebt haben. Auch hier haben die Ehegatten die M\u00f6glichkeit, eine Rechtswahl zugunsten eines ihrer Herkunftsl\u00e4nder oder des Wohnsitzstaates zu treffen. Haben die Ehegatten keine Rechtswahl in einem Ehevertrag getroffen, lebten sie gemeinsam in der Schweiz und besitzen die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft, so gilt das deutsche Familienrecht f\u00fcr die Scheidung dann, wenn der klagende Ehegatte wieder nach Deutschland zieht und sein Umzug aus der Schweiz l\u00e4nger als ein Jahr zur\u00fcckliegt. Lebt er hingegen weniger als seit einem Jahr wieder in Deutschland, so ist auch in Deutschland, wie bei der Scheidung in der Schweiz, das schweizerische Familienrecht auf die Scheidung anzuwenden. Haben beide Ehepartner die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft und haben sie w\u00e4hrend der Ehe und in der Trennungszeit in Deutschland gelebt, so findet das deutsche Familienrecht Anwendung.Insbesondere hinsichtlich des Unterhaltsrecht und bei der G\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung kann es entscheidend sein, ob die Scheidung in der Schweiz oder in Deutschland eingereicht wird und ob deutsches oder schweizerisches Familienrecht zur Anwendung gelangt.Unterschied: deutsches Scheidungsverfahren \/ Scheidung in der SchweizDas Scheidungsverfahren in Deutschland ist vom Ablauf deutlich vom Scheidungsverfahren in der Schweiz zu unterscheiden.\u00a0Wurde einmal in der Schweiz die Scheidung eingeleitet, kann nur noch mittels Klager\u00fccknahme ein anderes Gericht f\u00fcr die Scheidung zust\u00e4ndig werden. Auch ein sp\u00e4terer Wohnsitzwechsel des klagenden Ehegatten \u00e4ndert die Zust\u00e4ndigkeit des zust\u00e4ndigen Familiengerichts f\u00fcr die Scheidung nicht mehr. Die mit der Klageeinleitung begr\u00fcndete Rechtsh\u00e4ngigkeit hat zur Folge, dass kein anderes weiteres Gericht diese Scheidung entscheiden kann. Zudem ist der Tag der Einreichung der Scheidung, der sog. Stichtag, entscheidend f\u00fcr die g\u00fcterrechtliche Auseinandersetzung und die Teilung der Vorsorgeguthaben, sofern die Ehegatten keine G\u00fctertrennung vereinbart haben. Zu diesen Tag m\u00fcssen dem Gericht dann die gesamten Ausz\u00fcge der Kontist\u00e4nde, Aktienbest\u00e4nde, Liegenschaftensverkehrswerte, 3a S\u00e4ulen etc. eingereicht werden.\u00a0Voraussetzungen Scheidung Deutschland \u2013 Scheidung SchweizIn der Schweiz wird nach Einreichung der Scheidung entweder eine Einigungsverhandlung (bei strittiger Scheidung) oder eine Anh\u00f6rungsverhandlung (gemeinsames Scheidungsbegehren bei einvernehmlichen Scheidung) angesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in der Schweiz die faktische Zerr\u00fcttung der Ehe nicht gepr\u00fcft, sondern, ob die Scheidungsvereinbarung auf den freien Willen der Eheleute beruht und nicht offensichtlich unangemessen ist. Nur im Rahmen der strittigen Scheidung untersucht der Richter als Scheidungsvoraussetzung, ob die Trennungszeit von zwei Jahren eingehalten worden ist. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung werden die Ehegatten je einzeln getrennt voneinander und auch zusammen angeh\u00f6rt. Auch hier wird empfohlen, sich von einem Scheidungsanwalt begleiten zu lassen. Nach der Genehmigung der Scheidungskonvention durch den Richter, wird diese ins Scheidungsurteil aufgenommen.Scheidungsurteil \u2013 Anerkennung schweizerisches Urteil in DeutschlandF\u00fcr eine Anerkennung des Scheidungsurteils wird in Deutschland meist die Bescheinigung der Rechtskraft des Scheidungsurteils, also der Tatsache, dass es nicht mehr durch ein Rechtsmittel angefochten werden kann, ben\u00f6tigt. Dies ist meist nach Ablauf der 30-t\u00e4gigen Rechtsmittelfrist oder bei gegenseitigem Verzicht der Parteien auf die Einlegung eines Rechtsmittels, der Fall. Haben sich die Ehegatten in der Schweiz scheiden lassen und m\u00f6chten sie, dass die Scheidung auch in Deutschland anerkannt wird, m\u00fcssen sie ein Anerkennungsverfahren in Deutschland einleiten. Bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die Ehegatten die Scheidung nicht haben anerkennen lassen, k\u00f6nnen sie in Deutschland keine neue Ehe eingehen, da ein solche Heirat nicht anerkannt werden w\u00fcrde.\u00a0Kosten einer Scheidung Schweiz \/ DeutschlandAnders als in Deutschland bemessen sich die\u00a0Anwaltskosten\u00a0in der Schweiz nicht nach dem Streitwert der Scheidung, sondern werden nach einem vorher vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Dieser bewegt sich in Z\u00fcrich zwischen CHF 280.00 \u2013 CHF 600.00. In Deutschland rechnen die Anw\u00e4lte hingegen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetzt ab. Hierzu ist der Streitwert der Scheidung, also drei Monatsl\u00f6hne der Ehegatten entscheidend f\u00fcr die H\u00f6he des Anwaltshonorars massgebend.Die\u00a0Gerichtskosten\u00a0in der Schweiz sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegen zwischen von CHF 1\u2019500 bis CHF 4\u2019500 f\u00fcr eine einvernehmliche Scheidung mit vollst\u00e4ndiger Scheidungskonvention bei einem einfachen Sachverhalt ohne Immobilien. Bei einer Teileinigung k\u00f6nnen abh\u00e4ngig von der Komplexit\u00e4t der Scheidungsnebenfolgen schon h\u00f6here Anwaltskosten und Gerichtskosten anfallen.Zusammenfassung deutsches Familienrecht Scheidung Deutschland \/ Schweiz deutscher Anwalt \/ schweizerischer AnwaltW\u00e4hrend in Deutschland f\u00fcr Familienrechtssachen ein Anwaltszwang herrscht, kann in der Schweiz die Scheidung auch ohne einen Scheidungsanwalt eingereicht werden. Obwohl teilweise viele Rechtsanw\u00e4lte aus Deutschland damit werben, f\u00fcr die Ehegatten auch die Scheidung in der Schweiz einreichen zu k\u00f6nnen, wird deutlich davon abgeraten. Das deutsche Familienrecht, der Verfahrensablauf, die prozessualen Anforderungen in der Schweiz an die Scheidungseinreichung, die Schrifts\u00e4tze und das Auftreten vor Gericht sind ganz andere als in Deutschland.\u00a0In unsere Anwaltskanzlei kommen nicht selten verzweifelte Klienten, f\u00fcr welche eine falsche Scheidungskonvention durch einen Anwalt in Deutschland oder die falschen Scheidungsantr\u00e4ge gestellt oder unrichtige Unterhaltsberechnungen durchgef\u00fchrt worden sind.\u00a0Hier ist es wichtig, nicht an der falsche Stelle sparen zu wollen, und einen im schweizerischen Familienrecht unkundigen Anwalt aus Deutschland f\u00fcr seine Scheidung in der Schweiz zu beauftragen. F\u00fcr internationale Scheidungen und binationale Ehen ist die Rechtskenntnis beider Rechtsordnungen wichtig. Viele Anw\u00e4lte aus Deutschland geben meist nur vor, das schweizerische Rechtssystem zu kennen, ohne es studiert zu haben. Hier ist Vorsicht geboten. Eine falsche Unterhaltsberechnung durch einen Anwalt aus Deutschland gilt meist sehr viele Jahre, wohingegen die Anwaltskosten nur einmal anfallen. Lassen Sie sich von den richtigen Scheidungsanw\u00e4lten beraten! Bitte auch H\u00e4nde weg von Pauschalangeboten bei der Scheidungseinreichung. Wie der Name schon sagt, ist alles was pauschal ist, meist schal.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Weitere InfosInternationale Scheidung \u2013 Binationale EheAnwalt Schweiz \u2013 Deutschland \/\u00a0Rechtsanwalt Schweiz \u2013\u00a0Tschechien\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50","description":"Suchen Sie einen Anwalt und Experten f\u00fcr das deutsche Familienrecht & schweizerische Familienrecht f\u00fcr Ihre internationale Scheidung Schweiz Deutschland oder Deutschland Schweiz? 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