[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-erbrecht\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-erbrecht\/","headline":"Anwalt Erbrecht","name":"Anwalt Erbrecht","description":"Voraussichtliche Lesedauer: 70 Minuten Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht ist ein Profi bei Erbrechtsfragen, Erbrechtsprozessen, Willensvollstreckungen &amp; Nachlassplanungen Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrich? Haben Sie Fragen zu der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages? Ben\u00f6tigen Sie Unterst\u00fctzung bei einer Erbschaftsanfechtung oder der \u00f6ffentlichen Beglaubigung einer letztwilligen Verf\u00fcgung, Willenserkl\u00e4rung, Erbvertrages oder Testaments? Bei der Formulierung [&hellip;]","datePublished":"2021-10-15","dateModified":"2021-12-19","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"Anwalt Zuerich","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-20.04.19.png","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-20.04.19.png","height":804,"width":1348},"url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-erbrecht\/","video":{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"VideoObject","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject","contentUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ","name":"Krumme Gesch\u00e4fte: E-Bike-Verk\u00e4ufer verpfeift Ex-Gesch\u00e4ftspartner| 2\/3 | Achtung Abzocke | Kabel Eins","description":"*Empfohlen ab 12 Jahren*\n\nE-Bikes sind in diesem Jahr begehrt! Die Verkaufszahlen explodieren, der Markt w\u00e4chst rasant. Derweil sind die R\u00e4der keine Schn\u00e4ppchen: Top-Modelle kosten mehrere tausend Euro - und wo es viel zu holen ist, tummeln sich immer auch unseri\u00f6se Anbieter... Denen will Peter Giesel das Handwerk legen!\n\n\u25ba Hier geht's zur Playlist mit allen Clips der Folge \"Urlaubsbetr\u00fcgern auf der Spur: E-Bike\" https:\/\/youtube.com\/playlist?list=PLhz1TAlsl2cqQdWQSVXgFMta8rtgYtxNa\n\n\u25ba Ganze Folgen: https:\/\/www.kabeleins.de\/tv\/achtung-abzocke\/ganze-folgen \n\n***************************************\n\n\u25ba Peter Giesel auf Facebook: https:\/\/de-de.facebook.com\/petergieseltv\/ \n\u25ba Kabel eins auf Facebook: https:\/\/www.facebook.com\/kabeleins\/\n\u25ba Kabel eins auf Instagram: https:\/\/www.instagram.com\/kabel_eins\/\n\n***************************************\n\n#kabeleins\n\nACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. Ob Abzocke von Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfern, zu hohe Rechnungen bei Hausreparaturen, oder undurchsichtigen Gebrauchtwagenverk\u00e4ufern - Peter Giesel ist den Betr\u00fcgern auf der Spur!\n\nAchtung Abzocke - Betr\u00fcgern auf der Spur - donnerstags, 20:15 Uhr bei Kabel Eins.\n\n#PeterGiesel #AchtungAbzocke #Abzocke #Deutschland #Urlaub #Betrug #Corona #EBike #Elektrofahrrad\n\nImpressum:\nhttps:\/\/www.kabeleins.de\/service\/impressum","thumbnailUrl":["https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/default.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/mqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/hqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/sddefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/maxresdefault.jpg"],"uploadDate":"2021-07-05T10:00:01+00:00","duration":"PT11M8S","embedUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/34dHcfpV3QQ","publisher":{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA#Organization","url":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA","name":"Achtung Abzocke","description":"ACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\n\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. 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Haben Sie Fragen zu der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages? Ben\u00f6tigen Sie Unterst\u00fctzung bei einer Erbschaftsanfechtung oder der \u00f6ffentlichen Beglaubigung einer letztwilligen Verf\u00fcgung, Willenserkl\u00e4rung, Erbvertrages oder Testaments? Bei der Formulierung und Beglaubigung von Testamenten und Erbvertr\u00e4gen sind wir f\u00fcr Sie da! Unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht bietet kompetente Unterst\u00fctzung von Klienten bei der Regelung des Nachlasses im Todesfall. Unsere Erbrechtsexperten helfen Ihnen Ihren letzten Willen zu formulieren. Mit einem Erbvertrag unterst\u00fctzen wir Sie bereits im Vorhinein die Nachfolge Ihrer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu regeln.  Das Erbrecht regelt den Verm\u00f6gens\u00fcbergang von einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere Personen, die sich Erben nennen. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Das Gesetz geht von einem Regelungsregime aus, welches klar und vorhersehbar machen soll, wer wie viel wovon erhalten soll. Dies gilt, vereinfacht gesagt, dann, wenn der Erblasser nichts anderes vereinbart hat. Dabei kann er bereits zu Lebzeiten Regelungen treffen, oder aber auch mittels Testament festlegen, wer im Falle des Ablebens etwas erhalten soll. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung, gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht!Ganzgrunds\u00e4tzlich grunds\u00e4tzlich muss zwischen der gesetzlichen und der gewillk\u00fcrten Erbfolge unterschieden werden. Wenn mehrere Personen erbberechtigt sind, so entsteht zwischen diesen Personen eine Erbengemeinschaft, die f\u00fcr die Dauer des Nachlassverfahrens Bestand hat. Die gewillk\u00fcrte Erbfolge meint jeden individuellen Akt, ein Testament oder einen Erbvertrag, welcher der gesetzlichen Erbfolge vorgeht. So kann bspw. auch schon zu Lebzeiten dar\u00fcber disponiert werden, wer was wovon erhalten soll.Unser Rechtsanwalt f\u00fcr Erbrecht fungiert als Willensvollstrecker, ber\u00e4t in Fragen der Erbauseinandersetzung, bei der rechtlichen Durchsetzung des Pflichtteils sowie in steuerrechtlichen Belangen der Erbschaftsrechts. InhaltsverzeichnisIhr Anwalt f\u00fcr Erbrecht ist ein Profi bei Erbrechtsfragen, Erbrechtsprozessen, Willensvollstreckungen &amp; NachlassplanungenAnwalt f\u00fcr ErbrechtDer NachlassDie Willensvollstreckung\u00dcberblick zum ErbrechtGesetzliches Erbrecht der SchweizDie gesetzliche ErbfolgeBefugnisse des ErblassersKann ich mein Erbe selbst regeln?Das Testament in der SchweizWas steht einem Erben vom Nachlass in der Schweiz zu?Was ist ein Verm\u00e4chtnis? Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht kl\u00e4rt auf!Das Verm\u00e4chtnisWoraus besteht die Erbmasse?Was sind lebzeitige Zuwendungen? Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht kl\u00e4rt auf!Die Vor- und NacherbschaftWas versteht man unter einem Vorausverm\u00e4chtnis? Was ist das Nachverm\u00e4chtnis?Erbvorbezug Was versteht man unter einem Erbvorbezug?Was ist die Ausgleichungspflicht?Wof\u00fcr braucht es beim Erbvorbezug einen Anwalt?Verm\u00e4chtnisDer Erbgang &#8211;  Infos vom Anwalt f\u00fcr ErbrechtVorbehaltslose Annahme der ErbschaftHaftung der ErbenDie ErbengemeinschaftDie Erbteilung &#8211; Wie wird das Erbe konkret aufgeteilt?Was ist die Erbteilung?Gibt es eine Frist zur Aufteilung des Erbes?Was ist die Realteilung des Nachlasses?Was versteht man unter der Annahme unter \u00f6ffentlichem Inventar?Was versteht man unter einer amtlichen Liquidation?FAQ&#8217;s zum Erbrecht der SchweizWieviel kostet ein Anwalt f\u00fcr Erbrecht?Der PflichtteilWer ist in der Schweiz erbschaftsteuerpflichtig?Wieviel erbt man bei der gesetzlichen Erbfolge?Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht ber\u00e4t Sie bei allen Fragen rund um die Verm\u00f6gensnachfolgeIhr Anwalt f\u00fcr Erbrecht zur UnternehmensnachfolgeWas passiert mit einem Unternehmen im ErbfallWas sollte man bei der Unternehmensnachfolge beachten?Unternehmensnachfolge &#8211; Welchen Beitrag kann ein Rechtsanwalt leisten?Durchf\u00fchrung von Erbteilungen \/ ErbeilungsvertragBeratung und Vertretung von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrichIhr Anwalt f\u00fcr Erbrecht zum Testament \/ ErbvertragDie Erstellung eines TestamentsWie verfasse ich ein Testament?Was versteht man unter einem Erbeitlungsvertrag?Erbschaften mit einem ImmobilienbestandKann der \u00fcberlebende Ehegatte das gemeinsam bewohnte Haus verlieren?Die \u00dcbertragung von ImmobilienUnterst\u00fctzung durch einen Erbrechtsanwalt bei der \u00dcbertragung einer ImmobilieNutzniessungIst es n\u00f6tig das Erbe zu inventarisieren?Pr\u00fcft die Beh\u00f6rde den Nachlass?ErbengemeinschaftWas ist die fortgesetzte Erbengemeinschaft?Wie wird das Erbe berechnet?Wozu brauchen Erben oder Erblasser einen Rechtsanwalt f\u00fcr Erbrecht?Verm\u00f6gensnachfolge und NachlassplanungWelcher Zeitpunkt ist f\u00fcr die Planung der Erbschaft am besten?Kann ich den Nachlass alleine machen, oder braucht es dazu einen Anwalt f\u00fcr Erbrecht?Kann man ein Erbe auch bei Schulden ausschlagen?Erbstreitigkeiten Prozessf\u00fchrung von Ihrem Anwalt im Erbrecht: Teilungsklagen, Ausgleichungsklagen, Herabsetzungsklagen, Ung\u00fcltigkeitsklagenUng\u00fcltigkeitsklageHerabsetzungsklageTestament anfechtenErbschaftsklageTeilungsklageBeschwerde im ErbrechtFAQ rund um das Thema ErbrechtHier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrich &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrich\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Ihre Anw\u00e4ltinScheidungsanw\u00e4ltin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der  Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.Unternehmen unterst\u00fctze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- &amp; Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht &amp; Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- &amp; Versicherungsrecht sowie im Vertrags- &amp; Wirtschaftsrecht.&nbsp;Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt f\u00fcr internationales Privatrecht kann Sie unterst\u00fctzten!Mit Leidenschaft stehen wir f\u00fcr Ihre Interessen ein!Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager Anwalt f\u00fcr ErbrechtIhre anwaltliche Vertretung vor Gericht im ErbfallSind Sie Erbe geworden und haben Fragen zu Ihrem Erbe? Es treten auch bei Nachlasssachen, wo Testamente oder Erbvertr\u00e4ge existieren, h\u00e4ufig Fragen auf, die einer juristischen Kl\u00e4rung bed\u00fcrfen. Um hier fr\u00fchzeitig allf\u00e4lligen Diskussionen und Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu engagieren, der Sie in allen Fragen rund um Pflichtteile oder steuerrechtliche Aspekte ber\u00e4t. Wir agieren gerne als Ihr Testamentsvollstrecker und engagieren uns mit Erfahrung, Kompetenz und Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen f\u00fcr eine einvernehmliche und f\u00fcr alle Parteien zufriedenstellende L\u00f6sung.Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, der Ihnen die passende L\u00f6sung f\u00fcr Ihr Anliegen vorschlagen kann, sodass alles rechtlich h\u00e4lt und auch f\u00fcr die Betroffenen klar und zweifelsfrei ist. Im zweiten Fall geht es um die Abwicklung eines Nachlasses oder auch die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen. Dabei gilt es im Detail besonders aufzupassen und die Rechtslage und Rechtsprechung genau zu kennen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Ein Rechtsanwalt f\u00fcr Erbrecht kann Sie insbesondere durch die exakte Kenntnis der Rechtslage, aber auch durch eine besonnene und strukturierte Gespr\u00e4chs- und Diskussionsf\u00fchrung unterst\u00fctzen. Erfahrene Anw\u00e4lte haben schon etliche Nachlassverfahren, Testamentserrichtungen oder Unternehmensnachfolgen begleitet, und verf\u00fcgen daher \u00fcber einen grossen Erfahrungsschatz, der Ihnen in einer emotional schwierigen Situation zugute kommt. Beim Erben geht es letztlich zun\u00e4chst darum, was der Erblasser zu Lebzeiten entscheiden m\u00f6chte. Hier ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes schon deshalb sinnvoll, um eine Vereinbarung zu erstellen, welche in der Folge weder anfechtbar ist noch grossen Interpretationsspielraum er\u00f6ffnet, der oft zu Streitigkeiten f\u00fchren kann. Zweitens geht es darum, wie die Erben untereinander im Erbfall das Erbe aufteilen. Gerade bei komplexen und grossen Erbschaften ist es von Vorteil, einen Willensvollstrecker oder einen Rechtsanwalt mit der Inventarisierung und Abwicklung des Nachlasses zu betrauen. Diese neutrale Person ist in jedem Fall nicht in Interessenskonflikte verstrickt und kann moderierend den gesamten Prozess f\u00fcr alle Personen erleichtern. Vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespr\u00e4ch bei einem erfahrenen Rechtsanwalt.Der Rechtsanwalt kann Ihnen besonders in zwei F\u00e4llen helfen, die unterschiedliche Schwierigkeiten aufwerfen. Chronologisch zuerst geht es um die Frage der Nachlassplanung. Man sollte sich schon fr\u00fchzeitig dar\u00fcber Gedanken machen, wie man sein Erbe aufteilen m\u00f6chte. Zu diesem Zweck kennt das Gesetz bspw. den Erbvertrag, das Testament oder das Verm\u00e4chtnis. Fachkundige und kompetente juristische Unterst\u00fctzung von Ihrem Z\u00fcrcher Anwalt f\u00fcr ErbrechtIn jedem zweiten Krimi, den man im Fernsehen zu sehen bekommt, stell sich irgendeine erbrechtliche Problematik oder ist Motiv f\u00fcr eine Tat. Das Erbrecht ist also ein besonders delikates und vielschichtiges Rechtsgebiet, in dem man hohe Expertise aufbauen muss, um eine fachkundige und kompetente Beratung anbieten zu k\u00f6nnen. Wir haben uns daher bereits sehr fr\u00fch entschieden, in diesem Bereich nicht nur national eine hohe Expertise aufzubauen, und konnten daher in den letzten Jahren bereits zahlreiche erbrechtliche F\u00e4lle betreuen und auch gerichtlich f\u00fcr unsere Mandanten sehr gute Erfolge erzielen. Wir unterst\u00fctzen Sie daher sowohl im Erbfall, als auch bereits davor, wenn es etwa um die Erstellung von Testamenten und Erbvertr\u00e4gen, Willenserkl\u00e4rungen oder letztwillige Verf\u00fcgungen geht, wo wir Sie gerne auf die zentralen Punkte hinweisen und Sie beraten. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Unser Partnernotariat beglaubigt diese Dokumente sodann auch gerne f\u00fcr Sie. Kernaufgabe des Erbrechts ist es, einerseits zu bestimmen, wer denn \u00fcberhaupt erbberechtigt sein soll, und zweitens, in welchem Verh\u00e4ltnis denn einzelne Personen erben sollen. Klar ist, dass jede nat\u00fcrliche Person zwei Rollen im Verlaufe des Lebens einnehmen kann: Zu Lebzeiten kann man Erbe sein, w\u00e4hrend man durch Versterben zum Erblasser, also der Person, die anderen etwas vererbt, wird. Die Frage, die beim Erbrecht oft gestellt wird, dreht sich um den Punkt, ob und wie man denn bestimmen kann, wer in welcher H\u00f6he Erbe werden soll. Regelm\u00e4ssig versucht man durch Testamente, Verf\u00fcgungen oder andere Willenserkl\u00e4rungen seinem Willen Ausdruck zu verleihen.In der Praxis sind solche Dokumente allerdings sehr heikel, nicht nur weil hohe Formalanforderungen sie gestellt werden, sondern weil es oft um komplexe Strukturen, zahlreiche Verm\u00f6genswerte, oder gar ganze Unternehmen geht, welche vererbt werden sollen. Es ergeben sich daher h\u00e4ufig sehr komplexe Fragestellungen, welchen wir uns gerne widmen und f\u00fcr Sie eine geeignete L\u00f6sung erarbeiten. Eine fundierte Nachlassplanung kann etwaigen Streitf\u00e4llen unter den Erben, welche nur allzu oft vorkommen, vorbeugen. Wir erachten es daher f\u00fcr sehr ratsam, wenn ein Erbfall absehbar ist, oder wenn Sie unsicher \u00fcber Ihre Nachlassplanung sind, bereits fr\u00fchzeitig einen unserer spezialisierten Anw\u00e4lte f\u00fcr Erbrecht zu konsultieren, um sp\u00e4ter unn\u00f6tige Streitigkeiten aufgrund fehlender Klarheit zwischen den Erben zu vermeiden, wo wom\u00f6glich noch ein Familienunternehmen zum Verkauf angeboten werden muss etc. Wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist, und es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt, so unterst\u00fctzen und beraten Sie unsere Experten im Erbrecht gerne und verhelfen Ihnen notfalls vor Gericht zur Durchsetzung Ihrer Anspr\u00fcche und Interessen.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Der NachlassMit dem Tod eines Angeh\u00f6rigen verliert man meist nicht nur einen geliebten Menschen, was prinzipiell schon eine schwierige Zeit darstellt. Daneben gilt das aber auch andere Dinge wie die Regelung und Verwaltung des Nachlasses zu beachten. Hierbei stellen sich viele Fragen, unter anderem auch, ob es eine letztwillige Verf\u00fcgung gibt.Der Nachlass besteht aus allen Verm\u00f6genswerten des Verstorbenen (Erblassers). Dazu geh\u00f6ren alle Aktiven, also positive Verm\u00f6genswerte, als auch Passiven, also alle Schulden. Dem Erblasser steht es frei, eine letztwillige Verf\u00fcgung in Form eines Testaments oder Erbvertrages aufzusetzen, oder den Dingen seinen Lauf zu lassen und die gesetzliche Erbfolge zu w\u00e4hlen, welche zur Anwendung kommt, wenn keine individuelle Erkl\u00e4rung des Erblassers vorliegt. Dabei ist die Unterst\u00fctzung eines Anwalts f\u00fcr Erbrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale L\u00f6sung zu erzielen.Da es verschiedene M\u00f6glichkeiten gibt, und es bei mehreren Erben (die eine Erbengemeinschaft bilden) oftmals zu Konflikten kommen kann, ist es ratsam, sich bereits zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt mit einem Rechtsanwalt dar\u00fcber zu beraten, wie das Erbe am besten und im Sinne des Erblassers aufgeteilt und geregelt werden kann. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Unser spezialisierter Anwalt f\u00fcr Erbrecht im Grossraum Z\u00fcrich ber\u00e4t, unterst\u00fctzt und begleitet Sie bei allen Nachlassangelegenheiten, angefangen von der Erstellung von Erbvertr\u00e4gen, Verf\u00fcgungen und letztlich auch Testamenten. Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament dahingehend massiv, als dass er von mindestens zwei Personen abh\u00e4ngig ist, da beim Erbvertrag auch die Erben beteiligt sind. Unsere Experten sind gerne f\u00fcr Sie da und beraten Sie umfassend und professionell, sodass Ihre Nachlassangelegenheit f\u00fcr alle Beteiligten friedvoll und gerecht \u00fcber die B\u00fchne gehen kann.Was ist der Nachlass?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Unter dem Nachlass versteht man alle aktiven und passiven Verm\u00f6genswerte, die der Erblasser zum Todeszeitpunkt sein Eigen genannt hat. Das Erbe besteht also aus dem Verm\u00f6gen und den Schulden. Es kann daher sein, dass ein Erbe bspw. f\u00fcr einen laufenden Kredit, oder aber auch andere Verpflichtungen des Erblassers aufkommen muss. Wie man sich vorstellen kann, ist so eine Abwicklung schnell einmal komplex und un\u00fcbersichtlich, weshalb gerade bei gr\u00f6sseren Nachl\u00e4ssen gerne auf einen Willensvollstrecker zur\u00fcckgegriffen wird, welcher die Abwicklung und Verwaltung des Erbes f\u00fcr die Erbengemeinschaft \u00fcbernimmt. Dies kann bspw. ein Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, oder jede andere vollj\u00e4hrige Person sein.Woraus besteht der Nachlass?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Der Nachlass setzt sich aus allem zusammen, was dem Erblasser geh\u00f6rt hat. Das sind zum einen alle sogenannten positiven Verm\u00f6genswerte wie Immobilien, Bankguthaben etc. Auf der anderen Seite geh\u00f6ren aber auch s\u00e4mtliche Schulden dazu. Wenn der Erblasser keinen eigenen letzten Willen formuliert, kommen die Bestimmungen \u00fcber die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Bei der Nachlassplanung unterst\u00fctzt Sie ein erfahrener Rechtsanwalt unserer Kanzlei gerne.Die WillensvollstreckungJede Person kann in einem Testament oder einem Erbvertrag eine Person als Willensvollstrecker einsetzen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Diese Person wird dann mit der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses betraut, was gerade bei einer grossen Erbengemeinschaft oder einem komplexen Erbe von grossem Vorteil sein kann. Da diese T\u00e4tigkeit mit viel Aufwand und Verantwortung verbunden ist, steht dem Willensvollstrecker eine angemessene Entlohnung zu.weitere Infos zur WillensvollstreckungSuchen Sie einen spezialisierten Anwalt f\u00fcr die Erbrecht?\u00dcberblick zum ErbrechtIm Erbrecht wird die sogenannte Verm\u00f6gensnachfolge geregelt \u2013 das Verm\u00f6gen des Erblassers muss schliesslich aufgeteilt werden und geht direkt auf die Erben \u00fcber. Das gesetzliche Erbrecht, also der Status, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, fusst auf der Bluts- und Adoptivverwandschaft, man spricht auch von der sogenannten Parentelenordnung. Das bedeutet, dass die Erben aufgrund ihres Verwandschaftsgrades zum Erblasser einen gewissen Teil zugesprochen bekommen, wobei es eine Rangfolge gibt. Entfernte Verwandte k\u00f6nnen demnach nur erben, wenn es keine n\u00e4heren Verwandten gibt. Selbstverst\u00e4ndlich erbt auch der \u00fcberlebende Ehepartner, welcher zwar nicht blutsverwandt ist, aber aus verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden eine besondere Stellung im Leben des Erblassers hatte.Als Faustregel kann man sagen, dass die gewillk\u00fcrte Erbfolge (bspw. durch Testament, Erbvertrag etc.) der gesetzlichen Erbfolge vorgeht. Nat\u00fcrlich setzt aber die gesetzliche Erbfolge, also das Erbrecht an sich, auch der gewillk\u00fcrten Erbfolge gewisse Schranken. Das gesetzliche Erbrecht kennt drei sogenannte Parentelen, in denen Verwandte abh\u00e4ngig vom Verwandtschaftsgrad kategorisiert werden. Dabei erbt immer nur eine Parentel, und zwar in der Reihenfolge. Gibt es also keine Person in der ersten Parentel, erben die Personen aus Parentel zwei.Unsere Erbrechtsexperten in der Anwaltskanzlei Wittibschlager beraten und unterst\u00fctzen Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Vereinbaren Sie daher unkompliziert einen Termin bei uns, wo wir uns Zeit f\u00fcr Ihr Anliegen nehmen. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Gesetzliches Erbrecht der SchweizDas Gesetz trifft Vorsorge f\u00fcr den Fall, dass nichts vereinbart worden ist (bspw. Testament) und setzt dem Erblasser gewisse Schranken, im Rahmen derer er sein Verm\u00f6gen verteilen kann. Das Erbrecht gesteht gewissen Personen einen Erbanspruch zu (bspw. Kinder, Ehegatte etc.) und gibt auch Auskunft \u00fcber die H\u00f6he der jeweiligen Anspr\u00fcche.An erster Stelle in der Erbfolge stehen die Kinder des Erblassers. Sie erben zu gleichen Teilen. Versterben die Kinder vor dem Erblasser, so erben deren Kinder etc. Sind keine Nachkommen vorhanden, so erben die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Sind auch diese Personen bereits verstorben, so erben deren Nachkommen, also in erster Linie die Geschwister des Erblassers, bzw. wiederum deren Nachkommen. Gibt es auch in dieser Personengruppe, erben die Grosseltern, respektive wiederum deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Es spielt dabei \u00fcbrigens keine Rolle, ob dann nur Personen eines Familienstammes vorhanden sind. In diesem Fall erhalten diese Personen das gesamte Erbe.Der \u00fcberlebende Ehepartner geniesst eine Sonderstellung in der gesetzlichen Erbfolge, da er ja nicht blutsverwandt mit dem Erblasser ist. Wenn die erste Parentel, also die (direkten) Nachkommen erben, erh\u00e4lt der Ehepartner die H\u00e4lfte des Erbes. Erben hingegen die Eltern, so erh\u00e4lt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, und im Falle, dass die Eltern vorverstorben sind, wird er sogar zum Alleinerbe. In diesem Fall ist also ausgeschlossen, dass die Grosseltern bzw. deren Nachkommen erben.Der \u00fcberlebende Ehegatte erbt stets neben den Blutsverwandten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Hat der Erblasser keine Nachkommen, so erbt der \u00fcberlebende Ehegatte 3\/4, gibt es auch keine Personen des elterlichen Stammes mehr, so erbt er zur G\u00e4nze. Die Eltern erhalten \u00bc des Erbes je zur H\u00e4lfte, wobei der gesetzliche Pflichtteil die H\u00e4lfte dieses Anteils betr\u00e4gt. Auch die Geschwister des Erblassers k\u00f6nnen \u00bc erben, aber nur dann, wenn die Eltern bereits vorverstorben sind.Man muss aber beachten, dass die Geschwister des Erblassers keinen Pflichtteilsschutz mehr geniessen, der Erblasser kann also testamentarisch frei verf\u00fcgen und muss auf diese Personengruppen keine R\u00fccksicht mehr nehmen.&nbsp;In seltenen F\u00e4llen kann es vorkommen, dass eine verstorbene Person wirklich ganz allein und ohne Verwandte war. In diesem Fall f\u00e4llt der Nachlass an das sogenannte Gemeinwesen, mit anderen Worten an den Staat (Kanton, bzw Wohn- oder B\u00fcrgergemeinde, abh\u00e4ngig vom Kanton).Die gesetzliche ErbfolgeInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge gibt Auskunft dar\u00fcber, wie das Erbe zwischen welchen Personen zu verteilen ist, wenn der Erblasser (die verstorbene Person) keine eigenen Vorkehrungen wie bspw. ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen hat. Existiert also kein derartiges Dokument, so kommt es auf den Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen zum Erblasser an, wer wie viel vom Nachlass erh\u00e4lt. In der Schweiz folgt die gesetzliche Erbfolge dem Prinzip von sogenannten Parentelen, also St\u00e4mmen. Dabei ist wichtig, dass immer nur ein Stamm erben kann. Der erste Stamm setzt sich aus den direkten Nachkommen in gerader Linie zusammen, also Kinder, deren Kinder etc. Gibt es keine Kinder (oder deren Nachkommen), erben im zweiten Stamm die Eltern, bzw. deren Nachkommen. Dies k\u00f6nnen also auch die Geschwister und deren Kinder des Erblassers sein. Sind auch hier keine Personen vorhanden, so erben die Grosseltern des Verstorbenen, bzw. wiederum deren Nachkommen. Sind hier auch keine Personen vorhanden, so f\u00e4llt das Erbe an den Staat. Wichtig ist: Der \u00fcberlebende Ehegatte erbt stets parallel zu den St\u00e4mmen, obwohl er nicht blutsverwandt ist. Der \u00fcberlebende Ehegatte erbt dar\u00fcber hinaus auch vor dem dritten Stamm. Gib es also keine Personen aus den ersten beiden St\u00e4mmen, so erbt der Ehegatte alles. Die Mitglieder eines Stammes erben stets zu gleichen Teilen. Der \u00fcberlebende Ehegatte erh\u00e4lt die H\u00e4lfte der Erbschaft, wenn Mitglieder des ersten Stammes zum Zug kommen, und drei Viertel des Erbes, wenn er mit Personen des zweiten Stammes zu teilen hat. Befugnisse des ErblassersEs steht dem Erblasser grunds\u00e4tzlich frei, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, also eigene Regelungen zu treffen. Dies tut man am besten mittels Testament oder Erbvertrag, bei komplizierteren F\u00e4llen am besten in Kombination mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers. Man muss aber beachten, dass etwaige Pflichtteilsanspr\u00fcche nicht verletzt werden. Man kann also nicht sein gesamtes Verm\u00f6gen jemandem dritten oder auch nur einem Erben vermachen, wenn andere Personen einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben und diesen Anspruch nicht durch eigenes Verhalten verloren haben.Wie kann der Erblasser \u00fcber sein Erbe verf\u00fcgen? Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Die wohl bekannteste Form der gewillk\u00fcrten Erbfolge ist die Errichtung eines Testaments, oder die Regelung des Nachlasses mittels Erbvertrag. Dieser letzte Wille, der in Art. 481 ZGB normiert ist, ist in der Folge bindend f\u00fcr die Erben. Das bedeutet, dass sie diesen Willen umzusetzen haben. Art. 517 ZGB er\u00f6ffnet dem Erblasser dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, eine bestimmte Person mit der Verwaltung und Abwicklung des Erbes zu beauftragen. Diese Person wird Willensvollstrecker genannt und erh\u00e4lt weitreichende Kompetenzen und Pflichten. Diese Person kann jede nat\u00fcrliche Person sein, wobei in der Regel fachkundige Personen ausgef\u00e4llt werden, wie etwa Notare, Steuerberater, Verm\u00f6gensverwalter oder Rechtsanw\u00e4lte. Die Aufgabe eines WIllenvollstreckers ist mitunter sehr umfangreich, weshalb ein angemessenes Entgelt zu entrichten ist (Im Zweifel von der Erbengemeinschaft selbst). Dieses Entgelt kann aber auch vom Erblasser bereits vorab festgelegt werden. Die betreffende Person wird in der Regel wissen, dass sie testamentarisch als Willensvollstrecker eingesetzt wird. Sie wird aber jedoch jedenfalls von der Beh\u00f6rde durch Mitteilung verst\u00e4ndigt und muss innert 14 Tagen bekannt geben, ob sie diese Rolle antritt. Der Willensvollstrecker \u00fcbernimmt sodann die Inventarisierung, ber\u00e4t sich mit den Erben, begleicht etwaige offene Schulden, schliesst Bankkonten, und l\u00e4sst als Abschluss den Erben ihre jeweiligen Anteile zukommen. In der Regel wird am Ende ein Abschlussbericht erstellt, wonach dann auch die T\u00e4tigkeit in dieser Sache beendet ist. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Kann ich mein Erbe selbst regeln?Ja, jede Person kann unter gewissen Schranken \u00fcber die Aufteilung des eigenen Nachlasses frei verf\u00fcgen. Dies kann bspw. durch ein Testament, durch eine letztwillige Verf\u00fcgung, einen Ehevertrag oder aber auch einen Erbvertrag geschehen. Es gibt daher zahlreiche Instrumente, zu Lebzeiten dar\u00fcber zu bestimmen, wie zu einem gewissen Zeitpunkt vor dem Tod, bspw. durch Schenkung oder Erbvertrag, oder aber im Todeszeitpunkt durch Testament oder Ehevertrag das Erbe aufgeteilt werden soll. Eine wichtige gesetzliche Schranke stellen die sogenannten Pflichtteile dar. Sie stellen sicher, dass die Erben zumindest einen Teil ihres gesetzlichen Anspruches erhalten. Dieser darf nicht unterschritten werden, andernfalls k\u00f6nnen sich die gek\u00fcrzten Erben mittels der Herabsetzungsklage gegen andere Personen wehren, welche in diesem Fall dann zu viel erhalten haben. In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung immer sinnvoll, um alle Aspekte zu ber\u00fccksichtigen und die f\u00fcr den konkreten Fall optimale Variante zu finden.Was ist der Pflichtteil?Nach der gesetzlichen Erbfolge haben bestimmte Person zwingend (nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nicht) ein Recht auf einen bestimmten Teil des Erbes, der dann Pflichtteil genannt wird. Dieser berechnet sich als Prozentteil dessen, was nach der gesetzlichen Erbfolge dieser Person zugestanden w\u00e4re. Folgende Personen geh\u00f6ren zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten: Ehegatte, Kinder und Eltern. Wenn umgangssprachlich von der Enterbung die Rede ist, so ist das rechtlich eigentlich nicht ganz richtig, da es nur in seltenen F\u00e4llen dazu kommen kann, dass eine pflichtteilsberechtigte Person g\u00e4nzlich vom Erbe ausgeschlossen wird.Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, welcher den anspruchsberechtigen Personen (Kinder, Eltern, Ehegatte) jedenfalls zusteht. Kinder haben bspw. einen Pflichtteilsanspruch in H\u00f6he von drei Vierteln des gesetzlichen Anspruches, Eltern und der Ehegatte jeweils die H\u00e4lfte. Daraus folgt, dass der Erblasser nur \u00fcber die sogenannte freie Quote verf\u00fcgen darf wie er das m\u00f6chte. Wer darauf keine R\u00fccksicht nimmt, setzt sich der Gefahr aus, dass im Nachlassverfahren Personen, welche ihren Pflichtteil nicht erhalten haben, mittels Herabsetzungsklage diesen einfordern k\u00f6nnen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Wie immer ist es so, dass ein blosser Anspruch noch nicht bedeutet, dass Sie Ihren Teil auch erhalten. Wenn also eine klagsweise Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig wird, so ist die Beiziehung eines Anwaltes von grosser Wichtigkeit f\u00fcr den Erfolg Ihres Falles.Das Testament in der SchweizJede Person kann zu Lebzeiten einen letzten Willen niederschreiben, in dem festgelegt wird, wie das Erbe aufzuteilen ist. Dabei unterscheidet man prinzipiell zwischen dem eigenh\u00e4ndigen und dem \u00f6ffentlichen Testament, welche auch nachtr\u00e4glich noch ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen (im Unterschied zum Erbvertrag, der ein zweiseitiges Rechtsgesch\u00e4ft ist!). Das eigenh\u00e4ndige Testament ist vollst\u00e4ndig handschriftlich zu verfassen und zu unterzeichnen, sowie mit einem Datum zu versehen, um formell g\u00fcltig zu sein. Das \u00f6ffentliche Testament ist dagegen vom Entstehungsprozess etwas aufw\u00e4ndiger, daf\u00fcr aber auch \u00absicherer\u00bb. Dieses wird im Beisein eines Notars erstellt und von zwei weiteren Zeugen unterzeichnet. Es ist hier wesentlich schwerer, im Nachhinein die Ung\u00fcltigkeit des Testaments oder dergleichen zu behaupten und vor allem zu beweisen.&nbsp;Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt f\u00fcr die Rechtsberatung rund um das Thema Testament?weitere Infos zum Testament und zum ErbvertragWas steht einem Erben vom Nachlass in der Schweiz zu?Man muss immer unterscheiden, ob die gesetzliche oder die gewillk\u00fcrte Erbfolge zur Anwendung kommen. Wenn kein Testament oder ein sonstiger individueller Akt des Erblassers vorliegt, so kommen die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung. Das Gesetz unterscheidet die anspruchsberechtigten Personen hier gem\u00e4ss der N\u00e4he des Verwandtschaftsgrades und ordnet sie sogenannten Parentelen zu. Je nachdem welche Parentel erbt und wie viele Personen sich in ihr befinden f\u00e4llt die Erbquote der einzelnen Person h\u00f6her oder niedriger aus. Die einzige Person, die nicht blutsverwandt ist, und dennoch erbt, ist der \u00fcberlebende Ehegatte. Dieser erbt stets neben einer Parentel. Im Detail hilft Ihnen die Auskunft eines Rechtsanwaltes f\u00fcr Erbrecht.Was ist ein Verm\u00e4chtnis? Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht kl\u00e4rt auf!Das Verm\u00e4chtnis ist neben dem Erben die zweite g\u00e4ngige Art, etwas aus dem Nachlass einer verstorbenen Person zu erhalten. Dabei ist es \u00fcblich, dass einzelne Gegenst\u00e4nde oder Verm\u00f6genswerte an eine bestimmte Person vermacht werden sollen, die aber nicht die rechtliche Stellung eines Erben hat. Verm\u00e4chtnisnehmer kann jemand aus dem Kreis der Erben, oder aber auch eine andere Person oder Firma sein.Das Verm\u00e4chtnisAn anderer Stelle wurde bereits behandelt, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt, und dass man als Erblasser davon bis zu einem gewissen Grad abweichen kann. Es gibt viele Menschen, die auch Personen oder Organisationen neben der gesetzlichen Erbfolge testamentarisch beg\u00fcnstigen wollen. Diese Personen erhalten ein sogenanntes Verm\u00e4chtnis, das sich dadurch auszeichnet, dass diese Personen nur etwas erhalten, jedoch nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Schulden haften k\u00f6nnen. Diese Materie ist im Detail durchaus komplex, und bedarf daher einer sorgf\u00e4ltigen juristischen Analyse und Pr\u00fcfung, weshalb ein Beratungsgespr\u00e4ch zu diesem Thema sehr empfehlenswert ist. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Wenn in der gesetzlichen Erbfolge vom Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis gesprochen wird, so k\u00f6nnte man annehmen, dass nur verwandte Personen erben k\u00f6nnen. Das ist nat\u00fcrlich so nicht richtig. Alle Personen oder Gesellschaften, denen etwas gegeben werden sollen, erhalten ein sogenanntes Verm\u00e4chtnis. Dies kann der Erblasser im Testament oder dergleichen festlegen.Das Verm\u00e4chtnis, oder auch Legat genannt, bedeutet nichts anderes, als dass einer Person aufgrund des Todes einer anderen Person ein Gegenstand oder eine Sache zugesprochen wird. Der Verm\u00e4chtnisnehmer ist rechtlich nicht ident mit einem Erben, kann aber gleichzeitig auch Erbe sein.Das Verm\u00e4chtnis kann einzelne Gegenst\u00e4nde, Geldbetr\u00e4ge oder Sachen umfassen und wird meist im Testament oder Verm\u00e4chtnis festgelegt. Es lohnt, bei den Begrifflichkeiten pr\u00e4zise zu sein, da der Verm\u00e4chtnisnehmer nicht die gleiche rechtliche Stellung wie ein Erbe hat.Auch ein Verm\u00e4chtnis muss gut formuliert und formal korrekt gestaltet sein. Dabei ist es durchaus ratsam, auf die Unterst\u00fctzung durch einen Rechtsanwalt zu vertrauen. Es geht letztlich darum, den letzten Willen in eine derartige Form zu giessen, dass ihm m\u00f6glichst zweifelsfrei und transparent entsprochen werden kann.Woraus besteht die Erbmasse? Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Verstirbt eine Person, hinterl\u00e4sst sie meist relativ viele Dinge. Das f\u00e4ngt bei einer Wohnung, wom\u00f6glich einem Haus, einem Auto, Konten, Schmuck an, und geht bis zu Aktiendepots gleichermassen wie kleine Dinge von ideellem Wert wie eine Uhrensammlung, M\u00f6bel, Geschirr. All das geh\u00f6rt gleichermassen zur Erbmasse wie etwaige Schulden des Erblassers. Es ist durchaus \u00fcblich, dass nach dem Versterben einer Person der oder die Erben zun\u00e4chst ein Inventar aller vorhandenen Dingen erstellen. Wenn n\u00e4mlich kein Testament oder \u00e4hnliches existiert, teilen sich die Erben auf Basis der gesetzlichen Erbfolge alle Verm\u00f6genswerte (und Schulden!) auf. Bei umfangreichen Erbmassen befleissigt man sich regelm\u00e4ssig eines Notars oder Willensvollstreckers, die die Inventarisierung und Aufteilung des Nachlasses \u00fcbernehmen. Sobald dann die Werte taxiert und festgestellt sind, geht es an die konkrete Aufteilung unter den Erben, welche dann selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr Themen wie die Erbschaftssteuer massgeblich sind. Lassen Sie sich bei Zweifelsfragen gerne von einem erfahrenen Anwalt in Erbrechtssachen beraten und unterst\u00fctzen.Im Detail kann es bei der Aufteilung der Erbmasse durchaus kompliziert werden, wenn es etwa um Guthaben aus Vorsorgekassen oder \u00c4hnlichem geht. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Aus der ersten S\u00e4ule kann sich ein Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente ergeben, w\u00e4hrend die Betr\u00e4ge aus der zweiten S\u00e4ule von der Pensionskasse direkt ausbezahlt werden k\u00f6nnen. Anders verh\u00e4lt es sich bei der dritten S\u00e4ule, die ja die private Vorsorge umfasst, und daher auch bei privaten Tr\u00e4gern abgeschlossen und einbezahlt wurde. Diese bezahlen daher folgerichtig direkt an die Erbberechtigten aus.Was sind lebzeitige Zuwendungen? Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht kl\u00e4rt auf!Jede Person kann selbstverst\u00e4ndlich zu Lebzeiten \u00fcber das eigene Verm\u00f6gen frei verf\u00fcgen. So k\u00f6nnen bspw. schon zu Lebzeiten Verm\u00f6genswerte auch an potentielle Erben gegeben werden. Man muss dabei aber beachten, dass solche Zuwendungen als Erbvorbezug klassifiziert werden k\u00f6nnen, sodass dies beim Erbfall Ber\u00fccksichtigung finden kann. Das Gesetz m\u00f6chte nicht, dass auf diese Art der Pflichtteilsschutz umgangen werden kann. Es gilt daher: \u00dcber die freie Quote kann man zu Lebzeiten genauso frei wie in einem Testament verf\u00fcgen. Man muss aber beachten, dass eben noch so viel \u00fcbrig ist, dass alle Pflichtteilsberechtigten zumindest den Pflichtteil auch erhalten.Der Clou an einem Verm\u00e4chtnis liegt darin, dass der Verm\u00e4chtnisnehmer einen Anspruch auf die Sache, die ihm vermacht wurde, hat, jedoch aber nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Schulden des Vermachenden haftbar gemacht werden darf. Denken Sie daran, wenn jemand ein Sparkonto einer Hilfsorganisation vermacht. Es w\u00e4re sehr unerfreulich, wenn diese dann im Gegenzug die Schulden des Verstorbenen begleichen m\u00fcsste.Die Vor- und NacherbschaftIn manchen Konstellationen kann es durchaus von Charme sein, das Erbe gewissermassen zeitlich aufzuteilen. Ein Vorerbe kann also bspw. die freie Quote erben. Sie k\u00f6nnen verf\u00fcgen, dass im Todesfall des Vorerben die eigenen Kinder als Nacherben eingesetzt werden sollen, damit das Verm\u00f6gen wieder in die Familie zur\u00fcckfliesst. Der Vorerbe unterliegt einer Beschr\u00e4nkung und darf \u00fcber das Erbe nicht frei verf\u00fcgen und es verprassen, es sei denn, der Erblasser hat anderes als letzten Willen bekannt gegeben. Der Logik des Erbrechts folgend, darf die Konstruktion der Nacherbschaft allerdings nur auf die freie Quote Anwendung finden, nicht jedoch aber auf die Pflichtteile.Was versteht man unter einem Vorausverm\u00e4chtnis? Diese Konstruktion kann bspw. dann gew\u00e4hlt werden, wenn man einen bestimmten Gegenstand jedenfalls einer Person aus der Erbengemeinschaft vermachen m\u00f6chte. Teilten zb. ein Kind und der Erblasser die Leidenschaft f\u00fcr Antiquit\u00e4ten, so mag es im Interesse des Erblassers sein, dass nur dieses Kind die eigene Sammlung erh\u00e4lt.Es wichtig zu beachten, dass man, egal mit welcher Konstruktion, die Pflichtteile niemals umgehen kann. Wer also bspw. grosse Summen bereits zu Lebzeiten an Erben verschenkt, muss wissen, dass die anderen Pflichtteilsberechtigten im Erbfall Anspr\u00fcche gegen den dann bevorteilten Erben geltend machen k\u00f6nnen.Was ist das Nachverm\u00e4chtnis?Diese Konstruktion kennt einen prominenten Anwendungsfall, anhand dessen man das Prinzip auch gut verstehen kann. Im Beispiel gehen wir von einer Familie aus, die aus den verheirateten Eltern und zwei Kindern besteht. Beide Eheleute k\u00f6nnen sich wechselseitig als Vorverm\u00e4chtnisnehmer benennen, sodass sie im Ableben des jeweils anderen zun\u00e4chst einmal erben. Die Kinder k\u00f6nnen als Nachverm\u00e4chtnisnehmer eingesetzt werden. Diese Konstruktion kann zeitlich befristet werden, oder aber durch den Tod des Vorverm\u00e4chtnisnehmers automatisch enden. Praktisch kann so etwas f\u00fcr die gemeinsame Liegenschaft, oder aber eben auch f\u00fcr den gesamten Nachlass vereinbart werden. F\u00fcr eine genaue Beratung kontaktieren Sie unsere Rechtsanw\u00e4lte, die Sie gerne \u00fcber die M\u00f6glichkeiten aufkl\u00e4ren.Erbvorbezug Es kommt regelm\u00e4ssig vor, dass Personen bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Verm\u00f6gens verschenken, oder jedenfalls einer anderen Person zuwenden wollen. Denken Sie nur an die Firmen\u00fcbergabe an die n\u00e4chste Generation, wenn die \u00e4ltere Generation in den Ruhestand tritt. Neben der Schenkung kann man auch durch einen Erbvorbezug einem sp\u00e4teren Erben gewisse Verm\u00f6genswerte geben. Man muss dabei beachten, dass der Erbvorbezug nat\u00fcrlich sp\u00e4ter auf das Erbe angerechnet wird und auch versteuert werden muss. Er wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt. Um m\u00f6glichst transparent vorzugehen, ist die Schriftform f\u00fcr einen Erbvorbezug anzuraten. Im Detail ber\u00e4t Sie gerne einer unserer erfahrenen Anw\u00e4lte.Viele Menschen m\u00f6chten bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Verm\u00f6gens auf- oder verteilen. Dies kann ganz unterschiedliche Gr\u00fcnde haben. Daf\u00fcr gibt es neben der Schenkung, die weit verbreitet und bekannt ist, auch den Erbvorbezug. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Dies bedeutet nichts anderes, als dass bspw. ein Kind bereits zu Lebzeiten des Elternteils einen Teil seines Erbes ausbezahlt bekommt. Dies wird dann im Nachlassverfahren als Erbvorbezug bei der Verteilung des \u00fcbrigen Nachlasses ber\u00fccksichtigt. Wichtig dabei sind einerseits die Freiwilligkeit (niemand kann zu einem Erbvorbezug gezwungen werden), und die steuerrechtliche Pflicht zur Abf\u00fchrung einer Schenkungssteuer. Wenn individuell nichts anderes vereinbart wurde, so muss der Erbvorbezug im Nachlassverfahren Ber\u00fccksichtigung finden. Es ist nicht nur aus diesem Grund anzuraten, einen Erbvorbezug immer schriftlich zu gestalten.Was versteht man unter einem Erbvorbezug?Der Erbvorbezug ist im Prinzip nichts anderes als eine Schenkung des Erblassers an einen Erben. Der Unterschied zum Erbe ist, dass der Erblasser hier noch lebt. Klar ist, dass dieser Erbvorbezug in einem sp\u00e4teren Nachlassverfahren in irgendeiner Weise ber\u00fccksichtigt werden muss, da ja sonst alle anderen Erben benachteiligt w\u00e4ren. Es besteht daher eine sogenannte Ausgleichspflicht, die dazu f\u00fchrt, dass der Erbe, der durch einen Erbvorbezug bereits etwas erhalten hat, im Erbfall dementsprechend weniger erh\u00e4lt.Was ist die Ausgleichungspflicht?Es steht dem Erblasser frei, bereits zu Lebzeiten Zuwendungen an seine Erben zu verteilen. Denken Sie an die Ausstattung f\u00fcr eine Wohnung, die Mitgift bei einer Hochzeit oder die \u00dcberschreibung einer Liegenschaft. Diese Erbvorbez\u00fcge muss sich der Erbe sp\u00e4ter beim Erbe anrechnen lassen, sie werden also ausgeglichen. W\u00fcrde man das nicht tun, w\u00e4ren die anderen Erben massiv benachteiligt, was keine zufriedenstellende L\u00f6sung sein kann.Wof\u00fcr braucht es beim Erbvorbezug einen Anwalt?Wie meist im Erbrecht haben verschiedene Konstellationen Vor- und Nachteile, die im Detail grosse Unterschiede machen k\u00f6nnen. Wer jemandem etwas \u00abgeben\u00bb m\u00f6chte, hat oftmals verschiedene Rechtsinstitute zur Verf\u00fcgung, die teils g\u00e4nzlich andere Folgen nach sich ziehen k\u00f6nnen. Es entstehen aber auch bspw. Fragen, ob eine Ausgleichspflicht besteht oder nicht. Es ist daher jedenfalls ratsam, bereits fr\u00fchzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um einerseits \u00fcber die Rechtslage im Bilde zu sein, und andererseits aber auch f\u00fcr die konkrete Situation die optimale rechtliche L\u00f6sung zu finden. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Verm\u00e4chtnisBeim Verm\u00e4chtnis kennt das Gesetz im Prinzip keine Schranken, sodass man neben beweglichen Sachen auch Bargeld, Immobilien oder auch Recht an etwas (Forderungen und dergleichen) vermachen darf. Im Einzelnen kann es zu schwierigen Detailfragen kommen, weshalb es ratsam ist, den sachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.Der Erbgang &#8211;  Infos vom Anwalt f\u00fcr Erbrecht Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Der Erbgang bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven einer verstorbenen Person nach dem Tod auf die Erben \u00fcbergehen. Dies geschieht zun\u00e4chst automatisch. Man muss beachten, dass bei verheirateten Personen zun\u00e4chst eine g\u00fcterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden muss, ehe der Nachlass beziffert werden kann.In vielen F\u00e4llen hat die verstorbene Person einen letzten Willen formuliert, dem nach M\u00f6glichkeit entsprochen werden soll. Jede Person, die ein Testament oder ein \u00e4hnliches Dokument zur Verwahrung \u00fcberantwortet erhalten hat, ist verpflichtet, nach dem Tod des Erblassers dieses Dokument der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (letzter Wohnsitz des Verstorbenen) zu \u00fcbergeben. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Innerhalb eines Monats erhalten sodann alle Erben die M\u00f6glichkeit, das Dokument einzusehen und gegebenenfalls in der Folge dessen G\u00fcltigkeit oder Richtigkeit zu bestreiten (Einsprache). Damit Dritte auch wissen, wer erbberechtigt ist, stellt die Beh\u00f6rde eine sogenannte Erbenbescheinigung aus. Denken Sie an den klassischen Fall, dass das Bankkonto geleert und geschlossen werden muss. Die betreffende Person sollte sich zumidnest dergestalt ausweisen k\u00f6nnen, dass klar wird, dass sie auch tats\u00e4chlich bereechtigt ist, diese oder jene Handlung vorzunehmen.Vorbehaltslose Annahme der ErbschaftDer Grundzustand bei einem Erbe ist die sogenannte vorbehaltlose Annahme. Denken Sie an den unangenehmen Fall, dass der Nachlass mehr Passiven als Aktiven ausweist. Bei der vorbehaltlosen Annahme \u00fcbernehmen die Erben auch diese Schulden und machen somit mit dem Erbe ein Minusgesch\u00e4ft. Es ist v\u00f6llig klar, dass die Annahme oder Ausschlagung unterschiedlichste Gr\u00fcnde haben kann, welche jeweils nur im Detail und konkret an einem Fall er\u00f6rtert werden k\u00f6nnen.Haftung der ErbenInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Man muss hier zwischen zwei Ebenen unterscheiden. Einerseits gilt, dass die Erben alle aktiven und passiven Verm\u00f6genswerte erben, also auch etwaige Schulden in voller H\u00f6he. Aus steuerrechtlicher Sicht spielt das Erbe ebenfalls eine Rolle, wenn bspw. noch Steuerschulden existieren. Diese sind von den Erben bis zur H\u00f6he ihres Erbteils zu begleichen. Da mehrere Personen, die Erben sind, eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden, kann es dazu kommen, dass die Erbengemeinschaft als ganzes steuerpflichtig wird, aber nur dann, wenn die Erbfolge nicht ermittelt werden kann oder unklar ist. Im Detail ist das sehr kompliziert, weshalb man sich unbedingt mit einem Rechtsanwalt beraten sollte.Die ErbengemeinschaftArt. 602 ZGB normiert die Erbengemeinschaft, welche mit dem Tod des Erblassers entsteht, wenn mehrere Personen erbberechtigt sind. Denken Sie daran, dass etwa drei Kinder und der \u00fcberlebende Ehegatte erbbrechtigt sind. Diese Personen m\u00fcssen sich \u00fcber die Aufteilung des Erbes einig werden. In manchen F\u00e4llen, gerade bei komplizierten Nachlassverfahren, kann es sinnvoll sein, einen Erbenvertreter zu bestellen, der bestimmte Aufgaben f\u00fcr die Erbengemeinschaft \u00fcbernimmt. Zun\u00e4chst erben also alle Erben alles, ehe die Teilung vorgenommen wird. Als Abschluss erh\u00e4lt jeder seinen Teil und sodann kann die Erbengemeinschaft wieder aufgel\u00f6st werden. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Die Erbteilung &#8211; Wie wird das Erbe konkret aufgeteilt?Das oberste Prinzip nach Schweizer Erbrecht ist, dass sich die Erbengemeinschaft einig \u00fcber die Aufteilung ist. Man kann auch davon sprechen, dass dies die Privatsache der Erben und daher nicht Gegenstand staatlicher Gewalt ist. Wenn sich alle Erben einig sind, spielen auch Pflichtteile oder Testamente keine Rolle. Die Erbengemeinschaft besteht nicht f\u00fcr immer, dass heisst, dass die Personen ab dem Zeitpunkt wieder getrennt sind, sobald das Erbe erfolgreich und mit der Zustimmung aller aufgeteilt worden ist.Die Erben bilden gemeinsam eine sogenannte Erbengemeinschaft. Sie m\u00fcssen das Erbe gemeinsam verwalten, aufteilen und alle Entscheidungen gemeinsam f\u00e4llen. Jede Person dieser Erbengemeinschaft hat ein Anrecht auf ihren Anteil am Erbe, was auch klagsweise geltend gemacht werden kann. Die Verm\u00f6genswerte des Nachlasses sollten professionell gesch\u00e4tzt werden, da sie zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung anzusetzen sind. Alle anderen Berechnungen, insbesondere die Pflichtteile, etwaige Ausgleichszahlungen f\u00fcr Erbvorbez\u00fcge sind zum Zeitpunkt des Todes zu berechnen. Der Nachlass kann letztlich auf eine Teilungsklage berufend geteilt werden, oder auf Basis eines Erbteilungsvertrages verteilt werden. Meist wird auf die Realteilung zur\u00fcckgegriffen und jeder Erbe erh\u00e4lt seinen Anteil am Nachlass. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht.\u00dcblicherweise erben mehrere Personen, die gem\u00e4ss Art. 602 ZGB eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Prinzipiell sind die gesetzlichen Erben v\u00f6llig frei in der Aufteilung des Nachlasses. So ist es etwa keinesfalls verboten, Pflichtteile nicht einzuhalten, wenn sich alle Erben dar\u00fcber einig sind. Jeder Erbe kann aber beantragen, seinen Teil des Erbes zu erhalten. Das kann jederzeit verlangt werden. Das Gesetz ist hier so gesehen subsidi\u00e4r und gibt Auskunft dar\u00fcber, wie das Erbe zu teilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig werden kann. Als ultima ratio kl\u00e4rt ein Gericht, wer wovon wieviel erh\u00e4lt. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Wenn sich die Erben nicht einigen k\u00f6nnen, sieht das Gesetz bestimmte Vorkehrungen vor, wie mit den Gegenst\u00e4nden umgegangen wird. Wenn die Aufteilung in natura nicht m\u00f6glich oder tunlich ist, erfolgen Versteigerungen und mittels Zivilteilung erhalten die Erben dann einen Geldwert.&nbsp;Was ist die Erbteilung?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren W\u00fcnschen am ehesten entspricht. Daneben werden alle Vorschriften penibel eingehalten und damit sichergestellt, dass Ihr Testament auch gilt und ihrem Wunsch entsprochen werden kann.Jeder Erbe hat ein Recht auf seinen Teil des Erbes, so wie es im Gesetz steht oder in einer letztwilligen Verf\u00fcgung angeordnet worden ist. Solange keine Pflichtteile andere Erben beeintr\u00e4chtigt werden, kann der Erbe daher seinen Anteil verlangen und notfalls auch gerichtlich mit der Teilungsklage durchsetzen. Wenn keine Urkunde vorliegt, steht es den Erben prinzipiell v\u00f6llig frei, sich zu einigen. Sie sind da an keine Regeln gebunden, solange die Entscheidungen einstimmig getroffen werden.Gibt es eine Frist zur Aufteilung des Erbes?Im Prinzip besteht daf\u00fcr keine Eile, jedoch reicht aus, wenn ein Erbe die Aufteilung des Nachlasses begehrt. Oftmals sind f\u00fcr die Aufteilung des Erbes aber gar nicht die Erben selbst, sondern ist ein bspw. durch den Erblasser eingesetzter Willensvollstrecker f\u00fcr die Aufteilung und Verwaltung des Erbes verantwortlich. Dieser erstellt einen Teilungsvorschlag, also ein Dokument, wer was wovon erhalten soll. Diesen Vorschlag k\u00f6nnen die Erben annehmen oder ablehnen.Was ist die Realteilung des Nachlasses?Stellen Sie sich vor, dass die Erbmasse aus vier gleich wertvollen Autos besteht, und dass der Erblasser seinen Ehegatten und zwei gemeinsame Kinder hinterlassen hat. In diesem einfachen Beispiel w\u00e4re die Realteilung des Nachlasses denkbar simpel: Die Kinder und der Ehegatte haben nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils Anspruch auf die H\u00e4lfte des Nachlasses. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Der Ehegatte erbt daher zwei Autos, und die Kinder jeweils ein Auto. Die Realteilung besagt also, dass die Gegenst\u00e4nde selbst aufgeteilt werden, und nicht etwa bloss der Erl\u00f6s aus der Ver\u00e4usserung aufgeteilt wird (Zivilteilung).Was versteht man unter der Annahme unter \u00f6ffentlichem Inventar?Es ist in der Praxis gar nicht so selten, dass im Zeitpunkt des Todes gar nicht exakt und rasch festgestellt werden kann, wie viele Schulden der Erblasser hat. In so einer Konstellation ist die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft logischerweise eine sehr riskante Angelegenheit. Aus diesem Grund haben Erben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Tod des Erblassers bei der Beh\u00f6rde ein \u00f6ffentliches Inventar zu verlangen. Die Beh\u00f6rde tut in der Folge nichts anderes, als mittels Rechnungsruf alle Gl\u00e4ubiger und Schuldner des Verstorbenen aufzufordern, innert einer Frist Ihre Forderungen oder Schulden anzumelden. In der Folge wird dieses Inventar geschlossen und bildet eine Berechnungsgrundlage f\u00fcr die Erben. Diese k\u00f6nnen das Erbe sodann unter \u00f6ffentlichem Inventar annehmen und haften sodann nur f\u00fcr die dort aufgef\u00fchrten Schulden.Was versteht man unter einer amtlichen Liquidation?Die f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fchrt die amtliche Liquidation auf Antrag eines Erben dann durch, wenn kein andere Erbe die Annehme erkl\u00e4rt hat. Die Beh\u00f6rde beendet alle Gesch\u00e4fte des Erblassers, macht alle Aktiven zu Geld und bezahlt daraus die offenen Forderungen. \u00dcbersteigen die Aktiven die Passiven, so wird den Erben am Ende in Geld der \u00dcberschuss ausbezahlt.FAQ&#8217;s zum Erbrecht der SchweizWieviel kostet ein Anwalt f\u00fcr Erbrecht?Anw\u00e4lte in der Schweiz arbeiten meist auf Stundenbasis. Die Kosten h\u00e4ngen also massgeblich von der Komplexit\u00e4t des Falles ab. Meist erfolgen die Abrechnungen aber in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden, sodass die einzelnen Rechnungen nicht allzu hoch und die Kosten im Blick zu halten sind.In der Schweiz ist es \u00fcblich, dass Anw\u00e4lte auf Basis eines Stundenhonorars bezahlt werden, welches von Kanzlei zu Kanzlei schwankt, aber im Mittel zwischen 300-400 Franken in Z\u00fcrich betr\u00e4gt. Sie werden stets dar\u00fcber informiert, mit welchen Kosten zu rechnen ist und erhalten immer vorab eine Kostenvorschussrechnung, sodass Sie immer den \u00dcberblick hat. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Der PflichtteilInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Der Pflichtteil ist jener prozentuelle Anteil am Nachlass, auf den ein Erbe jedenfalls ein Anrecht hat, auch wenn dem ein Testament entgegensteht. So k\u00f6nnen bspw. Kinder oder der Ehegatte nur in ganz strengen F\u00e4llen g\u00e4nzlich vom Erbe ausgeschlossen werden. Sie erhalten also jedenfalls einen Gutteil dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zugestanden h\u00e4tte.Bestimmte Personen haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil, etwa die Kinder, die Eltern oder der Ehegatte. Dabei erhalten Kinder jedenfalls drei Viertel Ihres gesetzlichen Anspruchs, Eltern und der \u00fcberlebende Ehegatte die H\u00e4lfte. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Wer ist in der Schweiz erbschaftsteuerpflichtig?Prinzipiell jeder Erbe, wenn er nicht befreit ist. Befreit sind regelm\u00e4ssig der Ehegatte und die Kinder. Die Steuer wird auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingehoben und richtet sich meist nach der H\u00f6he des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Je entfernter man verwandt ist, desto mehr an Steuer muss man bezahlen.In der Schweiz gibt es keine einheitliche durch den Bund erhobene Erbschaftssteuer. Es vielmehr Sache der Kantone und Gemeinden, selbst eine Erbschaftssteuer zu erheben, wie das etwa im Kanton Z\u00fcrich der Fall ist. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton Z\u00fcrich hatte, hier das Verfahren er\u00f6ffnet wurde und es zB um Grundst\u00fccke im Kanton Z\u00fcrich geht. Das heisst aber noch nicht zwingend, dass man Erbschaftssteuer entrichten muss. Der Ehegatte und die Nachkommen des Erblassers sind von der Steuer ebenso befreit, wie kleine Geschenke, die einen Wert von je CHF 5000 nicht \u00fcberschreiten. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. F\u00fcr eine Schenkung gelten diese Regelungen analog.Wieviel erbt man bei der gesetzlichen Erbfolge?Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da es immer davon abh\u00e4ngt, welche Personen erben und wie viele Menschen erben. Wichtig ist zu wissen, dass die Erben untereinander auch eine andere Aufteilung abmachen k\u00f6nnen, solange daf\u00fcr Einstimmigkeit herrscht. Lassen Sie sich jedenfalls von einem Erbrechtsanwalt \u00fcber die Rechtslage in Ihrem Fall beraten und gegebenenfalls in Ihrem Anliegen unterst\u00fctzen.Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht ber\u00e4t Sie bei allen Fragen rund um die Verm\u00f6gensnachfolgeGerade bei emotional heiklen Angelegenheiten ist die Auswahl des Anwalts oftmals keine einfache Angelegenheit. Achten Sie dabei aber stets darauf, ob der Anwalt Ihrer Wahl Erfahrung auf dem Gebiet hat, sich auf Sie und Ihr Anliegen einl\u00e4sst und Sie ihm vertrauen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird das Mandat erfolgreich und in Ihrem Sinne laufen.Unsere Erbrechtsexperten in der Anwaltskanzlei Wittibschlager verf\u00fcgen \u00fcber jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und kennen daher jedwede Konstellation und Schwierigkeit aus ihrer bisherigen T\u00e4tigkeit. Dies hat f\u00fcr Sie mehrere Vorteile: Aufgrund unserer Erfahrung sind wir rasch mit unserer Einsch\u00e4tzung und k\u00f6nnen Ihren Fall effizient und mit hohem Tempo bearbeiten. Zudem nehmen wir uns f\u00fcr Sie und Ihr Anliegen in Ruhe Zeit, sodass alle wesentlichen Punkte diskutiert und besprochen werden k\u00f6nnen. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben f\u00fchlen und Gewissheit haben, dass wir Sie gut und erfolgreich vertreten. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Ein  erfahrener Scheidungsanwalt unterst\u00fctzt Sie bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz.Dabei gibt es im Erbrecht vielf\u00e4ltige Konstellationen, in denen der Besuch bei einem Anwalt anzuraten ist: Im Erbfall stellen sich Fragen, wie ein Testament auszulegen ist, wer eventuell \u00fcbergangen oder um einen Teil gek\u00fcrzt worden ist. Manchmal ist es schwierig, das Erbgut zu identifizieren oder zu finden, und in anderen F\u00e4llen m\u00f6chte man mit einem (potentiellen) Erbe nichts zu tun haben und es daher ausschlagen.Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht zur UnternehmensnachfolgeWer ein Unternehmen f\u00fchrt und oder besitzt, sollte sich fr\u00fchzeitig dar\u00fcber Gedanken machen, wie er sein Erbe gestalten m\u00f6chte. Ganz klassisch denkt man hier an den Erbvertrag, da er zu Lebzeiten sowohl vom Erblasser, als auch von dem oder den Erben unterzeichnet werden muss. Die Unternehmensnachfolge kann daher grunds\u00e4tzlich in zwei Kategorien unterteilt werden: Im einen Fall folgen dem Erblasser Verwandte nach, im anderen Fall geht das Unternehmen an eine nicht verwandte Person. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Das typische Rechtsinstitut, um die Unternehmensnachfolge gut zu l\u00f6sen, ist der Erbvertrag, welcher bereits zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt, wo von einem Ableben noch nicht die Rede sein kann, abgeschlossen werden sollte. Um hier keine Fehler zu machen und eine optimale L\u00f6sung zu erzielen, sollte so ein Erbvertrag keinesfalls ohne die Unterst\u00fctzung eines Rechtsanwaltes erfolgen.Im Detail stellen sich oftmals aber auch H\u00fcrden und offene Fragen, welche Streit und Zwist erzeugen k\u00f6nnen, oder im schlimmsten Fall zum Verkauf des Unternehmens f\u00fchren k\u00f6nnen. Um solche Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwaltes beizuziehen, um eine tragf\u00e4hige und rechtlich korrekte L\u00f6sung zu erarbeiten.Was passiert mit einem Unternehmen im ErbfallDiese heikle Frage besch\u00e4ftigt sehr viele Unternehmensgr\u00fcnder und Chefs, die genaue Vorstellungen haben, wer die Firma einmal \u00fcbernehmen soll, und wer auf gar keinen Fall Zugriff auf das Unternehmen erhalten soll. Aufgrund der sehr komplexen Materie fallen einfache Antworten in diesem Bereich sehr schwer. In diesem Fall raten wir Ihnen sehr dazu, sich mit einem spezialisierten Anwalt zu beraten, was f\u00fcr Ihre individuelle Situation die kl\u00fcgste und f\u00fcr alle Parteien befriedigendste L\u00f6sung ist. Seien Sie sich gewiss, f\u00fcr jeden Wunsch findet sich eine passende und rechtssichere L\u00f6sung.Was sollte man bei der Unternehmensnachfolge beachten?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Die Frage der Nachfolge stellt sich in jedem Unternehmen. Bei familiengef\u00fchrten Unternehmungen ist die Situation allerdings meist etwas delikater, da eventuell mehrere Kinder im Unternehmen arbeiten, die Motivlagen unterschiedlicher Natur sind oder aber auch die Auszahlung der anderen Erben ein Kind finanziell \u00fcberfordern kann. Aus all diesen Gr\u00fcnden sollte man bereits fr\u00fchzeitig mit der Planung der Untenrehmensnachfolge beginnen, die betroffenen Personen an einen Tisch holen und die \u00dcberlegungen transparent f\u00fchren. Ein Rechtsanwalt kann Sie nicht nur bei der strategischen Planung, sondern besonders auch bei der rechtlichen Ausgestaltung beraten, sodass die gew\u00e4hlte L\u00f6sung dann die optimale f\u00fcr alle beteiligten Personen ist. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Unternehmensnachfolge &#8211; Welchen Beitrag kann ein Rechtsanwalt leisten?Wie bereits ausgef\u00fchrt ist der Erbvertrag wohl die beste und rechtlich sicherste Variante, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Es hat sich aber immer wieder gezeigt, dass es oftmals an der konkreten Formulierung scheitert, bzw. eine schlechte Umsetzung Fragen offen l\u00e4sst und einen Interpretationsspielraum er\u00f6ffnet, den es ja durch einen Erbvertrag gerade nicht geben soll. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Es ist daher ratsam, sich zun\u00e4chst fr\u00fchzeitig mit dem Thema der Unternehmensnachfolge zu besch\u00e4ftigen und f\u00fcr sich selbst und im Kreis der Beteiligten auszuloten, was den die sinnvollste L\u00f6sung w\u00e4re. Sp\u00e4testens in diesem Stadium sollte ein erfahrener Rechtsanwalt f\u00fcr Handelsrecht eingeschaltet werden, der nicht nur die rechtliche Lage kennt, sondern auch aus der Praxis weiss, welche Bestimmungen sinnvoll, welche Regelung wichtig ist, und worauf man ganz besonders Acht geben muss.Durchf\u00fchrung von Erbteilungen \/ ErbeilungsvertragDer Erbteilungsvertrag im Kanton Z\u00fcrich ist es Angelegenheit der Erben, sich um die Verwaltung und die Aufteilung des Erbes zu k\u00fcmmern. Der Erbteilungsvertrag hat gegen\u00fcber einem langen Gerichtsverfahren grosse Vorteile, und wird von der Erbengemeinschaft schriftlich abgeschlossen. Dieser Vertrag muss von allen Erben unterzeichnet werden und bildet den Rechtsnachweis f\u00fcr Banken, das Grundbuchsamt oder andere Beh\u00f6rden, wenn es um Verteilung von Verm\u00f6genswerten, die Aufl\u00f6sung von Konten oder die \u00dcbertragung von Grundeigentum geht. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Beratung und Vertretung von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrichDie Fachanw\u00e4lte beraten, unterst\u00fctzen und begleiten Sie mit hoher Expertise, langer Erfahrung und einem grossen Mass an Sensibilit\u00e4t und Diskretion. Dabei kann man insbesondere an jede Form von Erbvertr\u00e4gen, Testamenten oder Klagen im Bezug auf Erbrecht denken, ebenso wie die Verm\u00f6gensverwaltung und die Willensvollstreckung, welche wir gerne f\u00fcr Sie \u00fcbernehmen. Letztlich kann auch ein Gutachten in einem Erbrechtsfall den Ausschlag geben, welches wir ebenso gerne f\u00fcr Sie erstellen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht zum Testament \/ ErbvertragDas Testament und der Erbvertrag bilden die klassischen Rechtsinstitute, zu Lebzeiten Einfluss auf die Verteilung des eigenen Nachlasses zu nehmen. Dabei besteht prinzipiell volle Freiheit, solange keine Pflichtteilsanspr\u00fcche verletzt werden. Die Beratung und Unterst\u00fctzung durch einen erfahrenen Anwalt ist hier von grossem Vorteil. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Die Erstellung eines TestamentsDas Testament ist die wohl bekannteste Form der gewillk\u00fcrten Erbfolge. Wer glaubt, dass das Testament ohne weiteres zu errichten ist und man nicht gesondert Acht geben muss, der irrt leider gr\u00fcndlich. Das Testament ist nur dann \u00abgut\u00bb, wenn es pr\u00e4zise formuliert, klar strukturiert und rechtlich korrekt errichtet ist. Liegen diese Kriterien nicht vor, er\u00f6ffnet sich oft ein grosser Interpretationsspielraum, der nur zu Zwist und Diskussionen f\u00fchrt. Es ist daher entscheidend, dass das Testament so klar und pr\u00e4zise als m\u00f6glich ist. Dabei kann Sie ein Rechtsanwalt unterst\u00fctzen, der Ihre W\u00fcnsche so formulieren kann, dass sie rechtlich eindeutig und daher unanfechtbar und f\u00fcr alle Erben klar sind.In der Schweiz kann jede Person ein Testament errichten, die handlungsf\u00e4hig und vollj\u00e4hrig ist. Dar\u00fcber hinaus gibt es drei verschiedene Formen eines Testaments. Die bekannteste Form ist das sogenannte eigenh\u00e4ndige Testament, welches handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Die zweite g\u00e4ngige Form ist das \u00f6ffentliche Testament, welches bspw. bei einem Notar hinterlegt und daher leicht aufzufinden und vor dem Verschwinden bewahrt ist. Letztlich gibt es das m\u00fcndlich vorgetragene Nottestament, welches im Beisein von zwei Zeugen formuliert werden muss. Diese Personen m\u00fcssen in der Folge mit \u00fcbereinstimmenden Erz\u00e4hlungen den Inhalt wiedergeben. Erf\u00fcllt ein Testament gewisse Formvorschriften nicht, so ist es ung\u00fcltig. Um solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, sollte das Testament daher dringend im Beisein oder von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Letztlich ist wichtig zu betonen, dass ein Testament jederzeit ge\u00e4ndert oder auch als Ganzes widerrufen werden kann. Wie verfasse ich ein Testament?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Gerade bei heiklen Dokumenten, welche nicht nur eine grosse Bedeutung haben, sondern auch viele Folgen nach sich ziehen, ist eine erh\u00f6hte Achtsamkeit und Sorgf\u00e4ltigkeit dringend geboten. Da es sich bspw. bei einem Testament um ein rechtlich besonders heikles Dokument handelt, sollte man dringend auf die Unterst\u00fctzung eines Anwaltes zur\u00fcckgreifen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Selbstverst\u00e4ndlich kann auch ein Notar Auskunft vor allem \u00fcber formelle Korrektheit einer Urkunde geben. Ein Rechtsanwalt kann Sie dar\u00fcber hinaus aber sowohl inhaltlich als auch gesetzlich beraten. In einem Fall mag bspw. etwa der \u00dcbertrag eines Hauses zu Lebzeiten g\u00fcnstiger sein als die Vererbung desselben. Wenn Sie hingegen keine Mitarbeit und Unterst\u00fctzung eines Anwaltes oder Notars w\u00fcnschen, so ist als Mindestmass zumindest die Pr\u00fcfung des eigenst\u00e4ndig verfassten Dokuementes durch einen Experten unbedingt zu empfehlen, um die gr\u00f6bsten M\u00e4ngel zu beheben. Es ist nichts \u00e4rgerlicher in der Praxis, als ein ung\u00fcltiges oder unpr\u00e4zises Testament, welches viele Konflikte und Schwierigkeiten zur Folge hat.Jede Person, die die beiden Voraussetzungen f\u00fcr die Errichtung des Testaments, die Vollj\u00f6hrigkeit und Urteilsf\u00e4higkeit, erf\u00fcllt, darf jederzeit ein Testament errichten und dieses ebenso zu jedem Zeitpunkt \u00e4ndern, umschreiben oder ganz widerrufen, also zur\u00fccknehmen. Dabei ist zu beachten, dass das Testament bestimmten formalen Vorgaben unterworfen ist, wie etwa die Unterschrift, die Handschriftlichkeit des Dokumentes oder das Anf\u00fchren des Datums. Fehlt einer der zwingenden Voraussetzungen, ist das Testament im Grunde ung\u00fcltig. Wird die Echtheit aber bspw. Von niemandem bestritten, so kann dem Willen nat\u00fcrlich dennoch entsprochen werden. Es z\u00e4hlt immer der Entschluss der Erbengemeinschaft.Was versteht man unter einem Erbeitlungsvertrag?Die Erben haben die M\u00f6glichkeit, durch einen sogenannten Erbteilungsvertrag schriftlich festzuhalten, wer welchen Teil des Erbes erhalten soll. Dieses Instrument kann sinnvoll sein, da man sich so wechselseitig vertraglich bindet und so etwaige Streitigkeiten vermieden werden k\u00f6nnen. Dies setzt aber selbstredend voraus, dass man sich auf eine bestimmte Teilungsregel einigen kann. Unsere Rechtsanw\u00e4lte im Erbrecht unterst\u00fctzen Sie gerne und stehen auch f\u00fcr ein Beratungsgespr\u00e4ch zur Verf\u00fcgung! Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Erbschaften mit einem ImmobilienbestandIn vielen F\u00e4llen wird w\u00e4hrend der Erwerbst\u00e4tigkeit zu Anlagenzwecken in Immobilien investiert, oder aber auch nur f\u00fcr den privaten Gebrauch ein Ferien- oder Wochenendhaus angeschafft. So kommt es durchaus h\u00e4ufig vor, dass der Grossteil der Erbmasse aus sogenanntem unbeweglichem Verm\u00f6gen besteht. Gibt es nur einen oder zwei Erben, stellen sich dabei meist keine gr\u00f6sseren Probleme. Eine Person erbt das eine, die andere Person das andere Haus, und die Differenz wird zwischen den beiden ausgeglichen. Schwierig wird es, wenn mehrere Personen Anspruch auf einen Teil ein und desselben Objektes haben. Meist ist es keinem der Erben m\u00f6glich, alle anderen auszuzahlen, was dann im Verkauf des Objektes m\u00fcndet. Als Erblasser k\u00f6nnen sie bereits zu Lebzeiten darauf aber Einfluss nehmen, indem Sie eine Schenkung vornehmen, oder durch Erbvorbezug die Pflichtteile so weit erf\u00fcllen, dass ein Erbe das Haus oder eine Liegenschaft erben und dann auch behalten kann. Im Detail gibt es hier zahlreiche denkbare Vorgehensweisen, weshalb die Beratung bei einem Rechtsanwalt jedenfalls anzuraten ist. Ein versierter Anwalt f\u00fcr Immobilienrecht kennt sich hierbei aus.Kann der \u00fcberlebende Ehegatte das gemeinsam bewohnte Haus verlieren?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Dieses Thema l\u00e4sst sich am besten anhand eines Beispiels zeigen: Der Erblasser hinterl\u00e4sst seine Ehefrau und zwei gemeinsame, vollj\u00e4hrige Kinder. Der einzige nennenswerte Verm\u00f6genswert ist eine Liegenschaft, die bis zuletzt von beiden Ehepartnern bewohnt wurde. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehegatte die H\u00e4lfte, und jedes der Kinder ein Viertel. Der Ehegatte, wenn er die Liegenschaft behalten m\u00f6chte, m\u00fcsste nun also die Kinder auszahlen. Wenn dies nicht m\u00f6glich ist, kann der Verkauf der Liegenschaft die einzige Option sein, um die Anspr\u00fcche der Kinder zu befriedigen. Freilich wird diese Option in aller Regel nicht gew\u00fcnscht sein, weshalb bspw. die Kinder auf ihren Teil verzichten k\u00f6nnen, da sie zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ohnedies die gesamte Liegenschaft erben. Eine andere Option ist nat\u00fcrlich, dass sich die Eltern wechselseitig die Nutzniessung am Erbteil der Kinder \u00fcbertragen. So kann sichergestellt werden, dass ein unerw\u00fcnschter Fall vermieden werden kann.Die \u00dcbertragung von ImmobilienEine sehr h\u00e4ufige Fallkonstellation stellt der \u00dcbertrag einer oder mehrerer Immobilien an ein oder mehrere Kinder dar. H\u00e4ufig handelt es sich dabei noch dazu um Immobilien, welche im Ausland belegen sind. Hier gilt es genau aufzupassen und die Feinheiten, Optionen und Folgen genau zu kennen.Kurz zusammengefasst: Der Immobilien\u00fcbertragDie \u00dcbertragung von Immobilien kann grunds\u00e4tzlich entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Entgeltlich ist bspw. ein Verkauf der Immobilie zum Markt- oder Verkehrswert. Unentgeltlich sind typischerweise die Schenkung oder der Erbvorbezug. Es ist aber genauso denkbar, mittels gemischter Schenkung Eigentum an einer Immobilie zu \u00fcbertragen. Zwei Aspekte sind hier noch wichtig zu betonen: Einerseits besteht die M\u00f6glichkeit, dass sich bspw. die Eltern ein Wohnrecht an einer Immobilie vertraglich sichern. Andererseits m\u00fcssen Feinheiten des Erbrechts beachtet werden, da etwa ohne anderslautende Vereinbarung eine Wertsteigerung einer Immobilie auch auf die Ausgleichspflicht im Erbfall angerechnet wird. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Denken Sie etwa daran, dass eine Immobilie bereits 30 Jahre vor dem Tod \u00fcbertragen wird \u2013 solche Vers\u00e4umnisse k\u00f6nnen einen grossen finanziellen Schaden bedeuten, der einfach vermieden werden kann. Lassen Sie sich also in solchen F\u00e4llen fachkundig beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.Unterst\u00fctzung durch einen Erbrechtsanwalt bei der \u00dcbertragung einer ImmobilieGerade bei der \u00dcbertragung von Immobilien, wo es regelm\u00e4ssig schnell um sehr hohe Summen geht, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist aber auch so, dass gerade in diesem Bereich viele verschiedene Optionen offen stehen, welche man im Detail nicht nur kennen, sondern auch verstehen muss. Diese verschiedenen Optionen haben gewisse Vor- und Nachteile, und ziehen unterschiedliche Folgen nach sich. Wer also die \u00dcbertragung einer Immobilie plant, sollte sich zuvor bei einem Rechtsanwalt erkundigen, ob die gew\u00e4hlte Vorgangsweise denn auch optimal ist und zum gew\u00fcnschten Ergebnis f\u00fchrt.NutzniessungInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Die Nutzniessung, auch als Dienstbarkeit bekannt, ist das rechtliche D\u00fcrfen, einen Gegenstand oder eine Sache zu nutzen, deren Eigent\u00fcmer man nicht ist. Ein Bauer vererbt seinen Hof mit grossem Grund und Wald, und r\u00e4umt seinem Nachbar im Testament eine Dienstbarkeit am Wald ein, den dieser Nachbar bewirtschaften, betreten und nach Belieben ver\u00e4ndern darf. Die Erben d\u00fcrfen ihm das nicht verbieten, da er ein dingliches Recht besitzt. Er kann es also im schlimmsten Fall einklagen. Da solche Konstruktionen klassischerweise Anlass zu Streitigkeiten und Diskussionen bieten k\u00f6nnen, ist es ratsam, sich zuvor mit einem Rechtsanwalt zu beraten, um eine passende L\u00f6sung zu finden.Ist es n\u00f6tig das Erbe zu inventarisieren?Dies h\u00e4ngt massgeblich von den konkreten Umst\u00e4nden ab, namentlich einerseits vom Wert und Umfang des Nachlasses und andererseits von der Anzahl und dem Verh\u00e4ltnis der Erben. Besteht die Bef\u00fcrchtung, dass sich ein Erbe bereichern m\u00f6chte und den anderen Dinge verschweigt, so kann bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ein sogenanntes Sicherungsinventar beantragt werden. Lassen Sie sich bei Zweifelsf\u00e4llen durch einen Rechtsanwalt beraten.?Pr\u00fcft die Beh\u00f6rde den Nachlass?Es gibt zwei klassische Anwendungsf\u00e4lle, wann sich eine Beh\u00f6rde im Nachlassfall einschaltet: Einerseits, um sicherzustellen, dass der Erblasser keine offenen Steuerschulden hat, und andererseits f\u00fcr die Festsetzung der H\u00f6he der Erbschaftssteuer. Im Einzelnen unterscheiden sich die Verfahren und Vorgehensweisen je nach Kanton. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!ErbengemeinschaftWenn ein Erblasser mehrere Personen der gleichen Parentel hinterl\u00e4sst, erben diese gemeinsam. Dies kann bspw. Der Fall sein, wenn drei Kinder und eine Ehegatte \u00fcberleben. Die Erbengemeinschaft besteht prinzipiell so lange, bis das Erbe aufgeteilt worden ist.Die Erbengemeinschaft kommt dann zum Tragen, wenn nicht bloss eine Person erbt, sondern mehrere Personen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. In der Schweiz sind diese Personen sodann verpflichtet, bis zur Erledigung der Aufteilung des Erbes, alle Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Diese Gemeinschaft l\u00f6st sich sodann ohne besonderen Akt wieder auf, wenn alle Angelegenheiten das Erbe betreffend vollzogen worden sind. Eine Sache muss dabei beachtet werden: Im Erbrecht unterscheidet man prinzipiell zwischen der gesetzlichen und der gewillk\u00fcrten Erbfolge. Es ist durchaus denkbar, dass rein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bloss ein Erbe existiert, zu dem sich aber aufgrund eines Testaments oder dergleichen ein oder mehrere Personen hinzugesellen. Die gleiche Logik gilt umgekehrt, wenn aufgrund des Testaments ein Alleinerbe vorgesehen ist, aber aufgrund der gesetzlichen Erbfolge mehrere Personen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.Alle Erben der Erbengemeinschaft haften solidarisch und haben das Erbe gemeinsam zu verwalten und aufzuteilen. Das Erbe kann objektiv-partiell, subjektiv-partiell oder durch vollst\u00e4ndige Aufteilung des Nachlasses geteilt werden.Ein Rechtsanwalt kann Sie bei diesem Prozess unterst\u00fctzen, indem er alle Fristen kennt, die Errichtung der n\u00f6tigen Dokumente vorbereiten und Sie \u00fcber die rechtliche Situation aufkl\u00e4ren kann.Was ist die fortgesetzte Erbengemeinschaft?Wenn mehrere Personen einen Erblasser beerben, bilden sie eine Gemeinschaft und d\u00fcrfen \u00fcber den Nachlass auch nur gemeinsam verf\u00fcgen. \u00dcblicherweise endet diese Gemeinschaft, sobald das Erbe aufgeteilt ist. In anderen F\u00e4llen k\u00f6nnen aber auch alle Erben verf\u00fcgen, dass sie als Gemeinschaft weiterbestehen wollen. Daf\u00fcr braucht es immer Einstimmigkeit, da jeder Erbe ein Recht darauf hat, seinen Teil f\u00fcr sich zu erhalten.Wie wird das Erbe berechnet?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Zun\u00e4chst stellt sich die Frage, ob bloss nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament oder dergleichen, oder der gewillk\u00fcrten, also durch den Erblasser bestimmten Erbfolge vorgegangen wird. Wenn das gekl\u00e4rt ist, muss festgestellt werden, welche Anspr\u00fcche auf einen Pflichtteil bestehen. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Dies kann bspw. sein, wenn der Erblasser per Testament den gesamten Nachlass der Kirche vermacht hat, es aber Kinder und einen Ehegatten gibt. Diese haben nach wie vor und erst recht Anspruch auf zumindest ihren Pflichtteil. Letztlich ist f\u00fcr die Aufteilung des Erbes entscheidend, welchen Wert denn einzelne Gegenst\u00e4nde, Liegenschaften etc. haben. Die reine prozentuelle Quote sagt ja noch nichts \u00fcber das konkrete Erbe aus. Eine Bewertung gr\u00f6sserer und wertvoller Sachen wird \u00fcblicherweise durch Sachverst\u00e4ndige vorgenommen. Einzig entscheidender Wert einer Sache ist der Verkehrswert. Liebhaberpreise oder ideelle Werte bleiben ausser Acht. Im Detail k\u00f6nnen sich hier viele Fragen stellen, welche Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt besprechen.Wozu brauchen Erben oder Erblasser einen Rechtsanwalt f\u00fcr Erbrecht?Ein Rechtsanwalt kann vor allem daf\u00fcr sorgen, dass Urkunden rechtlich pr\u00e4zise und formell g\u00fcltig errichtet werden, sodass Ihr Willen auch zweifelsfrei formuliert ist. In einem zweiten Schritt geht es dann um die nicht minder wichtige Durchsetzung Ihres Willens. Dabei hilft am besten ein Willensvollstrecker, der oftmals auch ein Rechtsanwalt ist. Dieser \u00fcbernimmt die Pr\u00fcfung aller Anspr\u00fcche, die Verwaltung des Nachlasses sowie in der Folge dann die Aufteilung des Erbes. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Der Tod eines geliebten Menschen l\u00f6st Trauer, vielleicht Ratlosigkeit und mitunter auch Stress aus, weil sich viele Fragen zur Aufteilung des Nachlasses stellen. Ein Rechtsanwalt kann hier moderierend und beratend zur Seite stehen, mit der Aufstellung eines Inventars behiflich sein und bei der korrekten Berechnung der jeweiligen Anteile helfen.Verm\u00f6gensnachfolge und NachlassplanungEs kommt regelm\u00e4ssig vor, dass sich ein Nachlassverfahren schwieriger und langwieriger gestaltet, als einem das lieb sein mag. Streitigkeiten zwischen den Erben, etwaige Klagen etc. k\u00f6nnen nervenaufreibend f\u00fcr alle Beteiligten sein. Es ist daher entscheidend, ein gutes Verh\u00e4ltnis gerade auch zum eigenen Rechtsanwalt zu haben, der einen in dieser schwierigen Situation gut betreut. Wir stehen Ihnen daher bei jeglichen Fragen zum Erbrecht zur Verf\u00fcgung.Unsere erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte im Erbrecht unterst\u00fctzen Sie gerne bei allen Fragen zur Verm\u00f6gensnachfolge &amp; Nachlassplanung.Es ist v\u00f6llig klar, dass man gerne Gewissheit haben m\u00f6chte, was im Falle des Ablebens mit dem Verm\u00f6gen passieren soll. An der Oberfl\u00e4che sind solche Fragestellungen oft sehr einfach, jedoch im Detail dann sehr kompliziert. Das Erbrecht stellt hier keine Ausnahme dar. M\u00f6chte man etwa von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so muss man ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Jedoch gilt es auch hier, die gesetzlichen Schranken einzuhalten, sodass im Erbfall keine Streitigkeiten und Anfechtungen m\u00f6glich sind.Welcher Zeitpunkt ist f\u00fcr die Planung der Erbschaft am besten?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Prinzipiell gilt, dass man sich so fr\u00fch als m\u00f6glich mit der Planung des eigenen Nachlasses befassen sollte, wenn anzunehmen ist, dass die Aufteilung kompliziert ist, es zu Streitigkeiten kommen kann oder es um die Weiterf\u00fchrung eines Unternehmens geht. Da solche Verf\u00fcgungen und Urkunden, welche den Nachlass regeln, im Detail formal und inhaltlich pr\u00e4zise und korrekt sein m\u00fcssen, empfiehlt sich schon deshalb der Gang zu einem Rechtsanwalt. Dar\u00fcber hinaus kann man im Detail aber sehr genau und pr\u00e4zise Regelungen treffen, die juristisch korrekt das abbilden, was man erreichen m\u00f6chte.Kann ich den Nachlass alleine machen, oder braucht es dazu einen Anwalt f\u00fcr Erbrecht?Es besteht keine Verpflichtung, das Erbe von einem Notar oder Rechtsanwalt verwalten und aufteilen zu lassen. In einfachen Konstellationen ist dies mitunter auch gar nicht notwendig. Beachten Sie jedoch, dass es oft sehr rasch zu Eskalationen kommen kann, auf die man nicht vorbereitet ist, und dann v\u00f6llig \u00fcberfordert in eine Situation ger\u00e4t, die einem zum Nachteil gereichen kann. Es ist daher durchaus empfehlenswert, sich zumindest einmal beraten zu lassen, sodass man in Kenntnis der rechtlichen Situation ist. Bei umfangreicheren Nachlassverfahren, wo es um gr\u00f6ssere Verm\u00f6gen unter Beteiligung mehrerer Erben geht, ist es jedenfalls dringend anzuraten, die Abwicklung und Aufteilung in neutrale und sachkundige H\u00e4nde zu legen.Kann man ein Erbe auch bei Schulden ausschlagen?Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Ja, das ist selbstverst\u00e4ndlich m\u00f6glich. Klar ist, dass man nicht bloss das positive Verm\u00f6gen annehmen, und f\u00fcr die Schulden ausschlagen kann. Auch wenn es auf den ersten Blick sehr simpel aussieht, dass man bei Verm\u00f6gen annimmt, und bei Schulden ausschl\u00e4gt, so kann das im Detail durchaus komplexer werden. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Anwalt beraten, um jedenfalls die beste Option zu w\u00e4hlen.Ein Erbe kann auf ein potentielles Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers verzichten, oder nach Eintritt des Erbfalls, des Todes des Erblassers, dieses ausschlagen. Man muss dabei die Fristen beachten und sollte sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt beraten. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Die Frist f\u00fcr die Ausschlagung des Erbes betr\u00e4gt drei Monate ab dem Todeszeitpunkt. In manchen F\u00e4llen mag das Erbe un\u00fcbersichtlich und nicht klar sein, ob die Schulden h\u00f6her als das Verm\u00f6gen ist. In so einem Fall kann ein \u00f6ffentliches Inventar verlangt werden. In diesem k\u00f6nnen Gl\u00e4ubiger und Schuldner ihre Forderungen und Verbindlichkeiten anmelden. Nach Schliessung des Inventars bildet dieses die Grundlage f\u00fcr die Entscheidung eines Erben, ob angenommen oder aussgeschlagen werden soll. Er haftet n\u00e4mlich dann nur noch f\u00fcr alle im Inventar aufgef\u00fchrten Punkte.Die Erbausschlagung bewirkt, dass man das Erbe nicht antritt. Also weder Aktiven erh\u00e4lt, noch Passiven begleichen muss. Dies muss der Beh\u00f6rde innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Tod bekannt gemacht werden. Ein wichtiges Detail darf allerdings nicht vergessen werden: Nehmen wir an, der Erblasser sei \u00fcberschuldet verstorben. Die Erben werden wohl alle ausschlagen und die Erbschaft wird sodann liquidiert. Haben aber bestimmte Person innert der letzten 5 Jahre vor dem Tod des Erblassers bspw. Verm\u00f6genswerte erhalten, so k\u00f6nnen Gl\u00e4ubiger des Erblassers auch auf die Erben greifen. Dies ist notwendig, da andernfalls wohl die Mehrzahl der Personen hink\u00fcnftig v\u00f6llig \u00fcberschuldet sterben und kurz zuvor ihre Kinder mit den aktiven Werten bedacht haben.Vor der Ausschlagung, die grunds\u00e4tzlich problemlos ohne Anwalt durchgef\u00fchrt werden kann, ist ein Beratungsgespr\u00e4ch mit einem Anwalt dringend anzuraten, da dies eine Entscheidung von grosser Tragweite sein kann und gut \u00fcberlegt sein will.Der Erbverzicht in der SchweizDer Nachlass besteht bekanntlich nicht nur aus den positiven Verm\u00f6genswerten, sondern umfasst eben auch die Schulden. Unter anderem aus diesem Grund besteht f\u00fcr den oder die Erben keine Pflicht, das Erbe auch anzunehmen. Man kann hier zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten auf das Erbe verzichten: Lebt der Erblasser noch, kann man mittels Erbverzichtsvertrages auf das Erbe verzichten, bzw. im Erbfall das Erbe ausschlagen.Die Wirkung bei einem Erbverzicht ist relativ simpel: Diese Person existiert im Erbverfahren nicht und wird daher bei keiner Berechnung oder Aufteilung ber\u00fccksichtigt.Da ein Erbverzichtsvertrag durchaus heikel sein kann, ist es sehr empfehlenswert, auf die Unterst\u00fctzung und Beratung eines Anwaltes zur\u00fcckzugreifen. Es geht vor allem auch darum zu identifizieren, welches rechtliche Instrument f\u00fcr die Erreichung eines Ziels am besten geeignet ist. Wir unterst\u00fctzen Sie gerne bei Ihrem Anliegen!Erbstreitigkeiten Probleme bei der Einigung im Erbfall Es ist v\u00f6llig klar, dass sich vor allem mehrere Erben, die vielleicht keinen engen Kontakt mehr pflegen, im Falle einer Erbschaft nicht \u00fcber alle Punkte gleich einig sind. Denken Sie nur daran, dass ein wertvoller Oldtimer von zwei Erben beansprucht wird. Oder dass die Echtheit eines Testaments bestritten, oder der wahre Wille in Zweifel gezogen wird. Es k\u00f6nnen sich hier ganz vielf\u00e4ltige Problemstellungen ergeben, die man l\u00f6sen muss. Das Gesetz sieht verschiedene Klagen vor, mit denen man sich in bestimmten F\u00e4llen zur Wehr setzen kann. Klassischerweise denkt man hier an eine Ung\u00fcltigkeitsklage gem\u00e4ss Art. 519 ZGB, wenn bspw. die Echtheit eines Testaments bestritten wird. Daneben gibt es die Herabsetzungsklage nach Art. 522 ZGB, wenn man bspw. behauptet, in einem Pflichtteil verletzt zu sein, oder aber auch die Einsetzung eines Erbenvertreters nach Art. 602 Abs. 3 ZGB. In manchen F\u00e4llen, wenn etwa angenommen werden muss, dass die Schulden h\u00f6her als das Verm\u00f6gen sind, oder aus anderen Gr\u00fcnden kein Interesse an der Erbschaft besteht, kann man innert 3 Monaten ab Kenntnis vom Tod bzw. Erhalt einer entsprechenden Mitteilung das Erbe ausschlagen. Man haftet danach f\u00fcr nichts mehr, erh\u00e4lt aber auch keinen allf\u00e4lligen \u00dcberschuss. Ein Tipp aus der Praxis von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Die Erbausschlagung ist der letzte Aussweg. Bei Unsicherheiten \u00fcber die tats\u00e4chlichen Schulden oder dergleichen kann auf Antrag bei der Beh\u00f6rde auch ein \u00f6ffentliches Inventar verlangt werden, was in Art. 580 ZGB geregelt ist. Die Beh\u00f6rde fordert sodann alle Gl\u00e4ubiger und Schuldner auf, ihre entsprechenden Forderungen anzumelden. Nach Abschluss des Inventars hat man eine Liste, wo man unter dem Stricht sieht, ob ein plus oder ein minus herauskommt. In der Folge kann man das Erbe immer noch ausschlagen, oder eben auf Basis des Inventars innert 30 Tagen annehmen. Man haftet sodann nur mehr f\u00fcr das, was in diesem Inventar auch aufscheint. Gerne unterst\u00fctzt Sie unser Anwalt f\u00fcr Erbrecht. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.Infos zur ErbschaftsanfechtungProzessf\u00fchrung von Ihrem Anwalt im Erbrecht: Teilungsklagen, Ausgleichungsklagen, Herabsetzungsklagen, Ung\u00fcltigkeitsklagenBeim Nachlass sollte man nicht leichtfertig davon ausgehen, dass ohnedies \u00aballes klar\u00bb sei und sich alle einig sind. Gerade wenn mehrere Personen involviert sind und es mitunter um gr\u00f6ssere Betr\u00e4ge oder Dinge von ideellem Wert geht, kommt es leicht zum Streit. Es lohnt daher, sich einmal gr\u00fcndlich Gedanken dar\u00fcber zu machen, wie das Erbe verteilt werden soll. Klagen und Streitigkeiten kosten Zeit, Geld und Nerven und sind sehr \u00e4rgerlich, wenn sie leicht h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen.Wir sind eine Advokatur mit Fokus auf Erbrecht. Unsere Rechtsanw\u00e4lte im Erbrecht in Z\u00fcrich beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fragen. Wir unterst\u00fctzen Sie bei Erbstreitigkeiten, beispielsweise dabei, ein Testament anzufechten oder Ihren Pflichtteil durchzusetzen. Haben Sie Fragen zur Ausgestaltung von Testamenten, Erbvertr\u00e4gen, Erbvorbez\u00fcgen oder Schenkungen? Suchen einen Experten f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrich? Wir bieten professionelle Unterst\u00fctzung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.Streitigkeiten werden daher am besten schon dadurch vermieden, dass es bspw. Einen klaren letzten Willen gibt oder die heiklen punkte bereits zu Lebzeiten entsprechend geregelt wurden. Wenn der Streitwert unter 100&#8217;000.00 CHF betr\u00e4gt findet vor dem Prozess am Bezirksgericht noch ein Termin bei einem Friedensrichter statt.Wie kann ein Rechtsanwalt helfen Streit unter den Erben zu vermeiden? Einerseits kann ein Anwalt bei der Errichtung eines Testaments behilflich sein und daf\u00fcr sorgen, dass dieses formell g\u00fcltig und inhaltlich sauber und pr\u00e4zise zustande kommt. Dies ist meist die beste Option, um Streitigkeiten unter den Erben schon von Vornherein nach M\u00f6glichkeit zu vermeiden. Auf der anderen Seite ist der anwaltliche Rat genau dann auch n\u00fctzlich, wenn es schon zu Streitigkeiten kommt und gewisse Anspr\u00fcche angezweifelt oder anders dargestellt werden. Es lohnt, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, um vollends \u00fcber die eigenen Anspr\u00fcche informiert zu sein und notfalls auch klagsweise seinen Anteil zu erhalten.Ung\u00fcltigkeitsklageWenn eine letztwillige Verf\u00fcgung existiert, hat ein Erbe ein Jahr ab Kenntnis von diesem Dokument Zeit, mittels einer Ung\u00fcltigkeitsklage das Dokument durch ein Gericht als ung\u00fcltig erkl\u00e4ren zu lassen. Hat der Kl\u00e4ger mit der Klage Erfolg, so kommt dann die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.HerabsetzungsklageDiese Klage kommt dann zum Einsatz, wenn ein Erbe behauptet, in seinem Pflichtteil verletzt worden zu sein. Dies kann bspw. Die Ursache in einem Testament haben, welches auf Pflichtteile keine R\u00fccksicht genommen hat, oder aber auch durch grosse Erbvorbez\u00fcge. Der Kl\u00e4ger wendet sich mit der Klage dabei gegen jene Person(en), die unrechtm\u00e4ssig zu viel vom Erbe erhalten haben. Beim Erfolg der Klage werden die Anteile der anderen Personen soweit reduziert, dass der Pflichtteil in voller H\u00f6he ausbezahlt werden kann.Testament anfechtenInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: Ein Testament kann durch jeden Erben angefochten werden, wenn dieser beim Erfolg der Anfechtung besser st\u00fcnde als zuvor. Diese Klage kann aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden eingebracht werden. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Anwalt beraten und unterst\u00fctzen.Ein Erbrechtsanwalt kann Sie bei dem gesamten Prozess der Anfechtung eines Testaments unterst\u00fctzen. Dabei kann ein Gericht gebeten werden festzustellen, ob das Testament bspw. formell g\u00fcltig zustande gekommen ist, ob der Inhalt rechtlich in Ordnung ist und vieles mehr. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.ErbschaftsklageDiese Klage hat ganz grunds\u00e4tzlich den Zweck, das Anrecht auf das Erbe feststellen zu lassen. Nehmen wir an, dass eine Person aus der zweiten Parentel geerbt hat (bspw. Die Eltern des Erblassers), und sich dann ein Kind des Erblassers meldet. Dieses w\u00fcrde vor den Eltern erben und hat daher einen besseren Titel. Diese Klage kann innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des vermeintlichen Erbanspruches geltend gemacht werden.TeilungsklageDie Teilungsklage dient dazu, dass ein Erbe seinen Teil der Erbmasse erh\u00e4lt. Dieses Recht kann jederzeit geltend gemacht werden und unterliegt keiner Verj\u00e4hrungsfrist.Beschwerde im ErbrechtInfos aus erster Hand von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht: In vielen F\u00e4llen \u00fcbernimmt ein Willensvollstrecker die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Dieser trifft naturgem\u00e4ss viele Entscheidungen, die mitunter einem Erben nicht genehm sein k\u00f6nnen. Wenn er zudem einen rechtlichen Grund vorbringen kann, so mag eine Beschwerde gegen einen Akt des Willensvollstreckers Aussicht auf Erfolg haben. Gerne unterst\u00fctzt Sie Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht.FAQ rund um das Thema ErbrechtWie wird der Pflichtteil im Erbrecht berechnet? Der Pflichtteil ist im schweizerischen Erbrecht in Art. 470 ff ZGB verankert und legt fest, welchen Anteil eines Erbes ein Erbe jedenfalls erhalten muss. Der Pflichtteil entspricht einem gewissen Prozentsatz des gesetzlichen Erbanspruchs. Bspw. erh\u00e4lt der Ehegatte die H\u00e4lfte des gesetzlichen Anspruchs. Von diesem Regime kann nur in ganz seltenen und begr\u00fcndeten F\u00e4llen abgewichen werden kann (bspw. schwere Straftat gegen den Erblasser oder grober Undank). Es ist daher klar, dass man als Erblasser, wenn man Erben hinterl\u00e4sst, nicht v\u00f6llig frei \u00fcber seinen Nachlass entscheiden kann. Man unterscheidet zwischen den pflichtteilsgesch\u00fctzten Teilen und der freien Quote. Wichtig ist auch, dass der Pflichtteil vererbt werden kann, also bspw. von den Kindern auf die Enkel des Erblassers \u00fcbertragen wird. In aufsteigender Linie sind lediglich die Eltern (und deren Nachkommen) mit ihren Pflichtteilen gesch\u00fctzt.  \t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Hier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrich &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: in&#102;&#111;&#64;&#119;&#105;&#116;&#116;&#105;b&#45;&#108;&#97;&#119;.&#99;&#104;\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur f\u00fcr Erbrecht in Z\u00fcrichMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossenALS ANW\u00c4LTIN &amp; EXPERTIN F\u00dcR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINSAchtung Abzocke geh\u00f6rt zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel l\u00e4sst sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.Weitere InfosAnwalt Z\u00fcrichTestament &#8211; ErbvertragErbschaftsanfechtungWillensvollstreckungFamilienrechtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 36  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Ch","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt Erbrecht","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-erbrecht\/#breadcrumbitem"}]}]