[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-kindesschutz-erwachenenschutz\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-kindesschutz-erwachenenschutz\/","headline":"Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz und Adoption","name":"Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz und Adoption","description":"Voraussichtliche Lesedauer: 8 Minuten Haben Sie Fragen zur Adoption oder suchen Sie einen Anwalt Kindesschutz \/ Erwachsenenschutz in der Schweiz? InhaltsverzeichnisIhr Anwalt Kindesschutz ErwachsenenschutzDie Voraussetzung f\u00fcr eine AdoptionAdoptionErwachsenadoptionWas ist das Adoptionsgeheimnis? Ihr Anwalt f\u00fcr Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt auf!Welcher Altersunterschied gilt bei einer Adoption? Ihr Anwalt Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt aus!Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr eine [&hellip;]","datePublished":"2021-11-21","dateModified":"2021-12-22","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"Anwalt Zuerich","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.18.01.png","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Screenshot-2019-03-12-10.18.01.png","height":681,"width":1884},"url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-kindesschutz-erwachenenschutz\/","video":{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"VideoObject","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject","contentUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ","name":"Krumme Gesch\u00e4fte: E-Bike-Verk\u00e4ufer verpfeift Ex-Gesch\u00e4ftspartner| 2\/3 | Achtung Abzocke | Kabel Eins","description":"*Empfohlen ab 12 Jahren*\n\nE-Bikes sind in diesem Jahr begehrt! Die Verkaufszahlen explodieren, der Markt w\u00e4chst rasant. Derweil sind die R\u00e4der keine Schn\u00e4ppchen: Top-Modelle kosten mehrere tausend Euro - und wo es viel zu holen ist, tummeln sich immer auch unseri\u00f6se Anbieter... Denen will Peter Giesel das Handwerk legen!\n\n\u25ba Hier geht's zur Playlist mit allen Clips der Folge \"Urlaubsbetr\u00fcgern auf der Spur: E-Bike\" https:\/\/youtube.com\/playlist?list=PLhz1TAlsl2cqQdWQSVXgFMta8rtgYtxNa\n\n\u25ba Ganze Folgen: https:\/\/www.kabeleins.de\/tv\/achtung-abzocke\/ganze-folgen \n\n***************************************\n\n\u25ba Peter Giesel auf Facebook: https:\/\/de-de.facebook.com\/petergieseltv\/ \n\u25ba Kabel eins auf Facebook: https:\/\/www.facebook.com\/kabeleins\/\n\u25ba Kabel eins auf Instagram: https:\/\/www.instagram.com\/kabel_eins\/\n\n***************************************\n\n#kabeleins\n\nACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. Ob Abzocke von Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfern, zu hohe Rechnungen bei Hausreparaturen, oder undurchsichtigen Gebrauchtwagenverk\u00e4ufern - Peter Giesel ist den Betr\u00fcgern auf der Spur!\n\nAchtung Abzocke - Betr\u00fcgern auf der Spur - donnerstags, 20:15 Uhr bei Kabel Eins.\n\n#PeterGiesel #AchtungAbzocke #Abzocke #Deutschland #Urlaub #Betrug #Corona #EBike #Elektrofahrrad\n\nImpressum:\nhttps:\/\/www.kabeleins.de\/service\/impressum","thumbnailUrl":["https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/default.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/mqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/hqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/sddefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/maxresdefault.jpg"],"uploadDate":"2021-07-05T10:00:01+00:00","duration":"PT11M8S","embedUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/34dHcfpV3QQ","publisher":{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA#Organization","url":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA","name":"Achtung Abzocke","description":"ACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\n\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. 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Ihr Anwalt f\u00fcr Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt auf!Welcher Altersunterschied gilt bei einer Adoption? Ihr Anwalt Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt aus!Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr eine Adoption vorliegenDer Erwachsenenschutz und der Vorsorgeauftrag in der SchweizHier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Kinderschutz und Erwachsenenschutz in Z\u00fcrich &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Z\u00fcrcher Advokatur f\u00fcr Kinderschutz \/ ErwachsenenschutzIhre Anw\u00e4ltinScheidungsanw\u00e4ltin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der  Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.Unternehmen unterst\u00fctze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- &amp; Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht &amp; Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- &amp; Versicherungsrecht sowie im Vertrags- &amp; Wirtschaftsrecht.&nbsp;Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt f\u00fcr internationales Privatrecht kann Sie unterst\u00fctzten!Mit Leidenschaft stehen wir f\u00fcr Ihre Interessen ein!Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager Ihr Anwalt Kindesschutz ErwachsenenschutzIhre Anw\u00e4ltin f\u00fcr Kinderrecht &amp; Kindesschutz Jedem Kind stehen in einem Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren umfassende, sich schon aus der UNO-Kinderrechtskonvention ergebende Rechte zu, die etwa das Recht auf Meinungs\u00e4usserung in einem es betreffenden Verfahren, das Recht angeh\u00f6rt zu werden oder aber auch auf manche Entscheidungen Einfluss zu nehmen, umfassen. Gleichzeitig tut sich die Gerichtsbarkeit mitunter schwer, diesen hohen Standards immer vollumf\u00e4nglich gerecht zu werden, weshalb die Unterst\u00fctzung einer erfahrenen Kinderrechtsanw\u00e4ltin einen grossen Nutzen haben kann. Denken Sie dabei nicht nur an schwierige famili\u00e4re Konstellationen in der Schweiz, sondern auch an unbegleitete Minderj\u00e4hrige, Kinder, die von der Ausschaffung bedroht sind, oder langwierige und komplizierte Familiennachzugsverfahren. In all diesen Bereichen ist es wichtig, dass Kinder ihre Stimme erheben k\u00f6nnen und geh\u00f6rt werden. Eine Kinderanw\u00e4ltin kann dabei das Kind insbesondere, aber nicht nur, auch bei Interessenskonflikten des Kindes mit verschiedenen Parteien unterst\u00fctzen und sicherstellen, dass dem Recht zum Durchbruch verholfen werden kann. Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 29 Abs. 3. BV, wonach die Kinderanw\u00e4ltin das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand direkt an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde zu richten hat.Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr Kinderschutz oder Erwachsenenschutz?Die Voraussetzung f\u00fcr eine AdoptionAnwalt Kindesschutz \/  Erwachenenschutz: Die wichtigsten Bestimmungen \u00fcber die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen sind im ZGB in den Art. 264 und 265 geregelt. An oberster Stelle steht hierbei das Kindeswohl, sowie damit verbunden das bisher gelebte Pflegeverh\u00e4ltnis. Nachdem eine Adoption zumindest das Kind, die Adoptiveltern und mitunter die leiblichen Eltern betrifft, trifft das Gesetz \u00fcber all diese Personen Aussagen zu Anforderungen und dergleichen. Jedenfalls gilt, dass bevor eine Adoption stattfinden kann, ein zumindest einj\u00e4hriges Pflegeverh\u00e4ltnis stattgefunden haben muss und die Adoption dem Kindeswohl dient. Im Einzelnen sind die Vorschriften relativ kompliziert, sollen nachstehend aber kurz in Stichpunkten dargestellt werden: Man muss f\u00fcr eine Adoption mindestens 28 Jahre alt und mindestens drei Jahre in einer Beziehung sein Ehepaare k\u00f6nnen gemeinsam adoptieren, wenn sie mindestens 5 Jahre verheiratet sind, oder \u00fcber 35 Jahre alt sind Die Stiefkindadoption ist m\u00f6glich, wenn ein gemeinsamer Haushalt seit mindestens drei Jahren besteht Ledige Personen k\u00f6nnen auch adoptieren, wenn sie \u00fcber 35 Jahre alt sind Einzeladoptionen sind auch f\u00fcr in eingetragenen Partnerschaften lebende Personen ab 28 Jahren m\u00f6glich. Generell muss der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind mindestens 16 Jahre betragen, wovon in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen aber abgewichen werden darf.Der Adoption m\u00fcssen sowohl das urteilsf\u00e4hige Kind, der KESB (wenn Vormundschaft besteht), nach sechs Wochen ab der Geburt auch von den leiblichen Eltern.AdoptionDie Adoption einer erwachsenen Person wird auch M\u00fcndigenadoption genannt, und ist, wenn alle Bestimmungen von Art. 266 ZGB vorliegen, auch dann m\u00f6glich, wenn die zu adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat. Die Voraussetzungen von Art. 266 ZGB sind im Einzelnen:Wenn die Person aufgrund von k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Gr\u00fcnden dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist und durch die adoptivwillige Person mindestens ein Jahr lang gepflegt worden ist.Wenn die Person durch die adoptivwilligen Personen noch als Minderj\u00e4hriger mindestens ein Jahr lang erzogen und gepflegt worden istWenn andere wichtige Gr\u00fcnde vorliegen und die zu adoptierende Person mindestens ein Jahr mit den adoptivwilligen Personen in Hausgemeinschaft gelebt hat.ErwachsenadoptionDie Adoption einer erwachsenen Person wird auch M\u00fcndigenadoption genannt, und ist, wenn alle Bestimmungen von Art. 266 ZGB vorliegen, auch dann m\u00f6glich, wenn die zu adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat. Die Voraussetzungen von Art. 266 ZGB sind im Einzelnen: Wenn die Person aufgrund von k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Gr\u00fcnden dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist und durch die adoptivwillige Person mindestens ein Jahr lang gepflegt worden ist. Wenn die Person durch die adoptivwilligen Personen noch als Minderj\u00e4hriger mindestens ein Jahr lang erzogen und gepflegt worden ist Wenn andere wichtige Gr\u00fcnde vorliegen und die zu adoptierende Person mindestens ein Jahr mit den adoptivwilligen Personen in Hausgemeinschaft gelebt hat.Wenn die zu adoptierende Person w\u00e4hrend des laufenden Verfahrens die Vollj\u00e4hrigkeit erreicht, so wird das Gesuch weiterhin nach den Bestimmungen \u00fcber die Adoption minderj\u00e4hriger Kinder durchgef\u00fchrt. Ein Spezialfall bildet der Umstand, wenn die adoptionswillige Person w\u00e4hrend des Verfahrens stirbt oder urteilsunf\u00e4hig wird. In diesen F\u00e4llen steht einer Adoption nach wie vor nichts im Wege, wenn ansonsten die f\u00fcr die Adoption notwendigen Voraussetzungen gem\u00e4ss Art. 268 Abs. 3 ZGB erf\u00fcllt sind.Was ist das Adoptionsgeheimnis? Ihr Anwalt f\u00fcr Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt auf!Art. 268b ZGB legt fest, dass sowohl das Kind als auch die Adoptiveltern Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses haben. Unter anderem d\u00fcrfen die leiblichen Eltern nur unter Zustimmung der Adoptiveltern und des urteilsf\u00e4higen Kindes Informationen \u00fcber deren Identit\u00e4t erlangen. Wenn das Kind vollj\u00e4hrig ist, reicht die Zustimmung des Adoptivkindes dazu aus. Nach Art. 268c ZGB hat das Kind Anspruch auf Auskunft \u00fcber seine Abstammung und Informationen \u00fcber die leiblichen Eltern, sofern dadurch keine identifizierenden R\u00fcckschl\u00fcsse auf diese Personen m\u00f6glich sind. Das vollj\u00e4hrige Kind hingegen hat einen vollen Anspruch auf die vorliegenden Informationen \u00fcber die leiblichen Eltern. Im Detail kommt es hier also auf viele Merkmale an, weshalb in Zweifelsf\u00e4llen eine Beratung mit einem fachkundigen Anwalt f\u00fcr Kindesschutz Erwachsenenschutz anzuraten ist.Welcher Altersunterschied gilt bei einer Adoption? Ihr Anwalt Kindesschutz &amp; Erwachsenenschutz kl\u00e4rt aus!Das Gesetz sieht hier eine Mindestgrenze von 16 Jahren, und eine Maximalgrenze von 45 Jahren vor. Fast nie gibt es eine Regel ohne Ausnahme, weshalb in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen von diesen Ober- und Untergrenzen abgewichen werden darf. Daf\u00fcr m\u00fcssen besondere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere eine besonders enge Beziehung zwischen dem Adoptivkind und -eltern. Die oberste Maxime in allen diese Fragen betreffenden \u00dcberlegungen stellt dabei stets das Kindeswohl dar. Ihr Anwalt f\u00fcr Kindesschutz und Erwasenenschutz ist f\u00fcr Sie da!Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr eine Adoption vorliegenWer jemanden in der Schweiz adoptieren m\u00f6chte, muss mindestens 28 Jahre alt sein. Wenn gemeinschaftlich als Paar jemand adoptiert werden soll, so muss zudem eine mindestens dreij\u00e4hrige Hausgemeinschaft vorliegen. M\u00f6chte eine Ehepartner das Kind des anderen Partners adoptieren, so spricht man von einer sogenannten Stiefkindadoption, f\u00fcr die es keine zus\u00e4tzliche Altersschranke gibt. Zudem wird, in moderner Weiterentwicklung des Adoptionsrechtes, nicht mehr auf die Ehedauer, sondern auf die Dauer der Hausgemeinschaft abgestellt.Der Erwachsenenschutz und der Vorsorgeauftrag in der SchweizDer Vorsorgeauftrag kann neben einer integrierten Patientenverf\u00fcgung auch die Beauftragung einer Person enthalten, die im Falle der eingetretenen Handlungsunf\u00e4higkeit bestimmte Rechtsgesch\u00e4fte und Entscheidungen f\u00fcr einen \u00fcbernimmt. Die formellen Voraussetzungen f\u00fcr eine so weitreichende Urkunde sind daher tendenziell streng: Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich, datiert, unterschrieben und \u00f6ffentlich durch einen Notar beurkundet worden sein. Dieser Vorsorgeauftrag kann in der Folge bei der KESB hinterlegt werden, sowie der Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in einem zentralen Datenregister hinterlegt werden. Um einen Vorsorgeauftrag erstellen zu k\u00f6nnen, muss man vollj\u00e4hrig sein und darf nicht unter vollst\u00e4ndiger Beistandschaft stehen, damit die Handlungsf\u00e4higkeit gegeben ist. Ein Vorsorgeauftrag ist jederzeit widerrufbar, indem die Urkunde entweder vernichtet, oder auf dem gleichen Weg, wie sie erzeugt worden ist, widerrufen wird. Sollte der Fall einer Urteilsunf\u00e4higkeit eintreten, so ist die KESB verpflichtet, sich einerseits beim Zivilstandsamt \u00fcber das Vorliegen eines Vorsorgeauftrags zu erkundigen, und andererseits die Eignung der in diesem Auftrag vorgesehenen Person f\u00fcr die ihr \u00fcbertragenen Aufgaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unser Anwalt f\u00fcr Kinderschutz und Erwachsenenschutz unterst\u00fctzt Sie dabei.Hier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Kinderschutz und Erwachsenenschutz in Z\u00fcrich &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: &#105;n&#102;o&#64;&#119;it&#116;&#105;b-la&#119;&#46;&#99;h\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Z\u00fcrcher Advokatur f\u00fcr Kinderschutz \/ ErwachsenenschutzMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossenALS ANW\u00c4LTIN &amp; EXPERTIN F\u00dcR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINSAchtung Abzocke geh\u00f6rt zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel l\u00e4sst sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt f\u00fcr Kinderschutz und Erwachsenenschutz ist Frau Wittibschlager t\u00e4tig.Weitere InfosStrassenverkehrsrechtHaftpflichtrecht und VersicherungsrechtTestament &#8211; ErbvertragFamilienrechtErbrechtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 56  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Ch","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz und Adoption","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-kindesschutz-erwachenenschutz\/#breadcrumbitem"}]}]