[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-mietrecht\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-mietrecht\/","headline":"Anwalt Mietrecht","name":"Anwalt Mietrecht","description":"Voraussichtliche Lesedauer: 19 Minuten Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr Mietrecht? Haben Sie eine Frage zu den Rechten oder Pflichten von Vermieter oder Mieter, zur &nbsp;K\u00fcndigung, Erstreckung oder zum Mietvertrag? Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht ist f\u00fcr Sie da! Ich biete Beratung von Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigent\u00fcmern sowie Mieterinnen und Mieter in allen Fragen. 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Die Verkaufszahlen explodieren, der Markt w\u00e4chst rasant. Derweil sind die R\u00e4der keine Schn\u00e4ppchen: Top-Modelle kosten mehrere tausend Euro - und wo es viel zu holen ist, tummeln sich immer auch unseri\u00f6se Anbieter... Denen will Peter Giesel das Handwerk legen!\n\n\u25ba Hier geht's zur Playlist mit allen Clips der Folge \"Urlaubsbetr\u00fcgern auf der Spur: E-Bike\" https:\/\/youtube.com\/playlist?list=PLhz1TAlsl2cqQdWQSVXgFMta8rtgYtxNa\n\n\u25ba Ganze Folgen: https:\/\/www.kabeleins.de\/tv\/achtung-abzocke\/ganze-folgen \n\n***************************************\n\n\u25ba Peter Giesel auf Facebook: https:\/\/de-de.facebook.com\/petergieseltv\/ \n\u25ba Kabel eins auf Facebook: https:\/\/www.facebook.com\/kabeleins\/\n\u25ba Kabel eins auf Instagram: https:\/\/www.instagram.com\/kabel_eins\/\n\n***************************************\n\n#kabeleins\n\nACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. Ob Abzocke von Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfern, zu hohe Rechnungen bei Hausreparaturen, oder undurchsichtigen Gebrauchtwagenverk\u00e4ufern - Peter Giesel ist den Betr\u00fcgern auf der Spur!\n\nAchtung Abzocke - Betr\u00fcgern auf der Spur - donnerstags, 20:15 Uhr bei Kabel Eins.\n\n#PeterGiesel #AchtungAbzocke #Abzocke #Deutschland #Urlaub #Betrug #Corona #EBike #Elektrofahrrad\n\nImpressum:\nhttps:\/\/www.kabeleins.de\/service\/impressum","thumbnailUrl":["https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/default.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/mqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/hqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/sddefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/maxresdefault.jpg"],"uploadDate":"2021-07-05T10:00:01+00:00","duration":"PT11M8S","embedUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/34dHcfpV3QQ","publisher":{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA#Organization","url":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA","name":"Achtung Abzocke","description":"ACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\n\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. 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Haben Sie eine Frage zu den Rechten oder Pflichten von Vermieter oder Mieter, zur &nbsp;K\u00fcndigung, Erstreckung oder zum Mietvertrag? Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht ist f\u00fcr Sie da! Ich biete Beratung von Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigent\u00fcmern sowie Mieterinnen und Mieter in allen Fragen.Ihre Anw\u00e4ltinScheidungsanw\u00e4ltin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der  Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.Unternehmen unterst\u00fctze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- &amp; Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht &amp; Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- &amp; Versicherungsrecht sowie im Vertrags- &amp; Wirtschaftsrecht.&nbsp;Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt f\u00fcr internationales Privatrecht kann Sie unterst\u00fctzten!Mit Leidenschaft stehen wir f\u00fcr Ihre Interessen ein!Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager InhaltsverzeichnisAnwalt Mietrecht unterst\u00fctztIhr Anwalt f\u00fcr Mietrecht bietet umfassende Mietsrechtsberatung anBeratung f\u00fcr VermieterWichtige Themen aus dem Schweizer MietrechtDie Eigenbedarfsk\u00fcndigungDie Erstreckung des Mietverh\u00e4ltnissesDie mietrechtliche K\u00fcndigungM\u00e4ngel an dem MietobjektWie hoch darf eine Mietkaution sein?Kann man eine Mietminderung verlangen?Welche Regelungen sollten in einem Mietvertrag enthalten sein?Wer muss die Kosten f\u00fcr Umbauten und Renovierungsarbeiten bezahlen?FAQ zum MietrechtHier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Mietrecht in Z\u00fcrich &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Z\u00fcrcher Advokatur f\u00fcr MietrechtAnwalt Mietrecht unterst\u00fctztDas Mietrecht ist ein sehr heikles Rechtsgebiet, weil es auf der einen Seite um die wichtigen Interessen des Mieters geht, der auf die Wohnung mitunter angewiesen ist, darin wohnt und ein grosses Interesse an der G\u00fcltigkeit und dem Fortbestand des Mietverh\u00e4ltnisses hat. Umgekehrt hat auch der Vermieter sch\u00fctzenswerte Interessen, etwa weil der Mieter die Miete nicht (regelm\u00e4ssig) zahlt, oder sonst mit der Wohnung nicht einer gew\u00f6hnlich anzunehmenden Sorgfalt umgeht. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht ber\u00e4t und unterst\u00fctzt und ber\u00e4t Sie daher bei Fragen der K\u00fcndigung, bei der Gestaltung von Miet- oder Pachtvertr\u00e4gen, und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen gerne zur Verf\u00fcgung.Ihr Anwalt f\u00fcr Mietrecht als kompetenter Ansprechpartner f\u00fcr Mieter und Vermieter.Ihr Anwalt f\u00fcr Mietrecht bietet umfassende Mietsrechtsberatung anEin Mieter hat Pflichten. Wer eine Wohnung mietet, hat klarerweise die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und meist monatlich den geschuldeten Mietzins an den Vermieter zu entrichten. Man spricht auch von den Pflichten des Mieters. Wo jemanden Pflichten treffen, so existieren typischerweise auch Rechte. Ist etwas an der Substanz oder an einem festinstallierten Ger\u00e4t, wie etwa das WC, die K\u00fcche und dergleichen, nicht in Ordnung, so ist h\u00e4ufig der Vermieter verpflichtet, f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4sse Wiederherstellung zu sorgen. Es liegt auf der Hand, dass es hier zu Auseinandersetzungen kommen kann. In Zweifelsfragen ist es daher sehr empfehlenswert, den Rat eines Anwaltes einzuholen, um \u00fcber die rechtliche Lage im Klaren zu sein und gegebenenfalls notwendige Schritte ergreifen zu k\u00f6nnen. Das gilt nat\u00fcrlich auch f\u00fcr jedwede Art der K\u00fcndigung, gegen die man sich in vielen F\u00e4llen auch erfolgreich zur Wehr setzen kann. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht setzt Ihre Interessen durch.Beratung f\u00fcr VermieterWer eine Wohnung vermietet, hat einerseits im Verh\u00e4ltnis zum Mieter einige Dinge zu beachten, ist aber als Eigent\u00fcmer auch verpflichtet, sich um das Mietobjekt selbst ordnungsgem\u00e4ss zu k\u00fcmmern. Wenn Probleme auftauchen, ist der Vermieter h\u00e4ufig Adressat, doch nicht immer zu Recht. Jedenfalls aber hat der Vermieter einige Rechte, die er geltend machen kann. Klassischerweise geht es um die K\u00fcndigung des Mieters aufgrund nicht bezahlter Mietzinse. Es kann aber auch noch andere Gr\u00fcnde geben, wenn man bspw. an die nicht zweckm\u00e4ssige Nutzung eines Pachtobjektes denkt, die eine K\u00fcndigung rechtfertigen k\u00f6nnen. Aus der Praxis wissen wir, dass eine fr\u00fchzeitige Beratung gr\u00f6ssere Probleme oftmals verhindern kann, weil man von Anbeginn richtig an die Sachlage herangeht und sodann die Chance wesentlich h\u00f6her ist, dass in Ihrem Sinne entschieden wird. Sollte eine aussergerichtliche Einigung nicht m\u00f6glich sein, vertreten wir Ihre Interessen gegebenenfalls selbstverst\u00e4ndlich auch in Verfahren vor Gericht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt f\u00fcr Mietrecht in Z\u00fcrich. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht kann Sie unterst\u00fctzten.Wichtige Themen aus dem Schweizer MietrechtDie Eigenbedarfsk\u00fcndigungDer Vermieter darf dem Mieter k\u00fcndigen, wenn er Eigenbedarf an diesem Wohnobjekt geltend macht. Das bedeutet, dass er, seine Familie oder andere Angeh\u00f6rige diese Wohnung\/Liegenschaft nutzen werden. Es liegt auf der Hand, dass dies auch als Vorwand dienen kann, um jemanden, der andernfalls nicht aus der Wohnung zu bekommen w\u00e4re, loszuwerden. Es gibt durchaus M\u00f6glichkeiten, ein solches Vorgehen zu \u00fcberpr\u00fcfen und sich gegebenenfalls auch dagegen zur Wehr setzen zu k\u00f6nnen. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht unterst\u00fctzt und ber\u00e4t Sie dabei gerne!Die Erstreckung des Mietverh\u00e4ltnissesDie Erstreckung kommt dann zum Tragen, wenn der Verlust des Wohnobjektes in einem Zeitpunkt nach der K\u00fcndigung den Mieter unangemessen hart trifft, etwa weil er sich in einer prek\u00e4ren finanziellen oder famili\u00e4ren Lage befindet. Dabei werden die Interessen des Mieters und jene des Vermieters gegeneinander abgewogen. Der Zweck dahinter liegt in der Tatsache, dass durch diese Erstreckung dem Mieter Zeit gegeben werden soll, wieder in geordnete Verh\u00e4ltnisse zu gelangen.Die mietrechtliche K\u00fcndigungIm Mietrecht steht es dem Vermieter innerhalb der gesetzlichen Schranken frei, eine K\u00fcndigung auszusprechen. Dabei gilt es einige Punkte, insbesondere Fristen und Formvorschriften einzuhalten. Ebenso stellen sich bei einem Mieter Fragen, wenn er eine K\u00fcndigung erh\u00e4lt, die mitunter ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein mag. In beiden F\u00e4llen stehen wir Ihnen als erfahrene Mietrechts- und Vertragsrechtsexperten zur Verf\u00fcgung und k\u00fcmmern uns um Ihr Anliegen.M\u00e4ngel an dem MietobjektGrunds\u00e4tzlich hat der Vermieter daf\u00fcr zu sorgen, dass das Mietobjekt in einem einwandfreien, jedenfalls vertragsgetreuen Zustand ist und bleibt, respektive nach einem Schaden wiederhergestellt wird. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, M\u00e4ngel dem Vermieter anzuzeigen, da dieser sich f\u00fcr gew\u00f6hnlich nicht im Mietobjekt befindet. Unterl\u00e4sst es der Mieter, M\u00e4ngel anzuzeigen, so kann er unter Umst\u00e4nden f\u00fcr Folgesch\u00e4den, die aus der Nichtbehebung des Mangels entstanden sind, haftbar gemacht werden. Ein klassisches Beispiel hierf\u00fcr w\u00e4re ein undichtes Fenster, welches nicht repariert wird und das eindringende Wasser sodann den Putz und die Farbe von der Wand abl\u00f6st. Wird der Vermieter hingegen ordnungsgem\u00e4ss von einem Mangel unterrichtet und wird in der Folge nicht t\u00e4tig, so kann wiederum der Mieter verlangen, dass die Miete herabgesetzt wird. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht unterst\u00fctzt Sie bei Ihrem Anliegen im Mietrecht als Vermieter, als auch als Mieter.Wie hoch darf eine Mietkaution sein?Die Mietkaution ist gesetzlich verankert, um dem Vermieter eine gewisse Sicherheit f\u00fcr m\u00f6glicherweise ausfallende oder ausstehende Mietzinsertr\u00e4ge in der Zukunft einzur\u00e4umen. Daneben kann so eine Mietkaution auch dazu dienen, nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses, wo der Mieter das Mietobjekt in einem angemessenen und vertragstreuen Zustand \u00fcbergeben muss, allf\u00e4llige Reparaturen oder Schadensbehebungen vorzunehmen. Die H\u00f6he der Kaution kann vom Vermieter bestimmt werden und wird Vertragsbestandteil. Das Gesetz hat bei Mietvertr\u00e4gen, wo der Mieter eine Privatperson ist, allerdings eine Obergrenze von drei Monatsmieten eingezogen, die als Kaution verlangt werden d\u00fcrfen. Da das Mietkautionsdepot lediglich als Sicherheit f\u00fcr den Vermieter dient, ist dies nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses verzinst zur\u00fcckzuerstatten, wenn kein Grund vorliegt, es zur\u00fcckzubehalten.Kann man eine Mietminderung verlangen?Ja, dies ist m\u00f6glich. Daf\u00fcr braucht es aber einen Grund, der regelm\u00e4ssig darin liegt, dass etwa die Miet- oder Pachtsache einen gr\u00f6beren Mangel aufweist, der die Nutzung derart beeintr\u00e4chtigt, dass eine Mietzinsreduktion verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und angemessen scheint. Die H\u00f6he einer angemessenen Mietzinsreduktion kann nicht pauschal festgesetzt werden. Es h\u00e4ngt vielmehr von den konkreten und individuellen Umst\u00e4nden ab, in welcher H\u00f6he eine Mietzinsreduktion verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Unser Rechtsanwalt f\u00fcr Mietrecht ber\u00e4t Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, eine Mietzinsreduktion in angemessener H\u00f6he zu erwirken.Welche Regelungen sollten in einem Mietvertrag enthalten sein?Grunds\u00e4tzlich werden in einem Mietvertrag das Mietobjekt benannt, Vermieter und Mieter genannt, der Mietzins, die Nebenkosten, allenfalls K\u00fcndigungsfristen und dergleichen mehr festgehalten. Zudem ist es durchaus gebr\u00e4uchlich, dass dar\u00fcber hinaus weitere Klauseln verankert werden, wie etwa eine Mindest- oder eine Maximaldauer des Mietverh\u00e4ltnisses. Vielfach kommt es vor, dass auch juristisch unhaltbare Klauseln in einen Mietvertrag aufgenommen werden, die keiner rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung standhalten und nichtig sind. Damit solche Klauseln erst gar nicht in den Vertrag mitaufgenommen werden, und man sich mitunter f\u00e4lschlicherweise an diese gebunden f\u00fchlt, sollte man einen Mietvertrag stets vorab von einem Rechtsanwalt \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Dies verursacht meist keinen grossen Aufwand und gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit, worauf Sie sich einlassen und wof\u00fcr Sie sich verpflichten.Wer muss die Kosten f\u00fcr Umbauten und Renovierungsarbeiten bezahlen?Prinzipiell obliegt es dem Vermieter, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4sse Instandhaltung und die Durchf\u00fchrung aller notwendigen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten zu sorgen. Davon ausgenommen sind kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von etwa CHF 150, die in der Regel der Mieter zu \u00fcbernehmen und verantworten hat. Eine h\u00e4ufig auftretende Frage ist, was gilt, wenn der Vermieter Umbauten vornehmen l\u00e4sst, w\u00e4hrend der Mieter das Mietobjekt ordnungsgem\u00e4ss nutzt. Dies ist grunds\u00e4tzlich erlaubt und der Mieter hat sich dies bis zu einem gewissen Grad auch gefallen zu lassen. Allerdings kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht, wenn der Umbau mit dauerhaften L\u00e4rmbel\u00e4stigungen, Unannehmlichkeiten und dergleichen mehr verbunden und geeignet ist, die Nutzung des Mietobjekts in nicht bloss geringf\u00fcgiger Art und Weise einzuschr\u00e4nken. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht ber\u00e4t Sie dabei gerne bei Ihrem konkreten Fall.FAQ zum MietrechtWie gehe ich vor, wenn mir die Wohnung gek\u00fcndigt wurde? Es steht dem Vermieter frei, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Schranken und der vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu k\u00fcndigen. Ob im Einzelfall alle Vorgaben, insbesondere Fristen eingehalten wurden, bedarf einer sorgf\u00e4ltigen \u00dcberpr\u00fcfung des konkreten Falles. Wer behauptet, dass eine K\u00fcndigung unrechtm\u00e4ssig erfolgt ist, hat 30 Tage ab Zustellung der K\u00fcndigung Zeit, eine Begr\u00fcndung zu verlangen. Zudem er\u00f6ffnet Art. 271a OR die M\u00f6glichkeit, ebenfalls innert 30 Tagen ab Erhalt der K\u00fcndigung die Missbr\u00e4uchlichkeit der K\u00fcndigung geltend zu machen, d.h. diese anzufechten oder aber auch eine Erstreckung aus wichtigem Grund zu begehren. Man sieht, dass die Fristen sehr kurz gehalten sind, weshalb man umgehend t\u00e4tig werden sollte, wenn man sich gegen eine K\u00fcndigung eines Mietvertrages wehren m\u00f6chte.  Wann kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht? Die Voraussetzung einer Mietzinsreduktion ist stets, dass am Objekt ein Mangel behaftet ist, der vom Vermieter pflichtwidrig nicht behoben wurde und die Nutzung des Objektes nicht bloss geringf\u00fcgig beeintr\u00e4chtigt. Mittlegrosse bis schwere M\u00e4ngel sind daher vom Vermieter zu beheben, andernfalls gem\u00e4ss Art. 259 OR Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegen kann. Der Anspruch an sich ist das eine, die H\u00f6he des Anspruchs hingegen das andere. Wer eigenm\u00e4chtig auf den Vermieter mit dem Begehr einer Mietzinsreduktion herantritt und sich in der H\u00f6he deutlich vergreift, riskiert, dass der Vermieter einen Grund zur K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses in die H\u00e4nde gespielt bekommt. Es sind daher zwei Dinge anzuraten: Jedenfalls sollte eine Reduktion des Mietzinses stets bei der zust\u00e4ndigen Schlichtungsbeh\u00f6rde beantragt werden, und andererseits sollte man in solchen F\u00e4llen stets eine anwaltliche Beratung und Unterst\u00fctzung in Anspruch nehmen. Letzteres sichert Ihnen das stets rechtskonforme Handeln unter gleichzeitiger Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.  Welche Bedeutung hat eine Hausordnung? In vielen Liegenschaften mit mehreren Wohnungen sind beim Hauseingang bestimmte Aush\u00e4nge ersichtlich, die Aussagen \u00fcber das Grillieren im Sommer oder die Verpflichtung zur Schliessung der Eingangst\u00fcre enthalten. Dies sind bloss Anordnungen, die per se noch nicht Teil einer rechtlich verbindlichen Hausordnung sind. Die Hausordnung wird vom Vermieter oder durch die Hausverwaltung in Vertretung erlassen und ist Bestandteil des Mietvertrages. Wenn eine Hausordnung ge\u00e4ndert werden soll, so ist dies daher eine Vertrags\u00e4nderung und als solche allen Mietern zur Kenntnis zu bringen. In der Hausordnung k\u00f6nnen prinzipiell Angelegenheiten wie Ruhezeiten, die Abfallentsorgung, Regelungen zur Nutzung eines gemeinschaftlichen Grills oder auch H\u00f6chstdauern vom Musizieren in der eigenen Wohnung festgelegt werden. Zudem darf eine Hausordnung auch festlegen, dass die Mieter im Herbst das Laub machen oder im Winter den Eingangsbereich vom Schnee befreien. Der Hausordnung sind allerdings insoweit Grenzen gesetzt, als dass sie nat\u00fcrlich nicht in das private Leben der Mieter eingreifen darf. So sind weder Kinderl\u00e4rm noch das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Wichtig ist, dass ein Verstoss gegen die Hausordnung ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird ein Verstoss angemahnt und \u00e4ndert sich in der Folge nichts an der zurecht beanstandeten Situation kann dies als K\u00fcndigungsgrund des Vermieters dienen.  Darf man einen Wohnung untervermieten? Generell ist das gesetzlich m\u00f6glich, wenngleich der Mieter eine Genehmigung des Vermieters vorab einholen muss, die er nur aus wichtigen Gr\u00fcnden verweigern kann. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag die M\u00f6glichkeit einer Untervermietung wirksam ausschliessen. Einer der h\u00e4ufigsten Streitpunkt bei der Untervermietung besteht darin, dass es Auffassungsunterschiede \u00fcber Vereinbartes gibt, oder aber auch die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Verweigerung der anderen Partei nicht nachvollziehbar erscheinen und man sich dagegen zur Wehr setzen m\u00f6chte. Daneben stellen sich oft Schwierigkeiten in Wohngemeinschaften, wenn Untermieter f\u00fcr Sch\u00e4den verantwortlich sind, und der Mieter den an den Vermieter geleisteten Ersatz von diesen als Regress zur\u00fcckverlangen m\u00f6chte. Wenn Sie zu einem konkreten Fall eine Frage haben, wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an unseren Anwalt f\u00fcr Mietrecht.  Darf eine Untervermietung vertraglich ausgeschlossen werden? Das Gesetz sieht grunds\u00e4tzlich kein Verbot der Untermiete vor. Es gibt aber Gr\u00fcnde, aufgrund derer der Vermieter eine Untermiete untersagen kann. Die wichtigsten sind, dass der Mieter vom Untermieter eine h\u00f6here Miete verlangt und somit ein Gesch\u00e4ft damit erzielt, dass er selbst definitiv nicht mehr in der Wohnung wohnen will oder dass dem Vermieter sonstige Nachteile aus der Untermiete resultierend erwachsen. Zudem muss jeder Untermieter vom Mieter dem Vermieter vorab gemeldet werden, und hat Auskunft \u00fcber die Vertragsbedingungen mit dem oder den Untermietern zu geben. Logische Konsequenz ist, dass der Mieter dem Vermieter f\u00fcr alle durch den oder die Untermieter verursachten Sch\u00e4den haftet. Im heutzutage nicht un\u00fcblichen Fall von \u00abWGs\u00bb, wo h\u00e4ufig nur ein Bewohner als Mieter unterschrieben hat, sollten mit den anderen Personen Untermietvertr\u00e4ge abgeschlossen werden, die zu den gleichen Bedingungen wie der eigentliche Mietvertrag Geltung haben sollen.  Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen und sich Zutritt verschaffen? W\u00e4hrend eines aufrechten Mietvertrages hat der Mieter das sogenannte Hausrecht an der Wohnung. Er verf\u00fcgt grunds\u00e4tzlich auch allein \u00fcber s\u00e4mtliche Schl\u00fcssel, die den Zutritt zur Wohnung erm\u00f6glichen. Beh\u00e4lt sich der Vermieter einen Schl\u00fcssel, um bspw. in Notf\u00e4llen die Wohnung betreten zu k\u00f6nnen, so hat er dies dem Mieter zur Kenntnis zu bringen. Sodann gilt, dass sich der Vermieter keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen darf, ohne davor das Einverst\u00e4ndnis des Mieters eingeholt zu haben. In manchen F\u00e4llen hat der Mieter dem Vermieter allerdings Zutritt zur Wohnung zu gew\u00e4hren. Dies betrifft insbesondere die in Art. 257h OR genannten F\u00e4lle von notwendigen Besichtigungen f\u00fcr den Unterhalt, die Weitervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft. Dabei ist jeder Besuch stets rechtzeitig anzumelden und unter R\u00fccksichtnahme auf den Mieter durchzuf\u00fchren. Besichtigungen um 5 Uhr am Morgen oder sp\u00e4t am Abend muss sich der Mieter nicht gefallen lassen.  Darf der Mietzins erh\u00f6ht werden? Ja. Der Mietzins darf erh\u00f6ht werden, wenn dies den rechtlichen Vorgaben entsprechend schriftlich mitgeteilt und die Gr\u00fcnde daf\u00fcr auch ordnungsgem\u00e4ss dargelegt wurden. Eine Mietzinserh\u00f6hung darf allerdings nicht einfach so vorgenommen werden, sondern bedarf f\u00fcr ihre G\u00fcltigkeit eines sie rechtfertigenden Grundes. Ein solcher Grund kann bspw. darin bestehen, dass der neue Eigent\u00fcmer einer Liegenschaft eine Anpassung vornimmt, oder sich aufgrund einer Aufwertung des Quartiers generell neue Richtwerte f\u00fcr Mietzinse ergeben. Daneben k\u00f6nnen auch steigende Betriebs- oder Unterhaltskosten, sowie eine Anhebung des Referenzzinssatzes klassischerweise berechtigte Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Mietzinserh\u00f6hung sein. Der Mieter hat dabei ein Anfechtungsrecht, welches binnen 30 Tagen ab Mitteilung der Mietzinserh\u00f6hung bei der zust\u00e4ndigen Schlichtungsbeh\u00f6rde einzubringen ist. Unser Anwalt f\u00fcr Mietrecht unterst\u00fctzt Sie dabei, sowohl als Vermieter als auch als Mieter, und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!  Wann darf der Mietzins erh\u00f6ht werden? Die \u00c4nderung des Mietzinses ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Sie stellt juristisch gesehen eine \u00c4nderungsk\u00fcndigung dar. Der Mietvertrag mit dem alten Mietzins wird durch einen ge\u00e4nderten Mietvertrag mit dem neuen Mietzins ersetzt. Daraus folgt, dass dies stets nur auf den n\u00e4chsten ordentlichen K\u00fcndigungstermin erfolgen kann. Zudem gibt es nur bestimmte Gr\u00fcnde, aufgrund derer eine Mietzinserh\u00f6hung in Betracht kommt. Dies gilt bspw. bei der Erh\u00f6hung von Verwaltungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten, sowie bei der Anhebung des Referenzzinssatzes. Zudem darf auch ein neuer Eigent\u00fcmer innerhalb der gesetzlichen Schranken den Mietzins erh\u00f6hen. Diese Erh\u00f6hung muss auf einem amtlichen Formular zugestellt und ordnungsgem\u00e4ss begr\u00fcndet werden. Manchmal kommt es zu sogenannten versteckten Mietzinserh\u00f6hungen, wenn bspw. die Nebenkosten sinken, aber nicht angepasst werden, oder Referenzzinssatz gefallen ist, und ebenso nicht ber\u00fccksichtigt worden ist. In allen F\u00e4llen hat der Mieter 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Mietzinserh\u00f6hung Zeit, diese bei der Schlichtungsbeh\u00f6rde anzufechten.  Wie werden die Nebenkosten abgerechnet? Die Nebenkostenabrechnung ist wohl eines der Dauerbrennerthemen im Mietrecht. Diese definieren sich im Prinzip als Kosten gegen\u00fcber Dritten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstehen, und die er zur Weiterverrechnung an den Mieter berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Wasser und Abwasser, Heizkosten, Kosten f\u00fcr den Hauswart, Stromkosten etc. In der Schweiz ist es \u00fcblich, dass die Nebenkosten mittels monatlicher Akontozahlung im Voraus beglichen werden. \u00dcblicherweise erfolgt j\u00e4hrlich eine Abrechnung, in der alle Posten genau aufgef\u00fchrt sein m\u00fcssen und sodann die Akontozahlungen mit den tats\u00e4chlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Sind die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00f6her, so m\u00fcssen die Mieter den Differenzbetrag nachzahlen. Im umgekehrten Fall liegt eine Gutschrift zugunsten der Mieter vor, die diese sich auszahlen lassen d\u00fcrfen. Wichtig ist, dass nur solche Nebenkosten verrechnet werden d\u00fcrfen, die auch im Mietvertrag aufgef\u00fchrt sind. Sollen neue Posten mitverrechnet werden, so bedarf es einer \u00c4nderung des Mietvertrages und somit der Zustimmung des Mieters. Letztlich d\u00fcrfen nat\u00fcrlich nicht alle im Zusammenhang mit der Liegenschaft anfallenden Kosten weiterverrechnet werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Versicherungspr\u00e4mien f\u00fcr die Liegenschaft an sich, sowie bspw. Steuern im Zusammenhang mit der Liegenschaft.  Was ist das Schlichtungsverfahren und die Mieterstreckung? Das Schlichtungsverfahren ist dazu da, dass der Mieter eine Anlaufstelle hat, an die er sich bei Unstimmigkeiten oder der Bestreitung bspw. einer K\u00fcndigung wenden kann. Dieses Verfahren ist f\u00fcr den Mieter mit keinen Kosten verbunden und dient in erster Linie dazu, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Prinzipiell kann dieses Verfahren auch ohne Anwalt bestritten werden, wenngleich dies in aller Regel nicht zu empfehlen ist. Die Erstreckung kann bei Mietverh\u00e4ltnissen zur Anwendung kommen, wenn eine wirksame und g\u00fcltige K\u00fcndigung ausgesprochen wurde, die den Mieter in einer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen H\u00e4rte trifft. Der Massstab ist dabei das Interesse des Vermieters, das durch die Erstreckung wesentlich schw\u00e4cher beeintr\u00e4chtigt sein muss als beim Mieter. Diese Erstreckung ist bei unbefristeten Mietvertr\u00e4gen innert 30 Tagen ab Zustellung der K\u00fcndigung und bei befristeten Mietverh\u00e4ltnissen bis 60 Tage vor Ablauf des Vertrags gem\u00e4ss Art. 273 Abs. 2 &amp; 3 OR anzumelden. Diese Erstreckung kann maximal vier Jahre bei privaten, und sechs Jahre bei gesch\u00e4ftlich genutzten R\u00e4umlichkeiten betragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Erstreckung im Zweifel sogar \u00fcber dem Eigenbedarf des Vermieters stehen kann, wenn dies unter der Ber\u00fccksichtigung der Gesamtumst\u00e4nde nach Interessensabw\u00e4gung das Ergebnis ist.  Wer ist f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den am Mietobjekt haftbar? Grunds\u00e4tzlich kann festgehalten werden, dass gr\u00f6ssere und die Nutzung der Wohnung beeintr\u00e4chtigende Sch\u00e4den durch den Vermieter zu beheben sind. Dies gilt f\u00fcr Wassersch\u00e4den an der Decke, undichte Fenster, kaputte Heizungen und dergleichen mehr. Der Vermieter haftet aber auch daf\u00fcr, wenn im Inserat beschriebene Eigenschaften tats\u00e4chlich nicht vorliegen. Dies gilt bspw. f\u00fcr eine Wohnung, die als absolut ruhig gelegen angepriesen wird, tats\u00e4chlich aber mitten in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Die Richtschnur, was die Wohnung salopp gesagt \u00abk\u00f6nnen\u00bb muss bildet immer das, was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart worden war. So kann es f\u00fcr jemanden, der lichtempfindlich ist, von grosser Bedeutung sein, dass die gesamte Wohnung das ganze Jahr \u00fcber im Schatten liegt. Ist dies nicht der Fall, obwohl der Vermieter dies zugesagt hat, liegt ein Mangel vor. Grunds\u00e4tzlich kann man sich folgende Faustregel vor Augen halten: Kleine M\u00e4ngel, die von einer Durchschnittsperson behoben werden k\u00f6nnen, sind Sache des Mieters. Mittlere Sch\u00e4den, die ein wenig an Zeitaufwand, Material und handwerkliches K\u00f6nnen ben\u00f6tigen, sind vom Vermieter zu tragen und k\u00f6nnen je nach Schweregrad auch dazu berechtigen, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Schwere M\u00e4ngel sind Sache des Vermieters, machen das ordnungsgem\u00e4sse Bewohnen der Wohnung im Regelfall aber schon unm\u00f6glich. Solche Sch\u00e4den, die analog zu den mittleren Sch\u00e4den und M\u00e4ngeln behandelt werden, k\u00f6nnen zudem dazu berechtigen, die Wohnung fristlos zu k\u00fcndigen.  Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: &#105;&#110;&#102;o&#64;w&#105;&#116;&#116;&#105;&#98;&#45;l&#97;&#119;&#46;&#99;&#104;Wir heissen Sie gerne in unserer Advokatur im Herzen der Stadt Z\u00fcrich willkommen.Hier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Mietrecht in Z\u00fcrich &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: i&#110;fo&#64;&#119;&#105;&#116;t&#105;b&#45;la&#119;&#46;&#99;&#104;\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Z\u00fcrcher Advokatur f\u00fcr MietrechtMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossenALS ANW\u00c4LTIN &amp; EXPERTIN F\u00dcR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINSAchtung Abzocke geh\u00f6rt zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel l\u00e4sst sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt f\u00fcr Mietrecht kann Sie Frau Wittibschlager unterst\u00fctzen.Weitere InfosVertragsrechtAnwalt Z\u00fcrichStrafrechtProzessrechtK\u00fcndigungRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 100  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Ch","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt Mietrecht","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-mietrecht\/#breadcrumbitem"}]}]