Anwalt Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung im Kanton Zürich Als gesetzliche Basis für das Thema Patientenverfügung, Rechte der Patienten und dergleichen dient das Patientengesetz (PatG). Es gibt Auskunft bspw. darüber, wer mangels individueller Festlegung als Bezugsperson gilt, nämlich zunächst der Lebenspartner und in weiterer Folge enge Angehörige (siehe § 2a PatG). Jeder Mensch hat das Recht, dass sein Wille respektiert wird. Das gilt selbstverständlich auch für die Frage, welche medizinischen Behandlungsformen angewandt werden sollen. Dies kann in einer Patientenverfügung ebenso wie die Benennung einer Bezugsperson geregelt werden. Unser Anwalt erstellt Ihre Patientenverfügung

Die Patientenverfügung muss gemäss Art. 370 ZGB schriftlich, datiert und unterschrieben sein, um Gültigkeit zu erlangen. Die Bezugsperson darf gemäss der Patientenverfügung im Falle fehlender Handlungsfähigkeit des Patienten für diesen im Sinne der Patientenverfügung entscheiden, ob bspw. eine Behandlungsform durchgeführt oder unterlassen werden soll. Zwei Dinge sind in diesem Rahmen aus der Praxis noch entscheidend: Einerseits kann das Vorliegen einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte mit dem Hinterlegungsort gespeichert werden, sodass sichergestellt ist, dass diese auch Berücksichtigung findet. Andererseits ist der Inhalt einer Patientenverfügung nicht in Stein gemeisselt, sondern kann gemäss Art. 371 ZGB jederzeit vom Verfasser geändert werden.

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Die Bedeutung von Patientenverfügungen

Es steht ausser Frage, dass man sich ungern Gedanken über den Fall der Fälle einer schweren Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche macht. Gleichzeitig nehmen die Fälle rasant zu, in denen medizinisch noch geholfen werden kann, dies aber bisweilen nicht mehr dem Willen der betreffenden Person entspricht.

Es ist daher sehr ratsam, sich noch als gesunder und fitter Mensch mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Es geht schlicht darum, dass Sie Ihren Willen niederschreiben, was in diesem oder jenem Fall zu tun ist.

Das Thema der Patientenverfügung, also welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden oder unterlassen werden sollen, betrifft jeden von uns. Es ist daher sowohl im eigenen, als auch im Interesse etwaiger Verwandter und Angehöriger, seinen Willen zu Papier zu bringen, bzw. sich jedenfalls mit dem Thema auseinanderzusetzen. Unser Anwalt erstellt Ihre Patientenverfügung.

Kennen Sie jemanden, der mit 40 Jahren bereits eine Patientenverfügung erstellt hat? Falls ja, nehmen Sie sich diese Person zum Vorbild. Die Patientenverfügung erstellt man passenderweise zu einem Zeitpunkt, wo ein tragisches Ereignis, welches Sie plötzlich zu einem Krankheitsfall werden lässt hoffentlich noch in weiter Ferne liegt.

Die Patientenverfügung sollte Fragen zu den Themen wer Sie im Krankheitsfall versorgt, was mit Ihrem toten Körper geschehen soll, oder wer lebensnotwendige Entscheidungen treffen darf klären. Sie erleichtern damit allen Angehörigen die Situation, da ein klarer Wille Ihrerseits existiert. Es ist völlig klar, dass man nur ungern daran denkt, was passieren soll, wenn man an Alzheimer erkrankt und sich an nichts mehr erinnern kann, oder dass man auf eine 24 Stunden Betreuung angewiesen ist. Wir erachten es aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich jedenfalls für sinnvoll, sich zu dem Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. durch Experten beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite und wahren absolute Diskretion. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für die Erstellung der Patientenverfügung von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Person mittleren Alters, kerngesund, ist in einen schweren Autounfall verwickelt und muss in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Wenn diese Person eine Patientenverfügung unterzeichnet hat, in der genau geregelt ist, was in so einem Fall zu geschehen hat, kann das für alle beteiligten Personen die Situation wesentlich erleichtern. Sie schafft Klarheit und nimmt viel Druck von den Angehörigen, da der Wille bereits feststeht, und niemand an Ihrer Stelle eine Entscheidung treffen muss. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung.

Was ist die Patientenverfügung? Ihr Zürcher Anwalt über die Patientenverfügung

Anwalt Patientenverfügung: In dieser Verfügung legen Sie dar, was für einen bestimmten Fall zu geschehen hat. Sie ist also vorsorglich, da ja niemand wissen kann, ob dieser oder jener Fall auch tatsächlich eintritt. Meist werden Umstände geregelt, nach deren Eintritt Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen kundzutun.

Diese Verfügung ist rechtlich verbindlich und bindet Ärzte wie Angehörige gleichermassen. Es ist allerdings wichtig, dass sie korrekt und rechtlich akkurat formuliert und gestaltet ist, da andernfalls die Gefahr besteht, dass sie unwirksam ist. Eine Beratung zu diesem Thema ist meist nicht sehr aufwändig und kostenintensiv, weshalb ein Termin bei einem Rechtsanwalt ratsam ist.

FAQ rund um das Thema Patientenverfügung

Welchen Zweck hat eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung trifft Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen oder lebensverlängernden Massnahmen durchgeführt oder unterlassen werden dürfen. Diese Verfügung kann sodann Regelungen darüber enthalten, in welchem Fall was zu geschehen hat. Zudem wird regelmässig eine Person benannt, die im Falle des Falles nach einer Krankheit oder eines Unfalls die Entscheidung über medizinische Massnahmen und dergleichen anstelle der betreffenden Person entscheiden darf. Diese Verfügung unterliegt der Form der Schriftlichkeit und muss auch eigenhändig unterschrieben werden. Am besten wird diese in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt und sinnvollerweise auch hinterlegt. Wichtig zu wissen ist, dass diese Verfügung jederzeit abgeändert oder als ganzes widerrufen werden kann.

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