Anwalt Schuldbetreibung und Konkursrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 9 Minuten

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Ihre Kanzlei für Betreibungen

Zum unternehmerischen Betrieb gehört es leider zum Alltag, dass Rechnungen nicht immer fristgerecht bezahlt werden. In manchen Fällen reicht es auch nicht aus, mehrfach Mahnungen zu verschicken, sodass oft auf die Betreibung zurückgegriffen werden muss. Dabei muss man einiges im Blick haben: Entscheidend sind nicht nur die Eingabe der Betreibung bei der richtigen Behörde, sondern auch die korrekte Berechnung der Forderungssumme und vor allem auch die Einhaltung der Fristen gemäss SchKG. Es kann also leicht passieren, dass man im Unternehmen selbst mit dem Management der Forderungseintreibung überfordert ist oder keine Ressourcen dafür binden möchte. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie gerne den gesamten Prozess, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zudem hat diese Variante den Vorteil, dass wir sogleich auch gerichtlich tätig werden können, sollte die Betreibung ergebnislos geblieben sein.

Anwalt Schuldbetreibung und Konkursrecht
Ihr Anwalt für Schuldbetreibung- und Konkursrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Das sogenannte SchKG, bereits seit 1889 in Kraft, enthält die wesentlichen Bestimmungen darüber, wie Forderungen durchgesetzt werden, und welche Folgen verhängt werden können. Solche Verfahren sind oft mühsam, da der Gläubiger mitunter aufgrund einer hohen ausstehenden Forderungssumme in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen kann. Wir agieren in Ihrem Interesse, bemühen uns um eine rasche, effiziente und erfolgreiche Abwicklung Ihres Falles. Vereinbaren Sie also möglichst früh einen Beratungstermin, sodass keine Fristen versäumt und die Angelegenheit möglichst rasch einer Lösung zugeführt werden kann. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht bei Rechtsfragen zu einer Betreibung oder Forderung.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Beratung von Ihrem Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das Betreibungsbegehren kommt dann zur Anwendung, wenn bspw. etwas vertraglich Vereinbartes rechtswidrig nicht eingehalten worden ist, bspw. die fristgerechte Zahlung. Das Verfahren nach dem SchKG ist von Fristen und formalen Vorgaben geprägt, die man unbedingt genau einhalten sollte, um den Anspruch nicht zu verlieren, oder plötzlich zu bemerken, dass die Frist für eine Fortführungsbetreibung schon verstrichen ist. Es ist daher gängige Praxis, dass Betreibungen durch erfahrene Rechtsanwälte durchgeführt werden. Wenn Sie jemandes Schuld bei Ihnen betreibungsrechtlich einfordern möchte, so ist es ratsam, möglichst vor Beginn des Verfahrens das Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu suchen, um die Rechtslage zu besprechen, den Anspruch genau zu prüfen und zu beziffern, und sodann das Verfahren ordnungsgemäss einzuleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht setzt Ihre Interessen durch!

Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Forderungsrealisierung

Bei Betreibungen ist wichtig, zwischen dem Verfahren gegen natürliche und juristische Personen zu trennen. In beiden Fällen kann der Gläubiger relativ rasch nach der Zustellung eines Zahlungsbefehls mittels Rechtsöffnung die Forderung versuchen einzutreiben. Dies gelingt nicht immer. Bei natürlichen Personen steht einem dann das Rechtsinstrument der Pfändung offen, während man bei juristischen Personen den Konkurs androhen und sodann ein Konkursbegehren geltend machen kann. Im Detail ist es wichtig, den Anspruch genau zu prüfen, exakt zu wissen, was man weshalb aufgrund welcher Norm oder vertraglichen Bestimmung zu fordern berechtigt ist. Daneben müssen alle formellen Vorschriften eingehalten werden, wenn man etwa nur an die Fristen denkt. Unsere Experten unterstützen und beraten Sie dabei gerne persönlich, individuell und offen. Wir sagen Ihnen, wie wir die Chancen sehen, welche Wege wir vorschlagen würden und gehen diesen Weg dann auch konsequent gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Glossar aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Der Zahlungsauftrag

Wer eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann zur Zahlung aufgefordert werden. Dies kann man auch als Mahnung verstehen. Die letztmalige Zahlungsaufforderung steht gewissermassen an der Schwelle zur dann einzuleitenden Betreibung des Schuldners.

Das Betreibungsbegehren

Wer einen Schuldner erfolglos angemahnt und letztmalig zur Zahlung aufgefordert hat, kann diesen nun über eine Behörde, das jeweils zuständige Betreibungsamt, betreiben. Wenn auch die Betreibung ohne Rechtsvorschlag erfolglos bleibt, kann ein Fortsetzungsbegehren gestellt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Detail bei Ihrem Anliegen.

Der Konkurs eines Unternehmens

Zum Alltag wirtschaftlichen Handelns gehört es, dass manche Unternehmen Konkurs anmelden müssen. Im Regelfall passiert das allerdings natürlich nicht zu einem Zeitpunkt, wo das Unternehmen keine ausstehenden Verbindlichkeiten hat. Dies kann bspw. ein Bankkredit sein, aber natürlich auch offene Rechnungen aus Lieferungen/Dienstleistungen und dergleichen, oder auch Anteile, die andere Personen an diesem Unternehmen halten. All diese (juristischen) Personen haben ein Interesse, möglichst viel vom zu verteilenden Vermögen des Unternehmens zu erhalten, also ihr Interesse zu befriedigen. Wer eine Forderung hat, sollte dies dem Konkursverwalter anzeigen, der dann darüber zu entscheiden hat, ob diese anerkannt wird und ob man seine Forderung auch erhält. Nun ist klar, dass vielleicht nicht alle Forderungen gleicher Natur sind, und man daher eine Art Reihenfolge vornehmen muss, nach derer die einzelnen Gläubiger befriedigt werden. Das nennt man juristisch Kollokation. Eine Kaufpreisforderung zum Beispiel mag weniger stark sein, als der Anspruch auf Herausgabe des Eigentums. Um im Einzelnen nun richtig vorgehen zu können, und möglichst viel der offenen Forderung zu lukrieren, sollte man sich an einen Experten im Konkursrecht wenden, der einen sachkundig und mit viel Erfahrung in diesem Bereich unterstützen kann.

FAQ’s zum Thema Forderungen

Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Forderungen?

In der heutigen Geschäftswelt ist es nicht allzu selten, dass vor allem Inkasso-Büros Mahnschreiben versenden, deren inhaltliche Berechtigung bestritten werden kann. Oftmals mag lediglich die inhaltliche Berechtigung vorliegen, jedoch die Mahnspesen oder Gebühren überzogen oder ohne substanzielle Berechtigung sein. In all diesen Fällen stehen Mittel und Wege offen, um sich gegen solche Forderungen als solches, oder jedenfalls in der Höhe zur Wehr zu setzen. Unsere Experten in der Kanzlei beraten und unterstützen Sie dabei gerne.

Was ist ein Rechtsöffnungstitel?

Im Betreibungsverfahren kommt es zunächst darauf an, ob man als Gläubiger über einen Titel verfügt. Der Titel ist der rechtliche Grund, etwas fordern zu dürfen. So kann bspw. eine Geldforderung bestehen, weil ein Vertrag besagt, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist, wenn der andere Vertragspartner dieses oder jenes liefert. Dieser Titel wird im Betreibungsverfahren auch Rechtsöffnungstitel genannt. Wenn der Schuldner der Betreibung widerspricht, also den Rechtsgrund etwa bestreitet, so nennt man das Rechtsvorschlag. Dieser Rechtsvorschlag bewirkt im Prinzip nichts anderes, als dass er ermöglicht, über Richtigkeit oder Nichtigkeit einer Forderung ein Gericht befinden zu lassen. Dieses Verfahren nennt sich sodann summarisches Rechtsöffnungsverfahren und dient dazu, den Rechtsvorschlag aus Sicht des Gläubigers abzulehnen. Wenn dieser Schritt erledigt ist, kann ein Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt eingebracht werden und das Verfahren wird fortgesetzt. In der Folge stehen einem dann noch die Optionen der Pfändung oder auch das Konkursverfahren offen.

Kann man zu Unrecht betrieben werden?

Ja, das ist möglich. Das Betreibungsamt prüft nicht im Detail, ob die angemeldete Forderung auch tatsächlich existiert. Der Schuldner hat bei Zustellung der Betreibung schliesslich auch die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Nun ist aber klar, dass Betreibungen auch Arbeit bedeuten und im Betreibungsregister aufscheinen. Wer also zu Unrecht von einem Betreibungsverfahren betroffen zu sein behauptet, sollte sich umgehend anwaltliche Hilfe und Unterstützung suchen, um möglichst effizient und rasch dem Verfahren entgegen wirken zu können.

Welche alternativen Verfahren zur Betreibung gibt es?

Die Betreibung stellt regelmässig ein sehr hartes Mittel der Forderungseintreibung dar und ist gerade bei langjährigen und an sich vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mitunter nicht das geeignete Mittel. Selbstverständlich kann man Forderungen auch abseits der behördlichen und gerichtlichen Verfahren eintreiben. Dies setzt voraus, dass sich der Schuldner und der Gläubiger auf einen Plan einigen, wie die Schuld getilgt werden soll. Es braucht dazu also den Konsens über die Richtigkeit und Höhe der Schuld. Regelmässig werden Ratenzahlungspläne vereinbart, die in manchen Fällen verzinst werden, sodass beiden Parteien eine zumutbare Lösung gelingt. Solche Vereinbarungen sollten allerdings gut strukturiert, formuliert und rechtlich geprüft sein, sodass man auch wirklich das vereinbart, was man eigentlich wollte. Kontaktieren Sie daher am besten eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.

Was versteht man unter der Zwangsvollstreckung?

Wer behauptet, einen Anspruch auf etwas zu haben, muss dies erst einmal von einem Gericht bestätigt erhalten. Ein rechtskräftiges Urteil muss aber noch nicht heissen, dass die Partei, die etwa zur Leistung einer Zahlung verpflichtet wurde, dieser Anordnung auch nachkommt. In der Schweiz können sowohl nationale, als auch internationale Gerichtsentscheide (zwangs-)vollstreckt werden, wenn der Schuldner entweder in der Schweiz lebt/ansässig ist, oder aber das gegenständliche Vermögen in der Schweiz belegen ist. In solchen Fällen kann mit Unterstützung von Anwälten vor Gericht die Vollstreckung eines Urteils erwirkt werden.

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