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Suchen Sie einen Anwalt für Schulrecht? Wollen Sie eine Einsprache, einen Rekurs oder eine andere Rechtsberatung im Bildung- und Schulrecht machen?
Inhaltsverzeichnis
- Ihr Anwalt für Schulrecht erklärt grundlegendes zum Bildungsrecht
- Was regelt das Schulrecht? Wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Schulrecht
- Ihre Kanzlei für Schulrechtsfragen in Zürich
- Ihr Anwalt für Schulrecht unterstütz Eltern, Lernende und Studierende
- Das Schulrecht aus Sicht der Schulleitung und -behörde
Ihr Anwalt für Schulrecht erklärt grundlegendes zum Bildungsrecht
Ein Teil des sogenannten öffentlichen Rechts ist das Schulrecht, welches alle Belange im Zusammenhang und im Verhältnis von Schülern und Lehren, Eltern, der Aufsicht, den Schulträgern und dem Schulbetrieb als solches regelt. Das Bildungsrecht ist verschiedenen Gebietskörperschaften übertragen, wobei die Kantone hier die grösste Kompetenz besitzen. Sie regeln, wie Einsprachen, Rekurse funktionieren und welche Prüfungsordnungen, Fristen und dergleichen geregelt werden.
Die Kantone sind gemäss Art. 62 BV primär für das Schulwesen verantwortlich und haben sicherzustellen, dass der Grundschulunterricht für alle Kinder zugänglich ist und offen steht. Dabei gibt es eine Maxime: Öffentliche Schulen haben den Unterricht unentgeltlich anzubieten.
Das schweizerische Hochschulrecht
Also Hochschulen gelten alle Universitäten, sowohl die kantonalen als auch die technischen Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen.
Das Schulrecht im Kanton Zürich
Der Besuch der Schule am Wohnort des Kindes ist immer unentgeltlich, wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt. Soll ein Kind eine Schule einer anderen Gemeinde besuchen, so ist mitunter ein Schulgeld zu entrichten. Die Kompetenzen im Schulwesen liegen primär bei den Kantonen, was schon daraus ersichtlich ist, dass es auf Bundesebene kein Departement für Bildung gibt. Das Bildungswesen ist daher föderalistisch organisiert, wenngleich einige allgemeine Regelungen überall Geltung haben. Die Schule ist kostenlos und steht allen Kindern ab sechs Jahren offen. Auf kantonaler Ebene werden alle Einzelheiten zur Schulführung, dem Organisationsbetrieb, den Standorten etc. geregelt.
Unser Anwalt für Schulrecht bietet wertvolle rechtliche Unterstützung an.
Aufgaben der Volksschule
Die Volksschule hat zuallererst die Aufgabe, Grundkenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, die die absolute Grundlage für jede weitere Aus- und Weiterbildung, ganz gleich in welche Richtung, bilden. In der Volksschule findet das engste Zusammenspiel zwischen den Eltern und der Schule statt, wodurch sich ein Informationsrecht der Eltern über die Leistungen, den Fortgang und die Aktivitäten in der Schule ableiten lässt. Darüber hinaus werden Volksschulen von einer Aufsichtsbehörde regelmässig kontrolliert und erhalten ihre Kompetenzen und Befugnisse von den Gemeinden.
Was regelt das Schulrecht? Wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Schulrecht
Anwalt Schulrecht: Hier sind prinzipiell alle Belange geregelt, die mit dem Betrieb, der organisatorischen Einheit, dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und den Rechten und Pflichten von Privatschulen in Zusammenhang stehen. Zudem sind bspw. Jede körperliche Züchtigung und andere kollektiv verhängten Strafen verboten und ist den Eltern ein Informationsrecht über den Fortgang der Kinder in der Schule und etwaige Disziplinarmassnahmen eingeräumt.
Ihre Kanzlei für Schulrechtsfragen in Zürich
Das Schulrecht hat zur Besonderheit, dass wohl alle Bürger einmal Adressat oder Betroffene dieses Teils des Verwaltungsrechts gewesen sind. Die regelmässig beteiligten Personen in einer schulrechtlichen Thematik sind die Eltern, das Kind, die Lehrperson, sowie die Schulleitung und die Schulbehörde. Jeder Beteiligte hat dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten, aber auch Interessen. Häufige Themen sind dabei Disziplinarverfahren, datenschutzrechtliche Fragestellungen, die Problematik der Kommunikation zwischen Schule und getrennt lebenden Eltern, oder der Kindesschutz an sich. Aber auch eine Lehrperson mag Ansprüche gegen die Schulleitung oder -behörde haben, wenn es um das Anstellungsrecht geht. Wir vertreten Sie hier in jeder Konstellation und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, bzw. Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei sind uns individuelle Beratung, strengste Vertraulichkeit, Persönlichkeit in der Kommunikation und Beratung sowie ein engagiertes und motiviertes Eintreten auf Basis fundierter rechtlicher Argumente für Ihr Wohl sehr wichtig.
Ihr Anwalt für Schulrecht unterstütz Eltern, Lernende und Studierende
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass man mit einer Entscheidung einer Schule oder Universität überhaupt nicht einverstanden ist, einem aber vielleicht die belastbaren Argumente fehlen, um dies auch stringent zu begründen. Es scheitert oftmals aber auch an der Scheu, sich einer Obrigkeit gegenüber zur Wehr zu setzen. Dabei gibt es Rechtsmittelverfahren nicht umsonst, sondern sie sind genau für Fälle geschaffen worden, wo man eine Entscheidung eben nochmals hinterfragen oder durch eine andere Instanz überprüfen lassen möchte. Dies ist Ihr gutes Recht, von dem Sie Gebrauch machen können. Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie dabei sehr gerne, und übernimmt gegebenenfalls für Sie auch die Kommunikation mit den entsprechenden Stellen.
Das Schulrecht aus Sicht der Schulleitung und -behörde
Nachdem das Schulrecht an einer heiklen Schnittstelle zwischen dem Staats- und Verfassungsrecht, sowie dem Verwaltungsrecht angesiedelt ist, stellen sich regelmässig schwierige Abwägungsfragen. Das kann unter anderem die strukturelle Organisation einer Schule ebenso wie die Frage nach der Entscheidungsfolge und die Verteilung von Kompetenzen betreffen. In Zweifelsfragen ist es daher immer ratsam, eine professionelle Kanzlei mit der Prüfung oder Erarbeitung solcher Angelegenheiten zu befassen, sodass man nachher in Ruhe seiner eigentlichen Profession nachgehen kann, und sich nicht mit Verfahren, Beschwerden und Probleme beschäftigen muss. Ihr Anwalt für Schulrecht ist für Sie da und setzt Ihre Interessen durch!
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Anwaltskanzlei Zuerich
E-Mail: info@wittib-law.ch
Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit unserer Advokatur für Bildungs- und Schulrecht
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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