[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-testament-erbvertrag\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-testament-erbvertrag\/","headline":"Anwalt Testament &#8211; Erbvertrag","name":"Anwalt Testament &#8211; Erbvertrag","description":"Voraussichtliche Lesedauer: 22 Minuten Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr die Ausarbeitung oder \u00dcberpr\u00fcfung Ihres Testamentes \/ Erbvertrages? Unser Erbrechtsexperte und Anwalt f\u00fcr&#8217;s Testament \/ Erbvertrag ist f\u00fcr Sie da! Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren W\u00fcnschen am ehesten [&hellip;]","datePublished":"2021-10-13","dateModified":"2021-12-22","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/#Person","name":"Anwalt Zuerich","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/author\/anwalt-zuerich\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42daca3ba25e2656c8a93581cdf1443d649767a7cbec9c51a67a8fd9baded316?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Anwaltskanzlei Wittibschlager","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Anwaltskanzlei-Wittibschlager.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-19.33.32-2.png","url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Bildschirmfoto-2020-12-06-um-19.33.32-2.png","height":802,"width":1340},"url":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-testament-erbvertrag\/","video":{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"VideoObject","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject","contentUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ","name":"Krumme Gesch\u00e4fte: E-Bike-Verk\u00e4ufer verpfeift Ex-Gesch\u00e4ftspartner| 2\/3 | Achtung Abzocke | Kabel Eins","description":"*Empfohlen ab 12 Jahren*\n\nE-Bikes sind in diesem Jahr begehrt! Die Verkaufszahlen explodieren, der Markt w\u00e4chst rasant. Derweil sind die R\u00e4der keine Schn\u00e4ppchen: Top-Modelle kosten mehrere tausend Euro - und wo es viel zu holen ist, tummeln sich immer auch unseri\u00f6se Anbieter... Denen will Peter Giesel das Handwerk legen!\n\n\u25ba Hier geht's zur Playlist mit allen Clips der Folge \"Urlaubsbetr\u00fcgern auf der Spur: E-Bike\" https:\/\/youtube.com\/playlist?list=PLhz1TAlsl2cqQdWQSVXgFMta8rtgYtxNa\n\n\u25ba Ganze Folgen: https:\/\/www.kabeleins.de\/tv\/achtung-abzocke\/ganze-folgen \n\n***************************************\n\n\u25ba Peter Giesel auf Facebook: https:\/\/de-de.facebook.com\/petergieseltv\/ \n\u25ba Kabel eins auf Facebook: https:\/\/www.facebook.com\/kabeleins\/\n\u25ba Kabel eins auf Instagram: https:\/\/www.instagram.com\/kabel_eins\/\n\n***************************************\n\n#kabeleins\n\nACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. Ob Abzocke von Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfern, zu hohe Rechnungen bei Hausreparaturen, oder undurchsichtigen Gebrauchtwagenverk\u00e4ufern - Peter Giesel ist den Betr\u00fcgern auf der Spur!\n\nAchtung Abzocke - Betr\u00fcgern auf der Spur - donnerstags, 20:15 Uhr bei Kabel Eins.\n\n#PeterGiesel #AchtungAbzocke #Abzocke #Deutschland #Urlaub #Betrug #Corona #EBike #Elektrofahrrad\n\nImpressum:\nhttps:\/\/www.kabeleins.de\/service\/impressum","thumbnailUrl":["https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/default.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/mqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/hqdefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/sddefault.jpg","https:\/\/i.ytimg.com\/vi\/34dHcfpV3QQ\/maxresdefault.jpg"],"uploadDate":"2021-07-05T10:00:01+00:00","duration":"PT11M8S","embedUrl":"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/34dHcfpV3QQ","publisher":{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA#Organization","url":"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCI7nAQdTWYGUQQY0DVzu4lA","name":"Achtung Abzocke","description":"ACHTUNG ABZOCKE - BETR\u00dcGERN AUF DER SPUR\n\nIn seiner neuen Mission pr\u00fcft Betrugsexperte Peter Giesel, wie ehrlich es deutsche Dienstleister mit ihren Kunden in puncto Preistransparenz, Aufrichtigkeit und Professionalit\u00e4t meinen. Ob Abzocke von Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfern, zu hohe Rechnungen bei Hausreparaturen, oder undurchsichtigen Gebrauchtwagenverk\u00e4ufern - Peter Giesel ist den Betr\u00fcgern auf der Spur!\n\nAchtung Abzocke - Betr\u00fcgern auf der Spur - immer donnerstags, 20:15 Uhr bei Kabel Eins.\n\nImpressum: https:\/\/video.kabeleins.de\/service\/impressum\n","logo":{"url":"https:\/\/yt3.ggpht.com\/ytc\/AIdro_nJP44KLPGHM2o3o9wObSWKpsvuuu_cLnHGLL3XsZvKUA=s800-c-k-c0x00ffffff-no-rj","width":800,"height":800,"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject_publisher_logo_ImageObject"}},"potentialAction":{"@type":"SeekToAction","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject_potentialAction","target":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ&t={seek_to_second_number}","startOffset-input":"required name=seek_to_second_number"},"interactionStatistic":[[{"@type":"InteractionCounter","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject_interactionStatistic_WatchAction","interactionType":{"@type":"WatchAction"},"userInteractionCount":127258}],{"@type":"InteractionCounter","@id":"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=34dHcfpV3QQ#VideoObject_interactionStatistic_LikeAction","interactionType":{"@type":"LikeAction"},"userInteractionCount":1885}]},"commentCount":"4","about":["Anwalt Z\u00fcrich"],"wordCount":4111,"keywords":["eigenh\u00e4ndige Testament","Enterbung","Erbvertrag","letztwillige Verf\u00fcgung","Nottestament","\u00d6ffentliche Testamen","Testament","Testamentsvollstreckung","Verm\u00e4chtnis"],"articleBody":"Voraussichtliche Lesedauer:  22 MinutenSuchen Sie einen Anwalt f\u00fcr die Ausarbeitung oder \u00dcberpr\u00fcfung Ihres Testamentes \/ Erbvertrages? Unser Erbrechtsexperte und Anwalt f\u00fcr&#8217;s Testament \/ Erbvertrag ist f\u00fcr Sie da!Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren W\u00fcnschen am ehesten entspricht. Daneben werden alle Vorschriften penibel eingehalten und damit sichergestellt, dass Ihr Testament auch gilt und ihrem Wunsch entsprochen werden kann.Das Testament er\u00f6ffnet jeder vollj\u00e4hrigen und urteilsf\u00e4higen Person, selbst dar\u00fcber zu bestimmen, wer was vom Erbe erhalten soll. Man spricht auch von der gewillk\u00fcrten Erbfolge. Bei dieser Urkunde kommt es massgeblich darauf an, dass sie konkret, pr\u00e4zise, formal richtig und rechtlich korrekt gestaltet ist. Weil es hier so hohe Anforderungen gibt, greift man regelm\u00e4ssig auf die Unterst\u00fctzung eines Rechtsanwaltes zur\u00fcck, der einem bei der Errichtung und bei der Pr\u00fcfung behilflich ist. Die Kosten f\u00fcr das Testament entstehen wenn nur durch den Zeitaufwand eines Anwaltes, oder durch die Beglaubigung der Urkunde bei einem Notar. Ein exzellentes Testament darf einem durchaus etwas wert sein, weil es Streitigkeiten und Diskussionen unter den Erben verhindert und gleichzeitig sicherstellt, dass dem letzten Willen auch tats\u00e4chlich entsprochen wird.InhaltsverzeichnisInfos vom Anwalt f\u00fcr Erbrecht zur gewillk\u00fcrten Erbfolge mit Testament \/ ErbvertragAnwalt Erbvertrag TestamentUnser Anwalt erstellt Ihr Testament und Ihren ErbvertragLetztwillige Verf\u00fcgungWozu ein Testament\/einen Erbvertrag? Wesentliche Infos vom Anwalt f\u00fcr Erbrecht zum Testament \/ ErbvertragWas ist ein Testament?Was steht in einem Testament?Die Form des TestamentsWorauf muss man achten, wenn man im Testament etwas vermachen m\u00f6chte?Tipps und Tricks bei der TestamentserrichtungWie verfasse ich ein Testament?Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen eines TestamentsKosten des Testaments \/ ErbvertragesWas ist die Testamentsvollstreckung?Der WillensvollstreckerWas ist die gesetzliche Erbfolge?Was ist die Enterbung?Wie enterbe ich jemanden?Was ist ein Verm\u00e4chtnis?Wof\u00fcr braucht man einen Anwalt bei einem Verm\u00e4chtnis?Der Inhalt des ErbvertragesDie Form des ErbvertragesProfessionelle Hilfe von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht bei der Erstellung des Testamentes \/ ErbvertragesIhre Beratung f\u00fcr Testamente &amp; Erbvertr\u00e4ge &#8211; Erbrechtsexperte &amp; Anwalt f\u00fcr das Testament oder den ErbvertragFAQ rund um das Thema TestamentHier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Fragen rund um den Erbvertrag und das Testament &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Erbrechtsexperten Ihre Anw\u00e4ltinScheidungsanw\u00e4ltin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der  Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.Unternehmen unterst\u00fctze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- &amp; Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht &amp; Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- &amp; Versicherungsrecht sowie im Vertrags- &amp; Wirtschaftsrecht.&nbsp;Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt f\u00fcr internationales Privatrecht kann Sie unterst\u00fctzten!Mit Leidenschaft stehen wir f\u00fcr Ihre Interessen ein!Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager Infos vom Anwalt f\u00fcr Erbrecht zur gewillk\u00fcrten Erbfolge mit Testament \/ ErbvertragDie gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser keine eigene Vorkehrung getroffen hat, die bspw. durch ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht werden kann. Hier sind dem Erblasser im Prinzip keine grossen Schranken gesetzt, es soll ihm also m\u00f6glich sein, m\u00f6glichst frei und individuell dar\u00fcber zu entscheiden, wer was erhalten soll. Auf eine Sache muss man allerdings besonders gut aufpassen: Das Gesetz zieht eine Schranke ein. Es darf durch ein Testament kein Pflichtteil verletzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass die gesetzlichen Erben zumindest ihren Pflichtteil aus dem Nachlass erhalten m\u00fcssen. Das hat in der Praxis zur Folge, dass der Erblasser nur \u00fcber die freie Quote, also den Teil des Nachlasses frei verf\u00fcgen kann, der keinem Pflichtteilsanspruch unterliegt. Im Detail kann das relativ kompliziert werden, weshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr ratsam ist.Anwalt Erbvertrag TestamentUnser Anwalt erstellt Ihr Testament und Ihren ErbvertragDa das Gesetz auch bei der sogenannten gewillk\u00fcrten Erbfolge gewisse Regelungen vorsieht, ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, respektive das fertige Dokument einer Pr\u00fcfung unterziehen zu lassen. F\u00fcr die Absicherung ist es bspw. ratsam, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen, was sicherstellt, dass dieses Testament auch gefunden wird und so Ihrem letzten Willen auch entsprochen werden kann. Wir unterst\u00fctzen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass Ihr Testament formal und inhaltlich korrekt ist. Es ist m\u00f6glich den Erbvertrag mit einem Ehevertrag zu kombinieren. Unser Rechtsanwalt f\u00fcr Erbrecht unterst\u00fctzt Sie gerne beim Aufsetzen eines Erbvertrags. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und lassen Sie sich individuell beraten. Formfehler stellen bspw. regelm\u00e4ssig einen Anfechtungsgrund dar, der Streit und Zwist ausl\u00f6sen kann, welcher leicht vermeidbar gewesen w\u00e4re. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Streitigkeiten emotional und hitzig gef\u00fchrt werden, \u00fcber Jahre hinweg andauern k\u00f6nnen und generell nicht zu einem guten Klima innerhalb einer Familie beitragen.\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Letztwillige Verf\u00fcgungJede nat\u00fcrliche Person, die \u00e4lter als 18&nbsp;&nbsp;Jahre und urteilsf\u00e4hig ist, darf ein Testament verfassen, in welchem Bestimmungen und Regelungen zur Aufteilung des Nachlasses enthalten sind. Dabei muss nat\u00fcrlich auf die gesetzlichen Schranken, insbesondere den Pflichtteilsschutz, R\u00fccksicht genommen werden. Ein Testament ist dar\u00fcber hinaus jederzeit ab\u00e4nderbar oder kann auch als Ganzes widerrufen werden.&nbsp;Es ist v\u00f6llig verst\u00e4ndlich, dass niemand gerne dar\u00fcber nachdenkt, was passiert, wenn man stirbt. Dennoch ist uns allen klar, dass der Zeitpunkt irgendwann kommen wird. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten und im Vollbesitz seiner Kr\u00e4fte einige Gedanken darauf zu verwenden, sich Gedanken \u00fcber die Rechtsnachfolge zu machen. Wer soll erben, und wenn ja wie viel? Wir unterst\u00fctzen Sie mit unseren spezialisierten Anw\u00e4lten bei der Erstellung von Testamenten, letztwilligen Verf\u00fcgungen und Erbvertr\u00e4gen. Unser Partnernotariat beurkundet sogleich gerne die erstellte Urkunde.Wozu ein Testament\/einen Erbvertrag? Wesentliche Infos vom Anwalt f\u00fcr Erbrecht zum Testament \/ ErbvertragWie erstelle ich ein Testament oder einen Erbvertrag in der Schweiz? Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz sieht eine Erbfolge vor, welche f\u00fcr den Fall zur Anwendung gelangt, dass kein anderer Wille vorliegt. Als Erblasser k\u00f6nnen Sie in Teilen aber selbst dar\u00fcber bestimmen, wer wieviel von Ihrem Erbe erhalten soll. Daf\u00fcr gibt es die Rechtsinstitute des Testaments und des Erbvertrages.Was ist ein Testament?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Man muss beim Erbe zwischen zwei grossen Teilen unterscheiden: Es gibt den sogenannten Pflichtteil, und die freie Masse (frei verf\u00fcgbare Quote). Der Pflichtteil ist jener Teil des Erbes, \u00fcber den nicht frei disponiert werden kann. Dieser kann auch nicht Teil eines Testaments sein. Haben Sie bspw. Kinder, so stehen Ihnen jedenfalls ihre jeweiligen Pflichtteile zur Verf\u00fcgung. Diese sind aber prozentuell berechnet, und daher bleibt immer noch eine freie Masse \u00fcbrig, \u00fcber diese mittels Testament verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Das Testament ist der verschriftliche letzte Wille, in dem Sie festhalten, wie Ihr Erbe aufzuteilen ist. Wichtig ist dabei, dass die Formulierungen pr\u00e4zise und zweifelsfrei gew\u00e4hlt sind, und dass alle Formvorschriften eingehalten sind. Ist das nicht der Fall, kann auch ein Testament durch die Nachkommen angefochten werden und im schlimmsten Fall f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann dieser Gefahr vorbeugen.Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt f\u00fcr die Redaktion oder \u00dcberpr\u00fcfung eines Testamentes oder Erbvertrages?Was steht in einem Testament?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: \u00dcblicherweise wird ein Testament erstellt, um spezifisch den Nachlass zu regeln und nicht auf die gesetzlichen Regelungen zur\u00fcckzugreifen. Man kann also die frei verf\u00fcgbare Quote einzelnen Personen zuweisen, bestimmte Gegenst\u00e4nde explizit einer Person zuweisen, oder auch einen Teil seines Nachlasses an Personen vermachen, welche keine Erben sind.Die Form des TestamentsDas Gesetz z\u00e4hlt taxativ auf, in welcher Form ein Testament zu errichten ist: das eigenh\u00e4ndige Testament, das \u00f6ffentliche Testament oder das Nottestament. Eigenh\u00e4ndige TestamtentDas eigenh\u00e4ndige Testament zeichnet aus, dass der Erblasser dieses selbst handschriftlich verfasst, mit einem Datum versieht und unterschreibt, ohne offensichtliche Mitwirkung anderer Personen. \u00d6ffentliche TestamentDas \u00f6ffentliche Testament wird von einem Notar nach den W\u00fcnschen des Erblassers verfasst und dieser bezeugt in der Folge unter Anwesenheit zweier Zeugen, dass dieses Testament seinem Willen entspreche. Der Vorteil liegt auf der Hand: Da es von einer fachkundigen Person verfasst wird, sollten sich keine Widerspr\u00fcche oder Interpretationsspielr\u00e4ume darin finden. NottestamentDas Nottestament kann zur Anwendung gelangen, wenn sich der Erblasser in unmittelbarer Lebensgefahr befindet und gewissermassen in letzter Sekunde zwei Zeugen seinen letzten Willen mitteilt. Diese beiden Personen haben in der Folge diesen Willen dem Gericht zu Protokoll zu geben.Worauf muss man achten, wenn man im Testament etwas vermachen m\u00f6chte?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Die Erbschaft und das Verm\u00e4chtnis sind nicht ein und dasselbe und ziehen unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. Weil das so ist, muss man unbedingt darauf achten, dass aus dem Testament klar hervorgeht, wobei es sich um ein Verm\u00e4chtnis, und wobei um eine Erbschaft handelt. Wer hier unpr\u00e4zise formuliert, l\u00f6st mit einiger Wahrscheinlichkeit Streitigkeiten zwischen den (vermeintlichen) Erben und den (vermeintlichen) Verm\u00e4chtnisnehmern aus. Je klarer, pr\u00e4ziser und eindeutiger die Dinge formuliert und klargestellt werden, desto weniger Raum bleibt f\u00fcr Diskussionen im Nachhinein. Die Empfehlung lautet daher, sich in Ruhe Zeit f\u00fcr ein Beratungsgespr\u00e4ch bei einem Anwalt f\u00fcr Erbrecht zu nehmen, um alle Punkte durchzugehen und in der Folge ein zweifelsfreies und juristisch einwandfreies Testament zu haben. Auch, wer bereits selbst ein Testament verfasst hat, sollte es im Nachhinein von Anw\u00e4lten pr\u00fcfen lassen. Mitunter tauchen Fragezeichen auf, welche man vorab nicht bedacht hat.Tipps und Tricks bei der TestamentserrichtungDer wichtigste Rat ist wohl, sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung und der Errichtung eines Testaments zu besch\u00e4ftigen. Regelm\u00e4ssig ist es so, dass die W\u00fcnsche zwar rasch formuliert sind, aber die praktische Umsetzung dieser aufw\u00e4ndig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt. Wer also bereits zu einem Zeitpunkt, wo von einem nat\u00fcrlichen Ableben nicht ausgegangen werden muss, eine klare Vorstellung davon hat, wie der Nachlass geregelt werden soll&nbsp; und dies auch verschriftlicht hat, ist klar im Vorteil.Wie verfasse ich ein Testament?Jedes Testament muss die folgenden Merkmale zwingend beinhalten: Handschriftlichkeit, Lesbarkeit, aktuelles Datum, Ort und Unterschrift. Nur Testamente, die diesen Kriterien entsprechen, sind g\u00fcltig. Die Erf\u00fcllung all dieser Kriterien heisst aber noch nicht, dass der Inhalt des Testaments wirksam ist. Um hier keine Fehler zu machen oder Dinge zu \u00fcbersehen ist die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr empfehlenswert.Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen eines TestamentsRegelm\u00e4ssig gibt es F\u00e4lle, wo Menschen ihr Testament noch einmal \u00e4ndern. Dies ist an sich v\u00f6llig unproblematisch. Schwieriger gelagert sind F\u00e4lle, wo nicht mehr ganz klar erkennbar ist, ob die Person noch Herrin ihrer Sinne ist, um das landl\u00e4ufig auszudr\u00fccken. Ein typischer Fall ist eine betagte Person, welche an Demenz leidet, und dennoch noch einmal ihr Testament \u00e4ndert und bspw. ganz andere Personen pl\u00f6tzlich Hauptbeg\u00fcnstigte sind. Die Benachteiligten denken in der Folge oft nach, ob man diese \u00c4nderung nicht anfechten k\u00f6nne. Das ist prinzipiell auch m\u00f6glich. In der Folge werden dann zahlreiche Zeugen geladen, die Auskunft dar\u00fcber geben sollen, ob das, was der Person am Testament ge\u00e4ndert hat, auch ihrem Willen entsprochen hat und ob sie auch in der Lage war, dies zu begreifen. Die Diagnose der Demenz reicht bspw. noch nicht aus, um eine \u00c4nderung des Testaments anfechten zu k\u00f6nnen. Es kommt, wie so oft, schon auf die konkreten Umst\u00e4nde an.&nbsp;Kosten des Testaments \/ ErbvertragesDie Fehlerlosigkeit eines Testaments ist aus mehreren Gr\u00fcnden von grosser Wichtigkeit. Es sollen die Beg\u00fcnstigten wissen, was sie erhalten, und es sollen alle Personen der Erbengemeinschaft gut erkennen k\u00f6nnen, wie der letzte Wille des Erblassers gemeint ist. Letztlich muss auch die Echtheit zweifelsfrei feststellbar sein.&nbsp;Das eigenh\u00e4ndig verfasste handschriftliche Testament ist mit \u00fcberhaupt keinen Kosten verbunden, wenn man es tats\u00e4chlich nur verfasst und dann sicher verwahrt. Es ist jedoch nicht sehr empfehlenswert, keine neutrale und fachkundige Person zumindest mit einer Pr\u00fcfung zu betrauen. Um die Echtheit noch einmal st\u00e4rker abzusichern lassen viele Personen ihr Testament von einem Notar beglaubigen. Dies soll noch einmal den Glauben in eine F\u00e4lschung oder dergleichen zerst\u00f6ren. Diese Kosten bewegen sich im niedrigen Bereich und belaufen sich auf meist nicht mehr als einige Hundert Franken. Wenn man hingegen das gesamte Testament verfassen l\u00e4sst, wof\u00fcr im Einzelnen gute Gr\u00fcnde sprechen k\u00f6nnen, so ist das nat\u00fcrlich je nach Aufwand mit h\u00f6heren Kosten verbunden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Erbvertrag, dessen Geb\u00fchren sich auf bis zu einem Promille des Nettoverm\u00f6gens belaufen k\u00f6nnen.Was ist die Testamentsvollstreckung?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Der Erblasser kann eine Person bestimmen, welche nach seinem Ableben das Erbe in seinem Sinne verwalten, aufteilen und sortieren soll. Insbesondere dann, wenn ein Testament existiert, kann es sinnvoll sein, eine vertrauensvolle nahestehende, oder eine fachlich versierte fremde Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wird keine Person bestimmt, so trifft das Nachlassgericht diese Entscheidung.Der WillensvollstreckerViele Erblasser bestimmten in ihrem Testament eine Person, meist einen Rechtsanwalt, der im Falle des Ablebens den Nachlass verwalten und aufteilen soll. Dies macht nicht nur bei komplexen Nachlassverfahren Sinn, sondern ist auch bei einer grossen Erbengemeinschaft zu empfehlen. Der Willensvollstrecker als neutrale und kompetente Person stellt sicher, dass alle zu ihrem Recht kommen und der letzte Wille vollstreckt wird. Da diese Aufgaben durchaus umfangreich sein k\u00f6nnen, hat der Willensvollstrecker auch Anspruch auf eine angemessene Entlohnung.Weitere Infos zur WillensvollstreckungWas ist die gesetzliche Erbfolge?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz regelt die Erbfolge, wenn der Erblasser keine spezifischen Regelungen getroffen hat. Man unterscheidet hier nach Personen, welche in Ordnungen eingeteilt werden. Die erste Ordnung umfasst die eigenen Kinder und deren Nachkommen, die zweite Ordnung umfasst die Eltern und deren Nachkommen. Daneben ist prinzipiell der \u00fcberlebende Ehegatte erbberechtigt. Die n\u00e4chst h\u00f6here Ordnung kommt nur zum Tragen, wenn aus der unteren Ordnung keine Person mehr \u00fcbrig bleibt. Im Detail sind die Berechnungen oft heikel und kompliziert, da es immer auf die Art und die Anzahl der Personen darauf ankommt. Jedenfalls wichtig zu beachten ist aber auch, dass Personen selbstverst\u00e4ndlich auch auf ihr Erbe verzichten k\u00f6nnen.Was ist die Enterbung?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Die Enterbung f\u00fchrt dazu, dass ein Erbe eben nichts aus dem Nachlass erh\u00e4lt. Um dies zu erwirken, bedarf es allerdings schwerwiegender Gr\u00fcnde, wie es das Gesetz nennt. Dabei denkt man insbesondere an schwere Straften gegen den Erblasser oder andere nahe Angeh\u00f6rige ebenso wie grobe Pflichtverletzungen innerhalb einer Familie (Sorge, Unterst\u00fctzung wenn sie n\u00f6tig ist, etc.). Im Einzelfall wird das sodann gepr\u00fcft und festgestellt.Wie enterbe ich jemanden?Prinzipiell kann man die Erben auf ihren Pflichtteil k\u00fcrzen, der der H\u00e4lfte des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils entspricht. Es steht allerdings ausser Frage, dass es Konstellationen geben mag, wo man durchaus zur Einsicht gelangen kann, dass eine Person nicht einmal diesen Betrag \u00abverdient\u00bb hat. Wir sprechen hier von der Begehung einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder nahe Angeh\u00f6rige, oder aber auch eine Straftat, wegen der die Person zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Im Detail kann die Angelegenheit kompliziert werden, weshalb eine Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr anzuraten ist.Was ist ein Verm\u00e4chtnis?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag: Das Verm\u00e4chtnis betrifft Personen, welche nicht als gesetzliche Erben eingesetzt sind. Oftmals gibt es Konstellationen, wo ein Erblasser bspw. einem langj\u00e4hrigen Freund seinen Oldtimer vermachen m\u00f6chte, da diese stets gemeinsam damit unterwegs waren. Dies kann in einem Testament festgehalten werden. Der Verm\u00e4chtnisnehmer hat vorderhand aber nur einen obligationsrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe der Sache (in dem Fall den Oldtimer). Um hier im Detail Klarheit und Sicherheit zu haben, ist das Gespr\u00e4ch mit einem Rechtsanwalt von Vorteil.Wof\u00fcr braucht man einen Anwalt bei einem Verm\u00e4chtnis?Erbrechtsexperte &amp; Anwalt Testament Erbvertrag:: Bei der Nachlassplanung, auf die der Erblasser selbst mittels Testament oder Erbvertrag Einfluss nehmen m\u00f6chte, kann es sehr schnell recht kompliziert werden. Dabei geht es weniger um das eigentliche Vorhaben, welches dem Erblasser meist wohl bewusst ist. Es geht mehr darum, dass dieser Wille zweifelsfrei und korrekt formuliert ist. Wer also etwas vermachen m\u00f6chte, sollte das im Testament auch eindeutig so benennen. Und wer hingegen manche mehr, und manche weniger mit einem Teil seines Erbes betrauen m\u00f6chte, sollte sich der gesetzlichen Schranken und formalen Rahmenbedingungen bewusst sein. Letztlich geht es auch darum, allf\u00e4llige Streitigkeiten und Diskussionen, bis hin zu Zerw\u00fcrfnissen zwischen den Erben zu vermeiden. Dies gelingt am besten mit einem zweifelsfrei formulierten, formal richtigen und juristisch exakten Testament oder dergleichen. Dabei unterst\u00fctzen Sie unsere Anw\u00e4lte ganz nach Ihren W\u00fcnschen entweder bei dem kompletten Prozess von der Erarbeitung bis zur Erstellung, oder aber auch nur mit rechtlichen Hinweisen oder der Pr\u00fcfung eines bereits verfassten Dokuments.Der Erbvertrag Anders als beim Testament bedarf es bei einem Erbvertrag der Zustimmung (und Unterschrift) sowohl des Erblassers und des Beg\u00fcnstigten, da es sich um einen bindenden Vertrag handelt. Jede nat\u00fcrliche Person, welche \u00fcber 18 Jahre alt und urteilsf\u00e4hig ist, kann einen Erbvertrag vereinbaren.In manchen F\u00e4llen soll bereits zu Lebzeiten ein bestimmter Verm\u00f6genswert ausgesondert und an eine spezielle Person oder einen Personenkreis vererbt werden. F\u00fcr diesen Fall steht die M\u00f6glichkeit eines Erbvertrages offen. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zum Testament: Einerseits bedarf es bei diesem Vertrag der Zustimmung zweier Parteien: der des Erblassers, und der des Beg\u00fcnstigten. Zum anderen erh\u00e4lt der Beg\u00fcnstigte bereits zu Lebzeiten eine Anwartschaft auf einen bestimmten Verm\u00f6genswert, den er im Todesfall des Erblassers erh\u00e4lt. Es gilt auch hier im Detail wachsam zu sein, damit keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden und der Vertrag rechtlich wirksam zustande kommt. Vereinbaren Sie daher einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei, um \u00fcber die rechtliche Situation und die M\u00f6glichkeiten in Ihrem konkreten Fall aufgekl\u00e4rt zu werden.Der Inhalt des ErbvertragesF\u00fcr den Erbvertrag gilt im Prinzip das gleiche wie beim Testament und der lebzeitigen Zuwendung. Die beteiligten Personen beim Erbvertrag k\u00f6nnen prinzipiell alles frei vereinbaren, solange keine Pflichtteile verletzt werden. Ist das der Fall, k\u00f6nnen sich die benachteiligten Personen mit der Herabsetzungsklage dagegen wehren.Typische Anwendungsf\u00e4lle f\u00fcr einen Erbvertrag sind Erbverzichtsvertr\u00e4ge, Erbauskaufsvertr\u00e4ge (eine lebzeitige Zuwendung wird durch den sp\u00e4teren Verzicht eines Erbanspruches ausgeglichen) oder auch Erbeinsetzungsvertr\u00e4ge, wo Personen, die nicht dem Kreis der Erben angeh\u00f6ren, als Erben eingesetzt werden sollen. Dieser Fall kommt insbesondere dann vor, wenn keine Erben vorhanden sind. Der Erbvertrag kann noch weitere Aspekte erhalten, insbesondere bspw. Auflagen oder Bedingungen zum Erbe, oder aber auch die Einsetzung eines Willensvollstreckers.Die Form des ErbvertragesF\u00fcr den Erbvertrag gelten die Formvorschriften des Testaments, wonach ein Notar und zwei Zeugen involviert sein und den Vertrag beglaubigen m\u00fcssen.Haben Sie Fragen zum Erbvertrag &#8211; Ihr Anwalt f\u00fcr Erbrecht bietet professionelle Hilfe bei der Erstellung oder \u00dcberpr\u00fcfung Ihres Testamentes \/ Erbvertrages an!Professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt f\u00fcr Erbrecht bei der Erstellung des Testamentes \/ ErbvertragesWir als erfahrene Anw\u00e4lte unterst\u00fctzen und beraten Sie gerne im Rahmen der \u00dcberlegung oder Erstellung eines Testaments und Erbvertrages, stehen Ihnen aber auch als Testamentsvollstrecker zur Verf\u00fcgung. Neben den Personen, denen Sie etwas vererben m\u00f6chten, sollten Sie auch den ein oder anderen Gedanken zu Erbschaftsteuern und dergleichen einfliessen lassen. Hier gibt es M\u00f6glichkeiten, welche wir Ihnen gerne im Detail und auf Ihren konkreten Fall bezogen bei einem Beratungsgespr\u00e4ch n\u00e4herbringen. Es kann nat\u00fcrlich auch der umgekehrte Fall existieren, dass man als Erbe keinen Zugriff auf das Erbgut erh\u00e4lt, oder einem der Zugang dazu von anderen Personen verwehrt wird. Wir unterst\u00fctzen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihre Rechte.Ihre Beratung f\u00fcr Testamente &amp; Erbvertr\u00e4ge &#8211; Erbrechtsexperte &amp; Anwalt f\u00fcr das Testament oder den ErbvertragZun\u00e4chst kann man meinen, dass das Verfassen eines Testaments relativ einfach sei, da es ja bloss der letzte Wille einer Person ist, man relativ frei sein Erbe aufteilen und das Testament auch jederzeit wieder \u00e4ndern kann. Doch seien Sie sich gewahr, dass ein Testament stets auch die Gefahr eines Streits der Erben untereinander hervorrufen kann. Insbesondere dann, wenn grosse Abweichungen vom gesetzlichen Regime vorgenommen, oder neue Erben sehr deutlich beg\u00fcnstigt werden. Es gibt zahlreiche Alternativen, wie Sie Ihrem Wunsch entsprechend Ihr Verm\u00f6gen aufteilen k\u00f6nnen. Unsere Experten besch\u00e4ftigen sich t\u00e4glich mit Erbrechtskonstellationen und k\u00f6nnen Ihnen daher auf Ihre individuelle Situation ein passendes Konzept schneidern, welches im Idealfall allf\u00e4lligen Streitereien schon vorab den Wind aus den Segeln nimmt.Besonders wichtig zu betonen ist, dass es keine Blaupause f\u00fcr Testamente gibt, denn so einzigartig jede Situation ist, so individuell sollten auch die Testamente aussehen, und tun es auch. Je nachdem, wie komplex Ihre Situation ist, ob es zum Beispiel auch um die Nachfolge im Familienunternehmen geht, empfiehlt sich neben einem Testament auch ein Erbvertrag, in dem noch genauer bspw. die Nachfolge in einem Unternehmen, aber auch die eigene Pflege f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle geregelt werden k\u00f6nnen. F\u00fcr all diese Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.FAQ rund um das Thema TestamentWelche Vorschriften muss man beim Verfassen eines Testaments beachten? Art. 505 ZGB gibt vor, dass Testamente von Hand verfasst, mit Datum versehen und vom Verfasser unterschrieben sein m\u00fcssen. Zudem ist es ratsam, auch den Ort anzugeben, an dem es verfasst wurde, sodass sp\u00e4ter leichter ermittelbar ist, welches materielle Recht zur Anwendung kommen soll. Ein Testament kann dabei jeweils nur von einer Person errichtet werden und muss eindeutig, pr\u00e4zise und klar formuliert sein, um welche Nachlasssachen es sich handelt und wer diese erhalten soll. Diese Urkunde kann bei einem Notar, Anwalt oder sonst irgendwo hinterlegt und jederzeit in alle Richtungen ge\u00e4ndert oder auch als Ganzes widerrufen werden. Es soll nicht Sache der Nachlassverwalter oder Erben sein zu interpretieren, was denn der Erblasser mit einer Formulierung gemeint haben k\u00f6nnte. Wichtig ist, dass ein Testament die Pflichtteile, mit denen das Erbe beschr\u00e4nkt ist, beachtet. Werden diese verletzt, kann das Testament von den herabgesetzten Erben angefochten werden. Ein Testament kann auch \u00f6ffentlich vor einem Notar erkl\u00e4rt, oder in h\u00f6chster Not, insbesondere Todesgefahr, m\u00fcndlich vor zwei Zeugen erkl\u00e4rt werden, die dieses in der Folge vor einem Notar zu Protokoll geben m\u00fcssen.  Worin besteht der Unterschied zwischen dem Testament und dem Verm\u00e4chtnis? Das Testament, geregelt in den Art. 498 ff ZGB stellt das klassische und meist verbreitete Instrument der gewillk\u00fcrten Erbfolge dar. Darin verf\u00fcgt eine Person, wie der Nachlass zwischen den Erben aufzuteilen sei. Der Adressat sind also massgeblich die Erben des Testamentserrichters. Innerhalb dieses Testaments kann einer Person, die Erbe sein kann, aber nicht muss, eine Sache vermacht werden. Das Verm\u00e4chtnis ist in den Art. 484 ff ZGB geregelt und richtet sich insbesondere an bestimmte Verm\u00f6genswerte, die genau einer bestimmten Person vermacht werden soll. Das klassische Beispiel ist der Oldtimer, der dem Kind, das mit dem Verstorbenen die Leidenschaft f\u00fcr Oldtimer geteilt hat, vermacht werden soll. Denkbar ist aber genauso, dass bestimmte Verm\u00f6genswerte oder Sachen einer Person ausserhalb der Erbengemeinschaft vermacht werden soll. Klassischerweise werden dabei Patenkinder, gemeinn\u00fctzige Institutionen und dergleichen mehr bedacht. Zwei Dinge gilt es dabei stets zu beachten: Einerseits d\u00fcrfen die Pflichtteile der Erben durch das Verm\u00e4chtnis (wie auch schon nicht durch das Testament selbst) verletzt werden. Andererseits sind die Erben dazu verpflichtet, dem Verm\u00e4chtnisnehmer das Verm\u00e4chtnis herauszugeben und in speziellen F\u00e4llen sogar verpflichtet, dieses zu beschaffen.  \t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Hier finden Sie Ihren Anwalt f\u00fcr Fragen rund um den Erbvertrag und das Testament &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: &#105;n&#102;&#111;&#64;&#119;&#105;t&#116;&#105;&#98;&#45;&#108;&#97;w&#46;&#99;&#104;\u00d6ffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Erbrechtsexperten Montag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossenALS ANW\u00c4LTIN &amp; EXPERTIN F\u00dcR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINSAchtung Abzocke geh\u00f6rt zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel l\u00e4sst sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Scheidungsanw\u00e4ltin in Z\u00fcrich ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Scheidungen.TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.Weitere InfosAnwalt Z\u00fcrichErbrechtWillensvollstreckungPatientenverf\u00fcgungVorsorgevollmachtRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 27  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Ch","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt Testament &#8211; Erbvertrag","item":"https:\/\/www.anwalt-zuerich.attorney\/ch\/anwalt-testament-erbvertrag\/#breadcrumbitem"}]}]