Anwalt Vertragsrecht

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Bei jedweden vertragsrechtlichen Fragestellungen unterstützt und berät Sie unser Anwalt für Vertragsrecht.

Ihre Kanzlei zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Wichtige Vertragsverhandlungen sind eine heikle Sache. Oft geht es um viel Geld, kleine Klauseln mit grosser Wirkung oder um die Basis für eine lange Zusammenarbeit. Unser Anwalt für Vertragsrecht begleitet Sie in diesen Prozess, weisen Sie auf wichtige Punkte hin und nehmen auch gerne an den Verhandlungen selbst beratend oder federführend teil.

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Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

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Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Vertragsrecht

In der Schweiz herrscht das Prinzip der Privatautonomie, sowie der Vertragsfreiheit. Das bedeutet übersetzt, dass im Prinzip innerhalb gewisser Schranken jede Person mit jeder anderen Person einen Vertrag über grundsätzlich egal was schliessen kann. Und zwar auch in egal welcher Form. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob ein Vertrag nur mündlich, auf einer Serviette oder vor einem Notar abgeschlossen wird. Wer von jemandem ein Auto kaufen möchte, kann das in jeder der hier genannten Form tun. Dabei ist klar, dass sich hier durchaus Missverständnisse und Probleme stellen können, da der Abschluss eines Vertrages üblicherweise Rechtsfolgen nach sich zieht. Das Vertragsrecht, um konkrete Beispiele zu nennen, betrifft jeden Kauf, die Miete, Darlehen, Tausch, Werkherstellungen, Leihen oder auch Aufträge. In all diesen Fällen können sich Fragen stellen, die mithilfe des Vertragsrechtes beantwortet werden können. Im Streitfall ist es daher immer eine gute Idee, möglichst rasch den Rat eines Anwaltes für Vertragsrecht einzuholen, der die Rechtslage erläutern und Lösungsoptionen vorschlagen kann.

Wenn man Ihnen sagen würde, dass Sie täglich mehrere Verträge abschliessen, werden Sie vermutlich zunächst etwas ungläubig sein. Die Wahrheit ist jedoch, dass unser alltägliches Leben aus einer Vielzahl an Verträgen gekennzeichnet ist. Der Einkauf im Supermarkt, das Bestellen im Restaurant, das Ausleihen eines Films oder der Theaterbesuch. All diese Aktivitäten haben ein zugrunde liegendes Vertragsverhältnis gemeinsam. Meistens wird es hier keine vertragsrechtlichen Probleme geben. Dies muss aber nicht so sein. Wenn eine gekaufte Ware im Supermarkt schlecht ist, das Essen im Restaurant verspätet oder kalt serviert wurde, oder letztlich die DVD des ausgeliehenen Films nicht ordnungsgemäss abgespielt werden kann, stellen sich vertragsrechtliche Fragen. Neben diesen kleinen Dingen behandelt das Vertragsrecht natürlich grössere Angelegenheiten, wie etwa das Arbeitsrecht, das Mietverhältnis, eine Finanztransaktion, die Beauftragung eines Unternehmers oder den Kauf eines Autos.

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Vertragsrechtliche Streitigkeiten

Wenn die Leistung vom vertraglich vereinbarten Gegenstand abweicht, oder das Entgelt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt wird, so sind dies Probleme des Vertragsrechts, die mit anderen Rechtsgebieten, bspw. dem Obligationenrecht oder Betreibungsrecht in Verbindung stehen. Oftmals hat man rasch die Gewissheit, dass etwas nicht stimmt. Die Frage stellt sich dann, wie man seinen Anspruch auch durchsetzen kann. Unsere Experten in diesem Gebiet stehen Ihnen daher mit grosser Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und hohem Einsatz zur Verfügung, um Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Der beste Weg ist, einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren, wo wir Ihren Fall im Detail erörtern, Ihnen offen kommunizieren, wie wir die Situation einschätzen und wir gegbeenenfalls weitere Schritte besprechen können. Unser Anwalt für Vertragsrecht ist für Sie da!

Wesentliche Begriffe im Vertragsrecht

Der Auftrag

Als Ausfluss der Vertragsfreiheit und Privatautonomie können innerhalb der gesetzlichen Schranken jede Formen von Verträgen abgeschlossen werden. Gerade bei Dienstleistungen spricht man regelmässig von einem Auftragsverhältnis. So sind bspw. auch Verträge zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten als Aufträge zu qualifizieren. Aus diesem Auftragsverhältnis können sich Forderungen auf Auszahlung des vereinbarten oder eines angemessenen Entgelts ergeben, welche man juristisch auch durchsetzen kann. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Der Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag hat typischerweise die Überlassung einer bestimmten Summe Geld für eine gewisse oder auch unbestimmte Dauer, mit oder ohne Zins zum Inhalt. Dieser kann selbstverständlich auch zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden und unterliegt darüber hinaus keiner Formpflicht. Er kann daher auch mündlich abgeschlossen werden, mit allen Risiken, die das mit sich bringen kann. Wir raten daher stets dazu, den Darlehensvertrag schriftlich zu vereinbaren, sodass über die wichtigen Punkte keine Diskussion besteht. Insbesondere sollten dabei die Höhe der Summe, die Auszahlungs- sowie die Rückzahlungsmodalitäten, sowie etwaige Fristen und Fälligkeiten vereinbart werden. Wir erstellen gerne für Sie einen entsprechenden Vertrag oder prüfen einen bereits bestehenden. 

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist wohl der bekannteste Vertrag, der uns auch am häufigsten, beinahe täglich, unterkommt. Im Kern handelt sich dabei um eine Vereinbarung, wobei sich der Verkäufer verpflichtet, eine bestimmte Sache, den Kaufgegenstand, an den Käufer zu übergeben. Dieser wiederum geht damit die Verpflichtung ein, einen Kaufpreis an den Verkäufer zu entrichten. Dieses gegenseitige Verhältnis wird auch als Synallagma, als Band, bezeichnet. Nun ist klar, dass bereits in diesem Grundfall, Kaufsache und Kaufpreis, allerhand Schwierigkeiten und Probleme auftreten können. Was passiert etwa, wenn die übergebene Sache mangelhaft ist? Wer muss für diesen Schaden aufkommen? Wenn die Kaufsache geliefert werden muss, stellt sich die Frage, welche Partei diese Kosten übernimmt. Zudem: Wie und unter welchen Umständen kann man einen einmal geschlossenen Vertrag entgegen der lateinischen Formel «pacta sunt servanda» (Verträge sind einzuhalten) wieder auflösen? Man sieht, im Kaufrecht gibt es eine Fülle an Fragen, die einer Klärung zugeführt werden müssen, und die oftmals im Grundvertrag nicht vereinbart worden sind. Wenn Sie ein Anliegen im Kaufrecht haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten, die Sie mit Erfahrung, Fachkenntnis und persönlichem Engagement unterstützen und beraten.

Vertragskündigung

Die Kündigung ist ein Vertrag, wo es nicht der Willensübereinstimmung beider Parteien bedarf. Es genügt aus vertragsrechtlicher Sicht, wenn eine Partei diese Kündigung will. Die Kündigung kann dabei sowohl bei Kauf-, als auch bei Miet-, Werk-, Auftrags-, oder Arbeitsverträgen als Mittel zur Auflösung eines Vertrages angewandt werden. Selbstverständlich unterliegt sie dann mitunter den einschlägigen gesetzlichen Schranken. Im Kern bleibt sie ein Vertrag, der auch mithilfe der vertragsrechtlichen Auslegungsmethoden geprüft und analysiert, sowie in bestimmten Fällen auch angefochten werden kann. Wenn Sie planen, ein Vertragsverhältnis zu kündigen, oder Ihnen ein Vertrag gekündigt worden ist, kontaktieren Sie am besten umgehend einen Anwalt, wenn Sie rechtliche Fragen haben oder dagegen vorgehen wollen. Im Regelfall ist hier entscheidend, möglichst rasch und umfassend, rechtlich beraten und unterstützt vorzugehen, um die eigenen Rechte zu wahren und auch durchsetzen zu können. Unsere Experten unterstützen, beraten und vertreten Sie dabei gerne.

Der Reisevertrag

Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen REin Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.echtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.

Der Rücktritt vom Vertrag

Das alte lateinische Prinzip lautet «pacta sunt servanda», Verträge sind einzuhalten. Wer also von dieser Regel eine Ausnahme machen möchte, benötigt dafür einen rechtlichen Grund. Dies kann sich aus einer Vielzahl aus sogenannten Wurzelmängeln im Vertrag, oder aber sogenannten Leistungsstörungen nach der Vertragserfüllung ergeben. Denkbar ist ein Rücktritt vom Vertrag beispielsweise dann, wenn der Mangel an der übergebenen Sache so gross ist, dass dieser nicht behoben werden und die Sache in dem Zustand nicht sinnvoll benützt werden kann. In diesen Fällen kann vom Vertrag zurückgetreten und das bereits bezahlte Entgelt zurückverlangt werden. Solche, im Prinzip sehr simpel klingenden, Fälle sind regelmässig ohne anwaltlichen Nachdruck nicht lösbar. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen, ganz gleich, ob es sich bloss um die Mahnung einer offenen Forderung handelt, oder es um die komplexe Analyse und Prüfung, sowie die Rückabwicklung eines grösseren Vertragswerkes geht.

Vertragsabschluss

Vielfach denkt man zunächst nicht an diesen Zeitpunkt. In Wahrheit ist die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Vertrag zustande gekommen ist von überragender Bedeutung in der Praxis. Im Prinzip braucht es zum Zustandekommen eines Vertrages lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass der eine ein Angebot macht, welches der andere annimmt. Was sich simpel anhört, ist es auch oft, aber jedoch weit nicht immer. Strittige Punkte können sowohl die Frage sein, ob ein Vertrag zustande kam, und wenn ja, wann, und dann, worüber. All diese Fragen können Gegenstand von Diskussionen sein, bei denen man sich am besten anwaltlich beraten lässt. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

FAQ’s zum schweizerischen Vertragsrecht

Wieso sollten die AGBs von einem Rechtsanwalt verfasst werden?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gewissermassen das Fundament der geschäftlichen Tätigkeit, auf der alle weiteren Verträge aufbauen. Sie dienen dazu, für alle Verträge bindende Regelungen aufzustellen, die somit nicht jedes Mal neu formuliert werden müssen und auch den Mitarbeitern eine gewisse Routine in der Handhabung von vertragsrechtlichen Diskussionen geben. Diese AGBs sind aber nur dann auch wirksam, wenn sie auf die auftretenden Probleme eine Lösung anbieten. Es nützt gar nichts, wenn sich zig Bestimmungen zu Fragen der Haftung bei Lieferungen finden, wenn alle Produkte im Geschäft selbst verkauft werden und sich diese Fragen selten bis nie stellen werden. Ein Rechtsanwalt sorgt bei der Erstellung der AGBs nicht nur dafür, dass die Formulierungen präzise, juristisch einwandfrei und unmissverständlich gestaltet sind, sondern achtet auch darauf, dass die Bereiche des Geschäftsbetriebs, die es zu regeln gilt, auch von den AGBs entsprechend gedeckt sind. Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits folgt daraus, dass die AGBs in der Regel nicht anfechtbar sind, weil juristisch sauber und korrekt gearbeitet worden ist. Andererseits finden sich auf die möglicherweise auftretenden Probleme Antworten in den AGBs, weil individuell und auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestellt Regelungen getroffen worden sind.

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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Fragen zum Kartellrecht kann Ihnen unser Anwalt helfen. Auch im Arbeitsrecht ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Zürich.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Kartellrecht.
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