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Suchen Sie einen Anwalt für die Ausarbeitung oder Überprüfung Ihres Testamentes / Erbvertrages? Unser Erbrechtsexperte und Anwalt für’s Testament / Erbvertrag ist für Sie da!
Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren Wünschen am ehesten entspricht. Daneben werden alle Vorschriften penibel eingehalten und damit sichergestellt, dass Ihr Testament auch gilt und ihrem Wunsch entsprochen werden kann.
Das Testament eröffnet jeder volljährigen und urteilsfähigen Person, selbst darüber zu bestimmen, wer was vom Erbe erhalten soll. Man spricht auch von der gewillkürten Erbfolge. Bei dieser Urkunde kommt es massgeblich darauf an, dass sie konkret, präzise, formal richtig und rechtlich korrekt gestaltet ist. Weil es hier so hohe Anforderungen gibt, greift man regelmässig auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurück, der einem bei der Errichtung und bei der Prüfung behilflich ist. Die Kosten für das Testament entstehen wenn nur durch den Zeitaufwand eines Anwaltes, oder durch die Beglaubigung der Urkunde bei einem Notar. Ein exzellentes Testament darf einem durchaus etwas wert sein, weil es Streitigkeiten und Diskussionen unter den Erben verhindert und gleichzeitig sicherstellt, dass dem letzten Willen auch tatsächlich entsprochen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Infos vom Anwalt für Erbrecht zur gewillkürten Erbfolge mit Testament / Erbvertrag
- Anwalt Erbvertrag Testament
- Letztwillige Verfügung
- Wozu ein Testament/einen Erbvertrag? Wesentliche Infos vom Anwalt für Erbrecht zum Testament / Erbvertrag
- Was ist ein Testament?
- Was ist die Testamentsvollstreckung?
- Der Willensvollstrecker
- Was ist die gesetzliche Erbfolge?
- Was ist die Enterbung?
- Wie enterbe ich jemanden?
- Was ist ein Vermächtnis?
- Wofür braucht man einen Anwalt bei einem Vermächtnis?
- Professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Erbrecht bei der Erstellung des Testamentes / Erbvertrages
- Ihre Beratung für Testamente & Erbverträge – Erbrechtsexperte & Anwalt für das Testament oder den Erbvertrag
- FAQ rund um das Thema Testament
- Hier finden Sie Ihren Anwalt für Fragen rund um den Erbvertrag und das Testament – Routenplaner
- Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Erbrechtsexperten
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Infos vom Anwalt für Erbrecht zur gewillkürten Erbfolge mit Testament / Erbvertrag
Die gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser keine eigene Vorkehrung getroffen hat, die bspw. durch ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht werden kann. Hier sind dem Erblasser im Prinzip keine grossen Schranken gesetzt, es soll ihm also möglich sein, möglichst frei und individuell darüber zu entscheiden, wer was erhalten soll.
Auf eine Sache muss man allerdings besonders gut aufpassen: Das Gesetz zieht eine Schranke ein. Es darf durch ein Testament kein Pflichtteil verletzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass die gesetzlichen Erben zumindest ihren Pflichtteil aus dem Nachlass erhalten müssen. Das hat in der Praxis zur Folge, dass der Erblasser nur über die freie Quote, also den Teil des Nachlasses frei verfügen kann, der keinem Pflichtteilsanspruch unterliegt. Im Detail kann das relativ kompliziert werden, weshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr ratsam ist.
Anwalt Erbvertrag Testament
Unser Anwalt erstellt Ihr Testament und Ihren Erbvertrag
Da das Gesetz auch bei der sogenannten gewillkürten Erbfolge gewisse Regelungen vorsieht, ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, respektive das fertige Dokument einer Prüfung unterziehen zu lassen. Für die Absicherung ist es bspw. ratsam, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen, was sicherstellt, dass dieses Testament auch gefunden wird und so Ihrem letzten Willen auch entsprochen werden kann.
Wir unterstützen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass Ihr Testament formal und inhaltlich korrekt ist. Es ist möglich den Erbvertrag mit einem Ehevertrag zu kombinieren. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen eines Erbvertrags. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und lassen Sie sich individuell beraten.
Formfehler stellen bspw. regelmässig einen Anfechtungsgrund dar, der Streit und Zwist auslösen kann, welcher leicht vermeidbar gewesen wäre. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Streitigkeiten emotional und hitzig geführt werden, über Jahre hinweg andauern können und generell nicht zu einem guten Klima innerhalb einer Familie beitragen.
Letztwillige Verfügung
Jede natürliche Person, die älter als 18 Jahre und urteilsfähig ist, darf ein Testament verfassen, in welchem Bestimmungen und Regelungen zur Aufteilung des Nachlasses enthalten sind. Dabei muss natürlich auf die gesetzlichen Schranken, insbesondere den Pflichtteilsschutz, Rücksicht genommen werden. Ein Testament ist darüber hinaus jederzeit abänderbar oder kann auch als Ganzes widerrufen werden.
Es ist völlig verständlich, dass niemand gerne darüber nachdenkt, was passiert, wenn man stirbt. Dennoch ist uns allen klar, dass der Zeitpunkt irgendwann kommen wird. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten und im Vollbesitz seiner Kräfte einige Gedanken darauf zu verwenden, sich Gedanken über die Rechtsnachfolge zu machen. Wer soll erben, und wenn ja wie viel? Wir unterstützen Sie mit unseren spezialisierten Anwälten bei der Erstellung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen. Unser Partnernotariat beurkundet sogleich gerne die erstellte Urkunde.
Wozu ein Testament/einen Erbvertrag? Wesentliche Infos vom Anwalt für Erbrecht zum Testament / Erbvertrag
Wie erstelle ich ein Testament oder einen Erbvertrag in der Schweiz?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz sieht eine Erbfolge vor, welche für den Fall zur Anwendung gelangt, dass kein anderer Wille vorliegt. Als Erblasser können Sie in Teilen aber selbst darüber bestimmen, wer wieviel von Ihrem Erbe erhalten soll. Dafür gibt es die Rechtsinstitute des Testaments und des Erbvertrages.
Was ist ein Testament?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Man muss beim Erbe zwischen zwei grossen Teilen unterscheiden: Es gibt den sogenannten Pflichtteil, und die freie Masse (frei verfügbare Quote).
Der Pflichtteil ist jener Teil des Erbes, über den nicht frei disponiert werden kann. Dieser kann auch nicht Teil eines Testaments sein. Haben Sie bspw. Kinder, so stehen Ihnen jedenfalls ihre jeweiligen Pflichtteile zur Verfügung. Diese sind aber prozentuell berechnet, und daher bleibt immer noch eine freie Masse übrig, über diese mittels Testament verfügen können. Das Testament ist der verschriftliche letzte Wille, in dem Sie festhalten, wie Ihr Erbe aufzuteilen ist. Wichtig ist dabei, dass die Formulierungen präzise und zweifelsfrei gewählt sind, und dass alle Formvorschriften eingehalten sind.
Ist das nicht der Fall, kann auch ein Testament durch die Nachkommen angefochten werden und im schlimmsten Fall für ungültig erklärt werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann dieser Gefahr vorbeugen.
Was steht in einem Testament?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Üblicherweise wird ein Testament erstellt, um spezifisch den Nachlass zu regeln und nicht auf die gesetzlichen Regelungen zurückzugreifen. Man kann also die frei verfügbare Quote einzelnen Personen zuweisen, bestimmte Gegenstände explizit einer Person zuweisen, oder auch einen Teil seines Nachlasses an Personen vermachen, welche keine Erben sind.
Die Form des Testaments
Das Gesetz zählt taxativ auf, in welcher Form ein Testament zu errichten ist: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament oder das Nottestament.
Eigenhändige Testamtent
Das eigenhändige Testament zeichnet aus, dass der Erblasser dieses selbst handschriftlich verfasst, mit einem Datum versieht und unterschreibt, ohne offensichtliche Mitwirkung anderer Personen.
Öffentliche Testament
Das öffentliche Testament wird von einem Notar nach den Wünschen des Erblassers verfasst und dieser bezeugt in der Folge unter Anwesenheit zweier Zeugen, dass dieses Testament seinem Willen entspreche. Der Vorteil liegt auf der Hand: Da es von einer fachkundigen Person verfasst wird, sollten sich keine Widersprüche oder Interpretationsspielräume darin finden.
Nottestament
Das Nottestament kann zur Anwendung gelangen, wenn sich der Erblasser in unmittelbarer Lebensgefahr befindet und gewissermassen in letzter Sekunde zwei Zeugen seinen letzten Willen mitteilt. Diese beiden Personen haben in der Folge diesen Willen dem Gericht zu Protokoll zu geben.
Worauf muss man achten, wenn man im Testament etwas vermachen möchte?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Die Erbschaft und das Vermächtnis sind nicht ein und dasselbe und ziehen unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. Weil das so ist, muss man unbedingt darauf achten, dass aus dem Testament klar hervorgeht, wobei es sich um ein Vermächtnis, und wobei um eine Erbschaft handelt. Wer hier unpräzise formuliert, löst mit einiger Wahrscheinlichkeit Streitigkeiten zwischen den (vermeintlichen) Erben und den (vermeintlichen) Vermächtnisnehmern aus. Je klarer, präziser und eindeutiger die Dinge formuliert und klargestellt werden, desto weniger Raum bleibt für Diskussionen im Nachhinein.
Die Empfehlung lautet daher, sich in Ruhe Zeit für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht zu nehmen, um alle Punkte durchzugehen und in der Folge ein zweifelsfreies und juristisch einwandfreies Testament zu haben. Auch, wer bereits selbst ein Testament verfasst hat, sollte es im Nachhinein von Anwälten prüfen lassen. Mitunter tauchen Fragezeichen auf, welche man vorab nicht bedacht hat.
Tipps und Tricks bei der Testamentserrichtung
Der wichtigste Rat ist wohl, sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung und der Errichtung eines Testaments zu beschäftigen. Regelmässig ist es so, dass die Wünsche zwar rasch formuliert sind, aber die praktische Umsetzung dieser aufwändig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt. Wer also bereits zu einem Zeitpunkt, wo von einem natürlichen Ableben nicht ausgegangen werden muss, eine klare Vorstellung davon hat, wie der Nachlass geregelt werden soll und dies auch verschriftlicht hat, ist klar im Vorteil.
Wie verfasse ich ein Testament?
Jedes Testament muss die folgenden Merkmale zwingend beinhalten: Handschriftlichkeit, Lesbarkeit, aktuelles Datum, Ort und Unterschrift.
Nur Testamente, die diesen Kriterien entsprechen, sind gültig. Die Erfüllung all dieser Kriterien heisst aber noch nicht, dass der Inhalt des Testaments wirksam ist. Um hier keine Fehler zu machen oder Dinge zu übersehen ist die Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr empfehlenswert.
Nachträgliche Änderungen eines Testaments
Regelmässig gibt es Fälle, wo Menschen ihr Testament noch einmal ändern. Dies ist an sich völlig unproblematisch. Schwieriger gelagert sind Fälle, wo nicht mehr ganz klar erkennbar ist, ob die Person noch Herrin ihrer Sinne ist, um das landläufig auszudrücken. Ein typischer Fall ist eine betagte Person, welche an Demenz leidet, und dennoch noch einmal ihr Testament ändert und bspw. ganz andere Personen plötzlich Hauptbegünstigte sind. Die Benachteiligten denken in der Folge oft nach, ob man diese Änderung nicht anfechten könne. Das ist prinzipiell auch möglich. In der Folge werden dann zahlreiche Zeugen geladen, die Auskunft darüber geben sollen, ob das, was der Person am Testament geändert hat, auch ihrem Willen entsprochen hat und ob sie auch in der Lage war, dies zu begreifen. Die Diagnose der Demenz reicht bspw. noch nicht aus, um eine Änderung des Testaments anfechten zu können. Es kommt, wie so oft, schon auf die konkreten Umstände an.
Kosten des Testaments / Erbvertrages
Die Fehlerlosigkeit eines Testaments ist aus mehreren Gründen von grosser Wichtigkeit. Es sollen die Begünstigten wissen, was sie erhalten, und es sollen alle Personen der Erbengemeinschaft gut erkennen können, wie der letzte Wille des Erblassers gemeint ist. Letztlich muss auch die Echtheit zweifelsfrei feststellbar sein.
Das eigenhändig verfasste handschriftliche Testament ist mit überhaupt keinen Kosten verbunden, wenn man es tatsächlich nur verfasst und dann sicher verwahrt. Es ist jedoch nicht sehr empfehlenswert, keine neutrale und fachkundige Person zumindest mit einer Prüfung zu betrauen. Um die Echtheit noch einmal stärker abzusichern lassen viele Personen ihr Testament von einem Notar beglaubigen. Dies soll noch einmal den Glauben in eine Fälschung oder dergleichen zerstören. Diese Kosten bewegen sich im niedrigen Bereich und belaufen sich auf meist nicht mehr als einige Hundert Franken. Wenn man hingegen das gesamte Testament verfassen lässt, wofür im Einzelnen gute Gründe sprechen können, so ist das natürlich je nach Aufwand mit höheren Kosten verbunden. Das gleiche gilt für den Erbvertrag, dessen Gebühren sich auf bis zu einem Promille des Nettovermögens belaufen können.
Was ist die Testamentsvollstreckung?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Der Erblasser kann eine Person bestimmen, welche nach seinem Ableben das Erbe in seinem Sinne verwalten, aufteilen und sortieren soll. Insbesondere dann, wenn ein Testament existiert, kann es sinnvoll sein, eine vertrauensvolle nahestehende, oder eine fachlich versierte fremde Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wird keine Person bestimmt, so trifft das Nachlassgericht diese Entscheidung.
Der Willensvollstrecker
Viele Erblasser bestimmten in ihrem Testament eine Person, meist einen Rechtsanwalt, der im Falle des Ablebens den Nachlass verwalten und aufteilen soll. Dies macht nicht nur bei komplexen Nachlassverfahren Sinn, sondern ist auch bei einer grossen Erbengemeinschaft zu empfehlen. Der Willensvollstrecker als neutrale und kompetente Person stellt sicher, dass alle zu ihrem Recht kommen und der letzte Wille vollstreckt wird. Da diese Aufgaben durchaus umfangreich sein können, hat der Willensvollstrecker auch Anspruch auf eine angemessene Entlohnung.
Weitere Infos zur Willensvollstreckung
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Gesetz regelt die Erbfolge, wenn der Erblasser keine spezifischen Regelungen getroffen hat. Man unterscheidet hier nach Personen, welche in Ordnungen eingeteilt werden. Die erste Ordnung umfasst die eigenen Kinder und deren Nachkommen, die zweite Ordnung umfasst die Eltern und deren Nachkommen. Daneben ist prinzipiell der überlebende Ehegatte erbberechtigt. Die nächst höhere Ordnung kommt nur zum Tragen, wenn aus der unteren Ordnung keine Person mehr übrig bleibt.
Im Detail sind die Berechnungen oft heikel und kompliziert, da es immer auf die Art und die Anzahl der Personen darauf ankommt. Jedenfalls wichtig zu beachten ist aber auch, dass Personen selbstverständlich auch auf ihr Erbe verzichten können.
Was ist die Enterbung?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Die Enterbung führt dazu, dass ein Erbe eben nichts aus dem Nachlass erhält. Um dies zu erwirken, bedarf es allerdings schwerwiegender Gründe, wie es das Gesetz nennt. Dabei denkt man insbesondere an schwere Straften gegen den Erblasser oder andere nahe Angehörige ebenso wie grobe Pflichtverletzungen innerhalb einer Familie (Sorge, Unterstützung wenn sie nötig ist, etc.). Im Einzelfall wird das sodann geprüft und festgestellt.
Wie enterbe ich jemanden?
Prinzipiell kann man die Erben auf ihren Pflichtteil kürzen, der der Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils entspricht. Es steht allerdings ausser Frage, dass es Konstellationen geben mag, wo man durchaus zur Einsicht gelangen kann, dass eine Person nicht einmal diesen Betrag «verdient» hat. Wir sprechen hier von der Begehung einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder nahe Angehörige, oder aber auch eine Straftat, wegen der die Person zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Im Detail kann die Angelegenheit kompliziert werden, weshalb eine Beratung mit einem Rechtsanwalt sehr anzuraten ist.
Was ist ein Vermächtnis?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag: Das Vermächtnis betrifft Personen, welche nicht als gesetzliche Erben eingesetzt sind. Oftmals gibt es Konstellationen, wo ein Erblasser bspw. einem langjährigen Freund seinen Oldtimer vermachen möchte, da diese stets gemeinsam damit unterwegs waren. Dies kann in einem Testament festgehalten werden. Der Vermächtnisnehmer hat vorderhand aber nur einen obligationsrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe der Sache (in dem Fall den Oldtimer). Um hier im Detail Klarheit und Sicherheit zu haben, ist das Gespräch mit einem Rechtsanwalt von Vorteil.
Wofür braucht man einen Anwalt bei einem Vermächtnis?
Erbrechtsexperte & Anwalt Testament Erbvertrag:: Bei der Nachlassplanung, auf die der Erblasser selbst mittels Testament oder Erbvertrag Einfluss nehmen möchte, kann es sehr schnell recht kompliziert werden. Dabei geht es weniger um das eigentliche Vorhaben, welches dem Erblasser meist wohl bewusst ist. Es geht mehr darum, dass dieser Wille zweifelsfrei und korrekt formuliert ist. Wer also etwas vermachen möchte, sollte das im Testament auch eindeutig so benennen. Und wer hingegen manche mehr, und manche weniger mit einem Teil seines Erbes betrauen möchte, sollte sich der gesetzlichen Schranken und formalen Rahmenbedingungen bewusst sein.
Letztlich geht es auch darum, allfällige Streitigkeiten und Diskussionen, bis hin zu Zerwürfnissen zwischen den Erben zu vermeiden. Dies gelingt am besten mit einem zweifelsfrei formulierten, formal richtigen und juristisch exakten Testament oder dergleichen. Dabei unterstützen Sie unsere Anwälte ganz nach Ihren Wünschen entweder bei dem kompletten Prozess von der Erarbeitung bis zur Erstellung, oder aber auch nur mit rechtlichen Hinweisen oder der Prüfung eines bereits verfassten Dokuments.
Der Erbvertrag
Anders als beim Testament bedarf es bei einem Erbvertrag der Zustimmung (und Unterschrift) sowohl des Erblassers und des Begünstigten, da es sich um einen bindenden Vertrag handelt. Jede natürliche Person, welche über 18 Jahre alt und urteilsfähig ist, kann einen Erbvertrag vereinbaren.
In manchen Fällen soll bereits zu Lebzeiten ein bestimmter Vermögenswert ausgesondert und an eine spezielle Person oder einen Personenkreis vererbt werden. Für diesen Fall steht die Möglichkeit eines Erbvertrages offen. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zum Testament: Einerseits bedarf es bei diesem Vertrag der Zustimmung zweier Parteien: der des Erblassers, und der des Begünstigten. Zum anderen erhält der Begünstigte bereits zu Lebzeiten eine Anwartschaft auf einen bestimmten Vermögenswert, den er im Todesfall des Erblassers erhält. Es gilt auch hier im Detail wachsam zu sein, damit keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden und der Vertrag rechtlich wirksam zustande kommt. Vereinbaren Sie daher einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei, um über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall aufgeklärt zu werden.
Der Inhalt des Erbvertrages
Für den Erbvertrag gilt im Prinzip das gleiche wie beim Testament und der lebzeitigen Zuwendung. Die beteiligten Personen beim Erbvertrag können prinzipiell alles frei vereinbaren, solange keine Pflichtteile verletzt werden. Ist das der Fall, können sich die benachteiligten Personen mit der Herabsetzungsklage dagegen wehren.
Typische Anwendungsfälle für einen Erbvertrag sind Erbverzichtsverträge, Erbauskaufsverträge (eine lebzeitige Zuwendung wird durch den späteren Verzicht eines Erbanspruches ausgeglichen) oder auch Erbeinsetzungsverträge, wo Personen, die nicht dem Kreis der Erben angehören, als Erben eingesetzt werden sollen.
Dieser Fall kommt insbesondere dann vor, wenn keine Erben vorhanden sind. Der Erbvertrag kann noch weitere Aspekte erhalten, insbesondere bspw. Auflagen oder Bedingungen zum Erbe, oder aber auch die Einsetzung eines Willensvollstreckers.
Die Form des Erbvertrages
Für den Erbvertrag gelten die Formvorschriften des Testaments, wonach ein Notar und zwei Zeugen involviert sein und den Vertrag beglaubigen müssen.
Professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Erbrecht bei der Erstellung des Testamentes / Erbvertrages
Wir als erfahrene Anwälte unterstützen und beraten Sie gerne im Rahmen der Überlegung oder Erstellung eines Testaments und Erbvertrages, stehen Ihnen aber auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Neben den Personen, denen Sie etwas vererben möchten, sollten Sie auch den ein oder anderen Gedanken zu Erbschaftsteuern und dergleichen einfliessen lassen. Hier gibt es Möglichkeiten, welche wir Ihnen gerne im Detail und auf Ihren konkreten Fall bezogen bei einem Beratungsgespräch näherbringen. Es kann natürlich auch der umgekehrte Fall existieren, dass man als Erbe keinen Zugriff auf das Erbgut erhält, oder einem der Zugang dazu von anderen Personen verwehrt wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihre Rechte.
Ihre Beratung für Testamente & Erbverträge – Erbrechtsexperte & Anwalt für das Testament oder den Erbvertrag
Zunächst kann man meinen, dass das Verfassen eines Testaments relativ einfach sei, da es ja bloss der letzte Wille einer Person ist, man relativ frei sein Erbe aufteilen und das Testament auch jederzeit wieder ändern kann. Doch seien Sie sich gewahr, dass ein Testament stets auch die Gefahr eines Streits der Erben untereinander hervorrufen kann. Insbesondere dann, wenn grosse Abweichungen vom gesetzlichen Regime vorgenommen, oder neue Erben sehr deutlich begünstigt werden. Es gibt zahlreiche Alternativen, wie Sie Ihrem Wunsch entsprechend Ihr Vermögen aufteilen können. Unsere Experten beschäftigen sich täglich mit Erbrechtskonstellationen und können Ihnen daher auf Ihre individuelle Situation ein passendes Konzept schneidern, welches im Idealfall allfälligen Streitereien schon vorab den Wind aus den Segeln nimmt.
Besonders wichtig zu betonen ist, dass es keine Blaupause für Testamente gibt, denn so einzigartig jede Situation ist, so individuell sollten auch die Testamente aussehen, und tun es auch. Je nachdem, wie komplex Ihre Situation ist, ob es zum Beispiel auch um die Nachfolge im Familienunternehmen geht, empfiehlt sich neben einem Testament auch ein Erbvertrag, in dem noch genauer bspw. die Nachfolge in einem Unternehmen, aber auch die eigene Pflege für den Fall der Fälle geregelt werden können. Für all diese Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
FAQ rund um das Thema Testament
Art. 505 ZGB gibt vor, dass Testamente von Hand verfasst, mit Datum versehen und vom Verfasser unterschrieben sein müssen. Zudem ist es ratsam, auch den Ort anzugeben, an dem es verfasst wurde, sodass später leichter ermittelbar ist, welches materielle Recht zur Anwendung kommen soll. Ein Testament kann dabei jeweils nur von einer Person errichtet werden und muss eindeutig, präzise und klar formuliert sein, um welche Nachlasssachen es sich handelt und wer diese erhalten soll. Diese Urkunde kann bei einem Notar, Anwalt oder sonst irgendwo hinterlegt und jederzeit in alle Richtungen geändert oder auch als Ganzes widerrufen werden. Es soll nicht Sache der Nachlassverwalter oder Erben sein zu interpretieren, was denn der Erblasser mit einer Formulierung gemeint haben könnte. Wichtig ist, dass ein Testament die Pflichtteile, mit denen das Erbe beschränkt ist, beachtet. Werden diese verletzt, kann das Testament von den herabgesetzten Erben angefochten werden. Ein Testament kann auch öffentlich vor einem Notar erklärt, oder in höchster Not, insbesondere Todesgefahr, mündlich vor zwei Zeugen erklärt werden, die dieses in der Folge vor einem Notar zu Protokoll geben müssen.
Das Testament, geregelt in den Art. 498 ff ZGB stellt das klassische und meist verbreitete Instrument der gewillkürten Erbfolge dar. Darin verfügt eine Person, wie der Nachlass zwischen den Erben aufzuteilen sei. Der Adressat sind also massgeblich die Erben des Testamentserrichters. Innerhalb dieses Testaments kann einer Person, die Erbe sein kann, aber nicht muss, eine Sache vermacht werden. Das Vermächtnis ist in den Art. 484 ff ZGB geregelt und richtet sich insbesondere an bestimmte Vermögenswerte, die genau einer bestimmten Person vermacht werden soll. Das klassische Beispiel ist der Oldtimer, der dem Kind, das mit dem Verstorbenen die Leidenschaft für Oldtimer geteilt hat, vermacht werden soll. Denkbar ist aber genauso, dass bestimmte Vermögenswerte oder Sachen einer Person ausserhalb der Erbengemeinschaft vermacht werden soll. Klassischerweise werden dabei Patenkinder, gemeinnützige Institutionen und dergleichen mehr bedacht. Zwei Dinge gilt es dabei stets zu beachten: Einerseits dürfen die Pflichtteile der Erben durch das Vermächtnis (wie auch schon nicht durch das Testament selbst) verletzt werden. Andererseits sind die Erben dazu verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis herauszugeben und in speziellen Fällen sogar verpflichtet, dieses zu beschaffen.
Hier finden Sie Ihren Anwalt für Fragen rund um den Erbvertrag und das Testament – Routenplaner
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Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Scheidungsanwältin in Zürich ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Scheidungen.
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