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Hatten Sie einen Unfall? Ist bei einer Operation etwas schief gelaufen? Wurde Ihr Rentenanspruch gekürzt? Hält Ihre Pensionskasse Ihr Altersguthaben zurück? Möchten Sie einen Schadensersatz- oder eine Versicherungsleistung durchsetzen? Suchen Sie einen Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht? Unsere Rechtsanwälte sind Experten im Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Unser Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen uns für Sie gegen Ihre Versicherung zur Wehr!
Ihre Anwältin
Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Inhaltsverzeichnis
- Ein spezialisierter Anwalt vertritt Sie in allen Versicherungs- und Haftpflichtfragen
- Experte für Schadenersatzansprüche
- Ihre juristische Beratung im Haftpflichtrecht von Ihrem Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht
- Wissenswertes zum Schadenersatz und der Genugtuung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht
- Anwaltliche Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht in der Region Zürich
- Ihr Rechtsanwalt für AHV und Invalidenversicherung
- Das Arbeitslosenversicherungsrecht
- Die Arbeitslosenversicherung im Ausland
- Was versteht man unter der beruflichen Vorsorge (BV)?
- Anwaltliche Unterstützung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht bei Sach- und Vermögensschäden
- Hier finden Sie Ihren Anwalt und Experten für das Haftplicht- und Versicherungsrecht in Zürich – Routenplaner
- Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Haftpflicht- und Versicherungsrecht in Zürich
Ein spezialisierter Anwalt vertritt Sie in allen Versicherungs- und Haftpflichtfragen
Dieses Rechtsgebiet umfasst viele verschiedene Konstellationen und Bereiche, wie etwa Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherungsnehmer, aber auch Konflikte, die zwischen zwei Personen im Nachgang bspw. eines Verkehrsunfalles entstehen können.
Experte für Schadenersatzansprüche
Für das Haftpflicht typisch sind Konstellationen, wo (wechselseitig) Schadenersatzansprüche entstehen können. Es ist daher klug, sich mit einem spezialisierten Anwalt die Situation genau anzusehen, und sich dann für weitere Schritte beraten zu lassen. Wir sind dabei bei allen Fragen der Vertragshaftung, bei Sachschäden, Tierhalterhaftung, Werkeigentümerhaftung und Geschäftsherrenhaftung ebenso, wie bei vertraglichen und ausservertraglichen haftpflichtsrechtlichen Fragen jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen und beraten Sie gerne unverbindlich, oder vertreten Ihre Interessen in der Folge auch vor Gericht. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
Ihre juristische Beratung im Haftpflichtrecht von Ihrem Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, weshalb eine juristische Beratung nur von Vorteil sein kann, wenn man bspw. an Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge oder das Sozialversicherungsrecht denkt.
Ein heikles Feld im Haftpflichtrecht betrifft Spitäler, Ärzte oder Produzenten von Medikamenten. Es passiert nicht selten, dass hier zwischen Patient/Konsument und behandelndem Arzt/Spital Ansprüche geltend gemacht werden. Die geschädigte Person muss einen wie auch immer gearteten Ersatz in der Höhe erhalten, so dass sie wie vor einem Behandlungsfehler/Unfall etc. gestellt ist.
Eine fundierte und sachkundige Beratung erfahrener Anwälte in diesem Bereich ist daher ein ganz wichtiger Baustein, um eine unangenehme Situation bestmöglich lösen und abwickeln zu können. Gerade Behandlungsfehler oder Unfälle können vor allem auch finanziell sehr hohe Forderungen auslösen, da der Schutz der geschädigten Person sehr weit ausgelegt wird.
Wissenswertes zum Schadenersatz und der Genugtuung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht
Stellen Sie sich vor, es hat jemand einen Unfall gehabt, oder eine schlechte ärztliche Behandlung erleiden müssen, durch die dauerhafte Schäden wie etwa körperliche Beeinträchtigung und Schmerzen, vielleicht psychische Erkrankungen etc. hervorgerufen wurden. Das Gesetz sieht in solchen Fällen vor, dass die geschädigte Person einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich in Form der Genugtuung hat. Zudem kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, wenn eine irgendwie geartete Beeinträchtigung beim Geschädigten aufgrund eines Schadens eingetreten ist. Im Detail sind solche Konstellationen oft schwierig, da die beiden beteiligten Parteien nachvollziehbarer Weise andere Interessen verfolgen. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt in diesem Bereich beraten und unterstützen zu lassen.
Neben den bereits geschilderten Konstellationen können ähnliche Probleme aber auch bei Krankentagegeldversicherungen, jeglichen Autoversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Zusatzversicherungen auftreten. Lassen Sie sich fachkundig beraten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Körperverletzung in der Schweiz
Wer einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Ersatz. Diese allgemeine Regel ist bekannt und leuchtet ein. In manchen Fällen dehnt sich der Anspruch auch auf andere Personen aus, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Dabei ist wichtig zu betonen, dass es hier dann nicht mehr um einen Ersatz im eigentlichen Sinne geht, sondern um eine Anerkennung des erlittenen immateriellen Schadens, der etwa in Leid, Trauer oder Schmerzen bestehen kann. Neben dem Schadenersatz kann bspw. Bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen ein Anspruch auf Genugtuung (Schmerzensgeld) bestehen, die eine Art Wiedergutmachung darstellen soll.
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht in der Region Zürich
Im Versicherungsrecht stehen sich regelmässige eine Person, die eine Leistung möchte, und die Versicherung, die diese bezahlen soll, gegenüber. Es ist sofort klar, dass es hier unter Umständen unterschiedliche Interessenlagen gibt. Wenn auch auf den ersten Blick ein Anspruch sonnenklar erscheint, so muss dieser oftmals detailliert und fundiert nachgewiesen und dargestellt werden. Unsere Experten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts haben jahrelange Erfahrung und unterstützen, beraten und vertreten Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Sie können ganz einfach einen Beratungstermin bei uns in der Kanzlei vereinbaren, bei welchem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren und besprechen, sowie gleich weitere Schritte, sollten diese notwendig sein, vereinbaren können.
Ihr Rechtsanwalt für AHV und Invalidenversicherung
Wie Sie wissen, gibt es in der Schweiz das sogenannte Drei-Säulen-Modell, wovon die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Systems bilden. Jede Person, welche in der Schweiz dauerhaft arbeitet oder wohnt, ist automatisch in der AHV versichert. Es können in Zusammenhang mit diesen Pflichtversicherungen Fragen zu den Themen Aufschub der Rente oder umgekehrt die Frühpensionierung, aber auch in Einzelfällen zu Abgrenzungsfragen auftreten. Oft ist nicht eindeutig feststellbar, ob etwas in die AHV fällt oder nicht. Denken Sie bspw. an Depression oder Traumata. Sollten Sie ein Anliegen in Bezug auf AHV oder Invalidenversicherung oder andere Ergänzungsleistungen haben, zögern Sie bitte nicht, einen unserer spezialisierten Anwälte zu kontaktieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Das Arbeitslosenversicherungsrecht
In der Schweiz ist das SECO, Staatssekretariat für Wirtschaft, die Arbeitsmarktbehörde, die gemeinsam mit den Kantonen, regionalen Arbeitsvermittlungszentren, sowie der Arbeitslosenkasse selbst dafür verantwortlich zeichnet, die Arbeitslosigkeit so niedrig als möglich zu halten und Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und sie in Beschäftigung zu halten.
Die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzenentschädigung
Die Arbeitslosenversicherung kommt für Lohnverluste aufgrund eines Arbeitsausfalles oder bei Arbeitslosigkeit auf. Die Insolvenzentschädigung dient als Absicherung für Arbeitnehmer, wenn die Arbeitgeberin zahlungsunfähig geworden ist. Sie ersetzt die letzten vier Monatslöhne des Arbeitsverhältnisses gemäss Art. 52 AVlG. Dabei müssen Sie das folgende Verfahren einhalten: Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung müssen offene Lohnforderungen vorliegen, die Sie geltend machen wollen. Sie müssen dabei Ihre Arbeitgeberin schriftlich annahmen, und wenn dies erfolglos geblieben ist, über das Betreibungs- bzw. Konkursamt Ihren Anspruch geltend machen. Letztlich muss zudem das Formular «Antrag auf Insolvenzentschädigung» innert 60 Tagen ab Veröffentlichung des Konkurs im Schweizerischen Handelsamtsblattes eingereicht werden, um den Anspruch wirksam durchsetzen zu können.
Was passiert, wenn man selbst kündigt?
Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht: Hierbei kommt es auf die Gründe darauf an, weshalb die Kündigung erfolgt ist. Ist diese schuldhaft erfolgt, so kann dies Konsequenzen für die Anspruchsberechtigung gegenüber der Arbeitslosenkasse haben. Im schwersten Fall, also einer Kündigung ohne entschuldbaren Grund, kann der Anspruch für bis zu 60 Tage eingefroren werden.
Die Arbeitslosenversicherung im Ausland
Prinzipiell greift die Arbeitslosenversicherung nach einer Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt, der länger als ein Jahr angedauert hat, auch wieder in der Schweiz. Voraussetzung dafür ist für niedergelassene Ausländer wie für Schweizer Bürger gleichermassen, dass sie im Ausland einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und diesen Nachweis auch erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist diese Person für den Zeitraum von einem Jahr nach der Rückkehr von der Erfüllung von Beitragszeiten für den Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen befreit. Für Personen aus Drittstaaten, also weder Staatsbürger der EU noch der EFTA, bestimmt der Bundesrat, unter welchen Bedingungen die Befreiung von der Erfüllung von Beitragszeiten erfolgen kann. Siehe hier zu das AVlG, im Speziellen Art. 13 und Art. 14 Abs. 3. AVlG. Holen Sie sich Rat bei unserem Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht!
Was versteht man unter der beruflichen Vorsorge (BV)?
Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht: Die erste und die zweite Säule kommt allen Arbeitnehmern zugute, welche versichert sind und mehr als 21330 Franken verdienen (Stand 2020). Das Ziel ist, mit diesen beiden Säulen ein Renteneinkommen von etwa 60% des Letztgehalts zu erreichen. Diese Versicherung ist vorgeschrieben und startet mit dem Arbeitsbeginn (jedoch frühestens ab 17). Bis zum Alter von 24 Jahren dienen die bezahlten Beiträge allerdings nur dazu, das Risiko von Tod und Invalidität abzusichern. Danach wird bis zum Eintritt in die Pension für die Rente im Alter gespart. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen oder selbst eine zu errichten.
Was passiert mit der Arbeitslosenversicherung, wenn man selbst kündigt? Hierbei kommt es auf die Gründe darauf an, weshalb die Kündigung erfolgt ist. Ist diese schuldhaft erfolgt, so kann dies Konsequenzen für die Anspruchsberechtigung gegenüber der Arbeitslosenkasse haben. Im schwersten Fall, also einer Kündigung ohne entschuldbaren Grund, kann der Anspruch für bis zu 60 Tage eingefroren werden.
Anwaltliche Unterstützung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht bei Sach- und Vermögensschäden
Man kann in der Schweiz nicht nur natürliche Personen, also Menschen, gegen alles Mögliche versichern. Vielmehr ist es auch möglich (und durchaus gängig), Sachen (Gegenstände, Wertsachen, etc.) zu versichern. Darüber hinaus kennen Sie bestimmt auch so genannte Reiserücktrittsversicherungen oder Diebstahlversicherungen. Nur eine spezialisierter Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht kann Ihre Interessen optimal vertreten.
Als generelle Bemerkung kann man festhalten, dass es oftmals auf die Beweislast darauf ankommt, wie leicht ein Anspruch durchsetzbar ist. In vielen Fällen ist es sogar so, dass die Versicherung beweisen muss, dass der Umstand, weshalb sie zahlungspflichtig wäre, eben genau nicht eingetreten ist. Für all diese Feinheiten und Details lohnt es sich, einen anwaltlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen, um nicht auf allfällig zustehende Leistungen verzichten zu müssen. Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht ist für Sie da!
Hier finden Sie Ihren Anwalt und Experten für das Haftplicht- und Versicherungsrecht in Zürich – Routenplaner
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Haftpflicht- und Versicherungsrecht in Zürich
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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