SCHEIDUNGSANWALT
Was macht einen guten Scheidungsanwalt aus?
Scheidungsanwalt Zürich: nachfolgend aufgeführt sind die Kriterien für einen guten Scheidungsanwalt, welche unter anderen aus Umfragen und Gesprächen mit meinen Scheidungs-Mandaten zusammengetragen worden sind:
- der erste Eindruck des Scheidungsanwalts ist meistens entscheidend;
- die Professionalität beim ersten Beratungsgespräch, d.h. das vermittelte Wissen über den Ablauf der Scheidung, der verschiedenen Möglichkeiten und Vorgehensweisen durch den Scheidungsanwalt ist für den Klienten entscheidend;
- die Empfehlungen durch Bekannte und Freunde, welche bereits positive Erfahrungen mit diesem Rechtsanwalt für Familienrecht gemacht haben, sind außerdem wichtig;
- anzumerken ist, dass nicht immer ist der teuerste Scheidungsanwalt in Zürich auch der Beste ist. Vielmehr kommt es auf das Fachwissen des Anwalts gerade im Bereich des schweizerischen Familienrecht an;
- Entscheidend ist auch eine schnelle und effiziente Vorgehensweise des Scheidungsanwalts, da es oftmals darauf ankommt, wer den ersten Schritt einleitet, zum Beispiel die Scheidungsklage einreicht usw. ;
- Wichtig ist auch, dass sich der Klient wohlfühlt und wo der Mensch hinter dem Mandat zählt und nicht umgekehrt.
Konsultation des Anwalts vor der Trennung
Es ist in jedem Fall noch vor der eigentlichen Trennung vom Ehepartner zu empfehlen, sich durch einen Scheidungsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann nicht nur die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens aufzeigen, sondern auch wichtige Themen wie den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, das Eheschutzbegehren, die Einleitung der Scheidungsklage, das Obhuts-und Sorgerecht für die Kinder etc. besprechen. So gewinnt man ein erstes Bild von dem, was auf einem nach der Trennung zukommt. Ein langwieriger Scheidungsprozess und hohe Scheidungskosten lassen sich im besten Fall vermeiden, wenn man sich mit seinem Ehepartner frühzeitig über die Scheidung und die wichtigsten Scheidungsfolgen einigt.
Einvernehmliche Einigung oder Scheidungsklage
Wollen die Ehegatten sich scheiden lassen, haben sie grundsätzlich die Wahl sich entweder einvernehmlich zu einigen oder eine Scheidungsklage vor Gericht einzureichen. Als Scheidungsanwalt in Zürich setzt sich Frau Dipl. Jur./ Ass. iur Stany Wittibschlager zielbewusst für die Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht ein.
Falls Sie einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Zürich suchen, freue ich mich auf Ihre Kontaktanfrage per Mail oder telefonisch. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen.
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Was kostet eine Scheidung in der Schweiz mit einem schweizerischem Anwalt und vor den schweizerischen Gerichten?
Zunächst einmal muss hier zwischen den Prozesskosten und den (sonstigen) Anwaltskosten unterschieden werden. Die Prozesskosten beinhalten die Gerichtskosten sowie die Parteientschädigung. Unter den Gerichtskosten versteht man grds. die Pauschalbeträge für das Schlichtungsverfahren, die Entscheidgebühr, die Kosten für die Beweisführung, die Kosten für die Übersetzung sowie die Kosten für die Vertretung des Kindes (Art. 95 ZPO). Unter einer Parteientschädigung versteht das Gesetz den Ersatz notwendiger Auslagen sowie das Honorar des (Scheidungs-) Anwalts. Die Tarife für diese Prozesskosten werden von jedem Kanton festgesetzt und sind demnach unterschiedlich hoch. Anzumerken ist, dass das Gericht vom Kläger jeweils nach Einreichung der Klage einen Kostenvorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Höhe der Gerichtskosten verlangen darf. Die Zürcher Gerichte geben zur "vorläufigen" Berechnung der Gerichtsgebühr sowie der Parteientschädigung einen Gebührenrechner für vermögensrechtliche Streitigkeiten zur Hand. Mit diesem kann ein ungefährer Kostenrahmen für die bei einem Prozess anfallenden (Scheidungs-)Kosten errechnet werden.
Grundsätzlich kostet eine einvernehmliche Scheidung plus Minus einen Monatslohn. Eine streitige Scheidung, welche sich über einen längeren Zeitraum hinzieht, kann da schon erheblich teurer werden.
zum: Gebührenrechner Zürcher Gerichte
zum Gesetzestext: Zivilprozessordnung ZPO