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SCHEIDUNGSANWALT ZÜRICH

Ihr Scheidungsanwalt und Anwalt für Scheidung & Familienrecht

 

Vorgehen bei Scheidung / Trennung Strategie und Ablauf:

Befinden Sie sich derzeit bereits in der Phase der Scheidung, haben Sie sich gerade erst getrennt oder denken Sie über die Trennung nach?

Gerade jetzt ist es wichtig, die richtigen Schritte zu nehmen und sich von einem Scheidungsanwalt beraten zu lassen. Wir als erfahrene Anwälte für Scheidung &  Familienrecht beraten sie gerne in unserer Anwaltskanzlei im Herzen von Zürich, in Seefeld im Scheidungsrecht nach der Trennung. 

 

Wir wissen, dass gerade bei diesen Themen wie Scheidung, Trennung, Kinderbelange aber auch im Eheschutz, bei der Anfertigung von Eheverträgen und der Erstellung von Unterhaltsvereinbarungen über sehr private Aspekte gesprochen werden muss, welche mit viel Feingefühl zu behandeln sind.

 

Deshalb ist es uns als Scheidungsanwalt sehr wichtig, sie in einem ersten Gespräch in der Anwaltskanzlei Wittibschlager in Zürich persönlich kennenzulernen und eine Basis des Vertrauens und der Zusammenarbeit für Ihre Scheidung bzw. Trennung oder den Eheschutz zu schaffen und eine mögliche Strategie für Ihr weiteres Vorgehen aufzubauen.

 

Insbesondere über die folgenden Punkte sollten Sie sich Gedanken machen und mit Frau Rechtsanwältin Wittibschlager als Scheidungsanwalt in Zürich  besprechen:

Die Scheidung sowie die anderen Bereiche des Familienrechts bringen neben dem bürokratischen Aufwand, welchen man erfährt, auch sehr viel Emotionalität und Belastungen mit sich. Wir als Anwälte für Scheidungen möchten Ihnen somit insbesondere als Scheidungsanwälte kompetent alle damit einhergehenden Sorgen, Kommunikationen, den Schriftverkehr und Fragen abnehmen, welche auf sie seitens der Familiengerichte, Behörden oder Kindesschutzbehörden zukommen.

Unsere Rechtsanwältin für Scheidungsrecht unterstützt sie vor, während und nach dem Gerichtsverfahren und steht ihnen somit aussergerichtlich als auch vor Gericht bei allen Scheidungsbelangen und Fragen zum Familienrecht wie zum Unterhalt, Sorgerecht, Obhutsrecht und Besuchsrecht , zum Güterrecht oder dem Unterschied zwischen der Scheidungsklage oder dem gemeinsamen Scheidungsbegehren zur Seite.

 

Scheidung oder Eheschutz

Ist die Scheidung möglich und sinnvoll oder kann erst die Trennung eingeläutet und ein Eheschutzgesuch eingereicht werden?

Die Trennung und die Scheidung sind meist schleichende Prozesse, für welche man nicht leichtfertig entscheidet. Gerne möchten wir sie als Anwälte für Familienrecht / resp. Scheidungsanwalt in dieser Zeit entlasten und Ihnen mit ihren Fragen rund um die Scheidung und die Trennung auch durch unsere jahrelange Erfahrung hilfreich zur Seite stehen.

Sie denken vorerst nur über die Trennung nach?

Dann haben sie die Möglichkeit sich mit ihrem Ehepartner einvernehmlich zu einigen. Hier stellen sich im Wesentlichen die Fragen, wer in der ehemaligen Familienwohnung bleiben soll, die Obhut für die Kinder erhält sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt, Unterhaltsberechnungen und Trennungsunterhalt.

Als Anwälte spezialisiert für Trennungen werden wir sie auch über die Einhaltung von Fristen (z.B. Trennungszeit) oder die notwendigen Unterlagen informieren.

In jedem Fall ist die Einschaltung von einem Scheidunsgsanwalt anzuraten, wenn sie sich mit ihrem Ehepartner über diese Punkte, also Kinderbelange, die Wohnungszuweisung, Besuchsregelung der Kinder oder Obhutsfragen und die Unterhaltsberechnung nicht einigen können. Ein Familienrechtsanwalt wird sie dahingehend beraten, ob es sich lohnt, ein Eheschutzverfahren einzureichen oder ob besser aussergerichtlich eine Trennungsvereinbarung erzielt werden sollte.

 

SCHEIDUNGSANWALT ZÜRICH jetzt unverbindlich kontaktieren    Phone :  043 545 01 50    per Mail:  info(at)wittib-law.ch           

 

Trennung

Die definitive Trennung ist für die Ehegatten kein einfacher Entschluss, selbst wenn die Ehe kurz vor der Scheidung steht. Bereits in diesem Zeitpunkt ist es sinnvoll und ratsam, einen Scheidungsanwalt in Zürich heranzuziehen. Emotional aber auch kostenmässig stellt die Scheidung und damit die Trennung eine deutliche Belastung für die Ehegatten dar.

Kommen die Scheidungsabsichten eines Ehegatten für den anderen Ehepartner überraschend, ist die gefühlsmäßige Belastung sogar noch größer. Es gibt meist verschieden Phasen der emotionalen Verarbeitung und der Neubesinnung zwischen der Trennung bis hin nach der Scheidung.


Aus emotionaler Sicht wird jede dieser Scheidungszeiträume von beiden Partnern unterschiedlich durchlebt. Natürlich hat es derjenige Partner leichter, welcher bereits einen anderen neuen Partner gefunden hat oder derjenige, welcher die Scheidung einleitet, da er sich viel früher mit der Bewältigung der Scheidung auseinandergesetzt hat und sich bereits seit Längerem mit dem Thema Ehescheidung gedanklich beschäftigt hat.


Wird ein Ehegatte von der Absicht, sich zu trennen von dem anderen Partner überrascht, und ist er mithin emotional nicht auf eine Scheidung eingestellt, erlebt dieser zunächst einmal einen Schock wegen der gewünschten Trennung. Unsere Anwälte für Familienrecht können dies aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung bestätigen.


Viele Studien zeigen, dass der Partner bei einer Trennung von dem anderen Ehepartner vergleichbare Gefühle erlebt, wie bei dem Tod eines (geliebten) Menschen. Oftmals ist der verletzte Partner derart verletzt, dass die Trennung bis zu einer Depression führen kann.

 

Trennungszeit - Die verschiedenen Phasen der Trennung

Oft ist es so, dass der verlassene Ehegatte in der ersten Phase der Trennung die Scheidung zu leugnen versucht. Dieses Ignorieren der Ehescheidung ist ein bekannter Schutzmechanismus, um die harten Gefühle nicht mit ganzer Kraft bewusst wahrnehmen zu müssen. Meist hat kurz nach der Trennung der verlassene Partner noch die Hoffnung, dass der andere Ehepartner zu ihm zurückkehren wird und dass es eine zweite Chance für die Ehe gibt.


Nach dieser Phase durchleben viele Ehegatten Höhen und Tiefen vor der bevorstehenden Scheidung, und somit auch unterschiedlich schwere Stimmungsschwankungen. Hoffnung wechselt sich ab mit Trauer, Gefühle, wie Wut oder Angst kommen auf und es beginnt eine Zeit der Selbstzweifel. Der alleingelassene Ehegatte stellt sich immer und immer wieder die Frage, ob er die Scheidung hätte verhindern können? Ob er sich hätte mehr um den Ehegatten bemühen sollen und was die Scheidung für die Kinder für Konsequenzen haben wird. Oft wird die gesamte Ehe nochmals durchlebt, besonders die guten Jahre werden meist noch schöner wahrgenommen. Gerade in dieser Zeit klagen diese Ehegatten über Schlafstörungen, Kopfschmerzen und andere körperliche Beschwerden.


Hat man diese Phase allerdings einmal hinter sich gelassen, und quasi mit dem Vergangenem abgeschlossen, wird meist die Phase der Neuorientierung eingeläutet. Als Scheidungsanwalt können wir Ihnen in jedem Fall nur dazu anraten, sich bereits frühzeitig mit einem Anwalt Familienrecht zu treffen und ihre Ansprüche und Rechte bei der Trennung zu besprechen. 


Natürlich ist bei jedem Menschen jede Phase unterschiedlich lang. Das Loslassen und Neuorientieren kann sowohl vor, als auch nach der Scheidung eintreten, je nachdem, wie die Ehescheidung verläuft, ob sich die Partner gütlich trennen oder ob ein sogenannter Rosenkrieg zwischen den Ehepartnern herrscht. War der Wunsch nach Scheidung gegenseitig, findet die Neuorientierung viel früher statt. War der Wunsch sich scheiden zu lassen, unerwartet, benötigt der andere Partner eine viel längere Zeit um sich wieder zu finden und sich mit der Trennung und Scheidung abzufinden, wieder neue Zukunftsperspektiven mit einem neuen Partner zu sehen und sich ein Leben ohne den ehemaligen Ehepartner vorzustellen.
Nach dieser Zeit kommen zu uns als Scheidungsanwalt auch Ehegatten, die die härteste Zeit der Trennung bereits überstanden haben und für sich den Entschluss, sich scheiden zu lassen eindeutig gefasst haben. Das innere Gleichgewicht ist wiederhergestellt und das Selbstbewusstsein ist wieder da, fokussiert darauf, das Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen.

Oftmals kommt es aber leider auch nach der Scheidung zu Rückfällen, ausgelöst durch Streit mit dem ehemaligen Partner, das Scheidungsverfahren selbst oder einfach durch Gespräche bzgl. der Kinder.

 

Die Scheidung wird in jedem Fall von jedem Menschen unterschiedlich verarbeitet, je nach Tragweite der Veränderungen nach einer Scheidung, dem jeweiligen Alter, der Ehedauer und der Persönlichkeit. Leider gibt es keinen genauen Zeitrahmen, nach welchen festgehalten werden kann, dass die Trauerphase beendet wird. Gerade wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, ist es für die einzelnen Partner noch schwieriger, die Vergangenheit loszulassen und abzuschließen, da eine laufende Kommunikation notwendig ist.
Für die Kinder ist es aber extrem wichtig, dass die Eltern auch nach der Scheidung in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren. Im Scheidungsurteil werden Punkte wie der Unterhalt, Obhut und die Betreuungsregelungen festgehalten, welche die Expartner umzusetzen haben.

 

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Ablauf Eheschutz - Eheschutzverfahren

Die Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn die Ehegatten seit zwei Jahre getrennt leben oder beide Partner gemeinsam die Scheidung beimGericht beantragen und eine gemeinsame Konvention über alle Scheidungspunkte wie Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Vorsorge etc. einreichen.

Sofern ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, kann die Ehe erst nach zwei Jahren geschieden werden, wenn die seelische geistige Gemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.

Auch vor Ablauf der zweijährigen Trennungszeit kann die Ehe geschieden werden, wenn eine Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft eine unzumutbare Härte für einen der Partner darstellen würde.


Problematisch sind solche Trennungen, bei welchen die Eheleute zwar keine Scheidung wollen, sich jedoch nicht über Punkte wie den Unterhalt, die Zuweisung der Wohnung oder die Obhut oder den persönlichen Verkehr für die Kinder einigen können.

Auch hier ist es wichtig, sich an einen erfahrenen Scheidungsanwalt resp. Anwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser kann dann für den Ehegatten die nötigen rechtlichen Schritte einleiten und ein Eheschutzgesuch bei Gericht anhängig machen. Im Rahmen des Eheschutzes kann das Gericht den Trennungszeitpunkt festlegen, die Gütertrennung nach Beantragung anordnen und Unterhaltbeträge für Kinder und den unterhaltsbedürftigen Ehegatten festlegen. Auch wird das Gericht die Obhut und Betreuungsregelungen für gemeinsame Kinder nach Antrag und gemäß der Untersuchungsmaxime festsetzen.

Der Eheschutzentscheid bleibt bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils in Kraft. Ist einer der Ehegatten mit dem Urteil des Eheschutzgerichts nicht einverstanden, kann er dieses innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam durch einen Scheidungsanwalt anfechten lassen. Erheben beide Ehegatten gegen den Eheschutzentscheid keine Beschwerde, wird dieses Urteil rechtskräftig und gilt bis zum Scheidungsurteil.

 

Kinder und Scheidung

Grds. hat ein Scheidungsanwalt meist nur mit den Ehegatten Kontakt und hört von den durch die Scheidung betroffenen Kindern nur mittelbar und aus Sicht der Eltern. Dabei sind Scheidungskinder von einer Scheidung ihrer Eltern genauso betroffen wie die Ehepartner selbst.

Kinder stehen dem Streit und der Trennung ihrer Eltern oftmals machtlos gegenüber und müssen deren Entscheidung akzeptieren. Bereits im Vorfeld einer Scheidung sind Kinder mit Streit, Tränen und Gefühlsausbrüche konfrontiert und sind dementsprechend verunsichert. Sehr viele Kinder sehen sich gar als Ursache für die Streitigkeiten und die Trennung ihrer Eltern. Deshalb ist es enorm wichtig, diesen ihre Ängste zu nehmen und sie darauf hinweisen, dass man sie noch genauso lieb hat, wie bisher und dass sie vor allem mit ihrer Trauer nicht alleine sind.


Auch jüngere Kinder bekommen von der Scheidung ihrer Eltern mehr mit, als man denkt. Zudem verstehen kleine Kinder nicht, weshalb der Vati nicht mehr mit ihnen zuhause wohnt und sie ihn nicht mehr so oft sehen können.
Gerade in dieser schwierigen Zeit der Scheidung ist es von enormer Wichtigkeit, mit den Kindern über ihre Gefühle und Ängste zu sprechen und ihnen Halt zu geben.


Selbstverständlich werden die Kinder die Komplexität einer Scheidung nicht verstehen können, jedoch sollte man versuchen, ihnen ein Gefühl der Verbundenheit zu vermitteln und dass man als Eltern auch nach der Scheidung immer für sie da ist.
Leider sind die Scheidungskinder fast immer die Leidtragenden bei der Scheidung, insbesondere wenn Streitigkeiten zwischen den Eltern sozusagen auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Es ist aus diesem Grund wichtig, dass sich Eltern zurücknehmen und weiterhin für ihre Kinder trotz ihren Streitigkeiten und Problemen auf ihre Elternrolle besinnen und diese auch nach einer Scheidung differenziert betrachten. Trotz Verletzungen, Wut oder gar Hass bleibt der andere Ehegatte immer ein Elternteil für das gemeinsame Kind.

Sobald die Scheidung zwischen den getrennten Ehegatten feststeht und man sich Gedanken mit den damit einhergehenden Scheidungsnebenfolgen wie Kinderbelange (elterliche Sorge/ Unterhalt), Besuchsrecht oder das Umgangsrecht nach der Trennung gemacht hat, sollten die Eltern mit ihren Kindern ein altersgerechtes Gespräch führen.

Die Kinder sollten nach der Trennung das Gefühl von ihren Eltern erhalten, dass ihnen ihre Meinung wichtig ist und dass sie ihren Standpunkt zu der Zeit nach der Scheidung äußern dürfen. Gerade ältere Kinder sollten auch die Möglichkeit erhalten, bei der Entscheidung, bei welchem Elternteil sie in Zukunft leben möchten, mitzusprechen. Hier ist es wichtig zu versuchen sachlich zu bleiben und nicht emotional, selbst wenn die Kinder den Wunsch äußern, bei dem anderen Elternteil zukünftig leben zu wollen. Gegenseitige Beschuldigungen und Streitgespräche sind bei solchen Gesprächen mit den Kindern fehl am Platz, da es hier nicht um die Streitpunkte der zerrütteten Partnerschaft geht, sondern um die Ansichten und Gefühle der Kinder. Den Kinder in dieser Zeit der Trennung Halt zu geben, ist überaus wichtig. Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass beide Eltern auch nach der Trennung und trotz Auszugs eines Elternteils weiterhin als Mutter und Vater für sie da sind.

Lügen oder falsche Versprechungen sollten bei solchen Gesprächen nichts zu suchen haben, da gerade bei manchen Scheidungskindern Vertrauen ein Faktor ist, der sehr stark unter der Trennung der Eltern zu leiden hat.
Es hängt meist von Umständen der Trennung, des Alters und der Persönlichkeit des Kindes ab, wie diese auf eine Scheidung reagieren. Manche Kinder werden extrem wütend, andere verzweifelt und wieder andere ziehen sich zurück und möchten nicht mehr mit ihren Eltern über die Scheidung sprechen. In dieser Phase ist es essenziell, dass Mutter und Vater den Kindern den Rücken stärken und ihnen das Gefühl geben, immer für sie da zu sein.

Meist läuft eine Scheidung nicht immer ideal und einvernehmliche ab, sehr oft gibt es Unstimmigkeiten wegen der Trennung des Hausrats, des Unterhalts, der Umgangsregelung, der Scheidungskosten und wegen vielem mehr. 

Als Scheidungsanwalt helfen wir Ihnen auch hier die richtige Lösung zu finden.

Dennoch sollte man sich immer vor Augen halten, dass der Ex-Partner auch nach der Scheidung immer noch Elternteil ist und dass es im Kindeswohl des Kindes liegt, wenn bei einer Trennung beide Elternteile für das Kind da sind, damit sie nicht zu einem Scheidungsopfer werden.

 

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Scheidungsgruende - Scheidungskosten

Da es heutzutage nicht auf das Verschulden bei der Zerrüttung der Ehe ankommt, das Verschuldensprinzip wie es beispielsweise in England oder Österreich nicht vorherrscht, in der Schweiz abgeschafft worden ist, kann die Scheidung ohne den Willen des anderen Partners eingereicht werden, wenn die Eheleute zwei Jahre getrennt leben.

Als Scheidungsvoraussetzung gilt hierbei, dass die geistig-seelische Lebensgemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern nicht mehr gegeben ist und die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Nur sofern beide Ehegatten sogleich ohne Trennungszeit sich beide einvernehmlich scheiden lassen möchten, können sie, um die Kosten der Scheidung klein zu halten, eine Scheidungskonvention mit allen Scheidungsnebenfolgen durch einen Scheidungsanwalt aufsetzen lassen. Allerdings ist es auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht so, dass mit der Unterzeichnung der Scheidungsvereinbarung die Ehe als aufgelöst gilt und die Partner geschieden sind. Auch in einem solchen Fall muss zusätzlich ein Scheidungsbegehren beim Familiengericht eingereicht und somit ein Scheidungsverfahren in Gang gesetzt werden. Natürlich ist dieser Scheidungsablauf viel schneller und kostengünstiger.

 

Gerne kann sie unser Scheidungsanwalt über diese Kosten der Scheidung beraten.


Bei der einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren grds. viel kürzer, meist nur 1-3 Monate als bei einer strittigen Scheidung. Auf diese Weise können die Ehegatten Zeit, Geld und Nerven sparen. Ein guter Scheidungsanwalt versucht die Klienten immer dahingehend zu beraten, dass auf diese Weise die Scheidung viel schneller abgewickelt werden kann.

Auch in diesem Fall kann der Scheidungsanwalt den Ehegatten die Konvention erstellen, das Scheidungsbegehren an das Gericht senden und den gesamten Schriftverkehr abnehmen. Zudem wird der Anwalt für Familienrecht die Ehegatten zum anberaumten Scheidungstermin begleiten, sofern sie dies wünschen. Beide Parteien müssen jedoch trotzdem persönlich vor Gericht erscheinen. Der Familienrichter befragt die Ehegatten dann persönlich einzeln und gemeinsam über den Scheidungswillen sowie ob die Vereinbarung ohne Zwang zustande gekommen ist. Der Scheidungsanwalt steht den Ehegatten beratend während des Gerichtsverfahrens zur Seite, so dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, genau wie bei einer konventionellen Scheidung, eine kompetente und sachkundige Betreuung gewährleistet ist.

Unsere Anwälte für Familienrecht stehen ihnen in beiden Scheidungsarten zur Seite.

 

Kinderbelange - Sorgerecht - Obhut

Seit dem Jahr 2014 ist der gesetzliche Regelfall bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge. Kann das Kindeswohl durch einen Elternteil nicht gewährleistet werden oder steht die Erziehungsfähigkeit in Frage, kann das Gericht die elterliche Sorge nur auf einen Ehegatten übertragen. Das Familiengericht entscheidet, ob ein Elternteil die Sorge für das Kind übertragen bekommt oder ob sich die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Scheidung teilen. Die Regelung des Sorge- und Besuchsrecht ist immer ein wichtiger Teil des Eheschutzverfahrens resp. des Scheidungsverfahrens, der auch an die anwaltliche Vertretung einen erhöhten Beratungsanspruch stellt. Möchten Sie die alternierende Obhut beantragen oder die alleinige elterliche Sorge? Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Zürich als Scheidungsanwalt hierzu.

 

Im Vordergrund hat immer das Kindeswohl zu stehen, wobei auch für beide Elternteile mit der Betreuungsregelung eine praktisch umsetzbare und den Interessen aller Familienmitglieder gerechte Lösung erarbeitet werden.

Sofern die Parteien sich aussergerichtlich nicht über die Kinderbelange wie die elterliche Sorge, die Obhut oder den persönlichen Verkehr  einigen können, gilt es, unter Einschaltung des Gerichts eine für alle Beteiligten interessengerechte Lösung zu erzielen.

Unser Anwalt für Familienrecht in Zürich wird Sie über Ihre Ansprüche und Rechte bzgl. der Obhut / alternierenden Obhut, zum gemeinsamen Sorgerecht, zum alleinigen Sorgerecht, zur Erziehungsfähigkeit, zum Sorgerecht bei getrenntlebenden Eltern sowie zum Entzug des Sorgerechts gerne beraten.

 

Kinderunterhalt - Barunterhalt - Betreuungsunterhalt

 Derjenige, bei dem das minderjährige Kind nach der Scheidung lebt, der es betreut und versorgt, erfüllt damit seine vollständige Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, d.h., er zahlt eine festgelegte Summe für das Kind an den Elternteil, der es betreut, als Kindesunterhalt. Im Jahr 2017 wurde zum bisherigen Barunterhalt zusätzlich noch der Betreuungsunterhalt eingeführt. Die Unterhaltshöhe wird hierbei nach einer komplexen Tabelle anhand des Einkommens und des Bedarfs der Familienmitglieder bemessen. Nach dem letzten Leitentscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2018 ist der betreuende Ehegatte bei der Einschulung des jüngsten Kindes verpflichtet, ein 50% Erwerbspensum einzugehen. Bis dahin muss der andere Ehegatte an den betreuenden Elternteil Bar- sowie Betreuungsunterhalt leisten. Ist die Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten nicht gegeben, entsteht ein Mankofall, wobei ggf. die Alimentenstelle einen Teil des Unterhalts mittragen kann. Hier beraten sie spezialisierte Anwälte für Familienrecht und berechnen ihnen den geschuldeten Unterhalt.

 

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Scheidung - drei Moeglichkeitent

Sofern Sie direkt über eine Scheidung nachdenken und ihr Ehepartner auch einverstanden ist bzw. sie bereits zwei Jahre von ihrem Ehegatten getrennt leben (2 jährige Trennungszeit), können sie sich in der Schweiz scheiden lassen. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen dazu, einen spezialisierten Scheidungsanwalt  für Thre Scheidungsfragen zu Rate zu ziehen.

 

Scheidungsklage 

Da es heutzutage nicht auf das Verschulden bei der Zerrüttung der Ehe ankommt, das Verschuldensprinzip wie es beispielsweise in England oder Österreich noch vorherrschend ist, in der Schweiz abgeschafft worden ist, kann die Scheidung ohne den Willen des anderen Partners erst eingereicht werden, wenn die Eheleute zwei Jahre getrennt leben. Als Scheidungsvoraussetzung gilt hierbei, dass die geistig-seelische Lebensgemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern nicht mehr gegeben ist und die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

 

Einvernehmliche Scheidung - Scheidungsnebenfolgen

Bei der einvernehmlichen Scheidung mittels Scheidungsbegehren wird eine Scheidungskonvention oder Scheidungsvereinbarung über den Punkt der Scheidung sowie die Scheidungsnebenfolgen wie die Kinderbelange (Sorgerecht, Obhut-/Besuchsrecht), Unterhalt (Kindesunterhalt / nachehelichen Unterhalt), güterrechtliche Auseinandersetzung, Steuerfolgen erstellt. Wir als Scheidungsanwälte bzw. auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen hierbei helfen und die auf ihre besondere Situation angepasste Scheidungskonvention erstellen. Sofern sich die Eheleute über die Scheidung einig sind, genügt dies als Scheidungsgrund.

Nachdem die Ehegatten die Scheidungskonvention gemeinsam unterzeichnet haben, sendet der Scheidungsanwalt das Original der Scheidungskonvention mit dem Scheidungsbegehren an das Gericht. Für die Scheidung kann direkt das Gericht angerufen werden (Art. 198 lit. c ZPO; Art. 285 f. ZPO). Bei der einvernehmlichen Scheidung treten die Parteien nicht mehr als Kläger/in und Beklagte/r, sondern als gemeinsame Gesuchsteller auf.

Es ist erwiesen, dass Scheidungskonventionen, also einvernehmliche Vereinbarung über die Scheidung und die Scheidungsfolgen von den Ehegatten besser akzeptiert werden als Scheidungsurteile und aus diesem Grund auch diese später nicht so oft abgeändert werden als andere Urteile.

Ein Scheidungsanwalt kann sie aber auch dahingehend beraten, dass, sofern über einige Scheidungsnebenfolgen aussergerichtlich durch die Ehegatten kein Konsens erreicht werden kann, auch nur eine Teilvereinbarung über den gemeinsamen Scheidungswillen und allenfalls über weitere Nebenfolgen erstellt und bei Gericht eingereicht werden kann mit dem  Antrag, dass das Gericht über  die verbleibenden Fragen entscheiden soll (Art. 112 ZGB, Art. 286 ZPO).

Unser Anwalt für Familienrecht, der mit ihrer Scheidung beauftragt worden ist, wird dann das gemeinsame Scheidungsbegehren mit oder ohne vollständige Scheidungskonvention beim Bezirksgericht der Wohnsitzgemeinde eines der Ehegatten einreichen.

Nach der Einreichung wird das Gericht kommt das Gericht mit Terminvorschlägen auf den Scheidungsanwalt für die Anhörung der Ehegatten zu.

 

Scheidung mit Teilvereinbarung 

Sowohl bei der Variante der vollständigen Scheidungskonvention, also der Vereinbarung über alle Scheidungsnebenfolgen, als auch bei der Teilvereinbarung hört das Gericht während der Verhandlung die Parteien zum Scheidungsbegehren und zur Konvention getrennt und gemeinsam an und prüft, ob der Scheidungswille vorliegt und die Vereinbarung über die Nebenfolgen auf reiflicher Überlegung der Ehegatten beruhen sowie ob die Vereinbarung nicht offensichtlich unangemessen ist (Art. 140 Abs. 2 ZGB). Über streitige Punkte versucht es, zwischen den Ehegatten eine Einigung zu erzielen. Sofern Sie es möchten, kann Sie ihr Scheidungsanwalt zu dieser Anhörung begleiten und Ihnen beraten zur Seite stehen.

 

Scheidungskonvention - Scheidungsvereinbarung

Nur sofern sich beide Ehegatten ohne Einhaltung der Trennungszeit einvernehmlich scheiden lassen möchten, können sie, um die Kosten der Scheidung klein zu halten, eine Scheidungskonvention mit allen Scheidungsnebenfolgen durch einen Scheidungsanwalt aufsetzen lassen. Allerdings ist es auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht so, dass mit der Unterzeichnung der Scheidungsvereinbarung die Ehe als aufgelöst gilt und die Partner geschieden sind. Auch in einem solchen Fall muss zusätzlich ein Scheidungsbegehren beim Familiengericht eingereicht und somit ein Scheidungsverfahren in Gang gesetzt werden. Natürlich ist dieser Scheidungsablauf viel schneller und kostengünstiger. Gerne kann sie unser Anwalt für Familienrecht über diese Kosten der Scheidung beraten. 

 

Bei der einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren grds. viel kürzer als bei einer strittigen Scheidung. Auf diese Weise können die Ehegatten Zeit, Geld und Nerven sparen. Ein guter Scheidungsanwalt versucht die Klienten immer dahingehend zu beraten, dass auf diese Weise die Scheidung viel schneller abgewickelt werden kann. 


Auch in diesem Fall kann der Scheidungsanwalt den Ehegatten die Konvention erstellen, das Scheidungsbegehren an das Gericht senden und den gesamten Schriftverkehr abnehmen. Zudem wird der Anwalt für Familienrecht die Ehegatten zum anberaumten Scheidungstermin begleiten, sofern sie dies wünschen. Beide Parteien müssen jedoch trotzdem persönlich vor Gericht erscheinen. Der Familienrichter befragt die Ehegatten dann persönlich einzeln und gemeinsam über den Scheidungswillen sowie ob die Vereinbarung ohne Zwang zustande gekommen ist. Der Scheidungsanwalt steht den Ehegatten beratend während des Gerichtsverfahrens zur Seite, so dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, genau wie bei einer konventionellen Scheidung, eine kompetente und sachkundige Betreuung gewährleistet ist. Unsere Anwälte für Familienrecht stärken Ihnen in beiden Scheidungsarten den Rücken!

 

Scheidungsklage - strittige Scheidung

Es ist für den Verfahrensgang Ihrer Scheidung entscheidend, ob der Weg einer einvernehmlichen Scheidung oder einer strittigen Scheidung eingegangen wird. Was die Kosten anbelangt, ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung die günstigere Variante sich scheiden zu lassen. Auch emotional ist diese Scheidungsvariante nicht so belastend.

Gerne beratet sie unser Scheidungsanwalt, ob in Ihrem Fall eine einvernehmliche Scheidung möglich ist.

Grundsätzlich kann jeder Ehepartner nach Ablauf der zweijährigen Trennungszeit die Scheidung bei Gericht entweder selber oder durch einen Anwalt für Familienrecht einreichen - die Scheidung auf Klage eines Ehegatten nach zweijährigem Getrenntleben (Art. 114 ZGB). Daneben gibt es auch noch die Scheidungsklage aus schwerwiegenden Gründen nach Art. 115 ZGB. Nach Art.115 ZGB ist vor Ablauf der zweijährigen Frist die Einreichung der Klage ohne das Einverständnis des anderen Ehegatten nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe dem klagenden Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann.

Der Ablauf einer strittigen Scheidung kann grds. variieren. Ein Scheidungsanwalt wird sie über den genauen Scheidungs-/ Verfahrensablauf in Ihrem speziellen Fall ausführlich aufklären. Auch bei der strittigen Scheidung werden beide Parteien zu einer Gerichtsverhandlung mit ihrem Scheidungsanwalt vorgeladen. Das Gericht überzeugt sich in einem ersten Schritt zunächst einmal, ob der Scheidungsgrund (also z.B. die zweijährige Trennungszeit) vorliegt. Zudem wird durch das Scheidungsgericht versucht, eine Einigung über die Nebenfolgen der Scheidung mit den Ehegatten herbeizuführen Art. 291 ZPO. Bestehen Zweifel über den Scheidungsgrund,  ist dieser unklar oder kann keine Einigung über die Folgen erzielt werden, erlässt das Gericht eine Verfügung mittels welcher dem klagenden Ehegatten eine Frist zur schriftlichen Begründung der Klage angesetzt wird. Diese Klagebegründung sollte in jedem Fall von einem erfahrenen Scheidungsanwalt verfasst werden, da die Begründung der Anträge für die Durchsetzung der Scheidungsansprühe vor Gericht wesentlich ist.

Danach wird das strittige Scheidungsverfahren wie ein ordentlicher Zivilprozess  weitergeführt.  Der Klagebegründung folgt die schriftliche Klageantwort der beklagten Partei, hiernach entweder die Instruktionsverhandlung oder die Replik, Duplik als schriftliches Verfahren oder mündlich in der Hauptverhandlung.

Ein guter Scheidungsanwalt wird Sie darauf hinweisen, dass sogenannte Kampfscheidungen meist äusserst langwierig und kostspielig sind und diese inklusive Gerichts- und Anwaltskosten leicht mehrere zehntausend Franken kosten können.

 

Nachehelicher Unterhalt in der Schweiz

Gemäss Art. 125 ZGB muss ein Ehepartner nach der Scheidung dem anderen Ehegatten nachehelichen Unterhalt bezahlen, sofern dieser seinen Lebensbedarf nicht aus eigenen Mitteln tragen kann. Ob ein solcher Unterhalt an den anderen Ehegatten geschuldet ist, hängt neben der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners insbesondere von den folgenden Faktoren ab:

  • die Aufgabenteilung während der Ehe;
  • die Dauer der Ehe;
  • die Lebensstellung während der Ehe;
  • das Alter und die Gesundheit der Ehegatten;
  • Einkommen und Vermögen der Ehegatten;
  • der Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Betreuung der Kinder;
  • die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmassliche Aufwand für die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigten Person;
  • die Anwartschaften aus der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung und aus der beruflichen oder einer anderen privaten oder staatlichen Vorsorge einschliesslich des voraussichtlichen Ergebnisses der Teilung der Austrittsleistungen

Für die Berechnung der Scheidungsalimente wird von den Familiengerichten zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet, die einstufige und die zweistufige Unterhaltsberechnungsmethode. Je nach Einkommen und finanziellen Verhältnissen sowie der Sparquote während der Ehe wird ein dieser Berechnungsmethoden verwendet. 

Gerne helfen wir Ihnen als Scheidungsanwälte bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalt und beraten Sie über die Ansprüche.

Die genaue Dauer der Unterhaltszahlung wird durch das Gesetz in der Schweiz nicht geregelt. In der Regel richtet sie sich nach den obigen Faktoren und ob die Ehe der Parteien lebensprägend war. 

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt? Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts in der Schweiz folgt keinen gesetzlichen Tarifen, sondern ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren.

 

Gueterrecht - Gueterrechtliche Auseinandersetzung

Bei einer Scheidung hat der Scheidungsanwalt grds. zunächst zu prüfen, ob die Eheleute einen notarielle beurkundeten Ehevertrag während der Ehe abgeschlossen haben. In Ermangelung eines Ehevertrags unterstehen die Parteien der Errungenschaftsbeteiligung nach Art. 196 ff. ZGB. Gemäss Art. 204 Abs. 2 ZGB wird bei Scheidung die Auflösung des Güterstandes auf den Tag zurückbezogen, an dem das  Scheidungsbegehren eingereicht worden ist. Diesen Tag bezeichnet man dann als Stichtag, zu welchem das gemeinsame Vermögen der Eheleute aufgeteilt wird.

Neben der ERRUNGENSCHAFTSBETEILIGUNG unterscheidet die schweizerische Rechtsordnung im Rahmen der Aufteilung des Vermögens zwei weitere Güterstände, 

die GÜTERGEMEINSCHAFT sowie
die GÜTERTRENNUNG 

Bei den zwei anderen Güterstand erfolgt eine andere Vermögensaufteilung bei der Scheidung der Ehepartner als bei der Errungenschaftsgemeinschaft. Gerne beraten wir Sie als Anwalt für Familienrecht in unsere Kanzlei in Zürich über die konkrete Vermögensaufteilung.

Zudem findet eine weitere Unterscheidung bei den Gütermassen sowie den Vermögensformen statt. Als Gütermassen gibt es  Errungenschaften des Ehemanns und der Ehefrau und Eigengut des Ehemanns und der Ehefrau.  Eigengut und Errungenschaften werden als Vermögensformen bezeichnet. Was bedeutet Eigengut? Der Begriff des Eigenguts in Art. 197 ZGB definiert. Darunter sind alle die Gegenstände zu verstehen, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen, bzw. alle die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehört haben (Erwerb vor der Ehe) oder ihm später durch eine Erbschaft oder sonst wie unentgeltlich zugefallen sind, sowie Genugtuungsansprüche im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen. Bei der durch die Scheidung erfolgenden Auflösung des Güterstandes verbleibt das Eigengut vollumfänglich bei dem Eigentümer und wird nicht zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Wohingegen Erträge des Eigengutes vorbehaltlich anderer Vereinbarung der Errungenschaft zufallen und somit geteilt werden.