Anwalt internationale Scheidung

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Die internationale Scheidung

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Im 21. Jahrhundert ist es völlig normal, dass Menschen unterschiedlicher Nationalitäten heiraten, in ein anderes Land ziehen oder in einem Land arbeiten, aber in einem anderen Land leben. Es ist völlig klar, dass in solchen Konstellationen plötzlich nicht mehr so klar ist, nach welchem Recht denn die Scheidung erfolgen muss und in welchem Land denn überhaupt die Behörden und Gerichte zuständig sind. In einigen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, das anwendbare Recht zu wählen. Dies führt dazu, dass es durchaus Sinn macht, sich in solchen Fällen, wo eine Scheidung ansteht, bereits vorab nicht nur einen Rechtsanwalt zu suchen, sondern insbesondere auch prüfen zu lassen, welches Recht anwendbar ist, oder wenn es Wahlmöglichkeiten gibt, welche denn am günstigsten für einen sind. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, und wir klären Sie gerne auf, welches Vorgehen und welche Strategie für Sie am geeignetsten ist.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

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Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Welches Gericht ist zuständig? Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!

Prinzipiell lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden: Haben beide Ehepartner die gleiche (ausländische) Staatsbürgerschaft, so kann ein Gericht in diesem Land angerufen werden. Zweitens: Wenn beide Ehepartner in der Schweiz wohnhaft sind, so ist das Gericht am Ort des Beklagten zuständig. Zieht ein Partner aus der Schweiz weg, und bringt in einem anderen Land die Scheidung ein, und bringt der andere Partner danach die Scheidung in der Schweiz ein, so wird sich zweiteres Gericht für unzuständig erklären. Man sieht also, dass durchaus Eile geboten sein kann, wenn einem der Gerichtsstand etwas bedeutet. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für die internationale Scheidung.

Anwalt internationale Scheidung
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Welches Recht ist anwendbar?

Neben der Frage, welches Gericht für ein Verfahren zuständig ist, tritt auch die Frage, welches Sachrecht zur Anwendung kommt. Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass bspw. eine Scheidung in Deutschland nach Schweizer Recht verhandelt wird.

Dies ergibt sich aus den Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und den ROM- Verordungen der EU. Die Wahl des Sachrechts spielt bspw. eine grosse Bedeutung bei der Bemessung des Unterhalts, bei Trennungszeiten, dem Sorgerecht oder auch bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Wird der Kindesunterhalt bspw. nach deutschem Recht berechnet, so kann das für eine Person, welche in der Schweiz lebt und arbeitet, von grossem Vorteil sein. In Grossbritannien gelten sehr lange Trennungszeiten, welche eine rasche Scheidung eher erschweren. Man sieht daher klar, dass es einen grossen Unterschied machen kann, welches Recht zur Anwendung gelangt. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten, welche Option für Sie am optimalsten ist.

Wes gilt, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde oder sich die Ehepartner nicht einig werden?

Ist nichts vereinbart, oder keine Einigung erzielt worden, so kommt primär das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Partner zum Zeitpunkt der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also Lebensmittelpunkt haben. Leben die Partner nicht mehr im selben Land, so gilt das Recht des Landes, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, wenn der Umzug nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Trifft dies alles nicht zu, so kommt das Recht des Staates zur Anwendung, dessen Staatsbürgerschaft beide besitzen. Geht auch das nicht, weil unterschiedliche Staatsbürgerschaften vorliegen, kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, welches als erstes angerufen wurde.

Übersicht der Prüfschritte des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitender, binationaler Scheidung

Hier eine Übersicht die einzelnen Prüfschritte für die Anwendbarkeit des Rechts

  1. Primär zählt die Rechtswahl der Parteien oder eine Einigung im Anlassfall. Die Eheleute haben bei der Rechtswahl folgende Möglichkeiten:
    • Das Land, in dem beide Eheleute wohnen
    • Das Land, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben und ein Ehepartner dort noch wohnhaft ist
    • Das Land, dessen Staatsbürgerschaft einer der beiden besitzt
    • Das Land, in dem die Scheidung eingereicht wird
  2. Sekundär kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dessen Land beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  3. Ist ein Partner bereits umgezogen, und liegt der Umzug noch kein Jahr zurück, so kommt das Recht des Landes zur Anwendung, wo beide Partner zuletzt gemeinsam gelebt haben.
  4. Viertens kann das Recht des Landes zur Anwendung kommen, dessen Staatsbürgerschaft beide Partner besitzen.
  5. Liegen unterschiedliche Nationalitäten vor, so kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, das als erstes mit der Scheidung befasst wurde.

Man muss beachten, dass eine vorab getroffene Rechtswahl nicht immer automatisch zur Anwendung gelangt. Die Lage ist klar, wenn zwei Bürger eines EU Landes, die auch in einem EU-Land wohnen, eine Vereinbarung darüber schliessen. Dann kommt nämlich die ROM-Verordnung zur Anwendung. Schwieriger ist der Fall, wenn bspw. ein Schweizer Bürger mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, und als Rechtswahl bspw. deutsches Recht gewählt wurde, weil beide dort wohnhaft sind. Zieht der Schweizer Bürger im Zuge der Trennung in die Schweiz retour und bringt dort als erstes die Klage auf Scheidung ein, so kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Anderes gilt, wenn der österreichische Staatsbürger schneller war und zuerst in Deutschland die Klage auf Scheidung eingebracht hat. Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!

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TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

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