Anwalt Firmengründung Vertragsschliessung

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für die Firmengründung? Benötigen Sie rechtliche Hilfe bei komplexen Vertragsschliessungen? Möchten Sie eine Kollektiv-, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft gründen. Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung ist für Sie da.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Die Gründung von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften & Genossenschaften

Diese Unternehmen können im Prinzip ohne öffentliche Beglaubigung gegründet werden, wenngleich eine notarielle Beglaubigung immer eine gute Idee ist, um sich abzusichern. Es ist aber keinesfalls ratsam, die Gründungsphase ohne eine anwaltliche Begleitung vorzunehmen. Einerseits ist entscheidend, die Rechtslage genau zu kennen, aus Erfahrung zu wissen, welche Konstruktionen Sinn machen und funktionell sind, und vor allem auch, welche formalen Kriterien alle in den unterschiedlichen Bereichen (Gesellschaftsrecht bis Steuerrecht) erfüllt sein müssen. Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung berät und unterstützt Sie daher gerne ab dem ersten Schritt, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Gründungsdokumente, Verträge und Vereinbarungen, prüft gegebenenfalls bereits existierende Dokumente und begleitet Sie auf Ihrem Weg ins unternehmerische Leben.

Ihr Anwalt für Firmengründung unterstützt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Die Gründung einer AG ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, und setzt unter anderem auch ein Mindestaktienkapital von CHF 100’000.00 voraus. Die AG ist eine juristische Person, ist also ein eigenes rechtliches Subjekt, kann verpflichtet und begünstigt werden, und kann auch haften. Da diese Person aber nicht handlungsfähig ist, bedarf es natürlicher Personen, welche organschaftliche Aufgaben in dieser Gesellschaft übernehmen. Zudem müssen gewisse Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat etc.) gegründet und mit Personen bestückt werden. Da nicht nur das inhaltliche, sondern auch das formelle Verfahren seine Tücken birgt und relativ aufwändig ist, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten und unterstützen.

Infos über die Schritte einer AG

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Ihr Anwalt für Vertragsschliessung und Firmengründung als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Die Gründung eines Vereins

Jeder Verein wird gegründet, in dem die Vereinsstatuten schriftlich festgelegt werden. Diese müssen Auskunft über die Organisation, den Zweck und die finanziellen Mittel beinhalten, welche zudem ausreichend definiert sein müssen. Unser Anwalt für Firmengründung ist bei Fragen zur Vereinsgründung für Sie da!

Wer übernimmt eine Firmengründung?

Die notarielle Beglaubigung ist immer zwingend. Diese kann ein Anwalt nicht ausstellen. Es lohnt sich aber dennoch, bei allen inhaltlichen Fragen das Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt zu suchen. Dieser kann für Sie den gesamten Prozess übernehmen, und am Schluss auch bei einem Notar die Beglaubigung vornehmen lassen.

Was ist eine Beurkundung / Beglaubigung?

Die Beurkundung wird von jedem Notar in der Schweiz vorgenommen, und stellt einen rein formalen Akt dar. Diese erhöhte Hürde soll ein grösseres Vertrauen und eine höhere Sicherheit im Geschäftsleben bewirken. Der Notar kann allerdings in aller Regel keine detaillierten Auskünfte über Inhalt, Rechtslage oder Praxis der die zu beurkundende Materie betreffend machen. Unser Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung bietet hierbei wertvolle Unterstützung an.

Ihr Anwalt für Firmengründung berät bei Gründung einer GmbH

Die GmbH, eine Kapitalgesellschaft, erfordert ein Mindestkapital (Stammkapital) von CHF 20’000.00, welches von verschiedenen Personen mit einem Mindestwert von CHF 100.00 eingebracht werden kann. Die GmbH ist eine juristische Person, die für rechtsgeschäftliches Handeln jedoch Organe benötigt, und daher zwingend mindestens einen Geschäftsführer. Die Gründungsphase sollte nach Möglichkeit anwaltlich begleitet sein, damit keine Fehler unterlaufen, dass gewollte juristisch auch eintritt, und die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass einem erfolgreichen Start in den Geschäftsbetrieb nichts im Wege steht.

Wie geht man bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen vor?

Diese heiklen Vorhaben sollten keinesfalls ohne eine entsprechende anwaltliche Begleitung durchgeführt werden, da hier zahlreiche Bestimmungen nicht nur des Gesellschaftsrechts beachtet werden müssen. Dazu kommen einige Formalvorschriften, welche unbedingt eingehalten werden sollen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig ein Beratungsgespräch bei unserem Anwalt für Firmengründung, der diesen Vorgang mit hohem Fachwissen, jahrelanger Erfahrung und persönlichem Engagement begleitet.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung in Zürich – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Firmengründung

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Firmengründung und Vertragsschliessung unterstützt Sie Frau Wittibschlager gerne.

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