Anwalt Sorgerecht

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Als Anwalt für’s Sorgerecht und Familienrecht in Zürich unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen bezügliche der elterlichen Sorge. Beim Streit um die Kinder und bei Fragen zum Sorgerecht, Obhut, Besuchsregelungen oder um den Kindesunterhalt ist die frühzeitigen Konsultation in einer spezialisierten Anwaltskanzlei wesentlich.

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Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
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Elterliche Sorge und Obhut

In der Schweiz unterscheidet man zwischen der Sorge und der Obhut. Im Falle einer Scheidung ist das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oftmals einer der grössten Streitpunkte. Wichtig ist zu wissen, dass in erster Linie die Eltern selbst eine Regelung treffen können und auch durchaus sollen. Dies kann bspw. auch in einem Vertrag geregelt werden. Wenn sich die Eltern nicht einig werden können, so muss ein Gericht darüber befinden, welches sich massgeblich am Kindeswohl orientiert.

Wie wird das Sorgerecht bei einer Scheidung geregelt?

Wenn Sie eine Scheidungsabsicht und gemeinsame Kinder haben, so stellt sich die heikle Frage, wer für die künftige Erziehung in erster Linie zuständig sein soll. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, zwischen den Ehepartnern eine Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Familiengericht tätig, um anstelle der Eltern die Frage des Sorgerechts zu entscheiden. In diesem Fall ist es dringend anzuraten, sich anwaltlichen Beistand zu nehmen, da dieses Thema geradezu prädestiniert für Streitigkeiten, leider oftmals auf Kosten der Kinder, ist. Gelingt es als erste Möglichkeit nicht, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, so muss mithilfe des Gerichts eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden werden. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Sorgerecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Wir, als spezialisierte Anwälte im Familienrecht, unterstützen Sie bei allen Fragen, die mit dem Sorgerecht zusammenhängen, weisen Sie auf die zu beachtenden Punkte hin und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Denn im Sorgerecht gibt es nicht nur die eine Lösung, sondern es gilt, was meist gilt: Für individuelle Bedürfnisse können passgenaue Lösungen gefunden werden.

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Wie wird das Sorgerecht geregelt? Ihr Anwalt zum Sorgerecht in der Schweiz

Anwalt für das Sorgerecht: Das Kindeswohl soll und muss immer an erster Stelle stehen. Das Gericht entscheidet letztlich über einen Vorschlag der Eltern, oder in Ermangelung einer Einigung über die Umstände an sich. Für das Gericht steht das Kindeswohl an oberster Stelle und bildet die Richtschnur für die Entscheidung.

Elterliche Sorge

Jedes Kind steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der Sorge seiner Eltern. Vom Sorgerecht, welches in der Schweiz auch geschiedene Ehepaare weiter für Ihre Kinder behalten, ist die Obhut zu unterscheiden. Die Obhut bedeutet, bei wem das Kind hauptsächlich wohnt und von wem es mehrheitlich betreut wird.

Im Falle einer Scheidung können die Ehepartner eine eigene Regelung treffen, wie sie mit der Obhut der gemeinsamen Kinder verfahren möchten. Hier kann insbesondere geregelt werden, wer wann die Kinder sieht, mit ihnen in den Urlaub fahren darf etc.

In Ermangelung einer Einigung der Parteien kann auch das Gericht subsidiär eine Regelung treffen. Die Sorge wird üblicherweise beiden Eltern zugesprochen. Ausnahmen gibt es aber natürlich für Fälle, wo das Kindeswohl arg gefährdet ist. In solchen drastischen Fällen sagt auch das Bundesgericht, dass die alleinige Sorge eines Elternteils gerechtfertigt sein kann.

Die Sorge umfasst sozusagen die grösseren Entscheidungen das Kind betreffend. Man unterscheidet hier zwischen der Personensorge, also die Wahl des Wohnortes, alle Belange die die Gesundheit, das Fortkommen, die Ausbildung etc. des Kindes betreffen, und der Vermögenssorge, die bspw. das Taschengeld, die Verwaltung von Erbschaften etc. umfasst.

Sind Sie sich in Ihrem Fall nicht sicher, welches Vorgehen am besten ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und beraten und unterstützen Sie bestmöglich auf Ihrem Weg!

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Ihr Anwalt zum gemeinsamen Sorgerecht

Während aufrechter Ehe teilen sich beide Partner in der Regel das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Dies ist auch nach einer Scheidung üblich, da das Sorgerecht die grossen und wichtigen Fragen des Kindes betrifft, während die Obhut bedeutet, wo das Kind hauptsächlich lebt und wer es mehrheitlich betreut. Da das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist, gilt es auch nach einer Scheidung, bei grossen Fragen, wie etwa dem Aufenthaltsort des Kindes oder die Frage nach einer Religion oder spezifischen Schulbildung, Konsens zwischen den beiden Partnern herzustellen.

Die Idee des Gesetzgebers ist, dass sich die Eltern selbst einig werden und eine für sie tragfähige Lösung finden. Nur für den Fall, dass das nicht möglich ist, schaltet sich das Scheidungsgericht ein und bestimmt als ultima ratio eine Regelung. Man muss beachten, dass für das Gericht einzig das Kindeswohl Massstab der Prüfung ist, während die Eltern durchaus auch bei der Regelung auf ihre eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten Rücksicht nehmen können und sollen. Es ist daher stets zu empfehlen, solange es irgend möglich ist, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, welche der gerichtlichen Prüfung standhält.

Ihr Anwalt zum alleinigen Sorgerecht

Anwalt für das Sorgerecht: In der Schweiz ist auch nach einer Scheidung die gemeinsame Sorge die Regel. Die alleinige Sorge stellt daher eine Ausnahme dar, welche nur dann in Betracht kommen, wenn schwerwiegende Gründe als deren Rechtfertigung vorliegen. Die alleinige Sorge muss gerichtlich beantragt werden, und es müssen alle den Antrag rechtfertigenden Gründe dargelegt und belegt werden. Wichtige Gründe, welche die alleinige Sorge rechtfertigen können, müssen stets geeignet sein, das Kindeswohl schwer zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Dazu zählen sexueller Missbrauch, schwere Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, Haftstrafen, Gewaltausbrüche, vermögensschädigende Handlungen gegenüber dem Kind (bspw. Veruntreuung von Geldern des Kindes), oder aber auch ein zweifelhaftes Umfeld (bspw. Rotlicht- oder Mafiamilieu).

Ganz wichtig zu beachten ist, bei allem Verständnis für die schwierige Situation, dass man rechtlich klug und bedacht vorgeht. Eine blosse Verweigerung eines Besuchsrechts etc. kann für den Partner, der an sich alles richtig macht und sein Kind schützen möchte, unangenehme Konsequenzen haben und ein Verfahren unnötig verlängern und erschweren. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits so früh als möglich einen Anwalt einzubeziehen, der Ihnen präzise und genau sagen kann, wann welcher Schritt wie erfolgen sollte, um das angestrebte Ziel möglichst rasch und einfach zu erreichen.

Was ist die Obhut?

Anwalt für das Sorgerecht: Die Obhut umschreibt alles, was das tägliche Leben eines Kindes betrifft. An erster Stelle jedoch den Ort, an dem es mit einem Elternteil lebt, der es hauptsächlich betreut. Es ist dabei aber nicht zwingend, dass nur ein Elternteil die Obhut innehat. Es ist genauso denkbar und möglich, alternierende Obhut zu vereinbaren. In diesem Fall teilen sich die Eltern die Obhut nahezu gleichmässig auf und das Kind wird von beiden Partnern betreut. Die Obhut hat aber bspw. auch für den zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes Bedeutung. Dieser muss schliesslich festgelegt werden, und wird regelmässig danach bestimmt, wo das Kind die engste Bindung hat.

Der persönliche Verkehr

Anwalt für das Sorgerecht: Der persönliche Verkehr ist jene Zeit, die der nicht betreuende Elternteil mit seinem Kind verbringt. Dieser wird meist auch geregelt, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Haben beide Partner die Obhut inne, spricht man von Betreuungsanteilen. Der persönliche Verkehr kommt daher nur in Betracht, wenn ein Elternteil alleine die Obhut innehat. Denn, sofern keine anderen Gründe dagegensprechen, der andere Elternteil hat selbstverständlich das Recht auf Kontakt und Umgang mit seinem Kind.

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