Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht?
Ihre Kanzlei für Betreibungen
Zum unternehmerischen Betrieb gehört es leider zum Alltag, dass Rechnungen nicht immer fristgerecht bezahlt werden. In manchen Fällen reicht es auch nicht aus, mehrfach Mahnungen zu verschicken, sodass oft auf die Betreibung zurückgegriffen werden muss. Dabei muss man einiges im Blick haben: Entscheidend sind nicht nur die Eingabe der Betreibung bei der richtigen Behörde, sondern auch die korrekte Berechnung der Forderungssumme und vor allem auch die Einhaltung der Fristen gemäss SchKG. Es kann also leicht passieren, dass man im Unternehmen selbst mit dem Management der Forderungseintreibung überfordert ist oder keine Ressourcen dafür binden möchte. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie gerne den gesamten Prozess, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zudem hat diese Variante den Vorteil, dass wir sogleich auch gerichtlich tätig werden können, sollte die Betreibung ergebnislos geblieben sein.
Das sogenannte SchKG, bereits seit 1889 in Kraft, enthält die wesentlichen Bestimmungen darüber, wie Forderungen durchgesetzt werden, und welche Folgen verhängt werden können. Solche Verfahren sind oft mühsam, da der Gläubiger mitunter aufgrund einer hohen ausstehenden Forderungssumme in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen kann. Wir agieren in Ihrem Interesse, bemühen uns um eine rasche, effiziente und erfolgreiche Abwicklung Ihres Falles. Vereinbaren Sie also möglichst früh einen Beratungstermin, sodass keine Fristen versäumt und die Angelegenheit möglichst rasch einer Lösung zugeführt werden kann. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht bei Rechtsfragen zu einer Betreibung oder Forderung.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Beratung von Ihrem Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Das Betreibungsbegehren kommt dann zur Anwendung, wenn bspw. etwas vertraglich Vereinbartes rechtswidrig nicht eingehalten worden ist, bspw. die fristgerechte Zahlung. Das Verfahren nach dem SchKG ist von Fristen und formalen Vorgaben geprägt, die man unbedingt genau einhalten sollte, um den Anspruch nicht zu verlieren, oder plötzlich zu bemerken, dass die Frist für eine Fortführungsbetreibung schon verstrichen ist. Es ist daher gängige Praxis, dass Betreibungen durch erfahrene Rechtsanwälte durchgeführt werden. Wenn Sie jemandes Schuld bei Ihnen betreibungsrechtlich einfordern möchte, so ist es ratsam, möglichst vor Beginn des Verfahrens das Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu suchen, um die Rechtslage zu besprechen, den Anspruch genau zu prüfen und zu beziffern, und sodann das Verfahren ordnungsgemäss einzuleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht setzt Ihre Interessen durch!
Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Forderungsrealisierung
Bei Betreibungen ist wichtig, zwischen dem Verfahren gegen natürliche und juristische Personen zu trennen. In beiden Fällen kann der Gläubiger relativ rasch nach der Zustellung eines Zahlungsbefehls mittels Rechtsöffnung die Forderung versuchen einzutreiben. Dies gelingt nicht immer. Bei natürlichen Personen steht einem dann das Rechtsinstrument der Pfändung offen, während man bei juristischen Personen den Konkurs androhen und sodann ein Konkursbegehren geltend machen kann. Im Detail ist es wichtig, den Anspruch genau zu prüfen, exakt zu wissen, was man weshalb aufgrund welcher Norm oder vertraglichen Bestimmung zu fordern berechtigt ist. Daneben müssen alle formellen Vorschriften eingehalten werden, wenn man etwa nur an die Fristen denkt. Unsere Experten unterstützen und beraten Sie dabei gerne persönlich, individuell und offen. Wir sagen Ihnen, wie wir die Chancen sehen, welche Wege wir vorschlagen würden und gehen diesen Weg dann auch konsequent gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.
Glossar aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Der Zahlungsauftrag
Wer eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann zur Zahlung aufgefordert werden. Dies kann man auch als Mahnung verstehen. Die letztmalige Zahlungsaufforderung steht gewissermassen an der Schwelle zur dann einzuleitenden Betreibung des Schuldners.
Das Betreibungsbegehren
Wer einen Schuldner erfolglos angemahnt und letztmalig zur Zahlung aufgefordert hat, kann diesen nun über eine Behörde, das jeweils zuständige Betreibungsamt, betreiben. Wenn auch die Betreibung ohne Rechtsvorschlag erfolglos bleibt, kann ein Fortsetzungsbegehren gestellt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Detail bei Ihrem Anliegen.
Der Konkurs eines Unternehmens
Zum Alltag wirtschaftlichen Handelns gehört es, dass manche Unternehmen Konkurs anmelden müssen. Im Regelfall passiert das allerdings natürlich nicht zu einem Zeitpunkt, wo das Unternehmen keine ausstehenden Verbindlichkeiten hat. Dies kann bspw. ein Bankkredit sein, aber natürlich auch offene Rechnungen aus Lieferungen/Dienstleistungen und dergleichen, oder auch Anteile, die andere Personen an diesem Unternehmen halten. All diese (juristischen) Personen haben ein Interesse, möglichst viel vom zu verteilenden Vermögen des Unternehmens zu erhalten, also ihr Interesse zu befriedigen. Wer eine Forderung hat, sollte dies dem Konkursverwalter anzeigen, der dann darüber zu entscheiden hat, ob diese anerkannt wird und ob man seine Forderung auch erhält. Nun ist klar, dass vielleicht nicht alle Forderungen gleicher Natur sind, und man daher eine Art Reihenfolge vornehmen muss, nach derer die einzelnen Gläubiger befriedigt werden. Das nennt man juristisch Kollokation. Eine Kaufpreisforderung zum Beispiel mag weniger stark sein, als der Anspruch auf Herausgabe des Eigentums. Um im Einzelnen nun richtig vorgehen zu können, und möglichst viel der offenen Forderung zu lukrieren, sollte man sich an einen Experten im Konkursrecht wenden, der einen sachkundig und mit viel Erfahrung in diesem Bereich unterstützen kann.
FAQ’s zum Thema Forderungen
Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Forderungen?
In der heutigen Geschäftswelt ist es nicht allzu selten, dass vor allem Inkasso-Büros Mahnschreiben versenden, deren inhaltliche Berechtigung bestritten werden kann. Oftmals mag lediglich die inhaltliche Berechtigung vorliegen, jedoch die Mahnspesen oder Gebühren überzogen oder ohne substanzielle Berechtigung sein. In all diesen Fällen stehen Mittel und Wege offen, um sich gegen solche Forderungen als solches, oder jedenfalls in der Höhe zur Wehr zu setzen. Unsere Experten in der Kanzlei beraten und unterstützen Sie dabei gerne.
Was ist ein Rechtsöffnungstitel?
Im Betreibungsverfahren kommt es zunächst darauf an, ob man als Gläubiger über einen Titel verfügt. Der Titel ist der rechtliche Grund, etwas fordern zu dürfen. So kann bspw. eine Geldforderung bestehen, weil ein Vertrag besagt, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist, wenn der andere Vertragspartner dieses oder jenes liefert. Dieser Titel wird im Betreibungsverfahren auch Rechtsöffnungstitel genannt. Wenn der Schuldner der Betreibung widerspricht, also den Rechtsgrund etwa bestreitet, so nennt man das Rechtsvorschlag. Dieser Rechtsvorschlag bewirkt im Prinzip nichts anderes, als dass er ermöglicht, über Richtigkeit oder Nichtigkeit einer Forderung ein Gericht befinden zu lassen. Dieses Verfahren nennt sich sodann summarisches Rechtsöffnungsverfahren und dient dazu, den Rechtsvorschlag aus Sicht des Gläubigers abzulehnen. Wenn dieser Schritt erledigt ist, kann ein Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt eingebracht werden und das Verfahren wird fortgesetzt. In der Folge stehen einem dann noch die Optionen der Pfändung oder auch das Konkursverfahren offen.
Kann man zu Unrecht betrieben werden?
Ja, das ist möglich. Das Betreibungsamt prüft nicht im Detail, ob die angemeldete Forderung auch tatsächlich existiert. Der Schuldner hat bei Zustellung der Betreibung schliesslich auch die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Nun ist aber klar, dass Betreibungen auch Arbeit bedeuten und im Betreibungsregister aufscheinen. Wer also zu Unrecht von einem Betreibungsverfahren betroffen zu sein behauptet, sollte sich umgehend anwaltliche Hilfe und Unterstützung suchen, um möglichst effizient und rasch dem Verfahren entgegen wirken zu können.
Welche alternativen Verfahren zur Betreibung gibt es?
Die Betreibung stellt regelmässig ein sehr hartes Mittel der Forderungseintreibung dar und ist gerade bei langjährigen und an sich vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mitunter nicht das geeignete Mittel. Selbstverständlich kann man Forderungen auch abseits der behördlichen und gerichtlichen Verfahren eintreiben. Dies setzt voraus, dass sich der Schuldner und der Gläubiger auf einen Plan einigen, wie die Schuld getilgt werden soll. Es braucht dazu also den Konsens über die Richtigkeit und Höhe der Schuld. Regelmässig werden Ratenzahlungspläne vereinbart, die in manchen Fällen verzinst werden, sodass beiden Parteien eine zumutbare Lösung gelingt. Solche Vereinbarungen sollten allerdings gut strukturiert, formuliert und rechtlich geprüft sein, sodass man auch wirklich das vereinbart, was man eigentlich wollte. Kontaktieren Sie daher am besten eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.
Was versteht man unter der Zwangsvollstreckung?
Wer behauptet, einen Anspruch auf etwas zu haben, muss dies erst einmal von einem Gericht bestätigt erhalten. Ein rechtskräftiges Urteil muss aber noch nicht heissen, dass die Partei, die etwa zur Leistung einer Zahlung verpflichtet wurde, dieser Anordnung auch nachkommt. In der Schweiz können sowohl nationale, als auch internationale Gerichtsentscheide (zwangs-)vollstreckt werden, wenn der Schuldner entweder in der Schweiz lebt/ansässig ist, oder aber das gegenständliche Vermögen in der Schweiz belegen ist. In solchen Fällen kann mit Unterstützung von Anwälten vor Gericht die Vollstreckung eines Urteils erwirkt werden.
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Öffentliches Personalrecht in Zürich
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Zürich?
Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im schweizerischen Arbeitsrecht. Wollen Sie mehr über den Arbeitsvertrag, die Kündigung und deren Sperrfristen, das Zeugnis oder die Abmahnung wissen? Unser Arbeitsrechtsexperte beantwortet Ihre Fragen. Die Arbeitsrechtsanwälte unserer Kanzlei kennen sich dank jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Personalrecht aus. Wir unterstützen kompetent und lösungsorientiert Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in Bund, Kanton und Gemeinden.
Es gelten nicht für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine besondere und markante Unterscheidung ist jedoch zwischen dem Arbeitsrecht, das auf Arbeitnehmer privater Unternehmen anzuwenden ist, und demjenigen, welches für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wie bspw. den Bund, die Kantone, Spitäler, Universitäten, Behörden oder Schulen gilt, zu treffen. Für Arbeitnehmer der letztgenannten Bereiche gilt das öffentliche Personalrecht wie etwa das Personalgesetz des Kantons Zürich. Diese Unterscheidung gewinnt Bedeutung, da unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorschriften verankert sind. Bspw. ist eine Kündigung im öffentlichen Bereich nicht so leicht möglich, wie sie das im privaten Sektor ist. Zudem werden etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen, die für Arbeitssachen im privaten Sektor zuständig wären, sondern in einem verwaltsungsgerichtlichen Verfahren behandelt. Man sieht daher, dass teils fundamentale Unterschiede vorliegen und man daher unbedingt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen sollte, um die eigenen Ansprüche nicht nur fristgerecht und rechtlich korrekt, sondern auch bei der zuständigen Stelle geltend machen zu können.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Fragen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft wohl nahezu jeden erwachsenen Menschen irgendwann in seinem Leben. Während der Arbeitnehmer natürlich seine Rechte und Pflichten hat, muss der Arbeitgeber eine Vielzahl an Regelungen, Vorschriften und dergleichen mehr einhalten, um arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Das betrifft nicht nur grosse Konzerne mit hunderten Mitarbeitern, sondern kann bereits Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern betreffen. Dabei geht es regelmässig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Heutzutage treten zudem immer häufiger internationale Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht auf. Die Entsendung von Arbeitnehmern, steuerrechtliche oder visumsrechtliche Fragen stehen dabei an der Tagesordnung. Wir unterstützen und beraten Sie, nicht nur in der Schweiz, in all diesen Fragen.
In manchen Fällen kann keine aussergerichtliche Einigung, oder ein Kompromiss vor der Schlichtungsstelle erzielt werden. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht. Wir profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Seiten, da wir sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer vertreten. Wir können uns daher gut in die Lage der anderen Partei hineinversetzen und Ihnen so die bestmögliche Beratung zu teil werden lassen.
Ihre persönliche Beratung für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht stellen sich viele elementare Fragen. Und das sowohl auf Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Seite. Das Ziel ist dabei stets, möglichst klare Abmachungen zu treffen, sodass es keine unvorhergesehenen Überraschungen geben kann. Es geht dabei zunächst um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, der die Grundlage bildet. Man muss aber genauso die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die für die jeweilige Situation einschlägig sind. Dabei geht es regelmässig um Haftungsfragen, gerade wenn es um Führungspositionen geht. Aber auch um Kündigungsfristen, Anforderungen an den Arbeitsplatz, die betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Betriebsrates wollen erörtert und besprochen sein. Wir unterstützen Sie dabei in all diesen Fragen mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und rechtlichem Know-how.
Das Arbeitsrecht in der Schweiz
Das Arbeitsrecht besteht aus einigen zwingenden Vorschriften, die also jedenfalls einzuhalten sind, und einer Reihe von dispositiven Vorschriften, von denen individuell abgegangen werden darf, oder die überhaupt nicht geregelt sind. Die Schweiz ist hier im europäischen Vergleich sehr locker und lässt den Parteien viel Gestaltungsspielraum. Da es sich im Arbeitsrecht um eine besonders heikle Materie handelt, verbringt an doch sehr viel Zeit mit der Arbeit und ist abhängig von der Auszahlung des Lohns, sind Konflikte in diesem Bereich sehr delikat. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, ob das Problem noch am Beginn zu lösen, bzw. gleich eine abgesprochene und rechtliche überprüfte Strategie zu entwickeln. Wir legen Ihnen dabei unsere Einschätzung offen, zeigen Ihnen die verschiedenen Verfahrensoptionen auf und beraten und unterstützen Sie in all diesen Schritten mit Sachverstand, Empathie und vollem Einsatz.
Ihr Anwalt für Arbeitgeber
Wer streitet schon gerne mit seinem Arbeitgeber oder seinem Arbeitnehmer? Man verbringt viel Zeit miteinander, ist wechselseitig voneinander abhängig und möchte im Regelfall ein gedeihliches Arbeiten sicherstellen. Der Arbeitsvertrag als Grundlage dieses Verhältnisses ist daher ein wichtiger Baustein, der nicht im Vorbeigehen geschrieben werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, sich zunächst klar über den Inhalt zu werden, und hernach mit juristischer Unterstützung eine möglichst zweifelsfreie und für beide Seiten klare Vereinbarung zu formulieren.
Ein Arbeitgeber hat verschiedene rechtliche Normen zu beachten, die sich aus verschiedenen Gesetzen, wie zb. dem OR, aber auch dem Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz ergeben. Zunächst kommt es also darauf an, in welcher Form die Arbeitsverträge gestaltet werden. Hier lohnt es sich, die Überprüfung dieser oder die Erstellung durch einen Anwalt zu veranlassen. Daneben stellen sich im laufenden Betrieb eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen. Eine Mitarbeiterin wird schwanger und geht in Karenz, man möchte Ersatz für die Dauer einstellen. Da gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Ebenso heikel können Fälle werden, wo Mitarbeiter zweifelhafte Krankschreibungen beibringen und wochenlang nicht zur Arbeit erscheinen. Wann und wie darf ich kündigen? All diese Fragen sind wichtig, und überall gilt, dass eine rechtlich saubere Vorgehensweise viele dann folgende Probleme vermeiden kann. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, bevor das Problem akut ist bzw. schon lange Zeit präsent ist.
Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?
Als Arbeitgeber ist man mit ganz vielen Themenbereichen konfrontiert, denen allen ausreichend Beachtung geschenkt werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten regelmässig unangenehme Folgen nach sich ziehen können, die insbesondere Geld und Zeit Ressourcen binden. Es ist daher anzuraten, sich bei allen Rechtsfragen, auch wenn sie nur klein und unwichtig scheinen, einen erfahrenen Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen. Dies kann bspw. den Prozess einer Kündigung, das professionelle Umgehen mit Veruntreuung oder Diebstahl durch Mitarbeiter, behauptete Diskriminierungen ebenso wie Gleichstellungs- oder Datenschutzfragen, Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder andere juristische Streitigkeiten betreffen. Wer frühzeitig reagiert, das zeigt sich aus unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis, kann ein Problem meist an der Wurzel packen und es sodann rascher und kostengünstiger lösen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen dabei gerne mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite.
Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer
Drei der häufigsten Probleme, die ein Arbeitnehmer hat, betreffen eine Kündigung/Entlassung, die Nicht-Auszahlung des Lohns und eine unhaltbare Stimmung und Umgangsform am Arbeitsplatz. In allen drei Fällen lohnt es sich, das anwaltliche Gespräch zu suchen, um die Lage vorzutragen und dann professionell einschätzen zu lassen, ob und welche Schritte geeignet sind, um hier ein gewünschtes Ergebnis erzielen zu können. Die Vertretung durch einen Anwalt ist zudem auch emotional eine Erleichterung, da man in einem Arbeitsverhältnis immer unter besonderem Druck steht.
Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag Dieser Vertrag bildet die Grundlage des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin werden demnach die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt. Ein Arbeitsvertrag unterliegt prinzipiell keiner Formvorgabe, kann also wie andere Verträge auch mündlich vereinbart werden, wenngleich dies naturgemäss gewisse Risiken mit sich bringt und daher eher nicht empfehlenswert ist. Gerade bei der Erstellung und Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei der Aufhebung bzw. durch Kündigung oder Entlassung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit alle Vorschriften, Fristen und vertraglichen Grundlagen eingehalten werden.
Der Arbeitsvertrag bildet gewissermassen das Fundament und den Rahmen für die Spielregeln, denen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterwerfen. Regelmässig enthalten Arbeitsverträge eine Vielzahl von Klauseln, die üblicherweise vom Arbeitgeber gewünscht werden. Es fällt mitunter nicht einfach, die Komplexität in seiner vollen Breite zu erfassen und so macht es durchaus Sinn, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Vertrags prüfen zu lassen, wo es eventuell für Sie heikel werden könnte. Gerade dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es entscheidend, eine solide und vorher gut geprüfte vertragliche Basis zu haben, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in diesem Prozess mit Expertise und fachkundigem Rat.
Der Arbeitsvertrag birgt für beide Parteien Risiken, auf welche wir Sie gerne, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufmerksam machen und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten. Neben klassischen Bestandteilen eines Arbeitsvertrages wie Lohn, Arbeitszeit etc., spielen zunehmend auch Klauseln im Bereich der Geheimhaltungspflicht, des Konkurrenzverbotes und vielem mehr eine Rolle. Ist es bereits vor Unterzeichnung des Vertrages wichtig, genaue Regelungen zu haben, so gilt das mindestens genauso für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kündigung erregt regelmässig die Gemüter und kann zu Streit führen. Dies insbesondere, wenn Klauseln unklar formuliert oder man sich über den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht einig wird.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen
Diesem Thema kann nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet werden, da dies schliesslich die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bietet, und beiden Parteien möglichst grosse Klarheit für alle denkbaren Fälle geben soll. Bei der Erarbeitung von Arbeitsverträgen ist unser Massstab der Wille unseres Mandanten, den wir bestmöglich umzusetzen suchen. Wir berücksichtigen dabei steuer- und sozialrechtliche Aspekte ebenso, wie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommunizieren wir stets transparent und offen, um Ihnen ein vollständiges Bild der Lage zu geben. Da sich, nicht zuletzt bedingt durch die COVID-19-Pandemie, die Arbeitswelt massiv verändert, und auch betriebliche Veränderungen stattfinden, raten wir auch zu regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Arbeitsverträge, um hier den Entwicklungen auch entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne in jedem Stadium und jeder Konstellation. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren Fall im Detail erörtern können.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine ernste Situation, die regelmässig zumindest für eine Seite unzufriedenstellend verläuft. Auf beiden Seiten ist es daher ratsam, sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt zu beraten, damit keine Fehler begangen werden, die im Nachhinein ungewollte Konsequenzen auslösen können. So geht es um die Einhaltung der Kündigungsfristen, die Beachtung des Kündigungsschutzes, aber genauso auch um Fragen des Konkurrenzverbotes, die vorzeitige einvernehmliche Auflösung und dergleichen mehr. Wenn Sie im Betrieb eine grössere Umstrukturierung vorhaben, bei der mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, so stellen sich zudem weitere sozialrechtliche Fragen. Die Erstellung eines Sozialplans ist dabei ein exemplarischer Punkt. Ziel unserer Arbeit ist die Wahrung Ihrer Interessen, wie die rasche und kostengünstige Abwicklung des Verfahrens gleichermassen. Es ist in niemandes Interesse, lange und teilweise sinnlos herumzustreiten, wenn eine gütliche Lösung auch möglich ist. Sollten Sie andere Wünsche haben, oder die Situation keinen anderen Weg mehr offen lassen, setzen wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Gerichten durch.
Die Kündigung
Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine Kündigung aussprechen, wenn er gewisse Fristen einhält. In manchen Fällen gibt es zudem sogenannte Sperrfristen, während der keine Kündigung erfolgen darf (bspw. Krankheit oder Schwangerschaft). Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kündigung etwas nicht korrekt gelaufen ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten gemeinsam mit Ihnen mögliche Schritte gegen eine Kündigung.
Es gibt gewisse Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Unsere Experten beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Jedenfalls ist entscheidend, dass Sie rasch und umgehend handeln, um keine Frist zur versäumen. Bei einer allfälligen Klage geht es primär darum, für Sie Entschädigungsansprüche geltend zu machen und allfällige vertragliche Nebenpflichten zu regeln. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wie wir Ihre Chancen auf den Gewinn einer allfälligen Klage einschätzen.
Der Aufhebungsvertrag
Das Arbeitsrecht sieht Fristen, inhaltliche Schranken und Begründungspflichten für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor. Dies dient regelmässig dazu, um bei Fällen, wo lediglich eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden möchte, Klarheit über die Rechtsfolgen zu schaffen. Anders ist der Fall mithin gelagert, wenn sich beide Parteien einig sind. Hier ist im Prinzip nicht davon auszugehen, dass grosse Uneinigkeit weder über den Umstand, noch über die Folgen der Trennung vorliegen. Praktischerweise werden solche Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst. Darin können die Modalitäten vereinbart werden, wie etwa Abfindungszahlungen oder Regelungen über die Freistellung von der Arbeitspflicht. Klar ist aber auch, dass in solchen Konstellationen, wo von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, Zweifelsfragen und Graubereiche auftauchen. Es ist daher sehr anzuraten, solche Aufhebungsverträge von unserem Anwalt für Arbeitsrecht erstellen, oder jedenfalls prüfen zu lassen, um sich im Nachgang juristische Querelen zu ersparen.
Neben den einseitigen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (etwa die Kündigung) gibt es auch eine einvernehmliche Option, den Aufhebungsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und regelt typischerweise das Datum des Austritts, etwaige Freistellungen, Abfindungen etc. Es können aber auch rasch Probleme auftauchen, wenn bspw. Kündigungssperrfristen nicht eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu beraten, der Ihnen eine fundierte und juristisch klare Unterstützung zuteilen lassen kann.
Der Aufhebungsvertrag
Die fristlose Kündigung – wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht
Die fristlose Kündigung ist wohl eines der grösseren Schreckgespenste im Arbeitsrecht. Sollten Sie eine solche erhalten haben, wenden Sie sich jedenfalls umgehend an einen Arbeitsrechtsanwalt. Diese Kündigung darf nämlich nie ohne wichtigen Grund ausgesprochen werden, da das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Es ist daher ein besonders strenges Instrument, welches für den Fall, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, auch rasch beantwortet und beeinsprucht werden sollte.
Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich
In einem Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Advokatur in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekte hin. Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle in der Region Zürich. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!
Ihre Zürcher Anwaltskanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen
Der Konflikt im Arbeitsrecht spielt sich zumeist zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ab. Unsere Experten kennen beide Seiten sehr gut und seit Jahren, wodurch wir beide Seiten gerne jederzeit unterstützen. Wir kennen die Fallstricke und Probleme beim Erstellen von Verträgen ebenso wie die Wichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln etc.
Das Arbeitsrecht ist traditionell ein sehr konfliktbeladenes und mit ernsten Konsequenzen behaftetes Rechtsgebiet, wo jeder Schritt wohl überlegt gesetzt werden mag. Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen und beraten Sie in dieser heiklen Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir stehen umgekehrt auch beratend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung, wenn es um die präzise Formulierung von Pflichten und Rechten geht. Mit unserer jahrelangen Erfahrung bei Arbeits- und Werkverträgen können Sie auf unsere sach- und fachkundige Beratung und Expertise zählen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich hilft bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Mithin bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstossen. Wir stehen Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und bemühen uns um eine gütliche Einigung. Sollte diese nicht wahrscheinlich oder möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt!
Es kommt regelmässig vor, dass es gröbere Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer gibt. Wir unterstützen Sie gerne vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages und prüfen Ihren Vertrag, begleiten und beraten Sie aber auch für den Fall, dass Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten und rechtliche Beratung benötigen. Letztlich unterstützen wir Sie auch für den unangenehmen Fall einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigung oder Entlassung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten. Unser spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht hat stets ein offenes Ohr und setzen sich mit voller Kraft für Ihr Anliegen notfalls auch vor Gericht ein.
Aussergerichtliche Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Unsere Experten versuchen zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, also beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das gelingt manchmal, in anderen Fällen gelingt es aber auch nicht. Sind wir gemeinsam mit unserem Klienten der Ansicht, dass die Chance auf eine gütliche Einigung äusserst unwahrscheinlich ist, setzen wir die Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch. Unserer spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit bei jedweden arbeitsrechtlichen Themen, ob beim Verfassen oder der Prüfung von Verträgen oder der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gewissen Ansprüchen genügen, und darf nicht willkürlich ausfallen. Mitunter kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Formulierung nicht sehr freundlich ist, oder falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne in dieser Angelegenheit. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns,ob auch wirklich alle Angaben so korrekt gemacht wurden, wie es das Gesetz vorsieht.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Ihr Arbeitsverhältnis wird durch diesen Umstand nicht sofort beendet; vielmehr sollten Sie sich rasch beim RAV melden, da Sie so zunächst einmal finanziell abgesichert sind. Für Ihre allfällige Kündigung ist ultimativ ein Insolvenz- oder Konkursverwalter zuständig. Wollen Sie über diese Ansprüche hinaus allfällige Entschädigungen geltend machen, sollten Sie sich umgehend von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten lassen.
Die Insolvenz des Arbeitgebers und ihre Folgen
Die Eröffnung eines Konkursverfahrens allein führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Umstand verändert daher im Prinzip für sich genommen noch nichts an der ursprünglich vorliegenden Situation. Klar ist jedoch, dass für Arbeitnehmer die Frage im Raum steht, wie lange noch Lohn ausbezahlt und wie lange es die Firma mitunter noch geben wird. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Insolvenzverwalter haben unter bestimmten gesetzlichen Schranken sodann auch die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Alle Beteiligten, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten in so einem Fall umgehend anwaltliche Unterstützung beiziehen, um rechtlich korrekt zu handeln, und andererseits zu Recht bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Wie so oft gilt auch bei Ansprüchen auf ausstehenden Lohn, dass man sich beeilen sollte, um keine Fristen («Ausschlussfristen») zu versäumen. Wer als Arbeitnehmer auf seinen Lohn warten muss, ist oft in seiner Existenz gefährdet. Wir kennen solche Situationen aus unserer täglichen Arbeit und unterstützen Sie rasch, unkompliziert und kompetent bei der Lösung Ihrer Situation.
Fragen zu Lohnstreitigkeiten oder Bonuszahlungen
Wer sich mit ausstehendem Lohn für bereits geleistete Arbeit konfrontiert sieht, befindet sich regelmässig in einer mehr als heiklen Situation, die letztlich auch Auswirkungen auf die Existenz haben kann. Es ist daher geboten, möglichst rasch und umgehend tätig zu werden, und dies am besten unter Beiziehung eines Anwaltes, der die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernimmt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Höhe und Art des Anspruches, um in der Folge diesen auch geltend machen zu können. Neben diesem heiklen Themenbereich treten häufig auch Fragen zur Zahlung von Bonus oder sonstigen vereinbarten Zahlungen auf. Da diese teils ähnlich geltend gemacht werden können, werden sie an dieser Stelle behandelt. Oftmals ist vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres ein Bonus ausbezahlt wird. Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt, aber bspw. die vereinbarten Ziele dennoch erreicht hat? In solchen Fällen lohnt es sich, stets umgehend, bei Weigerung des Arbeitgebers zur Zahlung, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um ein geeignetes Vorgehen abzustimmen und zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!
Was tun bei Mobbing? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf!
Mobbing ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, unter dem viele Menschen zu leiden haben. Noch schlimmer ist es, wenn Sie das täglich am Arbeitsplatz erleben müssen. Leider Gottes ist Mobbing vielfach schwer nachzuweisen, weshalb es umso wichtiger, Schritte in Angriff zu nehmen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei diesem harten und schmerzvollen Weg mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Wir beraten uns mit Ihnen und prüfen genau, ob und welche Schritte Ihre Situation verbessern könnten.
Mobbing (am Arbeitsplatz)
Mobbing ist eine oder sind mehrere Handlungen, die geeignet sind, den Gemobbten zu schädigen und mitunter auch vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing erfüllt gleichzeitig unter Umständen auch Stratbestände wie Verleumdung oder die Persönlichkeitsverletzung. Solche Handlungen können für den Mobbenden ernst Konsquenzen nach sich ziehen und so auch eine Wirkung auf andere Personen haben, die ihr Verhalten in der Zukunft sodann ändern.
Das Mobbing, oder auch Bossing ist ein sehr häufig wahrgenommenes Phänomen (nicht nur) in der Arbeitswelt, hat bis dato aber noch keinen Eingang in das Arbeitsrecht als definierte und festgelegter Terminus erlangt. Das Bundesgericht hatte wohlgemerkt schon viele Fälle in diesem Zusammenhang zu entscheiden, und daher im Laufe der Jahre auch Definitionen herausgearbeitet. So liegt Mobbing unter anderem dann vor, wenn ein Verhalten einer oder mehrerer Personen systematisch, lang anhaltend und in irgendeiner Weise auch feindselig dazu geeignet ist, die gemobbte Person am Arbeitsplatz auszugrenzen, zu isolieren oder gar aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen. Das Bossing ist eine Spezialform des Mobbings und betrifft solche Fälle, wo ein Vorgesetzter durch gezieltes Verhalten versucht, Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, ohne eine ordentliche Kündigung aussprechen zu müssen. Da es hier um ein heikles Feld zwischenmenschlichen Umgangs geht, regelmässig Beweise schwierig zu erbringen sind und der Ausgang des Verfahrens vielfach ungewiss ist, ist es umso mehr anzuraten, sich frühzeitig, ganz gleich ob als Betroffener oder als verantwortlicher Arbeitgeber, mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten. Dabei kann die Lage analysiert, rechtlich geprüft und sodann entschieden werden, welche Schritte zum gewünschten Ziel führen.
Was regelt das Gleichstellungsgesetz (GIG)?
Seit dem Jahr 1981 gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Daraus ergibt sich, und wurde durch den EGMR und die schweizerische Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich aus dem Artikel ein Recht auf gleiche Bezahlung ebenso ergibt, wie ein Verbot von unsachlicher Diskriminierung, die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen oder Beförderungen. In all diesen Bereichen darf ein Mann einer Frau, oder umgekehrt, nicht benachteiligt werden und den Gesetzgeber trifft eine Pflicht, für die Einhaltung zu sorgen.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich zu Gleichstellungs- und Lohngleichheitsfragen
Art. 8 der Schweizer Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen ist. Und dennoch entspricht das heutzutage nicht immer der Realität. Wenn Sie die Vermutung haben, nicht gerecht behandelt zu werden, so haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird zunächst versucht, mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu erzielen, dabei zunächst mit dem Vorgesetzten und in der Folge mit dem Personaldienst. Macnhmal kann hier leider keine Einigung erzielt werden, sodass der Gang vor eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht offensteht. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und beraten und begleiten Sie auf diesem Weg. Neben der gleichen Bezahlung kann es aber noch andere Formen der Diskriminierung geben, welche ebenso verfassungsgesetzlich verboten sind.
FAQ zum Thema Arbeitsrecht
Ich habe eine Lohnkürzung erhalten. Was kann ich tun?
Eine Lohnkürzung funktioniert im Prinzip folgendermassen: Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, wobei gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag in Geltung tritt, der nun einen geringeren Lohn ausweist. Man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Daraus folgt, dass für eine Lohnkürzung jedenfalls die Kündigungsfrist des bestehenden Arbeitsvertrages abzuwarten ist, ehe der dann geringere Lohn ausbezahlt werden darf. Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich also innerhalb der gesetzlichen Schranken zulässig. Missbräuchlich ist sie dann, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers dadurch auf unzumutbare Weise verschlechtert, oder aber auch keine betrieblichen oder allgemeine der wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldeten Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen würden. Daneben ist völlig klar, dass eine Änderungskündigung auch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstossen darf, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau besprechen und prüfen können.
Was versteht man unter dem Konkurrenzverbot?
Heutzutage kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel verankern, die ein Konkurrenzverbot gemäss Art. 340 OR beinhaltet. Dieses kann vorsehen, dass sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Tätigkeit nachzugehen, die geeignet ist, in Konkurrenz oder Wettbewerb zur Tätigkeit des vormaligen Arbeitgebers zu stehen. Der klassische Fall ist die Ausübung der gleichen Tätigkeit, die den selben Kundenkreis anspricht und somit eine Konkurrenzsituation auslöst. Eine Konkurrenzverbotsklausel ist allerdings nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von und Einblick in die Kundendaten hatte und auch Geschäftsgeheimnisse kennt. Das Geschäftsgeheimnis betrifft insbesondere spezielle technische oder betriebswirtschaftliche Faktoren, die zum Erfolg des Unternehmens ursächlich beitragen. Zudem muss aber beachtet werden, dass das Konkurrenzverbot stets auf die Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sein muss. So kann es bspw. einem technischen Direktor einer Firma, die spezielle Produkte herstellt, verboten werden, auf eigene oder fremde Rechnung die gleiche Tätigkeit auszuüben. Ein Konkurrenzverbot für Kosmetiker oder andere Handwerker wird wohl nicht zulässig sein, da es hier stets auf die eigene Schaffenskraft und Leistung ankommt. In Zweifelsfragen ist stets anzuraten, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass die Klausel entweder gültig ist, oder man eben nicht von dieser betroffen ist.
Welche Rechtsfolgen löst eine Krankheit eines Arbeitnehmers aus?
Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange diese Lohnfortzahlung anhält, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung auf Seiten des Arbeitgebers, ab. Solche Krankentagegeldversicherungen bezahlen in der Regel etwa 80 % des AHV-pflichtigen Lohns während rund 700 Tage weiter. In manchen Fällen liegt keine Krankentagegeldversicherung vor, sodass die allgemeinen Bestimmungen des OR, insbesondere Art. 324a OR zur Anwendung gelangen. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber abhängig von der Dienstdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen im Falle von Krankheit den vollen Lohn weiterbezahlen muss. Dabei muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen oder mehr als drei Monate andauern. Der Arbeitnehmer hat dabei mindestens Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von drei Wochen, die sich pro Dienstjahr gemäss der Zürcher, Berner oder Basler Skala verlängert. Wichtig zu beachten ist, dass sämtliche Krankheitstage pro Kalenderjahr addiert werden. Im Fall einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis zu übergeben, welches Aufschluss darüber gibt, welche Krankheit vorliegt und wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauert. Wird eine derartige Information nicht übergeben, so kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aussetzen oder sogar das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt es jedoch auch die Sperrfristen des Art. 336c OR zu beachten, die für Kündigungen kranker Arbeitnehmer Anwendung finden.
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