Suchen Sie einen Anwalt für eine internationale Scheidung?
Im 21. Jahrhundert ist es völlig normal, dass Menschen unterschiedlicher Nationalitäten heiraten, in ein anderes Land ziehen oder in einem Land arbeiten, aber in einem anderen Land leben. Es ist völlig klar, dass in solchen Konstellationen plötzlich nicht mehr so klar ist, nach welchem Recht denn die Scheidung erfolgen muss und in welchem Land denn überhaupt die Behörden und Gerichte zuständig sind. In einigen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, das anwendbare Recht zu wählen. Dies führt dazu, dass es durchaus Sinn macht, sich in solchen Fällen, wo eine Scheidung ansteht, bereits vorab nicht nur einen Rechtsanwalt zu suchen, sondern insbesondere auch prüfen zu lassen, welches Recht anwendbar ist, oder wenn es Wahlmöglichkeiten gibt, welche denn am günstigsten für einen sind. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, und wir klären Sie gerne auf, welches Vorgehen und welche Strategie für Sie am geeignetsten ist.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Welches Gericht ist zuständig? Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!
Prinzipiell lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden: Haben beide Ehepartner die gleiche (ausländische) Staatsbürgerschaft, so kann ein Gericht in diesem Land angerufen werden. Zweitens: Wenn beide Ehepartner in der Schweiz wohnhaft sind, so ist das Gericht am Ort des Beklagten zuständig. Zieht ein Partner aus der Schweiz weg, und bringt in einem anderen Land die Scheidung ein, und bringt der andere Partner danach die Scheidung in der Schweiz ein, so wird sich zweiteres Gericht für unzuständig erklären. Man sieht also, dass durchaus Eile geboten sein kann, wenn einem der Gerichtsstand etwas bedeutet. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für die internationale Scheidung.
Welches Recht ist anwendbar?
Neben der Frage, welches Gericht für ein Verfahren zuständig ist, tritt auch die Frage, welches Sachrecht zur Anwendung kommt. Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass bspw. eine Scheidung in Deutschland nach Schweizer Recht verhandelt wird.
Dies ergibt sich aus den Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und den ROM- Verordungen der EU. Die Wahl des Sachrechts spielt bspw. eine grosse Bedeutung bei der Bemessung des Unterhalts, bei Trennungszeiten, dem Sorgerecht oder auch bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Wird der Kindesunterhalt bspw. nach deutschem Recht berechnet, so kann das für eine Person, welche in der Schweiz lebt und arbeitet, von grossem Vorteil sein. In Grossbritannien gelten sehr lange Trennungszeiten, welche eine rasche Scheidung eher erschweren. Man sieht daher klar, dass es einen grossen Unterschied machen kann, welches Recht zur Anwendung gelangt. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten, welche Option für Sie am optimalsten ist.
Wes gilt, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde oder sich die Ehepartner nicht einig werden?
Ist nichts vereinbart, oder keine Einigung erzielt worden, so kommt primär das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Partner zum Zeitpunkt der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also Lebensmittelpunkt haben. Leben die Partner nicht mehr im selben Land, so gilt das Recht des Landes, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, wenn der Umzug nicht länger als ein Jahr zurückliegt.Trifft dies alles nicht zu, so kommt das Recht des Staates zur Anwendung, dessen Staatsbürgerschaft beide besitzen. Geht auch das nicht, weil unterschiedliche Staatsbürgerschaften vorliegen, kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, welches als erstes angerufen wurde.
Übersicht der Prüfschritte des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitender, binationaler Scheidung
Hier eine Übersicht die einzelnen Prüfschritte für die Anwendbarkeit des Rechts
Primär zählt die Rechtswahl der Parteien oder eine Einigung im Anlassfall. Die Eheleute haben bei der Rechtswahl folgende Möglichkeiten:
Das Land, in dem beide Eheleute wohnen
Das Land, in dem sie zuletzt gemeinsam gelebt haben und ein Ehepartner dort noch wohnhaft ist
Das Land, dessen Staatsbürgerschaft einer der beiden besitzt
Das Land, in dem die Scheidung eingereicht wird
Sekundär kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dessen Land beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist ein Partner bereits umgezogen, und liegt der Umzug noch kein Jahr zurück, so kommt das Recht des Landes zur Anwendung, wo beide Partner zuletzt gemeinsam gelebt haben.
Viertens kann das Recht des Landes zur Anwendung kommen, dessen Staatsbürgerschaft beide Partner besitzen.
Liegen unterschiedliche Nationalitäten vor, so kommt das Recht des Gerichts zur Anwendung, das als erstes mit der Scheidung befasst wurde.
Man muss beachten, dass eine vorab getroffene Rechtswahl nicht immer automatisch zur Anwendung gelangt. Die Lage ist klar, wenn zwei Bürger eines EU Landes, die auch in einem EU-Land wohnen, eine Vereinbarung darüber schliessen. Dann kommt nämlich die ROM-Verordnung zur Anwendung. Schwieriger ist der Fall, wenn bspw. ein Schweizer Bürger mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, und als Rechtswahl bspw. deutsches Recht gewählt wurde, weil beide dort wohnhaft sind. Zieht der Schweizer Bürger im Zuge der Trennung in die Schweiz retour und bringt dort als erstes die Klage auf Scheidung ein, so kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Anderes gilt, wenn der österreichische Staatsbürger schneller war und zuerst in Deutschland die Klage auf Scheidung eingebracht hat. Ihr Anwalt für die internationale Scheidung ist für Sie da!
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Experten für internationales Scheidungsrecht
Montag
8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag
8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch
8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag
8:00 AM - 5:00 PM
Freitag
8:00 AM - 5:00 PM
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Frau Wittibschlager ist als Scheidungsanwalt tätig, Ihre Advokatur im Herzen der Stadt Zürich ist die zentrale Anlaufstelle bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz.
Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten in Zürich? Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, da die Konflikte und Problemstellungen häufig durch ein hohes Potential an Emotionen und Gefühlen verschärft werden. Es ist daher umso wichtiger, einen vertrauensvollen und sensiblen Anwalt an seiner Seite zu wissen, um Lösungen zu erarbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn es um familienrechtliche Belange geht.
Der Aufbau des Familienrechts
Im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) ist das sogenannte Familienrecht zu finden, welches das Eherecht (Zustandekommen, Wirkung der Ehe, Gütterrecht, Scheidung, Trennung), Regelungen zur Verwandtschaft (Kinder, Familiengemeinschaft, Entstehung, etc.) und zum Erwachsenenschutz enthält. Dieses Rechtsgebiet gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Familienkonstellationen, Stichwort Patchwork Familie, komplizierter und die Zahl der geschiedenen Ehen stetig zunehmen. Neben der Ehe gibt es übrigens noch die eingetragene Partnerschaft, welche im Partnerschaftsgesetz geregelt ist.
Wann braucht man einen Anwalt für Familienrecht?
Anwalt Familienrecht: Prinzipiell lässt sich sagen, dass Probleme zu Beginn meist klein und lösbar, später aber gross und komplex sind. Je früher man einen Anwalt kontaktiert, und sei es auch nur, um eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, desto eher kann ein Problem gelöst werden. Je verfahrener undkomplexer die Situation wird, desto eher läuft es auf ein Verfahren und daher einen teureren und langwierigen Prozess hinaus. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
Das Familienrecht umfasst zahlreiche Bereiche, wie etwa das Eherecht, das Erbrecht, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und natürlich auch alle Belange, die mit Kindern in Beziehung stehen. Letztlich geht es auch um Testamente, individuelle Verträge, Unterhaltsleistungen etc. Als Anwalt für Erwachsenen- und Kinderschutz unterstützte ich Sie gerne.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Bei Scheidung, Trennung, Eheschutz sowie Belange rund um Ihr Kindunterstützte ich als Anwalt für Familienrecht. Unsere Kernkompetenz liegt im Vertragsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht sowie in der Mediation. Unser Anwalt für Familienrecht ist spezialisiert im Bereich Eheschutz, Scheidung, Trennung, Kindesrecht, Anliegen der KESB (KESR), Unterhalt etc.
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht oder haben Fragen zu den Themen Güterrecht, elterliche Sorge, Gütertrennung, Unterhaltsrecht, Trennung oder Scheidungen auf gemeinsames Begehren?
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Zürich unterstützen Sie in Themen wie Eheschutz, Scheidung oder Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Kanzlei hat seit Jahren eine hohe Kompetenz im Bereich des Familienrechts aufgebaut und berät Sie gerne unkompliziert, direkt und ehrlich. Gerade im Familienrecht ist es von besonderer Bedeutung, heikle und oft emotionale Themen mit ruhiger Hand und hohem Einfühlungsvermögen zu behandeln.
Die Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager unterstützt in allen nationalen sowie internationalen Fragestellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden familienrechtlichen Problemstellungen. Internationale personen- und vermögensrechtliche Beziehungen stehen im Fokus. Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen spezialisierten Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Ehe und die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung wissen?
Wir bieten kompetente familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Prozessführung an. Möchten Sie aber, aus welchen Gründen immer, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, so setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir beraten Sie umfassend, klären Sie über Ihre Chancen auf und begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Das Familienrecht der Schweiz – Ihr Anwalt Familienrecht klärt auf!
Unser Spezialist und Anwalt für Familienrecht bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts. Das Familienrecht betrifft die Ehe und ihre Rechtsfolgen, die Familie an sich, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und auch die Rechtsnachfolge, also das Erbrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht nehmen sich für Ihr Anliegen Zeit, beraten Sie kompetent und umfassend und erarbeiten gerne mit Ihnen die für Sie passendste Lösung Ihres rechtlichen Anliegens. Das Familienrecht umfasst viele Themen und so stellen sich jeweils unterschiedliche Probleme und es liegen andere Lösungsmöglichkeiten vor.
Vor Eingehung einer Ehe kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für die Ehegatten wichtige Bereiche zu regeln, festzulegen und schlichtweg die rechtlichen Spielregeln für die Ehe festzuschreiben. Es zählen aber zum Familienrecht genauso Angelegenheiten des Erbrechts. Hier kommt insbesondere ein Testament in Betracht, welches die Aufteilung der Erbschaft regeln soll.
Für das Familienrecht ganz typisch ist der Umstand, dass es oft neben finanziellen Belangen auch um emotionale und höchstpersönliche Entscheidungen und Befindlichkeiten geht, auf welche nicht nur eingegangen werden muss, sondern auch eine den gerecht werdende Lösung erzielt werden soll. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl an Fällen betreut, sodass wir nicht nur auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, sondern auch stets die neuesten Entscheidungen für unsere Beratung miteinbeziehen.
Ein klassischer Anwendungsfall, wo es regelmässig zu Streitigkeiten der Parteien kommt, ist der Kindesunterhalt, die elterliche Obsorge, Besuchszeiten und der Unterhalt für den anderen Ehegatten.
Das Ziel unseres Anwaltes für Familienrecht ist stets, die Wünsche unserer Klienten bestmöglich zu vertreten. Soll eine friedliche Einigung der Parteien erzielt werden, setzen wir alles daran, diese fair, transparent und unkompliziert zu gestalten. Für uns steht Ihr Wille an erster Stelle. Wir klären Sie aber ebenso offen und klar über die Risiken, Chancen und Folgen der ein oder anderen Entscheidung auf und versuchen mit unserer Arbeit stets die optimale Lösung zu erreichen.
Gerne können Sie auch gemeinsam in unsere Kanzlei kommen, wenn Sie eine professionelle Unterstützung bei einer Einigung, der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder dem Kindesunterhalt wünschen. Dies ist zumeist anzuraten, da so bereits in kurzer Zeit eine faire, nachvollziehbare und auf den Füssen des Gesetzes stehende Vereinbarung erzielt werden kann.
Anwalt Familienrecht – Unser Fokus im Familienrecht
Eheschutzverfahren
Ehevertrag
Errungenschaftsbeteiligung
Güterrecht
Kindesunterhalt
Mediation
Nachehelicher Unterhalt
Scheidungsfolgenvereinbarung
Sorgerecht
Strittige Scheidung
Trennungsvereinbarung
Feststellung eines Kindsverhältnisses
Vaterschaftsklage oder Anfechtung der Vaterschaft
Kindesschutz
Erwachsenenschutz
Verwandtenuntersützung
Bestellung eines Beistandes
Ausarbeitung von Rechtsschriften in allen Verfahren
Prozessführung vor Gericht und Behörden
Anwaltliche Prozessführung in allen familienrechtlichen Verfahren
Unser Ansatz bei familienrechtlichen Streitigkeiten
Zu Beginn steht oft die Frage, ob sich jeder Partner einen eigenen Anwalt nimmt, oder ob man als Paar einen gemeinsamen Rechtsbeistand wählt, der die Belange für beide Seiten regeln soll. In jedem Fall ist es uns ein Anliegen, zu Beginn des Mandats vermittelnd aufzutreten, um ein teures und langwieriges Verfahren zu vermeiden, wenn es nicht nötig scheint. Wir sind dabei sehr offen und flexibel, und stehen für jede Art der Lösung bereit. Oftmals sind Verletzungen und Vorfälle so dramatisch, dass eine gütliche Einigung nicht zur Debatte steht. In diesen Fällen kommt es regelmässig zum Gerichtsprozess. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle im Sinne unserer Mandanten gewinnen können, und so sind wir selbstverständlich auch vor Gericht Ihr vertrauensvoller, kompetenter und durchsetzungsstarker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Wünsche geht!
Zentrale Bestandteile des Familienrechts
Ehevertrag
Das Thema Ehevertrag ist stets ein heikles Thema, da es unromantisch ist und von beiden Ehepartnern erfordert, klar Stellung zu beziehen. Es ist völlig klar, dass man sich gerade zu einem Zeitpunkt, wo die Ehe noch gar nicht eingegangen ist, nicht damit beschäftigen möchte. Unser Rat als erfahrene Familienrechtsanwälte ist hingegen, sich zumindest einmal beraten und mögliche Varianten durchdenken zu lassen. Im Idealfall kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden, welche hinkünftig allfälligen Diskussionen vorbeugen kann.
Ihr Rechtsanwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zürich
Wie Sie vermutlich wissen, wurden die früher bekannten Vormundschaftsbehörden im Jahr 2013 durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden) ersetzt, von denen es mittlerweile im Kanton Zürich 13 gibt. Diese Behörde ist für Schutzmassnahmen und deren Durchsetzung gegenüber schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen zuständig. Die KESB kümmert sich also einerseits um das Wohl gefährdeter Kinder, indem bestimmte Massnahmen angeordnet werden. Dies kann auch bei Erwachsenen geschehen, denen es nicht möglich ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen oder die permanent auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.
Wer bereits ein wenig Erfahrung aus dem Bereich der Grundrechte mitbringt, erkennt sofort, dass diese Behörde im Prinzip in die Privatsphäre von Personen eindringt, wenn sie etwa verordnet, dass der Kindsvater sein Kind nur mit einem Beistand besuchen darf. Nun mag eine Massnahme in einem Fall gerechtfertigt sein, in einem anderen Fall aber tatsachenwidrig falsch verhängt worden sein. Unsere spezialisierten Anwälte für Kinderschutzrecht unterstützen Sie in Ihrem Anliegen. Dabei kann es einerseits hilfreich sein, eigene Ausführungen der KESB darzulegen und jedenfalls ins Gespräch einzutreten, um eine gute Lösung erreichen zu können.
Ihre Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche
In unserer auf Kindesschutz spezialisierten Kanzlei beraten und betreuen wir Sie in Fragen der Sorge, Besuchsrechten, der Obhut oder auch einer fürsorgerischen Unterbringung. Wir versuchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, vertreten Sie bei Konflikten aber genauso gegenüber anderen Parteien oder dem Gericht.
Ihr Anwalt für Familienrecht, auch mit grenzüberschreitendem Zusammenhang
Eine wichtige Kompetenz der Anwaltskanzlei Wittibschlager liegt im nationalen und internationalen Familienrecht. Eine fundierte Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht ist bei Trennung, Scheidung und Eheschutz notwendig und sinnvoll. Unsere Kanzlei, welche zentral in Zürich gelegen ist, wurde 2017 gegründet und beschäftigt sich zu einem Gutteil mit familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten und beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsvereinbarungen, beraten Sie bei Eheschutzverfahren, Trennungen, Scheidungen und unterstützen Sie bei Fragen des Unterhalts, Kindesunterhalts und Sorgerechts.
Sie profitieren in unserer Kanzlei nicht nur von unserer Erfahrung im Schweizer Recht, sondern auch von den Kompetenzen unseres Anwaltes für Familienrecht im Europarecht und den Rechtsordnungen anderer Länder. Wir beraten Sie gerne bei einem familienrechtlichen Fall, der über die Grenzen der Schweiz hinaus reicht und helfen Ihnen mit unserem Know-how. Wir vertreten Sie insbesondere in Angelegenheiten, die die Bundesrepublik Deutschland, Tschechien oder Österreich betreffen. Die kompetente Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist entscheiden für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
In der heutigen Arbeitswelt ist es durchaus üblich, dass man in einem Land arbeitet, und in einem anderen Land wohnt. Aus Schweizer Perspektive spricht man bei Leuten, die im Ausland wohnen, und in der Schweiz arbeiten von Grenzgängern. Im umgekehrten Fall ist von Grenzpendlern die Rede.
Anwalt Familienrecht gibt einen Überblick über das Ehe- und Scheidungsrecht
Anwalt für Eheschliessung und die Folgen einer Trennung
Das Eherecht, insbesondere wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommen sollte, ist recht umfangreich und es gilt einige wichtige Dinge zu beachten, die im Folgenden überblicksmässig dargestellt werden sollen.
Beratung und Prozessführung vom Anwalt für Familienrecht
Was macht ein Anwalt für Familienrecht? Erfahrene Familienanwälte beraten Sie als Experten im Familienrecht bei allen Fragen rund um das Kindes-, Scheidungs-, Ehe- und Unterhaltsrecht. Hochspezialisierte durchsetzungsfähige Fachanwälte für komplexe Familienrechtsfälle beantworten Ihre Fragen rund um Themen wie Unterhalt, Kinderbelange, Obhut, elterliche Sorge, Betreuung, Güterrecht und Vorsorgerecht. Unsere Familienrechts-Experten sind engagiert und arbeiten zielgerichtet.
Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie in den folgenden Belangen des Familienrechts.
Grosse Erfahrung in sämtlichen familienrechtlichen Belangen und Durchsetzungsvermögen können Sie von unserer Advokatur erwarten! Die Durchsetzung ihrer Interessen ist unser höchstes Bestreben!
Ihr Rechtsanwalt für Erwachsenenschutzrecht
Für uns steht ausser Frage, dass die Würde und Interessen jedes Menschen gewahrt sein müssen, weshalb gerade auch das Erwachsenenschutzrecht für unsere spezialisierten Anwälte von grosser Bedeutung ist. Wir unterstützen Sie daher sehr gerne bei heiklen Fragen, wie etwa bei der Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträgen, die unser Partnernotariat gerne auch sodann beurkundet. Wir verfügen zudem über Erfahrung im Bereich der Übernahme von Beistandschaften und übernehmen aufgrund unserer internationalen Expertise auch Fälle, welche über die Landesgrenzen der Schweiz hinaus wirken.
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung (inkl Vollmacht)
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind zwei Dokumente, welche bereits jetzt, aber in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung gewinnen werden. Niemand denkt gerne darüber nach, wie eine Situation aussehen könnte, wenn man nach einem schweren Unfall auf fremde Hilfe angewiesen ist, oder im Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nachlassen. Die Medizin ist, zu unser aller Freude, heutzutage imstande, schier Unglaubliches zu leisten. Es ist aber nach wie vor so, dass wir Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden können (sollen), ob wir dies oder jenes möchten.
Das Gesetz hat im Erbrecht festgelegt, wie der Nachlass des Erblassers an die Hinterbliebenen zu verteilen ist. Trifft man also keine eigene Entscheidung, so kommen automatisch diese Regelungen zur Anwendung. Wer hingegen selbst über einen Teil seines Nachlasses verfügen möchte, kann das zu Lebzeiten mit einem Erbvertrag tun, oder für die Zeit nach seinem Tod durch ein Testament den letzten Willen zum Ausdruck bringen.
In manchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, einen Willensvollstrecker testamentarisch einzusetzen. Diese Option steht jedem Erblasser zu. Diese Person erhält im Erbfall gewisse Kompetenzen übertragen, die mit der Aufteilung und der Verwaltung des Erbes zusammenhängen.
Die Erbschaftsanfechtung ist ein rechtliches Instrument, mit dem man sich gegen eine letztwillige Verfügung wie einen Erbvertrag oder ein Testamentzur Wehr setzen kann. Dabei sind ganz verschiedene Gründe ausschlaggebend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte auf diesem Gebiet unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
In welchen Fällen habe ich einen Unterhaltsanspruch?
In erster Linie stehen Kinder immer an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Aber unter bestimmten Umständen steht auch dem Ehepartner ein Unterhalt während des Getrenntlebens und der Scheidung, aber auch nachehelich zu. Man unterscheidet in der Schweiz den Kindesunterhalt und den Unterhalt für Ehegatten. Auch der Betreuungsunterhalt ist im Schweizer Familienrecht wesentlich.
Benötigt man einen Fachanwalt für Familienrecht bei Scheidung?
Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Anwalt ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Bei einer grenzüberschreitenden Scheidung empfehlen wir z.B. einen spezialisierten Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Familienrecht
Montag
8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag
8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch
8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag
8:00 AM - 5:00 PM
Freitag
8:00 AM - 5:00 PM
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch als Anwalt für Mietrecht sind Sie in der Anwaltskanzlei Wittibschlager gut beraten.