Anwalt Mietrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 19 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Haben Sie eine Frage zu den Rechten oder Pflichten von Vermieter oder Mieter, zur  Kündigung, Erstreckung oder zum Mietvertrag? Unser Anwalt für Mietrecht ist für Sie da! Ich biete Beratung von Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigentümern sowie Mieterinnen und Mieter in allen Fragen.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Anwalt Mietrecht unterstützt

Das Mietrecht ist ein sehr heikles Rechtsgebiet, weil es auf der einen Seite um die wichtigen Interessen des Mieters geht, der auf die Wohnung mitunter angewiesen ist, darin wohnt und ein grosses Interesse an der Gültigkeit und dem Fortbestand des Mietverhältnisses hat. Umgekehrt hat auch der Vermieter schützenswerte Interessen, etwa weil der Mieter die Miete nicht (regelmässig) zahlt, oder sonst mit der Wohnung nicht einer gewöhnlich anzunehmenden Sorgfalt umgeht. Unser Anwalt für Mietrecht berät und unterstützt und berät Sie daher bei Fragen der Kündigung, bei der Gestaltung von Miet- oder Pachtverträgen, und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Anwalt Mietrecht
Ihr Anwalt für Mietrecht als kompetenter Ansprechpartner für Mieter und Vermieter.

Ihr Anwalt für Mietrecht bietet umfassende Mietsrechtsberatung an

Ein Mieter hat Pflichten. Wer eine Wohnung mietet, hat klarerweise die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und meist monatlich den geschuldeten Mietzins an den Vermieter zu entrichten. Man spricht auch von den Pflichten des Mieters. Wo jemanden Pflichten treffen, so existieren typischerweise auch Rechte. Ist etwas an der Substanz oder an einem festinstallierten Gerät, wie etwa das WC, die Küche und dergleichen, nicht in Ordnung, so ist häufig der Vermieter verpflichtet, für die ordnungsgemässe Wiederherstellung zu sorgen. Es liegt auf der Hand, dass es hier zu Auseinandersetzungen kommen kann. In Zweifelsfragen ist es daher sehr empfehlenswert, den Rat eines Anwaltes einzuholen, um über die rechtliche Lage im Klaren zu sein und gegebenenfalls notwendige Schritte ergreifen zu können. Das gilt natürlich auch für jedwede Art der Kündigung, gegen die man sich in vielen Fällen auch erfolgreich zur Wehr setzen kann. Unser Anwalt für Mietrecht setzt Ihre Interessen durch.

Beratung für Vermieter

Wer eine Wohnung vermietet, hat einerseits im Verhältnis zum Mieter einige Dinge zu beachten, ist aber als Eigentümer auch verpflichtet, sich um das Mietobjekt selbst ordnungsgemäss zu kümmern. Wenn Probleme auftauchen, ist der Vermieter häufig Adressat, doch nicht immer zu Recht. Jedenfalls aber hat der Vermieter einige Rechte, die er geltend machen kann. Klassischerweise geht es um die Kündigung des Mieters aufgrund nicht bezahlter Mietzinse. Es kann aber auch noch andere Gründe geben, wenn man bspw. an die nicht zweckmässige Nutzung eines Pachtobjektes denkt, die eine Kündigung rechtfertigen können. Aus der Praxis wissen wir, dass eine frühzeitige Beratung grössere Probleme oftmals verhindern kann, weil man von Anbeginn richtig an die Sachlage herangeht und sodann die Chance wesentlich höher ist, dass in Ihrem Sinne entschieden wird. Sollte eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen gegebenenfalls selbstverständlich auch in Verfahren vor Gericht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht kann Sie unterstützten.

Wichtige Themen aus dem Schweizer Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter darf dem Mieter kündigen, wenn er Eigenbedarf an diesem Wohnobjekt geltend macht. Das bedeutet, dass er, seine Familie oder andere Angehörige diese Wohnung/Liegenschaft nutzen werden. Es liegt auf der Hand, dass dies auch als Vorwand dienen kann, um jemanden, der andernfalls nicht aus der Wohnung zu bekommen wäre, loszuwerden. Es gibt durchaus Möglichkeiten, ein solches Vorgehen zu überprüfen und sich gegebenenfalls auch dagegen zur Wehr setzen zu können. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt und berät Sie dabei gerne!

Die Erstreckung des Mietverhältnisses

Die Erstreckung kommt dann zum Tragen, wenn der Verlust des Wohnobjektes in einem Zeitpunkt nach der Kündigung den Mieter unangemessen hart trifft, etwa weil er sich in einer prekären finanziellen oder familiären Lage befindet. Dabei werden die Interessen des Mieters und jene des Vermieters gegeneinander abgewogen. Der Zweck dahinter liegt in der Tatsache, dass durch diese Erstreckung dem Mieter Zeit gegeben werden soll, wieder in geordnete Verhältnisse zu gelangen.

Die mietrechtliche Kündigung

Im Mietrecht steht es dem Vermieter innerhalb der gesetzlichen Schranken frei, eine Kündigung auszusprechen. Dabei gilt es einige Punkte, insbesondere Fristen und Formvorschriften einzuhalten. Ebenso stellen sich bei einem Mieter Fragen, wenn er eine Kündigung erhält, die mitunter ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein mag. In beiden Fällen stehen wir Ihnen als erfahrene Mietrechts- und Vertragsrechtsexperten zur Verfügung und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Mängel an dem Mietobjekt

Grundsätzlich hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt in einem einwandfreien, jedenfalls vertragsgetreuen Zustand ist und bleibt, respektive nach einem Schaden wiederhergestellt wird. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, Mängel dem Vermieter anzuzeigen, da dieser sich für gewöhnlich nicht im Mietobjekt befindet. Unterlässt es der Mieter, Mängel anzuzeigen, so kann er unter Umständen für Folgeschäden, die aus der Nichtbehebung des Mangels entstanden sind, haftbar gemacht werden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein undichtes Fenster, welches nicht repariert wird und das eindringende Wasser sodann den Putz und die Farbe von der Wand ablöst. Wird der Vermieter hingegen ordnungsgemäss von einem Mangel unterrichtet und wird in der Folge nicht tätig, so kann wiederum der Mieter verlangen, dass die Miete herabgesetzt wird. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen im Mietrecht als Vermieter, als auch als Mieter.

Wie hoch darf eine Mietkaution sein?

Die Mietkaution ist gesetzlich verankert, um dem Vermieter eine gewisse Sicherheit für möglicherweise ausfallende oder ausstehende Mietzinserträge in der Zukunft einzuräumen. Daneben kann so eine Mietkaution auch dazu dienen, nach Beendigung des Mietverhältnisses, wo der Mieter das Mietobjekt in einem angemessenen und vertragstreuen Zustand übergeben muss, allfällige Reparaturen oder Schadensbehebungen vorzunehmen. Die Höhe der Kaution kann vom Vermieter bestimmt werden und wird Vertragsbestandteil. Das Gesetz hat bei Mietverträgen, wo der Mieter eine Privatperson ist, allerdings eine Obergrenze von drei Monatsmieten eingezogen, die als Kaution verlangt werden dürfen. Da das Mietkautionsdepot lediglich als Sicherheit für den Vermieter dient, ist dies nach Beendigung des Mietverhältnisses verzinst zurückzuerstatten, wenn kein Grund vorliegt, es zurückzubehalten.

Kann man eine Mietminderung verlangen?

Ja, dies ist möglich. Dafür braucht es aber einen Grund, der regelmässig darin liegt, dass etwa die Miet- oder Pachtsache einen gröberen Mangel aufweist, der die Nutzung derart beeinträchtigt, dass eine Mietzinsreduktion verhältnismässig und angemessen scheint. Die Höhe einer angemessenen Mietzinsreduktion kann nicht pauschal festgesetzt werden. Es hängt vielmehr von den konkreten und individuellen Umständen ab, in welcher Höhe eine Mietzinsreduktion verhältnismässig ist. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht berät Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, eine Mietzinsreduktion in angemessener Höhe zu erwirken.

Welche Regelungen sollten in einem Mietvertrag enthalten sein?

Grundsätzlich werden in einem Mietvertrag das Mietobjekt benannt, Vermieter und Mieter genannt, der Mietzins, die Nebenkosten, allenfalls Kündigungsfristen und dergleichen mehr festgehalten. Zudem ist es durchaus gebräuchlich, dass darüber hinaus weitere Klauseln verankert werden, wie etwa eine Mindest- oder eine Maximaldauer des Mietverhältnisses. Vielfach kommt es vor, dass auch juristisch unhaltbare Klauseln in einen Mietvertrag aufgenommen werden, die keiner rechtlichen Überprüfung standhalten und nichtig sind. Damit solche Klauseln erst gar nicht in den Vertrag mitaufgenommen werden, und man sich mitunter fälschlicherweise an diese gebunden fühlt, sollte man einen Mietvertrag stets vorab von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies verursacht meist keinen grossen Aufwand und gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit, worauf Sie sich einlassen und wofür Sie sich verpflichten.

Wer muss die Kosten für Umbauten und Renovierungsarbeiten bezahlen?

Prinzipiell obliegt es dem Vermieter, für eine ordnungsgemässe Instandhaltung und die Durchführung aller notwendigen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten zu sorgen. Davon ausgenommen sind kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von etwa CHF 150, die in der Regel der Mieter zu übernehmen und verantworten hat. Eine häufig auftretende Frage ist, was gilt, wenn der Vermieter Umbauten vornehmen lässt, während der Mieter das Mietobjekt ordnungsgemäss nutzt. Dies ist grundsätzlich erlaubt und der Mieter hat sich dies bis zu einem gewissen Grad auch gefallen zu lassen. Allerdings kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht, wenn der Umbau mit dauerhaften Lärmbelästigungen, Unannehmlichkeiten und dergleichen mehr verbunden und geeignet ist, die Nutzung des Mietobjekts in nicht bloss geringfügiger Art und Weise einzuschränken. Unser Anwalt für Mietrecht berät Sie dabei gerne bei Ihrem konkreten Fall.

FAQ zum Mietrecht

Wie gehe ich vor, wenn mir die Wohnung gekündigt wurde?

Es steht dem Vermieter frei, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Schranken und der vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu kündigen. Ob im Einzelfall alle Vorgaben, insbesondere Fristen eingehalten wurden, bedarf einer sorgfältigen Überprüfung des konkreten Falles. Wer behauptet, dass eine Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, hat 30 Tage ab Zustellung der Kündigung Zeit, eine Begründung zu verlangen. Zudem eröffnet Art. 271a OR die Möglichkeit, ebenfalls innert 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung die Missbräuchlichkeit der Kündigung geltend zu machen, d.h. diese anzufechten oder aber auch eine Erstreckung aus wichtigem Grund zu begehren. Man sieht, dass die Fristen sehr kurz gehalten sind, weshalb man umgehend tätig werden sollte, wenn man sich gegen eine Kündigung eines Mietvertrages wehren möchte.

Wann kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht?

Die Voraussetzung einer Mietzinsreduktion ist stets, dass am Objekt ein Mangel behaftet ist, der vom Vermieter pflichtwidrig nicht behoben wurde und die Nutzung des Objektes nicht bloss geringfügig beeinträchtigt. Mittlegrosse bis schwere Mängel sind daher vom Vermieter zu beheben, andernfalls gemäss Art. 259 OR Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegen kann. Der Anspruch an sich ist das eine, die Höhe des Anspruchs hingegen das andere. Wer eigenmächtig auf den Vermieter mit dem Begehr einer Mietzinsreduktion herantritt und sich in der Höhe deutlich vergreift, riskiert, dass der Vermieter einen Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses in die Hände gespielt bekommt. Es sind daher zwei Dinge anzuraten: Jedenfalls sollte eine Reduktion des Mietzinses stets bei der zuständigen Schlichtungsbehörde beantragt werden, und andererseits sollte man in solchen Fällen stets eine anwaltliche Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Letzteres sichert Ihnen das stets rechtskonforme Handeln unter gleichzeitiger Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.

Welche Bedeutung hat eine Hausordnung?

In vielen Liegenschaften mit mehreren Wohnungen sind beim Hauseingang bestimmte Aushänge ersichtlich, die Aussagen über das Grillieren im Sommer oder die Verpflichtung zur Schliessung der Eingangstüre enthalten. Dies sind bloss Anordnungen, die per se noch nicht Teil einer rechtlich verbindlichen Hausordnung sind. Die Hausordnung wird vom Vermieter oder durch die Hausverwaltung in Vertretung erlassen und ist Bestandteil des Mietvertrages. Wenn eine Hausordnung geändert werden soll, so ist dies daher eine Vertragsänderung und als solche allen Mietern zur Kenntnis zu bringen. In der Hausordnung können prinzipiell Angelegenheiten wie Ruhezeiten, die Abfallentsorgung, Regelungen zur Nutzung eines gemeinschaftlichen Grills oder auch Höchstdauern vom Musizieren in der eigenen Wohnung festgelegt werden. Zudem darf eine Hausordnung auch festlegen, dass die Mieter im Herbst das Laub machen oder im Winter den Eingangsbereich vom Schnee befreien. Der Hausordnung sind allerdings insoweit Grenzen gesetzt, als dass sie natürlich nicht in das private Leben der Mieter eingreifen darf. So sind weder Kinderlärm noch das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Wichtig ist, dass ein Verstoss gegen die Hausordnung ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird ein Verstoss angemahnt und ändert sich in der Folge nichts an der zurecht beanstandeten Situation kann dies als Kündigungsgrund des Vermieters dienen.

Darf man einen Wohnung untervermieten?

Generell ist das gesetzlich möglich, wenngleich der Mieter eine Genehmigung des Vermieters vorab einholen muss, die er nur aus wichtigen Gründen verweigern kann. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag die Möglichkeit einer Untervermietung wirksam ausschliessen. Einer der häufigsten Streitpunkt bei der Untervermietung besteht darin, dass es Auffassungsunterschiede über Vereinbartes gibt, oder aber auch die Gründe für eine Verweigerung der anderen Partei nicht nachvollziehbar erscheinen und man sich dagegen zur Wehr setzen möchte. Daneben stellen sich oft Schwierigkeiten in Wohngemeinschaften, wenn Untermieter für Schäden verantwortlich sind, und der Mieter den an den Vermieter geleisteten Ersatz von diesen als Regress zurückverlangen möchte. Wenn Sie zu einem konkreten Fall eine Frage haben, wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an unseren Anwalt für Mietrecht.

Darf eine Untervermietung vertraglich ausgeschlossen werden?

Das Gesetz sieht grundsätzlich kein Verbot der Untermiete vor. Es gibt aber Gründe, aufgrund derer der Vermieter eine Untermiete untersagen kann. Die wichtigsten sind, dass der Mieter vom Untermieter eine höhere Miete verlangt und somit ein Geschäft damit erzielt, dass er selbst definitiv nicht mehr in der Wohnung wohnen will oder dass dem Vermieter sonstige Nachteile aus der Untermiete resultierend erwachsen. Zudem muss jeder Untermieter vom Mieter dem Vermieter vorab gemeldet werden, und hat Auskunft über die Vertragsbedingungen mit dem oder den Untermietern zu geben. Logische Konsequenz ist, dass der Mieter dem Vermieter für alle durch den oder die Untermieter verursachten Schäden haftet. Im heutzutage nicht unüblichen Fall von «WGs», wo häufig nur ein Bewohner als Mieter unterschrieben hat, sollten mit den anderen Personen Untermietverträge abgeschlossen werden, die zu den gleichen Bedingungen wie der eigentliche Mietvertrag Geltung haben sollen.

Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen und sich Zutritt verschaffen?

Während eines aufrechten Mietvertrages hat der Mieter das sogenannte Hausrecht an der Wohnung. Er verfügt grundsätzlich auch allein über sämtliche Schlüssel, die den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Behält sich der Vermieter einen Schlüssel, um bspw. in Notfällen die Wohnung betreten zu können, so hat er dies dem Mieter zur Kenntnis zu bringen. Sodann gilt, dass sich der Vermieter keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen darf, ohne davor das Einverständnis des Mieters eingeholt zu haben. In manchen Fällen hat der Mieter dem Vermieter allerdings Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dies betrifft insbesondere die in Art. 257h OR genannten Fälle von notwendigen Besichtigungen für den Unterhalt, die Weitervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft. Dabei ist jeder Besuch stets rechtzeitig anzumelden und unter Rücksichtnahme auf den Mieter durchzuführen. Besichtigungen um 5 Uhr am Morgen oder spät am Abend muss sich der Mieter nicht gefallen lassen.

Darf der Mietzins erhöht werden?

Ja. Der Mietzins darf erhöht werden, wenn dies den rechtlichen Vorgaben entsprechend schriftlich mitgeteilt und die Gründe dafür auch ordnungsgemäss dargelegt wurden. Eine Mietzinserhöhung darf allerdings nicht einfach so vorgenommen werden, sondern bedarf für ihre Gültigkeit eines sie rechtfertigenden Grundes. Ein solcher Grund kann bspw. darin bestehen, dass der neue Eigentümer einer Liegenschaft eine Anpassung vornimmt, oder sich aufgrund einer Aufwertung des Quartiers generell neue Richtwerte für Mietzinse ergeben. Daneben können auch steigende Betriebs- oder Unterhaltskosten, sowie eine Anhebung des Referenzzinssatzes klassischerweise berechtigte Gründe für eine Mietzinserhöhung sein. Der Mieter hat dabei ein Anfechtungsrecht, welches binnen 30 Tagen ab Mitteilung der Mietzinserhöhung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einzubringen ist. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie dabei, sowohl als Vermieter als auch als Mieter, und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Wann darf der Mietzins erhöht werden?

Die Änderung des Mietzinses ist grundsätzlich möglich. Sie stellt juristisch gesehen eine Änderungskündigung dar. Der Mietvertrag mit dem alten Mietzins wird durch einen geänderten Mietvertrag mit dem neuen Mietzins ersetzt. Daraus folgt, dass dies stets nur auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin erfolgen kann. Zudem gibt es nur bestimmte Gründe, aufgrund derer eine Mietzinserhöhung in Betracht kommt. Dies gilt bspw. bei der Erhöhung von Verwaltungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten, sowie bei der Anhebung des Referenzzinssatzes. Zudem darf auch ein neuer Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Schranken den Mietzins erhöhen. Diese Erhöhung muss auf einem amtlichen Formular zugestellt und ordnungsgemäss begründet werden. Manchmal kommt es zu sogenannten versteckten Mietzinserhöhungen, wenn bspw. die Nebenkosten sinken, aber nicht angepasst werden, oder Referenzzinssatz gefallen ist, und ebenso nicht berücksichtigt worden ist. In allen Fällen hat der Mieter 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung über die Mietzinserhöhung Zeit, diese bei der Schlichtungsbehörde anzufechten.

Wie werden die Nebenkosten abgerechnet?

Die Nebenkostenabrechnung ist wohl eines der Dauerbrennerthemen im Mietrecht. Diese definieren sich im Prinzip als Kosten gegenüber Dritten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstehen, und die er zur Weiterverrechnung an den Mieter berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Wasser und Abwasser, Heizkosten, Kosten für den Hauswart, Stromkosten etc. In der Schweiz ist es üblich, dass die Nebenkosten mittels monatlicher Akontozahlung im Voraus beglichen werden. Üblicherweise erfolgt jährlich eine Abrechnung, in der alle Posten genau aufgeführt sein müssen und sodann die Akontozahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Sind die tatsächlichen Kosten höher, so müssen die Mieter den Differenzbetrag nachzahlen. Im umgekehrten Fall liegt eine Gutschrift zugunsten der Mieter vor, die diese sich auszahlen lassen dürfen. Wichtig ist, dass nur solche Nebenkosten verrechnet werden dürfen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind. Sollen neue Posten mitverrechnet werden, so bedarf es einer Änderung des Mietvertrages und somit der Zustimmung des Mieters. Letztlich dürfen natürlich nicht alle im Zusammenhang mit der Liegenschaft anfallenden Kosten weiterverrechnet werden. Dies gilt insbesondere für Versicherungsprämien für die Liegenschaft an sich, sowie bspw. Steuern im Zusammenhang mit der Liegenschaft.

Was ist das Schlichtungsverfahren und die Mieterstreckung?

Das Schlichtungsverfahren ist dazu da, dass der Mieter eine Anlaufstelle hat, an die er sich bei Unstimmigkeiten oder der Bestreitung bspw. einer Kündigung wenden kann. Dieses Verfahren ist für den Mieter mit keinen Kosten verbunden und dient in erster Linie dazu, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Prinzipiell kann dieses Verfahren auch ohne Anwalt bestritten werden, wenngleich dies in aller Regel nicht zu empfehlen ist. Die Erstreckung kann bei Mietverhältnissen zur Anwendung kommen, wenn eine wirksame und gültige Kündigung ausgesprochen wurde, die den Mieter in einer unverhältnismässigen Härte trifft. Der Massstab ist dabei das Interesse des Vermieters, das durch die Erstreckung wesentlich schwächer beeinträchtigt sein muss als beim Mieter. Diese Erstreckung ist bei unbefristeten Mietverträgen innert 30 Tagen ab Zustellung der Kündigung und bei befristeten Mietverhältnissen bis 60 Tage vor Ablauf des Vertrags gemäss Art. 273 Abs. 2 & 3 OR anzumelden. Diese Erstreckung kann maximal vier Jahre bei privaten, und sechs Jahre bei geschäftlich genutzten Räumlichkeiten betragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Erstreckung im Zweifel sogar über dem Eigenbedarf des Vermieters stehen kann, wenn dies unter der Berücksichtigung der Gesamtumstände nach Interessensabwägung das Ergebnis ist.

Wer ist für Mängel und Schäden am Mietobjekt haftbar?

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass grössere und die Nutzung der Wohnung beeinträchtigende Schäden durch den Vermieter zu beheben sind. Dies gilt für Wasserschäden an der Decke, undichte Fenster, kaputte Heizungen und dergleichen mehr. Der Vermieter haftet aber auch dafür, wenn im Inserat beschriebene Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen. Dies gilt bspw. für eine Wohnung, die als absolut ruhig gelegen angepriesen wird, tatsächlich aber mitten in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Die Richtschnur, was die Wohnung salopp gesagt «können» muss bildet immer das, was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart worden war. So kann es für jemanden, der lichtempfindlich ist, von grosser Bedeutung sein, dass die gesamte Wohnung das ganze Jahr über im Schatten liegt. Ist dies nicht der Fall, obwohl der Vermieter dies zugesagt hat, liegt ein Mangel vor. Grundsätzlich kann man sich folgende Faustregel vor Augen halten: Kleine Mängel, die von einer Durchschnittsperson behoben werden können, sind Sache des Mieters. Mittlere Schäden, die ein wenig an Zeitaufwand, Material und handwerkliches Können benötigen, sind vom Vermieter zu tragen und können je nach Schweregrad auch dazu berechtigen, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Schwere Mängel sind Sache des Vermieters, machen das ordnungsgemässe Bewohnen der Wohnung im Regelfall aber schon unmöglich. Solche Schäden, die analog zu den mittleren Schäden und Mängeln behandelt werden, können zudem dazu berechtigen, die Wohnung fristlos zu kündigen.

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Wir heissen Sie gerne in unserer Advokatur im Herzen der Stadt Zürich willkommen.

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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
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Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Mietrecht kann Sie Frau Wittibschlager unterstützen.

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Anwalt Arbeitsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 27 Minuten

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Öffentliches Personalrecht in Zürich

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Zürich?

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im schweizerischen Arbeitsrecht. Wollen Sie mehr über den Arbeitsvertrag, die Kündigung und deren Sperrfristen, das Zeugnis oder die Abmahnung wissen? Unser Arbeitsrechtsexperte beantwortet Ihre Fragen. Die Arbeitsrechtsanwälte unserer Kanzlei kennen sich dank jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Personalrecht aus. Wir unterstützen kompetent und lösungsorientiert Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in Bund, Kanton und Gemeinden.

Das öffentliche Personalrecht

Es gelten nicht für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine besondere und markante Unterscheidung ist jedoch zwischen dem Arbeitsrecht, das auf Arbeitnehmer privater Unternehmen anzuwenden ist, und demjenigen, welches für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wie bspw. den Bund, die Kantone, Spitäler, Universitäten, Behörden oder Schulen gilt, zu treffen. Für Arbeitnehmer der letztgenannten Bereiche gilt das öffentliche Personalrecht wie etwa das Personalgesetz des Kantons Zürich. Diese Unterscheidung gewinnt Bedeutung, da unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorschriften verankert sind. Bspw. ist eine Kündigung im öffentlichen Bereich nicht so leicht möglich, wie sie das im privaten Sektor ist. Zudem werden etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen, die für Arbeitssachen im privaten Sektor zuständig wären, sondern in einem verwaltsungsgerichtlichen Verfahren behandelt. Man sieht daher, dass teils fundamentale Unterschiede vorliegen und man daher unbedingt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen sollte, um die eigenen Ansprüche nicht nur fristgerecht und rechtlich korrekt, sondern auch bei der zuständigen Stelle geltend machen zu können.

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Fragen zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft wohl nahezu jeden erwachsenen Menschen irgendwann in seinem Leben. Während der Arbeitnehmer natürlich seine Rechte und Pflichten hat, muss der Arbeitgeber eine Vielzahl an Regelungen, Vorschriften und dergleichen mehr einhalten, um arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Das betrifft nicht nur grosse Konzerne mit hunderten Mitarbeitern, sondern kann bereits Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern betreffen. Dabei geht es regelmässig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Heutzutage treten zudem immer häufiger internationale Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht auf. Die Entsendung von Arbeitnehmern, steuerrechtliche oder visumsrechtliche Fragen stehen dabei an der Tagesordnung. Wir unterstützen und beraten Sie, nicht nur in der Schweiz, in all diesen Fragen.

In manchen Fällen kann keine aussergerichtliche Einigung, oder ein Kompromiss vor der Schlichtungsstelle erzielt werden. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht. Wir profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Seiten, da wir sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer vertreten. Wir können uns daher gut in die Lage der anderen Partei hineinversetzen und Ihnen so die bestmögliche Beratung zu teil werden lassen.

Ihre persönliche Beratung für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht stellen sich viele elementare Fragen. Und das sowohl auf Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Seite. Das Ziel ist dabei stets, möglichst klare Abmachungen zu treffen, sodass es keine unvorhergesehenen Überraschungen geben kann. Es geht dabei zunächst um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, der die Grundlage bildet. Man muss aber genauso die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die für die jeweilige Situation einschlägig sind. Dabei geht es regelmässig um Haftungsfragen, gerade wenn es um Führungspositionen geht. Aber auch um Kündigungsfristen, Anforderungen an den Arbeitsplatz, die betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Betriebsrates wollen erörtert und besprochen sein. Wir unterstützen Sie dabei in all diesen Fragen mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und rechtlichem Know-how.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz

Das Arbeitsrecht besteht aus einigen zwingenden Vorschriften, die also jedenfalls einzuhalten sind, und einer Reihe von dispositiven Vorschriften, von denen individuell abgegangen werden darf, oder die überhaupt nicht geregelt sind. Die Schweiz ist hier im europäischen Vergleich sehr locker und lässt den Parteien viel Gestaltungsspielraum. Da es sich im Arbeitsrecht um eine besonders heikle Materie handelt, verbringt an doch sehr viel Zeit mit der Arbeit und ist abhängig von der Auszahlung des Lohns, sind Konflikte in diesem Bereich sehr delikat. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, ob das Problem noch am Beginn zu lösen, bzw. gleich eine abgesprochene und rechtliche überprüfte Strategie zu entwickeln. Wir legen Ihnen dabei unsere Einschätzung offen, zeigen Ihnen die verschiedenen Verfahrensoptionen auf und beraten und unterstützen Sie in all diesen Schritten mit Sachverstand, Empathie und vollem Einsatz.

Ihr Anwalt für Arbeitgeber

Wer streitet schon gerne mit seinem Arbeitgeber oder seinem Arbeitnehmer? Man verbringt viel Zeit miteinander, ist wechselseitig voneinander abhängig und möchte im Regelfall ein gedeihliches Arbeiten sicherstellen. Der Arbeitsvertrag als Grundlage dieses Verhältnisses ist daher ein wichtiger Baustein, der nicht im Vorbeigehen geschrieben werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, sich zunächst klar über den Inhalt zu werden, und hernach mit juristischer Unterstützung eine möglichst zweifelsfreie und für beide Seiten klare Vereinbarung zu formulieren.

Ein Arbeitgeber hat verschiedene rechtliche Normen zu beachten, die sich aus verschiedenen Gesetzen, wie zb. dem OR, aber auch dem Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz ergeben. Zunächst kommt es also darauf an, in welcher Form die Arbeitsverträge gestaltet werden. Hier lohnt es sich, die Überprüfung dieser oder die Erstellung durch einen Anwalt zu veranlassen. Daneben stellen sich im laufenden Betrieb eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen. Eine Mitarbeiterin wird schwanger und geht in Karenz, man möchte Ersatz für die Dauer einstellen. Da gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Ebenso heikel können Fälle werden, wo Mitarbeiter zweifelhafte Krankschreibungen beibringen und wochenlang nicht zur Arbeit erscheinen. Wann und wie darf ich kündigen? All diese Fragen sind wichtig, und überall gilt, dass eine rechtlich saubere Vorgehensweise viele dann folgende Probleme vermeiden kann. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, bevor das Problem akut ist bzw. schon lange Zeit präsent ist.

Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?

Als Arbeitgeber ist man mit ganz vielen Themenbereichen konfrontiert, denen allen ausreichend Beachtung geschenkt werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten regelmässig unangenehme Folgen nach sich ziehen können, die insbesondere Geld und Zeit Ressourcen binden. Es ist daher anzuraten, sich bei allen Rechtsfragen, auch wenn sie nur klein und unwichtig scheinen, einen erfahrenen Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen. Dies kann bspw. den Prozess einer Kündigung, das professionelle Umgehen mit Veruntreuung oder Diebstahl durch Mitarbeiter, behauptete Diskriminierungen ebenso wie Gleichstellungs- oder Datenschutzfragen, Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder andere juristische Streitigkeiten betreffen. Wer frühzeitig reagiert, das zeigt sich aus unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis, kann ein Problem meist an der Wurzel packen und es sodann rascher und kostengünstiger lösen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen dabei gerne mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite.

Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer

Drei der häufigsten Probleme, die ein Arbeitnehmer hat, betreffen eine Kündigung/Entlassung, die Nicht-Auszahlung des Lohns und eine unhaltbare Stimmung und Umgangsform am Arbeitsplatz. In allen drei Fällen lohnt es sich, das anwaltliche Gespräch zu suchen, um die Lage vorzutragen und dann professionell einschätzen zu lassen, ob und welche Schritte geeignet sind, um hier ein gewünschtes Ergebnis erzielen zu können. Die Vertretung durch einen Anwalt ist zudem auch emotional eine Erleichterung, da man in einem Arbeitsverhältnis immer unter besonderem Druck steht.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag Dieser Vertrag bildet die Grundlage des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin werden demnach die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt. Ein Arbeitsvertrag unterliegt prinzipiell keiner Formvorgabe, kann also wie andere Verträge auch mündlich vereinbart werden, wenngleich dies naturgemäss gewisse Risiken mit sich bringt und daher eher nicht empfehlenswert ist. Gerade bei der Erstellung und Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei der Aufhebung bzw. durch Kündigung oder Entlassung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit alle Vorschriften, Fristen und vertraglichen Grundlagen eingehalten werden.

Der Arbeitsvertrag bildet gewissermassen das Fundament und den Rahmen für die Spielregeln, denen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterwerfen. Regelmässig enthalten Arbeitsverträge eine Vielzahl von Klauseln, die üblicherweise vom Arbeitgeber gewünscht werden. Es fällt mitunter nicht einfach, die Komplexität in seiner vollen Breite zu erfassen und so macht es durchaus Sinn, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Vertrags prüfen zu lassen, wo es eventuell für Sie heikel werden könnte. Gerade dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es entscheidend, eine solide und vorher gut geprüfte vertragliche Basis zu haben, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in diesem Prozess mit Expertise und fachkundigem Rat.

Der Arbeitsvertrag birgt für beide Parteien Risiken, auf welche wir Sie gerne, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufmerksam machen und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten. Neben klassischen Bestandteilen eines Arbeitsvertrages wie Lohn, Arbeitszeit etc., spielen zunehmend auch Klauseln im Bereich der Geheimhaltungspflicht, des Konkurrenzverbotes und vielem mehr eine Rolle. Ist es bereits vor Unterzeichnung des Vertrages wichtig, genaue Regelungen zu haben, so gilt das mindestens genauso für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kündigung erregt regelmässig die Gemüter und kann zu Streit führen. Dies insbesondere, wenn Klauseln unklar formuliert oder man sich über den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht einig wird.

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen

Diesem Thema kann nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet werden, da dies schliesslich die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bietet, und beiden Parteien möglichst grosse Klarheit für alle denkbaren Fälle geben soll. Bei der Erarbeitung von Arbeitsverträgen ist unser Massstab der Wille unseres Mandanten, den wir bestmöglich umzusetzen suchen. Wir berücksichtigen dabei steuer- und sozialrechtliche Aspekte ebenso, wie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommunizieren wir stets transparent und offen, um Ihnen ein vollständiges Bild der Lage zu geben. Da sich, nicht zuletzt bedingt durch die COVID-19-Pandemie, die Arbeitswelt massiv verändert, und auch betriebliche Veränderungen stattfinden, raten wir auch zu regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Arbeitsverträge, um hier den Entwicklungen auch entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne in jedem Stadium und jeder Konstellation. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren Fall im Detail erörtern können.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine ernste Situation, die regelmässig zumindest für eine Seite unzufriedenstellend verläuft. Auf beiden Seiten ist es daher ratsam, sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt zu beraten, damit keine Fehler begangen werden, die im Nachhinein ungewollte Konsequenzen auslösen können. So geht es um die Einhaltung der Kündigungsfristen, die Beachtung des Kündigungsschutzes, aber genauso auch um Fragen des Konkurrenzverbotes, die vorzeitige einvernehmliche Auflösung und dergleichen mehr. Wenn Sie im Betrieb eine grössere Umstrukturierung vorhaben, bei der mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, so stellen sich zudem weitere sozialrechtliche Fragen. Die Erstellung eines Sozialplans ist dabei ein exemplarischer Punkt. Ziel unserer Arbeit ist die Wahrung Ihrer Interessen, wie die rasche und kostengünstige Abwicklung des Verfahrens gleichermassen. Es ist in niemandes Interesse, lange und teilweise sinnlos herumzustreiten, wenn eine gütliche Lösung auch möglich ist. Sollten Sie andere Wünsche haben, oder die Situation keinen anderen Weg mehr offen lassen, setzen wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Gerichten durch.

Die Kündigung

Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine Kündigung aussprechen, wenn er gewisse Fristen einhält. In manchen Fällen gibt es zudem sogenannte Sperrfristen, während der keine Kündigung erfolgen darf (bspw. Krankheit oder Schwangerschaft). Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kündigung etwas nicht korrekt gelaufen ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten gemeinsam mit Ihnen mögliche Schritte gegen eine Kündigung.

weitere Infos zur Kündigung

Klage gegen eine Kündigung

Es gibt gewisse Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Unsere Experten beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Jedenfalls ist entscheidend, dass Sie rasch und umgehend handeln, um keine Frist zur versäumen. Bei einer allfälligen Klage geht es primär darum, für Sie Entschädigungsansprüche geltend zu machen und allfällige vertragliche Nebenpflichten zu regeln. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wie wir Ihre Chancen auf den Gewinn einer allfälligen Klage einschätzen.

Der Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsrecht sieht Fristen, inhaltliche Schranken und Begründungspflichten für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor. Dies dient regelmässig dazu, um bei Fällen, wo lediglich eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden möchte, Klarheit über die Rechtsfolgen zu schaffen. Anders ist der Fall mithin gelagert, wenn sich beide Parteien einig sind. Hier ist im Prinzip nicht davon auszugehen, dass grosse Uneinigkeit weder über den Umstand, noch über die Folgen der Trennung vorliegen. Praktischerweise werden solche Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst. Darin können die Modalitäten vereinbart werden, wie etwa Abfindungszahlungen oder Regelungen über die Freistellung von der Arbeitspflicht. Klar ist aber auch, dass in solchen Konstellationen, wo von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, Zweifelsfragen und Graubereiche auftauchen. Es ist daher sehr anzuraten, solche Aufhebungsverträge von unserem Anwalt für Arbeitsrecht erstellen, oder jedenfalls prüfen zu lassen, um sich im Nachgang juristische Querelen zu ersparen.

Neben den einseitigen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (etwa die Kündigung) gibt es auch eine einvernehmliche Option, den Aufhebungsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und regelt typischerweise das Datum des Austritts, etwaige Freistellungen, Abfindungen etc. Es können aber auch rasch Probleme auftauchen, wenn bspw. Kündigungssperrfristen nicht eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu beraten, der Ihnen eine fundierte und juristisch klare Unterstützung zuteilen lassen kann.

Der Aufhebungsvertrag

Die fristlose Kündigung – wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht

Die fristlose Kündigung ist wohl eines der grösseren Schreckgespenste im Arbeitsrecht. Sollten Sie eine solche erhalten haben, wenden Sie sich jedenfalls umgehend an einen Arbeitsrechtsanwalt. Diese Kündigung darf nämlich nie ohne wichtigen Grund ausgesprochen werden, da das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Es ist daher ein besonders strenges Instrument, welches für den Fall, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, auch rasch beantwortet und beeinsprucht werden sollte.

Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich

In einem Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Advokatur in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekte hin. Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle in der Region Zürich. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!

+41 43 545 01 50

Unsere Tätigkeitsgebiete im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht

Wir bieten Unterstützung in den folgenden arbeitsrechtichen Belangen:

  • Vertragsabschluss
  • Beratung für leitende Angestellte und Kader
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag
  • Pflichten des Arbeitnehmer und des Arbeitgebers
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Überstunden, Überzeit & Arbeitszeitmodelle
  • Gratifikation
  • Bonus
  • Datenschutz
  • Versicherungsrechtliche Fragen (Mutterschaft, Unfall, Krankheit)
  • Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlungspflicht
  • Kündigung
  • fristlosen Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Freistellung
  • Entlassung Altershalber
  • Geheimhaltung
  • Konkurrenzverbot
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Schulrecht / Lehrerpersonalrecht
  • Personalverordnungen
  • Administrativuntersuchungen
  • Gutachten
  • Privatisierungen

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Anwalt Arbeitsrecht
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Ihre Zürcher Anwaltskanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen

Der Konflikt im Arbeitsrecht spielt sich zumeist zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ab. Unsere Experten kennen beide Seiten sehr gut und seit Jahren, wodurch wir beide Seiten gerne jederzeit unterstützen. Wir kennen die Fallstricke und Probleme beim Erstellen von Verträgen ebenso wie die Wichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln etc.

Das Arbeitsrecht ist traditionell ein sehr konfliktbeladenes und mit ernsten Konsequenzen behaftetes Rechtsgebiet, wo jeder Schritt wohl überlegt gesetzt werden mag. Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen und beraten Sie in dieser heiklen Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir stehen umgekehrt auch beratend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung, wenn es um die präzise Formulierung von Pflichten und Rechten geht. Mit unserer jahrelangen Erfahrung bei Arbeits- und Werkverträgen können Sie auf unsere sach- und fachkundige Beratung und Expertise zählen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich hilft bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Mithin bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstossen. Wir stehen Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und bemühen uns um eine gütliche Einigung. Sollte diese nicht wahrscheinlich oder möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt!

Es kommt regelmässig vor, dass es gröbere Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer gibt. Wir unterstützen Sie gerne vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages und prüfen Ihren Vertrag, begleiten und beraten Sie aber auch für den Fall, dass Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten und rechtliche Beratung benötigen. Letztlich unterstützen wir Sie auch für den unangenehmen Fall einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigung oder Entlassung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten. Unser spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht hat stets ein offenes Ohr und setzen sich mit voller Kraft für Ihr Anliegen notfalls auch vor Gericht ein.

Aussergerichtliche Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Unsere Experten versuchen zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, also beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das gelingt manchmal, in anderen Fällen gelingt es aber auch nicht. Sind wir gemeinsam mit unserem Klienten der Ansicht, dass die Chance auf eine gütliche Einigung äusserst unwahrscheinlich ist, setzen wir die Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch. Unserer spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit bei jedweden arbeitsrechtlichen Themen, ob beim Verfassen oder der Prüfung von Verträgen oder der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Arbeitszeugnis – Ihr Anwalt für’s Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gewissen Ansprüchen genügen, und darf nicht willkürlich ausfallen. Mitunter kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Formulierung nicht sehr freundlich ist, oder falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne in dieser Angelegenheit. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns, ob auch wirklich alle Angaben so korrekt gemacht wurden, wie es das Gesetz vorsieht.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Ihr Arbeitsverhältnis wird durch diesen Umstand nicht sofort beendet; vielmehr sollten Sie sich rasch beim RAV melden, da Sie so zunächst einmal finanziell abgesichert sind. Für Ihre allfällige Kündigung ist ultimativ ein Insolvenz- oder Konkursverwalter zuständig. Wollen Sie über diese Ansprüche hinaus allfällige Entschädigungen geltend machen, sollten Sie sich umgehend von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten lassen.

Die Insolvenz des Arbeitgebers und ihre Folgen

Die Eröffnung eines Konkursverfahrens allein führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Umstand verändert daher im Prinzip für sich genommen noch nichts an der ursprünglich vorliegenden Situation. Klar ist jedoch, dass für Arbeitnehmer die Frage im Raum steht, wie lange noch Lohn ausbezahlt und wie lange es die Firma mitunter noch geben wird. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Insolvenzverwalter haben unter bestimmten gesetzlichen Schranken sodann auch die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Alle Beteiligten, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten in so einem Fall umgehend anwaltliche Unterstützung beiziehen, um rechtlich korrekt zu handeln, und andererseits zu Recht bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

weitere Infos zum Schuldbetreibung- und Konkursrecht

Wie umgehen mit Lohnstreitigkeiten?

Wie so oft gilt auch bei Ansprüchen auf ausstehenden Lohn, dass man sich beeilen sollte, um keine Fristen («Ausschlussfristen») zu versäumen. Wer als Arbeitnehmer auf seinen Lohn warten muss, ist oft in seiner Existenz gefährdet. Wir kennen solche Situationen aus unserer täglichen Arbeit und unterstützen Sie rasch, unkompliziert und kompetent bei der Lösung Ihrer Situation.

Fragen zu Lohnstreitigkeiten oder Bonuszahlungen

Wer sich mit ausstehendem Lohn für bereits geleistete Arbeit konfrontiert sieht, befindet sich regelmässig in einer mehr als heiklen Situation, die letztlich auch Auswirkungen auf die Existenz haben kann. Es ist daher geboten, möglichst rasch und umgehend tätig zu werden, und dies am besten unter Beiziehung eines Anwaltes, der die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernimmt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Höhe und Art des Anspruches, um in der Folge diesen auch geltend machen zu können. Neben diesem heiklen Themenbereich treten häufig auch Fragen zur Zahlung von Bonus oder sonstigen vereinbarten Zahlungen auf. Da diese teils ähnlich geltend gemacht werden können, werden sie an dieser Stelle behandelt. Oftmals ist vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres ein Bonus ausbezahlt wird. Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt, aber bspw. die vereinbarten Ziele dennoch erreicht hat? In solchen Fällen lohnt es sich, stets umgehend, bei Weigerung des Arbeitgebers zur Zahlung, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um ein geeignetes Vorgehen abzustimmen und zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Was tun bei Mobbing? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf!

Mobbing ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, unter dem viele Menschen zu leiden haben. Noch schlimmer ist es, wenn Sie das täglich am Arbeitsplatz erleben müssen. Leider Gottes ist Mobbing vielfach schwer nachzuweisen, weshalb es umso wichtiger, Schritte in Angriff zu nehmen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei diesem harten und schmerzvollen Weg mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Wir beraten uns mit Ihnen und prüfen genau, ob und welche Schritte Ihre Situation verbessern könnten.

Mobbing (am Arbeitsplatz)

Mobbing ist eine oder sind mehrere Handlungen, die geeignet sind, den Gemobbten zu schädigen und mitunter auch vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing erfüllt gleichzeitig unter Umständen auch Stratbestände wie Verleumdung oder die Persönlichkeitsverletzung. Solche Handlungen können für den Mobbenden ernst Konsquenzen nach sich ziehen und so auch eine Wirkung auf andere Personen haben, die ihr Verhalten in der Zukunft sodann ändern.

Das Mobbing, oder auch Bossing ist ein sehr häufig wahrgenommenes Phänomen (nicht nur) in der Arbeitswelt, hat bis dato aber noch keinen Eingang in das Arbeitsrecht als definierte und festgelegter Terminus erlangt. Das Bundesgericht hatte wohlgemerkt schon viele Fälle in diesem Zusammenhang zu entscheiden, und daher im Laufe der Jahre auch Definitionen herausgearbeitet. So liegt Mobbing unter anderem dann vor, wenn ein Verhalten einer oder mehrerer Personen systematisch, lang anhaltend und in irgendeiner Weise auch feindselig dazu geeignet ist, die gemobbte Person am Arbeitsplatz auszugrenzen, zu isolieren oder gar aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen. Das Bossing ist eine Spezialform des Mobbings und betrifft solche Fälle, wo ein Vorgesetzter durch gezieltes Verhalten versucht, Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, ohne eine ordentliche Kündigung aussprechen zu müssen. Da es hier um ein heikles Feld zwischenmenschlichen Umgangs geht, regelmässig Beweise schwierig zu erbringen sind und der Ausgang des Verfahrens vielfach ungewiss ist, ist es umso mehr anzuraten, sich frühzeitig, ganz gleich ob als Betroffener oder als verantwortlicher Arbeitgeber, mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten. Dabei kann die Lage analysiert, rechtlich geprüft und sodann entschieden werden, welche Schritte zum gewünschten Ziel führen.

Was regelt das Gleichstellungsgesetz (GIG)?

Seit dem Jahr 1981 gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Daraus ergibt sich, und wurde durch den EGMR und die schweizerische Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich aus dem Artikel ein Recht auf gleiche Bezahlung ebenso ergibt, wie ein Verbot von unsachlicher Diskriminierung, die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen oder Beförderungen. In all diesen Bereichen darf ein Mann einer Frau, oder umgekehrt, nicht benachteiligt werden und den Gesetzgeber trifft eine Pflicht, für die Einhaltung zu sorgen.

Anwalt Arbeitsrecht Zürich zu Gleichstellungs- und Lohngleichheitsfragen

Art. 8 der Schweizer Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen ist. Und dennoch entspricht das heutzutage nicht immer der Realität. Wenn Sie die Vermutung haben, nicht gerecht behandelt zu werden, so haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird zunächst versucht, mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu erzielen, dabei zunächst mit dem Vorgesetzten und in der Folge mit dem Personaldienst. Macnhmal kann hier leider keine Einigung erzielt werden, sodass der Gang vor eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht offensteht. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und beraten und begleiten Sie auf diesem Weg. Neben der gleichen Bezahlung kann es aber noch andere Formen der Diskriminierung geben, welche ebenso verfassungsgesetzlich verboten sind.

FAQ zum Thema Arbeitsrecht

Ich habe eine Lohnkürzung erhalten. Was kann ich tun?

Eine Lohnkürzung funktioniert im Prinzip folgendermassen: Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, wobei gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag in Geltung tritt, der nun einen geringeren Lohn ausweist. Man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Daraus folgt, dass für eine Lohnkürzung jedenfalls die Kündigungsfrist des bestehenden Arbeitsvertrages abzuwarten ist, ehe der dann geringere Lohn ausbezahlt werden darf. Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich also innerhalb der gesetzlichen Schranken zulässig. Missbräuchlich ist sie dann, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers dadurch auf unzumutbare Weise verschlechtert, oder aber auch keine betrieblichen oder allgemeine der wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldeten Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen würden. Daneben ist völlig klar, dass eine Änderungskündigung auch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstossen darf, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau besprechen und prüfen können.

Was versteht man unter dem Konkurrenzverbot?

Heutzutage kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel verankern, die ein Konkurrenzverbot gemäss Art. 340 OR beinhaltet. Dieses kann vorsehen, dass sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Tätigkeit nachzugehen, die geeignet ist, in Konkurrenz oder Wettbewerb zur Tätigkeit des vormaligen Arbeitgebers zu stehen. Der klassische Fall ist die Ausübung der gleichen Tätigkeit, die den selben Kundenkreis anspricht und somit eine Konkurrenzsituation auslöst. Eine Konkurrenzverbotsklausel ist allerdings nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von und Einblick in die Kundendaten hatte und auch Geschäftsgeheimnisse kennt. Das Geschäftsgeheimnis betrifft insbesondere spezielle technische oder betriebswirtschaftliche Faktoren, die zum Erfolg des Unternehmens ursächlich beitragen. Zudem muss aber beachtet werden, dass das Konkurrenzverbot stets auf die Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sein muss. So kann es bspw. einem technischen Direktor einer Firma, die spezielle Produkte herstellt, verboten werden, auf eigene oder fremde Rechnung die gleiche Tätigkeit auszuüben. Ein Konkurrenzverbot für Kosmetiker oder andere Handwerker wird wohl nicht zulässig sein, da es hier stets auf die eigene Schaffenskraft und Leistung ankommt. In Zweifelsfragen ist stets anzuraten, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass die Klausel entweder gültig ist, oder man eben nicht von dieser betroffen ist.

Welche Rechtsfolgen löst eine Krankheit eines Arbeitnehmers aus?

Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange diese Lohnfortzahlung anhält, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung auf Seiten des Arbeitgebers, ab. Solche Krankentagegeldversicherungen bezahlen in der Regel etwa 80 % des AHV-pflichtigen Lohns während rund 700 Tage weiter. In manchen Fällen liegt keine Krankentagegeldversicherung vor, sodass die allgemeinen Bestimmungen des OR, insbesondere Art. 324a OR zur Anwendung gelangen. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber abhängig von der Dienstdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen im Falle von Krankheit den vollen Lohn weiterbezahlen muss. Dabei muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen oder mehr als drei Monate andauern. Der Arbeitnehmer hat dabei mindestens Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von drei Wochen, die sich pro Dienstjahr gemäss der Zürcher, Berner oder Basler Skala verlängert. Wichtig zu beachten ist, dass sämtliche Krankheitstage pro Kalenderjahr addiert werden. Im Fall einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis zu übergeben, welches Aufschluss darüber gibt, welche Krankheit vorliegt und wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauert. Wird eine derartige Information nicht übergeben, so kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aussetzen oder sogar das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt es jedoch auch die Sperrfristen des Art. 336c OR zu beachten, die für Kündigungen kranker Arbeitnehmer Anwendung finden.

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Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Arbeitsrecht kann Frau Wittibschlager wertvolle rechtliche Unterstützung leisten.

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