Anwalt Arbeitsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 27 Minuten

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Öffentliches Personalrecht in Zürich

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Zürich?

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im schweizerischen Arbeitsrecht. Wollen Sie mehr über den Arbeitsvertrag, die Kündigung und deren Sperrfristen, das Zeugnis oder die Abmahnung wissen? Unser Arbeitsrechtsexperte beantwortet Ihre Fragen. Die Arbeitsrechtsanwälte unserer Kanzlei kennen sich dank jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Personalrecht aus. Wir unterstützen kompetent und lösungsorientiert Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in Bund, Kanton und Gemeinden.

Das öffentliche Personalrecht

Es gelten nicht für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine besondere und markante Unterscheidung ist jedoch zwischen dem Arbeitsrecht, das auf Arbeitnehmer privater Unternehmen anzuwenden ist, und demjenigen, welches für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wie bspw. den Bund, die Kantone, Spitäler, Universitäten, Behörden oder Schulen gilt, zu treffen. Für Arbeitnehmer der letztgenannten Bereiche gilt das öffentliche Personalrecht wie etwa das Personalgesetz des Kantons Zürich. Diese Unterscheidung gewinnt Bedeutung, da unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorschriften verankert sind. Bspw. ist eine Kündigung im öffentlichen Bereich nicht so leicht möglich, wie sie das im privaten Sektor ist. Zudem werden etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen, die für Arbeitssachen im privaten Sektor zuständig wären, sondern in einem verwaltsungsgerichtlichen Verfahren behandelt. Man sieht daher, dass teils fundamentale Unterschiede vorliegen und man daher unbedingt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen sollte, um die eigenen Ansprüche nicht nur fristgerecht und rechtlich korrekt, sondern auch bei der zuständigen Stelle geltend machen zu können.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Fragen zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft wohl nahezu jeden erwachsenen Menschen irgendwann in seinem Leben. Während der Arbeitnehmer natürlich seine Rechte und Pflichten hat, muss der Arbeitgeber eine Vielzahl an Regelungen, Vorschriften und dergleichen mehr einhalten, um arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Das betrifft nicht nur grosse Konzerne mit hunderten Mitarbeitern, sondern kann bereits Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern betreffen. Dabei geht es regelmässig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Heutzutage treten zudem immer häufiger internationale Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht auf. Die Entsendung von Arbeitnehmern, steuerrechtliche oder visumsrechtliche Fragen stehen dabei an der Tagesordnung. Wir unterstützen und beraten Sie, nicht nur in der Schweiz, in all diesen Fragen.

In manchen Fällen kann keine aussergerichtliche Einigung, oder ein Kompromiss vor der Schlichtungsstelle erzielt werden. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht. Wir profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Seiten, da wir sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer vertreten. Wir können uns daher gut in die Lage der anderen Partei hineinversetzen und Ihnen so die bestmögliche Beratung zu teil werden lassen.

Ihre persönliche Beratung für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht stellen sich viele elementare Fragen. Und das sowohl auf Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Seite. Das Ziel ist dabei stets, möglichst klare Abmachungen zu treffen, sodass es keine unvorhergesehenen Überraschungen geben kann. Es geht dabei zunächst um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, der die Grundlage bildet. Man muss aber genauso die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die für die jeweilige Situation einschlägig sind. Dabei geht es regelmässig um Haftungsfragen, gerade wenn es um Führungspositionen geht. Aber auch um Kündigungsfristen, Anforderungen an den Arbeitsplatz, die betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Betriebsrates wollen erörtert und besprochen sein. Wir unterstützen Sie dabei in all diesen Fragen mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und rechtlichem Know-how.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz

Das Arbeitsrecht besteht aus einigen zwingenden Vorschriften, die also jedenfalls einzuhalten sind, und einer Reihe von dispositiven Vorschriften, von denen individuell abgegangen werden darf, oder die überhaupt nicht geregelt sind. Die Schweiz ist hier im europäischen Vergleich sehr locker und lässt den Parteien viel Gestaltungsspielraum. Da es sich im Arbeitsrecht um eine besonders heikle Materie handelt, verbringt an doch sehr viel Zeit mit der Arbeit und ist abhängig von der Auszahlung des Lohns, sind Konflikte in diesem Bereich sehr delikat. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, ob das Problem noch am Beginn zu lösen, bzw. gleich eine abgesprochene und rechtliche überprüfte Strategie zu entwickeln. Wir legen Ihnen dabei unsere Einschätzung offen, zeigen Ihnen die verschiedenen Verfahrensoptionen auf und beraten und unterstützen Sie in all diesen Schritten mit Sachverstand, Empathie und vollem Einsatz.

Ihr Anwalt für Arbeitgeber

Wer streitet schon gerne mit seinem Arbeitgeber oder seinem Arbeitnehmer? Man verbringt viel Zeit miteinander, ist wechselseitig voneinander abhängig und möchte im Regelfall ein gedeihliches Arbeiten sicherstellen. Der Arbeitsvertrag als Grundlage dieses Verhältnisses ist daher ein wichtiger Baustein, der nicht im Vorbeigehen geschrieben werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, sich zunächst klar über den Inhalt zu werden, und hernach mit juristischer Unterstützung eine möglichst zweifelsfreie und für beide Seiten klare Vereinbarung zu formulieren.

Ein Arbeitgeber hat verschiedene rechtliche Normen zu beachten, die sich aus verschiedenen Gesetzen, wie zb. dem OR, aber auch dem Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz ergeben. Zunächst kommt es also darauf an, in welcher Form die Arbeitsverträge gestaltet werden. Hier lohnt es sich, die Überprüfung dieser oder die Erstellung durch einen Anwalt zu veranlassen. Daneben stellen sich im laufenden Betrieb eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen. Eine Mitarbeiterin wird schwanger und geht in Karenz, man möchte Ersatz für die Dauer einstellen. Da gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Ebenso heikel können Fälle werden, wo Mitarbeiter zweifelhafte Krankschreibungen beibringen und wochenlang nicht zur Arbeit erscheinen. Wann und wie darf ich kündigen? All diese Fragen sind wichtig, und überall gilt, dass eine rechtlich saubere Vorgehensweise viele dann folgende Probleme vermeiden kann. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, bevor das Problem akut ist bzw. schon lange Zeit präsent ist.

Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?

Als Arbeitgeber ist man mit ganz vielen Themenbereichen konfrontiert, denen allen ausreichend Beachtung geschenkt werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten regelmässig unangenehme Folgen nach sich ziehen können, die insbesondere Geld und Zeit Ressourcen binden. Es ist daher anzuraten, sich bei allen Rechtsfragen, auch wenn sie nur klein und unwichtig scheinen, einen erfahrenen Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen. Dies kann bspw. den Prozess einer Kündigung, das professionelle Umgehen mit Veruntreuung oder Diebstahl durch Mitarbeiter, behauptete Diskriminierungen ebenso wie Gleichstellungs- oder Datenschutzfragen, Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder andere juristische Streitigkeiten betreffen. Wer frühzeitig reagiert, das zeigt sich aus unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis, kann ein Problem meist an der Wurzel packen und es sodann rascher und kostengünstiger lösen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen dabei gerne mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite.

Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer

Drei der häufigsten Probleme, die ein Arbeitnehmer hat, betreffen eine Kündigung/Entlassung, die Nicht-Auszahlung des Lohns und eine unhaltbare Stimmung und Umgangsform am Arbeitsplatz. In allen drei Fällen lohnt es sich, das anwaltliche Gespräch zu suchen, um die Lage vorzutragen und dann professionell einschätzen zu lassen, ob und welche Schritte geeignet sind, um hier ein gewünschtes Ergebnis erzielen zu können. Die Vertretung durch einen Anwalt ist zudem auch emotional eine Erleichterung, da man in einem Arbeitsverhältnis immer unter besonderem Druck steht.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag Dieser Vertrag bildet die Grundlage des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin werden demnach die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt. Ein Arbeitsvertrag unterliegt prinzipiell keiner Formvorgabe, kann also wie andere Verträge auch mündlich vereinbart werden, wenngleich dies naturgemäss gewisse Risiken mit sich bringt und daher eher nicht empfehlenswert ist. Gerade bei der Erstellung und Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei der Aufhebung bzw. durch Kündigung oder Entlassung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit alle Vorschriften, Fristen und vertraglichen Grundlagen eingehalten werden.

Der Arbeitsvertrag bildet gewissermassen das Fundament und den Rahmen für die Spielregeln, denen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterwerfen. Regelmässig enthalten Arbeitsverträge eine Vielzahl von Klauseln, die üblicherweise vom Arbeitgeber gewünscht werden. Es fällt mitunter nicht einfach, die Komplexität in seiner vollen Breite zu erfassen und so macht es durchaus Sinn, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Vertrags prüfen zu lassen, wo es eventuell für Sie heikel werden könnte. Gerade dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es entscheidend, eine solide und vorher gut geprüfte vertragliche Basis zu haben, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in diesem Prozess mit Expertise und fachkundigem Rat.

Der Arbeitsvertrag birgt für beide Parteien Risiken, auf welche wir Sie gerne, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufmerksam machen und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten. Neben klassischen Bestandteilen eines Arbeitsvertrages wie Lohn, Arbeitszeit etc., spielen zunehmend auch Klauseln im Bereich der Geheimhaltungspflicht, des Konkurrenzverbotes und vielem mehr eine Rolle. Ist es bereits vor Unterzeichnung des Vertrages wichtig, genaue Regelungen zu haben, so gilt das mindestens genauso für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kündigung erregt regelmässig die Gemüter und kann zu Streit führen. Dies insbesondere, wenn Klauseln unklar formuliert oder man sich über den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht einig wird.

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen

Diesem Thema kann nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet werden, da dies schliesslich die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bietet, und beiden Parteien möglichst grosse Klarheit für alle denkbaren Fälle geben soll. Bei der Erarbeitung von Arbeitsverträgen ist unser Massstab der Wille unseres Mandanten, den wir bestmöglich umzusetzen suchen. Wir berücksichtigen dabei steuer- und sozialrechtliche Aspekte ebenso, wie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommunizieren wir stets transparent und offen, um Ihnen ein vollständiges Bild der Lage zu geben. Da sich, nicht zuletzt bedingt durch die COVID-19-Pandemie, die Arbeitswelt massiv verändert, und auch betriebliche Veränderungen stattfinden, raten wir auch zu regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Arbeitsverträge, um hier den Entwicklungen auch entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne in jedem Stadium und jeder Konstellation. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren Fall im Detail erörtern können.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine ernste Situation, die regelmässig zumindest für eine Seite unzufriedenstellend verläuft. Auf beiden Seiten ist es daher ratsam, sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt zu beraten, damit keine Fehler begangen werden, die im Nachhinein ungewollte Konsequenzen auslösen können. So geht es um die Einhaltung der Kündigungsfristen, die Beachtung des Kündigungsschutzes, aber genauso auch um Fragen des Konkurrenzverbotes, die vorzeitige einvernehmliche Auflösung und dergleichen mehr. Wenn Sie im Betrieb eine grössere Umstrukturierung vorhaben, bei der mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, so stellen sich zudem weitere sozialrechtliche Fragen. Die Erstellung eines Sozialplans ist dabei ein exemplarischer Punkt. Ziel unserer Arbeit ist die Wahrung Ihrer Interessen, wie die rasche und kostengünstige Abwicklung des Verfahrens gleichermassen. Es ist in niemandes Interesse, lange und teilweise sinnlos herumzustreiten, wenn eine gütliche Lösung auch möglich ist. Sollten Sie andere Wünsche haben, oder die Situation keinen anderen Weg mehr offen lassen, setzen wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Gerichten durch.

Die Kündigung

Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine Kündigung aussprechen, wenn er gewisse Fristen einhält. In manchen Fällen gibt es zudem sogenannte Sperrfristen, während der keine Kündigung erfolgen darf (bspw. Krankheit oder Schwangerschaft). Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kündigung etwas nicht korrekt gelaufen ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten gemeinsam mit Ihnen mögliche Schritte gegen eine Kündigung.

weitere Infos zur Kündigung

Klage gegen eine Kündigung

Es gibt gewisse Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Unsere Experten beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Jedenfalls ist entscheidend, dass Sie rasch und umgehend handeln, um keine Frist zur versäumen. Bei einer allfälligen Klage geht es primär darum, für Sie Entschädigungsansprüche geltend zu machen und allfällige vertragliche Nebenpflichten zu regeln. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wie wir Ihre Chancen auf den Gewinn einer allfälligen Klage einschätzen.

Der Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsrecht sieht Fristen, inhaltliche Schranken und Begründungspflichten für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor. Dies dient regelmässig dazu, um bei Fällen, wo lediglich eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden möchte, Klarheit über die Rechtsfolgen zu schaffen. Anders ist der Fall mithin gelagert, wenn sich beide Parteien einig sind. Hier ist im Prinzip nicht davon auszugehen, dass grosse Uneinigkeit weder über den Umstand, noch über die Folgen der Trennung vorliegen. Praktischerweise werden solche Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst. Darin können die Modalitäten vereinbart werden, wie etwa Abfindungszahlungen oder Regelungen über die Freistellung von der Arbeitspflicht. Klar ist aber auch, dass in solchen Konstellationen, wo von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, Zweifelsfragen und Graubereiche auftauchen. Es ist daher sehr anzuraten, solche Aufhebungsverträge von unserem Anwalt für Arbeitsrecht erstellen, oder jedenfalls prüfen zu lassen, um sich im Nachgang juristische Querelen zu ersparen.

Neben den einseitigen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (etwa die Kündigung) gibt es auch eine einvernehmliche Option, den Aufhebungsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und regelt typischerweise das Datum des Austritts, etwaige Freistellungen, Abfindungen etc. Es können aber auch rasch Probleme auftauchen, wenn bspw. Kündigungssperrfristen nicht eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu beraten, der Ihnen eine fundierte und juristisch klare Unterstützung zuteilen lassen kann.

Der Aufhebungsvertrag

Die fristlose Kündigung – wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht

Die fristlose Kündigung ist wohl eines der grösseren Schreckgespenste im Arbeitsrecht. Sollten Sie eine solche erhalten haben, wenden Sie sich jedenfalls umgehend an einen Arbeitsrechtsanwalt. Diese Kündigung darf nämlich nie ohne wichtigen Grund ausgesprochen werden, da das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Es ist daher ein besonders strenges Instrument, welches für den Fall, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, auch rasch beantwortet und beeinsprucht werden sollte.

Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich

In einem Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Advokatur in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekte hin. Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle in der Region Zürich. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!

+41 43 545 01 50

Unsere Tätigkeitsgebiete im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht

Wir bieten Unterstützung in den folgenden arbeitsrechtichen Belangen:

  • Vertragsabschluss
  • Beratung für leitende Angestellte und Kader
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag
  • Pflichten des Arbeitnehmer und des Arbeitgebers
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Überstunden, Überzeit & Arbeitszeitmodelle
  • Gratifikation
  • Bonus
  • Datenschutz
  • Versicherungsrechtliche Fragen (Mutterschaft, Unfall, Krankheit)
  • Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlungspflicht
  • Kündigung
  • fristlosen Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Freistellung
  • Entlassung Altershalber
  • Geheimhaltung
  • Konkurrenzverbot
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Schulrecht / Lehrerpersonalrecht
  • Personalverordnungen
  • Administrativuntersuchungen
  • Gutachten
  • Privatisierungen

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Anwalt Arbeitsrecht
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Ihre Zürcher Anwaltskanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen

Der Konflikt im Arbeitsrecht spielt sich zumeist zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ab. Unsere Experten kennen beide Seiten sehr gut und seit Jahren, wodurch wir beide Seiten gerne jederzeit unterstützen. Wir kennen die Fallstricke und Probleme beim Erstellen von Verträgen ebenso wie die Wichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln etc.

Das Arbeitsrecht ist traditionell ein sehr konfliktbeladenes und mit ernsten Konsequenzen behaftetes Rechtsgebiet, wo jeder Schritt wohl überlegt gesetzt werden mag. Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen und beraten Sie in dieser heiklen Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir stehen umgekehrt auch beratend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung, wenn es um die präzise Formulierung von Pflichten und Rechten geht. Mit unserer jahrelangen Erfahrung bei Arbeits- und Werkverträgen können Sie auf unsere sach- und fachkundige Beratung und Expertise zählen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich hilft bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Mithin bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstossen. Wir stehen Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und bemühen uns um eine gütliche Einigung. Sollte diese nicht wahrscheinlich oder möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt!

Es kommt regelmässig vor, dass es gröbere Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer gibt. Wir unterstützen Sie gerne vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages und prüfen Ihren Vertrag, begleiten und beraten Sie aber auch für den Fall, dass Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten und rechtliche Beratung benötigen. Letztlich unterstützen wir Sie auch für den unangenehmen Fall einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigung oder Entlassung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten. Unser spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht hat stets ein offenes Ohr und setzen sich mit voller Kraft für Ihr Anliegen notfalls auch vor Gericht ein.

Aussergerichtliche Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Unsere Experten versuchen zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, also beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das gelingt manchmal, in anderen Fällen gelingt es aber auch nicht. Sind wir gemeinsam mit unserem Klienten der Ansicht, dass die Chance auf eine gütliche Einigung äusserst unwahrscheinlich ist, setzen wir die Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch. Unserer spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit bei jedweden arbeitsrechtlichen Themen, ob beim Verfassen oder der Prüfung von Verträgen oder der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Arbeitszeugnis – Ihr Anwalt für’s Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gewissen Ansprüchen genügen, und darf nicht willkürlich ausfallen. Mitunter kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Formulierung nicht sehr freundlich ist, oder falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne in dieser Angelegenheit. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns, ob auch wirklich alle Angaben so korrekt gemacht wurden, wie es das Gesetz vorsieht.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Ihr Arbeitsverhältnis wird durch diesen Umstand nicht sofort beendet; vielmehr sollten Sie sich rasch beim RAV melden, da Sie so zunächst einmal finanziell abgesichert sind. Für Ihre allfällige Kündigung ist ultimativ ein Insolvenz- oder Konkursverwalter zuständig. Wollen Sie über diese Ansprüche hinaus allfällige Entschädigungen geltend machen, sollten Sie sich umgehend von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten lassen.

Die Insolvenz des Arbeitgebers und ihre Folgen

Die Eröffnung eines Konkursverfahrens allein führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Umstand verändert daher im Prinzip für sich genommen noch nichts an der ursprünglich vorliegenden Situation. Klar ist jedoch, dass für Arbeitnehmer die Frage im Raum steht, wie lange noch Lohn ausbezahlt und wie lange es die Firma mitunter noch geben wird. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Insolvenzverwalter haben unter bestimmten gesetzlichen Schranken sodann auch die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Alle Beteiligten, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten in so einem Fall umgehend anwaltliche Unterstützung beiziehen, um rechtlich korrekt zu handeln, und andererseits zu Recht bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

weitere Infos zum Schuldbetreibung- und Konkursrecht

Wie umgehen mit Lohnstreitigkeiten?

Wie so oft gilt auch bei Ansprüchen auf ausstehenden Lohn, dass man sich beeilen sollte, um keine Fristen («Ausschlussfristen») zu versäumen. Wer als Arbeitnehmer auf seinen Lohn warten muss, ist oft in seiner Existenz gefährdet. Wir kennen solche Situationen aus unserer täglichen Arbeit und unterstützen Sie rasch, unkompliziert und kompetent bei der Lösung Ihrer Situation.

Fragen zu Lohnstreitigkeiten oder Bonuszahlungen

Wer sich mit ausstehendem Lohn für bereits geleistete Arbeit konfrontiert sieht, befindet sich regelmässig in einer mehr als heiklen Situation, die letztlich auch Auswirkungen auf die Existenz haben kann. Es ist daher geboten, möglichst rasch und umgehend tätig zu werden, und dies am besten unter Beiziehung eines Anwaltes, der die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernimmt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Höhe und Art des Anspruches, um in der Folge diesen auch geltend machen zu können. Neben diesem heiklen Themenbereich treten häufig auch Fragen zur Zahlung von Bonus oder sonstigen vereinbarten Zahlungen auf. Da diese teils ähnlich geltend gemacht werden können, werden sie an dieser Stelle behandelt. Oftmals ist vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres ein Bonus ausbezahlt wird. Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt, aber bspw. die vereinbarten Ziele dennoch erreicht hat? In solchen Fällen lohnt es sich, stets umgehend, bei Weigerung des Arbeitgebers zur Zahlung, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um ein geeignetes Vorgehen abzustimmen und zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Was tun bei Mobbing? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf!

Mobbing ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, unter dem viele Menschen zu leiden haben. Noch schlimmer ist es, wenn Sie das täglich am Arbeitsplatz erleben müssen. Leider Gottes ist Mobbing vielfach schwer nachzuweisen, weshalb es umso wichtiger, Schritte in Angriff zu nehmen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei diesem harten und schmerzvollen Weg mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Wir beraten uns mit Ihnen und prüfen genau, ob und welche Schritte Ihre Situation verbessern könnten.

Mobbing (am Arbeitsplatz)

Mobbing ist eine oder sind mehrere Handlungen, die geeignet sind, den Gemobbten zu schädigen und mitunter auch vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing erfüllt gleichzeitig unter Umständen auch Stratbestände wie Verleumdung oder die Persönlichkeitsverletzung. Solche Handlungen können für den Mobbenden ernst Konsquenzen nach sich ziehen und so auch eine Wirkung auf andere Personen haben, die ihr Verhalten in der Zukunft sodann ändern.

Das Mobbing, oder auch Bossing ist ein sehr häufig wahrgenommenes Phänomen (nicht nur) in der Arbeitswelt, hat bis dato aber noch keinen Eingang in das Arbeitsrecht als definierte und festgelegter Terminus erlangt. Das Bundesgericht hatte wohlgemerkt schon viele Fälle in diesem Zusammenhang zu entscheiden, und daher im Laufe der Jahre auch Definitionen herausgearbeitet. So liegt Mobbing unter anderem dann vor, wenn ein Verhalten einer oder mehrerer Personen systematisch, lang anhaltend und in irgendeiner Weise auch feindselig dazu geeignet ist, die gemobbte Person am Arbeitsplatz auszugrenzen, zu isolieren oder gar aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen. Das Bossing ist eine Spezialform des Mobbings und betrifft solche Fälle, wo ein Vorgesetzter durch gezieltes Verhalten versucht, Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, ohne eine ordentliche Kündigung aussprechen zu müssen. Da es hier um ein heikles Feld zwischenmenschlichen Umgangs geht, regelmässig Beweise schwierig zu erbringen sind und der Ausgang des Verfahrens vielfach ungewiss ist, ist es umso mehr anzuraten, sich frühzeitig, ganz gleich ob als Betroffener oder als verantwortlicher Arbeitgeber, mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten. Dabei kann die Lage analysiert, rechtlich geprüft und sodann entschieden werden, welche Schritte zum gewünschten Ziel führen.

Was regelt das Gleichstellungsgesetz (GIG)?

Seit dem Jahr 1981 gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Daraus ergibt sich, und wurde durch den EGMR und die schweizerische Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich aus dem Artikel ein Recht auf gleiche Bezahlung ebenso ergibt, wie ein Verbot von unsachlicher Diskriminierung, die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen oder Beförderungen. In all diesen Bereichen darf ein Mann einer Frau, oder umgekehrt, nicht benachteiligt werden und den Gesetzgeber trifft eine Pflicht, für die Einhaltung zu sorgen.

Anwalt Arbeitsrecht Zürich zu Gleichstellungs- und Lohngleichheitsfragen

Art. 8 der Schweizer Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen ist. Und dennoch entspricht das heutzutage nicht immer der Realität. Wenn Sie die Vermutung haben, nicht gerecht behandelt zu werden, so haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird zunächst versucht, mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu erzielen, dabei zunächst mit dem Vorgesetzten und in der Folge mit dem Personaldienst. Macnhmal kann hier leider keine Einigung erzielt werden, sodass der Gang vor eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht offensteht. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und beraten und begleiten Sie auf diesem Weg. Neben der gleichen Bezahlung kann es aber noch andere Formen der Diskriminierung geben, welche ebenso verfassungsgesetzlich verboten sind.

FAQ zum Thema Arbeitsrecht

Ich habe eine Lohnkürzung erhalten. Was kann ich tun?

Eine Lohnkürzung funktioniert im Prinzip folgendermassen: Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, wobei gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag in Geltung tritt, der nun einen geringeren Lohn ausweist. Man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Daraus folgt, dass für eine Lohnkürzung jedenfalls die Kündigungsfrist des bestehenden Arbeitsvertrages abzuwarten ist, ehe der dann geringere Lohn ausbezahlt werden darf. Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich also innerhalb der gesetzlichen Schranken zulässig. Missbräuchlich ist sie dann, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers dadurch auf unzumutbare Weise verschlechtert, oder aber auch keine betrieblichen oder allgemeine der wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldeten Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen würden. Daneben ist völlig klar, dass eine Änderungskündigung auch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstossen darf, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau besprechen und prüfen können.

Was versteht man unter dem Konkurrenzverbot?

Heutzutage kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel verankern, die ein Konkurrenzverbot gemäss Art. 340 OR beinhaltet. Dieses kann vorsehen, dass sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Tätigkeit nachzugehen, die geeignet ist, in Konkurrenz oder Wettbewerb zur Tätigkeit des vormaligen Arbeitgebers zu stehen. Der klassische Fall ist die Ausübung der gleichen Tätigkeit, die den selben Kundenkreis anspricht und somit eine Konkurrenzsituation auslöst. Eine Konkurrenzverbotsklausel ist allerdings nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von und Einblick in die Kundendaten hatte und auch Geschäftsgeheimnisse kennt. Das Geschäftsgeheimnis betrifft insbesondere spezielle technische oder betriebswirtschaftliche Faktoren, die zum Erfolg des Unternehmens ursächlich beitragen. Zudem muss aber beachtet werden, dass das Konkurrenzverbot stets auf die Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sein muss. So kann es bspw. einem technischen Direktor einer Firma, die spezielle Produkte herstellt, verboten werden, auf eigene oder fremde Rechnung die gleiche Tätigkeit auszuüben. Ein Konkurrenzverbot für Kosmetiker oder andere Handwerker wird wohl nicht zulässig sein, da es hier stets auf die eigene Schaffenskraft und Leistung ankommt. In Zweifelsfragen ist stets anzuraten, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass die Klausel entweder gültig ist, oder man eben nicht von dieser betroffen ist.

Welche Rechtsfolgen löst eine Krankheit eines Arbeitnehmers aus?

Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange diese Lohnfortzahlung anhält, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung auf Seiten des Arbeitgebers, ab. Solche Krankentagegeldversicherungen bezahlen in der Regel etwa 80 % des AHV-pflichtigen Lohns während rund 700 Tage weiter. In manchen Fällen liegt keine Krankentagegeldversicherung vor, sodass die allgemeinen Bestimmungen des OR, insbesondere Art. 324a OR zur Anwendung gelangen. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber abhängig von der Dienstdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen im Falle von Krankheit den vollen Lohn weiterbezahlen muss. Dabei muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen oder mehr als drei Monate andauern. Der Arbeitnehmer hat dabei mindestens Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von drei Wochen, die sich pro Dienstjahr gemäss der Zürcher, Berner oder Basler Skala verlängert. Wichtig zu beachten ist, dass sämtliche Krankheitstage pro Kalenderjahr addiert werden. Im Fall einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis zu übergeben, welches Aufschluss darüber gibt, welche Krankheit vorliegt und wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauert. Wird eine derartige Information nicht übergeben, so kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aussetzen oder sogar das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt es jedoch auch die Sperrfristen des Art. 336c OR zu beachten, die für Kündigungen kranker Arbeitnehmer Anwendung finden.

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Hier finden Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich – Routenplaner

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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Arbeitsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Arbeitsrecht kann Frau Wittibschlager wertvolle rechtliche Unterstützung leisten.

Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung. Gerne sind wir für Sie da!

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Weitere Infos

Anwalt Kündigung

Voraussichtliche Lesedauer: 20 Minuten

Die Kündigung – Ihr Anwalt im Falle der Kündigung

Die Kündigung ist meist für den Arbeitnehmer keine sehr angenehme Angelegenheit, da sich daraus rasch unangenehme Folgen ergeben können, wie etwa Sorgen um die Finanzen oder auch die berufliche Zukunft. Haben Sie die Kündigung erhalten und suchen Sie daher einen Anwalt für Ihre Kündigung?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Das Arbeitszeugnis

Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wird oder dies von sich aus tut, hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Was tun im Falle einer Kündigung?

Eine Kündigung ist grundsätzlich keine besonders angenehme Situation, da sie viele offene Fragen erzeugen und dadurch Stress und Panik hervorrufen kann. Gerade aber in einer heiklen Zeit sollte man ruhig und überlegt agieren. Am besten gelingt das, wenn man sich umgehend mit einem Arbeitsrechtsanwalt zusammensetzt und die Situation genau analysiert. In der Folge können die entsprechenden Schritte vereinbart und eingeleitet werden. Dies gilt nicht nur, aber besonders für Fristen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Anwalt Kündigung
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht beantwortet Ihre Fragen zur Kündigung

Was muss ich bei einer Kündigung unternehmen? Ihr Anwalt ist bei Kündigung für Sie da!

Prinzipiell kommt es immer auf die konkreten Umstände an, eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ist aber sicherlich geboten. Haben Sie bspw. den Verdacht, dass die Kündigung missbräuchlich erfolgt ist, muss rasch gehandelt werden, da die Frist für eine Einsprache der Dauer der Kündigungsfrist entspricht.

Im Detail muss dann auch zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsverhältnis unterschieden werden, und auch, ob bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vereinbart wurde.

Kontaktieren Sie jedenfalls umgehend einen Rechtsanwalt, um alle Fristen einzuhalten und die für Sie beste Lösung zu erzielen.

Wesentliche Infos zur Kündigung

Man muss grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der ausserordentlichen Kündigung unterscheiden.

Die ordentliche Kündigung erfolgt meist auf einen Kündigungstermin und benötigt keine besonderen oder wichtige Gründe für deren Wirksamkeit. Umgekehrt müssen bei einer ausserordentlichen Kündigung wichtige Gründe angeführt werden, wohingegen dafür keine Fristen oder Termine eingehalten werden müssen. Beachten Sie, dass auch bei einer ordentlichen Kündigung auf Nachfrage des Arbeitnehmers die Gründe dafür (schriftlich) mitgeteilt werden müssen. Prinzipiell kann eine Kündigung formfrei erfolgen. In der Praxis ist aber meist im Arbeitsvertrag Schriftlichkeit vorgesehen. Wird bspw. auch nur die Form der Kündigung nicht eingehalten, so ist diese unwirksam.

Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Im Fall einer mündlichen Kündigung geschieht das sofort, im Fall der schriftlichen Kündigung muss der Empfänger davon Kenntnis erlangen. Wer sich nicht an seinem Wohnort befindet, wird bspw. eher nicht sofort vom Erhalt eines Briefes Kenntnis erlangen. Hieraus können sich eine Vielzahl an Problemen ergeben, welche Sie am besten mit einem Arbeitsrechtsanwalt erörtern. Wer jemandem kündigen möchte, sollte sich vorab genau über die entsprechenden Fristen und Termine informieren. In Zweifelsfällen ist die Beratung durch einen Anwalt sehr zu empfehlen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig und verlängern sich, je länger das Arbeitsverhältnis andauert. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Kalendertage, während des ersten Jahres einen Monat, danach bis zum neunten Jahr zwei Monate und danach drei Monate.

Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht Kündigungsfreiheit, welche nur sachlichen und zeitlichen Schranken unterliegt. Auf der sachlichen Ebene sind missbräuchliche Kündigungen zu nennen. Die missbräuchliche Kündigung hebt das Arbeitsverhältnis auf, auch dann, wenn sich jemand dagegen zur Wehr setzt. Wer eine missbräuchliche Kündigung ausspricht, ist allenfalls Schadenersatzansprüchen ausgesetzt, welche bis zu sechs Monatslöhnen betragen können. Dafür gibt es in Art. 336 OR einzelne Tatbestände, die insbesondere eine missbräuchliche Kündigung darstellen. Das heisst, dass diese Aufzählung nicht abschliessend ist. Um genau zu prüfen, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem Arbeitsrechtsanwalt. Es ist zu beachten, dass auch bei Entschädigungsansprüchen Fristen zu beachten sind. Zunächst muss schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erhoben werden. Die Frist kann sich allerdings verlängern, wenn der Arbeitgeber seiner Begründungspflicht der Kündigung nicht rechtzeitig nachkommt. Verpasst man hingegen die Frist, so ist das Recht auf eine Geltendmachung vorbei.

Als zweiter Schritt muss der Gekündigte innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage auf Entschädigung einbringen, sofern keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden konnte.

Die zweite grosse Schranke bei Kündigung betrifft zeitliche Aspekte und hat zum Ziel, den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zur «Unzeit» zu bewahren. Man spricht von sogenannten Sperrfristen, die zum Beispiel den Militär- oder Zivildienst betreffen, oder aber auch während Krankheit, Unfall oder auch Schwangerschaft. Während solcher Phasen soll der Arbeitnehmer vor einer Kündigung geschützt werden. Ihr Anwalt prüft die Kündigung.

Der Kündigungsschutz während der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist nicht vorgesehen. Um Rechte daraus geltend zu machen, ist kein besonderes Verfahren verankert. 

Wichtig zu beachten ist, dass jeder neue Sperrgrund die Sperrfrist verlängert, und sogar die Kündigungsfrist verlängern kann.

Wenn eine Kündigung zur Unzeit ausgesprochen wird, so ist diese nichtig, und das Arbeitsverhältnis wird daher auch nicht aufgelöst. Will der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung aussprechen, so muss er das erneut tun. Wird eine Kündigung ausgesprochen, und tritt während der Kündigungsfrist ein Umstand ein, der eine Sperrfrist auslöst, so kann sich die Kündigungsfrist unter Umständen verlängern. Dies hat allerdings nicht unbedingt einen Einfluss auf den Lohnfortzahlungsanspruch, der unabhängig vom zeitlichen Kündigungsschutz besteht (Art. 324 OR).

Letztlich ist wichtig zu betonen, dass von den gesetzlichen Fristen abgewichen werden kann, allerdings stets nur zu Gunsten des Arbeitnehmers. In Zweifelsfällen oder wenn Sie unsicher sind vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einem Anwalt, der Sie über die rechtliche Situation aufklärt.

Die fristlose Kündigung

Die fristlose Entlassung ist eines der schärfsten Instrumente, die mit Blick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen und kann auch nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist. Das Arbeitsverhältnis endet nämlich sofort. Somit ist für diese auch ein triftiger oder schwerwiegender Grund anzuführen, weshalb dieser Schritt notwendig war. Da hier nicht wie üblich Kündigungsfristen laufen, sollte man besonders rasch handeln, wenn man sich gegen die fristlose Entlassung wehren möchte. Zudem sollte man vor solch einem Schritt auch die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, um keine Fehler zu machen. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne bei Ihrem Anliegen!

Was ist eine fristlose Kündigung?

Anwalt Kündigung: Die fristlose Kündigung erkennt man daran, dass sie sofort wirksam ist, weshalb das ZGB dafür sehr strikte und konkrete Kriterien vorsieht. Insbesondere müssen Umstände vorliegen, welche es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, bis zum Ende einer Kündigungsfrist noch zu warten. Eine fristlose Kündigung ist besonders unangenehm, weil hier meist schwerwiegende Dinge passiert sind. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte umgehend das Gespräch mit einem Rechtsanwalt suchen und sich über nächste Schritte beraten.

Für eine fristlose Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, welche das Vertrauen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer nachhaltig zerstören. Dabei geht es insbesondere darum, dass dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist und die fristlose Kündigung der einzige Ausweg ist. Liegt so ein Grund vor, so sieht das Gesetz in Art. 337 OR vor, dass eine Kündigung jederzeit möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Arbeitsverhältnis vorliegt und es muss auch auf keinerlei Frist oder Termin Rücksicht genommen werden. Diese Kündigung ist jedenfalls wirksam, kann aber in unbegründeten Fällen Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben.

Um ein Missverständnis zu vermeiden sei gesagt, dass nicht nur ein einmaliger schwerwiegender Verstoss eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, sondern dass auch ein wiederkehrendes, für sich allein genommen nicht sehr dramatisches Fehlverhalten, eine solche rechtfertigen kann. Im Zweifel obliegt es einem Richter, die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung anzuerkennen.

Damit man sich etwas besser vorstellen kann, welche schwerwiegenden Gründen insbesondere eine fristlose Kündigung rechtfertigen, nachstehend einige Beispiele: jegliche strafbare Handlung gegenüber anderen Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber selbst, jegliche Art der Arbeitsverweigerung, grobe Verstösse gegen vertragliche Pflichten (Abwerben von Kunden, Geheimnisverrat, eigenmächtiger Urlaubsbezug), und dergleichen. Wenn einem auf den ersten Blick Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers einfallen, so gibt es auch Konstellationen, in denen ein Arbeitnehmer einen wichtigen Grund anführen kann: Zahlt der Arbeitgeber bspw. über einen längeren Zeitraum keinen Lohn, oder verletzt er seine Fürsorgepflicht, so kann das eine fristlose Kündigung ebenso rechtfertigen.

Eine fristlose Kündigung muss auf Verlangen des Gekündigten begründet werden, ist für sich genommen keine Voraussetzung für die Gültigkeit. Wichtig zu betonen ist, dass eine fristlose Kündigung stets als solche zu bezeichnen ist, sodass unmissverständlich klar wird, um welche Art der Kündigung es sich handelt. Eine solche Kündigung, da sie eben keinerlei Fristen oder Terminen unterliegt, kann zu jedem Zeitpunkt, also auch vor Arbeitsbeginn, während der Probezeit oder eben auch während einer Sperrfrist erfolgen.

Die fristlose Kündigung muss allerdings sehr zeitnah nach dem sie rechtfertigenden Ereignis erfolgen (höchstens eine Woche), andernfalls darf wegen dieses Grundes nicht mehr fristlos gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam und führt jedenfalls zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Entstehen daraus irgendwelche Schäden, so hat die Person, die dafür die Verantwortung trägt, Schadenersatz zu leisten (Art. 337b OR).

Man sieht, dass also sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer bei Verschulden schadenersatzpflichtig werden können. Ein Arbeitnehmer kann einem Anspruch auf Ersatz für Mehrkosten eines neuen Arbeitnehmers oder ähnlichem ausgesetzt sein, während einen Arbeitgeber bei einer ungerechtfertigten Kündigung Pflichten zur Lohnfortzahlung und Schadenersatz treffen können. Dabei muss man zwischen Ansprüchen unterscheiden, die ein Arbeitnehmer während einer ordentlichen Kündigung erhalten hätte, und einer sogenannten Entschädigung. Die ersteren Ansprüche sind vollumfänglich zu leisten, während die Entschädigung gewissermassen als Wiedergutmachung noch dazu kommt und abhängig vom Einzelfall bis zu sechs Monatslöhne betragen kann.

Die Höhe der Entschädigung wird durch richterliches Ermessen im Einzelfall bestimmt. Der Arbeitgeber umgekehrt kann auch Entschädigungsansprüche geltend machen. Möchte er eine höhere Summe, als nach dem Pauschalentschädigungsanspruch vorgesehen, geltend machen, so muss er die hierfür nötigen Beweise beibringen. Da meist sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer wechselseitig noch Dinge zurückzustellen haben (Dienstauto, Handy, persönliche Unterlagen, Ausweise, Bescheinigungen, Bestätigungen, etc.) ist es ratsam, umgehend einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um einerseits innerhalb einer Frist zu handeln, und zweitens alle Forderungen, Ansprüche und Pflichten im Blick zu behalten. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Fristlose Kündigung bei geringfügigem Diebstahl

Es gibt zahlreiche Beispiele, wo teils auch langjährige Mitarbeiterende aufgrund eines kleinen Diebstahls fristlos entlassen worden sind. Es kommt in solchen Fällen, auch gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts, stets auf die individuellen Umstände darauf an, ob so eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Aus diesem Grund ist die Beratung in Zweifelsfällen mit einem Anwalt von grosser Bedeutung, der Ihnen die Rechtslage einerseits, und die Chancen und Möglichkeiten andererseits aufzeigen kann, und Sie in der Folge auch in einem potentiellen Verfahren unterstützen kann. 

Was ist im Deutschen Recht eine ordentliche Kündigung?

Anwalt Kündigung: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, muss dafür aber gewisse Fristen beachten und auf Nachfrage auch eine Begründung für die Kündigung liefern: Entweder sind es persönliche Gründe, bspw. längere Krankheit, oder aber das Verhalten des Arbeitnehmers (unentschuldigtes Nichterscheinen, etc.), oder letztlich betriebliche Gründe, welche eine Kündigung unvermeidlich machen. Lassen Sie sich jedenfalls durch einen Rechtsanwalt beraten, was Sie in Ihrer Situation am besten tun sollten.

Was soll man bei einer Kündigung tun? Ihr Anwalt im Falle einer Kündigung kann helfen!

Wer eine Kündigung erhält, sollte sich umgehend mit einem Anwalt beraten, da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Nach dieser Frist muss man gut begründen können, weshalb man nicht schon zuvor Klage erhoben hat. Zudem muss man sich innert 3 Tage ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Daneben gibt es meist noch einige offene Punkte wie Diensthandy, offener Urlaub, Altersvorsorge etc., welche mit dem Arbeitgeber geklärt werden müssen. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Der Kündigungsschutz

Prinzipiell herrscht in der Schweiz, wie in den allermeisten anderen Ländern der Welt auch, die sogenannte Kündigungsfreiheit. Sie besagt, dass jede Partei unter Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist stets das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Der Kündigungsschutz stellt so gesehen daher eine Ausnahme von der Regel dar, der in bestimmten Fällen, wo es ein schützenswertes Interesse gibt, Sperrfristen vorsieht. Dazu zählen insbesondere die Schwangerschaft, der Militärdienst und prinzipiell auch Krankheit. Ob jedoch im Einzelfall noch der individuelle Kündigungsschutz greift, ist oftmals als Laie schwer bis nicht festzustellen. Zudem muss beachtet werden, dass vom Kündigungsschutz auch eher neuere Erfindungen im Arbeitsrecht umfasst sind, wie etwa Abfindungen, Dienstzeugnisse oder Konkurrenzverbote. Um hier keine Fehler zu begehen, Dinge zu übersehen oder Fristen zu versäumen ist es stets anzuraten, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, einen sachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt um Unterstützung und Beratung zu bitten. So kann mit vergleichsweise wenig Aufwand regelmässig ein weit besseres und rechtlich wasserdichtes Ergebnis erzielt werden.

Es müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit sowohl die ordentliche als auch die ausserordentliche Kündigung wirksam ist. Einige Punkte sind exemplarisch dafür, dass eine Kündigung unwirksam ist:

  • Der Arbeitgeber nennt keinen ausreichenden Grund für die Kündigung
  • Umstände, die in Ihrer Person liegen (soziale, gesundheitliche, etc.) wurden nicht ausreichend berücksichtigt
  • Eine Sperrfrist wurde verletzt
  • Fehlende Abmahnung nach erstem Fehlverhalten
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Die missbräuchliche Kündigung

Eine Kündigung kann grundsätzlich ohne Angaben von Gründen durch beide Parteien erfolgen. Eine häufig auftretende, meist strittige Problematik ist die Frage, ob die Kündigung (durch den Arbeitgeber) missbräuchlich erfolgt ist. Diese Frage ist nicht unerheblich, da die Klärung dieser nicht nur mitunter zur Genugtuung des Gekündigten führt, sondern auch Schadenersatz in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen kann. Das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung führt nämlich nicht etwa zur Nichtigkeit, sondern sie bleibt gültig, zieht aber eben allenfalls Schadenersatzansprüche nach sich. Zu den Gründen, die das Gesetz exemplarisch nennt, zählen insbesondere die Kündigung aufgrund einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers, die nicht mit der Arbeitstätigkeit in Zusammenhang steht, um die mögliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu verhindern (Vereitelungskündigung), der erfolgten Geltendmachung von Ansprüchen (Rachekündigung), oder auch der Kündigung aufgrund des fortgeschrittenen Alters, die die erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzen kann. Wie bereits erwähnt, stellen diese Gründe insbesondere Tatbestandsmerkmale dar, die illustrieren, wofür die Bestimmung über die missbräuchliche Kündigung gedacht ist. Daraus folgt, dass selbstverständlich auch andere Motive oder Beweggründe den Tatbestand der missbräuchlichen Kündigung erfüllen können. Die Entscheidung darüber, ob nun eine missbräuchliche Kündigung vorliegt oder nicht, obliegt der Entscheidung durch ein Gericht. Wichtig dabei ist, dass Beweise stets helfen, den eigenen Standpunkt zu untermauern, und dass bei einer positiven Entscheidung im Sinne des Arbeitnehmers Fristen einzuhalten sind, um Ansprüche geltend machen zu können. Es ist daher empfehlenswert, bereits frühzeitig und jedenfalls während des gesamten Verfahrens auf die Unterstützung und Beratung eines erfahrenen Anwaltes zurückzugreifen.

Unsere Beratungsleistungen in Fragen des Kündigungsschutzes:

  • Wir begleiten Sie während des Kündigungsverfahrens eines Mitarbeiters in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis und achten darauf, dass alle Fristen und Vorgaben eingehalten, sowie das rechtliche Gehör gewahrt wird.
  • Sollte eine Kündigung missbräuchlich erfolgt sein, verfolgen und fordern wir sowohl die Begründung, wie auch allenfalls entstehende Schadenersatzzahlungen ein.
  • Wir prüfen und analysieren jede Kündigung, die unter Umständen innerhalb einer Sperrfrist oder aufgrund einer Diskriminierung, andauernder Krankheit oder des Alters erfolgt ist. In der Folge setzen wir uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Bei fristlosen Kündigungen prüfen wir auf beiden Seiten etwaige Ansprüche und achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen. 

Wann sollte man gegen eine Kündigung klagen?

Immer dann, wenn Sie sich ungerecht behandelt oder in Ihren Rechten verletzt fühlen, kann man grundsätzlich andenken, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Man muss dabei beachten, dass die Frist dafür sehr kurz (drei Wochen ab Zugang der Kündigung) ist. Um hier keine Fristen zu verpassen, und sofort gut auf eine mögliche Diskussion eingestellt zu sein, sollten Sie sich rasch die Unterstützung eines Anwalts sichern.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie bei der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Eine Kündigung löst unmittelbar weitreichende Folgen aus, welche man als frisch Gekündigter oftmals nicht zu 100% überblicken kann. Dabei gilt es, in vielen Fällen Fristen zu beachten, und auch eine klare Kenntnis von der eigenen rechtlichen Situation zu haben. Dabei unterstützen wir Sie gerne, sodass sie weder eine Frist verpassen, noch die Chance auf die Geltendmachung eines möglichen Anspruchs auslassen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist bei einer Kündigung für Sie da!

FAQ rund um das Thema Kündigung

Ich habe den Verdacht, dass meine Kündigung rechtsmissbräuchlich war. Was tun?

Die missbräuchliche Kündigung ist in Art. 336 OR geregelt, wo insbesondere Gründe aufgezählt sind, weshalb eine Kündigung rechtsmissbräuchlich sein kann, und welche Folgen das nach sich zieht. Wichtig dabei ist, dass diese Aufzählung nur exemplarisch ist, und daher auch andere Gründe eine missbräuchliche Kündigung verwirklichen können. Neben der inhaltlichen Frage der Beweisbarkeit, sind insbesondere auch zwei Fristentermine wichtig: Einerseits muss schriftlich gegen die Kündigung bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Einsprache erhoben werden. Zudem muss in der Folge eine etwaige Klage innerhalb von 180 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Gericht erhoben werden.

Ich wurde gekündigt und erhalte nun keinen Lohn mehr. Was kann ich tun?

Der Arbeitgeber ist prinzipiell dazu verpflichtet, während aufrechter Kündigungsfrist weiter den vertraglich vereinbarten Lohn zu entrichten. Dies gilt natürlich auch, wenn man freigestellt ist und keine Arbeitsleistung mehr erbringt. In solch einem Fall, wenn man sicher ist, dass es sich nicht um ein Versehen handelt, ist der Arbeitgeber zunächst schriftlich postalisch anzumahnen. Sinnvollerweise enthält dieses Schreiben eine kurze Frist, innert derer der offene Lohn zu begleichen ist. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, steht zunächst die Möglichkeit offen, die Arbeitsleistung einzustellen, respektive eine fristlose Kündigung zu vollziehen. In der Folge, wenn ausstehende Lohnzahlung vorliegen, kommt auch die gerichtliche Forderungsklage in Höhe des ausstehenden Lohnes, respektive eine Betreibung des Arbeitgebers in Betracht. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei all diesen Schritten.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung möglich?

Art. 337  OR lässt eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund zu, der insbesondere dergestalt sein muss, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auch innerhalb der Kündigungsfrist nach Treu und Glauben einer der Parteien nicht mehr zugemutet werden kann. Diese einerseits klare, andererseits mit Blick auf den dafür ausschlaggebenden Grund vage Formulierung führt dazu, dass stets in der Einzelfallbetrachtung geklärt werden muss, ob so ein Grund vorliegt. Exemplarisch können aus Sicht des Arbeitgebers die Verweigung zur Arbeitserfüllung, die Begehung einer (schweren) Straftat, Veruntreuung, Arbeitszeitbetrug oder dergleichen mehr zur Berechtigung zur fristlosen Kündigung des betreffenden Mitarbeiters führen. Klar ist, dass ein Fernbleiben aufgrund einer länger anhaltenden Krankheit nicht zur fristlosen Kündigung führen darf (wohl aber unter gewissen Umständen zur ordentlichen Kündigung). Umgekehrt hat auch der Arbeitnehmer das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Lohnzahlungen einstellt oder aus einem anderen Grund nicht fristgerecht durchführt, oder aber auch die Insolvenz des Arbeitgebers. 
Für beide Seiten wichtig ist der Zeitpunkt, wann die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Diese hat nämlich unverzüglich, man spricht von etwa zwei bis drei Arbeitstagen, nach Kenntnis des Umstandes, der den triftigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt, zu erfolgen. Andernfalls geht man davon aus, dass dieser Grund nicht als Motiv für die fristlose Kündigung dienen sollte, da er offensichtlich nicht so schwerwiegend war. 

Was passiert nach einer Kündigung?

Wer eine Kündigung unvermittelt erhält, mit der er nicht gerechnet hat und die ihm nicht gerechtfertigt erscheint, sollte sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Erst eine genaue Betrachtung aller Umstände und Details ermöglicht es zu prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung erfolgsversprechend ist oder nicht. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es in den allermeisten Fällen noch eine Möglichkeit gibt, den ursprünglich vorliegenden Sachverhalt zumindest in Teilen zu Gunsten des Arbeitnehmers positiv zu verändern. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

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