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Scheidung als letzter Ausweg
Suchen Sie einen Anwalt für die Scheidung? Jede Trennung oder Scheidung bedeutet nicht nur das Auseinandergehen zweier Menschen, sondern bedeutet auch eine ganze Reihe anderer Themen, die einer Klärung zuzuführen sind. Denken Sie daran, wenn Kinder in der Ehe sind, deren Betreuungsmodalitäten geklärt werden müssen, oder aber auch alle Fragen zu dem Themenbereich Finanzen. Dies sind alles heikle und regelmässig emotional aufheizte Themen, in denen wir Sie ruhig, kompetent und sensibel unterstützen und begleiten. Wir suchen und erarbeiten mit Ihnen Lösungen zum Unterhalt, Besuchsrecht, weitere Folgen der Scheidung und erstellen auch gerne Unterhalts- oder Trennungsvereinbarungen für Sie. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz in diesen Bereichen. Es steht ausser Frage, dass wir Ihre Interessen und Wünsche notfalls auch vor Gericht mit Nachdruck durchsetzen versuchen.
Inhaltsverzeichnis
- Scheidung als letzter Ausweg
- Trennung oder Scheidung – was kommt auf Sie zu? Ihr Anwalt für Ihre Scheidung berät kompetent!
- Benötigt man einen Anwalt für die Scheidung – Braucht es einen Fachanwalt für Familienrecht, um sich scheiden zu lassen?
- Wie und wann kann ich mich scheiden lassen?
- Scheidung auf gemeinsames Begehren – wesentliche Infos vom Anwalt für Ihre Scheidung
- Die strittige Scheidung – erfahrener Anwalt ist bei Ihrer Scheidung für Sie da!
- Der Scheidungsprozess
- Wie lange dauert eine Scheidung? Infos aus erster Hand vom Anwalt für Ihre Scheidung
- Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
- Mit welchen Kosten ist eine Scheidung verbunden?
- Kann ich eine Scheidung online abwickeln?
- Hier finden Sie Ihren Anwalt für Ihre Scheidung im Grossraum Zürich – Routenplaner
- Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Scheidungsrecht
Trennung oder Scheidung – was kommt auf Sie zu? Ihr Anwalt für Ihre Scheidung berät kompetent!
Heutzutage werden rund die Hälfte aller Ehen wieder geschieden. Ohne diese Zahl zu werten, zeigt es doch, dass man mit dieser Möglichkeit rechnen muss. Eine Scheidung ist für beide Seiten meist sehr schwierig und nervenaufreibend. Daneben müssen viele Dinge, angefangen von der gemeinsamen Wohnung, Autos, Vermögen bis zur Sorge für gemeinsame Kinder organisiert und geklärt werden. Die schnellste und günstigste Variante ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Hierfür müssen sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Nebenfolgen einig sein.
Anwalt Scheidung: Wenn es um eine Trennung, Scheidung oder andere Familienangelegenheiten geht, ist die Suche nach einem Anwalt auf jeden Fall zu empfehlen. Eine anstehende Scheidung, geplante Trennung mit oder ohne gemeinsame Kinder, ist für jeden schwierig. Unsere Anwälte für Familienrecht in Zürich helfen Ihnen durch diese schwere Zeiten und stehen Ihnen professionell zur Seite. Es ist entscheidend die optimale Strategie zu finden.
Wer sich von seinem Partner/seiner Partnerin trennen möchte, hat zunächst verschiedene Optionen. Es steht jeder Person frei, aus dem ehelichen Haushalt auszuziehen. Dafür ist weder eine Trennung noch eine Scheidung notwendig, noch muss ein Gericht oder der andere Partner dem zustimmen. Als zweiter Schritt muss nun klar unterschieden werden: Sind sich beide Eheleute einig, dass sie die Scheidung wollen, so ist das Verfahren relativ unkompliziert.
Holen Sie sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand in unserer Advokatur für Familienrecht. Wir klären den Sachverhalt und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wie läuft ein eherechtlicher Prozess ab?
Anwalt Scheidung: Zunächst stellt sich immer die Frage, ob eine aussergerichtliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann. Als erfahrene Anwälte wissen wir, dass es in manchen Fällen tatsächlich noch die Chance auf eine einvernehmliche Einigung gibt, wodurch man sich einen Prozess erspart und nur eine gerichtliche Genehmigung einer Scheidung benötigt. Wir sind allerdings auch erfahren genug, um zu wissen, dass es in vielen Fällen keine Chance auf eine gemeinsame Lösung gibt, sodass der Weg zu Gericht notwendig wird. Für diesen Fall vertreten wir Sie mit Kompetenz, Erfahrung und vor allem mit Nachdruck, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.
Benötigt man einen Anwalt für die Scheidung – Braucht es einen Fachanwalt für Familienrecht, um sich scheiden zu lassen?
Anwalt Scheidung: Die kurze Antwort ist nein, da kein Anwaltszwang herrscht. Sie können sich daher problemlos vor Gericht selbst vertreten. Die Risiken dieser Variante liegen allerdings auf der Hand: Ein Gerichtsurteil ist nur mehr sehr schwer anfechtbar oder abänderbar. Es ist daher sehr ärgerlich, wenn während eines Prozesses Dinge übersehen oder falsch angewandt werden. Ein Scheidungsanwalt beschäftigt sich jeden Tag mit der Materie, kennt sich in der Sache sehr gut aus und begleitet sie mit ruhiger Hand auf diesem Weg.
Anwalt Scheidung
So schön mitunter eine Hochzeit gewesen ist, so traurig, unerfreulich und unangenehm kann eine Scheidung für alle Beteiligten sein. Es ist gar nicht so selten, dass ein vernünftiges Gespräch kaum noch möglich ist und die Auseinandersetzung über die Scheidungsfolgen daher ohne ausstehende Personen schwer bis unmöglich erscheint. Sind Sie sich gewiss, Sie sind mit Ihrer Situation nicht allein. Als erfahrene Anwälte für Scheidungen in Zürich können wir auch jahrelange Expertise in zahlreichen Fällen zurückgreifen, um Sie sensibel, sachkundig und professionell in dieser schwierigen Zeit begleiten zu können. Nicht nur die Scheidung muss möglichst rasch und effizient über die Bühne gebracht werden, sondern auch zahlreiche andere Aspekte, an die man vielleicht im ersten Moment nicht so direkt denkt, wollen geklärt werden. Wir weisen Sie auf alle nötigen Schritte, Fristen etc. hin und sorgen dafür, dass Sie möglichst ohne zusätzlichen Stress durch dieses Verfahren kommen.
weitere Infos zum Thema Scheidungsanwalt in Zürich
Wie und wann kann ich mich scheiden lassen?
Scheidung auf gemeinsames Begehren – wesentliche Infos vom Anwalt für Ihre Scheidung
Anwalt Scheidung: Prinzipiell muss man zwischen zwei Arten der Scheidung unterscheiden: Die erste Möglichkeit ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB), bei der beide Ehegatten die Scheidung wollen. Hier prüft das Gericht lediglich die Ernsthaftigkeit dieser Absicht.
Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren können die Ehegatten weitgehend selbst bestimmen, wie die Scheidungsnebenfolgen geregelt werden. Sie sind bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung weitgehend frei in ihrer Vorgehensweise. Gewisse Bereiche wie der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt oder die Aufteilung der Altersvorsorge werden einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Im einfachsten Fall sind beide Ehepartner einverstanden mit der Scheidung und den Nebenfolgen. Wenn das der Fall ist, kann das Gericht die Scheidung aussprechen und der Prozess ist durch.
Gemäss Art. 111 ZGB kann die Scheidung ohne eine Trennungszeit ausgesprochen werden, wenn beide Eheleute die Scheidung gemeinsam einreichen und auch eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen einbringen. Darunter fallen typischerweise Regelungen gemeinsame Kinder betreffend, des Vermögens, der Vorsorge und allenfalls auch Unterhaltsansprüche. Hierfür ist eine schriftliche Scheidungskonvention nötig, welche von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Subsidiär kann auch das Gericht gebeten werden, ein Urteil über die Scheidungsfolgen zu fällen, in denen man sich nicht einig geworden ist. Die Kosten für diesen Fall bewegen sich in der Regel im mittleren vierstelligen Bereich, je nachdem, ob ein gemeinsamer Anwalt die Scheidungskonvention verfasst, oder ob jede Partei separat einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Gerichtskosten belaufen sich für die erste Instanz ungefähr auf 4’000 bis 5’000 CHF. Je nachdem, ob eine zweite Instanz angerufen wird, erhöhen sich die Kosten.
Die kostengünstigste und schnellste Form der Scheidung ist immer die Scheidung auf gemeinsames Begehren, denn hier sind sich beide Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen und können dies auch relativ rasch und unkompliziert tun.
Bei der strittigen Scheidung ist entscheidend, dass nur ein Partner die Scheidung will. Damit hier die Scheidung vollzogen werden kann, muss allerdings eine Trennungszeit von zwei Jahren bestanden haben, ehe die Scheidungsklage erfolgreich sein kann. Die einzige Möglichkeit, diese zweijährige Dauer zu verkürzen, besteht darin, dass die Fortführung der Ehe für den klagenden Partner unzumutbar geworden ist. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die eine oder andere Art vorliegen, beantworten wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, da es hier meist auf den Einzelfall ankommt.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Familienrecht!
Die Scheidungsfolgevereinbarung
Nicht immer muss eine Scheidung strittig und durch ein langes Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich die Eheleute über den Umstand der Scheidung einig sind. In diesen Fällen kann man die Scheidung auf gemeinsames Begehren bei Gericht einbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass auch die sogenannten Scheidungsnebenfolgen, also alle Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Kinderbetreuung etc, geklärt werden. Diese Angelegenheiten werden in einer Scheidungskonvention vereinbart und dem Gericht vorgelegt, welches diese auf ihre Angemessenheit und Vollständigkeit hin überprüft und in der Folge genehmigt. Dieser Vertrag ist von grosser Bedeutung, weshalb es geboten ist, nicht in Eigenregie diese Konvention aufzusetzen, sondern sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne, auch als Vertreter beider Ehegatten, bei der Erstellung, der Berechnung und allen weiteren Fragen in diesem Zusammenhang, um eine bestmögliche und effiziente Lösung für alle Beteiligten sicherstellen zu können.
Mediation
Es gibt allzu oft Fälle, in denen Ehepaare sich trennen, aber kein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten möchten. Wenn eine Gesprächsbasis nach wie vor vorhanden ist, empfiehlt es sich durchaus, von einem Gerichtsprozess Abstand zu nehmen und mithilfe einer Mediation eine gütliche Trennung zu erreichen. Anwälte können beide oder nur einen Ehepartner auf diese Beratungen hin juristisch beraten und Orientierung geben. Egal, was bei dieser Mediation am Ende herauskommt, bleibt zumindest ein Gang zum Gericht nicht erspart, dann nämlich, wenn die entsprechend Vereinbarung dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Damit dies möglichst unproblematisch und rasch über die Bühne gehen kann, ist es empfehlenswert, die entsprechende Vereinbarung von erfahrenen Rechtsanwälten erstellen zu lassen.
Die strittige Scheidung – erfahrener Anwalt ist bei Ihrer Scheidung für Sie da!
Anwalt Scheidung: Etwas komplizierter wird es, wenn nur ein Partner/eine Partnerin die Scheidung möchte. In diesem Fall muss eine Trennungszeit von zwei Jahren abgewartet werden, ehe die Scheidung eingereicht werden kann.
Diese Trennungszeit kann nur dann nicht Voraussetzung sein, wenn schwerwiegende Gründe eine Scheidung schon vor Ablauf dieser zwei Jahre möglich machen sollen. Dazu gehören typischerweise Delikte wie häusliche Gewalt, schwere Drohung, Nötigung oder ähnliches mehr.
Während dieser Trennungszeit kann es aber schon von Bedeutung sein, Spielregeln des Getrenntlebens festzulegen. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Eheschutzverfahren, welches bei Gericht eingeleitet werden kann. Bei diesem Verfahren stehen all jene Dinge im Vordergrund, die akut von Bedeutung sind. Das gilt also für die Frage, wer die gemeinsamen Kinder primär betreut, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus verbleibt, wer wem wie viel Unterhalt schuldet, weil er oder sie nicht oder nur wenig gearbeitet hat etc. Diese Themen können also bereits bei Trennung temporär durch das Gericht festgelegt werden. Alle anderen Ansprüche, insbesondere vermögensrechtliche, sind erst Gegenstand des Scheidungsverfahren selbst. Hier wird dann über die Aufteilung der Güter, aller während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögenswerte, Pensionskassengelder etc verhandelt und letztlich entschieden.
Wenn sich die Eheleute über den Umstand der Scheidungsabsicht nicht einig sind, so muss zumindest ein Partner die Scheidungsklage bei Gericht einreichen. Diese Klage darf entweder erst nach zwei Jahren Trennungszeit, oder aber schon sofort eingereicht werden, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist. Die schwerwiegenden Gründe, die die Scheidung vor Ablauf der Trennungszeit rechtfertigen sollen, dürfen nicht auf die klagende Partei zurückzuführen sein. Es muss vielmehr die andere Partei ein Verhalten, Taten oder ähnliches mehr gezeigt und gesetzt haben, die das Gericht zur Zulässigkeit bewegen und es dann auch die Scheidung aussprechen lassen.
Die Trennungszeit beginnt typischerweise dann zu laufen, wenn ein Partner die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Ein Urlaub mit den gemeinsamen Kindern hindert das Trennungsjahr nicht. Der Beweis über das Datum und das Vorliegen der Trennung obliegt der Partei, die die Scheidungsklage eingereicht hat.
Der Scheidungsprozess
Scheidung durch Klage
Die andere Variante ist die Scheidung durch Klage eines Ehegatten (Art. 114 ZGB). Schwieriger wird es klarerweise, wenn sich die Ehepartner schon über den Umstand der Scheidung nicht einig sind. In so einem Fall kann man sich erst nach zweijähriger Trennungszeit scheiden lassen.
Wenn die Klage bei Gericht eingereicht wurde, erhält die andere Partei die Möglichkeit, sich erstens zu der Klage zu äussern und auch eigene Standpunkte darzulegen. Das Gericht ist in der Folge bemüht, im Rahmen der Einigungsverhandlung noch vor Start der Hauptverhandlung einerseits das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Scheidung festzustellen, und andererseits zwischen den Parteien eine Einigung betreffend aller Scheidungsfolgen zu erzielen. Gelingt dieses Vorhaben, so kann und wird die Scheidung ausgesprochen. Wenn in dieser Einigungsverhandlung keine Lösung erzielt werden kann, kommt es zum Prozess. Hierfür muss die klagende Partei eine ausführliche und detaillierte, alle wichtigen Sachverhaltselemente enthaltende Klagebegründung einreichen. Die Dauer dieses Prozesses kann einige Monate, in anderen Fällen aber auch Jahre betragen. Die Kosten für das Verfahren, einerseits die Gerichtskosten, andererseits die Honorare für den Rechtsanwalt, hängen logischerweise vom Umfang und der Länge des Verfahrens ab.
Letztlich kommt es immer darauf an, wie komplex die Situation selbst ist, und vor allem, ob beide Parteien an einer Lösung interessiert sind und sich in strittigen Punkten dann doch einig werden können.
Anwalt Scheidung zur Trennung und Eheschutz
Eheschutzverfahren
In solchen Fällen wird regelmässig die Einleitung eines Eheschutzverfahrens Sinn machen, in welchem bspw. auch der Trennungszeitpunkt bestimmt werden kann. Das Eheschutzverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es sehr rasch und unkompliziert temporäre Lösungen für die akutesten Problemstellungen anstrebt. So können nach einer richterlichen Anhörung die Obhut für die Kinder, die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder auch ein für die Dauer des Eheschutzverfahrens zu leistender Unterhaltsbetrag festgesetzt werden.
Eine Scheidung liegt bei einer Trennungsabsicht oft in weiter Ferne, da bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Oftmals ist aber eine eheliche Situation derart zerrüttet und mitunter auch gefährlich, sodass rasch gehandelt werden muss. Für diesen Zweck, um umgehend Tatsachen zu schaffen, gibt es das so genannte Eheschutzverfahren. Wir raten unseren Mandanten im Regelfall immer zu einer Einleitung eines Eheschutzverfahrens, da ihm in einigen Punkten eine wichtige Bedeutung zu kommt: Das Eheschutzverfahren regelt sehr rasch das Getrenntleben der Ehepartner, und es können auch schon Regelungen betreffend der Obhut der Kinder getroffen werden. Das Gericht ordnet solche Eheschutzmassnahmen dann an, wenn ein Zusammenleben in der Zukunft unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Dieses Verfahren birgt grosse Vorteile, weshalb es ratsam ist, sich dabei frühzeitig juristischen Beistand zu holen und sich gut beraten zu lassen. Dadurch erreichen sie ein rasches und für sie gutes Urteil und können sich in der Folge in Ruhe auf eine Scheidung vorbereiten, ohne mit dem jeweiligen Partner noch gemeinsam leben zu müssen.
Es bleibt die Frage, ob in allen Fällen diese zweijährige Trennungsfrist abgewartet werden muss. Man kann sich durchaus Konstellationen vorstellen, wo dies für einen der Partner nicht zumutbar ist. Denken Sie an häusliche Gewalt, psychische Krankheiten oder ähnliches mehr. Und in der Tat, Art. 115 ZGB erlaubt dann eine Scheidung zu einem früheren Zeitpunkt, wenn «schwerwiegende Gründe» vorliegen, welche es der klagenden Person nicht erlauben, weiter verheiratet zu bleiben.
Anwalt für Eherecht und Eheschutz
Ein Teilbereich des Familienrechts ist das Eherecht, welches sich mit allen Fragen rund um die Ehe und den Eheschutz befasst. Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen. Die Ehe ist in der Schweiz für verschiedengeschlechtliche, als auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen, insbesondere auch bei den unangenehmen, wie etwa Überlegungen zu einem Ehevertrag. Wir beraten Sie hier gerne und vermitteln Ihnen auch den Kontakt zu unserem Partnernotariat.
Ihr Scheidungsanwalt berät bei einer Trennung
Zunächst verweisen wir darauf, weil wir davon überzeugt sind, dass es immer sinnvoll ist, vor der Eheschliessung, aber jedenfalls noch zu Zeiten, wo man einander gut versteht, über das Thema Ehevertrag und Folgen einer Trennung zu sprechen. Das mag im Moment unangenehm sein, schafft aber für beide Partner Sicherheit und nimmt im Idealfall Spannung für die Dauer der Ehe heraus.
Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unserem Partnernotariat. Sollten Sie allerdings keinen Ehevertrag besitzen und eine Trennung anstreben, so unterstützen wir Sie bestmöglich mit all unserer Erfahrung, Expertise und Einfühlungsvermögen bei der Abwicklung. Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen, und geben Ihnen zusätzlich einen Überblick über alternative Lösungsoptionen, wie etwa eine gemeinsame Mediation, die wir sehr gerne koordinieren und organisieren.
Ihr spezialisierter Anwalt für Scheidung und Eheschutz
Wenn sich zwei Personen öffentlich und wechselseitig vor dem Gesetz auf eine andauernde Gemeinschaft verpflichten, so nennt man das eine Ehe. Diese lebenslange Gemeinschaft mag in manchen Fällen, zu denen wir herzlich gratulieren, ohne grössere Konflikte verlaufen, kann jedoch früher oder später auch derart zerrüttet sein, dass eine Trennung in Betracht kommt. Dies ist heutzutage keine Seltenheit und schon gar keine Ausnahme. Bei der Auflösung einer Ehe gilt es allerdings bestimmte Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Da eine Scheidung in manchen Fällen nicht sofort möglich ist, gibt es zu diesem Zweck das Eheschutzverfahren, welches nach erfolgter Trennung eine rechtlich verbindliche Übereinkunft über manche aktuell relevanten Themen darstellt. Bei einem Eheschutzgericht können so genannte Eheschutzmassnahmen beantragt werden, wie etwa zunächst die Bewilligung zum Getrenntleben (inklusive der wichtigen Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben darf), aber auch Entscheidungen zur Sorge der Kinder, und letztlich auch Regelungen zu Unterhaltszahlungen. Diese Regelungen bleiben solange in Geltung, bis ein Scheidungsurteil ergangen ist.
Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht begleiten, beraten und unterstützen Sie in allen erforderlichen Schritten, sei es aussergerichtlich, bei Behörden oder vor Gericht. Es ist meist im Interesse aller Parteien, eine rasche, faire und kostengünstige Lösung anzustreben. Wir bemühen uns, dieses Vorhaben bestmöglich zu unterstützen. Ist allerdings erkennbar oder abzusehen, dass eine aussergerichtliche Lösung im Einvernehmen nicht zustande gebracht werden kann, setzen wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit Nachdruck durch. Uns ist wichtig, dabei stets Ihr direkter Ansprechpartner zu sein, an den Sie sich jederzeit vertrauensvoll mit Ihren Anliegen und Fragen wenden können.
Die Trennungsvereinbarung
Jede Trennung stellt eine massive Veränderung der bisher gewohnten Lebensumstände dar. Neben langfristigen Fragestellungen, sind oft einige banale Dinge sehr aktuell: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, wer behält die Kinder, und letztlich die Frage, wie man sich finanziell auseinandersetzt. Für diese Fälle, wo man aktuell eine Vereinbarung finden möchte, ehe man das Scheidungsverfahren eventuell in Gang setzen möchte, gibt es die Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung aufsetzen zu lassen. In ihr können bestimmte Punkte, die für die Trennung aktuell von Bedeutung sind, festgeschrieben und bei Bedarf auch zwangsweise durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung, ob gemeinsam oder alleine.
Der letzte Schritt, eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung! Sind Sie bereit, diesen Schritt zu gehen? Kennen Sie Ihre Möglichkeiten? Ist die einvernehmliche oder die strittige Scheidung der richtige Weg für Sie? Unsere Rechtsanwälte sind in allen familienrechtlichen Bereichen tätig. Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht, Güterrecht, Ehevertrag und Besuchsrecht.
Wie lange dauert eine Scheidung? Infos aus erster Hand vom Anwalt für Ihre Scheidung
Anwalt Scheidung: Diese Frage ist massgeblich davon abhängig, wie viel gestritten wird. Sind sich beide Ehepartner über den Umstand der Scheidung und auch die Nebenfolgen einig, so kann das Verfahren in wenigen Monaten abgewickelt werden. Es gibt allerdings auch Fälle, wo über jeden einzelnen Posten gestritten und diskutiert wurde, sodass sich das Verfahren über mehrere Jahre lang gezogen hat.
Die gute Nachricht ist: Wer kurz und effizient die Scheidung herbeiführen möchte, kann das tun, sofern der andere Partner auch mitspielt. Umgekehrt gilt, wer lange streiten möchte, hat auch hier die Chance, das zu verwirklichen.
Sollte ich mich bereits vor der Scheidung beraten lassen?
Die Antwort darauf ist sehr eindeutig: Da eine Scheidung im Regelfall immer komplex ist und nun einmal viele verschiedene Themen umfasst, ist es sehr ratsam, mit einem erfahrenen Anwalt die gesamte Situation zu analysieren und zu besprechen, sodass auf nichts vergessen wird und eine optimale Lösung und Vereinbarung erzielt werden kann. Zu Beginn stellt sich bspw. einmal die Frage, auf welche Art und Weise die Ehe geschieden werden kann und soll.
Man unterscheidet nach Schweizer Recht die Scheidung auf gemeinsames Begehren, die Scheidung nach zweijähriger Trennungszeit und die Scheidung aufgrund von Unzumutbarkeit. Es ist folgerichtig, dass diese verschiedenen Scheidungsarten auch unterschiedliche Umstände zur Folge haben. Die jeweiligen Umstände bestimmen, was wie geregelt werden muss: Bei gemeinsamen Kindern stellen sich Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts, bei gemeinsamem Vermögen muss dieses aufgeteilt werden.
Unsere erfahrenen Anwälte auf dem Gebiet des Familienrechts unterstützen Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung, (nach-)ehelichen Unterhaltsfragen, aber auch bei Fragen des Erbrechts in Zusammenarbeit mit unserem Partnernotariat.
Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
Anwalt Scheidung: Man muss zunächst feststellen, welcher Güterstand für die gemeinsame Ehe Geltung hat. Das gesetzliche Regime sieht, mangels anderer Vereinbarung der Partner, die Errungenschaftsbeteiligung vor.
Errungenschaftsbeteiligung
Kurz gesagt bedeutet das, dass jegliche Vermögenszuwächse und Einkommen während der Ehe im Falle einer Scheidung hälftig zwischen den Ehegatten zu teilen sind. Das Eigengut, also jene Vermögensbestandteile, welche bereits vor der Ehe existiert haben, bzw. Schenkungen und Erbschaften, wird nicht aufgeteilt. Lediglich eine etwaige Wertsteigerung während der Ehe ist wiederum hälftig auszugleichen.
Gütergemeinschaft
Es gibt aber auch andere Güterstände, welche die Ehepartner vereinbaren können. Die Gütergemeinschaft sieht alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, als gemeinsames Gut an.
Gütertrennung
Umgekehrt sieht die Gütertrennung, wie der Name schon sagt, eine strikte Auseinanderhaltung der Vermögenswerte und Einkommen der beiden Partner vor. Hier ist darauf zu achten, dass beide Partner wirtschaftlich leistungsfähig sind, da im Falle einer Scheidung kein Vermögen aufgeteilt werden muss.
Mit welchen Kosten ist eine Scheidung verbunden?
Anwalt Scheidung: Die Kosten einer Scheidung sind massgeblich vom Aufwand und Umfang abhängig. Wenn beide Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, die einvernehmliche Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung, wo nicht allzu viele Vermögenswerte vorhanden sind, vorzunehmen, ist das Verfahren relativ zügig und günstig abzuhandeln. Diesfalls können Sie im Kanton Zürich mit etwa 3’000 CHF rechnen.
Wenn die Scheidung nicht einvernehmlich erfolgt, es ein Eheschutzverfahren gibt und in der Folge bei einem Gerichtsverfahren einzelne Punkte diskutiert und erörtert werden müssen, so können die Kosten sehr rasch auf über 10’000 CHF steigen. Dabei ist auch zu beachten, dass dann regelmässig zwei Anwälte tätig werden, da die Ehepartner nicht gemeinsam vertreten werden.
Es ist also immer auch eine Abwägensentscheidung, ob sich das Streiten auch finanziell lohnt. Fehlen die finanziellen Mittel, um sich einen Anwalt leisten zu können, kann auch ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Solch eine Prüfung kann bereits vor dem Verfahren erfolgen und führt bei positiver Beurteilung zum Erlass der Anwalts- und Gerichtskosten.
Kann ich eine Scheidung online abwickeln?
Prinzipiell ist das möglich, da wir mit unseren Klienten auch gerne via Online kommunizieren, sollte ein Treffen vor Ort bei uns in der Kanzlei nicht möglich sein. Für die Kosten hat das allerdings keine Auswirkung, da wir unsere Leistung stundenweise abrechnen. Bedenken Sie, dass Sie vor Gericht jedenfalls persönlich erscheinen müssen.
Hier finden Sie Ihren Anwalt für Ihre Scheidung im Grossraum Zürich – Routenplaner
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Scheidungsrecht
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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