Anwalt Immobilienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 14 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht? Haben Sie Fragen zu den Risiken bei Immobilientransaktionen? Benötigen Sie Unterstützung von einem Experten im Nachbar-, Immobilien- und Sachenrecht? Haben Sie Fragen zu immobilienrechtlichen Themen rund um Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, Nutzniessung oder zu Pfandrechten? Unser Anwalt für Immobilienrecht setzt Ihre Ansprüche durch!

Das schweizerische Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst viele Teilbereiche, die im Zusammenhang mit Grundeigentum, Liegenschaften, Baurecht und dergleichen mehr stehen. Zusätzlich befasst sich das Immobilienrecht auch mit Regelungen und Verfahren über den Erwerb und die Veräusserung von unbeweglichen Sachen. Zudem handelt es sich um notwendige Genehmigungen, ob ein Bauprojekt überhaupt durchgeführt werden kann, behördliche Auflagen, das Baurecht selbst, Wegerechte und Dienstbarkeiten, Belastungen im Grundbuch und vieles mehr. Bei Immobilienprojekten zeigt die Praxis, dass es stets sinnvoll und ratsam ist, sich vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, die vertraglichen Grundlagen gemeinsam zu erörtern und durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um somit später bei der Durchführung des Bauprojektes.

Ihre Advokatur für Immobilien (Bauprojekte, Hotels)

Das Baurecht hat in den vergangenen Jahrzehnten einen grossen Wandel hin zu grosser Komplexität und einer Fülle an detaillierten Vorschriften durchlebt. Bei der Genehmigung eines Projektes, wie bei dessen Durchführung selbst gilt es, eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

Unsere Anwälte verfügen in diesem Bereich über grosse Expertise und beraten Sie daher in allen Fragen zu Bewilligungen, Grundstücken oder Liegenschaften, Infrastrukturanlagen und dergleichen mehr. Unser Leitsatz dabei ist stets, dass wir den Fall gesamtheitlich, dass heisst nicht bloss aus der juristischen Perspektive denken, sondern wirtschaftlichen Aspekten ebenso Bedeutung zukommen lassen. Unsere Experten zeichnet aus, dass sie neben dem rechtlichen Wissen auch über Erfahrung und Know-how aus dem Finanz- und Wirtschaftswesen verfügen, und Sie daher während des gesamten Prozesses oder Verfahrens umfassend betreuen und beraten können.

Da wir insbesondere über viel Erfahrung im Bereich von Immobilientransaktionen, der Verwaltung und Bewirtschaftung von Mietobjekten, aber auch in Investitions- und Finanzierungsfragen unter Einbeziehung steuerrechtlicher Aspekte verfügen, können wir stets kompetent, persönlich und produktiv beraten und unseren Klienten optimale Lösungen vorschlagen. Dabei übernehmen wir für Sie die Erstellung von Rechtsgutachten für die Abwicklung von Übernahmen, erstellen oder prüfen Kaufverträge, und übernehmen dies auch gern in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen, wo wir gerne auch mit lokalen Partnern zusammenarbeiten. Bei Immobilientransaktionen, speziell wenn es sich um grenzüberschreitende Vorhaben handelt, gilt es, die steuerrechtlichen Folgen und Aspekte besonders im Blick zu behalten. Wir prüfen für Sie die Vor- und Nachteile, geben Ihnen einen präzisen Überblick über die verschiedenen Optionen und stellen die relevanten Kennzahlen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Bei grossen, teils öffentlichen Bauvorhaben, gilt es, sämtliche Bewilligungen einzuholen, das Erschliessungs- und Raumplanungsrecht einzuhalten, sowie eine solide vertragliche Struktur, gerade bei komplexen Projektentwicklungen, zu haben.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Schritten. Das Umweltrecht spielt in diesem Zusammenhang eine stetig wichtiger werdende Rolle, weshalb wir in unserer Kanzlei auch diesbezüglich ein grosses Wissen aufgebaut haben. Exemplarisch seien hier Fragen der Energieeffizizenz, des Abfallregimes oder des Lärm- und Tierschutzes genannt. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass ihr Bauvorhaben alle diesbezüglichen Regelungen penibel erfüllt. Sollte es zu Konflikten kommen, streben wir stets eine aussergerichtliche gütliche Einigung an. Wenn dies weder möglich noch tunlich ist, vertreten wir Sie und Ihre Interessen selbstverständlich auch in einem schiedsgerichtlichen Verfahren, sowie vor allen schweizerischen Behörden, Gerichten und Instanzen.

Das Stockwerkeigentum

Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Teilbereichs einer grösseren Liegenschaft ist, ist sogenannter Stockwerkeigentümer. In diesem Fall besitzt man einen Teil des gesamten Grundstücks und der Liegenschaft, sowie ein Sonderrecht an der Wohnung, bzw. auch des Kellers, die zur alleinigen Nutzung und des Gebrauchs bestimmt ist. Somit entsteht eine Konstellation, in der mehrere Personen Miteigentümer der Gesamtsache sind, und jeweils ein Sonderrecht an einem bestimmten Teil des Ganzen haben. Daraus folgt, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der gesamten Liegenschaft entstehen, anteilig unter den Eigentümern aufzuteilen sind. Dies betrifft Verwaltungskosten und insbesondere Sanierungsmassnahmen, über die sich die Eigentümer oftmals nicht einig werden können. Daneben spielt auch die Frage eine Rolle, wer überhaupt mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut werden soll. Konflikte in diesem Bereich können rasch kostenintensiv werden und zu Auseinandersetzungen führen, die eine einvernehmliche Lösung erschweren. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen Fragen zum Stockwerkeigentum und setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht als ausgewiesener Experte für Immobilienfragen

Egal ob man eine Liegenschaft gewerblich oder privat kauft, die häufigsten und wichtigsten Fragen ähneln einander sehr stark. Die Basis für solche Rechtsgeschäfte sind die zugrundeliegenden Verträge, denen man seine Aufmerksamkeit widmen sollte. Es können aber auch viele andere Fragen auftauchen, etwa weil es bestehende Mietverträge an der Liegenschaft gibt, ein Konsortium mehrerer Investoren gebildet werden soll, oder weil fraglich ist, wie gross, hoch und tief man auf dem Grundstück bauen darf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in all diesen Bereichen. Vereinbaren Sie daher gerne einen unverbindlichen Erstberatungstermin bei unserem Anwalt für Immobilienrecht in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall erörtern und Ihnen schon eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Lage geben können.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Immobilien erfreuen sich zu Recht grosser Beliebtheit als Anlageform. In vielen Fällen geht es aber auch darum, die Wohnung oder das Haus, in dem man wohnt, zu kaufen. Dabei stellt sich regelmässig zu Beginn die Frage der Finanzierung. Der klassische Weg ist die Finanzierung zumindest eines Teils des Kaufpreises mit einer Hypothek, die aber in sich viele verschiedene Ausprägungsformen kennt, die in dem ein oder anderen Fall Vorteile mit sich bringen kann. Manche Personen möchten sich allerdings den Traum des selbst erbauten Hauses erfüllen, wo man baurechtliche Vorgaben beachten muss. Dies spielt auch für Immobilienentwickler eine Rolle, die Projekte realisieren wollen. Es ist sehr ratsam, sich in all diesen Fällen vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, sodass keine Vorgaben übersehen, und alle Gesetze und Verordnungen auch eingehalten werden. Es liegt auf der Hand, dass gerade bei Immobilienfragen nachträgliche Probleme besonders heikel, kostenintensiv und mühsam sein können. Darüber hinaus spielt bei Immobilienrechtsfragen oftmals auch das Nachbarrecht eine Rolle, wenn es etwa um die zulässige Höhe einer Hecke oder einer Mauer, oder aber auch die Grösse und Beschaffenheit eines neu zu erbauenden Hauses geht. In all diesen Fragen beraten Sie unsere Experten gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unserer Kanzlei, übernehmen für Sie die Prüfung oder Erstellung von Verträgen und vertreten Sie gegebenenfalls auch in (streitigen) Verfahren.

Beratung und Vertretung von Bauherrn in Zürich

Wenn Sie einen Immobilienkauf in Zürich planen, sollten Sie unsere Anwaltskanzlei für Immobilienrecht schon vor dem Kauf zu Rate ziehen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen und übernimmt die Vertragsgestaltung. Notwendige Beglaubigungen können wir direkt in unserem Notariat in Zürich vornehmen. Auch betreffend der Ausgestaltung von Werkverträgen sind wir führend im Kanton Zürich. Geht es um mietrechtliche Fragestellungen, ist unser Rechtsanwalt für Mietrecht gerne für Sie da. Immobilien bedürfen auch immer einer gewissen Absicherung durch entsprechende Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie von vornherein bei der Planung entsprechender Verträge, sorgt für die Einhaltung von Fristen und berät Sie zu rechtlichen Vorschriften, von denen Sie bei dem Kauf einer Immobilie betroffen sein könnten.

Wer ein Immobilienprojekt, ganz gleich ob für den Eigenbedarf oder als Investition, realisieren möchte, hat von der Einholung von Genehmigungen, der Finanzierung des Projektes, bis hin zu Werkverträgen mit Bauunternehmern zahlreiche Berührungspunkte mit dem Recht, wo vielfach Fallstricke lauern und Probleme entstehen können. Wir übernehmen für Sie daher gerne die Erstellung oder Prüfung von Werkverträgen, anderen Vereinbarungen und beraten Sie bei der optimalen Abwicklung dieses Projektes. Daneben stellen sich die Frage der Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, oder bei grösseren Objekten, die vermietet werden, auch Fragestellungen des Mietrechts. In all diesen Fragen ist unser Anwalt für Immobilienrecht Ihr verlässlicher Partner, der Sie persönlich, vertraulich und mit grossem Sachverstand berät und unterstützt.

Anwalt Immobilienrecht
Unser Anwalt für Immobilienrecht kann Sie unterstützten!

Ihr Anwalt für Immobilienrecht zu den Risiken bei Immobilientransaktionen

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen schon aufgrund der aussergewöhnlich hohen Summe und der damit verbundenen Risiken ein grosser Schritt. Und das ist auch ganz richtig so. Es ist daher geboten, sich mit ausreichender Sorgfalt und Zeit mit der Kaufentscheidung selbst, der Finanzierung, und den vertraglichen Bedingungen auseinanderzusetzen. Schon bei der Vertragsgestaltung gilt es, sich aktiv mit den eigenen Punkten miteinzubringen, und nicht einfach das vorgelegte Vertragswerk im guten Glauben zu unterschreiben. Sind Sie sich gewahr, dass in aller Regel der Verkäufer oder Makler über wesentlich mehr Erfahrung verfügt und Sie daher in der schwächeren Position sind. Es ist daher ratsam, sich vorab mit einem Anwalt zu beraten, welche Risiken vorliegen, welche Klauseln unbedingt Vertragsbestandteil werden sollen, wie die Finanzierung rechtlich am besten gestaltet werden kann, und worauf sonst noch zu achten ist. Diese Zeit und das Geld sind gut investiert, da Sie im Idealfall dann über Jahrzehnte nur Freude, und keine mühsamen Streitigkeiten oder Verfahren mit Ihrer Immobilie haben. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung im Immobilienbereich, und daher wissen wir, dass eine frühzeitige, detaillierte und ruhige Prüfung der Sachlage immer das beste Mittel für nachhaltige Zufriedenheit ist.

Was für den Kauf einer Immobilie richtig ist, kann auch für den Verkauf einer Immobilie stimmen. Denn nicht bloss der Käufer hat Risiken zu tragen, sondern auch der Verkäufer sollte grosses Augenmerk auf die Ausgestaltung des Vertrages legen. Hier geht es bspw. darum, eine möglichst sichere Kaufpreiszahlung sicherzustellen, und auch die Haftungsverteilung präzise und klar zu regeln. Vereinbaren Sie daher ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall in Ruhe analysieren, Risiken abschätzen und Ihnen eine passgenaue Vorgehensweise vorschlagen, um den Verkauf rasch, sicher und zufriedenstellend über die Bühne bringen zu können. Unser Anwalt für Immobilienrecht ist für Sie da!

Ihr Anwalt für Sachen- und Immobilienrecht in Zürich

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, wo Themen wie Eigentum, Dienstbarkeit, Nutzniessung, Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Baurecht oder Nachbarschaftsthemen auf dem Tapet liegen, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt. Wir können mit Ihnen die Situation genau analysieren, Ihnen die Rechtslage näherbringen und eine geeignete Strategie für die optimale Lösung Ihres Anliegens erarbeiten.

Ihr Anwalt für Immobiliarsachenrecht

Das Sachenrecht an unbeweglichen Sachen, konkret also Liegenschaften, Grundstücke und dergleichen, ist ein wichtiger Bereich. Beim Erwerb einer Liegenschaft kann vieles schiefgehen, wenn man an die Eintragung im Grundbuch, die Überweisung der Summe, oder unentdeckte Schäden an der Sache denkt. Wer bspw. ein Grundstück im Winter bei Schnee besichtigt, mag vielleicht nicht erkennen, dass ein öffentlich genutzter Weg quer über die Wiese führt. Um solchen Problemen vorzubeugen, und auch einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen, stehen Ihnen unsere Experten mit grossem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung gerne zur Verfügung.

Ihre Advokatur bei Problemen im Sachenrecht (Immobilien)

In diesem Bereich können ganz unterschiedliche Probleme auftreten. Jeder hat vermutlich schon von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, etwa wegen zu hoher Bäume oder einer Mauer zu nahe an der Grundstücksgrenze gehört. Probleme können auch bei der gemeinsamen Benutzung etwa von Heizungen oder Sanitäranlagen entstehen. Wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen, und klären Sie auch gerne rechtlich über weitere Aspekte des Sachenrechts auf. Hierzu gehören bspw. das Bau- oder Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Nutzniessung und dergleichen mehr.

Anwaltliche Beratung im Immobilien- und Grundstücksrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie will gut vorbereitet sein, birgt so eine Transaktion doch an mehreren Zeitpunkten erhebliche Risiken. Die Kaufsache soll regelmässig unbelastet sein, die Eintragung im Grundbuch richtig, und die Sache in einwandfreiem, jedenfalls vertragsgemässem Zustand sein. Wir übernehmen für Sie gerne die Erstellung der Verträge, die Prüfung derselben, beraten Sie prinzipiell zum geeigneten Verfahren und den wichtigen Punkten, und klären Sie gerne über weitere Aspekte und Varianten im Sachenrecht auf. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie Werkverträge mit Unternehmern schliessen, die bspw. an der Liegenschaft Arbeiten vornehmen. Auch hier kommt es im Vertrag auf viele Details an, die einen vor unliebsamen Folgen bewahren können. Aus unserer langjährigen Erfahrung, auch in Fragen der Finanzierung, wissen wir, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung in den allermeisten Fällen spätere Streitigkeiten vermeiden, bzw. deren allfällige Lösung erheblich vereinfachen kann.

Unterstützung von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht für Verfahren vor (Schieds-)gerichten

Vielfach ist es möglich, Streitigkeiten aussergerichtlich, sprich ohne offizielles staatliches Verfahren zu klären. Dabei ist eine professionelle Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Vorteil, der über grosse Erfahrung in diesem Bereich verfügt, aus einer langen praktischen Erfahrung abschätzen kann, was im vorliegenden Fall realistisch und angemessen ist, und wo man besonders aufpassen muss. Man kann hier an Streitigkeiten aus einem Werkvertrag, im Nachbarrecht oder bei einer Immobilientransaktion selbst denken. Manchmal ist es allerdings nicht möglich, sich aussergerichtlich zu einigen, etwa weil die Ansprüche so weit auseinanderliegen, die persönliche Ebene nicht stimmt, oder der Vertragspartner eine Bank/Versicherung ist, die sich auf keine Einigung einlassen möchte. Unser Anwalt für Immobilienrecht vertritt Ihre Ansprüche sodann selbstverständlich auch vor den Gerichten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

FAQ rund um das Thema Immobilienkauf

Sollte ein Kaufvertrag über eine Immobilie anwaltlich geprüft werden?

Hier muss ein klares Ja als Antwort erfolgen. Es geht bei Immobilientransaktionen nicht nur um eine Menge Geld, sondern regelmässig werden diese mit Kredit finanziert. Man geht also eine Verpflichtung über mehrere Jahrzehnte ein. Zudem ist auch die Kaufsache etwas, das man am besten sein Leben lang haben möchte und es daher entscheidend ist, dass die Kaufsache in einem guten Zustand ist und bleibt. Ein Rechtsanwalt kann einerseits bereits mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt werden, und kann somit von Beginn an dem Willen der Parteien entsprechend alle Bestandteile mitaufnehmen. Zudem prüft er das Objekt genau, zieht allenfalls auch einen Sachverständigen bei und versucht, alle den Kaufpreis und die Kaufsache beeinflussenden Faktoren in die Vertragsgestaltung miteinzubeziehen. Zudem prüft ein Anwalt auch, welche Belastungen auf dem Grundstück derzeit liegen, oder in Zukunft drohen. Dabei kann es um Baubeschränkungen gehen, neue Bauprojekte in der unmittelbaren Umgebung, aber auch um Dienstbarkeiten. Darunter versteht man bspw. ein Wegerecht über die Wiese hinter einem Haus, das man den Berechtigten nicht entziehen darf. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jedem Schritt vor, während oder nach des Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie.

Hier finden Sie unseren Anwalt für Immobilienrecht in Zürich – Routenplaner

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Zürich
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E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Immobilienrecht

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Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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