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Suchen Sie einen Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz? Haben Sie Fragen zum Immaterialgüterrecht, Patentrecht (PatG), Urheberrecht (URG) oder Designrecht (DesG)? Benötigen Sie eine juristische Beratung zur Eintragung im Markenregister oder möchten Sie wissen wie die Nutzung Ihrer Marke durch Dritte rechtlich geregelt ist? Unser Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz ist für Sie da!
Ihre Kanzlei für Datenschutz- und Immaterialgüterrecht
Die Anwendung des Immaterialgüterrechts gewinnt stetig an Bedeutung, ob der Vielfältigkeit an neuen Produkten, Kunstwerken, Aufführungen, Marken, Erfindungen und dergleichen mehr. Es spielt daher eine grosse und wesentliche Rolle, dieses geistige Eigentum entsprechend vor der unbefugten Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nachahmung durch Dritte zu schützen. Unsere Kanzlei berät dabei schweizerische wie internationale Klienten aus allen Bereichen bei der Erstellung, Prüfung oder Implementierung geeigneter Strategien, um das geistige Eigentum zu schützen. Wir setzen in unserer Arbeit stets auf passgenaue und auf Ihren Fall präzise zugeschnittene Massnahmen, sowie einer Rundum-Betreuung, um Ihnen mehrere Anlaufstellen, Zeit und Geld zu ersparen. Wir übernehmen daher die Erarbeitung und Prüfung geeigneter Strategien, sei es die Anmeldung eines Patents, Marke oder Muster, und übernehmen mit unserem Partnernotariat sodann auch die öffentliche Beglaubigung. Wir bieten unsere Unterstützung aber genauso bei der Prüfung kartellrechtlicher Vorschriften an, überprüfen regelmässig die Aktualität und Sorgfalt der das geistige Eigentum schützenden Dokumente, und beraten Sie auch bei Fragen von Lizenzen, Fusionen und dergleichen mehr. Viele Fragen stellen sich regelmässig bei der Übertragung oder teilweisen Herauslösung von Immaterialgüterrechten, wobei wir Sie kompetent und zielorientiert beraten und begleiten. Wenn Sie neue Produkte, Werke oder dergleichen mehr auf den Markt bringen wollen, analysieren und prüfen wir vorab die entsprechenden Vorschriften und bereits bestehenden Immaterialgüterrechte, und übernehmen sodann auch die Eintragung und Meldung bei den entsprechenden schweizerischen Behörden und Ämtern.
Ihre Anwältin
Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht.
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Inhaltsverzeichnis
- Beratung vom Rechtsanwalt für Markenrecht
- Ihr Anwalt für Immaterialgüterrecht untestütz Sie im Markenschutz
- Hier finden Sie Ihren Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz im Grossraum Zürich – Routenplaner
- Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Advokatur für Marken- und Immaterialgüterrecht
Beratung vom Rechtsanwalt für Markenrecht
Das Immaterialgüterrecht befasst sich vorrangig mit allen Rechten des geistigen Eigentums, die also keine Körperlichkeit besitzen (wie etwa ein Auto, eine Erfindung etc.). Dazu gehören typischerweise das Urheber-, das Markenschutz- oder das Patentrecht. Da es in der heutigen Welt nicht nur darum geht, in einem Land etwas schützen zu können, ist das Immaterialgüterrecht neben dem Wirtschaftsrecht eng mit internationalem Recht (Völkerrecht) verwoben. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in allen Belangen des weiten Feldes des Immaterialgüterrechts, zu dem bspw. auch Rechte am eigenen Bild oder an Tonaufzeichnungen von einem selbst gehören. Um im einzelnen Fall abklären zu können, was genau Sache ist und welche Schritte sinnvoll erscheinen, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei unserem Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz in der Kanzlei in Zürich.
Ihr Anwalt für Immaterialgüterrecht untestütz Sie im Markenschutz
Neben dem Urheber- und dem Patentrecht hat man grundsätzlich auch Anspruch auf einen Schutz der eigenen Kommunikation. Wenn Sie das Gefühl haben, in irgendeiner Weise eingeschränkt zu sein, oder den Verdacht haben, dass Ihr geistiges Eigentum unrechtmässig von jemandem anderen verwendet wird, ist eine rechtliche Abklärung stets dringend anzuraten. Einerseits, weil hier rasch bspw. durch eine Unterlassungsklage Abhilfe geschaffen werden kann, und andererseits, weil durch die modernen Kommunikationsmittel ein rasches Einschreiten entscheidend, für den tatsächlichen Erfolg der Massnahme ist. Wenn Sie umgekehrt bspw. als Künstler Zweifel hegen, ob an einem Werk noch Urheberrechtsansprüche hängen, oder ob die Verwendung eines Namens ein Verstoss gegen das Markenrecht ist, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz, um der Gefahr einer etwaigen Klage vorzubeugen. Das ist meist lästig, teuer und zeitaufwendig, sowie in den meisten Fällen durch eine solide Beratung absolut vermeidbar.
Immaterialgüterrechte können zudem als Kreditsicherheit verwendet, oder auch verbrieft oder verpfändet werden. Hier gilt es achtsam und aufmerksam zu sein, um keine Fehler zu machen. Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie bei diesem Prozess, nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Perspektive. Bei grösseren Immaterialgüterrechtsportfolios unterstützen wir Sie bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform, wo diese Recht gebündelt und verwaltet werden können, sowie bei der Implementierung und Umsetzung. Wenn die Rechte einmal gesichert und geeignet verwaltet sind, heisst das noch lange nicht, dass sich keine Probleme ergeben. Ganz im Gegenteil: Verletzungen von Immaterialgüterrechten stehen beinahe an der Tagesordnung, und des geht dann darum, möglichst rasch und deutlich auf diese Verletzung rechtlich zu reagieren. Wir übernehmen für Sie dabei die Kommunikation mit dem Schädiger, mahnen diesen umgehend ab und leiten gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte ein. Regelmässig sind für Verletzungen von Immaterialgüterrechten hohe Strafen vorgesehen, weshalb es sich jedenfalls lohnt, Verletzungen umgehend anzuzeigen und geltend zu machen. Im Falle von gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie selbstverständlich vor allen schweizerischen Behörden, Gerichten und Instanzen.
weitere Infos zur richtigen Reaktion bei der Kopie Ihrer Marke
Hier finden Sie Ihren Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz im Grossraum Zürich – Routenplaner
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Advokatur für Marken- und Immaterialgüterrecht
Montag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Dienstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Mittwoch | 8:00 AM - 5:00 PM |
Donnerstag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Freitag | 8:00 AM - 5:00 PM |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
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