Anwalt Familienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 15 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht?

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten in Zürich? Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, da die Konflikte und Problemstellungen häufig durch ein hohes Potential an Emotionen und Gefühlen verschärft werden. Es ist daher umso wichtiger, einen vertrauensvollen und sensiblen Anwalt an seiner Seite zu wissen, um Lösungen zu erarbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn es um familienrechtliche Belange geht.

Der Aufbau des Familienrechts

Im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) ist das sogenannte Familienrecht zu finden, welches das Eherecht (Zustandekommen, Wirkung der Ehe, Gütterrecht, Scheidung, Trennung), Regelungen zur Verwandtschaft (Kinder, Familiengemeinschaft, Entstehung, etc.) und zum Erwachsenenschutz enthält. Dieses Rechtsgebiet gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Familienkonstellationen, Stichwort Patchwork Familie, komplizierter und die Zahl der geschiedenen Ehen stetig zunehmen. Neben der Ehe gibt es übrigens noch die eingetragene Partnerschaft, welche im Partnerschaftsgesetz geregelt ist.

Wann braucht man einen Anwalt für Familienrecht?

Anwalt Familienrecht: Prinzipiell lässt sich sagen, dass Probleme zu Beginn meist klein und lösbar, später aber gross und komplex sind. Je früher man einen Anwalt kontaktiert, und sei es auch nur, um eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, desto eher kann ein Problem gelöst werden. Je verfahrener und komplexer die Situation wird, desto eher läuft es auf ein Verfahren und daher einen teureren und langwierigen Prozess hinaus. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Das Familienrecht umfasst zahlreiche Bereiche, wie etwa das Eherecht, das Erbrecht, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und natürlich auch alle Belange, die mit Kindern in Beziehung stehen. Letztlich geht es auch um Testamente, individuelle Verträge, Unterhaltsleistungen etc. Als Anwalt für Erwachsenen- und Kinderschutz unterstützte ich Sie gerne.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Bei Scheidung, Trennung, Eheschutz sowie Belange rund um Ihr Kind unterstützte ich als Anwalt für Familienrecht. Unsere Kernkompetenz liegt im Vertragsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht sowie in der Mediation. Unser Anwalt für Familienrecht ist spezialisiert im Bereich Eheschutz, Scheidung, Trennung, Kindesrecht, Anliegen der KESB (KESR), Unterhalt etc.

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht oder haben Fragen zu den Themen Güterrecht, elterliche Sorge, Gütertrennung, Unterhaltsrecht, Trennung oder Scheidungen auf gemeinsames Begehren?

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Zürich unterstützen Sie in Themen wie Eheschutz, Scheidung oder Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Kanzlei hat seit Jahren eine hohe Kompetenz im Bereich des Familienrechts aufgebaut und berät Sie gerne unkompliziert, direkt und ehrlich. Gerade im Familienrecht ist es von besonderer Bedeutung, heikle und oft emotionale Themen mit ruhiger Hand und hohem Einfühlungsvermögen zu behandeln.

+41 43 545 01 50

Anwalt Familienrecht Zürich
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht?

Die Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager unterstützt in allen nationalen sowie internationalen Fragestellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden familienrechtlichen Problemstellungen. Internationale personen- und vermögensrechtliche Beziehungen stehen im Fokus. Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen spezialisierten Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Ehe und die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung wissen?

Wir bieten kompetente familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Prozessführung an. Möchten Sie aber, aus welchen Gründen immer, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, so setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir beraten Sie umfassend, klären Sie über Ihre Chancen auf und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

+41 43 545 01 50

Das Familienrecht der Schweiz – Ihr Anwalt Familienrecht klärt auf!

Unser Spezialist und Anwalt für Familienrecht bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts. Das Familienrecht betrifft die Ehe und ihre Rechtsfolgen, die Familie an sich, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und auch die Rechtsnachfolge, also das Erbrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht nehmen sich für Ihr Anliegen Zeit, beraten Sie kompetent und umfassend und erarbeiten gerne mit Ihnen die für Sie passendste Lösung Ihres rechtlichen Anliegens. Das Familienrecht umfasst viele Themen und so stellen sich jeweils unterschiedliche Probleme und es liegen andere Lösungsmöglichkeiten vor.

Vor Eingehung einer Ehe kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für die Ehegatten wichtige Bereiche zu regeln, festzulegen und schlichtweg die rechtlichen Spielregeln für die Ehe festzuschreiben. Es zählen aber zum Familienrecht genauso Angelegenheiten des Erbrechts. Hier kommt insbesondere ein Testament in Betracht, welches die Aufteilung der Erbschaft regeln soll.

Für das Familienrecht ganz typisch ist der Umstand, dass es oft neben finanziellen Belangen auch um emotionale und höchstpersönliche Entscheidungen und Befindlichkeiten geht, auf welche nicht nur eingegangen werden muss, sondern auch eine den gerecht werdende Lösung erzielt werden soll. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl an Fällen betreut, sodass wir nicht nur auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, sondern auch stets die neuesten Entscheidungen für unsere Beratung miteinbeziehen.

Ein klassischer Anwendungsfall, wo es regelmässig zu Streitigkeiten der Parteien kommt, ist der Kindesunterhalt, die elterliche Obsorge, Besuchszeiten und der Unterhalt für den anderen Ehegatten.

Das Ziel unseres Anwaltes für Familienrecht ist stets, die Wünsche unserer Klienten bestmöglich zu vertreten. Soll eine friedliche Einigung der Parteien erzielt werden, setzen wir alles daran, diese fair, transparent und unkompliziert zu gestalten. Für uns steht Ihr Wille an erster Stelle. Wir klären Sie aber ebenso offen und klar über die Risiken, Chancen und Folgen der ein oder anderen Entscheidung auf und versuchen mit unserer Arbeit stets die optimale Lösung zu erreichen.

Gerne können Sie auch gemeinsam in unsere Kanzlei kommen, wenn Sie eine professionelle Unterstützung bei einer Einigung, der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder dem Kindesunterhalt wünschen. Dies ist zumeist anzuraten, da so bereits in kurzer Zeit eine faire, nachvollziehbare und auf den Füssen des Gesetzes stehende Vereinbarung erzielt werden kann.

Anwalt Familienrecht – Unser Fokus im Familienrecht

  • Eheschutzverfahren
  • Ehevertrag
  • Errungenschaftsbeteiligung
  • Güterrecht
  • Kindesunterhalt
  • Mediation
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Strittige Scheidung
  • Trennungsvereinbarung
  • Feststellung eines Kindsverhältnisses
  • Vaterschaftsklage oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Kindesschutz
  • Erwachsenenschutz
  • Verwandtenuntersützung
  • Bestellung eines Beistandes
  • Ausarbeitung von Rechtsschriften in allen Verfahren
  • Prozessführung vor Gericht und Behörden
  • Anwaltliche Prozessführung in allen familienrechtlichen Verfahren

Unser Ansatz bei familienrechtlichen Streitigkeiten

Zu Beginn steht oft die Frage, ob sich jeder Partner einen eigenen Anwalt nimmt, oder ob man als Paar einen gemeinsamen Rechtsbeistand wählt, der die Belange für beide Seiten regeln soll. In jedem Fall ist es uns ein Anliegen, zu Beginn des Mandats vermittelnd aufzutreten, um ein teures und langwieriges Verfahren zu vermeiden, wenn es nicht nötig scheint. Wir sind dabei sehr offen und flexibel, und stehen für jede Art der Lösung bereit. Oftmals sind Verletzungen und Vorfälle so dramatisch, dass eine gütliche Einigung nicht zur Debatte steht. In diesen Fällen kommt es regelmässig zum Gerichtsprozess. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle im Sinne unserer Mandanten gewinnen können, und so sind wir selbstverständlich auch vor Gericht Ihr vertrauensvoller, kompetenter und durchsetzungsstarker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Wünsche geht!

Zentrale Bestandteile des Familienrechts

Ehevertrag

Das Thema Ehevertrag ist stets ein heikles Thema, da es unromantisch ist und von beiden Ehepartnern erfordert, klar Stellung zu beziehen. Es ist völlig klar, dass man sich gerade zu einem Zeitpunkt, wo die Ehe noch gar nicht eingegangen ist, nicht damit beschäftigen möchte. Unser Rat als erfahrene Familienrechtsanwälte ist hingegen, sich zumindest einmal beraten und mögliche Varianten durchdenken zu lassen. Im Idealfall kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden, welche hinkünftig allfälligen Diskussionen vorbeugen kann.

weitere Infos zum Ehevertrag

Ihr Rechtsanwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Wie Sie vermutlich wissen, wurden die früher bekannten Vormundschaftsbehörden im Jahr 2013 durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden) ersetzt, von denen es mittlerweile im Kanton Zürich 13 gibt. Diese Behörde ist für Schutzmassnahmen und deren Durchsetzung gegenüber schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen zuständig. Die KESB kümmert sich also einerseits um das Wohl gefährdeter Kinder, indem bestimmte Massnahmen angeordnet werden. Dies kann auch bei Erwachsenen geschehen, denen es nicht möglich ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen oder die permanent auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.

Wer bereits ein wenig Erfahrung aus dem Bereich der Grundrechte mitbringt, erkennt sofort, dass diese Behörde im Prinzip in die Privatsphäre von Personen eindringt, wenn sie etwa verordnet, dass der Kindsvater sein Kind nur mit einem Beistand besuchen darf. Nun mag eine Massnahme in einem Fall gerechtfertigt sein, in einem anderen Fall aber tatsachenwidrig falsch verhängt worden sein. Unsere spezialisierten Anwälte für Kinderschutzrecht unterstützen Sie in Ihrem Anliegen. Dabei kann es einerseits hilfreich sein, eigene Ausführungen der KESB darzulegen und jedenfalls ins Gespräch einzutreten, um eine gute Lösung erreichen zu können.

Ihre Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche

In unserer auf Kindesschutz spezialisierten Kanzlei beraten und betreuen wir Sie in Fragen der Sorge, Besuchsrechten, der Obhut oder auch einer fürsorgerischen Unterbringung. Wir versuchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, vertreten Sie bei Konflikten aber genauso gegenüber anderen Parteien oder dem Gericht.

Ihr Anwalt für Familienrecht, auch mit grenzüberschreitendem Zusammenhang

Eine wichtige Kompetenz der Anwaltskanzlei Wittibschlager liegt im nationalen und internationalen Familienrecht. Eine fundierte Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht ist bei Trennung, Scheidung und Eheschutz notwendig und sinnvoll. Unsere Kanzlei, welche zentral in Zürich gelegen ist, wurde 2017 gegründet und beschäftigt sich zu einem Gutteil mit familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten und beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsvereinbarungen, beraten Sie bei Eheschutzverfahren, Trennungen, Scheidungen und unterstützen Sie bei Fragen des Unterhalts, Kindesunterhalts und Sorgerechts.

weitere Infos zum Thema Scheidung Schweiz/Deutschland

Sie profitieren in unserer Kanzlei nicht nur von unserer Erfahrung im Schweizer Recht, sondern auch von den Kompetenzen unseres Anwaltes für Familienrecht im Europarecht und den Rechtsordnungen anderer Länder. Wir beraten Sie gerne bei einem familienrechtlichen Fall, der über die Grenzen der Schweiz hinaus reicht und helfen Ihnen mit unserem Know-how. Wir vertreten Sie insbesondere in Angelegenheiten, die die Bundesrepublik Deutschland, Tschechien oder Österreich betreffen. Die kompetente Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist entscheiden für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

In der heutigen Arbeitswelt ist es durchaus üblich, dass man in einem Land arbeitet, und in einem anderen Land wohnt. Aus Schweizer Perspektive spricht man bei Leuten, die im Ausland wohnen, und in der Schweiz arbeiten von Grenzgängern. Im umgekehrten Fall ist von Grenzpendlern die Rede.

weitere Infos zum Thema grenzüberschreitende Rechtsfälle

Anwalt deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidung
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidungen?

Anwalt Familienrecht gibt einen Überblick über das Ehe- und Scheidungsrecht

Anwalt für Eheschliessung und die Folgen einer Trennung

Das Eherecht, insbesondere wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommen sollte, ist recht umfangreich und es gilt einige wichtige Dinge zu beachten, die im Folgenden überblicksmässig dargestellt werden sollen.

weitere Infos zum Thema Ehe- und Scheidungsrecht von Ihrem Anwalt für Eherecht und Eheschutz

Beratung und Prozessführung vom Anwalt für Familienrecht

Was macht ein Anwalt für Familienrecht? Erfahrene Familienanwälte beraten Sie als Experten im Familienrecht bei allen Fragen rund um das Kindes-, Scheidungs-, Ehe- und Unterhaltsrecht. Hochspezialisierte durchsetzungsfähige Fachanwälte für komplexe Familienrechtsfälle beantworten Ihre Fragen rund um Themen wie Unterhalt, Kinderbelange, Obhut, elterliche Sorge, Betreuung, Güterrecht und Vorsorgerecht. Unsere Familienrechts-Experten sind engagiert und arbeiten zielgerichtet.

Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie in den folgenden Belangen des Familienrechts.

Grosse Erfahrung in sämtlichen familienrechtlichen Belangen und Durchsetzungsvermögen können Sie von unserer Advokatur erwarten! Die Durchsetzung ihrer Interessen ist unser höchstes Bestreben!

Ihr Rechtsanwalt für Erwachsenenschutzrecht

Für uns steht ausser Frage, dass die Würde und Interessen jedes Menschen gewahrt sein müssen, weshalb gerade auch das Erwachsenenschutzrecht für unsere spezialisierten Anwälte von grosser Bedeutung ist. Wir unterstützen Sie daher sehr gerne bei heiklen Fragen, wie etwa bei der Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträgen, die unser Partnernotariat gerne auch sodann beurkundet. Wir verfügen zudem über Erfahrung im Bereich der Übernahme von Beistandschaften und übernehmen aufgrund unserer internationalen Expertise auch Fälle, welche über die Landesgrenzen der Schweiz hinaus wirken.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung (inkl Vollmacht)

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind zwei Dokumente, welche bereits jetzt, aber in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung gewinnen werden. Niemand denkt gerne darüber nach, wie eine Situation aussehen könnte, wenn man nach einem schweren Unfall auf fremde Hilfe angewiesen ist, oder im Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nachlassen. Die Medizin ist, zu unser aller Freude, heutzutage imstande, schier Unglaubliches zu leisten. Es ist aber nach wie vor so, dass wir Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden können (sollen), ob wir dies oder jenes möchten.

weitere Infos zur Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Anwalt Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Erbrecht

Das Gesetz hat im Erbrecht festgelegt, wie der Nachlass des Erblassers an die Hinterbliebenen zu verteilen ist. Trifft man also keine eigene Entscheidung, so kommen automatisch diese Regelungen zur Anwendung. Wer hingegen selbst über einen Teil seines Nachlasses verfügen möchte, kann das zu Lebzeiten mit einem Erbvertrag tun, oder für die Zeit nach seinem Tod durch ein Testament den letzten Willen zum Ausdruck bringen.

weitere Infos zum Erbrecht

Willensvollstreckung

In manchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, einen Willensvollstrecker testamentarisch einzusetzen. Diese Option steht jedem Erblasser zu. Diese Person erhält im Erbfall gewisse Kompetenzen übertragen, die mit der Aufteilung und der Verwaltung des Erbes zusammenhängen.

weitere Infos zur Willensvollstreckung

Erbschaftsanfechtung

Die Erbschaftsanfechtung ist ein rechtliches Instrument, mit dem man sich gegen eine letztwillige Verfügung wie einen Erbvertrag oder ein Testament zur Wehr setzen kann. Dabei sind ganz verschiedene Gründe ausschlaggebend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte auf diesem Gebiet unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

weitere Infos zur Erbschaftsanfechtung

Anwalt Erbrecht hilft bei der Erbanfechtung
Anwalt Erbrecht – Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht geben Ihnen gerne Auskunft und unterstützen Sie bei Fragestellungen zu Testamenten, Erbverträgen, Erbteilungen oder auch Prozessen in diesem Zusammenhang.

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FAQ im Familienrecht

In welchen Fällen habe ich einen Unterhaltsanspruch?

In erster Linie stehen Kinder immer an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Aber unter bestimmten Umständen steht auch dem Ehepartner ein Unterhalt während des Getrenntlebens und der Scheidung, aber auch nachehelich zu. Man unterscheidet in der Schweiz den Kindesunterhalt und den Unterhalt für Ehegatten. Auch der Betreuungsunterhalt ist im Schweizer Familienrecht wesentlich.

Benötigt man einen Fachanwalt für Familienrecht bei Scheidung?

Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Anwalt ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Bei einer grenzüberschreitenden Scheidung empfehlen wir z.B. einen spezialisierten Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland.

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Hier finden Sie Ihren Anwalt für Familienrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Dein Standort:

Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Familienrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch als Anwalt für Mietrecht sind Sie in der Anwaltskanzlei Wittibschlager gut beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Scheidung

Voraussichtliche Lesedauer: 22 Minuten

Scheidung als letzter Ausweg

Suchen Sie einen Anwalt für die Scheidung? Jede Trennung oder Scheidung bedeutet nicht nur das Auseinandergehen zweier Menschen, sondern bedeutet auch eine ganze Reihe anderer Themen, die einer Klärung zuzuführen sind. Denken Sie daran, wenn Kinder in der Ehe sind, deren Betreuungsmodalitäten geklärt werden müssen, oder aber auch alle Fragen zu dem Themenbereich Finanzen. Dies sind alles heikle und regelmässig emotional aufheizte Themen, in denen wir Sie ruhig, kompetent und sensibel unterstützen und begleiten. Wir suchen und erarbeiten mit Ihnen Lösungen zum Unterhalt, Besuchsrecht, weitere Folgen der Scheidung und erstellen auch gerne Unterhalts- oder Trennungsvereinbarungen für Sie. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz in diesen Bereichen. Es steht ausser Frage, dass wir Ihre Interessen und Wünsche notfalls auch vor Gericht mit Nachdruck durchsetzen versuchen.

Trennung oder Scheidung – was kommt auf Sie zu? Ihr Anwalt für Ihre Scheidung berät kompetent!

Heutzutage werden rund die Hälfte aller Ehen wieder geschieden. Ohne diese Zahl zu werten, zeigt es doch, dass man mit dieser Möglichkeit rechnen muss. Eine Scheidung ist für beide Seiten meist sehr schwierig und nervenaufreibend. Daneben müssen viele Dinge, angefangen von der gemeinsamen Wohnung, Autos, Vermögen bis zur Sorge für gemeinsame Kinder organisiert und geklärt werden. Die schnellste und günstigste Variante ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Hierfür müssen sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Nebenfolgen einig sein.

Anwalt Scheidung: Wenn es um eine Trennung, Scheidung oder andere Familienangelegenheiten geht, ist die Suche nach einem Anwalt auf jeden Fall zu empfehlen. Eine anstehende Scheidung, geplante Trennung mit oder ohne gemeinsame Kinder, ist für jeden schwierig. Unsere Anwälte für Familienrecht in Zürich helfen Ihnen durch diese schwere Zeiten und stehen Ihnen professionell zur Seite. Es ist entscheidend die optimale Strategie zu finden.

Wer sich von seinem Partner/seiner Partnerin trennen möchte, hat zunächst verschiedene Optionen. Es steht jeder Person frei, aus dem ehelichen Haushalt auszuziehen. Dafür ist weder eine Trennung noch eine Scheidung notwendig, noch muss ein Gericht oder der andere Partner dem zustimmen. Als zweiter Schritt muss nun klar unterschieden werden: Sind sich beide Eheleute einig, dass sie die Scheidung wollen, so ist das Verfahren relativ unkompliziert.

Holen Sie sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand in unserer Advokatur für Familienrecht. Wir klären den Sachverhalt und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wie läuft ein eherechtlicher Prozess ab?

Anwalt Scheidung: Zunächst stellt sich immer die Frage, ob eine aussergerichtliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann. Als erfahrene Anwälte wissen wir, dass es in manchen Fällen tatsächlich noch die Chance auf eine einvernehmliche Einigung gibt, wodurch man sich einen Prozess erspart und nur eine gerichtliche Genehmigung einer Scheidung benötigt. Wir sind allerdings auch erfahren genug, um zu wissen, dass es in vielen Fällen keine Chance auf eine gemeinsame Lösung gibt, sodass der Weg zu Gericht notwendig wird. Für diesen Fall vertreten wir Sie mit Kompetenz, Erfahrung und vor allem mit Nachdruck, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.

Benötigt man einen Anwalt für die Scheidung – Braucht es einen Fachanwalt für Familienrecht, um sich scheiden zu lassen?

Anwalt Scheidung: Die kurze Antwort ist nein, da kein Anwaltszwang herrscht. Sie können sich daher problemlos vor Gericht selbst vertreten. Die Risiken dieser Variante liegen allerdings auf der Hand: Ein Gerichtsurteil ist nur mehr sehr schwer anfechtbar oder abänderbar. Es ist daher sehr ärgerlich, wenn während eines Prozesses Dinge übersehen oder falsch angewandt werden. Ein Scheidungsanwalt beschäftigt sich jeden Tag mit der Materie, kennt sich in der Sache sehr gut aus und begleitet sie mit ruhiger Hand auf diesem Weg.

Anwalt Scheidung

So schön mitunter eine Hochzeit gewesen ist, so traurig, unerfreulich und unangenehm kann eine Scheidung für alle Beteiligten sein. Es ist gar nicht so selten, dass ein vernünftiges Gespräch kaum noch möglich ist und die Auseinandersetzung über die Scheidungsfolgen daher ohne ausstehende Personen schwer bis unmöglich erscheint. Sind Sie sich gewiss, Sie sind mit Ihrer Situation nicht allein. Als erfahrene Anwälte für Scheidungen in Zürich können wir auch jahrelange Expertise in zahlreichen Fällen zurückgreifen, um Sie sensibel, sachkundig und professionell in dieser schwierigen Zeit begleiten zu können. Nicht nur die Scheidung muss möglichst rasch und effizient über die Bühne gebracht werden, sondern auch zahlreiche andere Aspekte, an die man vielleicht im ersten Moment nicht so direkt denkt, wollen geklärt werden. Wir weisen Sie auf alle nötigen Schritte, Fristen etc. hin und sorgen dafür, dass Sie möglichst ohne zusätzlichen Stress durch dieses Verfahren kommen.

weitere Infos zum Thema Scheidungsanwalt in Zürich

Anwalt Scheidung
Ihr Anwalt und Experte rund um das Thema Scheidung

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Wie und wann kann ich mich scheiden lassen?

Scheidung auf gemeinsames Begehren – wesentliche Infos vom Anwalt für Ihre Scheidung

Anwalt Scheidung: Prinzipiell muss man zwischen zwei Arten der Scheidung unterscheiden: Die erste Möglichkeit ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB), bei der beide Ehegatten die Scheidung wollen. Hier prüft das Gericht lediglich die Ernsthaftigkeit dieser Absicht.

Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren können die Ehegatten weitgehend selbst bestimmen, wie die Scheidungsnebenfolgen geregelt werden. Sie sind bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung weitgehend frei in ihrer Vorgehensweise. Gewisse Bereiche wie der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt oder die Aufteilung der Altersvorsorge werden einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Im einfachsten Fall sind beide Ehepartner einverstanden mit der Scheidung und den Nebenfolgen. Wenn das der Fall ist, kann das Gericht die Scheidung aussprechen und der Prozess ist durch.

Gemäss Art. 111 ZGB kann die Scheidung ohne eine Trennungszeit ausgesprochen werden, wenn beide Eheleute die Scheidung gemeinsam einreichen und auch eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen einbringen. Darunter fallen typischerweise Regelungen gemeinsame Kinder betreffend, des Vermögens, der Vorsorge und allenfalls auch Unterhaltsansprüche. Hierfür ist eine schriftliche Scheidungskonvention nötig, welche von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Subsidiär kann auch das Gericht gebeten werden, ein Urteil über die Scheidungsfolgen zu fällen, in denen man sich nicht einig geworden ist. Die Kosten für diesen Fall bewegen sich in der Regel im mittleren vierstelligen Bereich, je nachdem, ob ein gemeinsamer Anwalt die Scheidungskonvention verfasst, oder ob jede Partei separat einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Gerichtskosten belaufen sich für die erste Instanz ungefähr auf 4’000 bis 5’000 CHF. Je nachdem, ob eine zweite Instanz angerufen wird, erhöhen sich die Kosten.

Die kostengünstigste und schnellste Form der Scheidung ist immer die Scheidung auf gemeinsames Begehren, denn hier sind sich beide Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen und können dies auch relativ rasch und unkompliziert tun.

Bei der strittigen Scheidung ist entscheidend, dass nur ein Partner die Scheidung will. Damit hier die Scheidung vollzogen werden kann, muss allerdings eine Trennungszeit von zwei Jahren bestanden haben, ehe die Scheidungsklage erfolgreich sein kann. Die einzige Möglichkeit, diese zweijährige Dauer zu verkürzen, besteht darin, dass die Fortführung der Ehe für den klagenden Partner unzumutbar geworden ist. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die eine oder andere Art vorliegen, beantworten wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, da es hier meist auf den Einzelfall ankommt.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Familienrecht!

Die Scheidungsfolgevereinbarung

Nicht immer muss eine Scheidung strittig und durch ein langes Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich die Eheleute über den Umstand der Scheidung einig sind. In diesen Fällen kann man die Scheidung auf gemeinsames Begehren bei Gericht einbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass auch die sogenannten Scheidungsnebenfolgen, also alle Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Kinderbetreuung etc, geklärt werden. Diese Angelegenheiten werden in einer Scheidungskonvention vereinbart und dem Gericht vorgelegt, welches diese auf ihre Angemessenheit und Vollständigkeit hin überprüft und in der Folge genehmigt. Dieser Vertrag ist von grosser Bedeutung, weshalb es geboten ist, nicht in Eigenregie diese Konvention aufzusetzen, sondern sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne, auch als Vertreter beider Ehegatten, bei der Erstellung, der Berechnung und allen weiteren Fragen in diesem Zusammenhang, um eine bestmögliche und effiziente Lösung für alle Beteiligten sicherstellen zu können.

Mediation

Es gibt allzu oft Fälle, in denen Ehepaare sich trennen, aber kein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten möchten. Wenn eine Gesprächsbasis nach wie vor vorhanden ist, empfiehlt es sich durchaus, von einem Gerichtsprozess Abstand zu nehmen und mithilfe einer Mediation eine gütliche Trennung zu erreichen. Anwälte können beide oder nur einen Ehepartner auf diese Beratungen hin juristisch beraten und Orientierung geben. Egal, was bei dieser Mediation am Ende herauskommt, bleibt zumindest ein Gang zum Gericht nicht erspart, dann nämlich, wenn die entsprechend Vereinbarung dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Damit dies möglichst unproblematisch und rasch über die Bühne gehen kann, ist es empfehlenswert, die entsprechende Vereinbarung von erfahrenen Rechtsanwälten erstellen zu lassen.

Die strittige Scheidung – erfahrener Anwalt ist bei Ihrer Scheidung für Sie da!

Anwalt Scheidung: Etwas komplizierter wird es, wenn nur ein Partner/eine Partnerin die Scheidung möchte. In diesem Fall muss eine Trennungszeit von zwei Jahren abgewartet werden, ehe die Scheidung eingereicht werden kann.

Diese Trennungszeit kann nur dann nicht Voraussetzung sein, wenn schwerwiegende Gründe eine Scheidung schon vor Ablauf dieser zwei Jahre möglich machen sollen. Dazu gehören typischerweise Delikte wie häusliche Gewalt, schwere Drohung, Nötigung oder ähnliches mehr.

Während dieser Trennungszeit kann es aber schon von Bedeutung sein, Spielregeln des Getrenntlebens festzulegen. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Eheschutzverfahren, welches bei Gericht eingeleitet werden kann. Bei diesem Verfahren stehen all jene Dinge im Vordergrund, die akut von Bedeutung sind. Das gilt also für die Frage, wer die gemeinsamen Kinder primär betreut, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus verbleibt, wer wem wie viel Unterhalt schuldet, weil er oder sie nicht oder nur wenig gearbeitet hat etc. Diese Themen können also bereits bei Trennung temporär durch das Gericht festgelegt werden. Alle anderen Ansprüche, insbesondere vermögensrechtliche, sind erst Gegenstand des Scheidungsverfahren selbst. Hier wird dann über die Aufteilung der Güter, aller während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögenswerte, Pensionskassengelder etc verhandelt und letztlich entschieden.

Wenn sich die Eheleute über den Umstand der Scheidungsabsicht nicht einig sind, so muss zumindest ein Partner die Scheidungsklage bei Gericht einreichen. Diese Klage darf entweder erst nach zwei Jahren Trennungszeit, oder aber schon sofort eingereicht werden, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist. Die schwerwiegenden Gründe, die die Scheidung vor Ablauf der Trennungszeit rechtfertigen sollen, dürfen nicht auf die klagende Partei zurückzuführen sein. Es muss vielmehr die andere Partei ein Verhalten, Taten oder ähnliches mehr gezeigt und gesetzt haben, die das Gericht zur Zulässigkeit bewegen und es dann auch die Scheidung aussprechen lassen.

Die Trennungszeit beginnt typischerweise dann zu laufen, wenn ein Partner die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Ein Urlaub mit den gemeinsamen Kindern hindert das Trennungsjahr nicht. Der Beweis über das Datum und das Vorliegen der Trennung obliegt der Partei, die die Scheidungsklage eingereicht hat.

Der Scheidungsprozess

Scheidung durch Klage

Die andere Variante ist die Scheidung durch Klage eines Ehegatten (Art. 114 ZGB). Schwieriger wird es klarerweise, wenn sich die Ehepartner schon über den Umstand der Scheidung nicht einig sind. In so einem Fall kann man sich erst nach zweijähriger Trennungszeit scheiden lassen.

Wenn die Klage bei Gericht eingereicht wurde, erhält die andere Partei die Möglichkeit, sich erstens zu der Klage zu äussern und auch eigene Standpunkte darzulegen. Das Gericht ist in der Folge bemüht, im Rahmen der Einigungsverhandlung noch vor Start der Hauptverhandlung einerseits das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Scheidung festzustellen, und andererseits zwischen den Parteien eine Einigung betreffend aller Scheidungsfolgen zu erzielen. Gelingt dieses Vorhaben, so kann und wird die Scheidung ausgesprochen. Wenn in dieser Einigungsverhandlung keine Lösung erzielt werden kann, kommt es zum Prozess. Hierfür muss die klagende Partei eine ausführliche und detaillierte, alle wichtigen Sachverhaltselemente enthaltende Klagebegründung einreichen. Die Dauer dieses Prozesses kann einige Monate, in anderen Fällen aber auch Jahre betragen. Die Kosten für das Verfahren, einerseits die Gerichtskosten, andererseits die Honorare für den Rechtsanwalt, hängen logischerweise vom Umfang und der Länge des Verfahrens ab.

Letztlich kommt es immer darauf an, wie komplex die Situation selbst ist, und vor allem, ob beide Parteien an einer Lösung interessiert sind und sich in strittigen Punkten dann doch einig werden können.

Anwalt Scheidung zur Trennung und Eheschutz

Eheschutzverfahren

In solchen Fällen wird regelmässig die Einleitung eines Eheschutzverfahrens Sinn machen, in welchem bspw. auch der Trennungszeitpunkt bestimmt werden kann. Das Eheschutzverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es sehr rasch und unkompliziert temporäre Lösungen für die akutesten Problemstellungen anstrebt. So können nach einer richterlichen Anhörung die Obhut für die Kinder, die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder auch ein für die Dauer des Eheschutzverfahrens zu leistender Unterhaltsbetrag festgesetzt werden.

Eine Scheidung liegt bei einer Trennungsabsicht oft in weiter Ferne, da bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Oftmals ist aber eine eheliche Situation derart zerrüttet und mitunter auch gefährlich, sodass rasch gehandelt werden muss. Für diesen Zweck, um umgehend Tatsachen zu schaffen, gibt es das so genannte Eheschutzverfahren. Wir raten unseren Mandanten im Regelfall immer zu einer Einleitung eines Eheschutzverfahrens, da ihm in einigen Punkten eine wichtige Bedeutung zu kommt: Das Eheschutzverfahren regelt sehr rasch das Getrenntleben der Ehepartner, und es können auch schon Regelungen betreffend der Obhut der Kinder getroffen werden. Das Gericht ordnet solche Eheschutzmassnahmen dann an, wenn ein Zusammenleben in der Zukunft unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Dieses Verfahren birgt grosse Vorteile, weshalb es ratsam ist, sich dabei frühzeitig juristischen Beistand zu holen und sich gut beraten zu lassen. Dadurch erreichen sie ein rasches und für sie gutes Urteil und können sich in der Folge in Ruhe auf eine Scheidung vorbereiten, ohne mit dem jeweiligen Partner noch gemeinsam leben zu müssen.

Anwalt Scheidung Zürich

Es bleibt die Frage, ob in allen Fällen diese zweijährige Trennungsfrist abgewartet werden muss. Man kann sich durchaus Konstellationen vorstellen, wo dies für einen der Partner nicht zumutbar ist. Denken Sie an häusliche Gewalt, psychische Krankheiten oder ähnliches mehr. Und in der Tat, Art. 115 ZGB erlaubt dann eine Scheidung zu einem früheren Zeitpunkt, wenn «schwerwiegende Gründe» vorliegen, welche es der klagenden Person nicht erlauben, weiter verheiratet zu bleiben.

Anwalt für Eherecht und Eheschutz

Ein Teilbereich des Familienrechts ist das Eherecht, welches sich mit allen Fragen rund um die Ehe und den Eheschutz befasst. Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen. Die Ehe ist in der Schweiz für verschiedengeschlechtliche, als auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen, insbesondere auch bei den unangenehmen, wie etwa Überlegungen zu einem Ehevertrag. Wir beraten Sie hier gerne und vermitteln Ihnen auch den Kontakt zu unserem Partnernotariat.

Ihr Scheidungsanwalt berät bei einer Trennung

Zunächst verweisen wir darauf, weil wir davon überzeugt sind, dass es immer sinnvoll ist, vor der Eheschliessung, aber jedenfalls noch zu Zeiten, wo man einander gut versteht, über das Thema Ehevertrag und Folgen einer Trennung zu sprechen. Das mag im Moment unangenehm sein, schafft aber für beide Partner Sicherheit und nimmt im Idealfall Spannung für die Dauer der Ehe heraus.

Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unserem Partnernotariat. Sollten Sie allerdings keinen Ehevertrag besitzen und eine Trennung anstreben, so unterstützen wir Sie bestmöglich mit all unserer Erfahrung, Expertise und Einfühlungsvermögen bei der Abwicklung. Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen, und geben Ihnen zusätzlich einen Überblick über alternative Lösungsoptionen, wie etwa eine gemeinsame Mediation, die wir sehr gerne koordinieren und organisieren.

Ihr spezialisierter Anwalt für Scheidung und Eheschutz

Wenn sich zwei Personen öffentlich und wechselseitig vor dem Gesetz auf eine andauernde Gemeinschaft verpflichten, so nennt man das eine Ehe. Diese lebenslange Gemeinschaft mag in manchen Fällen, zu denen wir herzlich gratulieren, ohne grössere Konflikte verlaufen, kann jedoch früher oder später auch derart zerrüttet sein, dass eine Trennung in Betracht kommt. Dies ist heutzutage keine Seltenheit und schon gar keine Ausnahme. Bei der Auflösung einer Ehe gilt es allerdings bestimmte Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Da eine Scheidung in manchen Fällen nicht sofort möglich ist, gibt es zu diesem Zweck das Eheschutzverfahren, welches nach erfolgter Trennung eine rechtlich verbindliche Übereinkunft über manche aktuell relevanten Themen darstellt. Bei einem Eheschutzgericht können so genannte Eheschutzmassnahmen beantragt werden, wie etwa zunächst die Bewilligung zum Getrenntleben (inklusive der wichtigen Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben darf), aber auch Entscheidungen zur Sorge der Kinder, und letztlich auch Regelungen zu Unterhaltszahlungen. Diese Regelungen bleiben solange in Geltung, bis ein Scheidungsurteil ergangen ist.

Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht begleiten, beraten und unterstützen Sie in allen erforderlichen Schritten, sei es aussergerichtlich, bei Behörden oder vor Gericht. Es ist meist im Interesse aller Parteien, eine rasche, faire und kostengünstige Lösung anzustreben. Wir bemühen uns, dieses Vorhaben bestmöglich zu unterstützen. Ist allerdings erkennbar oder abzusehen, dass eine aussergerichtliche Lösung im Einvernehmen nicht zustande gebracht werden kann, setzen wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit Nachdruck durch. Uns ist wichtig, dabei stets Ihr direkter Ansprechpartner zu sein, an den Sie sich jederzeit vertrauensvoll mit Ihren Anliegen und Fragen wenden können.

Die Trennungsvereinbarung

Jede Trennung stellt eine massive Veränderung der bisher gewohnten Lebensumstände dar. Neben langfristigen Fragestellungen, sind oft einige banale Dinge sehr aktuell: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, wer behält die Kinder, und letztlich die Frage, wie man sich finanziell auseinandersetzt. Für diese Fälle, wo man aktuell eine Vereinbarung finden möchte, ehe man das Scheidungsverfahren eventuell in Gang setzen möchte, gibt es die Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung aufsetzen zu lassen. In ihr können bestimmte Punkte, die für die Trennung aktuell von Bedeutung sind, festgeschrieben und bei Bedarf auch zwangsweise durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung, ob gemeinsam oder alleine.

Der letzte Schritt, eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung! Sind Sie bereit, diesen Schritt zu gehen? Kennen Sie Ihre Möglichkeiten? Ist die einvernehmliche oder die strittige Scheidung der richtige Weg für Sie? Unsere Rechtsanwälte sind in allen familienrechtlichen Bereichen tätig. Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht, Güterrecht, Ehevertrag und Besuchsrecht.

Wie lange dauert eine Scheidung? Infos aus erster Hand vom Anwalt für Ihre Scheidung

Anwalt Scheidung: Diese Frage ist massgeblich davon abhängig, wie viel gestritten wird. Sind sich beide Ehepartner über den Umstand der Scheidung und auch die Nebenfolgen einig, so kann das Verfahren in wenigen Monaten abgewickelt werden. Es gibt allerdings auch Fälle, wo über jeden einzelnen Posten gestritten und diskutiert wurde, sodass sich das Verfahren über mehrere Jahre lang gezogen hat.

Die gute Nachricht ist: Wer kurz und effizient die Scheidung herbeiführen möchte, kann das tun, sofern der andere Partner auch mitspielt. Umgekehrt gilt, wer lange streiten möchte, hat auch hier die Chance, das zu verwirklichen.

Sollte ich mich bereits vor der Scheidung beraten lassen?

Die Antwort darauf ist sehr eindeutig: Da eine Scheidung im Regelfall immer komplex ist und nun einmal viele verschiedene Themen umfasst, ist es sehr ratsam, mit einem erfahrenen Anwalt die gesamte Situation zu analysieren und zu besprechen, sodass auf nichts vergessen wird und eine optimale Lösung und Vereinbarung erzielt werden kann. Zu Beginn stellt sich bspw. einmal die Frage, auf welche Art und Weise die Ehe geschieden werden kann und soll.

Man unterscheidet nach Schweizer Recht die Scheidung auf gemeinsames Begehren, die Scheidung nach zweijähriger Trennungszeit und die Scheidung aufgrund von Unzumutbarkeit. Es ist folgerichtig, dass diese verschiedenen Scheidungsarten auch unterschiedliche Umstände zur Folge haben. Die jeweiligen Umstände bestimmen, was wie geregelt werden muss: Bei gemeinsamen Kindern stellen sich Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts, bei gemeinsamem Vermögen muss dieses aufgeteilt werden.

Unsere erfahrenen Anwälte auf dem Gebiet des Familienrechts unterstützen Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung, (nach-)ehelichen Unterhaltsfragen, aber auch bei Fragen des Erbrechts in Zusammenarbeit mit unserem Partnernotariat.

Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?

Anwalt Scheidung: Man muss zunächst feststellen, welcher Güterstand für die gemeinsame Ehe Geltung hat. Das gesetzliche Regime sieht, mangels anderer Vereinbarung der Partner, die Errungenschaftsbeteiligung vor.

Errungenschaftsbeteiligung

Kurz gesagt bedeutet das, dass jegliche Vermögenszuwächse und Einkommen während der Ehe im Falle einer Scheidung hälftig zwischen den Ehegatten zu teilen sind. Das Eigengut, also jene Vermögensbestandteile, welche bereits vor der Ehe existiert haben, bzw. Schenkungen und Erbschaften, wird nicht aufgeteilt. Lediglich eine etwaige Wertsteigerung während der Ehe ist wiederum hälftig auszugleichen.

Gütergemeinschaft

Es gibt aber auch andere Güterstände, welche die Ehepartner vereinbaren können. Die Gütergemeinschaft sieht alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, als gemeinsames Gut an.

Gütertrennung

Umgekehrt sieht die Gütertrennung, wie der Name schon sagt, eine strikte Auseinanderhaltung der Vermögenswerte und Einkommen der beiden Partner vor. Hier ist darauf zu achten, dass beide Partner wirtschaftlich leistungsfähig sind, da im Falle einer Scheidung kein Vermögen aufgeteilt werden muss.

Mit welchen Kosten ist eine Scheidung verbunden?

Anwalt Scheidung: Die Kosten einer Scheidung sind massgeblich vom Aufwand und Umfang abhängig. Wenn beide Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, die einvernehmliche Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung, wo nicht allzu viele Vermögenswerte vorhanden sind, vorzunehmen, ist das Verfahren relativ zügig und günstig abzuhandeln. Diesfalls können Sie im Kanton Zürich mit etwa 3’000 CHF rechnen.

Wenn die Scheidung nicht einvernehmlich erfolgt, es ein Eheschutzverfahren gibt und in der Folge bei einem Gerichtsverfahren einzelne Punkte diskutiert und erörtert werden müssen, so können die Kosten sehr rasch auf über 10’000 CHF steigen. Dabei ist auch zu beachten, dass dann regelmässig zwei Anwälte tätig werden, da die Ehepartner nicht gemeinsam vertreten werden.

Es ist also immer auch eine Abwägensentscheidung, ob sich das Streiten auch finanziell lohnt. Fehlen die finanziellen Mittel, um sich einen Anwalt leisten zu können, kann auch ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Solch eine Prüfung kann bereits vor dem Verfahren erfolgen und führt bei positiver Beurteilung zum Erlass der Anwalts- und Gerichtskosten.

Kann ich eine Scheidung online abwickeln?

Prinzipiell ist das möglich, da wir mit unseren Klienten auch gerne via Online kommunizieren, sollte ein Treffen vor Ort bei uns in der Kanzlei nicht möglich sein. Für die Kosten hat das allerdings keine Auswirkung, da wir unsere Leistung stundenweise abrechnen. Bedenken Sie, dass Sie vor Gericht jedenfalls persönlich erscheinen müssen.

+41 43 545 01 50

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Anwaltskanzlei Zuerich

Dufourstrasse 165
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Scheidungsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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