Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht

Ihr Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Kapitalanlagen, Bankenrecht und Finanzmarktrecht? Haben Sie Fragen zu Themen rund um Immobilienfonds, Insiderhandel, Immobilien oder rund um Kapitalanlagen und den Kapitalmarkt. Unser Anwalt für Bankenrecht und Finanzenrecht ist für Sie da!

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Banken- und Finanzmarkt

Das Banken- und Finanzmarktrecht ist eine komplexe, vielschichtige und genau regulierte Materie, deren Kenntnis unbedingte Voraussetzung für eine ordnungsgemässe und rechtlich korrekte Anwendung ist. Dabei geht es um die Art und Weise von Finanzierungen und Transaktionen genauso wie Kapitalvorschriften und dergleichen. Es spielen aber auch Themen wie Kredite, Online-Banking, der Zahlungsverkehr an sich, Pfändungen und Betreibungen, sowie die Pflichten zur Dokumentation und Präsentation von Anlageprodukten eine grosse Rolle. Wer aber auch nur privat Investments tätigen möchte, sollte einige Dinge beachten. Unser Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht berät Sie gerne in einem persönlichen und streng vertraulichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten, Rechten und Pflichten in diesem Bereich.

Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht
Anwalt Bankenrecht Finanzmarktrecht

Ihr Anwalt für Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht

Gesellschaften in der Schweiz, ganz gleich ob GmbH, AG, Vermögensverwalter, Bank der Investment-Gesellschaft unterliegen strengen Vorschriften zur Aufsicht. Für viele Tätigkeiten und Dienstleistungen ist bspw. eine Bewilligung durch die FINMA nötig. Unser Anwalt für Bankenrecht & Finanzmarktrecht berät Sie bei den Themen Kapitalanlagen, Versicherungswesen, Compliance, allgemeine Rechtsauskunft zur schweizerischen Gesetzeslage, grenzüberschreitender und internationaler Erbringung von Dienstleistungen und auch bei jeglichen Kapitalmarkttransaktionen, wo Dokumentation und Strukturierung der Produkte eine wesentliche Rolle spielen.

Ihre Anwalt für Finanzierungstransaktionen und regulatorische Prüfungen

Gerade bei Transaktionen mit Finanzierungscharakter möchte man keinen Fehler machen. Ob es darum geht, im Falle einer Insolvenz abgesichert zu sein, oder steuerlich das beste Instrument zu wählen, unterstützen und beraten wir Sie gerne mit unserer jahrelangen Expertise in diesem Bereich. Oftmals sieht man sich auch einer regulatorischen Untersuchung oder Prüfung durch die FINMA ausgesetzt, wo wir Sie gerne sachkundig, vertraulich und individuell beraten, unterstützen und Sie gegebenenfalls auch in einem Verfahren vertreten. Vereinbaren Sie am besten einen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei bei unserem Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht, wo wir uns Ihren Fall in Ruhe ansehen und weitere Schritte besprechen können.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Finanzmarktrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten Ihrer Anwaltskanzlei für Finanzmarktrecht in Zürich – telefonische Erreichbarkeit

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Kapitalanlagen berät Sie unser Anwalt für Bankenrecht und Finanzmarktrecht.

TV-Moderator Peter Giesel lässt sich von Stanislava Wittibschlager zum Schweizer Insolvenzrecht beraten.

Weitere Infos

Anwalt Scheidung

Voraussichtliche Lesedauer: 22 Minuten

Scheidung als letzter Ausweg

Suchen Sie einen Anwalt für die Scheidung? Jede Trennung oder Scheidung bedeutet nicht nur das Auseinandergehen zweier Menschen, sondern bedeutet auch eine ganze Reihe anderer Themen, die einer Klärung zuzuführen sind. Denken Sie daran, wenn Kinder in der Ehe sind, deren Betreuungsmodalitäten geklärt werden müssen, oder aber auch alle Fragen zu dem Themenbereich Finanzen. Dies sind alles heikle und regelmässig emotional aufheizte Themen, in denen wir Sie ruhig, kompetent und sensibel unterstützen und begleiten. Wir suchen und erarbeiten mit Ihnen Lösungen zum Unterhalt, Besuchsrecht, weitere Folgen der Scheidung und erstellen auch gerne Unterhalts- oder Trennungsvereinbarungen für Sie. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz in diesen Bereichen. Es steht ausser Frage, dass wir Ihre Interessen und Wünsche notfalls auch vor Gericht mit Nachdruck durchsetzen versuchen.

Trennung oder Scheidung – was kommt auf Sie zu? Ihr Anwalt für Ihre Scheidung berät kompetent!

Heutzutage werden rund die Hälfte aller Ehen wieder geschieden. Ohne diese Zahl zu werten, zeigt es doch, dass man mit dieser Möglichkeit rechnen muss. Eine Scheidung ist für beide Seiten meist sehr schwierig und nervenaufreibend. Daneben müssen viele Dinge, angefangen von der gemeinsamen Wohnung, Autos, Vermögen bis zur Sorge für gemeinsame Kinder organisiert und geklärt werden. Die schnellste und günstigste Variante ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Hierfür müssen sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Nebenfolgen einig sein.

Anwalt Scheidung: Wenn es um eine Trennung, Scheidung oder andere Familienangelegenheiten geht, ist die Suche nach einem Anwalt auf jeden Fall zu empfehlen. Eine anstehende Scheidung, geplante Trennung mit oder ohne gemeinsame Kinder, ist für jeden schwierig. Unsere Anwälte für Familienrecht in Zürich helfen Ihnen durch diese schwere Zeiten und stehen Ihnen professionell zur Seite. Es ist entscheidend die optimale Strategie zu finden.

Wer sich von seinem Partner/seiner Partnerin trennen möchte, hat zunächst verschiedene Optionen. Es steht jeder Person frei, aus dem ehelichen Haushalt auszuziehen. Dafür ist weder eine Trennung noch eine Scheidung notwendig, noch muss ein Gericht oder der andere Partner dem zustimmen. Als zweiter Schritt muss nun klar unterschieden werden: Sind sich beide Eheleute einig, dass sie die Scheidung wollen, so ist das Verfahren relativ unkompliziert.

Holen Sie sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand in unserer Advokatur für Familienrecht. Wir klären den Sachverhalt und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wie läuft ein eherechtlicher Prozess ab?

Anwalt Scheidung: Zunächst stellt sich immer die Frage, ob eine aussergerichtliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann. Als erfahrene Anwälte wissen wir, dass es in manchen Fällen tatsächlich noch die Chance auf eine einvernehmliche Einigung gibt, wodurch man sich einen Prozess erspart und nur eine gerichtliche Genehmigung einer Scheidung benötigt. Wir sind allerdings auch erfahren genug, um zu wissen, dass es in vielen Fällen keine Chance auf eine gemeinsame Lösung gibt, sodass der Weg zu Gericht notwendig wird. Für diesen Fall vertreten wir Sie mit Kompetenz, Erfahrung und vor allem mit Nachdruck, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.

Benötigt man einen Anwalt für die Scheidung – Braucht es einen Fachanwalt für Familienrecht, um sich scheiden zu lassen?

Anwalt Scheidung: Die kurze Antwort ist nein, da kein Anwaltszwang herrscht. Sie können sich daher problemlos vor Gericht selbst vertreten. Die Risiken dieser Variante liegen allerdings auf der Hand: Ein Gerichtsurteil ist nur mehr sehr schwer anfechtbar oder abänderbar. Es ist daher sehr ärgerlich, wenn während eines Prozesses Dinge übersehen oder falsch angewandt werden. Ein Scheidungsanwalt beschäftigt sich jeden Tag mit der Materie, kennt sich in der Sache sehr gut aus und begleitet sie mit ruhiger Hand auf diesem Weg.

Anwalt Scheidung

So schön mitunter eine Hochzeit gewesen ist, so traurig, unerfreulich und unangenehm kann eine Scheidung für alle Beteiligten sein. Es ist gar nicht so selten, dass ein vernünftiges Gespräch kaum noch möglich ist und die Auseinandersetzung über die Scheidungsfolgen daher ohne ausstehende Personen schwer bis unmöglich erscheint. Sind Sie sich gewiss, Sie sind mit Ihrer Situation nicht allein. Als erfahrene Anwälte für Scheidungen in Zürich können wir auch jahrelange Expertise in zahlreichen Fällen zurückgreifen, um Sie sensibel, sachkundig und professionell in dieser schwierigen Zeit begleiten zu können. Nicht nur die Scheidung muss möglichst rasch und effizient über die Bühne gebracht werden, sondern auch zahlreiche andere Aspekte, an die man vielleicht im ersten Moment nicht so direkt denkt, wollen geklärt werden. Wir weisen Sie auf alle nötigen Schritte, Fristen etc. hin und sorgen dafür, dass Sie möglichst ohne zusätzlichen Stress durch dieses Verfahren kommen.

weitere Infos zum Thema Scheidungsanwalt in Zürich

Anwalt Scheidung
Ihr Anwalt und Experte rund um das Thema Scheidung

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Wie und wann kann ich mich scheiden lassen?

Scheidung auf gemeinsames Begehren – wesentliche Infos vom Anwalt für Ihre Scheidung

Anwalt Scheidung: Prinzipiell muss man zwischen zwei Arten der Scheidung unterscheiden: Die erste Möglichkeit ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB), bei der beide Ehegatten die Scheidung wollen. Hier prüft das Gericht lediglich die Ernsthaftigkeit dieser Absicht.

Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren können die Ehegatten weitgehend selbst bestimmen, wie die Scheidungsnebenfolgen geregelt werden. Sie sind bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung weitgehend frei in ihrer Vorgehensweise. Gewisse Bereiche wie der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt oder die Aufteilung der Altersvorsorge werden einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Im einfachsten Fall sind beide Ehepartner einverstanden mit der Scheidung und den Nebenfolgen. Wenn das der Fall ist, kann das Gericht die Scheidung aussprechen und der Prozess ist durch.

Gemäss Art. 111 ZGB kann die Scheidung ohne eine Trennungszeit ausgesprochen werden, wenn beide Eheleute die Scheidung gemeinsam einreichen und auch eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen einbringen. Darunter fallen typischerweise Regelungen gemeinsame Kinder betreffend, des Vermögens, der Vorsorge und allenfalls auch Unterhaltsansprüche. Hierfür ist eine schriftliche Scheidungskonvention nötig, welche von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Subsidiär kann auch das Gericht gebeten werden, ein Urteil über die Scheidungsfolgen zu fällen, in denen man sich nicht einig geworden ist. Die Kosten für diesen Fall bewegen sich in der Regel im mittleren vierstelligen Bereich, je nachdem, ob ein gemeinsamer Anwalt die Scheidungskonvention verfasst, oder ob jede Partei separat einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Gerichtskosten belaufen sich für die erste Instanz ungefähr auf 4’000 bis 5’000 CHF. Je nachdem, ob eine zweite Instanz angerufen wird, erhöhen sich die Kosten.

Die kostengünstigste und schnellste Form der Scheidung ist immer die Scheidung auf gemeinsames Begehren, denn hier sind sich beide Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen und können dies auch relativ rasch und unkompliziert tun.

Bei der strittigen Scheidung ist entscheidend, dass nur ein Partner die Scheidung will. Damit hier die Scheidung vollzogen werden kann, muss allerdings eine Trennungszeit von zwei Jahren bestanden haben, ehe die Scheidungsklage erfolgreich sein kann. Die einzige Möglichkeit, diese zweijährige Dauer zu verkürzen, besteht darin, dass die Fortführung der Ehe für den klagenden Partner unzumutbar geworden ist. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die eine oder andere Art vorliegen, beantworten wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, da es hier meist auf den Einzelfall ankommt.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Familienrecht!

Die Scheidungsfolgevereinbarung

Nicht immer muss eine Scheidung strittig und durch ein langes Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich die Eheleute über den Umstand der Scheidung einig sind. In diesen Fällen kann man die Scheidung auf gemeinsames Begehren bei Gericht einbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass auch die sogenannten Scheidungsnebenfolgen, also alle Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Kinderbetreuung etc, geklärt werden. Diese Angelegenheiten werden in einer Scheidungskonvention vereinbart und dem Gericht vorgelegt, welches diese auf ihre Angemessenheit und Vollständigkeit hin überprüft und in der Folge genehmigt. Dieser Vertrag ist von grosser Bedeutung, weshalb es geboten ist, nicht in Eigenregie diese Konvention aufzusetzen, sondern sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne, auch als Vertreter beider Ehegatten, bei der Erstellung, der Berechnung und allen weiteren Fragen in diesem Zusammenhang, um eine bestmögliche und effiziente Lösung für alle Beteiligten sicherstellen zu können.

Mediation

Es gibt allzu oft Fälle, in denen Ehepaare sich trennen, aber kein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten möchten. Wenn eine Gesprächsbasis nach wie vor vorhanden ist, empfiehlt es sich durchaus, von einem Gerichtsprozess Abstand zu nehmen und mithilfe einer Mediation eine gütliche Trennung zu erreichen. Anwälte können beide oder nur einen Ehepartner auf diese Beratungen hin juristisch beraten und Orientierung geben. Egal, was bei dieser Mediation am Ende herauskommt, bleibt zumindest ein Gang zum Gericht nicht erspart, dann nämlich, wenn die entsprechend Vereinbarung dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Damit dies möglichst unproblematisch und rasch über die Bühne gehen kann, ist es empfehlenswert, die entsprechende Vereinbarung von erfahrenen Rechtsanwälten erstellen zu lassen.

Die strittige Scheidung – erfahrener Anwalt ist bei Ihrer Scheidung für Sie da!

Anwalt Scheidung: Etwas komplizierter wird es, wenn nur ein Partner/eine Partnerin die Scheidung möchte. In diesem Fall muss eine Trennungszeit von zwei Jahren abgewartet werden, ehe die Scheidung eingereicht werden kann.

Diese Trennungszeit kann nur dann nicht Voraussetzung sein, wenn schwerwiegende Gründe eine Scheidung schon vor Ablauf dieser zwei Jahre möglich machen sollen. Dazu gehören typischerweise Delikte wie häusliche Gewalt, schwere Drohung, Nötigung oder ähnliches mehr.

Während dieser Trennungszeit kann es aber schon von Bedeutung sein, Spielregeln des Getrenntlebens festzulegen. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Eheschutzverfahren, welches bei Gericht eingeleitet werden kann. Bei diesem Verfahren stehen all jene Dinge im Vordergrund, die akut von Bedeutung sind. Das gilt also für die Frage, wer die gemeinsamen Kinder primär betreut, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus verbleibt, wer wem wie viel Unterhalt schuldet, weil er oder sie nicht oder nur wenig gearbeitet hat etc. Diese Themen können also bereits bei Trennung temporär durch das Gericht festgelegt werden. Alle anderen Ansprüche, insbesondere vermögensrechtliche, sind erst Gegenstand des Scheidungsverfahren selbst. Hier wird dann über die Aufteilung der Güter, aller während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögenswerte, Pensionskassengelder etc verhandelt und letztlich entschieden.

Wenn sich die Eheleute über den Umstand der Scheidungsabsicht nicht einig sind, so muss zumindest ein Partner die Scheidungsklage bei Gericht einreichen. Diese Klage darf entweder erst nach zwei Jahren Trennungszeit, oder aber schon sofort eingereicht werden, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist. Die schwerwiegenden Gründe, die die Scheidung vor Ablauf der Trennungszeit rechtfertigen sollen, dürfen nicht auf die klagende Partei zurückzuführen sein. Es muss vielmehr die andere Partei ein Verhalten, Taten oder ähnliches mehr gezeigt und gesetzt haben, die das Gericht zur Zulässigkeit bewegen und es dann auch die Scheidung aussprechen lassen.

Die Trennungszeit beginnt typischerweise dann zu laufen, wenn ein Partner die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Ein Urlaub mit den gemeinsamen Kindern hindert das Trennungsjahr nicht. Der Beweis über das Datum und das Vorliegen der Trennung obliegt der Partei, die die Scheidungsklage eingereicht hat.

Der Scheidungsprozess

Scheidung durch Klage

Die andere Variante ist die Scheidung durch Klage eines Ehegatten (Art. 114 ZGB). Schwieriger wird es klarerweise, wenn sich die Ehepartner schon über den Umstand der Scheidung nicht einig sind. In so einem Fall kann man sich erst nach zweijähriger Trennungszeit scheiden lassen.

Wenn die Klage bei Gericht eingereicht wurde, erhält die andere Partei die Möglichkeit, sich erstens zu der Klage zu äussern und auch eigene Standpunkte darzulegen. Das Gericht ist in der Folge bemüht, im Rahmen der Einigungsverhandlung noch vor Start der Hauptverhandlung einerseits das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Scheidung festzustellen, und andererseits zwischen den Parteien eine Einigung betreffend aller Scheidungsfolgen zu erzielen. Gelingt dieses Vorhaben, so kann und wird die Scheidung ausgesprochen. Wenn in dieser Einigungsverhandlung keine Lösung erzielt werden kann, kommt es zum Prozess. Hierfür muss die klagende Partei eine ausführliche und detaillierte, alle wichtigen Sachverhaltselemente enthaltende Klagebegründung einreichen. Die Dauer dieses Prozesses kann einige Monate, in anderen Fällen aber auch Jahre betragen. Die Kosten für das Verfahren, einerseits die Gerichtskosten, andererseits die Honorare für den Rechtsanwalt, hängen logischerweise vom Umfang und der Länge des Verfahrens ab.

Letztlich kommt es immer darauf an, wie komplex die Situation selbst ist, und vor allem, ob beide Parteien an einer Lösung interessiert sind und sich in strittigen Punkten dann doch einig werden können.

Anwalt Scheidung zur Trennung und Eheschutz

Eheschutzverfahren

In solchen Fällen wird regelmässig die Einleitung eines Eheschutzverfahrens Sinn machen, in welchem bspw. auch der Trennungszeitpunkt bestimmt werden kann. Das Eheschutzverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es sehr rasch und unkompliziert temporäre Lösungen für die akutesten Problemstellungen anstrebt. So können nach einer richterlichen Anhörung die Obhut für die Kinder, die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder auch ein für die Dauer des Eheschutzverfahrens zu leistender Unterhaltsbetrag festgesetzt werden.

Eine Scheidung liegt bei einer Trennungsabsicht oft in weiter Ferne, da bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Oftmals ist aber eine eheliche Situation derart zerrüttet und mitunter auch gefährlich, sodass rasch gehandelt werden muss. Für diesen Zweck, um umgehend Tatsachen zu schaffen, gibt es das so genannte Eheschutzverfahren. Wir raten unseren Mandanten im Regelfall immer zu einer Einleitung eines Eheschutzverfahrens, da ihm in einigen Punkten eine wichtige Bedeutung zu kommt: Das Eheschutzverfahren regelt sehr rasch das Getrenntleben der Ehepartner, und es können auch schon Regelungen betreffend der Obhut der Kinder getroffen werden. Das Gericht ordnet solche Eheschutzmassnahmen dann an, wenn ein Zusammenleben in der Zukunft unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Dieses Verfahren birgt grosse Vorteile, weshalb es ratsam ist, sich dabei frühzeitig juristischen Beistand zu holen und sich gut beraten zu lassen. Dadurch erreichen sie ein rasches und für sie gutes Urteil und können sich in der Folge in Ruhe auf eine Scheidung vorbereiten, ohne mit dem jeweiligen Partner noch gemeinsam leben zu müssen.

Anwalt Scheidung Zürich

Es bleibt die Frage, ob in allen Fällen diese zweijährige Trennungsfrist abgewartet werden muss. Man kann sich durchaus Konstellationen vorstellen, wo dies für einen der Partner nicht zumutbar ist. Denken Sie an häusliche Gewalt, psychische Krankheiten oder ähnliches mehr. Und in der Tat, Art. 115 ZGB erlaubt dann eine Scheidung zu einem früheren Zeitpunkt, wenn «schwerwiegende Gründe» vorliegen, welche es der klagenden Person nicht erlauben, weiter verheiratet zu bleiben.

Anwalt für Eherecht und Eheschutz

Ein Teilbereich des Familienrechts ist das Eherecht, welches sich mit allen Fragen rund um die Ehe und den Eheschutz befasst. Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen. Die Ehe ist in der Schweiz für verschiedengeschlechtliche, als auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen, insbesondere auch bei den unangenehmen, wie etwa Überlegungen zu einem Ehevertrag. Wir beraten Sie hier gerne und vermitteln Ihnen auch den Kontakt zu unserem Partnernotariat.

Ihr Scheidungsanwalt berät bei einer Trennung

Zunächst verweisen wir darauf, weil wir davon überzeugt sind, dass es immer sinnvoll ist, vor der Eheschliessung, aber jedenfalls noch zu Zeiten, wo man einander gut versteht, über das Thema Ehevertrag und Folgen einer Trennung zu sprechen. Das mag im Moment unangenehm sein, schafft aber für beide Partner Sicherheit und nimmt im Idealfall Spannung für die Dauer der Ehe heraus.

Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unserem Partnernotariat. Sollten Sie allerdings keinen Ehevertrag besitzen und eine Trennung anstreben, so unterstützen wir Sie bestmöglich mit all unserer Erfahrung, Expertise und Einfühlungsvermögen bei der Abwicklung. Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen, und geben Ihnen zusätzlich einen Überblick über alternative Lösungsoptionen, wie etwa eine gemeinsame Mediation, die wir sehr gerne koordinieren und organisieren.

Ihr spezialisierter Anwalt für Scheidung und Eheschutz

Wenn sich zwei Personen öffentlich und wechselseitig vor dem Gesetz auf eine andauernde Gemeinschaft verpflichten, so nennt man das eine Ehe. Diese lebenslange Gemeinschaft mag in manchen Fällen, zu denen wir herzlich gratulieren, ohne grössere Konflikte verlaufen, kann jedoch früher oder später auch derart zerrüttet sein, dass eine Trennung in Betracht kommt. Dies ist heutzutage keine Seltenheit und schon gar keine Ausnahme. Bei der Auflösung einer Ehe gilt es allerdings bestimmte Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Da eine Scheidung in manchen Fällen nicht sofort möglich ist, gibt es zu diesem Zweck das Eheschutzverfahren, welches nach erfolgter Trennung eine rechtlich verbindliche Übereinkunft über manche aktuell relevanten Themen darstellt. Bei einem Eheschutzgericht können so genannte Eheschutzmassnahmen beantragt werden, wie etwa zunächst die Bewilligung zum Getrenntleben (inklusive der wichtigen Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben darf), aber auch Entscheidungen zur Sorge der Kinder, und letztlich auch Regelungen zu Unterhaltszahlungen. Diese Regelungen bleiben solange in Geltung, bis ein Scheidungsurteil ergangen ist.

Unsere spezialisierten Anwälte für Eherecht begleiten, beraten und unterstützen Sie in allen erforderlichen Schritten, sei es aussergerichtlich, bei Behörden oder vor Gericht. Es ist meist im Interesse aller Parteien, eine rasche, faire und kostengünstige Lösung anzustreben. Wir bemühen uns, dieses Vorhaben bestmöglich zu unterstützen. Ist allerdings erkennbar oder abzusehen, dass eine aussergerichtliche Lösung im Einvernehmen nicht zustande gebracht werden kann, setzen wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit Nachdruck durch. Uns ist wichtig, dabei stets Ihr direkter Ansprechpartner zu sein, an den Sie sich jederzeit vertrauensvoll mit Ihren Anliegen und Fragen wenden können.

Die Trennungsvereinbarung

Jede Trennung stellt eine massive Veränderung der bisher gewohnten Lebensumstände dar. Neben langfristigen Fragestellungen, sind oft einige banale Dinge sehr aktuell: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, wer behält die Kinder, und letztlich die Frage, wie man sich finanziell auseinandersetzt. Für diese Fälle, wo man aktuell eine Vereinbarung finden möchte, ehe man das Scheidungsverfahren eventuell in Gang setzen möchte, gibt es die Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Trennungsvereinbarung aufsetzen zu lassen. In ihr können bestimmte Punkte, die für die Trennung aktuell von Bedeutung sind, festgeschrieben und bei Bedarf auch zwangsweise durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung, ob gemeinsam oder alleine.

Der letzte Schritt, eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung! Sind Sie bereit, diesen Schritt zu gehen? Kennen Sie Ihre Möglichkeiten? Ist die einvernehmliche oder die strittige Scheidung der richtige Weg für Sie? Unsere Rechtsanwälte sind in allen familienrechtlichen Bereichen tätig. Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht, Güterrecht, Ehevertrag und Besuchsrecht.

Wie lange dauert eine Scheidung? Infos aus erster Hand vom Anwalt für Ihre Scheidung

Anwalt Scheidung: Diese Frage ist massgeblich davon abhängig, wie viel gestritten wird. Sind sich beide Ehepartner über den Umstand der Scheidung und auch die Nebenfolgen einig, so kann das Verfahren in wenigen Monaten abgewickelt werden. Es gibt allerdings auch Fälle, wo über jeden einzelnen Posten gestritten und diskutiert wurde, sodass sich das Verfahren über mehrere Jahre lang gezogen hat.

Die gute Nachricht ist: Wer kurz und effizient die Scheidung herbeiführen möchte, kann das tun, sofern der andere Partner auch mitspielt. Umgekehrt gilt, wer lange streiten möchte, hat auch hier die Chance, das zu verwirklichen.

Sollte ich mich bereits vor der Scheidung beraten lassen?

Die Antwort darauf ist sehr eindeutig: Da eine Scheidung im Regelfall immer komplex ist und nun einmal viele verschiedene Themen umfasst, ist es sehr ratsam, mit einem erfahrenen Anwalt die gesamte Situation zu analysieren und zu besprechen, sodass auf nichts vergessen wird und eine optimale Lösung und Vereinbarung erzielt werden kann. Zu Beginn stellt sich bspw. einmal die Frage, auf welche Art und Weise die Ehe geschieden werden kann und soll.

Man unterscheidet nach Schweizer Recht die Scheidung auf gemeinsames Begehren, die Scheidung nach zweijähriger Trennungszeit und die Scheidung aufgrund von Unzumutbarkeit. Es ist folgerichtig, dass diese verschiedenen Scheidungsarten auch unterschiedliche Umstände zur Folge haben. Die jeweiligen Umstände bestimmen, was wie geregelt werden muss: Bei gemeinsamen Kindern stellen sich Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts, bei gemeinsamem Vermögen muss dieses aufgeteilt werden.

Unsere erfahrenen Anwälte auf dem Gebiet des Familienrechts unterstützen Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung, (nach-)ehelichen Unterhaltsfragen, aber auch bei Fragen des Erbrechts in Zusammenarbeit mit unserem Partnernotariat.

Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?

Anwalt Scheidung: Man muss zunächst feststellen, welcher Güterstand für die gemeinsame Ehe Geltung hat. Das gesetzliche Regime sieht, mangels anderer Vereinbarung der Partner, die Errungenschaftsbeteiligung vor.

Errungenschaftsbeteiligung

Kurz gesagt bedeutet das, dass jegliche Vermögenszuwächse und Einkommen während der Ehe im Falle einer Scheidung hälftig zwischen den Ehegatten zu teilen sind. Das Eigengut, also jene Vermögensbestandteile, welche bereits vor der Ehe existiert haben, bzw. Schenkungen und Erbschaften, wird nicht aufgeteilt. Lediglich eine etwaige Wertsteigerung während der Ehe ist wiederum hälftig auszugleichen.

Gütergemeinschaft

Es gibt aber auch andere Güterstände, welche die Ehepartner vereinbaren können. Die Gütergemeinschaft sieht alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, als gemeinsames Gut an.

Gütertrennung

Umgekehrt sieht die Gütertrennung, wie der Name schon sagt, eine strikte Auseinanderhaltung der Vermögenswerte und Einkommen der beiden Partner vor. Hier ist darauf zu achten, dass beide Partner wirtschaftlich leistungsfähig sind, da im Falle einer Scheidung kein Vermögen aufgeteilt werden muss.

Mit welchen Kosten ist eine Scheidung verbunden?

Anwalt Scheidung: Die Kosten einer Scheidung sind massgeblich vom Aufwand und Umfang abhängig. Wenn beide Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, die einvernehmliche Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung, wo nicht allzu viele Vermögenswerte vorhanden sind, vorzunehmen, ist das Verfahren relativ zügig und günstig abzuhandeln. Diesfalls können Sie im Kanton Zürich mit etwa 3’000 CHF rechnen.

Wenn die Scheidung nicht einvernehmlich erfolgt, es ein Eheschutzverfahren gibt und in der Folge bei einem Gerichtsverfahren einzelne Punkte diskutiert und erörtert werden müssen, so können die Kosten sehr rasch auf über 10’000 CHF steigen. Dabei ist auch zu beachten, dass dann regelmässig zwei Anwälte tätig werden, da die Ehepartner nicht gemeinsam vertreten werden.

Es ist also immer auch eine Abwägensentscheidung, ob sich das Streiten auch finanziell lohnt. Fehlen die finanziellen Mittel, um sich einen Anwalt leisten zu können, kann auch ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Solch eine Prüfung kann bereits vor dem Verfahren erfolgen und führt bei positiver Beurteilung zum Erlass der Anwalts- und Gerichtskosten.

Kann ich eine Scheidung online abwickeln?

Prinzipiell ist das möglich, da wir mit unseren Klienten auch gerne via Online kommunizieren, sollte ein Treffen vor Ort bei uns in der Kanzlei nicht möglich sein. Für die Kosten hat das allerdings keine Auswirkung, da wir unsere Leistung stundenweise abrechnen. Bedenken Sie, dass Sie vor Gericht jedenfalls persönlich erscheinen müssen.

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Hier finden Sie Ihren Anwalt für Ihre Scheidung im Grossraum Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Scheidungsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Transportrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für das Transportrecht? Haben Sie Fragen zum Vertragsrecht oder zu einem rechtlichen Problem im Bereich der Logistik?

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Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
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Das Vertrags- und Transportrecht

In Zeiten des internationalen Handels stellen sich immer öfter Fragen aus dem Transportrecht. Diese Probleme haben ihre Ursache oftmals im zugrundeliegenden Vertrag, weshalb wir diese Themen immer vernetzt betrachten müssen. Wenn Sie ein Anliegen im Bereich Transport(-versicherung), national oder international, Haftpflichtrecht, Fragen zum Vertrag, logistische Anliegen, steuerrechtliche oder handelsrechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns frühzeitig. Wir nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit und beraten und unterstützen Sie mit persönlichem Engagement.

Anwalt Transportrecht Logistik
Ihr Anwalt für Transportrecht und Logistik als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Unterstützung vom Anwalt für Transportrecht in der Wirtschaftsmetropole Zürich

Zürich und die Schweiz sind weltweit bekannt für Ihr erfolgreiches und reges Wirtschaftsleben. Eine Vielzahl an Unternehmen unterschiedlichster Branchen hat hier zumindest einen Sitz und betreibt Handel. Dadurch, dass der internationale Handel mittlerweile von so unschätzbarer Wichtigkeit ist, wurden auch die rechtlichen Regelungen immer wesentlicher für Unternehmer und Handelnde. Dazu gehören bspw. Regelungen zum Warenverkehr und dem Logistik- und Transportwesen. Unser Anwalt für Transportrecht ist für Sie da!

Rechtsberatung von Ihrem Anwalt für Transportrecht zum grenzüberschreitenden Warenverkehr

Dieses Thema bedarf an sich keiner eigenen Erwähnung, da es mittlerweile für die allermeisten Unternehmen ganz selbstverständlich ist, über die Grenzen der Schweiz hinaus Handel zu betreiben. Allerdings gilt es dabei eine Vielzahl an zollrechtlichen, steuerlichen und weiteren Vorschriften im Auge zu haben. Auch die Komplexität an Lieferketten und dem Vertrieb über mehrere Länder hinweg hat massiv zugenommen, sodass Bestimmungen über den internationalen Handel stetig an Einfluss und Wichtigkeit gewinnen. Es ist stets ratsam, eine anwaltliche Einschätzung der Sachlage einzuholen, um unangenehmen Problemen oder gar Strafen von Beginn an vorzubeugen. Wir unterstützen und beraten Sie daher umfassend. Gerne bietet unser Anwalt für Transportrecht seine Unterstützung an.

Vielfach werden Waren über mehrere Landesgrenzen hinweg geschickt, ehe sie ihr Zielland erreichen. Für den privaten Gebrauch ergeben sich daraus meist keine allzu grossen Probleme, wenn es nur um kleinere Gegenstände von nicht zu grossem Wert geht. Im geschäftlichen Betrieb hingegen müssen die jeweiligen Rechtsordnung genau studiert werden, sodass unter Einbeziehung der internationalen Regelungen und der individuellen Verträge ein Gesamtbild entsteht, was wo verzollt oder versteuert werden muss. Wir beraten Sie dabei gerne, ganz gleich ob Sie präventiv eine Einschätzung einholen, wozu wir sehr raten, oder gerade in ein Problem verwickelt sind, welches es rasch und kostengünstig zu lösen gilt. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei unserem Anwalt für Transportrecht.

Das Umweltrecht

Das Umweltrecht wird von Jahr zu Jahr wichtiger, enthält immer detaillierte Regeln, die auch einen Einfluss auf die Geschäftsgebahrung und wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen haben können. Da der Warenverkehr, bzw. das Geschäftsleben zunehmend internationaler wird, gilt es daher zahlreiche Bestimmungen zu berücksichtigen und in Einklang mit dem Geschäftsbetrieb zu bringen. Diese komplexen Rechtsfragen bedürfen einer genauen Prüfung, die am besten durch erfahrene Rechtsanwälte vorgenommen werden kann. Wir sind seit Jahren in diesen Bereichen tätig, verfügen über viel Erfahrung im Bereich des internationalen Handelsrechts und beraten Sie daher gerne bei Ihren individuellen Anliegen.

Ihr Anwalt für Transportrecht zu den rechtlichen Vorgaben im Bereich Transport/Logistik und Vertrieb

Diese Bereiche gewinnen zunehmend an Bedeutung, da globale Liefer- und Vertriebsketten immer mehr zur Tagesordnung gehören, und auch der internationale Warenverkehr zur Regel geworden ist. Dies stellt insbesondere hohe Anforderungen an das Vertragsrecht, aber auch auf konkrete Vereinbarungen mit Lieferanten oder anderen Partnern. Gerne unterstützt und berät Sie unser Anwalt für Transportrecht bei Ihrem Anliegen, ganz gleich, ob eine konkrete Frage vorliegt, oder Sie präventiv für die Erschliessung neuer Geschäftszweige eine Beratung wünschen. Vereinbaren Sie unkompliziert einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Das Steuer- und Zollrecht

Das Steuer- und Zollrecht variiert von Land zu Land, wenngleich auch hier mittlerweile internationale Tendenzen ersichtlich sind. Wer also über die Grenzen eines Landes hinaus Handel betreibt, hat die Bestimmungen des anderen Landes zu kennen und zu beachten. Diese Fragen werden dabei regelmässig sehr rasch komplex, da man die verschiedenen Bestimmungen nicht bloss kennen, sondern sie in Verbindung zueinander setzen muss, um ein praxistaugliches und rechtlich haltbares Ergebnis zu erzielen. Diese Themen spielen sodann auch für die Frage des Transports, der Logistik oder auch des Vertriebs eine Rolle. Die Frage, ob ein Schritt selbst gemacht, oder durch einen Partner übernommen werden soll, kann damit auch in Zusammenhang stehen, wenn die Kosten, das Know-how und die Infrastuktur selbst errichten zu müssen, in keinem Verhältnis stehen. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen des Transportversicherungsrechtes und helfen Ihnen dabei, etwaige Regressansprüche geltend zu machen. Wir nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit und arbeiten mit persönlichem Engagement an einer optimalen Lösung für Sie.

Unser Anwalt für Transportrecht als Experte in Fragen des Transport- und Vertragsrecht

Die Grundlage jedes geschäftlichen Handelns ist ein Vertrag. Heutzutage entstehen teilweise Konvolute an Verträgen, die unterschiedliche Firmen betreffen, in mehreren Ländern Geltung haben und auch noch zwingende von dispositiven Gesetzesvorschriften beachtet werden müssen. Dabei sind die Rechtsfolgen mitunter völlig unterschiedliche. Unser Anwalt für Transportrecht unterstützt Sie daher bei der präzisen, klaren und professionellen Formulierung und Gestaltung von Verträgen, sodass Sie sich sicher sein können, welche Rechtsfolgen in bestimmten Fällen eintreten und wer wofür das Risiko trägt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Zeit, die man in die detaillierte Vertragsgestaltung verwendet, sich in jedem Fall auszahlt. In den allermeisten Fällen werden Sie Streitigkeiten, oder Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang dadurch vermeiden können.

Der Speditions- und Vertriebsvertrag

Bei der Vertragsgestaltung ist stets wichtig, dass das, was man eigentlich gewollt hat, sich im Vertrag auch entsprechend wiederfindet. Was so klar klingt, ist es in der Praxis oft nicht, gerade wenn es um internationale Bezüge geht. Es ist daher ratsam, sich zunächst genau zu überlegen, welche Rechtsfolgen man möchte, und anschliessend gemeinsam mit einem Anwalt einen entsprechenden Vertrag zu erstellen oder einer Prüfung zu unterziehen. Wir vertreten Sie zudem gerne, wenn bereits ein Streit vorliegt, und versuchen diesen zunächst aussergerichtlich in Ihrem Sinne, oder notfalls auch vor Gericht zu gewinnen. Unser Anwalt für Transportrecht ist für Sie da!

Hier finden Sie unseren Anwalt für Transportrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Transportrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Weitere Infos

Anwalt Medienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Medienrecht? Benötigen Sie einen Experten im Urheber-, Marken-, Verlags-, Presse- und Musikrecht?


Ihre Kanzlei für Medienrecht

Wenn Sie ein Anliegen haben, das bspw. das Persönlichkeitsrecht, eine Marke oder ein Muster, ein eigenes Werk oder Beiträge über Sie in der Öffentlichkeit betrifft, wenden Sie sich gerne an uns. Wir unterstützen Sie bei Anliegen aus dem Medien-, Presse-, Marken-, Urheber- und IT-Recht. Ebenso bieten wir an, Sie bei Fragen zu Datenschutz, Online-Medien und Plattformen, sowie allen damit zusammenhängenden Verträgen zu beraten und zu unterstützen. Unser Anwalt für Medienrecht ist für Sie da!

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Ihr Anwalt für Medienrecht ist Experte im Urheber- und IT-Recht

Die Bereiche Medien, Verlagsrecht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht sind kommunizierende Gefässe. In den meisten Fällen sind daher gleich mehrere Bereiche berührt. Für alle diese Bereiche gilt, dass sie sich sehr dynamisch entwickeln und durchaus komplex sind. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen, unterstützen und begleiten sie im gesamten Prozess. Diese Rechtsgebiete sind zudem von einem hohen Grad an Internationalität gekennzeichnet (denken Sie etwa nur an Facebook, Instagram etc.). Wir verfügen auch in diesem Bereich über viel Know-how, und stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung. Ihr Anwalt für Medienrecht ist für Sie da!

Anwalt Medienrecht berät als Rechtsexperte im Urheber-, Marken-, Verlags-, Presse- und Musikrecht

Diese Rechtsgebiete, besonders in Verbindung mit dem Internet- und IT-Recht haben in den vergangenen Jahren in der Zahl der Fälle massiv an Bedeutung gewonnen. Denken Sie an das Verbreiten einer Aufführung über Youtube, das Inverkehrbringen eines Textes im Internet und dergleichen mehr. Wichtig ist, dass eigene Werke, Zeichnungen, Aufführungen, Äusserungen etc. in der Regel einem Schutz unterstehen. Da die Welt, insbesondere aufgrund des Internets, wesentlich komplexer und unübersichtlicher geworden ist, ist es unvermeidbar, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen auch ein Mass an Komplexität erreicht haben, dass es Laien nur schwer ermöglicht, eine treffsichere Auskunft durch Eigenstudium zu erhalten. Unser Anwalt für Medienrecht steht Ihnen daher bei allen Fragen dieser Gebiete mit Rat und Tat zur Seite, wir klären Sie über die rechtliche Situation auf und zeigen Ihnen Reaktionsmöglichkeiten auf. Vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei für Medienrecht, wo wir uns Ihren Fall in Ruhe ansehen, prüfen und daraus Handlungsschritte ableiten können.

Der Künstlervertrag

Jeder Künstler freut sich vermutlich, wenn man einen Vertrag angeboten bekommt. Man sollte dennoch nicht blind vor Freude alles unterzeichnen, sondern vorab in Ruhe prüfen, was genau Vertragsinhalt ist, ob man damit einverstanden ist, oder ob es Punkte gibt, die einem nicht passen. Mitunter kann es auch Klauseln geben, die rechtswidrig sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, Erstellung oder auch Verhandlung von Verträgen. Im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens, welches in Ihre Rechte eingreift, verfolgen wir dies gerne und erwirken eine Unterlassungserklärung, bzw. die Beseitigung oder auch den Ersatz in Form eines angemessenen Entgelts oder Schadenersatzes. In erster Linie bemühen wir uns stets, aussergerichtlich zu einer Einigung zu finden. Dies hat den Vorteil, dass man sich ein langes Gerichtsverfahren und die Kosten hierfür spart. Zudem vermeidet man unnötige Öffentlichkeit und kann seine Zeit für das eigentlich Wichtige verwenden. Sollte jedoch keine Lösung erzielt werden können, vertritt unser Anwalt für Medienrecht Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, denn dann ist ein Problem meist noch einfacher lösbar. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Künstler oder Personen, die ein Werk in den Verkehr bringen, geniessen für Ihre Darbietung oder Werk rechtlichen Schutz. Im Einzelfall können hier rasch Zweifelsfragen aufkommen, ob ein Verhalten denn rechtlich noch gedeckt sei oder nicht. Als Laie ist man mit den umfangreichen Bestimmungen des Medien- und Urheberrechts rasch überfordert, zumal diese Gebiete mit anderen Rechtsgebieten in Zusammenhang stehen, und oftmals auch internationale Bezüge aufweisen. Die Weiterverbreitung, Vervielfachung, das Plagiat und dergleichen mehr sind verboten und können sanktioniert werden. Wer als Künstler einen Vertrag mit einem Verlag, einem Produzenten oder Label abschliesst, sollte sich vorab auch genau darüber informieren, was Vertragsinhalt ist und was vor allem mit den Rechten an dem Werk geschieht. Es ist stets ratsam, in allen Fragen zunächst einen Anwalt zu kontaktieren, der die Rechtslage genauestens kennt, Ihren Fall analysieren und bewerten, und Ihnen sodann Empfehlungen geben kann. Gerne übernehme ich als Anwalt für Medienrecht für Sie auch die juristische Vertretung, sei es bei Vertragsverhandlungen, oder aber auch in Verfahren vor Gericht.

Anwalt Medienrecht
Ihr Anwalt für Medienrecht und Urhaberrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Medienrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Anwaltskanzlei für Medienrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Anwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt ich auch Unternehmer, Banken und Privatpersonen bei allen finanzrechtlichen Belangen.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Zürich. Auch als Anwalt für Medienrecht kann Frau Wittibschlager unterstützten.
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+41 43 545 01 50

Weitere Infos

Anwalt Immobilienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 14 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht? Haben Sie Fragen zu den Risiken bei Immobilientransaktionen? Benötigen Sie Unterstützung von einem Experten im Nachbar-, Immobilien- und Sachenrecht? Haben Sie Fragen zu immobilienrechtlichen Themen rund um Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, Nutzniessung oder zu Pfandrechten? Unser Anwalt für Immobilienrecht setzt Ihre Ansprüche durch!

Das schweizerische Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst viele Teilbereiche, die im Zusammenhang mit Grundeigentum, Liegenschaften, Baurecht und dergleichen mehr stehen. Zusätzlich befasst sich das Immobilienrecht auch mit Regelungen und Verfahren über den Erwerb und die Veräusserung von unbeweglichen Sachen. Zudem handelt es sich um notwendige Genehmigungen, ob ein Bauprojekt überhaupt durchgeführt werden kann, behördliche Auflagen, das Baurecht selbst, Wegerechte und Dienstbarkeiten, Belastungen im Grundbuch und vieles mehr. Bei Immobilienprojekten zeigt die Praxis, dass es stets sinnvoll und ratsam ist, sich vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, die vertraglichen Grundlagen gemeinsam zu erörtern und durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um somit später bei der Durchführung des Bauprojektes.

Ihre Advokatur für Immobilien (Bauprojekte, Hotels)

Das Baurecht hat in den vergangenen Jahrzehnten einen grossen Wandel hin zu grosser Komplexität und einer Fülle an detaillierten Vorschriften durchlebt. Bei der Genehmigung eines Projektes, wie bei dessen Durchführung selbst gilt es, eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

Unsere Anwälte verfügen in diesem Bereich über grosse Expertise und beraten Sie daher in allen Fragen zu Bewilligungen, Grundstücken oder Liegenschaften, Infrastrukturanlagen und dergleichen mehr. Unser Leitsatz dabei ist stets, dass wir den Fall gesamtheitlich, dass heisst nicht bloss aus der juristischen Perspektive denken, sondern wirtschaftlichen Aspekten ebenso Bedeutung zukommen lassen. Unsere Experten zeichnet aus, dass sie neben dem rechtlichen Wissen auch über Erfahrung und Know-how aus dem Finanz- und Wirtschaftswesen verfügen, und Sie daher während des gesamten Prozesses oder Verfahrens umfassend betreuen und beraten können.

Da wir insbesondere über viel Erfahrung im Bereich von Immobilientransaktionen, der Verwaltung und Bewirtschaftung von Mietobjekten, aber auch in Investitions- und Finanzierungsfragen unter Einbeziehung steuerrechtlicher Aspekte verfügen, können wir stets kompetent, persönlich und produktiv beraten und unseren Klienten optimale Lösungen vorschlagen. Dabei übernehmen wir für Sie die Erstellung von Rechtsgutachten für die Abwicklung von Übernahmen, erstellen oder prüfen Kaufverträge, und übernehmen dies auch gern in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen, wo wir gerne auch mit lokalen Partnern zusammenarbeiten. Bei Immobilientransaktionen, speziell wenn es sich um grenzüberschreitende Vorhaben handelt, gilt es, die steuerrechtlichen Folgen und Aspekte besonders im Blick zu behalten. Wir prüfen für Sie die Vor- und Nachteile, geben Ihnen einen präzisen Überblick über die verschiedenen Optionen und stellen die relevanten Kennzahlen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Bei grossen, teils öffentlichen Bauvorhaben, gilt es, sämtliche Bewilligungen einzuholen, das Erschliessungs- und Raumplanungsrecht einzuhalten, sowie eine solide vertragliche Struktur, gerade bei komplexen Projektentwicklungen, zu haben.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Schritten. Das Umweltrecht spielt in diesem Zusammenhang eine stetig wichtiger werdende Rolle, weshalb wir in unserer Kanzlei auch diesbezüglich ein grosses Wissen aufgebaut haben. Exemplarisch seien hier Fragen der Energieeffizizenz, des Abfallregimes oder des Lärm- und Tierschutzes genannt. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass ihr Bauvorhaben alle diesbezüglichen Regelungen penibel erfüllt. Sollte es zu Konflikten kommen, streben wir stets eine aussergerichtliche gütliche Einigung an. Wenn dies weder möglich noch tunlich ist, vertreten wir Sie und Ihre Interessen selbstverständlich auch in einem schiedsgerichtlichen Verfahren, sowie vor allen schweizerischen Behörden, Gerichten und Instanzen.

Das Stockwerkeigentum

Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Teilbereichs einer grösseren Liegenschaft ist, ist sogenannter Stockwerkeigentümer. In diesem Fall besitzt man einen Teil des gesamten Grundstücks und der Liegenschaft, sowie ein Sonderrecht an der Wohnung, bzw. auch des Kellers, die zur alleinigen Nutzung und des Gebrauchs bestimmt ist. Somit entsteht eine Konstellation, in der mehrere Personen Miteigentümer der Gesamtsache sind, und jeweils ein Sonderrecht an einem bestimmten Teil des Ganzen haben. Daraus folgt, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der gesamten Liegenschaft entstehen, anteilig unter den Eigentümern aufzuteilen sind. Dies betrifft Verwaltungskosten und insbesondere Sanierungsmassnahmen, über die sich die Eigentümer oftmals nicht einig werden können. Daneben spielt auch die Frage eine Rolle, wer überhaupt mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut werden soll. Konflikte in diesem Bereich können rasch kostenintensiv werden und zu Auseinandersetzungen führen, die eine einvernehmliche Lösung erschweren. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen Fragen zum Stockwerkeigentum und setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht als ausgewiesener Experte für Immobilienfragen

Egal ob man eine Liegenschaft gewerblich oder privat kauft, die häufigsten und wichtigsten Fragen ähneln einander sehr stark. Die Basis für solche Rechtsgeschäfte sind die zugrundeliegenden Verträge, denen man seine Aufmerksamkeit widmen sollte. Es können aber auch viele andere Fragen auftauchen, etwa weil es bestehende Mietverträge an der Liegenschaft gibt, ein Konsortium mehrerer Investoren gebildet werden soll, oder weil fraglich ist, wie gross, hoch und tief man auf dem Grundstück bauen darf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in all diesen Bereichen. Vereinbaren Sie daher gerne einen unverbindlichen Erstberatungstermin bei unserem Anwalt für Immobilienrecht in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall erörtern und Ihnen schon eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Lage geben können.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Immobilien erfreuen sich zu Recht grosser Beliebtheit als Anlageform. In vielen Fällen geht es aber auch darum, die Wohnung oder das Haus, in dem man wohnt, zu kaufen. Dabei stellt sich regelmässig zu Beginn die Frage der Finanzierung. Der klassische Weg ist die Finanzierung zumindest eines Teils des Kaufpreises mit einer Hypothek, die aber in sich viele verschiedene Ausprägungsformen kennt, die in dem ein oder anderen Fall Vorteile mit sich bringen kann. Manche Personen möchten sich allerdings den Traum des selbst erbauten Hauses erfüllen, wo man baurechtliche Vorgaben beachten muss. Dies spielt auch für Immobilienentwickler eine Rolle, die Projekte realisieren wollen. Es ist sehr ratsam, sich in all diesen Fällen vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, sodass keine Vorgaben übersehen, und alle Gesetze und Verordnungen auch eingehalten werden. Es liegt auf der Hand, dass gerade bei Immobilienfragen nachträgliche Probleme besonders heikel, kostenintensiv und mühsam sein können. Darüber hinaus spielt bei Immobilienrechtsfragen oftmals auch das Nachbarrecht eine Rolle, wenn es etwa um die zulässige Höhe einer Hecke oder einer Mauer, oder aber auch die Grösse und Beschaffenheit eines neu zu erbauenden Hauses geht. In all diesen Fragen beraten Sie unsere Experten gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unserer Kanzlei, übernehmen für Sie die Prüfung oder Erstellung von Verträgen und vertreten Sie gegebenenfalls auch in (streitigen) Verfahren.

Beratung und Vertretung von Bauherrn in Zürich

Wenn Sie einen Immobilienkauf in Zürich planen, sollten Sie unsere Anwaltskanzlei für Immobilienrecht schon vor dem Kauf zu Rate ziehen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen und übernimmt die Vertragsgestaltung. Notwendige Beglaubigungen können wir direkt in unserem Notariat in Zürich vornehmen. Auch betreffend der Ausgestaltung von Werkverträgen sind wir führend im Kanton Zürich. Geht es um mietrechtliche Fragestellungen, ist unser Rechtsanwalt für Mietrecht gerne für Sie da. Immobilien bedürfen auch immer einer gewissen Absicherung durch entsprechende Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie von vornherein bei der Planung entsprechender Verträge, sorgt für die Einhaltung von Fristen und berät Sie zu rechtlichen Vorschriften, von denen Sie bei dem Kauf einer Immobilie betroffen sein könnten.

Wer ein Immobilienprojekt, ganz gleich ob für den Eigenbedarf oder als Investition, realisieren möchte, hat von der Einholung von Genehmigungen, der Finanzierung des Projektes, bis hin zu Werkverträgen mit Bauunternehmern zahlreiche Berührungspunkte mit dem Recht, wo vielfach Fallstricke lauern und Probleme entstehen können. Wir übernehmen für Sie daher gerne die Erstellung oder Prüfung von Werkverträgen, anderen Vereinbarungen und beraten Sie bei der optimalen Abwicklung dieses Projektes. Daneben stellen sich die Frage der Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, oder bei grösseren Objekten, die vermietet werden, auch Fragestellungen des Mietrechts. In all diesen Fragen ist unser Anwalt für Immobilienrecht Ihr verlässlicher Partner, der Sie persönlich, vertraulich und mit grossem Sachverstand berät und unterstützt.

Anwalt Immobilienrecht
Unser Anwalt für Immobilienrecht kann Sie unterstützten!

Ihr Anwalt für Immobilienrecht zu den Risiken bei Immobilientransaktionen

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen schon aufgrund der aussergewöhnlich hohen Summe und der damit verbundenen Risiken ein grosser Schritt. Und das ist auch ganz richtig so. Es ist daher geboten, sich mit ausreichender Sorgfalt und Zeit mit der Kaufentscheidung selbst, der Finanzierung, und den vertraglichen Bedingungen auseinanderzusetzen. Schon bei der Vertragsgestaltung gilt es, sich aktiv mit den eigenen Punkten miteinzubringen, und nicht einfach das vorgelegte Vertragswerk im guten Glauben zu unterschreiben. Sind Sie sich gewahr, dass in aller Regel der Verkäufer oder Makler über wesentlich mehr Erfahrung verfügt und Sie daher in der schwächeren Position sind. Es ist daher ratsam, sich vorab mit einem Anwalt zu beraten, welche Risiken vorliegen, welche Klauseln unbedingt Vertragsbestandteil werden sollen, wie die Finanzierung rechtlich am besten gestaltet werden kann, und worauf sonst noch zu achten ist. Diese Zeit und das Geld sind gut investiert, da Sie im Idealfall dann über Jahrzehnte nur Freude, und keine mühsamen Streitigkeiten oder Verfahren mit Ihrer Immobilie haben. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung im Immobilienbereich, und daher wissen wir, dass eine frühzeitige, detaillierte und ruhige Prüfung der Sachlage immer das beste Mittel für nachhaltige Zufriedenheit ist.

Was für den Kauf einer Immobilie richtig ist, kann auch für den Verkauf einer Immobilie stimmen. Denn nicht bloss der Käufer hat Risiken zu tragen, sondern auch der Verkäufer sollte grosses Augenmerk auf die Ausgestaltung des Vertrages legen. Hier geht es bspw. darum, eine möglichst sichere Kaufpreiszahlung sicherzustellen, und auch die Haftungsverteilung präzise und klar zu regeln. Vereinbaren Sie daher ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall in Ruhe analysieren, Risiken abschätzen und Ihnen eine passgenaue Vorgehensweise vorschlagen, um den Verkauf rasch, sicher und zufriedenstellend über die Bühne bringen zu können. Unser Anwalt für Immobilienrecht ist für Sie da!

Ihr Anwalt für Sachen- und Immobilienrecht in Zürich

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, wo Themen wie Eigentum, Dienstbarkeit, Nutzniessung, Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Baurecht oder Nachbarschaftsthemen auf dem Tapet liegen, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt. Wir können mit Ihnen die Situation genau analysieren, Ihnen die Rechtslage näherbringen und eine geeignete Strategie für die optimale Lösung Ihres Anliegens erarbeiten.

Ihr Anwalt für Immobiliarsachenrecht

Das Sachenrecht an unbeweglichen Sachen, konkret also Liegenschaften, Grundstücke und dergleichen, ist ein wichtiger Bereich. Beim Erwerb einer Liegenschaft kann vieles schiefgehen, wenn man an die Eintragung im Grundbuch, die Überweisung der Summe, oder unentdeckte Schäden an der Sache denkt. Wer bspw. ein Grundstück im Winter bei Schnee besichtigt, mag vielleicht nicht erkennen, dass ein öffentlich genutzter Weg quer über die Wiese führt. Um solchen Problemen vorzubeugen, und auch einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen, stehen Ihnen unsere Experten mit grossem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung gerne zur Verfügung.

Ihre Advokatur bei Problemen im Sachenrecht (Immobilien)

In diesem Bereich können ganz unterschiedliche Probleme auftreten. Jeder hat vermutlich schon von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, etwa wegen zu hoher Bäume oder einer Mauer zu nahe an der Grundstücksgrenze gehört. Probleme können auch bei der gemeinsamen Benutzung etwa von Heizungen oder Sanitäranlagen entstehen. Wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen, und klären Sie auch gerne rechtlich über weitere Aspekte des Sachenrechts auf. Hierzu gehören bspw. das Bau- oder Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Nutzniessung und dergleichen mehr.

Anwaltliche Beratung im Immobilien- und Grundstücksrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie will gut vorbereitet sein, birgt so eine Transaktion doch an mehreren Zeitpunkten erhebliche Risiken. Die Kaufsache soll regelmässig unbelastet sein, die Eintragung im Grundbuch richtig, und die Sache in einwandfreiem, jedenfalls vertragsgemässem Zustand sein. Wir übernehmen für Sie gerne die Erstellung der Verträge, die Prüfung derselben, beraten Sie prinzipiell zum geeigneten Verfahren und den wichtigen Punkten, und klären Sie gerne über weitere Aspekte und Varianten im Sachenrecht auf. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie Werkverträge mit Unternehmern schliessen, die bspw. an der Liegenschaft Arbeiten vornehmen. Auch hier kommt es im Vertrag auf viele Details an, die einen vor unliebsamen Folgen bewahren können. Aus unserer langjährigen Erfahrung, auch in Fragen der Finanzierung, wissen wir, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung in den allermeisten Fällen spätere Streitigkeiten vermeiden, bzw. deren allfällige Lösung erheblich vereinfachen kann.

Unterstützung von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht für Verfahren vor (Schieds-)gerichten

Vielfach ist es möglich, Streitigkeiten aussergerichtlich, sprich ohne offizielles staatliches Verfahren zu klären. Dabei ist eine professionelle Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Vorteil, der über grosse Erfahrung in diesem Bereich verfügt, aus einer langen praktischen Erfahrung abschätzen kann, was im vorliegenden Fall realistisch und angemessen ist, und wo man besonders aufpassen muss. Man kann hier an Streitigkeiten aus einem Werkvertrag, im Nachbarrecht oder bei einer Immobilientransaktion selbst denken. Manchmal ist es allerdings nicht möglich, sich aussergerichtlich zu einigen, etwa weil die Ansprüche so weit auseinanderliegen, die persönliche Ebene nicht stimmt, oder der Vertragspartner eine Bank/Versicherung ist, die sich auf keine Einigung einlassen möchte. Unser Anwalt für Immobilienrecht vertritt Ihre Ansprüche sodann selbstverständlich auch vor den Gerichten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

FAQ rund um das Thema Immobilienkauf

Sollte ein Kaufvertrag über eine Immobilie anwaltlich geprüft werden?

Hier muss ein klares Ja als Antwort erfolgen. Es geht bei Immobilientransaktionen nicht nur um eine Menge Geld, sondern regelmässig werden diese mit Kredit finanziert. Man geht also eine Verpflichtung über mehrere Jahrzehnte ein. Zudem ist auch die Kaufsache etwas, das man am besten sein Leben lang haben möchte und es daher entscheidend ist, dass die Kaufsache in einem guten Zustand ist und bleibt. Ein Rechtsanwalt kann einerseits bereits mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt werden, und kann somit von Beginn an dem Willen der Parteien entsprechend alle Bestandteile mitaufnehmen. Zudem prüft er das Objekt genau, zieht allenfalls auch einen Sachverständigen bei und versucht, alle den Kaufpreis und die Kaufsache beeinflussenden Faktoren in die Vertragsgestaltung miteinzubeziehen. Zudem prüft ein Anwalt auch, welche Belastungen auf dem Grundstück derzeit liegen, oder in Zukunft drohen. Dabei kann es um Baubeschränkungen gehen, neue Bauprojekte in der unmittelbaren Umgebung, aber auch um Dienstbarkeiten. Darunter versteht man bspw. ein Wegerecht über die Wiese hinter einem Haus, das man den Berechtigten nicht entziehen darf. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jedem Schritt vor, während oder nach des Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie.

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Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Immobilienrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
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Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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Anwalt Vertragsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 13 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht in Zürich?

Bei jedweden vertragsrechtlichen Fragestellungen unterstützt und berät Sie unser Anwalt für Vertragsrecht.

Ihre Kanzlei zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Wichtige Vertragsverhandlungen sind eine heikle Sache. Oft geht es um viel Geld, kleine Klauseln mit grosser Wirkung oder um die Basis für eine lange Zusammenarbeit. Unser Anwalt für Vertragsrecht begleitet Sie in diesen Prozess, weisen Sie auf wichtige Punkte hin und nehmen auch gerne an den Verhandlungen selbst beratend oder federführend teil.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Vertragsrecht

In der Schweiz herrscht das Prinzip der Privatautonomie, sowie der Vertragsfreiheit. Das bedeutet übersetzt, dass im Prinzip innerhalb gewisser Schranken jede Person mit jeder anderen Person einen Vertrag über grundsätzlich egal was schliessen kann. Und zwar auch in egal welcher Form. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob ein Vertrag nur mündlich, auf einer Serviette oder vor einem Notar abgeschlossen wird. Wer von jemandem ein Auto kaufen möchte, kann das in jeder der hier genannten Form tun. Dabei ist klar, dass sich hier durchaus Missverständnisse und Probleme stellen können, da der Abschluss eines Vertrages üblicherweise Rechtsfolgen nach sich zieht. Das Vertragsrecht, um konkrete Beispiele zu nennen, betrifft jeden Kauf, die Miete, Darlehen, Tausch, Werkherstellungen, Leihen oder auch Aufträge. In all diesen Fällen können sich Fragen stellen, die mithilfe des Vertragsrechtes beantwortet werden können. Im Streitfall ist es daher immer eine gute Idee, möglichst rasch den Rat eines Anwaltes für Vertragsrecht einzuholen, der die Rechtslage erläutern und Lösungsoptionen vorschlagen kann.

Wenn man Ihnen sagen würde, dass Sie täglich mehrere Verträge abschliessen, werden Sie vermutlich zunächst etwas ungläubig sein. Die Wahrheit ist jedoch, dass unser alltägliches Leben aus einer Vielzahl an Verträgen gekennzeichnet ist. Der Einkauf im Supermarkt, das Bestellen im Restaurant, das Ausleihen eines Films oder der Theaterbesuch. All diese Aktivitäten haben ein zugrunde liegendes Vertragsverhältnis gemeinsam. Meistens wird es hier keine vertragsrechtlichen Probleme geben. Dies muss aber nicht so sein. Wenn eine gekaufte Ware im Supermarkt schlecht ist, das Essen im Restaurant verspätet oder kalt serviert wurde, oder letztlich die DVD des ausgeliehenen Films nicht ordnungsgemäss abgespielt werden kann, stellen sich vertragsrechtliche Fragen. Neben diesen kleinen Dingen behandelt das Vertragsrecht natürlich grössere Angelegenheiten, wie etwa das Arbeitsrecht, das Mietverhältnis, eine Finanztransaktion, die Beauftragung eines Unternehmers oder den Kauf eines Autos.

Anwalt Vertragsrecht
Ihr Anwalt für Vertragsrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Vertragsrechtliche Streitigkeiten

Wenn die Leistung vom vertraglich vereinbarten Gegenstand abweicht, oder das Entgelt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt wird, so sind dies Probleme des Vertragsrechts, die mit anderen Rechtsgebieten, bspw. dem Obligationenrecht oder Betreibungsrecht in Verbindung stehen. Oftmals hat man rasch die Gewissheit, dass etwas nicht stimmt. Die Frage stellt sich dann, wie man seinen Anspruch auch durchsetzen kann. Unsere Experten in diesem Gebiet stehen Ihnen daher mit grosser Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und hohem Einsatz zur Verfügung, um Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Der beste Weg ist, einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren, wo wir Ihren Fall im Detail erörtern, Ihnen offen kommunizieren, wie wir die Situation einschätzen und wir gegbeenenfalls weitere Schritte besprechen können. Unser Anwalt für Vertragsrecht ist für Sie da!

Wesentliche Begriffe im Vertragsrecht

Der Auftrag

Als Ausfluss der Vertragsfreiheit und Privatautonomie können innerhalb der gesetzlichen Schranken jede Formen von Verträgen abgeschlossen werden. Gerade bei Dienstleistungen spricht man regelmässig von einem Auftragsverhältnis. So sind bspw. auch Verträge zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten als Aufträge zu qualifizieren. Aus diesem Auftragsverhältnis können sich Forderungen auf Auszahlung des vereinbarten oder eines angemessenen Entgelts ergeben, welche man juristisch auch durchsetzen kann. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Der Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag hat typischerweise die Überlassung einer bestimmten Summe Geld für eine gewisse oder auch unbestimmte Dauer, mit oder ohne Zins zum Inhalt. Dieser kann selbstverständlich auch zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden und unterliegt darüber hinaus keiner Formpflicht. Er kann daher auch mündlich abgeschlossen werden, mit allen Risiken, die das mit sich bringen kann. Wir raten daher stets dazu, den Darlehensvertrag schriftlich zu vereinbaren, sodass über die wichtigen Punkte keine Diskussion besteht. Insbesondere sollten dabei die Höhe der Summe, die Auszahlungs- sowie die Rückzahlungsmodalitäten, sowie etwaige Fristen und Fälligkeiten vereinbart werden. Wir erstellen gerne für Sie einen entsprechenden Vertrag oder prüfen einen bereits bestehenden. 

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist wohl der bekannteste Vertrag, der uns auch am häufigsten, beinahe täglich, unterkommt. Im Kern handelt sich dabei um eine Vereinbarung, wobei sich der Verkäufer verpflichtet, eine bestimmte Sache, den Kaufgegenstand, an den Käufer zu übergeben. Dieser wiederum geht damit die Verpflichtung ein, einen Kaufpreis an den Verkäufer zu entrichten. Dieses gegenseitige Verhältnis wird auch als Synallagma, als Band, bezeichnet. Nun ist klar, dass bereits in diesem Grundfall, Kaufsache und Kaufpreis, allerhand Schwierigkeiten und Probleme auftreten können. Was passiert etwa, wenn die übergebene Sache mangelhaft ist? Wer muss für diesen Schaden aufkommen? Wenn die Kaufsache geliefert werden muss, stellt sich die Frage, welche Partei diese Kosten übernimmt. Zudem: Wie und unter welchen Umständen kann man einen einmal geschlossenen Vertrag entgegen der lateinischen Formel «pacta sunt servanda» (Verträge sind einzuhalten) wieder auflösen? Man sieht, im Kaufrecht gibt es eine Fülle an Fragen, die einer Klärung zugeführt werden müssen, und die oftmals im Grundvertrag nicht vereinbart worden sind. Wenn Sie ein Anliegen im Kaufrecht haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten, die Sie mit Erfahrung, Fachkenntnis und persönlichem Engagement unterstützen und beraten.

Vertragskündigung

Die Kündigung ist ein Vertrag, wo es nicht der Willensübereinstimmung beider Parteien bedarf. Es genügt aus vertragsrechtlicher Sicht, wenn eine Partei diese Kündigung will. Die Kündigung kann dabei sowohl bei Kauf-, als auch bei Miet-, Werk-, Auftrags-, oder Arbeitsverträgen als Mittel zur Auflösung eines Vertrages angewandt werden. Selbstverständlich unterliegt sie dann mitunter den einschlägigen gesetzlichen Schranken. Im Kern bleibt sie ein Vertrag, der auch mithilfe der vertragsrechtlichen Auslegungsmethoden geprüft und analysiert, sowie in bestimmten Fällen auch angefochten werden kann. Wenn Sie planen, ein Vertragsverhältnis zu kündigen, oder Ihnen ein Vertrag gekündigt worden ist, kontaktieren Sie am besten umgehend einen Anwalt, wenn Sie rechtliche Fragen haben oder dagegen vorgehen wollen. Im Regelfall ist hier entscheidend, möglichst rasch und umfassend, rechtlich beraten und unterstützt vorzugehen, um die eigenen Rechte zu wahren und auch durchsetzen zu können. Unsere Experten unterstützen, beraten und vertreten Sie dabei gerne.

Der Reisevertrag

Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen REin Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.echtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.

Der Rücktritt vom Vertrag

Das alte lateinische Prinzip lautet «pacta sunt servanda», Verträge sind einzuhalten. Wer also von dieser Regel eine Ausnahme machen möchte, benötigt dafür einen rechtlichen Grund. Dies kann sich aus einer Vielzahl aus sogenannten Wurzelmängeln im Vertrag, oder aber sogenannten Leistungsstörungen nach der Vertragserfüllung ergeben. Denkbar ist ein Rücktritt vom Vertrag beispielsweise dann, wenn der Mangel an der übergebenen Sache so gross ist, dass dieser nicht behoben werden und die Sache in dem Zustand nicht sinnvoll benützt werden kann. In diesen Fällen kann vom Vertrag zurückgetreten und das bereits bezahlte Entgelt zurückverlangt werden. Solche, im Prinzip sehr simpel klingenden, Fälle sind regelmässig ohne anwaltlichen Nachdruck nicht lösbar. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen, ganz gleich, ob es sich bloss um die Mahnung einer offenen Forderung handelt, oder es um die komplexe Analyse und Prüfung, sowie die Rückabwicklung eines grösseren Vertragswerkes geht.

Vertragsabschluss

Vielfach denkt man zunächst nicht an diesen Zeitpunkt. In Wahrheit ist die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Vertrag zustande gekommen ist von überragender Bedeutung in der Praxis. Im Prinzip braucht es zum Zustandekommen eines Vertrages lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass der eine ein Angebot macht, welches der andere annimmt. Was sich simpel anhört, ist es auch oft, aber jedoch weit nicht immer. Strittige Punkte können sowohl die Frage sein, ob ein Vertrag zustande kam, und wenn ja, wann, und dann, worüber. All diese Fragen können Gegenstand von Diskussionen sein, bei denen man sich am besten anwaltlich beraten lässt. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

FAQ’s zum schweizerischen Vertragsrecht

Wieso sollten die AGBs von einem Rechtsanwalt verfasst werden?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gewissermassen das Fundament der geschäftlichen Tätigkeit, auf der alle weiteren Verträge aufbauen. Sie dienen dazu, für alle Verträge bindende Regelungen aufzustellen, die somit nicht jedes Mal neu formuliert werden müssen und auch den Mitarbeitern eine gewisse Routine in der Handhabung von vertragsrechtlichen Diskussionen geben. Diese AGBs sind aber nur dann auch wirksam, wenn sie auf die auftretenden Probleme eine Lösung anbieten. Es nützt gar nichts, wenn sich zig Bestimmungen zu Fragen der Haftung bei Lieferungen finden, wenn alle Produkte im Geschäft selbst verkauft werden und sich diese Fragen selten bis nie stellen werden. Ein Rechtsanwalt sorgt bei der Erstellung der AGBs nicht nur dafür, dass die Formulierungen präzise, juristisch einwandfrei und unmissverständlich gestaltet sind, sondern achtet auch darauf, dass die Bereiche des Geschäftsbetriebs, die es zu regeln gilt, auch von den AGBs entsprechend gedeckt sind. Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits folgt daraus, dass die AGBs in der Regel nicht anfechtbar sind, weil juristisch sauber und korrekt gearbeitet worden ist. Andererseits finden sich auf die möglicherweise auftretenden Probleme Antworten in den AGBs, weil individuell und auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestellt Regelungen getroffen worden sind.

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