Anwalt deutsches Familienrecht / Scheidung Schweiz – Deutschland

Voraussichtliche Lesedauer: 19 Minuten

Ihr Deutscher Anwalt für Schweizer und Deutsches Recht

Suchen Sie einen Deutschen Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland, welcher Experte für das deutsche und schweizerische Scheidungs- und Familienrecht ist? Es gibt in der Schweiz sehr viele internationale Ehen, auch mit Bezug zu Deutschland. Möchte sich ein solches Paar scheiden lassen, stellen sich viele Fragen Brauchen Sie eine kompetente Rechtsberatung für eine internationale Scheidung im Bezug zu Schweiz Deutschland oder Deutschland Schweiz? Ihr Rechtsanwalt für alle Rechtsfragen zum Schweizer und Deutschen Recht rund um Trennung, Scheidung, Eheschutz, Sorgerecht und Unterhalt in Zürich unterstütz bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen Schweiz/Deutschland.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Wie aber kann ich bei der Scheidung Schweiz/Deutschland mit einem deutschem Anwalt Kosten sparen? Ist das deutsche oder schweizerische Gericht für meine Scheidung zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Gilt deutsches oder schweizerisches Scheidungsrecht? Wie unterscheidet sich das Scheidungsverfahren in der Schweiz von dem zu Deutschland? Benötige ich eine internationale Scheidungsanerkennung und wie hoch sind die Kosten einer Scheidung in der Schweiz bzw. in Deutschland?

Anwalt deutsches Familienrecht

Scheidungsverfahren in der Schweiz und Deutschland: Wie Sie bei einer Ehescheidung mit einem deutschen Anwalt die optimale Strategie finden!

Findet das Scheidungsverfahren in Deutschland oder der Schweiz statt? Sparen Sie bei der Scheidung mit einem deutschen Anwalt Kosten. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Advokatur für deutsches/schweizerisches Familienrecht.

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Scheidung Schweiz/Deutschland – Deutsche Anwältin und Expertin im Deutschen und Schweizer Familienrecht

Anwalt für deutsches Familienrecht:

Das internationale Familienrecht nimmt aufgrund grenzübergreifender, binationaler Ehen und der stetig zunehmenden Globalisierung und eines immer stärker vernetzten Europas an Bedeutung zu. Dabei stellen sich regelmässig bereits im Vorfeld der Übernahme eines Mandates umfangreiche Fragen im Bereich des internationalen Familienrechts, wie etwa welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist, vor welchem Gericht im Streitfall verhandelt werden muss, wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder die Ehegatten unterschiedliche Wohnsitze bzw. Aufenthaltsorte haben, oder die Ehe überhaupt im Ausland eingegangen wurde. Dabei kommt es nicht nur auf die nationalen Vorschriften eines einzelnen Staates an, sondern man muss insbesondere auch EU-Verordnungen und völkerrechtlichen Abkommen Beachtung schenken.

Anwalt deutsches Familienrecht
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Deutsches und schweizerisches Familienrecht aus einer Hand

Länderübergreifende Ehen, Scheidungen und Kindessachen

Als deutsche und schweizerische Rechtsanwältin, spezialisiert in Wirtschafts-, Gesellschafts-, Familien-, Erbrechts- sowie Arbeitsrechtsfragen bin ich Ihre Ansprechpartnerin bei allen Rechtsfragen, die schweizerische, deutsche oder grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.

Die Zahl der binational geschlossenen Ehen, gerade auch mit Bezug zu Deutschland, nimmt in der Schweiz stetig zu. Dabei stellen sich im Scheidungsfall viele Fragen, exemplarisch vor allem welche Gerichte zuständig sind und welches Scheidungsrecht denn überhaupt gilt.

Wenn eine Ehe scheitert, so ist das kein individuelles oder persönliches Scheitern, sondern lediglich die Erkenntnis, einen zu einem Zeitpunkt gefassten Plan zu verändern, bzw einen gemeinsam gefassten Plan nicht mehr gemeinsam leben zu wollen. In diesem Geiste ist daher zentral, selbstbewusst in die Zukunft zu blicken und mit und durch die Scheidung eine stabile Basis für die Zukunft zu erreichen. Um dies zu erreichen, ist eine fundierte und sachkundige Beratung unerlässlich.

Bei Ehen mit Auslandsbezug, insbesondere dann, wenn zwei Rechtsordnungen denkbar in Frage kommen, kann die gewählte Rechtsordnung ein entscheidender Vorteil sein, wenn es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geht. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine frühzeitige Beratung darüber, welche Optionen Ihnen offenstehen, für beide Ehegatten von Nutzen sein kann. Speziell in den regelmässig zentralen Fragen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, des zukünftigen Unterhalts und insbesondere die Höhe sollte eine stabile und nachhaltige Lösung gefunden werden.

Ehevertrag

Bei einem Ehevertrag ist stets genau zu prüfen, was tatsächlich geregelt ist und ob er Anwendung findet. Falls Sie bereits vor Eingehung der Ehe einen Ehevertrag wünschen, um sich abzusichern oder auch nur Klarheit für beide Ehegatten zu schaffen, sollten Sie sich dazu auch beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Scheidung Schweiz/Deutschland

Scheidung Schweiz/Deutschland: Deutscher Anwalt für deutsches/schweizerisches Familienrecht gibt spezifische Antworten auf Scheidungen Schweiz/Deutschland

Der klassische Fall, wonach die Ehegatten aus demselben Ort stammen, vielleicht sogar gemeinsam aufgewachsen sind, am selben Ort wohnen bleiben und nie irgendeinen geographischen Wechsel vornehmen, gehört vielfach der Vergangenheit an. Dies stellt heutzutage fast schon die Ausnahme zur Regel dar:

In Europa, gerade in Grenzregionen oder Ballungszentren liegt es an der Tagesordnung, dass sich Menschen aus unterschiedlichen Ländern begegnen, eine Gemeinschaft gründen, in ein drittes Land ziehen oder auch Wohn- und Arbeitsort nicht im gleichen Land liegen. Aus komplexen Konstellationen ergeben sich komplexe juristische Fragestellungen, insbesondere dann, wenn es um die Auflösung einer Ehe, die vermögensrechtliche Aufteilung oder um Sorgerechtsfragen geht.

Einvernehmliche Scheidung versus strittige Scheidung

Anwalt für deutsches Familienrecht: Sind sich beide Ehegatten über alle Punkte der Scheidung einig und sind an einer raschen Beendigung der Ehe interessiert, so kann das gesamte Verfahren innert vier Monaten abgewickelt werden. Man muss aber beachten, dass dies den absolut günstigsten Fall darstellt. Bei Uneinigkeit, Säumigkeit oder anderen Gründen kann sich diese Dauer um ein Vielfaches verlängern.

Bei einer strittigen Scheidung muss man in der Schweiz eine Trennungsfrist von zwei Jahren abwarten bevor die Ehescheidung eingereicht werden kann. Diese Scheidungsvariante ist teurer und nervenaufreibender.

Die Wahl der richtigen Strategie ist für den Erfolg entscheidend. Nur ein erfahrener Anwalt, welcher sich bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen und im Schweizer/Deutschen Familienrecht auskennt, kann eine binationale Scheidung .erfolgreich begleiten.

Nachstehend sollen einige der wesentlichsten und zentralsten Fragen am häufigen Beispiel einer Ehe, die einen Bezug zu Deutschland und der Schweiz aufweist, beantwortet werden.

Zuständigkeit bei grenzübergreifender Scheidung Schweiz/Deutschland

Können Gerichte mehrerer Länder in einem Fall Zuständigkeit besitzen?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Tatsächlich kann es sein, dass in einem Fall Gerichte aus mehreren Ländern eine Zuständigkeit beanspruchen. In so einem Fall kann es den Unterschied ausmachen, in welchem Land etwa eine Scheidung zuerst begehrt oder bei Gericht eingereicht wird. Man muss stets im Blick behalten, dass die Anwendbarkeit einer Rechtsordnung erhebliche Auswirkungen auf die Nebenfolgen einer Scheidung haben kann, wenn man etwa nur an die Höhe des Unterhalts denkt. Eine fachkundige Beratung ist daher gerade bei solch komplexen Fällen jedenfalls anzuraten.

Anwendbares Recht bei Ehescheidung Schweiz/Deutschland

Welches Recht kommt bei einer Scheidung zur Anwendung, wenn verschiedene Länder involviert sind?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Tatsächlich ist die zentrale Frage bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zunächst immer, welches Recht anwendbar ist. Da das internationale Familienrecht dramatisch an Bedeutung gewinnt, gibt es zahlreiche internationale Abkommen, die spezielle Fälle regeln. Zunächst sind der erste Anknüpfungspunkt aber immer das Internationale Privatrecht (IPRG), sowie das Internationale Verfahrensrecht (IVR), welche Verweisungsnormen enthalten und Kollisionen verhindern sollen. So kann zunächst also etwa geklärt werden, welches Recht für meinen Fall zuständig ist, und sollte es bei Uneinigkeit bis zu einem Gericht kommen, kann auch die Zuständigkeit über das IPRG und das IVR ermittelt werden.

Ein Beispiel: Für den gesamten Raum der EU findet die ROM 3 Verordnung in familienrechtlichen Belangen Anwendung. Sie geht, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten dem nationalen Recht vor. Wenn es etwa früher für die Ermittlung, welches nationale Recht in einem Fall Anwendung finden soll, primär auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten ankam, so ist heutzutage aufgrund der ROM 3 Verordnung der gewöhnliche Aufenthalt massgeblich für das anzuwendende Recht. Darüber hinaus hat diese neuere Rechtslage einen weiteren grossen Vorteil: Die Ehegatten können in einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch sogar noch während eines Scheidungsverfahrens gemeinsam eine Rechtswahl treffen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen für beide Eheleute von Vorteil sein. Prinzipiell gilt es bei grenzüberschreitenden Ehen auch auf bilaterale Abkommen zwischen diesen Staaten zu achten, da diese in einem oder mehreren Fällen dann überraschend zur Anwendung finden könnten.

Welches Recht ist bei einer Scheidung Schweiz/Deutschland anwendbar?

Anwalt für deutsches Familienrecht: In Deutschland gilt die Rom 3 Verordnung, welche Verweisungsnormen enthält und unabhängig davon Anwendung findet, ob die Ehegatten in Deutschland oder der Schweiz wohnhaft sind, noch, ob sie zum Beispiel auf das Nicht-EU-Ausland, wie etwa die Schweiz, verweist. Für die Eröffnung des Anwendungsbereiches ist ausreichend, wenn ein grenzüberschreitender Bezug existierst (Staatsbürgerschaft, Aufenthalt, nach deutschem Recht geheiratet…). Die Rom 3 Verordnung sieht primär die Möglichkeit der Rechtswahl der Ehegatten vor. Dies kann das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes genauso wie das Recht des Staates eines der beiden Ehegatten sein, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt. Die Rechtswahl kann jederzeit, spätestens bis zum Scheidungstermin (unter Anwesenheit von mindestens zwei Rechtsanwälten) getroffen werden.

Für den Fall, dass keine Rechtswahl getroffen wurde, gibt es ein vierstufiges Ermittlungsverfahren, wobei chronologisch vorgegangen wird: Primär gilt das Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt, sprich ihr gemeinsames zu Hause, zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts haben. Wenn zu diesem Zeitpunkt aber bereits ein Partner ausgezogen ist, so ist innerhalb eines Jahres nach Wegzug der letzte gemeinsame Aufenthalt massgeblich, in dem der andere Partner noch wohnt. Kann nach den ersten beiden Kriterien kein anwendbares Recht ermittelt werden, weil die Tatsachen dafür nicht gegeben sind, so kommt bei gleicher Staatsangehörigkeit jenes Recht zur Anwendung. Liegt schliesslich auch das nicht vor, so kommt das Recht des Landes zur Anwendung, in dem das angerufene Gericht seinen Sitz hat.

Welches Gericht ist bei einer Scheidung Schweiz/Deutschland zuständig?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Die Schweiz ist, anders als Deutschland, kein Mitglied der EU und daher sind die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen nicht anwendbar. Vielmehr ist in diesem Fall das FamFG, das Gesetz über das Verfahren in Familienangelegenheiten und der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig. Es kommt für die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts darauf an, ob es ein in der Person oder des Aufenthaltsortes gelegenen Zurechnungsmoment zu Deutschland gibt. Ein deutsches Gericht ist zuständig, wenn zumindest einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist (oder bei der Eheschliessung war), oder der gewöhnliche Aufenthalt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, während der Ehe in Deutschland gelegen hat. Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich primär nach dem Wohnort der Ehegatten. Gibt es keinen solchen Wohnort in Deutschland, ist die Klage beim Amtsgericht Berlin Schöneberg einzureichen.

Scheidungsanerkennung Schweiz/Deutschland

Gilt eine Scheidung in der Schweiz automatisch auch in anderen Ländern?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Die Scheidungsanerkennung entfaltet ihre Relevanz bei allen Scheidungen, die im Nicht- EU-Ausland erfolgt sind. Eine Scheidung in Österreich muss also in den Niederlanden nicht extra anerkannt werden. Lässt sich hingegen ein Paar in der Schweiz scheiden, so gilt diese Scheidung nicht automatisch auch im EU-Ausland und muss daher separat anerkannt werden. Die Anerkennung der Scheidung spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der ledige Name wieder geführt werden, oder eine neue Ehe eingegangen werden soll.

Vermögensaufteilung bei Scheidung Schweiz/Deutschland

Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer grenzüberschreitenden Scheidung Schweiz / Deutschland?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Der Ausgangspunkt ist, welches nationale Recht für das Güterrecht einschlägig ist. Die Antwort darauf kann sich zum Beispiel aus dem Ehevertrag, dem gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthaltsort, der Belegenheit einer unbeweglichen Sache (das Zinshaus in Spanien), dem nächsten Bezug zu einem Staat, einem bilateralen Abkommen oder auch der Staatsangehörigkeit ergeben. Man muss dabei beachten, dass in Ermangelung einer individuellen Regelung, auf verschiedene Vermögensgegenstände (Haus, Aktiendepot, Mietwohnungen, Kontoeinlagen) unter Umständen auch verschiedene Rechtsordnung Anwendung finden können. Neben der materiellen Zuständigkeit ist auch die formelle Zuständigkeit von grosser Bedeutung. Diese ergibt sich zunächst auch aus dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten, und erst sekundär aus anderen Zurechnungsmomenten (zB. Staatsangehörigkeit), die zur Anwendung des Rechts eines Staates führen können.

Welche Folgen hat eine Scheidung auf Pensionskassenguthaben in Deutschland oder der Schweiz?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Prinzipiell gilt, dass Gerichte nur dort etwa eine Teilung von Ansprüchen aus einer Pensionskasse anweisen können, wo sie zuständig sind. Ein Schweizer Gericht etwa kann nur in der Schweiz, ein deutsches Gericht kann nur in Deutschland in so einer Sache tätig werden. Allerdings kann, wenn eine Ehe bspw vor einem deutschen Gericht geschieden wurde, in der Schweiz ein Antrag auf Ergänzung des Scheidungsurteils gestellt werden. Dieser Weg steht in die andere Richtung genauso offen, wenn man in Deutschland, mangels einer Vereinbarung in der Schweiz, einen Antrag auf Versorgungsausgleich stellen möchte.

Kosten Scheidung Schweiz/Deutschland

Eine genaue Prognose lässt sich hier nur schwer abschätzen, da es massgeblich darauf ankommt, wie rasch und unproblematisch zu einer Einigung gefunden werden kann. Je mehr Aufwand den Anwältinnen entsteht, je mehr strittige Punkte es gibt, desto teurer kann die Scheidung werden. Regelmässig treffen der Mandant/die Mandatin und der Anwalt/die Anwältin eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, wobei sich dieser Stundensatz zwischen 300-1000 Franken bewegt. Der Streitwert der Scheidung spielt dabei keine direkte Rolle, fliesst aber in die Gesamtbetrachtung natürlich mit ein. Prinzipiell kann man auch ausländische Anwälte, deren Stundensatz mitunter geringer sein mag, mit der Durchsetzung einer Scheidung in der Schweiz beauftragen. Die Gerichtskosten, welche je nach Kanton stark in der Höhe variieren, sollten sich im Rahmen von etwa 1000 bis 5000 Franken bewegen, wobei es auch hier auf den Aufwand ankommt.

Kindesrecht bei Scheidung Schweiz/Deutschland

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern aus der Schweiz nach Deutschland ziehe?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Haben beide Ehegatten das Sorgerecht für ihre Kinder, so bestimmen auch beide über den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Gemäss Art 301 a ZGB ist daher bei einem einseitigen Wegzug die Zustimmung des anderen Elternteils, die Entscheidung eines Gerichts oder der Kindesschutzbehörde zwingende Voraussetzung für eine rechtmässige Änderung des Wohnortes. B) Wie wird überhaupt die elterliche Sorge für die Kinder bei einer grenzüberschreitenden Scheidung bestimmt? Es gilt, dass internationale Übereinkommen (hier etwa das Haager Kinderschutzübereinkommen KSÜ oder die EU-Ehe-VO) dem nationalen internationalen Privatrecht vorgehen. Diese Abkommen sind daher entscheidend und der Anknüpfungspunkt für die entsprechenden Folgen. Für die Bestimmung des Sorgerechts ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Kinder massgeblich. Wechselt das Kind seinen Wohnsitz, so bleibt die elterliche Sorge nach dem Recht des Landes, in dem der ursprüngliche gewöhnliche Aufenthalt bestand, nach dem KSÜ bestehen.
Ein Beispiel: Lebte das Kind bei unverheirateten Eltern in einem Land, in dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beiden Eltern das Sorgerecht zusteht, so behalten diese ihr Sorgerecht auch in einem anderen Land unverändert, sofern keine widersprechenden oder anderslautenden Erklärungen vorliegen.

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern aus der Schweiz nach Deutschland ziehe?

Anwalt für deutsches Familienrecht: Haben beide Ehegatten das Sorgerecht für ihre Kinder, so bestimmen auch beide über den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Gemäss Art 301 a ZGB ist daher bei einem einseitigen Wegzug die Zustimmung des anderen Elternteils, die Entscheidung eines Gerichts oder der Kindesschutzbehörde zwingende Voraussetzung für eine rechtmässige Änderung des Wohnortes. B) Wie wird überhaupt die elterliche Sorge für die Kinder bei einer grenzüberschreitenden Scheidung bestimmt? Es gilt, dass internationale Übereinkommen (hier etwa das Haager Kinderschutzübereinkommen KSÜ oder die EU-Ehe-VO) dem nationalen internationalen Privatrecht vorgehen. Diese Abkommen sind daher entscheidend und der Anknüpfungspunkt für die entsprechenden Folgen. Für die Bestimmung des Sorgerechts ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Kinder massgeblich. Wechselt das Kind seinen Wohnsitz, so bleibt die elterliche Sorge nach dem Recht des Landes, in dem der ursprüngliche gewöhnliche Aufenthalt bestand, nach dem KSÜ bestehen.
Ein Beispiel: Lebte das Kind bei unverheirateten Eltern in einem Land, in dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beiden Eltern das Sorgerecht zusteht, so behalten diese ihr Sorgerecht auch in einem anderen Land unverändert, sofern keine widersprechenden oder anderslautenden Erklärungen vorliegen.

Unterhalt bei internationaler Scheidung Schweiz/Deutschland

Welchen Unterhaltsanspruch kann man geltend machen, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Staaten ansässig sind?

Seit einigen Jahren gibt es für diesen Fall zwei zentrale Regelungen: Das Haager Protokoll (2007) und die EU-Unterhalts-VO (2011). Das Haager Protokoll gibt dabei darüber Auskunft, welches innerstaatliche Recht für die Berechnung und Höhe des Unterhaltsanspruches zur Anwendung kommt. Die EU-Unterhalts-VO hingegen enthält Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte. In diesem Fall gilt, was in anderen Fällen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten häufig normiert ist: Diese Abkommen, Verordnungen oder Gesetze lassen eine Rechtswahl der beteiligten Personen zu. So kann also bereits vorab klar abgemacht werden, welches Recht und welcher Gerichtsstand für Streitigkeiten gelten sollen.

Scheidungsverfahren und Dauer einer grenzüberschreitenden Scheidung Schweiz/Deutschland

Welche Unterschiede im Scheidungsverfahren Deutschland/Schweiz gibt es?

Für ein Verfahren ist nicht bloss entscheidend, welches Recht die Grundlage für etwaige Ansprüche oder Forderungen bildet, sondern massgeblich auch, wo und wie man diese durchsetzen kann. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen Deutschland und der Schweiz gravierende Unterschiede im Verfahrensrecht gibt. In der Schweiz muss eine Scheidung zwingend am Wohnort eines der Ehegatten eingebracht werden. Jenes Gericht bleibt für die gesamte Dauer dieses Verfahren zuständig, selbst wenn sich in der Zwischenzeit der Wohnsitz verlagern sollte. Der Zeitpunkt der Einbringung der Klageanhebung spielt in der Praxis vor allem als Stichtag für die spätere Güteraufteilung eine wesentliche Rolle: Alles, was bis zu diesem Stichtag an Vermögen existiert, ist Gegenstand der vermögensrechtlichen Aufteilung im Scheidungsverfahren. Von diesem Stichtag kann nur abgewichen werden, wenn sich die Ehegatten auf einen anderen Tag einigen. Anders als in Deutschland kann eine Scheidung in der Schweiz bei Einvernehmen sofort geschieden werden, wenn beide Ehegatten eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bei Gericht einreichen. Das Gericht prüft in der Folge lediglich, ob das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf dem freien Willen beruhen und nach reiflicher Überlegung erfolgt sind (Art 111 ZGB). In dieser Vereinbarung sollten insbesondere Fragen des Sorgerechts, der Vermögensaufteilung, und etwaige Unterhaltszahlungen geklärt werden.

Wenn sich beide Ehegatten, die die Scheidung begehren, über wesentliche Punkte nicht einig werden (können), so können sie gemäss Art 112 ZGB das Gericht ersuchen, diese Punkte durch ein Urteil zu klären. Für den Fall, dass keine einverständliche Scheidung begehrt wird, sondern bloss ein Partner die Scheidung möchte, gibt es ausnahmsweise doch noch die Möglichkeit, sich nach Art 111 ZGB sofort scheiden lassen zu können: Entweder stimmt der andere Partner dieser Klage eindeutig zu, oder er erhebt wiederum selbst in eigenem Namen die Scheidungsklage (sogenannte Widerklage). In diesem Fall besteht Einigkeit über die Auflösung der Ehe und diese kann sofort aufgelöst werden. Führt auch dieser Schritt nicht dazu, dass Einigkeit herrscht, so ist eine Scheidung erst nach einer Trennungszeit von zwei Jahren möglich. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem sie entweder ein Partner behauptet und beweist, oder das Gericht diesen Zeitpunkt feststellt.

Was muss ich bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt bei der Beratung beachten?

Sachverhalte, die mehr als ein Land betreffen, sind regelmässig sehr komplex und erfordern Sachkenntnis in allen den Fall betreffenden Rechtsordnungen. Gerade bei Fällen, die zum Beispiel das Recht Deutschlands und der Schweiz zum Gegenstand haben (könnten), empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, der in beiden Ländern entweder zugelassen ist, oder Erfahrung mitbringt. Dies erleichtert für Sie den gesamten Prozess, da sie nur einen Anwalt beauftragen müssen.

Ihr Anwalt für das Deutsche/Schweizer Familienrecht

Ein Anwalt für Familienrecht ist für die folgenden familienrechtlichen Thematiken heranzuziehen: Trennung, Scheidung, Eheschutz, Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, Obhut, Testament, Erbvertrag, Willensvollstreckung oder Erbschaftsanfechtung aus.

Anwalt Scheidung Schweiz Deutschland
Anwalt für Familienrecht ist Experte bei Scheidung Schweiz / Deutschland

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Als Anwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit folgenden Beratungsleistungen bei Fällen mit Auslandsbezug zur Verfügung:

  • Ermittlung des massgeblichen Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit
  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bereich des Familienrechts (Unterhalt, Obsorge, etc.)
  • Vertretung vor Schweizer und deutschen Gerichten

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Anwalt Werkvertragsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Werkvertragsrecht?

Der Werkvertrag ist im sogenannten Obligationenrecht (OR) in Art. 363 normiert. Klassischerweise beschreibt man den Werkvertrag als ein Rechtsgeschäft zwischen dem Werkbesteller und dem Werkunternehmer, wobei der Werkunternehmer zur Herstellung eines Werkes (Errichtung eines Hauses, Herstellung eines Tisches, …), und der Werkbesteller zur Bezahlung des vereinbarten oder angemessenen Entgelts verpflichtet ist. Oftmals kann aber die Abgrenzung oder Definition, was denn ein Kauf-, und was ein Werkvertrag ist, gar nicht so trivial sein. Diese Unterscheidung hat aber eine grosse Bedeutung, da ganz unterschiedliche Rechtsfolgen daran geknüpft sind. Typischerweise ist ein Anhaltspunkt, ob es sich um einen Werk- oder Kaufvertrag handelt, ob die entsprechende Leistung erst für den Käufer individuell hergestellt wurde. Ist das der Fall, ist in der Regel von einem Werkvertrag auszugehen. Der Kauf einer Hose von der Stange in einem Geschäft ist klassischerweise ein Kaufvertrag. Wenn Sie vor einer Zweifelsfrage stehen, oder Probleme sich ankündigen, dann kontaktieren Sie rasch einen Anwalt, um bereits frühzeitig mit der Problemlösung anzufangen. Je früher man aktiv das Problemmanagement in Angriff nimmt, desto geringer sind meist die negativen Folgen. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht ist für Sie da!

Das gilt nicht nur, aber auch für die Formulierung von Werkverträgen, die gerade bei grösseren und komplexen Geschäften von Bedeutung ist. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht unterstützt Sie dabei gerne, weist auf die wichtigen Punkte hin und erstellt für Sie individuell angepasst einen Vertrag.

Fragen zu Kauf- und Werkvertragen (inkl. Werklieferung)

Der geradezu klassische Fall im unternehmerischen Vertragsrecht ist die nicht vertragsgemässe Erfüllung. Dabei kann es sich um die falsche Sache, einen verspäteten Zeitpunkt oder die Verwendung des falschen Materials handeln. Ganz gleich, weshalb der Vertrag nicht ordnungsgemäss erfüllt wurde, in aller Regel stehen Ihnen rechtliche Instrumente offen, um diesen Nachteil auf Ihrer Seite auszugleichen. Unser Rat ist, stets umgehend einen Anwalt zu kontaktieren, da dieser einen über die rechtliche Lage bzgl. Chancen und vor allem Fristen und Beweislasten aufklären kann. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall. Wir beraten Sie aber auch gerne bei der Vertragsgestaltung, um zukünftigen, vergleichbaren Problemen vorzubeugen.

Welche Pflichten hat der Werkunternehmer?

Der Werkvertrag kann, so wie die meisten anderen Verträge auch, grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Das hat zur Folge, dass auch mündliche Abreden als Werkvertrag qualifiziert werden können. Es liegt auf der Hand, dass gerade dann Schwierigkeiten auftreten können. Die Grundannahme im Werkvertragsrecht ist, dass der Werkunternehmer persönlich und unter Verwendung der für die Herstellung geeigneten Mittel das Werk erstellt. Wenn der Unternehmer den Stoff, also bspw. das Holz für einen Tisch, bereitstellt, so haftet er für die Qualität und den einwandfreien Zustand, und muss darüber hinaus Probleme, die während der Herstellung auftreten, dem Werkbesteller umgehend anzeigen.

Unterlässt man diese Informationsobliegenheit, so haftet man für die weiter aus diesem Problem entstandenen Schäden. Es ist natürlich, dass nicht immer alles nach Plan läuft und manchmal Probleme auftreten können. Wenn Sie in so einer Situation sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Anwalt für Werkvertragsrecht hilft Ihnen gerne weiter!

Anwalt Werkvertragsrecht
Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Welche Rechte und Pflichten hat der Werkbesteller?

Die zentrale Verpflichtung des Werkbestellers besteht darin, die vereinbarte Summe Geld für die Herstellung des Werkes zu bezahlen, und wenn nichts vereinbart wurde, ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Nun ist dies bei ordnungsgemässer Erfüllung des Werkes völlig unproblematisch. Haben Sie einen handgefertigten Tisch bei einem Schreiner in Auftrag gegeben, und liefert er wie vereinbart, so ist völlig klar, dass der Schreiner Anspruch auf Bezahlung hat. Wenn aber bspw. ein kleiner Mangel vorliegt, weil etwa das verwendete Öl nicht exakt dem des vertraglich vereinbarten entspricht, so stellt sich die Frage, ob dennoch das volle Entgelt zu bezahlen ist, oder ob gar ein Anspruch auf gewährleistungsrechtliche Verbesserung besteht.

In diesen Fragen ist es immer sinnvoll, wenn es nicht um absolute Kleinbeträge geht, einen Anwalt für Werkvertragsrecht zu kontaktieren, um hier von Anfang an richtig zu handeln und keine Ansprüche zu verlieren. Im Detail stellen sich meist knifflige Fragen, welche mit Sachverstand und Erfahrung beurteilt werden müssen.

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Werkvertragsrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Werkvertragsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch als Anwalt für Werkvertragsrecht kann Ihnen Frau Wittibschlager weiterhelfen.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Bei vertragsrechtlichen Fragen kann man sich an einen unserer Experten wenden.

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Anwalt Mietrecht

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Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht? Haben Sie eine Frage zu den Rechten oder Pflichten von Vermieter oder Mieter, zur  Kündigung, Erstreckung oder zum Mietvertrag? Unser Anwalt für Mietrecht ist für Sie da! Ich biete Beratung von Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigentümern sowie Mieterinnen und Mieter in allen Fragen.

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Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Anwalt Mietrecht unterstützt

Das Mietrecht ist ein sehr heikles Rechtsgebiet, weil es auf der einen Seite um die wichtigen Interessen des Mieters geht, der auf die Wohnung mitunter angewiesen ist, darin wohnt und ein grosses Interesse an der Gültigkeit und dem Fortbestand des Mietverhältnisses hat. Umgekehrt hat auch der Vermieter schützenswerte Interessen, etwa weil der Mieter die Miete nicht (regelmässig) zahlt, oder sonst mit der Wohnung nicht einer gewöhnlich anzunehmenden Sorgfalt umgeht. Unser Anwalt für Mietrecht berät und unterstützt und berät Sie daher bei Fragen der Kündigung, bei der Gestaltung von Miet- oder Pachtverträgen, und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Anwalt Mietrecht
Ihr Anwalt für Mietrecht als kompetenter Ansprechpartner für Mieter und Vermieter.

Ihr Anwalt für Mietrecht bietet umfassende Mietsrechtsberatung an

Ein Mieter hat Pflichten. Wer eine Wohnung mietet, hat klarerweise die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und meist monatlich den geschuldeten Mietzins an den Vermieter zu entrichten. Man spricht auch von den Pflichten des Mieters. Wo jemanden Pflichten treffen, so existieren typischerweise auch Rechte. Ist etwas an der Substanz oder an einem festinstallierten Gerät, wie etwa das WC, die Küche und dergleichen, nicht in Ordnung, so ist häufig der Vermieter verpflichtet, für die ordnungsgemässe Wiederherstellung zu sorgen. Es liegt auf der Hand, dass es hier zu Auseinandersetzungen kommen kann. In Zweifelsfragen ist es daher sehr empfehlenswert, den Rat eines Anwaltes einzuholen, um über die rechtliche Lage im Klaren zu sein und gegebenenfalls notwendige Schritte ergreifen zu können. Das gilt natürlich auch für jedwede Art der Kündigung, gegen die man sich in vielen Fällen auch erfolgreich zur Wehr setzen kann. Unser Anwalt für Mietrecht setzt Ihre Interessen durch.

Beratung für Vermieter

Wer eine Wohnung vermietet, hat einerseits im Verhältnis zum Mieter einige Dinge zu beachten, ist aber als Eigentümer auch verpflichtet, sich um das Mietobjekt selbst ordnungsgemäss zu kümmern. Wenn Probleme auftauchen, ist der Vermieter häufig Adressat, doch nicht immer zu Recht. Jedenfalls aber hat der Vermieter einige Rechte, die er geltend machen kann. Klassischerweise geht es um die Kündigung des Mieters aufgrund nicht bezahlter Mietzinse. Es kann aber auch noch andere Gründe geben, wenn man bspw. an die nicht zweckmässige Nutzung eines Pachtobjektes denkt, die eine Kündigung rechtfertigen können. Aus der Praxis wissen wir, dass eine frühzeitige Beratung grössere Probleme oftmals verhindern kann, weil man von Anbeginn richtig an die Sachlage herangeht und sodann die Chance wesentlich höher ist, dass in Ihrem Sinne entschieden wird. Sollte eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen gegebenenfalls selbstverständlich auch in Verfahren vor Gericht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Anwalt für Mietrecht in Zürich. Unser Anwalt für Mietrecht kann Sie unterstützten.

Wichtige Themen aus dem Schweizer Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter darf dem Mieter kündigen, wenn er Eigenbedarf an diesem Wohnobjekt geltend macht. Das bedeutet, dass er, seine Familie oder andere Angehörige diese Wohnung/Liegenschaft nutzen werden. Es liegt auf der Hand, dass dies auch als Vorwand dienen kann, um jemanden, der andernfalls nicht aus der Wohnung zu bekommen wäre, loszuwerden. Es gibt durchaus Möglichkeiten, ein solches Vorgehen zu überprüfen und sich gegebenenfalls auch dagegen zur Wehr setzen zu können. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt und berät Sie dabei gerne!

Die Erstreckung des Mietverhältnisses

Die Erstreckung kommt dann zum Tragen, wenn der Verlust des Wohnobjektes in einem Zeitpunkt nach der Kündigung den Mieter unangemessen hart trifft, etwa weil er sich in einer prekären finanziellen oder familiären Lage befindet. Dabei werden die Interessen des Mieters und jene des Vermieters gegeneinander abgewogen. Der Zweck dahinter liegt in der Tatsache, dass durch diese Erstreckung dem Mieter Zeit gegeben werden soll, wieder in geordnete Verhältnisse zu gelangen.

Die mietrechtliche Kündigung

Im Mietrecht steht es dem Vermieter innerhalb der gesetzlichen Schranken frei, eine Kündigung auszusprechen. Dabei gilt es einige Punkte, insbesondere Fristen und Formvorschriften einzuhalten. Ebenso stellen sich bei einem Mieter Fragen, wenn er eine Kündigung erhält, die mitunter ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein mag. In beiden Fällen stehen wir Ihnen als erfahrene Mietrechts- und Vertragsrechtsexperten zur Verfügung und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Mängel an dem Mietobjekt

Grundsätzlich hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt in einem einwandfreien, jedenfalls vertragsgetreuen Zustand ist und bleibt, respektive nach einem Schaden wiederhergestellt wird. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, Mängel dem Vermieter anzuzeigen, da dieser sich für gewöhnlich nicht im Mietobjekt befindet. Unterlässt es der Mieter, Mängel anzuzeigen, so kann er unter Umständen für Folgeschäden, die aus der Nichtbehebung des Mangels entstanden sind, haftbar gemacht werden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein undichtes Fenster, welches nicht repariert wird und das eindringende Wasser sodann den Putz und die Farbe von der Wand ablöst. Wird der Vermieter hingegen ordnungsgemäss von einem Mangel unterrichtet und wird in der Folge nicht tätig, so kann wiederum der Mieter verlangen, dass die Miete herabgesetzt wird. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen im Mietrecht als Vermieter, als auch als Mieter.

Wie hoch darf eine Mietkaution sein?

Die Mietkaution ist gesetzlich verankert, um dem Vermieter eine gewisse Sicherheit für möglicherweise ausfallende oder ausstehende Mietzinserträge in der Zukunft einzuräumen. Daneben kann so eine Mietkaution auch dazu dienen, nach Beendigung des Mietverhältnisses, wo der Mieter das Mietobjekt in einem angemessenen und vertragstreuen Zustand übergeben muss, allfällige Reparaturen oder Schadensbehebungen vorzunehmen. Die Höhe der Kaution kann vom Vermieter bestimmt werden und wird Vertragsbestandteil. Das Gesetz hat bei Mietverträgen, wo der Mieter eine Privatperson ist, allerdings eine Obergrenze von drei Monatsmieten eingezogen, die als Kaution verlangt werden dürfen. Da das Mietkautionsdepot lediglich als Sicherheit für den Vermieter dient, ist dies nach Beendigung des Mietverhältnisses verzinst zurückzuerstatten, wenn kein Grund vorliegt, es zurückzubehalten.

Kann man eine Mietminderung verlangen?

Ja, dies ist möglich. Dafür braucht es aber einen Grund, der regelmässig darin liegt, dass etwa die Miet- oder Pachtsache einen gröberen Mangel aufweist, der die Nutzung derart beeinträchtigt, dass eine Mietzinsreduktion verhältnismässig und angemessen scheint. Die Höhe einer angemessenen Mietzinsreduktion kann nicht pauschal festgesetzt werden. Es hängt vielmehr von den konkreten und individuellen Umständen ab, in welcher Höhe eine Mietzinsreduktion verhältnismässig ist. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht berät Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, eine Mietzinsreduktion in angemessener Höhe zu erwirken.

Welche Regelungen sollten in einem Mietvertrag enthalten sein?

Grundsätzlich werden in einem Mietvertrag das Mietobjekt benannt, Vermieter und Mieter genannt, der Mietzins, die Nebenkosten, allenfalls Kündigungsfristen und dergleichen mehr festgehalten. Zudem ist es durchaus gebräuchlich, dass darüber hinaus weitere Klauseln verankert werden, wie etwa eine Mindest- oder eine Maximaldauer des Mietverhältnisses. Vielfach kommt es vor, dass auch juristisch unhaltbare Klauseln in einen Mietvertrag aufgenommen werden, die keiner rechtlichen Überprüfung standhalten und nichtig sind. Damit solche Klauseln erst gar nicht in den Vertrag mitaufgenommen werden, und man sich mitunter fälschlicherweise an diese gebunden fühlt, sollte man einen Mietvertrag stets vorab von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies verursacht meist keinen grossen Aufwand und gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit, worauf Sie sich einlassen und wofür Sie sich verpflichten.

Wer muss die Kosten für Umbauten und Renovierungsarbeiten bezahlen?

Prinzipiell obliegt es dem Vermieter, für eine ordnungsgemässe Instandhaltung und die Durchführung aller notwendigen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten zu sorgen. Davon ausgenommen sind kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von etwa CHF 150, die in der Regel der Mieter zu übernehmen und verantworten hat. Eine häufig auftretende Frage ist, was gilt, wenn der Vermieter Umbauten vornehmen lässt, während der Mieter das Mietobjekt ordnungsgemäss nutzt. Dies ist grundsätzlich erlaubt und der Mieter hat sich dies bis zu einem gewissen Grad auch gefallen zu lassen. Allerdings kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht, wenn der Umbau mit dauerhaften Lärmbelästigungen, Unannehmlichkeiten und dergleichen mehr verbunden und geeignet ist, die Nutzung des Mietobjekts in nicht bloss geringfügiger Art und Weise einzuschränken. Unser Anwalt für Mietrecht berät Sie dabei gerne bei Ihrem konkreten Fall.

FAQ zum Mietrecht

Wie gehe ich vor, wenn mir die Wohnung gekündigt wurde?

Es steht dem Vermieter frei, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Schranken und der vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu kündigen. Ob im Einzelfall alle Vorgaben, insbesondere Fristen eingehalten wurden, bedarf einer sorgfältigen Überprüfung des konkreten Falles. Wer behauptet, dass eine Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, hat 30 Tage ab Zustellung der Kündigung Zeit, eine Begründung zu verlangen. Zudem eröffnet Art. 271a OR die Möglichkeit, ebenfalls innert 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung die Missbräuchlichkeit der Kündigung geltend zu machen, d.h. diese anzufechten oder aber auch eine Erstreckung aus wichtigem Grund zu begehren. Man sieht, dass die Fristen sehr kurz gehalten sind, weshalb man umgehend tätig werden sollte, wenn man sich gegen eine Kündigung eines Mietvertrages wehren möchte.

Wann kommt eine Mietzinsreduktion in Betracht?

Die Voraussetzung einer Mietzinsreduktion ist stets, dass am Objekt ein Mangel behaftet ist, der vom Vermieter pflichtwidrig nicht behoben wurde und die Nutzung des Objektes nicht bloss geringfügig beeinträchtigt. Mittlegrosse bis schwere Mängel sind daher vom Vermieter zu beheben, andernfalls gemäss Art. 259 OR Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegen kann. Der Anspruch an sich ist das eine, die Höhe des Anspruchs hingegen das andere. Wer eigenmächtig auf den Vermieter mit dem Begehr einer Mietzinsreduktion herantritt und sich in der Höhe deutlich vergreift, riskiert, dass der Vermieter einen Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses in die Hände gespielt bekommt. Es sind daher zwei Dinge anzuraten: Jedenfalls sollte eine Reduktion des Mietzinses stets bei der zuständigen Schlichtungsbehörde beantragt werden, und andererseits sollte man in solchen Fällen stets eine anwaltliche Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Letzteres sichert Ihnen das stets rechtskonforme Handeln unter gleichzeitiger Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.

Welche Bedeutung hat eine Hausordnung?

In vielen Liegenschaften mit mehreren Wohnungen sind beim Hauseingang bestimmte Aushänge ersichtlich, die Aussagen über das Grillieren im Sommer oder die Verpflichtung zur Schliessung der Eingangstüre enthalten. Dies sind bloss Anordnungen, die per se noch nicht Teil einer rechtlich verbindlichen Hausordnung sind. Die Hausordnung wird vom Vermieter oder durch die Hausverwaltung in Vertretung erlassen und ist Bestandteil des Mietvertrages. Wenn eine Hausordnung geändert werden soll, so ist dies daher eine Vertragsänderung und als solche allen Mietern zur Kenntnis zu bringen. In der Hausordnung können prinzipiell Angelegenheiten wie Ruhezeiten, die Abfallentsorgung, Regelungen zur Nutzung eines gemeinschaftlichen Grills oder auch Höchstdauern vom Musizieren in der eigenen Wohnung festgelegt werden. Zudem darf eine Hausordnung auch festlegen, dass die Mieter im Herbst das Laub machen oder im Winter den Eingangsbereich vom Schnee befreien. Der Hausordnung sind allerdings insoweit Grenzen gesetzt, als dass sie natürlich nicht in das private Leben der Mieter eingreifen darf. So sind weder Kinderlärm noch das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Wichtig ist, dass ein Verstoss gegen die Hausordnung ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird ein Verstoss angemahnt und ändert sich in der Folge nichts an der zurecht beanstandeten Situation kann dies als Kündigungsgrund des Vermieters dienen.

Darf man einen Wohnung untervermieten?

Generell ist das gesetzlich möglich, wenngleich der Mieter eine Genehmigung des Vermieters vorab einholen muss, die er nur aus wichtigen Gründen verweigern kann. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag die Möglichkeit einer Untervermietung wirksam ausschliessen. Einer der häufigsten Streitpunkt bei der Untervermietung besteht darin, dass es Auffassungsunterschiede über Vereinbartes gibt, oder aber auch die Gründe für eine Verweigerung der anderen Partei nicht nachvollziehbar erscheinen und man sich dagegen zur Wehr setzen möchte. Daneben stellen sich oft Schwierigkeiten in Wohngemeinschaften, wenn Untermieter für Schäden verantwortlich sind, und der Mieter den an den Vermieter geleisteten Ersatz von diesen als Regress zurückverlangen möchte. Wenn Sie zu einem konkreten Fall eine Frage haben, wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an unseren Anwalt für Mietrecht.

Darf eine Untervermietung vertraglich ausgeschlossen werden?

Das Gesetz sieht grundsätzlich kein Verbot der Untermiete vor. Es gibt aber Gründe, aufgrund derer der Vermieter eine Untermiete untersagen kann. Die wichtigsten sind, dass der Mieter vom Untermieter eine höhere Miete verlangt und somit ein Geschäft damit erzielt, dass er selbst definitiv nicht mehr in der Wohnung wohnen will oder dass dem Vermieter sonstige Nachteile aus der Untermiete resultierend erwachsen. Zudem muss jeder Untermieter vom Mieter dem Vermieter vorab gemeldet werden, und hat Auskunft über die Vertragsbedingungen mit dem oder den Untermietern zu geben. Logische Konsequenz ist, dass der Mieter dem Vermieter für alle durch den oder die Untermieter verursachten Schäden haftet. Im heutzutage nicht unüblichen Fall von «WGs», wo häufig nur ein Bewohner als Mieter unterschrieben hat, sollten mit den anderen Personen Untermietverträge abgeschlossen werden, die zu den gleichen Bedingungen wie der eigentliche Mietvertrag Geltung haben sollen.

Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen und sich Zutritt verschaffen?

Während eines aufrechten Mietvertrages hat der Mieter das sogenannte Hausrecht an der Wohnung. Er verfügt grundsätzlich auch allein über sämtliche Schlüssel, die den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Behält sich der Vermieter einen Schlüssel, um bspw. in Notfällen die Wohnung betreten zu können, so hat er dies dem Mieter zur Kenntnis zu bringen. Sodann gilt, dass sich der Vermieter keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen darf, ohne davor das Einverständnis des Mieters eingeholt zu haben. In manchen Fällen hat der Mieter dem Vermieter allerdings Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dies betrifft insbesondere die in Art. 257h OR genannten Fälle von notwendigen Besichtigungen für den Unterhalt, die Weitervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft. Dabei ist jeder Besuch stets rechtzeitig anzumelden und unter Rücksichtnahme auf den Mieter durchzuführen. Besichtigungen um 5 Uhr am Morgen oder spät am Abend muss sich der Mieter nicht gefallen lassen.

Darf der Mietzins erhöht werden?

Ja. Der Mietzins darf erhöht werden, wenn dies den rechtlichen Vorgaben entsprechend schriftlich mitgeteilt und die Gründe dafür auch ordnungsgemäss dargelegt wurden. Eine Mietzinserhöhung darf allerdings nicht einfach so vorgenommen werden, sondern bedarf für ihre Gültigkeit eines sie rechtfertigenden Grundes. Ein solcher Grund kann bspw. darin bestehen, dass der neue Eigentümer einer Liegenschaft eine Anpassung vornimmt, oder sich aufgrund einer Aufwertung des Quartiers generell neue Richtwerte für Mietzinse ergeben. Daneben können auch steigende Betriebs- oder Unterhaltskosten, sowie eine Anhebung des Referenzzinssatzes klassischerweise berechtigte Gründe für eine Mietzinserhöhung sein. Der Mieter hat dabei ein Anfechtungsrecht, welches binnen 30 Tagen ab Mitteilung der Mietzinserhöhung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einzubringen ist. Unser Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie dabei, sowohl als Vermieter als auch als Mieter, und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Wann darf der Mietzins erhöht werden?

Die Änderung des Mietzinses ist grundsätzlich möglich. Sie stellt juristisch gesehen eine Änderungskündigung dar. Der Mietvertrag mit dem alten Mietzins wird durch einen geänderten Mietvertrag mit dem neuen Mietzins ersetzt. Daraus folgt, dass dies stets nur auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin erfolgen kann. Zudem gibt es nur bestimmte Gründe, aufgrund derer eine Mietzinserhöhung in Betracht kommt. Dies gilt bspw. bei der Erhöhung von Verwaltungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten, sowie bei der Anhebung des Referenzzinssatzes. Zudem darf auch ein neuer Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Schranken den Mietzins erhöhen. Diese Erhöhung muss auf einem amtlichen Formular zugestellt und ordnungsgemäss begründet werden. Manchmal kommt es zu sogenannten versteckten Mietzinserhöhungen, wenn bspw. die Nebenkosten sinken, aber nicht angepasst werden, oder Referenzzinssatz gefallen ist, und ebenso nicht berücksichtigt worden ist. In allen Fällen hat der Mieter 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung über die Mietzinserhöhung Zeit, diese bei der Schlichtungsbehörde anzufechten.

Wie werden die Nebenkosten abgerechnet?

Die Nebenkostenabrechnung ist wohl eines der Dauerbrennerthemen im Mietrecht. Diese definieren sich im Prinzip als Kosten gegenüber Dritten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstehen, und die er zur Weiterverrechnung an den Mieter berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Wasser und Abwasser, Heizkosten, Kosten für den Hauswart, Stromkosten etc. In der Schweiz ist es üblich, dass die Nebenkosten mittels monatlicher Akontozahlung im Voraus beglichen werden. Üblicherweise erfolgt jährlich eine Abrechnung, in der alle Posten genau aufgeführt sein müssen und sodann die Akontozahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Sind die tatsächlichen Kosten höher, so müssen die Mieter den Differenzbetrag nachzahlen. Im umgekehrten Fall liegt eine Gutschrift zugunsten der Mieter vor, die diese sich auszahlen lassen dürfen. Wichtig ist, dass nur solche Nebenkosten verrechnet werden dürfen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind. Sollen neue Posten mitverrechnet werden, so bedarf es einer Änderung des Mietvertrages und somit der Zustimmung des Mieters. Letztlich dürfen natürlich nicht alle im Zusammenhang mit der Liegenschaft anfallenden Kosten weiterverrechnet werden. Dies gilt insbesondere für Versicherungsprämien für die Liegenschaft an sich, sowie bspw. Steuern im Zusammenhang mit der Liegenschaft.

Was ist das Schlichtungsverfahren und die Mieterstreckung?

Das Schlichtungsverfahren ist dazu da, dass der Mieter eine Anlaufstelle hat, an die er sich bei Unstimmigkeiten oder der Bestreitung bspw. einer Kündigung wenden kann. Dieses Verfahren ist für den Mieter mit keinen Kosten verbunden und dient in erster Linie dazu, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Prinzipiell kann dieses Verfahren auch ohne Anwalt bestritten werden, wenngleich dies in aller Regel nicht zu empfehlen ist. Die Erstreckung kann bei Mietverhältnissen zur Anwendung kommen, wenn eine wirksame und gültige Kündigung ausgesprochen wurde, die den Mieter in einer unverhältnismässigen Härte trifft. Der Massstab ist dabei das Interesse des Vermieters, das durch die Erstreckung wesentlich schwächer beeinträchtigt sein muss als beim Mieter. Diese Erstreckung ist bei unbefristeten Mietverträgen innert 30 Tagen ab Zustellung der Kündigung und bei befristeten Mietverhältnissen bis 60 Tage vor Ablauf des Vertrags gemäss Art. 273 Abs. 2 & 3 OR anzumelden. Diese Erstreckung kann maximal vier Jahre bei privaten, und sechs Jahre bei geschäftlich genutzten Räumlichkeiten betragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Erstreckung im Zweifel sogar über dem Eigenbedarf des Vermieters stehen kann, wenn dies unter der Berücksichtigung der Gesamtumstände nach Interessensabwägung das Ergebnis ist.

Wer ist für Mängel und Schäden am Mietobjekt haftbar?

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass grössere und die Nutzung der Wohnung beeinträchtigende Schäden durch den Vermieter zu beheben sind. Dies gilt für Wasserschäden an der Decke, undichte Fenster, kaputte Heizungen und dergleichen mehr. Der Vermieter haftet aber auch dafür, wenn im Inserat beschriebene Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen. Dies gilt bspw. für eine Wohnung, die als absolut ruhig gelegen angepriesen wird, tatsächlich aber mitten in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Die Richtschnur, was die Wohnung salopp gesagt «können» muss bildet immer das, was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart worden war. So kann es für jemanden, der lichtempfindlich ist, von grosser Bedeutung sein, dass die gesamte Wohnung das ganze Jahr über im Schatten liegt. Ist dies nicht der Fall, obwohl der Vermieter dies zugesagt hat, liegt ein Mangel vor. Grundsätzlich kann man sich folgende Faustregel vor Augen halten: Kleine Mängel, die von einer Durchschnittsperson behoben werden können, sind Sache des Mieters. Mittlere Schäden, die ein wenig an Zeitaufwand, Material und handwerkliches Können benötigen, sind vom Vermieter zu tragen und können je nach Schweregrad auch dazu berechtigen, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Schwere Mängel sind Sache des Vermieters, machen das ordnungsgemässe Bewohnen der Wohnung im Regelfall aber schon unmöglich. Solche Schäden, die analog zu den mittleren Schäden und Mängeln behandelt werden, können zudem dazu berechtigen, die Wohnung fristlos zu kündigen.

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Wir heissen Sie gerne in unserer Advokatur im Herzen der Stadt Zürich willkommen.

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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Mietrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Mietrecht kann Sie Frau Wittibschlager unterstützen.

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Anwalt Schuldbetreibung und Konkursrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 9 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht?

Ihre Kanzlei für Betreibungen

Zum unternehmerischen Betrieb gehört es leider zum Alltag, dass Rechnungen nicht immer fristgerecht bezahlt werden. In manchen Fällen reicht es auch nicht aus, mehrfach Mahnungen zu verschicken, sodass oft auf die Betreibung zurückgegriffen werden muss. Dabei muss man einiges im Blick haben: Entscheidend sind nicht nur die Eingabe der Betreibung bei der richtigen Behörde, sondern auch die korrekte Berechnung der Forderungssumme und vor allem auch die Einhaltung der Fristen gemäss SchKG. Es kann also leicht passieren, dass man im Unternehmen selbst mit dem Management der Forderungseintreibung überfordert ist oder keine Ressourcen dafür binden möchte. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie gerne den gesamten Prozess, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zudem hat diese Variante den Vorteil, dass wir sogleich auch gerichtlich tätig werden können, sollte die Betreibung ergebnislos geblieben sein.

Anwalt Schuldbetreibung und Konkursrecht
Ihr Anwalt für Schuldbetreibung- und Konkursrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Das sogenannte SchKG, bereits seit 1889 in Kraft, enthält die wesentlichen Bestimmungen darüber, wie Forderungen durchgesetzt werden, und welche Folgen verhängt werden können. Solche Verfahren sind oft mühsam, da der Gläubiger mitunter aufgrund einer hohen ausstehenden Forderungssumme in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen kann. Wir agieren in Ihrem Interesse, bemühen uns um eine rasche, effiziente und erfolgreiche Abwicklung Ihres Falles. Vereinbaren Sie also möglichst früh einen Beratungstermin, sodass keine Fristen versäumt und die Angelegenheit möglichst rasch einer Lösung zugeführt werden kann. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht bei Rechtsfragen zu einer Betreibung oder Forderung.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Beratung von Ihrem Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das Betreibungsbegehren kommt dann zur Anwendung, wenn bspw. etwas vertraglich Vereinbartes rechtswidrig nicht eingehalten worden ist, bspw. die fristgerechte Zahlung. Das Verfahren nach dem SchKG ist von Fristen und formalen Vorgaben geprägt, die man unbedingt genau einhalten sollte, um den Anspruch nicht zu verlieren, oder plötzlich zu bemerken, dass die Frist für eine Fortführungsbetreibung schon verstrichen ist. Es ist daher gängige Praxis, dass Betreibungen durch erfahrene Rechtsanwälte durchgeführt werden. Wenn Sie jemandes Schuld bei Ihnen betreibungsrechtlich einfordern möchte, so ist es ratsam, möglichst vor Beginn des Verfahrens das Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu suchen, um die Rechtslage zu besprechen, den Anspruch genau zu prüfen und zu beziffern, und sodann das Verfahren ordnungsgemäss einzuleiten. Unser Anwalt für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht setzt Ihre Interessen durch!

Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Forderungsrealisierung

Bei Betreibungen ist wichtig, zwischen dem Verfahren gegen natürliche und juristische Personen zu trennen. In beiden Fällen kann der Gläubiger relativ rasch nach der Zustellung eines Zahlungsbefehls mittels Rechtsöffnung die Forderung versuchen einzutreiben. Dies gelingt nicht immer. Bei natürlichen Personen steht einem dann das Rechtsinstrument der Pfändung offen, während man bei juristischen Personen den Konkurs androhen und sodann ein Konkursbegehren geltend machen kann. Im Detail ist es wichtig, den Anspruch genau zu prüfen, exakt zu wissen, was man weshalb aufgrund welcher Norm oder vertraglichen Bestimmung zu fordern berechtigt ist. Daneben müssen alle formellen Vorschriften eingehalten werden, wenn man etwa nur an die Fristen denkt. Unsere Experten unterstützen und beraten Sie dabei gerne persönlich, individuell und offen. Wir sagen Ihnen, wie wir die Chancen sehen, welche Wege wir vorschlagen würden und gehen diesen Weg dann auch konsequent gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Glossar aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Der Zahlungsauftrag

Wer eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann zur Zahlung aufgefordert werden. Dies kann man auch als Mahnung verstehen. Die letztmalige Zahlungsaufforderung steht gewissermassen an der Schwelle zur dann einzuleitenden Betreibung des Schuldners.

Das Betreibungsbegehren

Wer einen Schuldner erfolglos angemahnt und letztmalig zur Zahlung aufgefordert hat, kann diesen nun über eine Behörde, das jeweils zuständige Betreibungsamt, betreiben. Wenn auch die Betreibung ohne Rechtsvorschlag erfolglos bleibt, kann ein Fortsetzungsbegehren gestellt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Detail bei Ihrem Anliegen.

Der Konkurs eines Unternehmens

Zum Alltag wirtschaftlichen Handelns gehört es, dass manche Unternehmen Konkurs anmelden müssen. Im Regelfall passiert das allerdings natürlich nicht zu einem Zeitpunkt, wo das Unternehmen keine ausstehenden Verbindlichkeiten hat. Dies kann bspw. ein Bankkredit sein, aber natürlich auch offene Rechnungen aus Lieferungen/Dienstleistungen und dergleichen, oder auch Anteile, die andere Personen an diesem Unternehmen halten. All diese (juristischen) Personen haben ein Interesse, möglichst viel vom zu verteilenden Vermögen des Unternehmens zu erhalten, also ihr Interesse zu befriedigen. Wer eine Forderung hat, sollte dies dem Konkursverwalter anzeigen, der dann darüber zu entscheiden hat, ob diese anerkannt wird und ob man seine Forderung auch erhält. Nun ist klar, dass vielleicht nicht alle Forderungen gleicher Natur sind, und man daher eine Art Reihenfolge vornehmen muss, nach derer die einzelnen Gläubiger befriedigt werden. Das nennt man juristisch Kollokation. Eine Kaufpreisforderung zum Beispiel mag weniger stark sein, als der Anspruch auf Herausgabe des Eigentums. Um im Einzelnen nun richtig vorgehen zu können, und möglichst viel der offenen Forderung zu lukrieren, sollte man sich an einen Experten im Konkursrecht wenden, der einen sachkundig und mit viel Erfahrung in diesem Bereich unterstützen kann.

FAQ’s zum Thema Forderungen

Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Forderungen?

In der heutigen Geschäftswelt ist es nicht allzu selten, dass vor allem Inkasso-Büros Mahnschreiben versenden, deren inhaltliche Berechtigung bestritten werden kann. Oftmals mag lediglich die inhaltliche Berechtigung vorliegen, jedoch die Mahnspesen oder Gebühren überzogen oder ohne substanzielle Berechtigung sein. In all diesen Fällen stehen Mittel und Wege offen, um sich gegen solche Forderungen als solches, oder jedenfalls in der Höhe zur Wehr zu setzen. Unsere Experten in der Kanzlei beraten und unterstützen Sie dabei gerne.

Was ist ein Rechtsöffnungstitel?

Im Betreibungsverfahren kommt es zunächst darauf an, ob man als Gläubiger über einen Titel verfügt. Der Titel ist der rechtliche Grund, etwas fordern zu dürfen. So kann bspw. eine Geldforderung bestehen, weil ein Vertrag besagt, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist, wenn der andere Vertragspartner dieses oder jenes liefert. Dieser Titel wird im Betreibungsverfahren auch Rechtsöffnungstitel genannt. Wenn der Schuldner der Betreibung widerspricht, also den Rechtsgrund etwa bestreitet, so nennt man das Rechtsvorschlag. Dieser Rechtsvorschlag bewirkt im Prinzip nichts anderes, als dass er ermöglicht, über Richtigkeit oder Nichtigkeit einer Forderung ein Gericht befinden zu lassen. Dieses Verfahren nennt sich sodann summarisches Rechtsöffnungsverfahren und dient dazu, den Rechtsvorschlag aus Sicht des Gläubigers abzulehnen. Wenn dieser Schritt erledigt ist, kann ein Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt eingebracht werden und das Verfahren wird fortgesetzt. In der Folge stehen einem dann noch die Optionen der Pfändung oder auch das Konkursverfahren offen.

Kann man zu Unrecht betrieben werden?

Ja, das ist möglich. Das Betreibungsamt prüft nicht im Detail, ob die angemeldete Forderung auch tatsächlich existiert. Der Schuldner hat bei Zustellung der Betreibung schliesslich auch die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Nun ist aber klar, dass Betreibungen auch Arbeit bedeuten und im Betreibungsregister aufscheinen. Wer also zu Unrecht von einem Betreibungsverfahren betroffen zu sein behauptet, sollte sich umgehend anwaltliche Hilfe und Unterstützung suchen, um möglichst effizient und rasch dem Verfahren entgegen wirken zu können.

Welche alternativen Verfahren zur Betreibung gibt es?

Die Betreibung stellt regelmässig ein sehr hartes Mittel der Forderungseintreibung dar und ist gerade bei langjährigen und an sich vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mitunter nicht das geeignete Mittel. Selbstverständlich kann man Forderungen auch abseits der behördlichen und gerichtlichen Verfahren eintreiben. Dies setzt voraus, dass sich der Schuldner und der Gläubiger auf einen Plan einigen, wie die Schuld getilgt werden soll. Es braucht dazu also den Konsens über die Richtigkeit und Höhe der Schuld. Regelmässig werden Ratenzahlungspläne vereinbart, die in manchen Fällen verzinst werden, sodass beiden Parteien eine zumutbare Lösung gelingt. Solche Vereinbarungen sollten allerdings gut strukturiert, formuliert und rechtlich geprüft sein, sodass man auch wirklich das vereinbart, was man eigentlich wollte. Kontaktieren Sie daher am besten eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.

Was versteht man unter der Zwangsvollstreckung?

Wer behauptet, einen Anspruch auf etwas zu haben, muss dies erst einmal von einem Gericht bestätigt erhalten. Ein rechtskräftiges Urteil muss aber noch nicht heissen, dass die Partei, die etwa zur Leistung einer Zahlung verpflichtet wurde, dieser Anordnung auch nachkommt. In der Schweiz können sowohl nationale, als auch internationale Gerichtsentscheide (zwangs-)vollstreckt werden, wenn der Schuldner entweder in der Schweiz lebt/ansässig ist, oder aber das gegenständliche Vermögen in der Schweiz belegen ist. In solchen Fällen kann mit Unterstützung von Anwälten vor Gericht die Vollstreckung eines Urteils erwirkt werden.

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Anwalt Unterhalt

Das Unterhaltsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 9 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt und Experten für Rechtsfragen bezüglich des Unterhalts? Das Unterhaltsrecht ist stets Gegenstand hitziger und emotional geführter Diskussionen. Der Unterhaltsverpflichtete möchte naturgemäss so wenig als möglich bezahlen, während der Unterhaltsbegünstigte mitunter auf jede finanzielle Unterstützung angewiesen sein kann. Die einzelnen Beträge für die anspruchsberechtigten Personen werden immer separat berechnet, sodass die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt sehr zu empfehlen ist.

Der Unterhalt sichert die Existenz eines Ehepartners, welcher die Kinder versorgt. Wie aber wird der Unterhalt bei einer Trennung oder Scheidung geregelt? Welche Unterhaltsarten gibt? Was bedeutet Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Wesentliche Infos zum Unterhalt von Ihrem Anwalt

Ein sehr häufiges Streitthema ist der Kindesunterhalt bzw. die Alimente. Meist hat jeder Partner eine Vorstellung davon, welche Höhe angemessen scheint. Eine Orientierungshilfe können sowohl kantonale Tabellen geben (in Zürich bspw. die sogenannten Zürcher Tabellen), als auch das Gesetz selbst: Wenn die Kindeseltern getrennt leben, muss der Partner, der nicht Sorge für die Kinder hat, die Kinderalimente für unmündige Kinder bezahlen. Die Höhe des Anspruches ist zudem immer abhängig vom Alter der Kinder, weshalb eine generelle Aussage zur Höhe des Anspruchs schwer möglich ist. Es ist daher in jedem Fall eine gute Idee, sich durch einen erfahrenen Familienrechtsanwalt beraten und Auskunft geben zu lassen, wie denn die konkrete Situation rechtlich zu beurteilen sei.

Anwalt Unterhalt
Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht kann helfen!

Frühzeitig einen Anwalt für Unterhaltsrecht konsultieren

Wichtig ist es sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt für Unterhaltsrecht zu wenden, um zu klären ob ein Anspruch auf Unterhalt geltend gemacht werden kann. Bezüglich der Zahlung des Unterhalts sollte sowohl demjenigen, welchen den Unterhalt beansprucht, als auch dem Unterhaltsschuldner bewusst sein, dass es sich hier um Forderungen von finanziell nicht unbedeutender Tragweite handelt.

+41 43 545 01 50

Was ist Unterhalt?

Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht: Es gibt verschiedene Unterhaltsansprüche, sei es des Kindes, oder des geschiedenen Ehegatten. In jedem Fall verfolgt der Unterhalt den Zweck, die Existenz und das Leben anderer Personen zu sichern, die das aus eigener Kraft nicht selbst können, oder denen es unzumutbar geworden ist, selbst für den Unterhalt aufzukommen. Im Detail sind diese Berechnungen oft schwierig, da die Bemessungsgrundlage regelmässig Gegenstand hitziger Diskussionen ist. Wir beraten und unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!

Anwalt Unterhalt Zürich
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Die verschiedenen Unterhaltsarten

Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht: Zunächst muss man zwischen dem sogenannten Ehegatten- und dem Kindesunterhalt unterscheiden.

Ehegattenunterhalt in der Phase der Trennung

Zunächst zum Ehegattenunterhalt: Dieser steht einerseits bereits ab der Trennung zu, da eine Scheidung ja bei Uneinigkeit erst nach zweijähriger Trennungsfrist erfolgen kann. Dieser Unterhalt kann im Eheschutzverfahren gefordert und durch das Gericht festgelegt werden.

Nacheheliche Unterhalt im Scheidungsurteil

Davon zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt, welcher im Scheidungsurteil festgehalten wird. Beim nachehelichen Unterhalt gibt es zwei sich widersprechende Ziele, welche ausbalanciert werden müssen. Einerseits möchte man mit der Scheidung dafür sorgen, dass die beiden ehemaligen Partner getrennte Wege gehen können und einander nichts mehr schuldig sind. Auf der anderen Seite legt das Gesetz aber auch darauf wert, dass nicht ein Ehegatte durch die Scheidung massiv schlechter steht oder mitunter um seine Existenz kämpfen muss, obwohl genügend finanzielle Mittel vorhanden wären. Dies kann man auch als nacheheliche Fürsorgepflicht bezeichnen. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Unterhaltsrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Höhe des nachehelichen Unterhaltsanspruch

Für die Frage, ob und wenn in welcher Höhe ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, sind verschiedene Faktoren und Kriterien von Bedeutung: Zuallererst stellt sich stets die Frage, ob der Ehe ein lebensprägender Charakter zukommt. Dafür sind Faktoren wie die Dauer der Ehe, gemeinsame Kinder und ähnliches mehr entscheidend. Bejaht man diesen Charakter, so steht regelmässig ein höherer Unterhaltsanspruch zu.

Zahlungsarten des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

Es gilt zu beachten, dass der Unterhalt auf zweierlei Weise ausbezahlt werden kann: Man kann monatlich in Form einer Rente den Unterhalt beziehen, oder aber sich auf ein einmalige Kapitalabfindung verständigen. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, welche mit einem Rechtsanwalt erörtert werden sollten. Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht ist für Sie da!

Kindesunterhalt – Barunterhalt

Der Kindesunterhalt hingegen ist losgelöst vom Ehegattenunterhalt zu betrachten. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund, an dessen Massstab sich der Unterhaltsbetrag messen lassen muss. Es gibt hier keine exakten Beträge, aber die Zürcher Kindesunterhaltstabellen geben einem einen ungefähren Rahmen vor, in dem sich der Unterhaltsbetrag bewegt. Dieser Unterhalt, welcher allein dem Kind zugute kommt, wird Barunterhalt genannt.

Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt richtet sich danach, welche Kosten für die Betreuung eines Kindes entstehen. Ist ein Kind also bspw. erst drei Jahre alt, so wird der Mutter nicht zuzumuten sein, 100% zu arbeiten. Gleichzeitig fallen bei einem 8-jährigen Kind, welches am Nachmittag betreut werden muss, weil die Eltern arbeiten, ebenso Kosten für die Fremdbetreuung an. Ebenso benötigt man mit Kindern eine grössere und daher meist teurere Wohnung, welche durch einen Beitrag des anderen Elternteils auch ausgeglichen werden sollen. Diese Kosten werden separat hinzugerechnet.

Die Kosten werden so berechnet, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil zumindest das Existenzminimum verbleibt. Ist das Gehalt so niedrig, dass nicht alle Kosten, die eigentlich zustünden, gedeckt werden können, so reduziert sich der Anspruch um diese Summe.

Der Kindesunterhalt ist bis zur Volljährigkeit oder der Vollendung einer ersten Ausbildung nach der Schule zu leisten.

Wie erhalte ich Unterhalt? Infos vom Anwalt & Experten für Unterhalt

Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht: Der Unterhalt ist stets antragsbedürftig, das heisst, dass man nicht automatisch Unterhalt erhält. Üblicherweise werden diese Ansprüche zunächst im Eheschutzverfahren, und dann im Scheidungsverfahren geltend gemacht.

Berechnung des Unterhalts

Der nacheheliche Unterhalt kommt in Betracht, wenn Sie entweder Ihren Lebensunterhalt alleine nicht bestreiten können, Ihnen nicht zugemutet werden kann, für Ihren Unterhalt selbst zu sorgen oder ein Missverhältnis der finanziellen Verhältnisse vorliegt. In jedem Fall ist die Berechnung stets individuell und eine fachkundige Unterstützung durch sachkundige und erfahrene Anwälte ratsam, um Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können. In der Schweiz kommen in der Regel zwei Berechnungsmethoden zur Anwendung: Die abstrakte Berechnungsweise und die Bedarfsberechnung.

Da man für die korrekte Berechnung des Unterhalts zahlreiche Dokumente benötigt, welche Aufschluss über die Vermögensverhältnisse geben, ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes unbedingt anzuraten. Bspw. ist es auch noch möglich, nach einer Scheidung Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Dies ist aber schon deutlich schwieriger, weil auch die Auskunftsrechte andere sind. Man sieht, es ist nicht ganz so einfach, einen Anspruch geltend zu machen. Wir unterstützen und beraten Sie sachkundig.

Die abstrakte Berechnungsweise hat den Vorteil, dass sie relativ einfach durchgeführt werden kann, weil sie sich an Prozentsätzen orientiert. Damit ein angemessener Betrag errechnet werden kann, sind Kriterien wie die Dauer der Ehe, die Aufgabenverteilung während der Ehe (wie etwa die Kinderbetreuung), die Ausbildung und das jeweilige Einkommen von Bedeutung.

Ihre Unterstützung bei familienrechtlichen Angelegenheiten

Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht unterstützt Sie bei familienrechtlichen Angelegenheiten

Gerade im Familienrecht entstehen oft Konstellationen, welche ein hohes Mass an Fingerspitzengefühl und hohe Sachkenntnis der Materie verlangen. Wenn man bspw. an den Unterhalt denkt, so stehen einander meist zwei entgegengesetzte Interessen gegenüber. Auf der einen Seite die Person, welche Unterhalt möchte, und auf der anderen Seite die Person, welche Unterhalt leisten soll. Hier eine gute Lösung zu finden, bzw. die Interessen durchzusetzen, verlangt Erfahrung, Fachkenntnis und ein gutes Gespür. Unser Scheidungsanwalt in Zürich unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen und stellen sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für alle Fragen rund um das Thema Unterhalt – Routenplaner

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Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Unterhaltsrecht in Zürich

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Arbeitsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 27 Minuten

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Öffentliches Personalrecht in Zürich

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Zürich?

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im schweizerischen Arbeitsrecht. Wollen Sie mehr über den Arbeitsvertrag, die Kündigung und deren Sperrfristen, das Zeugnis oder die Abmahnung wissen? Unser Arbeitsrechtsexperte beantwortet Ihre Fragen. Die Arbeitsrechtsanwälte unserer Kanzlei kennen sich dank jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Personalrecht aus. Wir unterstützen kompetent und lösungsorientiert Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in Bund, Kanton und Gemeinden.

Das öffentliche Personalrecht

Es gelten nicht für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine besondere und markante Unterscheidung ist jedoch zwischen dem Arbeitsrecht, das auf Arbeitnehmer privater Unternehmen anzuwenden ist, und demjenigen, welches für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wie bspw. den Bund, die Kantone, Spitäler, Universitäten, Behörden oder Schulen gilt, zu treffen. Für Arbeitnehmer der letztgenannten Bereiche gilt das öffentliche Personalrecht wie etwa das Personalgesetz des Kantons Zürich. Diese Unterscheidung gewinnt Bedeutung, da unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorschriften verankert sind. Bspw. ist eine Kündigung im öffentlichen Bereich nicht so leicht möglich, wie sie das im privaten Sektor ist. Zudem werden etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen, die für Arbeitssachen im privaten Sektor zuständig wären, sondern in einem verwaltsungsgerichtlichen Verfahren behandelt. Man sieht daher, dass teils fundamentale Unterschiede vorliegen und man daher unbedingt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen sollte, um die eigenen Ansprüche nicht nur fristgerecht und rechtlich korrekt, sondern auch bei der zuständigen Stelle geltend machen zu können.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Fragen zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft wohl nahezu jeden erwachsenen Menschen irgendwann in seinem Leben. Während der Arbeitnehmer natürlich seine Rechte und Pflichten hat, muss der Arbeitgeber eine Vielzahl an Regelungen, Vorschriften und dergleichen mehr einhalten, um arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Das betrifft nicht nur grosse Konzerne mit hunderten Mitarbeitern, sondern kann bereits Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern betreffen. Dabei geht es regelmässig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Heutzutage treten zudem immer häufiger internationale Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht auf. Die Entsendung von Arbeitnehmern, steuerrechtliche oder visumsrechtliche Fragen stehen dabei an der Tagesordnung. Wir unterstützen und beraten Sie, nicht nur in der Schweiz, in all diesen Fragen.

In manchen Fällen kann keine aussergerichtliche Einigung, oder ein Kompromiss vor der Schlichtungsstelle erzielt werden. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht. Wir profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Seiten, da wir sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer vertreten. Wir können uns daher gut in die Lage der anderen Partei hineinversetzen und Ihnen so die bestmögliche Beratung zu teil werden lassen.

Ihre persönliche Beratung für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht stellen sich viele elementare Fragen. Und das sowohl auf Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Seite. Das Ziel ist dabei stets, möglichst klare Abmachungen zu treffen, sodass es keine unvorhergesehenen Überraschungen geben kann. Es geht dabei zunächst um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, der die Grundlage bildet. Man muss aber genauso die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die für die jeweilige Situation einschlägig sind. Dabei geht es regelmässig um Haftungsfragen, gerade wenn es um Führungspositionen geht. Aber auch um Kündigungsfristen, Anforderungen an den Arbeitsplatz, die betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Betriebsrates wollen erörtert und besprochen sein. Wir unterstützen Sie dabei in all diesen Fragen mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und rechtlichem Know-how.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz

Das Arbeitsrecht besteht aus einigen zwingenden Vorschriften, die also jedenfalls einzuhalten sind, und einer Reihe von dispositiven Vorschriften, von denen individuell abgegangen werden darf, oder die überhaupt nicht geregelt sind. Die Schweiz ist hier im europäischen Vergleich sehr locker und lässt den Parteien viel Gestaltungsspielraum. Da es sich im Arbeitsrecht um eine besonders heikle Materie handelt, verbringt an doch sehr viel Zeit mit der Arbeit und ist abhängig von der Auszahlung des Lohns, sind Konflikte in diesem Bereich sehr delikat. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, ob das Problem noch am Beginn zu lösen, bzw. gleich eine abgesprochene und rechtliche überprüfte Strategie zu entwickeln. Wir legen Ihnen dabei unsere Einschätzung offen, zeigen Ihnen die verschiedenen Verfahrensoptionen auf und beraten und unterstützen Sie in all diesen Schritten mit Sachverstand, Empathie und vollem Einsatz.

Ihr Anwalt für Arbeitgeber

Wer streitet schon gerne mit seinem Arbeitgeber oder seinem Arbeitnehmer? Man verbringt viel Zeit miteinander, ist wechselseitig voneinander abhängig und möchte im Regelfall ein gedeihliches Arbeiten sicherstellen. Der Arbeitsvertrag als Grundlage dieses Verhältnisses ist daher ein wichtiger Baustein, der nicht im Vorbeigehen geschrieben werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, sich zunächst klar über den Inhalt zu werden, und hernach mit juristischer Unterstützung eine möglichst zweifelsfreie und für beide Seiten klare Vereinbarung zu formulieren.

Ein Arbeitgeber hat verschiedene rechtliche Normen zu beachten, die sich aus verschiedenen Gesetzen, wie zb. dem OR, aber auch dem Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz ergeben. Zunächst kommt es also darauf an, in welcher Form die Arbeitsverträge gestaltet werden. Hier lohnt es sich, die Überprüfung dieser oder die Erstellung durch einen Anwalt zu veranlassen. Daneben stellen sich im laufenden Betrieb eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen. Eine Mitarbeiterin wird schwanger und geht in Karenz, man möchte Ersatz für die Dauer einstellen. Da gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Ebenso heikel können Fälle werden, wo Mitarbeiter zweifelhafte Krankschreibungen beibringen und wochenlang nicht zur Arbeit erscheinen. Wann und wie darf ich kündigen? All diese Fragen sind wichtig, und überall gilt, dass eine rechtlich saubere Vorgehensweise viele dann folgende Probleme vermeiden kann. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, bevor das Problem akut ist bzw. schon lange Zeit präsent ist.

Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?

Als Arbeitgeber ist man mit ganz vielen Themenbereichen konfrontiert, denen allen ausreichend Beachtung geschenkt werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten regelmässig unangenehme Folgen nach sich ziehen können, die insbesondere Geld und Zeit Ressourcen binden. Es ist daher anzuraten, sich bei allen Rechtsfragen, auch wenn sie nur klein und unwichtig scheinen, einen erfahrenen Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen. Dies kann bspw. den Prozess einer Kündigung, das professionelle Umgehen mit Veruntreuung oder Diebstahl durch Mitarbeiter, behauptete Diskriminierungen ebenso wie Gleichstellungs- oder Datenschutzfragen, Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder andere juristische Streitigkeiten betreffen. Wer frühzeitig reagiert, das zeigt sich aus unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis, kann ein Problem meist an der Wurzel packen und es sodann rascher und kostengünstiger lösen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen dabei gerne mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite.

Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer

Drei der häufigsten Probleme, die ein Arbeitnehmer hat, betreffen eine Kündigung/Entlassung, die Nicht-Auszahlung des Lohns und eine unhaltbare Stimmung und Umgangsform am Arbeitsplatz. In allen drei Fällen lohnt es sich, das anwaltliche Gespräch zu suchen, um die Lage vorzutragen und dann professionell einschätzen zu lassen, ob und welche Schritte geeignet sind, um hier ein gewünschtes Ergebnis erzielen zu können. Die Vertretung durch einen Anwalt ist zudem auch emotional eine Erleichterung, da man in einem Arbeitsverhältnis immer unter besonderem Druck steht.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag Dieser Vertrag bildet die Grundlage des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin werden demnach die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt. Ein Arbeitsvertrag unterliegt prinzipiell keiner Formvorgabe, kann also wie andere Verträge auch mündlich vereinbart werden, wenngleich dies naturgemäss gewisse Risiken mit sich bringt und daher eher nicht empfehlenswert ist. Gerade bei der Erstellung und Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei der Aufhebung bzw. durch Kündigung oder Entlassung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit alle Vorschriften, Fristen und vertraglichen Grundlagen eingehalten werden.

Der Arbeitsvertrag bildet gewissermassen das Fundament und den Rahmen für die Spielregeln, denen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterwerfen. Regelmässig enthalten Arbeitsverträge eine Vielzahl von Klauseln, die üblicherweise vom Arbeitgeber gewünscht werden. Es fällt mitunter nicht einfach, die Komplexität in seiner vollen Breite zu erfassen und so macht es durchaus Sinn, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Vertrags prüfen zu lassen, wo es eventuell für Sie heikel werden könnte. Gerade dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es entscheidend, eine solide und vorher gut geprüfte vertragliche Basis zu haben, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in diesem Prozess mit Expertise und fachkundigem Rat.

Der Arbeitsvertrag birgt für beide Parteien Risiken, auf welche wir Sie gerne, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufmerksam machen und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten. Neben klassischen Bestandteilen eines Arbeitsvertrages wie Lohn, Arbeitszeit etc., spielen zunehmend auch Klauseln im Bereich der Geheimhaltungspflicht, des Konkurrenzverbotes und vielem mehr eine Rolle. Ist es bereits vor Unterzeichnung des Vertrages wichtig, genaue Regelungen zu haben, so gilt das mindestens genauso für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kündigung erregt regelmässig die Gemüter und kann zu Streit führen. Dies insbesondere, wenn Klauseln unklar formuliert oder man sich über den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht einig wird.

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen

Diesem Thema kann nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet werden, da dies schliesslich die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bietet, und beiden Parteien möglichst grosse Klarheit für alle denkbaren Fälle geben soll. Bei der Erarbeitung von Arbeitsverträgen ist unser Massstab der Wille unseres Mandanten, den wir bestmöglich umzusetzen suchen. Wir berücksichtigen dabei steuer- und sozialrechtliche Aspekte ebenso, wie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommunizieren wir stets transparent und offen, um Ihnen ein vollständiges Bild der Lage zu geben. Da sich, nicht zuletzt bedingt durch die COVID-19-Pandemie, die Arbeitswelt massiv verändert, und auch betriebliche Veränderungen stattfinden, raten wir auch zu regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Arbeitsverträge, um hier den Entwicklungen auch entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne in jedem Stadium und jeder Konstellation. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren Fall im Detail erörtern können.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine ernste Situation, die regelmässig zumindest für eine Seite unzufriedenstellend verläuft. Auf beiden Seiten ist es daher ratsam, sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt zu beraten, damit keine Fehler begangen werden, die im Nachhinein ungewollte Konsequenzen auslösen können. So geht es um die Einhaltung der Kündigungsfristen, die Beachtung des Kündigungsschutzes, aber genauso auch um Fragen des Konkurrenzverbotes, die vorzeitige einvernehmliche Auflösung und dergleichen mehr. Wenn Sie im Betrieb eine grössere Umstrukturierung vorhaben, bei der mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, so stellen sich zudem weitere sozialrechtliche Fragen. Die Erstellung eines Sozialplans ist dabei ein exemplarischer Punkt. Ziel unserer Arbeit ist die Wahrung Ihrer Interessen, wie die rasche und kostengünstige Abwicklung des Verfahrens gleichermassen. Es ist in niemandes Interesse, lange und teilweise sinnlos herumzustreiten, wenn eine gütliche Lösung auch möglich ist. Sollten Sie andere Wünsche haben, oder die Situation keinen anderen Weg mehr offen lassen, setzen wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Gerichten durch.

Die Kündigung

Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine Kündigung aussprechen, wenn er gewisse Fristen einhält. In manchen Fällen gibt es zudem sogenannte Sperrfristen, während der keine Kündigung erfolgen darf (bspw. Krankheit oder Schwangerschaft). Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kündigung etwas nicht korrekt gelaufen ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten gemeinsam mit Ihnen mögliche Schritte gegen eine Kündigung.

weitere Infos zur Kündigung

Klage gegen eine Kündigung

Es gibt gewisse Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Unsere Experten beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Jedenfalls ist entscheidend, dass Sie rasch und umgehend handeln, um keine Frist zur versäumen. Bei einer allfälligen Klage geht es primär darum, für Sie Entschädigungsansprüche geltend zu machen und allfällige vertragliche Nebenpflichten zu regeln. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wie wir Ihre Chancen auf den Gewinn einer allfälligen Klage einschätzen.

Der Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsrecht sieht Fristen, inhaltliche Schranken und Begründungspflichten für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor. Dies dient regelmässig dazu, um bei Fällen, wo lediglich eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden möchte, Klarheit über die Rechtsfolgen zu schaffen. Anders ist der Fall mithin gelagert, wenn sich beide Parteien einig sind. Hier ist im Prinzip nicht davon auszugehen, dass grosse Uneinigkeit weder über den Umstand, noch über die Folgen der Trennung vorliegen. Praktischerweise werden solche Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst. Darin können die Modalitäten vereinbart werden, wie etwa Abfindungszahlungen oder Regelungen über die Freistellung von der Arbeitspflicht. Klar ist aber auch, dass in solchen Konstellationen, wo von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, Zweifelsfragen und Graubereiche auftauchen. Es ist daher sehr anzuraten, solche Aufhebungsverträge von unserem Anwalt für Arbeitsrecht erstellen, oder jedenfalls prüfen zu lassen, um sich im Nachgang juristische Querelen zu ersparen.

Neben den einseitigen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (etwa die Kündigung) gibt es auch eine einvernehmliche Option, den Aufhebungsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und regelt typischerweise das Datum des Austritts, etwaige Freistellungen, Abfindungen etc. Es können aber auch rasch Probleme auftauchen, wenn bspw. Kündigungssperrfristen nicht eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu beraten, der Ihnen eine fundierte und juristisch klare Unterstützung zuteilen lassen kann.

Der Aufhebungsvertrag

Die fristlose Kündigung – wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht

Die fristlose Kündigung ist wohl eines der grösseren Schreckgespenste im Arbeitsrecht. Sollten Sie eine solche erhalten haben, wenden Sie sich jedenfalls umgehend an einen Arbeitsrechtsanwalt. Diese Kündigung darf nämlich nie ohne wichtigen Grund ausgesprochen werden, da das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Es ist daher ein besonders strenges Instrument, welches für den Fall, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, auch rasch beantwortet und beeinsprucht werden sollte.

Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich

In einem Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Advokatur in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekte hin. Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle in der Region Zürich. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!

+41 43 545 01 50

Unsere Tätigkeitsgebiete im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht

Wir bieten Unterstützung in den folgenden arbeitsrechtichen Belangen:

  • Vertragsabschluss
  • Beratung für leitende Angestellte und Kader
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag
  • Pflichten des Arbeitnehmer und des Arbeitgebers
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Überstunden, Überzeit & Arbeitszeitmodelle
  • Gratifikation
  • Bonus
  • Datenschutz
  • Versicherungsrechtliche Fragen (Mutterschaft, Unfall, Krankheit)
  • Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlungspflicht
  • Kündigung
  • fristlosen Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Freistellung
  • Entlassung Altershalber
  • Geheimhaltung
  • Konkurrenzverbot
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Schulrecht / Lehrerpersonalrecht
  • Personalverordnungen
  • Administrativuntersuchungen
  • Gutachten
  • Privatisierungen

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Anwalt Arbeitsrecht
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Ihre Zürcher Anwaltskanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen

Der Konflikt im Arbeitsrecht spielt sich zumeist zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ab. Unsere Experten kennen beide Seiten sehr gut und seit Jahren, wodurch wir beide Seiten gerne jederzeit unterstützen. Wir kennen die Fallstricke und Probleme beim Erstellen von Verträgen ebenso wie die Wichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln etc.

Das Arbeitsrecht ist traditionell ein sehr konfliktbeladenes und mit ernsten Konsequenzen behaftetes Rechtsgebiet, wo jeder Schritt wohl überlegt gesetzt werden mag. Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen und beraten Sie in dieser heiklen Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir stehen umgekehrt auch beratend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung, wenn es um die präzise Formulierung von Pflichten und Rechten geht. Mit unserer jahrelangen Erfahrung bei Arbeits- und Werkverträgen können Sie auf unsere sach- und fachkundige Beratung und Expertise zählen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich hilft bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Mithin bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstossen. Wir stehen Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und bemühen uns um eine gütliche Einigung. Sollte diese nicht wahrscheinlich oder möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt!

Es kommt regelmässig vor, dass es gröbere Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer gibt. Wir unterstützen Sie gerne vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages und prüfen Ihren Vertrag, begleiten und beraten Sie aber auch für den Fall, dass Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten und rechtliche Beratung benötigen. Letztlich unterstützen wir Sie auch für den unangenehmen Fall einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigung oder Entlassung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten. Unser spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht hat stets ein offenes Ohr und setzen sich mit voller Kraft für Ihr Anliegen notfalls auch vor Gericht ein.

Aussergerichtliche Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Unsere Experten versuchen zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, also beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das gelingt manchmal, in anderen Fällen gelingt es aber auch nicht. Sind wir gemeinsam mit unserem Klienten der Ansicht, dass die Chance auf eine gütliche Einigung äusserst unwahrscheinlich ist, setzen wir die Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch. Unserer spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit bei jedweden arbeitsrechtlichen Themen, ob beim Verfassen oder der Prüfung von Verträgen oder der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Arbeitszeugnis – Ihr Anwalt für’s Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gewissen Ansprüchen genügen, und darf nicht willkürlich ausfallen. Mitunter kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Formulierung nicht sehr freundlich ist, oder falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne in dieser Angelegenheit. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns, ob auch wirklich alle Angaben so korrekt gemacht wurden, wie es das Gesetz vorsieht.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Ihr Arbeitsverhältnis wird durch diesen Umstand nicht sofort beendet; vielmehr sollten Sie sich rasch beim RAV melden, da Sie so zunächst einmal finanziell abgesichert sind. Für Ihre allfällige Kündigung ist ultimativ ein Insolvenz- oder Konkursverwalter zuständig. Wollen Sie über diese Ansprüche hinaus allfällige Entschädigungen geltend machen, sollten Sie sich umgehend von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten lassen.

Die Insolvenz des Arbeitgebers und ihre Folgen

Die Eröffnung eines Konkursverfahrens allein führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Umstand verändert daher im Prinzip für sich genommen noch nichts an der ursprünglich vorliegenden Situation. Klar ist jedoch, dass für Arbeitnehmer die Frage im Raum steht, wie lange noch Lohn ausbezahlt und wie lange es die Firma mitunter noch geben wird. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Insolvenzverwalter haben unter bestimmten gesetzlichen Schranken sodann auch die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Alle Beteiligten, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten in so einem Fall umgehend anwaltliche Unterstützung beiziehen, um rechtlich korrekt zu handeln, und andererseits zu Recht bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

weitere Infos zum Schuldbetreibung- und Konkursrecht

Wie umgehen mit Lohnstreitigkeiten?

Wie so oft gilt auch bei Ansprüchen auf ausstehenden Lohn, dass man sich beeilen sollte, um keine Fristen («Ausschlussfristen») zu versäumen. Wer als Arbeitnehmer auf seinen Lohn warten muss, ist oft in seiner Existenz gefährdet. Wir kennen solche Situationen aus unserer täglichen Arbeit und unterstützen Sie rasch, unkompliziert und kompetent bei der Lösung Ihrer Situation.

Fragen zu Lohnstreitigkeiten oder Bonuszahlungen

Wer sich mit ausstehendem Lohn für bereits geleistete Arbeit konfrontiert sieht, befindet sich regelmässig in einer mehr als heiklen Situation, die letztlich auch Auswirkungen auf die Existenz haben kann. Es ist daher geboten, möglichst rasch und umgehend tätig zu werden, und dies am besten unter Beiziehung eines Anwaltes, der die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernimmt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Höhe und Art des Anspruches, um in der Folge diesen auch geltend machen zu können. Neben diesem heiklen Themenbereich treten häufig auch Fragen zur Zahlung von Bonus oder sonstigen vereinbarten Zahlungen auf. Da diese teils ähnlich geltend gemacht werden können, werden sie an dieser Stelle behandelt. Oftmals ist vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres ein Bonus ausbezahlt wird. Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt, aber bspw. die vereinbarten Ziele dennoch erreicht hat? In solchen Fällen lohnt es sich, stets umgehend, bei Weigerung des Arbeitgebers zur Zahlung, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um ein geeignetes Vorgehen abzustimmen und zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Was tun bei Mobbing? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf!

Mobbing ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, unter dem viele Menschen zu leiden haben. Noch schlimmer ist es, wenn Sie das täglich am Arbeitsplatz erleben müssen. Leider Gottes ist Mobbing vielfach schwer nachzuweisen, weshalb es umso wichtiger, Schritte in Angriff zu nehmen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei diesem harten und schmerzvollen Weg mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Wir beraten uns mit Ihnen und prüfen genau, ob und welche Schritte Ihre Situation verbessern könnten.

Mobbing (am Arbeitsplatz)

Mobbing ist eine oder sind mehrere Handlungen, die geeignet sind, den Gemobbten zu schädigen und mitunter auch vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing erfüllt gleichzeitig unter Umständen auch Stratbestände wie Verleumdung oder die Persönlichkeitsverletzung. Solche Handlungen können für den Mobbenden ernst Konsquenzen nach sich ziehen und so auch eine Wirkung auf andere Personen haben, die ihr Verhalten in der Zukunft sodann ändern.

Das Mobbing, oder auch Bossing ist ein sehr häufig wahrgenommenes Phänomen (nicht nur) in der Arbeitswelt, hat bis dato aber noch keinen Eingang in das Arbeitsrecht als definierte und festgelegter Terminus erlangt. Das Bundesgericht hatte wohlgemerkt schon viele Fälle in diesem Zusammenhang zu entscheiden, und daher im Laufe der Jahre auch Definitionen herausgearbeitet. So liegt Mobbing unter anderem dann vor, wenn ein Verhalten einer oder mehrerer Personen systematisch, lang anhaltend und in irgendeiner Weise auch feindselig dazu geeignet ist, die gemobbte Person am Arbeitsplatz auszugrenzen, zu isolieren oder gar aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen. Das Bossing ist eine Spezialform des Mobbings und betrifft solche Fälle, wo ein Vorgesetzter durch gezieltes Verhalten versucht, Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, ohne eine ordentliche Kündigung aussprechen zu müssen. Da es hier um ein heikles Feld zwischenmenschlichen Umgangs geht, regelmässig Beweise schwierig zu erbringen sind und der Ausgang des Verfahrens vielfach ungewiss ist, ist es umso mehr anzuraten, sich frühzeitig, ganz gleich ob als Betroffener oder als verantwortlicher Arbeitgeber, mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten. Dabei kann die Lage analysiert, rechtlich geprüft und sodann entschieden werden, welche Schritte zum gewünschten Ziel führen.

Was regelt das Gleichstellungsgesetz (GIG)?

Seit dem Jahr 1981 gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Daraus ergibt sich, und wurde durch den EGMR und die schweizerische Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich aus dem Artikel ein Recht auf gleiche Bezahlung ebenso ergibt, wie ein Verbot von unsachlicher Diskriminierung, die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen oder Beförderungen. In all diesen Bereichen darf ein Mann einer Frau, oder umgekehrt, nicht benachteiligt werden und den Gesetzgeber trifft eine Pflicht, für die Einhaltung zu sorgen.

Anwalt Arbeitsrecht Zürich zu Gleichstellungs- und Lohngleichheitsfragen

Art. 8 der Schweizer Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen ist. Und dennoch entspricht das heutzutage nicht immer der Realität. Wenn Sie die Vermutung haben, nicht gerecht behandelt zu werden, so haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird zunächst versucht, mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu erzielen, dabei zunächst mit dem Vorgesetzten und in der Folge mit dem Personaldienst. Macnhmal kann hier leider keine Einigung erzielt werden, sodass der Gang vor eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht offensteht. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und beraten und begleiten Sie auf diesem Weg. Neben der gleichen Bezahlung kann es aber noch andere Formen der Diskriminierung geben, welche ebenso verfassungsgesetzlich verboten sind.

FAQ zum Thema Arbeitsrecht

Ich habe eine Lohnkürzung erhalten. Was kann ich tun?

Eine Lohnkürzung funktioniert im Prinzip folgendermassen: Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, wobei gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag in Geltung tritt, der nun einen geringeren Lohn ausweist. Man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Daraus folgt, dass für eine Lohnkürzung jedenfalls die Kündigungsfrist des bestehenden Arbeitsvertrages abzuwarten ist, ehe der dann geringere Lohn ausbezahlt werden darf. Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich also innerhalb der gesetzlichen Schranken zulässig. Missbräuchlich ist sie dann, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers dadurch auf unzumutbare Weise verschlechtert, oder aber auch keine betrieblichen oder allgemeine der wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldeten Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen würden. Daneben ist völlig klar, dass eine Änderungskündigung auch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstossen darf, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau besprechen und prüfen können.

Was versteht man unter dem Konkurrenzverbot?

Heutzutage kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel verankern, die ein Konkurrenzverbot gemäss Art. 340 OR beinhaltet. Dieses kann vorsehen, dass sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Tätigkeit nachzugehen, die geeignet ist, in Konkurrenz oder Wettbewerb zur Tätigkeit des vormaligen Arbeitgebers zu stehen. Der klassische Fall ist die Ausübung der gleichen Tätigkeit, die den selben Kundenkreis anspricht und somit eine Konkurrenzsituation auslöst. Eine Konkurrenzverbotsklausel ist allerdings nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von und Einblick in die Kundendaten hatte und auch Geschäftsgeheimnisse kennt. Das Geschäftsgeheimnis betrifft insbesondere spezielle technische oder betriebswirtschaftliche Faktoren, die zum Erfolg des Unternehmens ursächlich beitragen. Zudem muss aber beachtet werden, dass das Konkurrenzverbot stets auf die Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sein muss. So kann es bspw. einem technischen Direktor einer Firma, die spezielle Produkte herstellt, verboten werden, auf eigene oder fremde Rechnung die gleiche Tätigkeit auszuüben. Ein Konkurrenzverbot für Kosmetiker oder andere Handwerker wird wohl nicht zulässig sein, da es hier stets auf die eigene Schaffenskraft und Leistung ankommt. In Zweifelsfragen ist stets anzuraten, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass die Klausel entweder gültig ist, oder man eben nicht von dieser betroffen ist.

Welche Rechtsfolgen löst eine Krankheit eines Arbeitnehmers aus?

Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange diese Lohnfortzahlung anhält, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung auf Seiten des Arbeitgebers, ab. Solche Krankentagegeldversicherungen bezahlen in der Regel etwa 80 % des AHV-pflichtigen Lohns während rund 700 Tage weiter. In manchen Fällen liegt keine Krankentagegeldversicherung vor, sodass die allgemeinen Bestimmungen des OR, insbesondere Art. 324a OR zur Anwendung gelangen. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber abhängig von der Dienstdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen im Falle von Krankheit den vollen Lohn weiterbezahlen muss. Dabei muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen oder mehr als drei Monate andauern. Der Arbeitnehmer hat dabei mindestens Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von drei Wochen, die sich pro Dienstjahr gemäss der Zürcher, Berner oder Basler Skala verlängert. Wichtig zu beachten ist, dass sämtliche Krankheitstage pro Kalenderjahr addiert werden. Im Fall einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis zu übergeben, welches Aufschluss darüber gibt, welche Krankheit vorliegt und wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauert. Wird eine derartige Information nicht übergeben, so kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aussetzen oder sogar das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt es jedoch auch die Sperrfristen des Art. 336c OR zu beachten, die für Kündigungen kranker Arbeitnehmer Anwendung finden.

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Arbeitsrecht kann Frau Wittibschlager wertvolle rechtliche Unterstützung leisten.

Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung. Gerne sind wir für Sie da!

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Weitere Infos

Anwalt Familienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 15 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht?

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten in Zürich? Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, da die Konflikte und Problemstellungen häufig durch ein hohes Potential an Emotionen und Gefühlen verschärft werden. Es ist daher umso wichtiger, einen vertrauensvollen und sensiblen Anwalt an seiner Seite zu wissen, um Lösungen zu erarbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn es um familienrechtliche Belange geht.

Der Aufbau des Familienrechts

Im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) ist das sogenannte Familienrecht zu finden, welches das Eherecht (Zustandekommen, Wirkung der Ehe, Gütterrecht, Scheidung, Trennung), Regelungen zur Verwandtschaft (Kinder, Familiengemeinschaft, Entstehung, etc.) und zum Erwachsenenschutz enthält. Dieses Rechtsgebiet gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Familienkonstellationen, Stichwort Patchwork Familie, komplizierter und die Zahl der geschiedenen Ehen stetig zunehmen. Neben der Ehe gibt es übrigens noch die eingetragene Partnerschaft, welche im Partnerschaftsgesetz geregelt ist.

Wann braucht man einen Anwalt für Familienrecht?

Anwalt Familienrecht: Prinzipiell lässt sich sagen, dass Probleme zu Beginn meist klein und lösbar, später aber gross und komplex sind. Je früher man einen Anwalt kontaktiert, und sei es auch nur, um eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, desto eher kann ein Problem gelöst werden. Je verfahrener und komplexer die Situation wird, desto eher läuft es auf ein Verfahren und daher einen teureren und langwierigen Prozess hinaus. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Das Familienrecht umfasst zahlreiche Bereiche, wie etwa das Eherecht, das Erbrecht, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und natürlich auch alle Belange, die mit Kindern in Beziehung stehen. Letztlich geht es auch um Testamente, individuelle Verträge, Unterhaltsleistungen etc. Als Anwalt für Erwachsenen- und Kinderschutz unterstützte ich Sie gerne.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Bei Scheidung, Trennung, Eheschutz sowie Belange rund um Ihr Kind unterstützte ich als Anwalt für Familienrecht. Unsere Kernkompetenz liegt im Vertragsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht sowie in der Mediation. Unser Anwalt für Familienrecht ist spezialisiert im Bereich Eheschutz, Scheidung, Trennung, Kindesrecht, Anliegen der KESB (KESR), Unterhalt etc.

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht oder haben Fragen zu den Themen Güterrecht, elterliche Sorge, Gütertrennung, Unterhaltsrecht, Trennung oder Scheidungen auf gemeinsames Begehren?

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Zürich unterstützen Sie in Themen wie Eheschutz, Scheidung oder Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Kanzlei hat seit Jahren eine hohe Kompetenz im Bereich des Familienrechts aufgebaut und berät Sie gerne unkompliziert, direkt und ehrlich. Gerade im Familienrecht ist es von besonderer Bedeutung, heikle und oft emotionale Themen mit ruhiger Hand und hohem Einfühlungsvermögen zu behandeln.

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Anwalt Familienrecht Zürich
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht?

Die Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager unterstützt in allen nationalen sowie internationalen Fragestellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden familienrechtlichen Problemstellungen. Internationale personen- und vermögensrechtliche Beziehungen stehen im Fokus. Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen spezialisierten Scheidungsanwalt? Wollen Sie mehr über die Ehe und die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung wissen?

Wir bieten kompetente familienrechtliche Beratung, Unterstützung und Prozessführung an. Möchten Sie aber, aus welchen Gründen immer, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, so setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir beraten Sie umfassend, klären Sie über Ihre Chancen auf und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

+41 43 545 01 50

Das Familienrecht der Schweiz – Ihr Anwalt Familienrecht klärt auf!

Unser Spezialist und Anwalt für Familienrecht bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts. Das Familienrecht betrifft die Ehe und ihre Rechtsfolgen, die Familie an sich, andere verwandtschaftliche Verhältnisse und auch die Rechtsnachfolge, also das Erbrecht. Unsere Anwälte für Familienrecht nehmen sich für Ihr Anliegen Zeit, beraten Sie kompetent und umfassend und erarbeiten gerne mit Ihnen die für Sie passendste Lösung Ihres rechtlichen Anliegens. Das Familienrecht umfasst viele Themen und so stellen sich jeweils unterschiedliche Probleme und es liegen andere Lösungsmöglichkeiten vor.

Vor Eingehung einer Ehe kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für die Ehegatten wichtige Bereiche zu regeln, festzulegen und schlichtweg die rechtlichen Spielregeln für die Ehe festzuschreiben. Es zählen aber zum Familienrecht genauso Angelegenheiten des Erbrechts. Hier kommt insbesondere ein Testament in Betracht, welches die Aufteilung der Erbschaft regeln soll.

Für das Familienrecht ganz typisch ist der Umstand, dass es oft neben finanziellen Belangen auch um emotionale und höchstpersönliche Entscheidungen und Befindlichkeiten geht, auf welche nicht nur eingegangen werden muss, sondern auch eine den gerecht werdende Lösung erzielt werden soll. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl an Fällen betreut, sodass wir nicht nur auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, sondern auch stets die neuesten Entscheidungen für unsere Beratung miteinbeziehen.

Ein klassischer Anwendungsfall, wo es regelmässig zu Streitigkeiten der Parteien kommt, ist der Kindesunterhalt, die elterliche Obsorge, Besuchszeiten und der Unterhalt für den anderen Ehegatten.

Das Ziel unseres Anwaltes für Familienrecht ist stets, die Wünsche unserer Klienten bestmöglich zu vertreten. Soll eine friedliche Einigung der Parteien erzielt werden, setzen wir alles daran, diese fair, transparent und unkompliziert zu gestalten. Für uns steht Ihr Wille an erster Stelle. Wir klären Sie aber ebenso offen und klar über die Risiken, Chancen und Folgen der ein oder anderen Entscheidung auf und versuchen mit unserer Arbeit stets die optimale Lösung zu erreichen.

Gerne können Sie auch gemeinsam in unsere Kanzlei kommen, wenn Sie eine professionelle Unterstützung bei einer Einigung, der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder dem Kindesunterhalt wünschen. Dies ist zumeist anzuraten, da so bereits in kurzer Zeit eine faire, nachvollziehbare und auf den Füssen des Gesetzes stehende Vereinbarung erzielt werden kann.

Anwalt Familienrecht – Unser Fokus im Familienrecht

  • Eheschutzverfahren
  • Ehevertrag
  • Errungenschaftsbeteiligung
  • Güterrecht
  • Kindesunterhalt
  • Mediation
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Strittige Scheidung
  • Trennungsvereinbarung
  • Feststellung eines Kindsverhältnisses
  • Vaterschaftsklage oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Kindesschutz
  • Erwachsenenschutz
  • Verwandtenuntersützung
  • Bestellung eines Beistandes
  • Ausarbeitung von Rechtsschriften in allen Verfahren
  • Prozessführung vor Gericht und Behörden
  • Anwaltliche Prozessführung in allen familienrechtlichen Verfahren

Unser Ansatz bei familienrechtlichen Streitigkeiten

Zu Beginn steht oft die Frage, ob sich jeder Partner einen eigenen Anwalt nimmt, oder ob man als Paar einen gemeinsamen Rechtsbeistand wählt, der die Belange für beide Seiten regeln soll. In jedem Fall ist es uns ein Anliegen, zu Beginn des Mandats vermittelnd aufzutreten, um ein teures und langwieriges Verfahren zu vermeiden, wenn es nicht nötig scheint. Wir sind dabei sehr offen und flexibel, und stehen für jede Art der Lösung bereit. Oftmals sind Verletzungen und Vorfälle so dramatisch, dass eine gütliche Einigung nicht zur Debatte steht. In diesen Fällen kommt es regelmässig zum Gerichtsprozess. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle im Sinne unserer Mandanten gewinnen können, und so sind wir selbstverständlich auch vor Gericht Ihr vertrauensvoller, kompetenter und durchsetzungsstarker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Wünsche geht!

Zentrale Bestandteile des Familienrechts

Ehevertrag

Das Thema Ehevertrag ist stets ein heikles Thema, da es unromantisch ist und von beiden Ehepartnern erfordert, klar Stellung zu beziehen. Es ist völlig klar, dass man sich gerade zu einem Zeitpunkt, wo die Ehe noch gar nicht eingegangen ist, nicht damit beschäftigen möchte. Unser Rat als erfahrene Familienrechtsanwälte ist hingegen, sich zumindest einmal beraten und mögliche Varianten durchdenken zu lassen. Im Idealfall kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden, welche hinkünftig allfälligen Diskussionen vorbeugen kann.

weitere Infos zum Ehevertrag

Ihr Rechtsanwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Wie Sie vermutlich wissen, wurden die früher bekannten Vormundschaftsbehörden im Jahr 2013 durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden) ersetzt, von denen es mittlerweile im Kanton Zürich 13 gibt. Diese Behörde ist für Schutzmassnahmen und deren Durchsetzung gegenüber schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen zuständig. Die KESB kümmert sich also einerseits um das Wohl gefährdeter Kinder, indem bestimmte Massnahmen angeordnet werden. Dies kann auch bei Erwachsenen geschehen, denen es nicht möglich ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen oder die permanent auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.

Wer bereits ein wenig Erfahrung aus dem Bereich der Grundrechte mitbringt, erkennt sofort, dass diese Behörde im Prinzip in die Privatsphäre von Personen eindringt, wenn sie etwa verordnet, dass der Kindsvater sein Kind nur mit einem Beistand besuchen darf. Nun mag eine Massnahme in einem Fall gerechtfertigt sein, in einem anderen Fall aber tatsachenwidrig falsch verhängt worden sein. Unsere spezialisierten Anwälte für Kinderschutzrecht unterstützen Sie in Ihrem Anliegen. Dabei kann es einerseits hilfreich sein, eigene Ausführungen der KESB darzulegen und jedenfalls ins Gespräch einzutreten, um eine gute Lösung erreichen zu können.

Ihre Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche

In unserer auf Kindesschutz spezialisierten Kanzlei beraten und betreuen wir Sie in Fragen der Sorge, Besuchsrechten, der Obhut oder auch einer fürsorgerischen Unterbringung. Wir versuchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, vertreten Sie bei Konflikten aber genauso gegenüber anderen Parteien oder dem Gericht.

Ihr Anwalt für Familienrecht, auch mit grenzüberschreitendem Zusammenhang

Eine wichtige Kompetenz der Anwaltskanzlei Wittibschlager liegt im nationalen und internationalen Familienrecht. Eine fundierte Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht ist bei Trennung, Scheidung und Eheschutz notwendig und sinnvoll. Unsere Kanzlei, welche zentral in Zürich gelegen ist, wurde 2017 gegründet und beschäftigt sich zu einem Gutteil mit familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten und beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsvereinbarungen, beraten Sie bei Eheschutzverfahren, Trennungen, Scheidungen und unterstützen Sie bei Fragen des Unterhalts, Kindesunterhalts und Sorgerechts.

weitere Infos zum Thema Scheidung Schweiz/Deutschland

Sie profitieren in unserer Kanzlei nicht nur von unserer Erfahrung im Schweizer Recht, sondern auch von den Kompetenzen unseres Anwaltes für Familienrecht im Europarecht und den Rechtsordnungen anderer Länder. Wir beraten Sie gerne bei einem familienrechtlichen Fall, der über die Grenzen der Schweiz hinaus reicht und helfen Ihnen mit unserem Know-how. Wir vertreten Sie insbesondere in Angelegenheiten, die die Bundesrepublik Deutschland, Tschechien oder Österreich betreffen. Die kompetente Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist entscheiden für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

In der heutigen Arbeitswelt ist es durchaus üblich, dass man in einem Land arbeitet, und in einem anderen Land wohnt. Aus Schweizer Perspektive spricht man bei Leuten, die im Ausland wohnen, und in der Schweiz arbeiten von Grenzgängern. Im umgekehrten Fall ist von Grenzpendlern die Rede.

weitere Infos zum Thema grenzüberschreitende Rechtsfälle

Anwalt deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidung
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für deutsches Familienrecht und grenzüberschreitende Scheidungen?

Anwalt Familienrecht gibt einen Überblick über das Ehe- und Scheidungsrecht

Anwalt für Eheschliessung und die Folgen einer Trennung

Das Eherecht, insbesondere wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommen sollte, ist recht umfangreich und es gilt einige wichtige Dinge zu beachten, die im Folgenden überblicksmässig dargestellt werden sollen.

weitere Infos zum Thema Ehe- und Scheidungsrecht von Ihrem Anwalt für Eherecht und Eheschutz

Beratung und Prozessführung vom Anwalt für Familienrecht

Was macht ein Anwalt für Familienrecht? Erfahrene Familienanwälte beraten Sie als Experten im Familienrecht bei allen Fragen rund um das Kindes-, Scheidungs-, Ehe- und Unterhaltsrecht. Hochspezialisierte durchsetzungsfähige Fachanwälte für komplexe Familienrechtsfälle beantworten Ihre Fragen rund um Themen wie Unterhalt, Kinderbelange, Obhut, elterliche Sorge, Betreuung, Güterrecht und Vorsorgerecht. Unsere Familienrechts-Experten sind engagiert und arbeiten zielgerichtet.

Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie in den folgenden Belangen des Familienrechts.

Grosse Erfahrung in sämtlichen familienrechtlichen Belangen und Durchsetzungsvermögen können Sie von unserer Advokatur erwarten! Die Durchsetzung ihrer Interessen ist unser höchstes Bestreben!

Ihr Rechtsanwalt für Erwachsenenschutzrecht

Für uns steht ausser Frage, dass die Würde und Interessen jedes Menschen gewahrt sein müssen, weshalb gerade auch das Erwachsenenschutzrecht für unsere spezialisierten Anwälte von grosser Bedeutung ist. Wir unterstützen Sie daher sehr gerne bei heiklen Fragen, wie etwa bei der Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträgen, die unser Partnernotariat gerne auch sodann beurkundet. Wir verfügen zudem über Erfahrung im Bereich der Übernahme von Beistandschaften und übernehmen aufgrund unserer internationalen Expertise auch Fälle, welche über die Landesgrenzen der Schweiz hinaus wirken.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung (inkl Vollmacht)

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind zwei Dokumente, welche bereits jetzt, aber in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung gewinnen werden. Niemand denkt gerne darüber nach, wie eine Situation aussehen könnte, wenn man nach einem schweren Unfall auf fremde Hilfe angewiesen ist, oder im Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nachlassen. Die Medizin ist, zu unser aller Freude, heutzutage imstande, schier Unglaubliches zu leisten. Es ist aber nach wie vor so, dass wir Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden können (sollen), ob wir dies oder jenes möchten.

weitere Infos zur Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Anwalt Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Erbrecht

Das Gesetz hat im Erbrecht festgelegt, wie der Nachlass des Erblassers an die Hinterbliebenen zu verteilen ist. Trifft man also keine eigene Entscheidung, so kommen automatisch diese Regelungen zur Anwendung. Wer hingegen selbst über einen Teil seines Nachlasses verfügen möchte, kann das zu Lebzeiten mit einem Erbvertrag tun, oder für die Zeit nach seinem Tod durch ein Testament den letzten Willen zum Ausdruck bringen.

weitere Infos zum Erbrecht

Willensvollstreckung

In manchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, einen Willensvollstrecker testamentarisch einzusetzen. Diese Option steht jedem Erblasser zu. Diese Person erhält im Erbfall gewisse Kompetenzen übertragen, die mit der Aufteilung und der Verwaltung des Erbes zusammenhängen.

weitere Infos zur Willensvollstreckung

Erbschaftsanfechtung

Die Erbschaftsanfechtung ist ein rechtliches Instrument, mit dem man sich gegen eine letztwillige Verfügung wie einen Erbvertrag oder ein Testament zur Wehr setzen kann. Dabei sind ganz verschiedene Gründe ausschlaggebend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte auf diesem Gebiet unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

weitere Infos zur Erbschaftsanfechtung

Anwalt Erbrecht hilft bei der Erbanfechtung
Anwalt Erbrecht – Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht geben Ihnen gerne Auskunft und unterstützen Sie bei Fragestellungen zu Testamenten, Erbverträgen, Erbteilungen oder auch Prozessen in diesem Zusammenhang.

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FAQ im Familienrecht

In welchen Fällen habe ich einen Unterhaltsanspruch?

In erster Linie stehen Kinder immer an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Aber unter bestimmten Umständen steht auch dem Ehepartner ein Unterhalt während des Getrenntlebens und der Scheidung, aber auch nachehelich zu. Man unterscheidet in der Schweiz den Kindesunterhalt und den Unterhalt für Ehegatten. Auch der Betreuungsunterhalt ist im Schweizer Familienrecht wesentlich.

Benötigt man einen Fachanwalt für Familienrecht bei Scheidung?

Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Anwalt ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Bei einer grenzüberschreitenden Scheidung empfehlen wir z.B. einen spezialisierten Anwalt mit der Anwaltszulassung Schweiz/Deutschland.

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Hier finden Sie Ihren Anwalt für Familienrecht in Zürich – Routenplaner

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Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
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Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Zürcher Advokatur für Familienrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch als Anwalt für Mietrecht sind Sie in der Anwaltskanzlei Wittibschlager gut beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.

Weitere Infos

Anwalt Eherecht und Eheschutz

Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Eherecht?

Unser Anwalt für Eherecht verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Familienrechts und steht Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne zur Seite. Die Ehe, sowie der Eheschutz und die eingetragene Partnerschaft sind im Eherecht normiert. Die zivile Trauung stellt dabei den rechtsgültigen Vollzug der Eheschliessung dar. Obwohl heutzutage praktisch jede zweite Ehe geschieden wird, ist diese Form des Zusammenlebens eigentlich auf Dauer ausgelegt. Dementsprechend sehen auch die grundsätzlich vorgesehenen Rechtsfolgen aus.

Weil das so ist, sollte man bereits vor der Eheschliessung als Paar oder Einzelperson einen Anwalt für Eherecht kontaktieren, um sich über die rechtliche Situation und die Auswirkungen einer Heirat zu beraten. Der Gesetzgeber sieht zwar Regeln vor, doch von diesen kann individuell mittels Ehevertrag abgewichen werden. Unser Anwalt für Eherecht unterstützt Sie gerne bei der Erarbeitung oder Prüfung eines Ehevertrages, er berät Sie umfassend über alle Vor- und Nachteile. Sollte der Fall eintreten, dass die Ehe keinen Bestand mehr hat, kümmern wir uns gerne um die Erstellung einer Scheidungskonvention, oder vertreten Ihre Interessen in einem Eheschutz- oder Scheidungsverfahren.

Ihr Anwalt für Eherecht unterstützt bei einer Trennung

Es ist heutzutage an der Tagesordnung, dass sich Paare trennen. Die Scheidungsrate beträgt etwa 50 %. Unser Anwalt für Eherecht befasst sich in unserer Kanzlei täglich mit Scheidungs- und Eheschutzverfahren, wir verfügen daher über grosse Erfahrung in diesem Bereich. Für uns steht stets Ihr Interesse im Mittelpunkt, ganz gleich, ob wir Sie als Paar vertreten, oder Sie uns als Einzelperson in einem Scheidungsverfahren mandatieren. Am besten ist es, wenn bereits vor der Heirat ein Ehevertrag geschlossen wurde, der Regelungen dazu enthält, wie im Trennungsfalle vorgegangen werden soll. Das nimmt meist viel Druck heraus, weil ohnedies schon einige zentrale Punkte geregelt worden sind. Unser Anwalt für Eherecht unterstützt, berät und begleitet Sie im gesamten Prozess hindurch. Unser Ziel dabei ist es, das Verfahren so rasch und sachlich als möglich abzuführen und für Sie das beste Ergebnis zu erwirken. Kontaktieren Sie uns daher gerne, wenn Sie ein Anliegen haben.

Anwalt Eherecht Eheschutz
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Eherecht und Eheschutz?

Bei einer Trennung gilt es einige Punkte zu beachten, die wir als erfahrene Scheidungsanwälte aus unserer Erfahrung kennen. Bei der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, beim Wegzug mit den Kindern und dergleichen mehr sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Sofort stellen sich zahlreiche Fragen, die man nicht in einer Minute alle klären kann. Wir empfehlen daher, möglichst rasch einen Anwalt für Eherecht zu kontaktieren, der Ihnen die Rechtslage erläutern kann, Sie auf Fristen hinweist und einen transparenten und offen kommunizierten Weg zum Erreichen Ihres Willens aufzeigt. Dabei agieren wir stets sachlich, diskret und persönlich.

Was ist der Eheschutz?

Nach einer Trennung kann man umgehend das Eheschutzverfahren einleiten, welches während eines Scheidungsverfahren insbesondere die finanziell schwächere Partei schützt, aber auch Regelungen zur Obhut der Kinder und Unterhalt treffen kann. In dieser Zeit hat man Gelegenheit, in Ruhe die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzubereiten, Fragen des Unterhalts, der Obhut und dergleichen für die Zukunft zu regeln. Auch die Ausarbeitung einer gemeinsamen Scheidungskonvention kann in diesem Zeitraum passieren. Diese erleichtert das Verfahren massiv, verkürzt es und spart beiden Parteien Anwalts- und Gerichtskosten. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, wo wir uns persönlich Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen.

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
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SonntagGeschlossen

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Anwalt Immobilienrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 14 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht? Haben Sie Fragen zu den Risiken bei Immobilientransaktionen? Benötigen Sie Unterstützung von einem Experten im Nachbar-, Immobilien- und Sachenrecht? Haben Sie Fragen zu immobilienrechtlichen Themen rund um Miteigentum, Schuldbrief, Eigentum, Nutzniessung oder zu Pfandrechten? Unser Anwalt für Immobilienrecht setzt Ihre Ansprüche durch!

Das schweizerische Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst viele Teilbereiche, die im Zusammenhang mit Grundeigentum, Liegenschaften, Baurecht und dergleichen mehr stehen. Zusätzlich befasst sich das Immobilienrecht auch mit Regelungen und Verfahren über den Erwerb und die Veräusserung von unbeweglichen Sachen. Zudem handelt es sich um notwendige Genehmigungen, ob ein Bauprojekt überhaupt durchgeführt werden kann, behördliche Auflagen, das Baurecht selbst, Wegerechte und Dienstbarkeiten, Belastungen im Grundbuch und vieles mehr. Bei Immobilienprojekten zeigt die Praxis, dass es stets sinnvoll und ratsam ist, sich vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, die vertraglichen Grundlagen gemeinsam zu erörtern und durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um somit später bei der Durchführung des Bauprojektes.

Ihre Advokatur für Immobilien (Bauprojekte, Hotels)

Das Baurecht hat in den vergangenen Jahrzehnten einen grossen Wandel hin zu grosser Komplexität und einer Fülle an detaillierten Vorschriften durchlebt. Bei der Genehmigung eines Projektes, wie bei dessen Durchführung selbst gilt es, eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

Unsere Anwälte verfügen in diesem Bereich über grosse Expertise und beraten Sie daher in allen Fragen zu Bewilligungen, Grundstücken oder Liegenschaften, Infrastrukturanlagen und dergleichen mehr. Unser Leitsatz dabei ist stets, dass wir den Fall gesamtheitlich, dass heisst nicht bloss aus der juristischen Perspektive denken, sondern wirtschaftlichen Aspekten ebenso Bedeutung zukommen lassen. Unsere Experten zeichnet aus, dass sie neben dem rechtlichen Wissen auch über Erfahrung und Know-how aus dem Finanz- und Wirtschaftswesen verfügen, und Sie daher während des gesamten Prozesses oder Verfahrens umfassend betreuen und beraten können.

Da wir insbesondere über viel Erfahrung im Bereich von Immobilientransaktionen, der Verwaltung und Bewirtschaftung von Mietobjekten, aber auch in Investitions- und Finanzierungsfragen unter Einbeziehung steuerrechtlicher Aspekte verfügen, können wir stets kompetent, persönlich und produktiv beraten und unseren Klienten optimale Lösungen vorschlagen. Dabei übernehmen wir für Sie die Erstellung von Rechtsgutachten für die Abwicklung von Übernahmen, erstellen oder prüfen Kaufverträge, und übernehmen dies auch gern in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen, wo wir gerne auch mit lokalen Partnern zusammenarbeiten. Bei Immobilientransaktionen, speziell wenn es sich um grenzüberschreitende Vorhaben handelt, gilt es, die steuerrechtlichen Folgen und Aspekte besonders im Blick zu behalten. Wir prüfen für Sie die Vor- und Nachteile, geben Ihnen einen präzisen Überblick über die verschiedenen Optionen und stellen die relevanten Kennzahlen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Bei grossen, teils öffentlichen Bauvorhaben, gilt es, sämtliche Bewilligungen einzuholen, das Erschliessungs- und Raumplanungsrecht einzuhalten, sowie eine solide vertragliche Struktur, gerade bei komplexen Projektentwicklungen, zu haben.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Schritten. Das Umweltrecht spielt in diesem Zusammenhang eine stetig wichtiger werdende Rolle, weshalb wir in unserer Kanzlei auch diesbezüglich ein grosses Wissen aufgebaut haben. Exemplarisch seien hier Fragen der Energieeffizizenz, des Abfallregimes oder des Lärm- und Tierschutzes genannt. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne und stellen sicher, dass ihr Bauvorhaben alle diesbezüglichen Regelungen penibel erfüllt. Sollte es zu Konflikten kommen, streben wir stets eine aussergerichtliche gütliche Einigung an. Wenn dies weder möglich noch tunlich ist, vertreten wir Sie und Ihre Interessen selbstverständlich auch in einem schiedsgerichtlichen Verfahren, sowie vor allen schweizerischen Behörden, Gerichten und Instanzen.

Das Stockwerkeigentum

Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Teilbereichs einer grösseren Liegenschaft ist, ist sogenannter Stockwerkeigentümer. In diesem Fall besitzt man einen Teil des gesamten Grundstücks und der Liegenschaft, sowie ein Sonderrecht an der Wohnung, bzw. auch des Kellers, die zur alleinigen Nutzung und des Gebrauchs bestimmt ist. Somit entsteht eine Konstellation, in der mehrere Personen Miteigentümer der Gesamtsache sind, und jeweils ein Sonderrecht an einem bestimmten Teil des Ganzen haben. Daraus folgt, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der gesamten Liegenschaft entstehen, anteilig unter den Eigentümern aufzuteilen sind. Dies betrifft Verwaltungskosten und insbesondere Sanierungsmassnahmen, über die sich die Eigentümer oftmals nicht einig werden können. Daneben spielt auch die Frage eine Rolle, wer überhaupt mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut werden soll. Konflikte in diesem Bereich können rasch kostenintensiv werden und zu Auseinandersetzungen führen, die eine einvernehmliche Lösung erschweren. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen Fragen zum Stockwerkeigentum und setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht als ausgewiesener Experte für Immobilienfragen

Egal ob man eine Liegenschaft gewerblich oder privat kauft, die häufigsten und wichtigsten Fragen ähneln einander sehr stark. Die Basis für solche Rechtsgeschäfte sind die zugrundeliegenden Verträge, denen man seine Aufmerksamkeit widmen sollte. Es können aber auch viele andere Fragen auftauchen, etwa weil es bestehende Mietverträge an der Liegenschaft gibt, ein Konsortium mehrerer Investoren gebildet werden soll, oder weil fraglich ist, wie gross, hoch und tief man auf dem Grundstück bauen darf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in all diesen Bereichen. Vereinbaren Sie daher gerne einen unverbindlichen Erstberatungstermin bei unserem Anwalt für Immobilienrecht in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall erörtern und Ihnen schon eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Lage geben können.

Ihre Anwältin

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Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Immobilien erfreuen sich zu Recht grosser Beliebtheit als Anlageform. In vielen Fällen geht es aber auch darum, die Wohnung oder das Haus, in dem man wohnt, zu kaufen. Dabei stellt sich regelmässig zu Beginn die Frage der Finanzierung. Der klassische Weg ist die Finanzierung zumindest eines Teils des Kaufpreises mit einer Hypothek, die aber in sich viele verschiedene Ausprägungsformen kennt, die in dem ein oder anderen Fall Vorteile mit sich bringen kann. Manche Personen möchten sich allerdings den Traum des selbst erbauten Hauses erfüllen, wo man baurechtliche Vorgaben beachten muss. Dies spielt auch für Immobilienentwickler eine Rolle, die Projekte realisieren wollen. Es ist sehr ratsam, sich in all diesen Fällen vorab mit einem Rechtsanwalt zu beraten, sodass keine Vorgaben übersehen, und alle Gesetze und Verordnungen auch eingehalten werden. Es liegt auf der Hand, dass gerade bei Immobilienfragen nachträgliche Probleme besonders heikel, kostenintensiv und mühsam sein können. Darüber hinaus spielt bei Immobilienrechtsfragen oftmals auch das Nachbarrecht eine Rolle, wenn es etwa um die zulässige Höhe einer Hecke oder einer Mauer, oder aber auch die Grösse und Beschaffenheit eines neu zu erbauenden Hauses geht. In all diesen Fragen beraten Sie unsere Experten gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unserer Kanzlei, übernehmen für Sie die Prüfung oder Erstellung von Verträgen und vertreten Sie gegebenenfalls auch in (streitigen) Verfahren.

Beratung und Vertretung von Bauherrn in Zürich

Wenn Sie einen Immobilienkauf in Zürich planen, sollten Sie unsere Anwaltskanzlei für Immobilienrecht schon vor dem Kauf zu Rate ziehen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen und übernimmt die Vertragsgestaltung. Notwendige Beglaubigungen können wir direkt in unserem Notariat in Zürich vornehmen. Auch betreffend der Ausgestaltung von Werkverträgen sind wir führend im Kanton Zürich. Geht es um mietrechtliche Fragestellungen, ist unser Rechtsanwalt für Mietrecht gerne für Sie da. Immobilien bedürfen auch immer einer gewissen Absicherung durch entsprechende Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen. Unser Anwalt für Immobilienrecht unterstützt Sie von vornherein bei der Planung entsprechender Verträge, sorgt für die Einhaltung von Fristen und berät Sie zu rechtlichen Vorschriften, von denen Sie bei dem Kauf einer Immobilie betroffen sein könnten.

Wer ein Immobilienprojekt, ganz gleich ob für den Eigenbedarf oder als Investition, realisieren möchte, hat von der Einholung von Genehmigungen, der Finanzierung des Projektes, bis hin zu Werkverträgen mit Bauunternehmern zahlreiche Berührungspunkte mit dem Recht, wo vielfach Fallstricke lauern und Probleme entstehen können. Wir übernehmen für Sie daher gerne die Erstellung oder Prüfung von Werkverträgen, anderen Vereinbarungen und beraten Sie bei der optimalen Abwicklung dieses Projektes. Daneben stellen sich die Frage der Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, oder bei grösseren Objekten, die vermietet werden, auch Fragestellungen des Mietrechts. In all diesen Fragen ist unser Anwalt für Immobilienrecht Ihr verlässlicher Partner, der Sie persönlich, vertraulich und mit grossem Sachverstand berät und unterstützt.

Anwalt Immobilienrecht
Unser Anwalt für Immobilienrecht kann Sie unterstützten!

Ihr Anwalt für Immobilienrecht zu den Risiken bei Immobilientransaktionen

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen schon aufgrund der aussergewöhnlich hohen Summe und der damit verbundenen Risiken ein grosser Schritt. Und das ist auch ganz richtig so. Es ist daher geboten, sich mit ausreichender Sorgfalt und Zeit mit der Kaufentscheidung selbst, der Finanzierung, und den vertraglichen Bedingungen auseinanderzusetzen. Schon bei der Vertragsgestaltung gilt es, sich aktiv mit den eigenen Punkten miteinzubringen, und nicht einfach das vorgelegte Vertragswerk im guten Glauben zu unterschreiben. Sind Sie sich gewahr, dass in aller Regel der Verkäufer oder Makler über wesentlich mehr Erfahrung verfügt und Sie daher in der schwächeren Position sind. Es ist daher ratsam, sich vorab mit einem Anwalt zu beraten, welche Risiken vorliegen, welche Klauseln unbedingt Vertragsbestandteil werden sollen, wie die Finanzierung rechtlich am besten gestaltet werden kann, und worauf sonst noch zu achten ist. Diese Zeit und das Geld sind gut investiert, da Sie im Idealfall dann über Jahrzehnte nur Freude, und keine mühsamen Streitigkeiten oder Verfahren mit Ihrer Immobilie haben. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung im Immobilienbereich, und daher wissen wir, dass eine frühzeitige, detaillierte und ruhige Prüfung der Sachlage immer das beste Mittel für nachhaltige Zufriedenheit ist.

Was für den Kauf einer Immobilie richtig ist, kann auch für den Verkauf einer Immobilie stimmen. Denn nicht bloss der Käufer hat Risiken zu tragen, sondern auch der Verkäufer sollte grosses Augenmerk auf die Ausgestaltung des Vertrages legen. Hier geht es bspw. darum, eine möglichst sichere Kaufpreiszahlung sicherzustellen, und auch die Haftungsverteilung präzise und klar zu regeln. Vereinbaren Sie daher ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall in Ruhe analysieren, Risiken abschätzen und Ihnen eine passgenaue Vorgehensweise vorschlagen, um den Verkauf rasch, sicher und zufriedenstellend über die Bühne bringen zu können. Unser Anwalt für Immobilienrecht ist für Sie da!

Ihr Anwalt für Sachen- und Immobilienrecht in Zürich

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, wo Themen wie Eigentum, Dienstbarkeit, Nutzniessung, Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Baurecht oder Nachbarschaftsthemen auf dem Tapet liegen, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt. Wir können mit Ihnen die Situation genau analysieren, Ihnen die Rechtslage näherbringen und eine geeignete Strategie für die optimale Lösung Ihres Anliegens erarbeiten.

Ihr Anwalt für Immobiliarsachenrecht

Das Sachenrecht an unbeweglichen Sachen, konkret also Liegenschaften, Grundstücke und dergleichen, ist ein wichtiger Bereich. Beim Erwerb einer Liegenschaft kann vieles schiefgehen, wenn man an die Eintragung im Grundbuch, die Überweisung der Summe, oder unentdeckte Schäden an der Sache denkt. Wer bspw. ein Grundstück im Winter bei Schnee besichtigt, mag vielleicht nicht erkennen, dass ein öffentlich genutzter Weg quer über die Wiese führt. Um solchen Problemen vorzubeugen, und auch einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen, stehen Ihnen unsere Experten mit grossem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung gerne zur Verfügung.

Ihre Advokatur bei Problemen im Sachenrecht (Immobilien)

In diesem Bereich können ganz unterschiedliche Probleme auftreten. Jeder hat vermutlich schon von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, etwa wegen zu hoher Bäume oder einer Mauer zu nahe an der Grundstücksgrenze gehört. Probleme können auch bei der gemeinsamen Benutzung etwa von Heizungen oder Sanitäranlagen entstehen. Wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen, und klären Sie auch gerne rechtlich über weitere Aspekte des Sachenrechts auf. Hierzu gehören bspw. das Bau- oder Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Nutzniessung und dergleichen mehr.

Anwaltliche Beratung im Immobilien- und Grundstücksrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie will gut vorbereitet sein, birgt so eine Transaktion doch an mehreren Zeitpunkten erhebliche Risiken. Die Kaufsache soll regelmässig unbelastet sein, die Eintragung im Grundbuch richtig, und die Sache in einwandfreiem, jedenfalls vertragsgemässem Zustand sein. Wir übernehmen für Sie gerne die Erstellung der Verträge, die Prüfung derselben, beraten Sie prinzipiell zum geeigneten Verfahren und den wichtigen Punkten, und klären Sie gerne über weitere Aspekte und Varianten im Sachenrecht auf. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie Werkverträge mit Unternehmern schliessen, die bspw. an der Liegenschaft Arbeiten vornehmen. Auch hier kommt es im Vertrag auf viele Details an, die einen vor unliebsamen Folgen bewahren können. Aus unserer langjährigen Erfahrung, auch in Fragen der Finanzierung, wissen wir, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung in den allermeisten Fällen spätere Streitigkeiten vermeiden, bzw. deren allfällige Lösung erheblich vereinfachen kann.

Unterstützung von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht für Verfahren vor (Schieds-)gerichten

Vielfach ist es möglich, Streitigkeiten aussergerichtlich, sprich ohne offizielles staatliches Verfahren zu klären. Dabei ist eine professionelle Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Vorteil, der über grosse Erfahrung in diesem Bereich verfügt, aus einer langen praktischen Erfahrung abschätzen kann, was im vorliegenden Fall realistisch und angemessen ist, und wo man besonders aufpassen muss. Man kann hier an Streitigkeiten aus einem Werkvertrag, im Nachbarrecht oder bei einer Immobilientransaktion selbst denken. Manchmal ist es allerdings nicht möglich, sich aussergerichtlich zu einigen, etwa weil die Ansprüche so weit auseinanderliegen, die persönliche Ebene nicht stimmt, oder der Vertragspartner eine Bank/Versicherung ist, die sich auf keine Einigung einlassen möchte. Unser Anwalt für Immobilienrecht vertritt Ihre Ansprüche sodann selbstverständlich auch vor den Gerichten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

FAQ rund um das Thema Immobilienkauf

Sollte ein Kaufvertrag über eine Immobilie anwaltlich geprüft werden?

Hier muss ein klares Ja als Antwort erfolgen. Es geht bei Immobilientransaktionen nicht nur um eine Menge Geld, sondern regelmässig werden diese mit Kredit finanziert. Man geht also eine Verpflichtung über mehrere Jahrzehnte ein. Zudem ist auch die Kaufsache etwas, das man am besten sein Leben lang haben möchte und es daher entscheidend ist, dass die Kaufsache in einem guten Zustand ist und bleibt. Ein Rechtsanwalt kann einerseits bereits mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt werden, und kann somit von Beginn an dem Willen der Parteien entsprechend alle Bestandteile mitaufnehmen. Zudem prüft er das Objekt genau, zieht allenfalls auch einen Sachverständigen bei und versucht, alle den Kaufpreis und die Kaufsache beeinflussenden Faktoren in die Vertragsgestaltung miteinzubeziehen. Zudem prüft ein Anwalt auch, welche Belastungen auf dem Grundstück derzeit liegen, oder in Zukunft drohen. Dabei kann es um Baubeschränkungen gehen, neue Bauprojekte in der unmittelbaren Umgebung, aber auch um Dienstbarkeiten. Darunter versteht man bspw. ein Wegerecht über die Wiese hinter einem Haus, das man den Berechtigten nicht entziehen darf. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jedem Schritt vor, während oder nach des Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie.

Hier finden Sie unseren Anwalt für Immobilienrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Immobilienrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

+41 43 545 01 50

Weitere Infos

Anwalt Vertragsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 13 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht in Zürich?

Bei jedweden vertragsrechtlichen Fragestellungen unterstützt und berät Sie unser Anwalt für Vertragsrecht.

Ihre Kanzlei zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Wichtige Vertragsverhandlungen sind eine heikle Sache. Oft geht es um viel Geld, kleine Klauseln mit grosser Wirkung oder um die Basis für eine lange Zusammenarbeit. Unser Anwalt für Vertragsrecht begleitet Sie in diesen Prozess, weisen Sie auf wichtige Punkte hin und nehmen auch gerne an den Verhandlungen selbst beratend oder federführend teil.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Vertragsrecht

In der Schweiz herrscht das Prinzip der Privatautonomie, sowie der Vertragsfreiheit. Das bedeutet übersetzt, dass im Prinzip innerhalb gewisser Schranken jede Person mit jeder anderen Person einen Vertrag über grundsätzlich egal was schliessen kann. Und zwar auch in egal welcher Form. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob ein Vertrag nur mündlich, auf einer Serviette oder vor einem Notar abgeschlossen wird. Wer von jemandem ein Auto kaufen möchte, kann das in jeder der hier genannten Form tun. Dabei ist klar, dass sich hier durchaus Missverständnisse und Probleme stellen können, da der Abschluss eines Vertrages üblicherweise Rechtsfolgen nach sich zieht. Das Vertragsrecht, um konkrete Beispiele zu nennen, betrifft jeden Kauf, die Miete, Darlehen, Tausch, Werkherstellungen, Leihen oder auch Aufträge. In all diesen Fällen können sich Fragen stellen, die mithilfe des Vertragsrechtes beantwortet werden können. Im Streitfall ist es daher immer eine gute Idee, möglichst rasch den Rat eines Anwaltes für Vertragsrecht einzuholen, der die Rechtslage erläutern und Lösungsoptionen vorschlagen kann.

Wenn man Ihnen sagen würde, dass Sie täglich mehrere Verträge abschliessen, werden Sie vermutlich zunächst etwas ungläubig sein. Die Wahrheit ist jedoch, dass unser alltägliches Leben aus einer Vielzahl an Verträgen gekennzeichnet ist. Der Einkauf im Supermarkt, das Bestellen im Restaurant, das Ausleihen eines Films oder der Theaterbesuch. All diese Aktivitäten haben ein zugrunde liegendes Vertragsverhältnis gemeinsam. Meistens wird es hier keine vertragsrechtlichen Probleme geben. Dies muss aber nicht so sein. Wenn eine gekaufte Ware im Supermarkt schlecht ist, das Essen im Restaurant verspätet oder kalt serviert wurde, oder letztlich die DVD des ausgeliehenen Films nicht ordnungsgemäss abgespielt werden kann, stellen sich vertragsrechtliche Fragen. Neben diesen kleinen Dingen behandelt das Vertragsrecht natürlich grössere Angelegenheiten, wie etwa das Arbeitsrecht, das Mietverhältnis, eine Finanztransaktion, die Beauftragung eines Unternehmers oder den Kauf eines Autos.

Anwalt Vertragsrecht
Ihr Anwalt für Vertragsrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Vertragsrechtliche Streitigkeiten

Wenn die Leistung vom vertraglich vereinbarten Gegenstand abweicht, oder das Entgelt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt wird, so sind dies Probleme des Vertragsrechts, die mit anderen Rechtsgebieten, bspw. dem Obligationenrecht oder Betreibungsrecht in Verbindung stehen. Oftmals hat man rasch die Gewissheit, dass etwas nicht stimmt. Die Frage stellt sich dann, wie man seinen Anspruch auch durchsetzen kann. Unsere Experten in diesem Gebiet stehen Ihnen daher mit grosser Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und hohem Einsatz zur Verfügung, um Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Der beste Weg ist, einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren, wo wir Ihren Fall im Detail erörtern, Ihnen offen kommunizieren, wie wir die Situation einschätzen und wir gegbeenenfalls weitere Schritte besprechen können. Unser Anwalt für Vertragsrecht ist für Sie da!

Wesentliche Begriffe im Vertragsrecht

Der Auftrag

Als Ausfluss der Vertragsfreiheit und Privatautonomie können innerhalb der gesetzlichen Schranken jede Formen von Verträgen abgeschlossen werden. Gerade bei Dienstleistungen spricht man regelmässig von einem Auftragsverhältnis. So sind bspw. auch Verträge zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten als Aufträge zu qualifizieren. Aus diesem Auftragsverhältnis können sich Forderungen auf Auszahlung des vereinbarten oder eines angemessenen Entgelts ergeben, welche man juristisch auch durchsetzen kann. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Der Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag hat typischerweise die Überlassung einer bestimmten Summe Geld für eine gewisse oder auch unbestimmte Dauer, mit oder ohne Zins zum Inhalt. Dieser kann selbstverständlich auch zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden und unterliegt darüber hinaus keiner Formpflicht. Er kann daher auch mündlich abgeschlossen werden, mit allen Risiken, die das mit sich bringen kann. Wir raten daher stets dazu, den Darlehensvertrag schriftlich zu vereinbaren, sodass über die wichtigen Punkte keine Diskussion besteht. Insbesondere sollten dabei die Höhe der Summe, die Auszahlungs- sowie die Rückzahlungsmodalitäten, sowie etwaige Fristen und Fälligkeiten vereinbart werden. Wir erstellen gerne für Sie einen entsprechenden Vertrag oder prüfen einen bereits bestehenden. 

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist wohl der bekannteste Vertrag, der uns auch am häufigsten, beinahe täglich, unterkommt. Im Kern handelt sich dabei um eine Vereinbarung, wobei sich der Verkäufer verpflichtet, eine bestimmte Sache, den Kaufgegenstand, an den Käufer zu übergeben. Dieser wiederum geht damit die Verpflichtung ein, einen Kaufpreis an den Verkäufer zu entrichten. Dieses gegenseitige Verhältnis wird auch als Synallagma, als Band, bezeichnet. Nun ist klar, dass bereits in diesem Grundfall, Kaufsache und Kaufpreis, allerhand Schwierigkeiten und Probleme auftreten können. Was passiert etwa, wenn die übergebene Sache mangelhaft ist? Wer muss für diesen Schaden aufkommen? Wenn die Kaufsache geliefert werden muss, stellt sich die Frage, welche Partei diese Kosten übernimmt. Zudem: Wie und unter welchen Umständen kann man einen einmal geschlossenen Vertrag entgegen der lateinischen Formel «pacta sunt servanda» (Verträge sind einzuhalten) wieder auflösen? Man sieht, im Kaufrecht gibt es eine Fülle an Fragen, die einer Klärung zugeführt werden müssen, und die oftmals im Grundvertrag nicht vereinbart worden sind. Wenn Sie ein Anliegen im Kaufrecht haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten, die Sie mit Erfahrung, Fachkenntnis und persönlichem Engagement unterstützen und beraten.

Vertragskündigung

Die Kündigung ist ein Vertrag, wo es nicht der Willensübereinstimmung beider Parteien bedarf. Es genügt aus vertragsrechtlicher Sicht, wenn eine Partei diese Kündigung will. Die Kündigung kann dabei sowohl bei Kauf-, als auch bei Miet-, Werk-, Auftrags-, oder Arbeitsverträgen als Mittel zur Auflösung eines Vertrages angewandt werden. Selbstverständlich unterliegt sie dann mitunter den einschlägigen gesetzlichen Schranken. Im Kern bleibt sie ein Vertrag, der auch mithilfe der vertragsrechtlichen Auslegungsmethoden geprüft und analysiert, sowie in bestimmten Fällen auch angefochten werden kann. Wenn Sie planen, ein Vertragsverhältnis zu kündigen, oder Ihnen ein Vertrag gekündigt worden ist, kontaktieren Sie am besten umgehend einen Anwalt, wenn Sie rechtliche Fragen haben oder dagegen vorgehen wollen. Im Regelfall ist hier entscheidend, möglichst rasch und umfassend, rechtlich beraten und unterstützt vorzugehen, um die eigenen Rechte zu wahren und auch durchsetzen zu können. Unsere Experten unterstützen, beraten und vertreten Sie dabei gerne.

Der Reisevertrag

Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.Ein Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen REin Reisevertrag nimmt nicht nur aufgrund des stets zunehmenden und breit verfügbaren Angebots an Bedeutung zu, sondern spielt insbesondere auch dann eine wichtige Rolle, wenn mehrere Elemente einer Reise, Stichwort Pauschalurlaub, bei einem Veranstalter gebucht werden. Es entsteht somit ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dabei ist klar, dass man als Reisender einen möglichst reibungslosen und dem vertraglich zugesagten entsprechenden Urlaub erleben möchte. Kommt es zu Problemen, weil etwa das Flugzeug nicht am richtigen Tag abhebt, das Hotel nicht entspricht oder sonstige Mängel während der Reise auftreten, kann der Reisende unter gewissen Voraussetzungen eine Preisminderung oder auch Ersatz für erlittene Schäden verlangen. Empfehlenswert ist dabei stets, alle Mängel gut zu dokumentieren, sodass diese später nicht bloss behauptet, sondern auch belegt werden können. Es ist jedoch auch zu beachten, dass einen Anspruch auf etwas zu haben noch nicht bedeutet, dass man diesen Anspruch auch durchsetzen kann, respektive im Ergebnis zu seinem Ersatz kommt. Wenn sich in solchen Konstellationen Probleme auftun, kontaktieren Sie am besten umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.echtsanwalt, der Ihren Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen kann.

Der Rücktritt vom Vertrag

Das alte lateinische Prinzip lautet «pacta sunt servanda», Verträge sind einzuhalten. Wer also von dieser Regel eine Ausnahme machen möchte, benötigt dafür einen rechtlichen Grund. Dies kann sich aus einer Vielzahl aus sogenannten Wurzelmängeln im Vertrag, oder aber sogenannten Leistungsstörungen nach der Vertragserfüllung ergeben. Denkbar ist ein Rücktritt vom Vertrag beispielsweise dann, wenn der Mangel an der übergebenen Sache so gross ist, dass dieser nicht behoben werden und die Sache in dem Zustand nicht sinnvoll benützt werden kann. In diesen Fällen kann vom Vertrag zurückgetreten und das bereits bezahlte Entgelt zurückverlangt werden. Solche, im Prinzip sehr simpel klingenden, Fälle sind regelmässig ohne anwaltlichen Nachdruck nicht lösbar. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen, ganz gleich, ob es sich bloss um die Mahnung einer offenen Forderung handelt, oder es um die komplexe Analyse und Prüfung, sowie die Rückabwicklung eines grösseren Vertragswerkes geht.

Vertragsabschluss

Vielfach denkt man zunächst nicht an diesen Zeitpunkt. In Wahrheit ist die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Vertrag zustande gekommen ist von überragender Bedeutung in der Praxis. Im Prinzip braucht es zum Zustandekommen eines Vertrages lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass der eine ein Angebot macht, welches der andere annimmt. Was sich simpel anhört, ist es auch oft, aber jedoch weit nicht immer. Strittige Punkte können sowohl die Frage sein, ob ein Vertrag zustande kam, und wenn ja, wann, und dann, worüber. All diese Fragen können Gegenstand von Diskussionen sein, bei denen man sich am besten anwaltlich beraten lässt. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

FAQ’s zum schweizerischen Vertragsrecht

Wieso sollten die AGBs von einem Rechtsanwalt verfasst werden?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gewissermassen das Fundament der geschäftlichen Tätigkeit, auf der alle weiteren Verträge aufbauen. Sie dienen dazu, für alle Verträge bindende Regelungen aufzustellen, die somit nicht jedes Mal neu formuliert werden müssen und auch den Mitarbeitern eine gewisse Routine in der Handhabung von vertragsrechtlichen Diskussionen geben. Diese AGBs sind aber nur dann auch wirksam, wenn sie auf die auftretenden Probleme eine Lösung anbieten. Es nützt gar nichts, wenn sich zig Bestimmungen zu Fragen der Haftung bei Lieferungen finden, wenn alle Produkte im Geschäft selbst verkauft werden und sich diese Fragen selten bis nie stellen werden. Ein Rechtsanwalt sorgt bei der Erstellung der AGBs nicht nur dafür, dass die Formulierungen präzise, juristisch einwandfrei und unmissverständlich gestaltet sind, sondern achtet auch darauf, dass die Bereiche des Geschäftsbetriebs, die es zu regeln gilt, auch von den AGBs entsprechend gedeckt sind. Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits folgt daraus, dass die AGBs in der Regel nicht anfechtbar sind, weil juristisch sauber und korrekt gearbeitet worden ist. Andererseits finden sich auf die möglicherweise auftretenden Probleme Antworten in den AGBs, weil individuell und auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestellt Regelungen getroffen worden sind.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Vertragsrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Anwaltskanzlei für Vertragsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Fragen zum Kartellrecht kann Ihnen unser Anwalt helfen. Auch im Arbeitsrecht ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle im Grossraum Zürich. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Zürich.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Kartellrecht.
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Weitere Infos

Anwalt Schulrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Schulrecht? Wollen Sie eine Einsprache, einen Rekurs oder eine andere Rechtsberatung im Bildung- und Schulrecht machen?

Ihr Anwalt für Schulrecht erklärt grundlegendes zum Bildungsrecht

Ein Teil des sogenannten öffentlichen Rechts ist das Schulrecht, welches alle Belange im Zusammenhang und im Verhältnis von Schülern und Lehren, Eltern, der Aufsicht, den Schulträgern und dem Schulbetrieb als solches regelt. Das Bildungsrecht ist verschiedenen Gebietskörperschaften übertragen, wobei die Kantone hier die grösste Kompetenz besitzen. Sie regeln, wie Einsprachen, Rekurse funktionieren und welche Prüfungsordnungen, Fristen und dergleichen geregelt werden.

Die Kantone sind gemäss Art. 62 BV primär für das Schulwesen verantwortlich und haben sicherzustellen, dass der Grundschulunterricht für alle Kinder zugänglich ist und offen steht. Dabei gibt es eine Maxime: Öffentliche Schulen haben den Unterricht unentgeltlich anzubieten.

Das schweizerische Hochschulrecht

Also Hochschulen gelten alle Universitäten, sowohl die kantonalen als auch die technischen Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen.

Das Schulrecht im Kanton Zürich

Der Besuch der Schule am Wohnort des Kindes ist immer unentgeltlich, wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt. Soll ein Kind eine Schule einer anderen Gemeinde besuchen, so ist mitunter ein Schulgeld zu entrichten. Die Kompetenzen im Schulwesen liegen primär bei den Kantonen, was schon daraus ersichtlich ist, dass es auf Bundesebene kein Departement für Bildung gibt. Das Bildungswesen ist daher föderalistisch organisiert, wenngleich einige allgemeine Regelungen überall Geltung haben. Die Schule ist kostenlos und steht allen Kindern ab sechs Jahren offen. Auf kantonaler Ebene werden alle Einzelheiten zur Schulführung, dem Organisationsbetrieb, den Standorten etc. geregelt.

Unser Anwalt für Schulrecht bietet wertvolle rechtliche Unterstützung an.

Aufgaben der Volksschule

Die Volksschule hat zuallererst die Aufgabe, Grundkenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, die die absolute Grundlage für jede weitere Aus- und Weiterbildung, ganz gleich in welche Richtung, bilden. In der Volksschule findet das engste Zusammenspiel zwischen den Eltern und der Schule statt, wodurch sich ein Informationsrecht der Eltern über die Leistungen, den Fortgang und die Aktivitäten in der Schule ableiten lässt. Darüber hinaus werden Volksschulen von einer Aufsichtsbehörde regelmässig kontrolliert und erhalten ihre Kompetenzen und Befugnisse von den Gemeinden.

Anwalt Schulrecht
Unser Anwalt für Schulrecht kann Sie unterstützen!

Was regelt das Schulrecht? Wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Schulrecht

Anwalt Schulrecht: Hier sind prinzipiell alle Belange geregelt, die mit dem Betrieb, der organisatorischen Einheit, dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und den Rechten und Pflichten von Privatschulen in Zusammenhang stehen. Zudem sind bspw. Jede körperliche Züchtigung und andere kollektiv verhängten Strafen verboten und ist den Eltern ein Informationsrecht über den Fortgang der Kinder in der Schule und etwaige Disziplinarmassnahmen eingeräumt.

+41 43 545 01 50

Ihre Kanzlei für Schulrechtsfragen in Zürich

Das Schulrecht hat zur Besonderheit, dass wohl alle Bürger einmal Adressat oder Betroffene dieses Teils des Verwaltungsrechts gewesen sind. Die regelmässig beteiligten Personen in einer schulrechtlichen Thematik sind die Eltern, das Kind, die Lehrperson, sowie die Schulleitung und die Schulbehörde. Jeder Beteiligte hat dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten, aber auch Interessen. Häufige Themen sind dabei Disziplinarverfahren, datenschutzrechtliche Fragestellungen, die Problematik der Kommunikation zwischen Schule und getrennt lebenden Eltern, oder der Kindesschutz an sich. Aber auch eine Lehrperson mag Ansprüche gegen die Schulleitung oder -behörde haben, wenn es um das Anstellungsrecht geht. Wir vertreten Sie hier in jeder Konstellation und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, bzw. Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei sind uns individuelle Beratung, strengste Vertraulichkeit, Persönlichkeit in der Kommunikation und Beratung sowie ein engagiertes und motiviertes Eintreten auf Basis fundierter rechtlicher Argumente für Ihr Wohl sehr wichtig.

Ihr Anwalt für Schulrecht unterstütz Eltern, Lernende und Studierende

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass man mit einer Entscheidung einer Schule oder Universität überhaupt nicht einverstanden ist, einem aber vielleicht die belastbaren Argumente fehlen, um dies auch stringent zu begründen. Es scheitert oftmals aber auch an der Scheu, sich einer Obrigkeit gegenüber zur Wehr zu setzen. Dabei gibt es Rechtsmittelverfahren nicht umsonst, sondern sie sind genau für Fälle geschaffen worden, wo man eine Entscheidung eben nochmals hinterfragen oder durch eine andere Instanz überprüfen lassen möchte. Dies ist Ihr gutes Recht, von dem Sie Gebrauch machen können. Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie dabei sehr gerne, und übernimmt gegebenenfalls für Sie auch die Kommunikation mit den entsprechenden Stellen.

Das Schulrecht aus Sicht der Schulleitung und -behörde

Nachdem das Schulrecht an einer heiklen Schnittstelle zwischen dem Staats- und Verfassungsrecht, sowie dem Verwaltungsrecht angesiedelt ist, stellen sich regelmässig schwierige Abwägungsfragen. Das kann unter anderem die strukturelle Organisation einer Schule ebenso wie die Frage nach der Entscheidungsfolge und die Verteilung von Kompetenzen betreffen. In Zweifelsfragen ist es daher immer ratsam, eine professionelle Kanzlei mit der Prüfung oder Erarbeitung solcher Angelegenheiten zu befassen, sodass man nachher in Ruhe seiner eigentlichen Profession nachgehen kann, und sich nicht mit Verfahren, Beschwerden und Probleme beschäftigen muss. Ihr Anwalt für Schulrecht ist für Sie da und setzt Ihre Interessen durch!

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

TV-Moderator Peter Giesel lässt sich von Stanislava Wittibschlager zum Schweizer Insolvenzrecht beraten.

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Schweiz
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten – telefonische Erreichbarkeit unserer Advokatur für Bildungs- und Schulrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Weitere Infos

Anwalt IT-Recht und Datenschutz

Voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für IT-Recht, Immaterialgüterrecht und Datenschutz?

Egal ob IT-Anwender, Unternehmer, Entwickler oder Agentur, alle eint, dass Sie mit dem IT-Recht in Berührung kommen und mal stärker, mal schwächer, auch mit rechtlichen Vorschriften und Grenzen konfrontiert sind. Dabei geht es nicht immer bloss um Verträge, die eine enorm wichtige Rolle spielen, weil sie die Grundlage für jegliches rechtsgeschäftliches Handeln, und das rechtliche «dürfen» bilden. Es kann genauso darum gehen, das Business-Modell vorab mit einem Anwalt für IT-Recht und Datenschutz zu erörtern, um mögliche Stolpersteine und Hürden gleich in einem frühen Stadium identifizieren zu können. Daneben sind Fragen von Marketing, Zahlungsverkehr, und dergleichen in der digitalen Welt zahlreichen Regeln unterworfen. Es kommt aber genauso häufig vor, dass nicht Sie einen Fehler begangen haben, sondern das Verhalten eines anderen in Ihre Rechtssphäre eindringt. In solchen Fällen möchte man sich dagegen wehren. Unser Anwalt für IT-Recht und Datenschutz unterstützt und berät Sie bei all diesen Fragestellungen aus dem weiten Bereich des IT-Rechts.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Ihre Experten im IT-Recht

Was für jeden Geschäftszweig gilt, nämlich vor der Aufnahme und während des Betriebs regelmässig mit einem Rechtsanwalt die wichtigsten Verträge, AGBs und gesetzlichen Neuerungen zu erörtern, hat im IT-Recht eine mindestens so hohe Bedeutung. Dies nicht nur, weil das Themengebiet sehr komplex und teilweise schwierig zu erfassen ist, sondern weil hier die gesetzlichen Vorschriften einer enormen Dynamik unterliegen, da der technische Fortschritt in einem rasanten Tempo vorangeht.

Der Datenschutz ist klassischerweise ein wichtiger Teilaspekt dieses Bereiches, dem man durchaus einiges an Aufmerksamkeit widmen sollte. Denken Sie nur daran, wenn Sie bei einem Händler online bestellen, und Ihren Namen, die Adresse und die Bankdaten bekannt geben, oftmals in Verbindung mit der Erstellung eines Kundenkontos, welches auf E-Mail Basis funktioniert. Diese Daten müssen in einer bestimmten Form gespeichert, gelöscht oder anderen unzugänglich gemacht werden. Dabei geht es auch nicht nur um Daten, die man selbst erhoben hat, sondern auch Daten Dritter, die bspw. aufgrund eines Produzent-Händler Verhältnisses bei Ihnen landen. Unser Anwalt für IT-Recht und Datenschutz ist für Sie da!

Anwalt IT-Recht Datenschutz
Ihr Anwalt für IT-Recht und Datenschutz als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Datenschutz

Das Datenschutzrecht ist im Detail äusserst kompliziert, es kommt oftmals auf den Einzelfall an, sodass generelle Aussagen in einem hohen Masse unseriös wären. Es ist daher sehr ratsam, sich mit dem Datenschutz zu befassen und die eigene Praxis mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Gemeinsam lassen sich dann Wege finden, die rechtlich haltbar sind und einen vor unangenehmen Klagen schützen. Der umgekehrte Fall, nämlich der Eingriff oder Missbrauch der eigenen Daten durch Dritte kann ebenso unangenehm sein, weshalb es hier auch zahlreiche rechtliche Instrumente gibt, den gewünschten (und legalen) Zustand wiederherzustellen.

Unser Anwalt für IT-Recht und Datenschutz berät und unterstützt Sie dabei gerne in allen Fällen und Konstellationen. Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, und stehen Ihnen persönlich, individuell und diskret zur Verfügung.

FAQ’s zum Datenschut

Warum ist der Datenschutz so wichtig?

Wenn einige Zukunftsforscher vor 20 Jahren von einer Welt mit «Big data» gesprochen haben, so sind wir in dieser Realität definitiv angekommen. Allerorts ist von Datenmanagement, Daten sammeln, Datenspeicherung, Data science, Daten verkaufen, Datenklau und vielem mehr zu lesen und zu hören. Im Kern geht es einerseits darum, dass so viele Daten wie nie zuvor unterwegs sind. Wer mit seiner Kreditkarte etwas kauft, hinterlässt Daten. Wer eine Kinokarte online kauft, hinterlässt Daten. Die Teilnahme an einer Strassenumfrage produziert Daten, etc. Zweitens haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, diese Daten zu sortieren, verwertbar zu machen und Schlüsse daraus zu ziehen, die man dann kommerzialisieren kann. Ein bekanntes Beispiel dafür ist wohl Facebook, das seine Nutzerdaten unter anderem dazu benutzt, Unternehmen Informationen über Verhaltensmuster und dergleichen mehr zu verkaufen. Damit hängt letztlich eine Frage zusammen, die stetig an Bedeutung gewinnt: Der Datenschutz. Nicht nur NGOs, Aktivisten und Experten machen lautstark darauf aufmerksam, dass die digitale Welt kein rechtsfreier Raum sein darf, und dass die persönlichen Daten selbstverständlich einem Schutz unterworfen sein müssen. Auch die verschiedenen Gesetzgeber, sei es auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene haben reagiert und entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Kurz gesagt: Daten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden. Sie dürfen unter gewissen Umständen auch weitergegeben und analysiert werden. Andere Daten hingegen dürfen weder gespeichert, noch weitergegeben werden. Für bestimmte Unternehmen, die mit sensiblen Daten umzugehen haben, gelten darüber hinaus Vorschriften, wie sie diese Daten vor Angriffen Dritter schützen müssen. Wer als Unternehmer tätig ist und mit Daten zu tun hat, ist nun zu Recht besorgt und alarmiert. Ein solides Datenmanagement, welches allen rechtlichen Vorschriften entspricht, ist für das heutige unternehmerische Wirken ebenso essenziell wie eine korrekt und fristgerecht eingereichte Steuererklärung.

Ab wann gilt das Datenschutzgesetzt?

Das neue schweizerische Datenschutzgesetz, welches das bereits bestehende in einigen Punkten verschärft und an den europäischen Standard seit 2018 angleichen soll, wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2022 oder Anfang 2023 in Kraft treten. Einer der wesentlichen Novellierungen stellen die deutlich erhöhten Bussen dar, die im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Datenschutzgesetz drohen. Aus der europäischen Praxis konnte man sehen, dass es für die allermeisten Anwender (im Regelfall sind das Unternehmen) von ursächlicher Bedeutung war, bereits frühzeitig zu wissen, welche Bestimmungen gelten werden, sodass die durchaus lang gewährte Übergangsfrist genutzt werden konnte, die notwendigen Adaptierungen, technischen Vorkehrungen, Schulungen und dergleichen mehr vorzunehmen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne auf Ihrem Weg in ein datenschutzkonformes Zeitalter.

Die Problematik bei Daten entsteht oft dann, wenn sie unsachgemäss gespeichert, verwendet oder gelöscht werden. Es ist daher essenziell, ein gutes und sicheres Datenmanagement zu haben, auf der anderen Seite aber auch regelmässig zu überprüfen, ob denn diese Mechanismen und Prozesse noch auf dem aktuellsten Stand sind. Jeder Verstoss gegen Datenschutzrecht oder jeder Fehler kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, die es zu vermeiden gilt.

Hier finden Sie unsere Advokatur in Zürich – Routenplaner

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für IT-Recht und Datenschutz in Zürich

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für IT-Recht und Datenschutz unterstützt Sie Frau Wittibschlager gerne.

Weitere Infos

Anwalt Verwaltungsrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt und Experten für Verwaltungsrecht? Das Staats- und Verwaltungsrecht enthält Regelungen über die Organisation des Staates an sich, die Verteilung von Kompetenzen, die Zuständigkeit für bestimmte Verfahren, und auch Verfahrensvorschriften, sofern staatliche Behörden involviert sind. Dass die Schweiz in 26 Kantone unterteilt und eine Demokratie ist, ist Bestandteil des Staatsrechts. Dass Sie sich in Ihre Einwohnergemeinde binnen einer bestimmten Frist anmelden und eventuell eine Gebühr entrichten müssen, ist hingegen ein Teil des Verwaltungsrechts.

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung begegnet uns täglich, wenn man etwa an öffentliche Gebäude, Schulen, Universitäten, die Zürcher Kantonalbank, oder andere öffentlichen Einrichtungen denkt. Genauso kann man aber auch betroffen sein, wenn es um eine Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes, oder die Bewilligung eines Parkplatzes oder dergleichen mehr geht. Auch die Finanzverwaltung zählt zu diesem Bereich. Klar ist, dass in diesen Themengebieten regelmässig Fragestellungen, bis hin zu handfesten Streitigkeiten entstehen können. Unser Anwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Was umfasst das Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht umfasst einerseits in gewisser Weise die Organisationsstruktur des Staates. Welche Behörde ist zuständig, wo wende ich mich hin, wer überprüft Gebäude und dergleichen mehr. Im Verhältnis zum Bürger ist das Verwaltungsrecht dann einschlägig, wenn der Staat hoheitlich tätig wird. Dies gilt zb. für die Polizei, für jedewede Art von verwaltungsrechtlichen Verordnungen, bspw. im Abfall- oder Wasserbereich, Raumordnungen, das Gewerberecht oder auch das Steuerrecht kann man zum Verwaltungsrecht zählen. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden sind nicht immer rechtlich korrekt, verhältnismässig oder in der Sache richtig, weshalb es sich in vielen Fällen lohnt, solche Entscheidungen mittels Einsprache oder Beschwerde einer Überprüfung zu unterziehen. Unser Anwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen!

Anwalt Verwaltungsrecht
Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht kann helfen!

In diesem Bereich können viele Fragestellungen und Probleme auftreten. Neben dem klassischen Beispiel des Führerausweisentzugs, kann es sich um Fragestellungen des Baurechts, Umweltrechts, Bildungsrechts, Energierecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht (Bewilligungen für Märkte, etc.) handeln. Unser Anwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Sie dabei, ganz gleich ob Behörde, Unternehmen oder Privatperson bei der Durchführung des Verwaltungsverfahrens und stellen sicher, dass Ihren Rechten zum Durchbruch verholfen wird. Es stellen sich ebenso im Bereich von Konzessions- und Bewilligungsverfahren Fragen, die die Unterstützung durch einen Anwalt für Verwaltungsrecht sinnvoll erscheinen lassen. Das Ausländerrecht und Migrationsrecht ist ein klassischer Rechtsbereich des Verwaltungsrechts. Unser Anwalt für Verwaltungsrecht bemüht sich stets, das Verfahren in kurzer Zeit und mit gebotener Sorgfalt zu einem positiven Ende zu bringen, sodass Sie Ihre Zeit wieder dem widmen können, womit Sie sich gerne beschäftigen.

Unterschied zwischen dem Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht

Der wesentliche Unterschied zum Zivilrecht besteht darin, dass einander in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten eine Person und der Staat gegenüberstehen. Das Verwaltungsrecht regelt, wie die staatlichen Institutionen funktionieren und welche Kompetenzen sie haben, sowie welche Verfahrensregeln zur Anwendung gelangen. Die praktischen Anwendungsfälle, wo eine Person mit dem Verwaltungsrecht in Berührung kommt, sind das öffentliche Ordnungsrecht (und hier prominent die Strassenverkehrsordnung / Strassenverkehrsrecht), Umweltrecht, Baurecht, Bewilligungen oder auch Wirtschaftsverwaltungsrecht. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten vor Behörden oder auch Gerichten.

Das Verfahren im Verwaltungsrecht

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, oder aus sonst irgendeinem Grund mit einem Entscheid oder Handeln einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden ist, kann sich auf mehrerlei Art und Weise dagegen wehren. Einerseits steht meist die Einsprache/Beschwerde gegen einen konkreten Akt offen. Andererseits kommt natürlich an einem Punkt auch die klagsweise Durchsetzung eines Begehrens in Betracht. In solch einem Verfahren stehen sich dann eine Person und der Staat gegenüber. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau analysieren und besprechen, und sodann etwaige weitere Schritte festlegen können. In der Folge übernehmen wir für Sie alle Themen, die rund um ein Verfahren zu erledigen sind, und informieren Sie dabei stets offen und transparent über die Chancen und den aktuellen Stand des Verfahrens. Unser Anwalt für Verwaltungsrecht ist für Sie da!

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Verwaltungsrecht im Herzen der Stadt Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

+41 43 545 01 50

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Verwaltungsrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Als Anwältin & Expertin für internationales Privatrecht berät Stanislava Wittibschlager Kabeleins, die Weltwoche und den Blick.

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich gerne von Stanislava Wittibschlager, Inhaberin einer Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt Zürich, beraten. Auch als Anwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt unser Wirtschaftsrechtsexperte Sie kompetent.

TV-Moderator Peter Giesel lässt sich von Stanislava Wittibschlager zum Schweizer Insolvenzrecht beraten. Auch als Anwalt für Verwaltungsrecht oder Als Anwalt für Wettbewerbsrecht leistet Frau Wittibschlager wertvolle rechtliche Unterstützung.

Auch in bekannten Schweizer Zeitungen, wie z.B. im Blick und in der Weltwoche, wird die Inhaberin der Anwaltskanzlei Wittibschlager als Scheidungsanwältin und Expertin für grenzüberschreitende Rechtsfälle gerne zu Rate gezogen.

Weitere Infos

Anwalt Ausländerrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten

Suchen Sie einen Anwalt für Migrations- und Ausländerrecht?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Was versteht man unter Ausländer- und Migrationsrecht?

Die zentrale gesetzliche Basis beim Ausländer- und Migrationsrecht bildet das Ausländergesetz (AuG). Hier sind die wichtigsten Leitlinien geregelt, die die Schranken und den Rahmen für die ausführenden und konkretisierenden Verordnungen und Weisungen der Kantone bilden. Dabei ist klar, dass nicht jeder Fall eindeutig ist, sondern es in Zweifelsfragen auf eine konsistente und überzeugende Argumentation und Beweisführung darauf ankommen kann. In so einem Fall ist die Beratung mit einem Anwalt von grosser Bedeutung.

Anwalt Ausländerrecht
Ihr Anwalt für Ausländerrecht kann helfen!

Alle Antworten zur Niederlassungsbewilligung in der Schweiz

Prinzipiell kann man sich das Migrationsrecht am besten vorstellen, in dem man verschiedene Gruppen unterscheidet: Schweizer Bürger besitzen in der Schweiz aus nachvollziehbaren Gründen die meisten Rechte. Sie können frei ein- und ausreisen, ihren Wohnsitz überall in der Schweiz begründen und letztlich auch an Wahlen teilnehmen. Das nächst stärkere Recht hat diejenige Person, die mithin kein Schweizer Bürger ist, jedoch seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz lebt (gleicher Wohnkanton) und daher grundsätzlich Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung ( C ) hat. Damit kann auch diese Person frei in der Schweiz ihren Wohnsitz begründen, sowie beliebig ein- und ausreisen. Davor gibt es eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung, welche je nach Aufenthaltsgrund (bspw. Arbeit oder Studium), respektive der Art des Anstellungsverhältnisses (temporär, unbefristet) auf ein Jahr (L oder B), oder fünf Jahre (B) ausgestellt wird. Auch hier kann ein fester Wohnsitz begründet werden. Allgemein gilt: Wer Staatsbürger eines EU- oder EFTA-Staates ist, hat es leichter, in der Schweiz einen Wohnsitz zu begründen und eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, da die Schweiz mit diesen Staaten einschlägige Abkommen abgeschlossen hat. Wer aus einem Drittstaat in die Schweiz einreisen und hier leben möchte, braucht darüber hinaus noch weitere Gründe. Klassische Fälle sind hochqualifizierte Fachkräfte, welche am Schweizer (oder europäischen) Arbeitsmarkt nicht zu finden sind. Arbeitgeber dürfen daher auch Angehörige aus Drittstaaten anstellen (und müssen dies auch belegen können). Dies sind im Wesentlichen die Wege, als Einzelperson zu einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu gelangen. Daneben gibt es immer Instrumente wie den Familiennachzug oder eine Heirat, welche einen Rechtsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung darstellen können. Im Detail können sich Zweifelsfragen stellen, oder aber auch ganz prinzipielle, ob bspw. der Status als Grenzgänger im Einzelfall vorteilhafter als ein ständiger Wohnsitz in der Schweiz ist. Um all diese Fragen zu klären, vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo alle offenen und vielleicht auch nicht gestellten Fragen geklärt werden können. Gerne unterstützen wir Sie sodann auch beim Gesuchsverfahren. Unser Anwalt für Ausländerrecht ist für Sie da!

Das Verfahren im Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist national im Ausländergesetz geregelt. Dieses wird jedoch um zahlreiche bilaterale und internationale Abkommen und Staatsverträge ergänzt. Da die einzelnen Verfahren auch innerhalb der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, ist die Lage für einen Laien oftmals unübersichtlich bis unklar. Dabei muss man auch immer bedenken, dass die erstinstanzliche Entscheidung oft nur von einem Sachbearbeiter abhängig ist, weshalb sich auch eine Überprüfung der Entscheidung durchaus lohnen kann. Um hier jedenfalls rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, keine Fristen zu versäumen und über alle Rechte der Einsprache und dergleichen in Kenntnis zu sein, ist die Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt sehr anzuraten und meist von grossem Vorteil. Wir unterstützen Sie dabei gerne und beraten in einem Erstgespräch bei uns in der Kanzlei über Ihre individuelle Situation. Unser Anwalt für Ausländerrecht nimmt sich für Sie Zeit.

Wie wird man Schweizer Bürger? Infos von Ihrem Anwalt für Ausländerrecht

In der Schweiz besteht das sogenannte Bürgerrecht aus einem Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden, die alle ein Bürgerrecht innehaben. Wer nicht Schweizer Staatsbürger ist, und dies werden möchte, kann dies durch ein ordentliches Einbürgerungsverfahren, das erleichterte Einbürgerungsverfahren oder die Wieders

einbürgerung bewerkstelligen. Je nach der individuellen Situation gelten verschiedene Voraussetzungen und stehen die diversen Einbürgerungsverfahren offen.

Die ordentliche und erleichterte Einbürgerung im Kanton Zürich

Als generelle Aussage kann festgehalten werden, dass das Bürgerrecht von demjenigen erworben werden kann, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies kann bspw. Aufgrund von Abstammung, Adoption, oder eben durch eine Einbürgerung gegeben sein. In manchen Fällen kann ein Gesuch zur Einbürgerung abgelehnt werden. Dies bedeutet keineswegs, dass dies nun das Ende des Verfahrens ist. Vielmehr stehen einem gegen diesen Entscheid Rechtsmittel offen, die erhoben werden können. Ein Rechtsanwalt kann Sie in diesem Verfahren unterstützen.

Eine Ablehnung eines Gesuchs auf Einbürgerung kann bspw. Deshalb rechtswidrig sein, weil sie willkürlich zustande gekommen ist. Gegen einen solchen Entscheid einer Gemeinde- oder Kantonalbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. In krassen Fällen, wo bspw. Fundamental verankerte Rechte (bspw. Rechtliches Gehör, Diskriminierungsverbot, keine Entscheidbegründung) behauptet werden verletzt worden zu sein, entscheidet das Bundesgericht als letzte schweizerische Instanz. Gerne beantworte ich als Anwalt für Ausländerrecht Ihre Fragen.

Hat jeder ein Recht auf eine Staatsbürgerschaft?

Ja, jeder Mensch hat von Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus 1948 das Recht auf eine Staatsbürgerschaft, die ihm zudem auch nicht willkürlich entzogen werden darf. In der Schweiz regelt Art. 36 Bürgerrechtsgesetz, dass eine erfolgte Einbürgerung im Zeitraum von acht Jahren nach Einbürgerung für nichtig erklärt werden darf, was aber vom Betroffenen binnen dreissig Tagen ab Erhalt des Entscheids beim Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden kann.

Kann ich mit einem Eintrag im Strafregister eingebürgert werden?

Nein, das findet grundsätzlich nicht statt. Sowohl die Bundes- als auch die Kantonalbehörden haben Zugriff auf das zentrale Strafregister (Vostra), welches alle noch nicht getilgten Straftaten enthält. Umgekehrt hat jede Person das Recht, beim Bundesamt für Justiz ein Akteneinsichtsgesuch in das persönliche Register zu stellen.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Ausländerrecht im Grossraum Zürich – Routenplaner

Route

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Montag8:00 AM - 5:00 PM
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Unser Anwalt für Ausländerrecht unterstützt Sie im Migrationsrecht.

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Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz und Adoption

Voraussichtliche Lesedauer: 8 Minuten

Haben Sie Fragen zur Adoption oder suchen Sie einen Anwalt Kindesschutz / Erwachsenenschutz in der Schweiz?

Ihre Anwältin

Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.

Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

Scheidungsanwalt Anwalt internationales Privatrecht
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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Ihr Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz

Ihre Anwältin für Kinderrecht & Kindesschutz Jedem Kind stehen in einem Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren umfassende, sich schon aus der UNO-Kinderrechtskonvention ergebende Rechte zu, die etwa das Recht auf Meinungsäusserung in einem es betreffenden Verfahren, das Recht angehört zu werden oder aber auch auf manche Entscheidungen Einfluss zu nehmen, umfassen. Gleichzeitig tut sich die Gerichtsbarkeit mitunter schwer, diesen hohen Standards immer vollumfänglich gerecht zu werden, weshalb die Unterstützung einer erfahrenen Kinderrechtsanwältin einen grossen Nutzen haben kann. Denken Sie dabei nicht nur an schwierige familiäre Konstellationen in der Schweiz, sondern auch an unbegleitete Minderjährige, Kinder, die von der Ausschaffung bedroht sind, oder langwierige und komplizierte Familiennachzugsverfahren. In all diesen Bereichen ist es wichtig, dass Kinder ihre Stimme erheben können und gehört werden. Eine Kinderanwältin kann dabei das Kind insbesondere, aber nicht nur, auch bei Interessenskonflikten des Kindes mit verschiedenen Parteien unterstützen und sicherstellen, dass dem Recht zum Durchbruch verholfen werden kann. Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 29 Abs. 3. BV, wonach die Kinderanwältin das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand direkt an die zuständige Behörde zu richten hat.

Anwalt Kindesschutz Erwachsenenschutz
Suchen Sie einen Anwalt für Kinderschutz oder Erwachsenenschutz?

Die Voraussetzung für eine Adoption

Anwalt Kindesschutz / Erwachenenschutz: Die wichtigsten Bestimmungen über die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen sind im ZGB in den Art. 264 und 265 geregelt. An oberster Stelle steht hierbei das Kindeswohl, sowie damit verbunden das bisher gelebte Pflegeverhältnis. Nachdem eine Adoption zumindest das Kind, die Adoptiveltern und mitunter die leiblichen Eltern betrifft, trifft das Gesetz über all diese Personen Aussagen zu Anforderungen und dergleichen. Jedenfalls gilt, dass bevor eine Adoption stattfinden kann, ein zumindest einjähriges Pflegeverhältnis stattgefunden haben muss und die Adoption dem Kindeswohl dient. Im Einzelnen sind die Vorschriften relativ kompliziert, sollen nachstehend aber kurz in Stichpunkten dargestellt werden:

  • Man muss für eine Adoption mindestens 28 Jahre alt und mindestens drei Jahre in einer Beziehung sein
  • Ehepaare können gemeinsam adoptieren, wenn sie mindestens 5 Jahre verheiratet sind, oder über 35 Jahre alt sind
  • Die Stiefkindadoption ist möglich, wenn ein gemeinsamer Haushalt seit mindestens drei Jahren besteht
  • Ledige Personen können auch adoptieren, wenn sie über 35 Jahre alt sind
  • Einzeladoptionen sind auch für in eingetragenen Partnerschaften lebende Personen ab 28 Jahren möglich.
  • Generell muss der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind mindestens 16 Jahre betragen, wovon in begründeten Einzelfällen aber abgewichen werden darf.
  • Der Adoption müssen sowohl das urteilsfähige Kind, der KESB (wenn Vormundschaft besteht), nach sechs Wochen ab der Geburt auch von den leiblichen Eltern.

Adoption

Die Adoption einer erwachsenen Person wird auch Mündigenadoption genannt, und ist, wenn alle Bestimmungen von Art. 266 ZGB vorliegen, auch dann möglich, wenn die zu adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat. Die Voraussetzungen von Art. 266 ZGB sind im Einzelnen:

  • Wenn die Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist und durch die adoptivwillige Person mindestens ein Jahr lang gepflegt worden ist.
  • Wenn die Person durch die adoptivwilligen Personen noch als Minderjähriger mindestens ein Jahr lang erzogen und gepflegt worden ist
  • Wenn andere wichtige Gründe vorliegen und die zu adoptierende Person mindestens ein Jahr mit den adoptivwilligen Personen in Hausgemeinschaft gelebt hat.

Erwachsenadoption

Die Adoption einer erwachsenen Person wird auch Mündigenadoption genannt, und ist, wenn alle Bestimmungen von Art. 266 ZGB vorliegen, auch dann möglich, wenn die zu adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat. Die Voraussetzungen von Art. 266 ZGB sind im Einzelnen:

  • Wenn die Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist und durch die adoptivwillige Person mindestens ein Jahr lang gepflegt worden ist.
  • Wenn die Person durch die adoptivwilligen Personen noch als Minderjähriger mindestens ein Jahr lang erzogen und gepflegt worden ist
  • Wenn andere wichtige Gründe vorliegen und die zu adoptierende Person mindestens ein Jahr mit den adoptivwilligen Personen in Hausgemeinschaft gelebt hat.

Wenn die zu adoptierende Person während des laufenden Verfahrens die Volljährigkeit erreicht, so wird das Gesuch weiterhin nach den Bestimmungen über die Adoption minderjähriger Kinder durchgeführt. Ein Spezialfall bildet der Umstand, wenn die adoptionswillige Person während des Verfahrens stirbt oder urteilsunfähig wird. In diesen Fällen steht einer Adoption nach wie vor nichts im Wege, wenn ansonsten die für die Adoption notwendigen Voraussetzungen gemäss Art. 268 Abs. 3 ZGB erfüllt sind.

Was ist das Adoptionsgeheimnis? Ihr Anwalt für Kindesschutz & Erwachsenenschutz klärt auf!

Art. 268b ZGB legt fest, dass sowohl das Kind als auch die Adoptiveltern Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses haben. Unter anderem dürfen die leiblichen Eltern nur unter Zustimmung der Adoptiveltern und des urteilsfähigen Kindes Informationen über deren Identität erlangen. Wenn das Kind volljährig ist, reicht die Zustimmung des Adoptivkindes dazu aus. Nach Art. 268c ZGB hat das Kind Anspruch auf Auskunft über seine Abstammung und Informationen über die leiblichen Eltern, sofern dadurch keine identifizierenden Rückschlüsse auf diese Personen möglich sind. Das volljährige Kind hingegen hat einen vollen Anspruch auf die vorliegenden Informationen über die leiblichen Eltern. Im Detail kommt es hier also auf viele Merkmale an, weshalb in Zweifelsfällen eine Beratung mit einem fachkundigen Anwalt für Kindesschutz Erwachsenenschutz anzuraten ist.

Welcher Altersunterschied gilt bei einer Adoption? Ihr Anwalt Kindesschutz & Erwachsenenschutz klärt aus!

Das Gesetz sieht hier eine Mindestgrenze von 16 Jahren, und eine Maximalgrenze von 45 Jahren vor. Fast nie gibt es eine Regel ohne Ausnahme, weshalb in begründeten Einzelfällen von diesen Ober- und Untergrenzen abgewichen werden darf. Dafür müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere eine besonders enge Beziehung zwischen dem Adoptivkind und -eltern. Die oberste Maxime in allen diese Fragen betreffenden Überlegungen stellt dabei stets das Kindeswohl dar. Ihr Anwalt für Kindesschutz und Erwasenenschutz ist für Sie da!

Welche Voraussetzungen müssen für eine Adoption vorliegen

Wer jemanden in der Schweiz adoptieren möchte, muss mindestens 28 Jahre alt sein. Wenn gemeinschaftlich als Paar jemand adoptiert werden soll, so muss zudem eine mindestens dreijährige Hausgemeinschaft vorliegen. Möchte eine Ehepartner das Kind des anderen Partners adoptieren, so spricht man von einer sogenannten Stiefkindadoption, für die es keine zusätzliche Altersschranke gibt. Zudem wird, in moderner Weiterentwicklung des Adoptionsrechtes, nicht mehr auf die Ehedauer, sondern auf die Dauer der Hausgemeinschaft abgestellt.

Der Erwachsenenschutz und der Vorsorgeauftrag in der Schweiz

Der Vorsorgeauftrag kann neben einer integrierten Patientenverfügung auch die Beauftragung einer Person enthalten, die im Falle der eingetretenen Handlungsunfähigkeit bestimmte Rechtsgeschäfte und Entscheidungen für einen übernimmt. Die formellen Voraussetzungen für eine so weitreichende Urkunde sind daher tendenziell streng: Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich, datiert, unterschrieben und öffentlich durch einen Notar beurkundet worden sein. Dieser Vorsorgeauftrag kann in der Folge bei der KESB hinterlegt werden, sowie der Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in einem zentralen Datenregister hinterlegt werden. Um einen Vorsorgeauftrag erstellen zu können, muss man volljährig sein und darf nicht unter vollständiger Beistandschaft stehen, damit die Handlungsfähigkeit gegeben ist. Ein Vorsorgeauftrag ist jederzeit widerrufbar, indem die Urkunde entweder vernichtet, oder auf dem gleichen Weg, wie sie erzeugt worden ist, widerrufen wird. Sollte der Fall einer Urteilsunfähigkeit eintreten, so ist die KESB verpflichtet, sich einerseits beim Zivilstandsamt über das Vorliegen eines Vorsorgeauftrags zu erkundigen, und andererseits die Eignung der in diesem Auftrag vorgesehenen Person für die ihr übertragenen Aufgaben zu überprüfen. Unser Anwalt für Kinderschutz und Erwachsenenschutz unterstützt Sie dabei.

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Anwaltskanzlei Zuerich

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Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
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Anwalt Medizinrecht

Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten

Möchten Sie eine Beratung von einem Anwalt für Medizinrecht?

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Scheidungsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei

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Unternehmen unterstütze ich im Unternehmens- und Firmenrecht, der Unternehmensnachfolge, im Miet-, Bau- & Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht & Datenschutz, Marken-, Haftpflicht- & Versicherungsrecht sowie im Vertrags- & Wirtschaftsrecht

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Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Was versteht man unter Medizinrecht?

Das Medizinrecht kann als Überbegriff für alles, was mit dem Arztberuf, dem Verhältnis von Patient und ärztlichem Personal, genau so aber auch Richtlinien und Vorgaben für medizinische Produkte, Forschung, Zulassung von Medikamenten und dergleichen, verstanden werden. Auch das seit der COVID-19 Pandemie bekannt gewordene Epidemiengesetz enthält Bestimmungen, die zum Medizinrecht gehören.

Das Medizinrecht umfasst aber auch detaillierte Fragen, wenn es etwa um Haftungsfragen bei missglückten Operationen geht, oder aber auch, welche Erzeugungsvorschriften bei einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenverfügung gelten. Ebenso kann eine Frage des Medizinrechts sein, wie teuer welche Medikamente verkauft werden und wie bspw. das Gesundheitswesen allgemein finanziert wird. Als Anwalt für Medizinrecht unterstützte ich Ärzte und Patienten. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Medizinrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.

Anwalt Medizinrecht
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Anwalt Kapitalmarktrecht

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Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!

Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!

Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager

Beim Handel und bei den Emissionen von Anlagen sollte man sich an einen erfahrenen Anwalt für Kapitalmarktrecht wenden. Der Schutz der Kapitalanleger ist von zentraler Bedeutung. Wesentlich ist das fundierte Fachwissen im Börsenrecht, Aktienrecht und Wertpapierrecht. Der Kapitalmarkt wird zunehmend reguliert und ist komplex. Die Globalisierung des Aktienmarktes spielt zunehmend eine grosse Rolle. Unser Anwalt für Kapitalmarktrecht berät nationale und internationale Unternehmen und unterstützt diese in der Ausarbeitung von Strategien, in Investitionsfragen sowie in der Planung und Durchführung komplexer Transaktionen. Wollen Sie mehr über das Aktienrecht, wandelbare Schuldverschreibungen, verbriefte Verbindlichkeiten, Optionen und andere Derivate wissen? Unser Anwalt für Finanzrecht unterstützt Sie in allen kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten.

Ihr Anwalt für Fragen zur Kapitalanlage und zum Kapitalmarktrecht

Anwalt Kapitalrecht

Das Kapitalrecht ist eine sehr genau und teils kompliziert geregelte Materie. Denken Sie nur an Vorschriften für die Werbung, die Auflagen, die Produkte erfüllen müssen und letztlich Vorschriften für denjenigen, der diese Produkte anbietet. Es kann aber umgekehrt genauso als Kunde schnell passieren, dass man den Überblick verliert und sich überhaupt nicht mehr auskennt. Das ist ganz natürlich und auch verständlich. Unsere Experten sind in all diese Thematiken tief eingearbeitet, kennen die relevanten Rechtsvorschriften ebenso wie die auf dem Markt angebotenen Produkte, und können daher sowohl Emittenten als auch potentielle Kunden bestens beraten und unterstützen. Dabei reicht unsere Expertise auch bis hin zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kapitalanlage.

Anwalt Kapitalmarktrecht
Ihr Anwalt für Kapitalmarktrecht als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!

Ihr Anwalt für Eigen- und Fremdkapital

Jeder Unternehmer ist früher oder später mit der Frage konfrontiert, wie man einerseits die unternehmerischen Aktivitäten (fremd-)finanzieren, und umgekehrt erwirtschaftetes Geld investieren kann. Dabei kann es gravierende Unterschiede machen, ob man eine Investition aus Eigenmitteln oder mit Fremdkapital finanziert, ob man eine Kapitalerhöhung durchführt oder diese unterlässt. Da bei solchen Entscheidungen immer viele Teilbereiche, wie etwa prominent auch das Steuerrecht, eine Rolle spielen, ist die profunde Beratung durch einen Anwalt für Kapitalmarktrecht von grossem Wert. Noch viel mehr, als es heutzutage eine schier unendliche Zahl an Möglichkeiten gibt, wenn man nur daran denkt, dass die internationalen Finanzmärkte zahllose Optionen offen halten, welche alle mit Vor- und Nachteilen behaftet sind.

Anwalt Kapitalmarktrecht berät Anlageberater und Kapitalanleger

Spätestens seit der letzten grossen Finanzkrise von 2007/2008 wurden die Vorschriften für eine ordnungsgemässe Beratung und Aufklärung des Anlegers durch den Anlageberater stark verschärft und sind ins kollektive Bewusstsein gerückt. Dies kann für beiden Seiten grosse Konsequenzen auslösen. Auf der einen Seite haben Anleger nun öfter die Chance, bei unglücklichen und finanziell ruinösen Anlagen den Berater und oder das Institut haftbar zu machen, weil etwa Aufklärungspflichten verletzt worden sind. Andererseits kann dies für den belangten Berater oder das Institut ernstliche Folgen haben, die mitunter vielleicht gar keine rechtliche Grundlage haben. Wir beraten Sie gerne, egal ob Sie Anleger sind und eine Haftung bejahen wollen, oder ob Sie umgekehrt als Berater aus einer möglichen Haftung möglichst herauskommen möchten. Unser Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht hat in diesem Gebiet jahrelange Erfahrung und können daher aus der Praxis schöpfen, und so für Sie eine individuelle und persönliche Beratung zur Verfügung stellen. Wir vertreten Ihre Interessen sodann sehr gerne auch (ausser-)gerichtlich, um Ihren Anspruch auch wirksam durchzusetzen.

+41 43 545 01 50

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Finanz- und Kapitalmarktrecht in Zürich – Routenplaner

Route

Deine Adresse:

Anwaltskanzlei Zuerich

Löwenstrasse 43
Zürich
Telefon: +41435450150
E-Mail: info@wittib-law.ch

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Anwaltskanzlei für Kapitalmarktrecht

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 5:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 5:00 PM
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS

Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Anwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt ich auch Unternehmer, Banken und Privatpersonen bei allen finanzrechtlichen Belangen.

TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Zürich.
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+41 43 545 01 50

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