Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Öffentliches Personalrecht in Zürich
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Zürich?
Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im schweizerischen Arbeitsrecht. Wollen Sie mehr über den Arbeitsvertrag, die Kündigung und deren Sperrfristen, das Zeugnis oder die Abmahnung wissen? Unser Arbeitsrechtsexperte beantwortet Ihre Fragen. Die Arbeitsrechtsanwälte unserer Kanzlei kennen sich dank jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Personalrecht aus. Wir unterstützen kompetent und lösungsorientiert Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in Bund, Kanton und Gemeinden.
Es gelten nicht für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine besondere und markante Unterscheidung ist jedoch zwischen dem Arbeitsrecht, das auf Arbeitnehmer privater Unternehmen anzuwenden ist, und demjenigen, welches für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wie bspw. den Bund, die Kantone, Spitäler, Universitäten, Behörden oder Schulen gilt, zu treffen. Für Arbeitnehmer der letztgenannten Bereiche gilt das öffentliche Personalrecht wie etwa das Personalgesetz des Kantons Zürich. Diese Unterscheidung gewinnt Bedeutung, da unterschiedliche Rechtsfolgen und Vorschriften verankert sind. Bspw. ist eine Kündigung im öffentlichen Bereich nicht so leicht möglich, wie sie das im privaten Sektor ist. Zudem werden etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen, die für Arbeitssachen im privaten Sektor zuständig wären, sondern in einem verwaltsungsgerichtlichen Verfahren behandelt. Man sieht daher, dass teils fundamentale Unterschiede vorliegen und man daher unbedingt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen sollte, um die eigenen Ansprüche nicht nur fristgerecht und rechtlich korrekt, sondern auch bei der zuständigen Stelle geltend machen zu können.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Fragen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft wohl nahezu jeden erwachsenen Menschen irgendwann in seinem Leben. Während der Arbeitnehmer natürlich seine Rechte und Pflichten hat, muss der Arbeitgeber eine Vielzahl an Regelungen, Vorschriften und dergleichen mehr einhalten, um arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Das betrifft nicht nur grosse Konzerne mit hunderten Mitarbeitern, sondern kann bereits Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern betreffen. Dabei geht es regelmässig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Haftungsfragen und dergleichen mehr. Heutzutage treten zudem immer häufiger internationale Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht auf. Die Entsendung von Arbeitnehmern, steuerrechtliche oder visumsrechtliche Fragen stehen dabei an der Tagesordnung. Wir unterstützen und beraten Sie, nicht nur in der Schweiz, in all diesen Fragen.
In manchen Fällen kann keine aussergerichtliche Einigung, oder ein Kompromiss vor der Schlichtungsstelle erzielt werden. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht. Wir profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Seiten, da wir sowohl Arbeitgeber, als auch -nehmer vertreten. Wir können uns daher gut in die Lage der anderen Partei hineinversetzen und Ihnen so die bestmögliche Beratung zu teil werden lassen.
Ihre persönliche Beratung für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht stellen sich viele elementare Fragen. Und das sowohl auf Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer Seite. Das Ziel ist dabei stets, möglichst klare Abmachungen zu treffen, sodass es keine unvorhergesehenen Überraschungen geben kann. Es geht dabei zunächst um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, der die Grundlage bildet. Man muss aber genauso die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die für die jeweilige Situation einschlägig sind. Dabei geht es regelmässig um Haftungsfragen, gerade wenn es um Führungspositionen geht. Aber auch um Kündigungsfristen, Anforderungen an den Arbeitsplatz, die betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Betriebsrates wollen erörtert und besprochen sein. Wir unterstützen Sie dabei in all diesen Fragen mit langjähriger Erfahrung, persönlichem Engagement und rechtlichem Know-how.
Das Arbeitsrecht in der Schweiz
Das Arbeitsrecht besteht aus einigen zwingenden Vorschriften, die also jedenfalls einzuhalten sind, und einer Reihe von dispositiven Vorschriften, von denen individuell abgegangen werden darf, oder die überhaupt nicht geregelt sind. Die Schweiz ist hier im europäischen Vergleich sehr locker und lässt den Parteien viel Gestaltungsspielraum. Da es sich im Arbeitsrecht um eine besonders heikle Materie handelt, verbringt an doch sehr viel Zeit mit der Arbeit und ist abhängig von der Auszahlung des Lohns, sind Konflikte in diesem Bereich sehr delikat. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, ob das Problem noch am Beginn zu lösen, bzw. gleich eine abgesprochene und rechtliche überprüfte Strategie zu entwickeln. Wir legen Ihnen dabei unsere Einschätzung offen, zeigen Ihnen die verschiedenen Verfahrensoptionen auf und beraten und unterstützen Sie in all diesen Schritten mit Sachverstand, Empathie und vollem Einsatz.
Ihr Anwalt für Arbeitgeber
Wer streitet schon gerne mit seinem Arbeitgeber oder seinem Arbeitnehmer? Man verbringt viel Zeit miteinander, ist wechselseitig voneinander abhängig und möchte im Regelfall ein gedeihliches Arbeiten sicherstellen. Der Arbeitsvertrag als Grundlage dieses Verhältnisses ist daher ein wichtiger Baustein, der nicht im Vorbeigehen geschrieben werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, sich zunächst klar über den Inhalt zu werden, und hernach mit juristischer Unterstützung eine möglichst zweifelsfreie und für beide Seiten klare Vereinbarung zu formulieren.
Ein Arbeitgeber hat verschiedene rechtliche Normen zu beachten, die sich aus verschiedenen Gesetzen, wie zb. dem OR, aber auch dem Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz ergeben. Zunächst kommt es also darauf an, in welcher Form die Arbeitsverträge gestaltet werden. Hier lohnt es sich, die Überprüfung dieser oder die Erstellung durch einen Anwalt zu veranlassen. Daneben stellen sich im laufenden Betrieb eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen. Eine Mitarbeiterin wird schwanger und geht in Karenz, man möchte Ersatz für die Dauer einstellen. Da gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Ebenso heikel können Fälle werden, wo Mitarbeiter zweifelhafte Krankschreibungen beibringen und wochenlang nicht zur Arbeit erscheinen. Wann und wie darf ich kündigen? All diese Fragen sind wichtig, und überall gilt, dass eine rechtlich saubere Vorgehensweise viele dann folgende Probleme vermeiden kann. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, bevor das Problem akut ist bzw. schon lange Zeit präsent ist.
Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?
Als Arbeitgeber ist man mit ganz vielen Themenbereichen konfrontiert, denen allen ausreichend Beachtung geschenkt werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten regelmässig unangenehme Folgen nach sich ziehen können, die insbesondere Geld und Zeit Ressourcen binden. Es ist daher anzuraten, sich bei allen Rechtsfragen, auch wenn sie nur klein und unwichtig scheinen, einen erfahrenen Rechtsbeistand an die Seite zu nehmen. Dies kann bspw. den Prozess einer Kündigung, das professionelle Umgehen mit Veruntreuung oder Diebstahl durch Mitarbeiter, behauptete Diskriminierungen ebenso wie Gleichstellungs- oder Datenschutzfragen, Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder andere juristische Streitigkeiten betreffen. Wer frühzeitig reagiert, das zeigt sich aus unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis, kann ein Problem meist an der Wurzel packen und es sodann rascher und kostengünstiger lösen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen dabei gerne mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite.
Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer
Drei der häufigsten Probleme, die ein Arbeitnehmer hat, betreffen eine Kündigung/Entlassung, die Nicht-Auszahlung des Lohns und eine unhaltbare Stimmung und Umgangsform am Arbeitsplatz. In allen drei Fällen lohnt es sich, das anwaltliche Gespräch zu suchen, um die Lage vorzutragen und dann professionell einschätzen zu lassen, ob und welche Schritte geeignet sind, um hier ein gewünschtes Ergebnis erzielen zu können. Die Vertretung durch einen Anwalt ist zudem auch emotional eine Erleichterung, da man in einem Arbeitsverhältnis immer unter besonderem Druck steht.
Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag Dieser Vertrag bildet die Grundlage des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin werden demnach die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt. Ein Arbeitsvertrag unterliegt prinzipiell keiner Formvorgabe, kann also wie andere Verträge auch mündlich vereinbart werden, wenngleich dies naturgemäss gewisse Risiken mit sich bringt und daher eher nicht empfehlenswert ist. Gerade bei der Erstellung und Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei der Aufhebung bzw. durch Kündigung oder Entlassung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit alle Vorschriften, Fristen und vertraglichen Grundlagen eingehalten werden.
Der Arbeitsvertrag bildet gewissermassen das Fundament und den Rahmen für die Spielregeln, denen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterwerfen. Regelmässig enthalten Arbeitsverträge eine Vielzahl von Klauseln, die üblicherweise vom Arbeitgeber gewünscht werden. Es fällt mitunter nicht einfach, die Komplexität in seiner vollen Breite zu erfassen und so macht es durchaus Sinn, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Vertrags prüfen zu lassen, wo es eventuell für Sie heikel werden könnte. Gerade dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es entscheidend, eine solide und vorher gut geprüfte vertragliche Basis zu haben, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie in diesem Prozess mit Expertise und fachkundigem Rat.
Der Arbeitsvertrag birgt für beide Parteien Risiken, auf welche wir Sie gerne, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufmerksam machen und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten. Neben klassischen Bestandteilen eines Arbeitsvertrages wie Lohn, Arbeitszeit etc., spielen zunehmend auch Klauseln im Bereich der Geheimhaltungspflicht, des Konkurrenzverbotes und vielem mehr eine Rolle. Ist es bereits vor Unterzeichnung des Vertrages wichtig, genaue Regelungen zu haben, so gilt das mindestens genauso für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kündigung erregt regelmässig die Gemüter und kann zu Streit führen. Dies insbesondere, wenn Klauseln unklar formuliert oder man sich über den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht einig wird.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen
Diesem Thema kann nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet werden, da dies schliesslich die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bietet, und beiden Parteien möglichst grosse Klarheit für alle denkbaren Fälle geben soll. Bei der Erarbeitung von Arbeitsverträgen ist unser Massstab der Wille unseres Mandanten, den wir bestmöglich umzusetzen suchen. Wir berücksichtigen dabei steuer- und sozialrechtliche Aspekte ebenso, wie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Dabei kommunizieren wir stets transparent und offen, um Ihnen ein vollständiges Bild der Lage zu geben. Da sich, nicht zuletzt bedingt durch die COVID-19-Pandemie, die Arbeitswelt massiv verändert, und auch betriebliche Veränderungen stattfinden, raten wir auch zu regelmässigen Überprüfungen der bestehenden Arbeitsverträge, um hier den Entwicklungen auch entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne in jedem Stadium und jeder Konstellation. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren Fall im Detail erörtern können.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine ernste Situation, die regelmässig zumindest für eine Seite unzufriedenstellend verläuft. Auf beiden Seiten ist es daher ratsam, sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt zu beraten, damit keine Fehler begangen werden, die im Nachhinein ungewollte Konsequenzen auslösen können. So geht es um die Einhaltung der Kündigungsfristen, die Beachtung des Kündigungsschutzes, aber genauso auch um Fragen des Konkurrenzverbotes, die vorzeitige einvernehmliche Auflösung und dergleichen mehr. Wenn Sie im Betrieb eine grössere Umstrukturierung vorhaben, bei der mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, so stellen sich zudem weitere sozialrechtliche Fragen. Die Erstellung eines Sozialplans ist dabei ein exemplarischer Punkt. Ziel unserer Arbeit ist die Wahrung Ihrer Interessen, wie die rasche und kostengünstige Abwicklung des Verfahrens gleichermassen. Es ist in niemandes Interesse, lange und teilweise sinnlos herumzustreiten, wenn eine gütliche Lösung auch möglich ist. Sollten Sie andere Wünsche haben, oder die Situation keinen anderen Weg mehr offen lassen, setzen wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Gerichten durch.
Die Kündigung
Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine Kündigung aussprechen, wenn er gewisse Fristen einhält. In manchen Fällen gibt es zudem sogenannte Sperrfristen, während der keine Kündigung erfolgen darf (bspw. Krankheit oder Schwangerschaft). Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kündigung etwas nicht korrekt gelaufen ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten gemeinsam mit Ihnen mögliche Schritte gegen eine Kündigung.
Es gibt gewisse Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Unsere Experten beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Jedenfalls ist entscheidend, dass Sie rasch und umgehend handeln, um keine Frist zur versäumen. Bei einer allfälligen Klage geht es primär darum, für Sie Entschädigungsansprüche geltend zu machen und allfällige vertragliche Nebenpflichten zu regeln. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wie wir Ihre Chancen auf den Gewinn einer allfälligen Klage einschätzen.
Der Aufhebungsvertrag
Das Arbeitsrecht sieht Fristen, inhaltliche Schranken und Begründungspflichten für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor. Dies dient regelmässig dazu, um bei Fällen, wo lediglich eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden möchte, Klarheit über die Rechtsfolgen zu schaffen. Anders ist der Fall mithin gelagert, wenn sich beide Parteien einig sind. Hier ist im Prinzip nicht davon auszugehen, dass grosse Uneinigkeit weder über den Umstand, noch über die Folgen der Trennung vorliegen. Praktischerweise werden solche Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst. Darin können die Modalitäten vereinbart werden, wie etwa Abfindungszahlungen oder Regelungen über die Freistellung von der Arbeitspflicht. Klar ist aber auch, dass in solchen Konstellationen, wo von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, Zweifelsfragen und Graubereiche auftauchen. Es ist daher sehr anzuraten, solche Aufhebungsverträge von unserem Anwalt für Arbeitsrecht erstellen, oder jedenfalls prüfen zu lassen, um sich im Nachgang juristische Querelen zu ersparen.
Neben den einseitigen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (etwa die Kündigung) gibt es auch eine einvernehmliche Option, den Aufhebungsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und regelt typischerweise das Datum des Austritts, etwaige Freistellungen, Abfindungen etc. Es können aber auch rasch Probleme auftauchen, wenn bspw. Kündigungssperrfristen nicht eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu beraten, der Ihnen eine fundierte und juristisch klare Unterstützung zuteilen lassen kann.
Der Aufhebungsvertrag
Die fristlose Kündigung – wesentliche Infos von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht
Die fristlose Kündigung ist wohl eines der grösseren Schreckgespenste im Arbeitsrecht. Sollten Sie eine solche erhalten haben, wenden Sie sich jedenfalls umgehend an einen Arbeitsrechtsanwalt. Diese Kündigung darf nämlich nie ohne wichtigen Grund ausgesprochen werden, da das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Es ist daher ein besonders strenges Instrument, welches für den Fall, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, auch rasch beantwortet und beeinsprucht werden sollte.
Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich
In einem Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Advokatur in Zürich weisen wir Sie auf die wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekte hin. Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle in der Region Zürich. Arbeitsrechtiche Themen rund um Kündigung, Lohn, Mobbing, Bossing, Versetzungen und Entlassung sind komplex. Darum sollte Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich durchführen!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist für Sie da!
Ihre Zürcher Anwaltskanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen
Der Konflikt im Arbeitsrecht spielt sich zumeist zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ab. Unsere Experten kennen beide Seiten sehr gut und seit Jahren, wodurch wir beide Seiten gerne jederzeit unterstützen. Wir kennen die Fallstricke und Probleme beim Erstellen von Verträgen ebenso wie die Wichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln etc.
Das Arbeitsrecht ist traditionell ein sehr konfliktbeladenes und mit ernsten Konsequenzen behaftetes Rechtsgebiet, wo jeder Schritt wohl überlegt gesetzt werden mag. Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen und beraten Sie in dieser heiklen Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir stehen umgekehrt auch beratend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zur Verfügung, wenn es um die präzise Formulierung von Pflichten und Rechten geht. Mit unserer jahrelangen Erfahrung bei Arbeits- und Werkverträgen können Sie auf unsere sach- und fachkundige Beratung und Expertise zählen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich hilft bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Mithin bleibt es nicht aus, dass Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstossen. Wir stehen Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und bemühen uns um eine gütliche Einigung. Sollte diese nicht wahrscheinlich oder möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich unterstützt!
Es kommt regelmässig vor, dass es gröbere Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen als Arbeitnehmer gibt. Wir unterstützen Sie gerne vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages und prüfen Ihren Vertrag, begleiten und beraten Sie aber auch für den Fall, dass Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten und rechtliche Beratung benötigen. Letztlich unterstützen wir Sie auch für den unangenehmen Fall einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigung oder Entlassung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten. Unser spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht hat stets ein offenes Ohr und setzen sich mit voller Kraft für Ihr Anliegen notfalls auch vor Gericht ein.
Aussergerichtliche Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Unsere Experten versuchen zunächst stets eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, also beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das gelingt manchmal, in anderen Fällen gelingt es aber auch nicht. Sind wir gemeinsam mit unserem Klienten der Ansicht, dass die Chance auf eine gütliche Einigung äusserst unwahrscheinlich ist, setzen wir die Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch. Unserer spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit bei jedweden arbeitsrechtlichen Themen, ob beim Verfassen oder der Prüfung von Verträgen oder der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gewissen Ansprüchen genügen, und darf nicht willkürlich ausfallen. Mitunter kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Formulierung nicht sehr freundlich ist, oder falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne in dieser Angelegenheit. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns,ob auch wirklich alle Angaben so korrekt gemacht wurden, wie es das Gesetz vorsieht.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Ihr Arbeitsverhältnis wird durch diesen Umstand nicht sofort beendet; vielmehr sollten Sie sich rasch beim RAV melden, da Sie so zunächst einmal finanziell abgesichert sind. Für Ihre allfällige Kündigung ist ultimativ ein Insolvenz- oder Konkursverwalter zuständig. Wollen Sie über diese Ansprüche hinaus allfällige Entschädigungen geltend machen, sollten Sie sich umgehend von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten lassen.
Die Insolvenz des Arbeitgebers und ihre Folgen
Die Eröffnung eines Konkursverfahrens allein führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Umstand verändert daher im Prinzip für sich genommen noch nichts an der ursprünglich vorliegenden Situation. Klar ist jedoch, dass für Arbeitnehmer die Frage im Raum steht, wie lange noch Lohn ausbezahlt und wie lange es die Firma mitunter noch geben wird. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Insolvenzverwalter haben unter bestimmten gesetzlichen Schranken sodann auch die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Alle Beteiligten, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten in so einem Fall umgehend anwaltliche Unterstützung beiziehen, um rechtlich korrekt zu handeln, und andererseits zu Recht bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Wie so oft gilt auch bei Ansprüchen auf ausstehenden Lohn, dass man sich beeilen sollte, um keine Fristen («Ausschlussfristen») zu versäumen. Wer als Arbeitnehmer auf seinen Lohn warten muss, ist oft in seiner Existenz gefährdet. Wir kennen solche Situationen aus unserer täglichen Arbeit und unterstützen Sie rasch, unkompliziert und kompetent bei der Lösung Ihrer Situation.
Fragen zu Lohnstreitigkeiten oder Bonuszahlungen
Wer sich mit ausstehendem Lohn für bereits geleistete Arbeit konfrontiert sieht, befindet sich regelmässig in einer mehr als heiklen Situation, die letztlich auch Auswirkungen auf die Existenz haben kann. Es ist daher geboten, möglichst rasch und umgehend tätig zu werden, und dies am besten unter Beiziehung eines Anwaltes, der die Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernimmt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Höhe und Art des Anspruches, um in der Folge diesen auch geltend machen zu können. Neben diesem heiklen Themenbereich treten häufig auch Fragen zur Zahlung von Bonus oder sonstigen vereinbarten Zahlungen auf. Da diese teils ähnlich geltend gemacht werden können, werden sie an dieser Stelle behandelt. Oftmals ist vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres ein Bonus ausbezahlt wird. Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt, aber bspw. die vereinbarten Ziele dennoch erreicht hat? In solchen Fällen lohnt es sich, stets umgehend, bei Weigerung des Arbeitgebers zur Zahlung, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um ein geeignetes Vorgehen abzustimmen und zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!
Was tun bei Mobbing? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf!
Mobbing ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, unter dem viele Menschen zu leiden haben. Noch schlimmer ist es, wenn Sie das täglich am Arbeitsplatz erleben müssen. Leider Gottes ist Mobbing vielfach schwer nachzuweisen, weshalb es umso wichtiger, Schritte in Angriff zu nehmen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei diesem harten und schmerzvollen Weg mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Wir beraten uns mit Ihnen und prüfen genau, ob und welche Schritte Ihre Situation verbessern könnten.
Mobbing (am Arbeitsplatz)
Mobbing ist eine oder sind mehrere Handlungen, die geeignet sind, den Gemobbten zu schädigen und mitunter auch vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing erfüllt gleichzeitig unter Umständen auch Stratbestände wie Verleumdung oder die Persönlichkeitsverletzung. Solche Handlungen können für den Mobbenden ernst Konsquenzen nach sich ziehen und so auch eine Wirkung auf andere Personen haben, die ihr Verhalten in der Zukunft sodann ändern.
Das Mobbing, oder auch Bossing ist ein sehr häufig wahrgenommenes Phänomen (nicht nur) in der Arbeitswelt, hat bis dato aber noch keinen Eingang in das Arbeitsrecht als definierte und festgelegter Terminus erlangt. Das Bundesgericht hatte wohlgemerkt schon viele Fälle in diesem Zusammenhang zu entscheiden, und daher im Laufe der Jahre auch Definitionen herausgearbeitet. So liegt Mobbing unter anderem dann vor, wenn ein Verhalten einer oder mehrerer Personen systematisch, lang anhaltend und in irgendeiner Weise auch feindselig dazu geeignet ist, die gemobbte Person am Arbeitsplatz auszugrenzen, zu isolieren oder gar aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen. Das Bossing ist eine Spezialform des Mobbings und betrifft solche Fälle, wo ein Vorgesetzter durch gezieltes Verhalten versucht, Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, ohne eine ordentliche Kündigung aussprechen zu müssen. Da es hier um ein heikles Feld zwischenmenschlichen Umgangs geht, regelmässig Beweise schwierig zu erbringen sind und der Ausgang des Verfahrens vielfach ungewiss ist, ist es umso mehr anzuraten, sich frühzeitig, ganz gleich ob als Betroffener oder als verantwortlicher Arbeitgeber, mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten. Dabei kann die Lage analysiert, rechtlich geprüft und sodann entschieden werden, welche Schritte zum gewünschten Ziel führen.
Was regelt das Gleichstellungsgesetz (GIG)?
Seit dem Jahr 1981 gibt es einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Daraus ergibt sich, und wurde durch den EGMR und die schweizerische Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich aus dem Artikel ein Recht auf gleiche Bezahlung ebenso ergibt, wie ein Verbot von unsachlicher Diskriminierung, die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen oder Beförderungen. In all diesen Bereichen darf ein Mann einer Frau, oder umgekehrt, nicht benachteiligt werden und den Gesetzgeber trifft eine Pflicht, für die Einhaltung zu sorgen.
Anwalt Arbeitsrecht Zürich zu Gleichstellungs- und Lohngleichheitsfragen
Art. 8 der Schweizer Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen ist. Und dennoch entspricht das heutzutage nicht immer der Realität. Wenn Sie die Vermutung haben, nicht gerecht behandelt zu werden, so haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird zunächst versucht, mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu erzielen, dabei zunächst mit dem Vorgesetzten und in der Folge mit dem Personaldienst. Macnhmal kann hier leider keine Einigung erzielt werden, sodass der Gang vor eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht offensteht. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und beraten und begleiten Sie auf diesem Weg. Neben der gleichen Bezahlung kann es aber noch andere Formen der Diskriminierung geben, welche ebenso verfassungsgesetzlich verboten sind.
FAQ zum Thema Arbeitsrecht
Ich habe eine Lohnkürzung erhalten. Was kann ich tun?
Eine Lohnkürzung funktioniert im Prinzip folgendermassen: Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, wobei gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag in Geltung tritt, der nun einen geringeren Lohn ausweist. Man spricht von einer sogenannten Änderungskündigung. Daraus folgt, dass für eine Lohnkürzung jedenfalls die Kündigungsfrist des bestehenden Arbeitsvertrages abzuwarten ist, ehe der dann geringere Lohn ausbezahlt werden darf. Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich also innerhalb der gesetzlichen Schranken zulässig. Missbräuchlich ist sie dann, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers dadurch auf unzumutbare Weise verschlechtert, oder aber auch keine betrieblichen oder allgemeine der wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldeten Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen würden. Daneben ist völlig klar, dass eine Änderungskündigung auch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstossen darf, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall genau besprechen und prüfen können.
Was versteht man unter dem Konkurrenzverbot?
Heutzutage kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel verankern, die ein Konkurrenzverbot gemäss Art. 340 OR beinhaltet. Dieses kann vorsehen, dass sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Tätigkeit nachzugehen, die geeignet ist, in Konkurrenz oder Wettbewerb zur Tätigkeit des vormaligen Arbeitgebers zu stehen. Der klassische Fall ist die Ausübung der gleichen Tätigkeit, die den selben Kundenkreis anspricht und somit eine Konkurrenzsituation auslöst. Eine Konkurrenzverbotsklausel ist allerdings nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von und Einblick in die Kundendaten hatte und auch Geschäftsgeheimnisse kennt. Das Geschäftsgeheimnis betrifft insbesondere spezielle technische oder betriebswirtschaftliche Faktoren, die zum Erfolg des Unternehmens ursächlich beitragen. Zudem muss aber beachtet werden, dass das Konkurrenzverbot stets auf die Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sein muss. So kann es bspw. einem technischen Direktor einer Firma, die spezielle Produkte herstellt, verboten werden, auf eigene oder fremde Rechnung die gleiche Tätigkeit auszuüben. Ein Konkurrenzverbot für Kosmetiker oder andere Handwerker wird wohl nicht zulässig sein, da es hier stets auf die eigene Schaffenskraft und Leistung ankommt. In Zweifelsfragen ist stets anzuraten, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass die Klausel entweder gültig ist, oder man eben nicht von dieser betroffen ist.
Welche Rechtsfolgen löst eine Krankheit eines Arbeitnehmers aus?
Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange diese Lohnfortzahlung anhält, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung auf Seiten des Arbeitgebers, ab. Solche Krankentagegeldversicherungen bezahlen in der Regel etwa 80 % des AHV-pflichtigen Lohns während rund 700 Tage weiter. In manchen Fällen liegt keine Krankentagegeldversicherung vor, sodass die allgemeinen Bestimmungen des OR, insbesondere Art. 324a OR zur Anwendung gelangen. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber abhängig von der Dienstdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen im Falle von Krankheit den vollen Lohn weiterbezahlen muss. Dabei muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen oder mehr als drei Monate andauern. Der Arbeitnehmer hat dabei mindestens Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von drei Wochen, die sich pro Dienstjahr gemäss der Zürcher, Berner oder Basler Skala verlängert. Wichtig zu beachten ist, dass sämtliche Krankheitstage pro Kalenderjahr addiert werden. Im Fall einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis zu übergeben, welches Aufschluss darüber gibt, welche Krankheit vorliegt und wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauert. Wird eine derartige Information nicht übergeben, so kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aussetzen oder sogar das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt es jedoch auch die Sperrfristen des Art. 336c OR zu beachten, die für Kündigungen kranker Arbeitnehmer Anwendung finden.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Arbeitsrecht
Montag
8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag
8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Auch als Anwalt für Arbeitsrecht kann Frau Wittibschlager wertvolle rechtliche Unterstützung leisten.
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Suchen Sie einen Anwalt und Experten rund um das Thema Konkubinat, Ehe oder eingetragene Partnerschaft? Konkubinatsvertrag. Das Zusammenleben ohne Trauschein oder, besser bekannt das Konkubinat, ist im schweizerischen Recht nicht geregelt. Es keine allgemeingültige Definition und auch keine umfassende Regelung der mit dem Konkubinat verbundenen Rechtsfolgen. Aus diesem Grund sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Warum ein Konkubinat? Als Anwalt und Experte für das Konkubinat bin ich für Sie da!
Das Konkubinat ist eine Form des Zusammenlebens, die vielleicht als etwas enger als eine blosse Beziehung bezeichnet werden, aber jedenfalls nicht mit einer Ehe vergleichen werden kann, da sich ganz andere Rechtsfolgen daran knüpfen. Beachten Sie, dass es beim Konkubinat kein (finanzielles) Sicherheitsnetz für den anderen Partner gibt, also etwa Ansprüche aus einer Rente oder ein Anteil des Nachlasses bei plötzlichem Tod. Es ist daher notwendig, bei einem Konkubinat jeweils individuell zu regeln, wenn der andere Partner bestimmte Leistungen erhalten soll. Exemplarisch sind für solche Regelungsgegenstände der Unterhaltsvertrag, der Konkubinatsvertrag, die Begünstigungserklärung der Säule 3a oder AHV Gutschriften zu nennen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, einen Erbvertrag abzuschliessen oder ein Testament zu errichten. Im Detail ist es ratsam, die Beratung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um in der Folge auch wirklich die Folgen eintreten zu lassen, die von den Partnern auch gewünscht sind.
Hauskauf im Konkubinat
Wer in Konkubinat lebend ein Haus gemeinsam erwerben möchte, kann im Grundbuch vermerken lassen, wem wieviel aufgrund seines finanziellen Beitrages an der Liegenschaft gehören soll. Als Tipp aus der Praxis sei erwähnt, dass es ratsam ist, in einem Vertrag schriftlich festzuhalten, wer im Falle einer Trennung das Anrecht auf das Haus, natürlich unter Ausgleich des Anteils des anderen Partners, haben soll. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für das Konkubinat von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen. Unser Anwalt berät Sie gerne bei Ihrem Anliegen rund um das Thema Konkubinat!
Anwalt Konkubinat – Was passiert, wenn bei einem Konkubinat der Partner verstirbt?
Ihr Anwalt für’s Konkubinat: Grundsätzlich kann man sagen, dass man nicht automatisch erbt und begünstigte Person aus einer Versicherung ist. Diese Rechtsfolgen treten automatisch bei der Ehe ein, die dafür vorgesehen ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für jede gewollte Begünstigung ein Vertrag oder ein Testament errichtet werden muss. Beachten Sie aber dabei, dass der Partner erbrechtlich nur bedingt begünstigt werden kann, wenn Pflichtteile anderer naher Verwandter zu berücksichtigen sind. Wer hier Regelungen und Vorsorge treffen möchte, sollte sich unbedingt mit einem erfahrenen Anwalt ins Vernehmen setzen, damit diejenigen Rechtsfolgen, welche eintreten sollen, auch eintreten, und andere, die man eben genau nicht hatten haben wollen, dies auch weiterhin nicht tun.
Anwalt Konkubinat – Kann ein Konkubinatspartner eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten?
Ihr Anwalt für’s Konkubinat: Darüber lässt sich keine eindeutige und vorhersehbare Aussage treffen, da verschiedene Umstände für den Erfolg des Vorhabens ausschlaggebend sind. Die generellen Voraussetzungen sind jedenfalls, dass ein Partner in der Schweiz ansässig ist (mindestens Ausweis B oder C), und beim Amt für Migration und Integration ein entsprechendes Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung des Partners in der Schweiz einreicht. Die Behörde prüft sodann jeden Fall und entscheidet.
Welchen Einfluss hat das Konkubinat für die Kinder?
Ihr Anwalt für’s Konkubinat: Prinzipiell ändert sich durch ein Konkubinat an den Namen der Personen nichts. Nicht gemeinsame Kinder behalten ihre Namen, gemeinsame Kinder können entweder den Namen der Mutter (automatisch) oder des Vaters (auf Antrag beider Eltern beim Zivilstandsamt) tragen.
Wesen und Zweck des Konkubinates
Der sogenannte Konkubinatsvertrag ist eine Form, um eine Beziehung rechtlich eine andere Qualität zu verleihen, dennoch aber nicht die Rechtsfolgen der Ehe, welche umfassende Wirkung entfaltet, einzugehen. Der Konkubinatsvertrag findet im Gesetz keine eigene Erwähnung, wird aber allgemein anerkannt. Das Wesen besteht darin, dass zwei Menschen mittels Vertrag bestimmte Regelungen treffen. Dies kann bspw. Einen gemeinsamen Hauskauf, die wechselseitige Begünstigung bei Versicherungsleistungen, die Aufteilung des Unterhalts gemeinsamer Kinder oder andere Punkte betreffen. Dieser Vertrag muss grundsätzlich nicht beglaubigt werden, ausser es sind erbrechtliche Vorkehrungen darin enthalten. Wer hingegen bloss in einem handschriftlichen Testament den Partner begünstigt, muss dieses natürlich nicht beglaubigen lassen. Ein beliebter Regelungspunkt, wenn man gemeinsame Kinder hat, ist ein sogenannter Unterhaltsvertrag, dem bei aufrechter Gemeinschaft keine Bedeutung zukommt. Er soll allerdings regeln, was im Falle einer Trennung mit Blick auf Unterhaltsleistungen für die Kinder und den finanziell schwächeren Partner zu geschehen hat. Die unverbindliche Beratung bei einem Rechtsanwalt ist in solchen Fällen stets anzuraten. Es ist ein sehr kleiner Aufwand, verglichen mit dem, was droht, wenn man sich im Zweifelsfalle nicht einig werden kann.
Welche Auswirkungen hat das Konkubinat auf die Pensionsvorsorge?
Ihr Anwalt für’s Konkubinat: Die Beiträge werden prinizpiell getrennt behandelt, es besteht daher kein gegenseitiger Ausgleichsanspruch im Fall einer Trennung. Auch beim Tod des Partners besteht kein Anspruch auf einen Teil oder die Auszahlung des gesamten Kapitals. Wer so etwas vereinbaren möchte, kann dies jedoch tun. Beraten Sie sich dazu am besten mit einem Anwalt, der Ihnen die Rechtslage erläutern und eine massgeschneiderte Lösung erarbeiten kann. Unser Anwalt berät Sie bei Ihrem Anliegen rund um das Thema Konkubinat, Ehe oder eingetragene Partnerschaft.
Unsere Öffnungszeiten
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Hier finden Sie Ihren Anwalt für die Rechtsberatung rund um das Konkubinat – Routenplaner
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Anwaltskanzlei in Zürich
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Fragen zum Arbeitsrecht kann Ihr Anwalt Arbeitszeugnis helfen.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Zürich. .
Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht – Kanzlei für Gesellschafts- und Handelsrecht in Zürich
Suchen Sie einen Anwalt für Wirtschaftsrecht? Das Wirtschaftsrecht ist ein sehr grosses Rechtsgebiet, welches viele verschiedene Dinge und Themen umfasst. Wir haben grosse Expertise, wenn es um die Gründung, Umgründung oder Expansion von Unternehmen geht, die Vereinbarung eines Joint Ventures oder die Übernahme und Eingliederung von Unternehmen. Die Unternehmensnachfolge sollte von einem Anwalt für Firmenrecht vorgenommen werden.
Daneben geht es grundsätzlich um die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts, das Schuld- und Konkursbetreibungsrecht, sowie gegebenenfalls das Lösen von Vertragsstreitigkeiten in diversen Angelegenheiten. Unser Partnernotariat übernimmt in der Folge für Sie gerne die der nötigen Dokumente. Beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht über die geeigneten Schritte.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Im modernen Wirtschaftsleben ist es keine Seltenheit mehr, dass man als Unternehmer, leitender Angestellter oder dergleichen auch mit dem Wirtschaftsstrafrecht in Berührung kommen kann. Dies ist meist sehr unangenehm, weil das Strafrecht einerseits empfindliche Strafen vorsieht, und es andererseits auf viele Kleinigkeiten, von Fristen über Formvorschriften bis zur Beweisführung, ankommt. Wir unterstützen Sie dabei, ganz gleich ob Sie selbst Betroffener einer Strafanzeige sind, oder aber einen Geschäftspartner oder dergleichen wirtschaftsstrafrechtlich belangen möchten.
Unser Anwalt für Wirtschaftsrecht kann Sie unterstützten!
Ihr Anwalt für Handelsrecht – Advokatur für wirtschafsrechtliche Angelegenheiten
Das Handelsrecht als Teil des grossen Komplexes des Wirtschaftsrechts behandelt vorrangig Themen des Gesellschafts-, Firmen- und Immaterialgüterrechts. Dabei kann es um die Anmeldung eines Patents, das klagsweise Durchsetzen einer zu unterlassenen markenrechtlichen Verletzung Ihrer Rechte oder die Gründung einer Kapitalgesellschaft gehen. Die Themen sind vielfältig und juristische Hilfe oftmals gefragt. Vereinbaren Sie einen Erstbesprechungstermin in unserer Kanzlei, wo wir Ihren Fall in Ruhe detailliert analysieren und sodann etwaige weitere Schritte besprechen können. Gerade im Wirtschaftsrecht ist es durchaus üblich, auch aussergerichtliche Einigungen zu erzielen, wobei wir Sie sehr gerne unterstützen. Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht ist für Sie da!
Ihr Anwalt für Handelsrecht in Zürich
Das Handelsrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Wirtschaftsrechts und hat für Unternehmer, leitende Angestellte und Selbständige grösste praktische Relevanz. Neben dem klassischen Gesellschaftsrecht umfasst das Handelsrecht nämlich auch das Firmenrecht, das Patentrecht, Urheber-, Musterschutz- und Markenrecht, sowie das zb auch das Handelsregisterrecht. Jeder aktive Teilnehmer am Marktgeschehen sollte daher gut darüber Bescheid wissen, welche Vorschriften und Gesetze gelten, was innerhalb einer zulässigen Grenze ist und wo besonders heikle Konfrontationen entstehen können. Als erfahrene Anwälte im Handelsrecht beraten wir Sie gerne bei allen Themen in diesem Bereich, unterstützen Sie bei einem konkreten Problem oder erarbeiten eine aussergerichtliche Einigung, respektive vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht in einem Verfahren.
Allgemeine Rechtsberatung für Unternehmen
Wer als Kaufmann am Marktgeschehen teilnehmen möchte, hat sich bereits vor Betriebsaufnahme mit zahlreichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Von der Wahl der Rechtsform der Gesellschaft, über die Verteilung von Anteilen bis hin zu Haftungs- und Finanzierungsfragen gilt es, viele Bereiche gleich zu Beginn ordentlich und rechtlich wasserdicht zu organisieren. Im Handelsrecht ist das darüber hinaus besonders wichtig, da die anderen Mitbewerber, Kunden oder Lieferanten in der Regel auch sehr gut über die rechtliche Situation Bescheid wissen, und es daher eine unbedingte Notwendigkeit ist, auch selbst gut im Bilde zu sein. Wir unterstützen und beraten Sie daher in jedem Stadium, von der Firmengründung bis zum konkreten rechtlichen Problem, verhandeln aussergerichtliche Vereinbarungen und vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht in einem Verfahren. Bei unternehmensrechtlichen Fragen hilft Ihnen Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht.
Ihre Kanzlei für die Vertretung vor Gericht
Ihre Kanzlei für die Vertretung vor Gericht Neben den grundsätzlich notwendigen Schritten zur erfolgreichen Firmengründung, wie etwa die Eintragung ins Handelsregister, die Formulierung von AGBs, das Aufsetzen von Musterverträgen oder die Abklärung marken- und wettbewerbsrechtlicher Fragen kann es auch im laufenden Betrieb zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Dabei ist entscheidend, einen erfahrenen Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen, um alle formalen Vorschriften eines Verfahrens wie Fristen einzuhalten, und andererseits in ein Verfahren auch mit einer entsprechend klugen, konsistenten und überzeugenden Strategie hineinzugehen. Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie dabei sehr gerne. Vereinbaren Sie am besten ein unverbindliches und vertrauliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, wo wir uns für Sie und Ihr Anliegen in Ruhe Zeit nehmen.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihres Anwaltes für Wirtschaftsrecht
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Auch bei Fragen zum Arbeitsrecht kann Ihr Anwalt Arbeitszeugnis helfen.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Zürich. Auch als Anwalt für Wirtschaftsrecht kann Sie Frau Wittibschlager kompetent unterstützen. .
Unser Anwalt für Baurecht berät und unterstützt Sie gerne bei privaten und öffentlichen Bauprojekten. Bei privaten Bauprojekten beratet er Sie insbesondere bei baurechtlichen Vorschriften, der Prüfung oder Erstellung von Werkverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gewährleistung, bzw. auch bei der Prüfung von Bankgarantien oder der Erstellung von Bürgschaftsverträgen. Unser Anwalt für Baurecht berät Sie bezüglich des Baugesuches, der Bewilligung und einer Einsprache.
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir das Bewilligungsverfahren, managen Rekurse oder Beschwerdeverfahren, und unterstützen Sie bei allen Planungsarbeiten, der Vertragsgestaltung und auch der Kommunikation mit Denkmalschutz- oder Umweltbehörden.
Da Bauprojekte in aller Regel kosten- und zeitkritisch sind, ist es umso wichtiger, eine solide vertragliche Grundlage zu haben. Da es zahlreiche Vorschriften, Fristen und dergleichen mehr zu beachten gilt, ist die Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Vorteil. Unser Anwalt für Baurecht berät Sie nicht nur zum optimalen Vorgehen, sondern übernehmet gerne die Kommunikation, und behält vor allem alle relevanten Fristen, Behördengänge, Formvorschriften und dergleichen mehr im Auge.
Wer ein Bauprojekt starten möchte, hat neben zahlreichen kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben auch viele Behördenwege zu erledigen, sowie Formvorschriften einzuhalten. Hierbei kann man rasch den Überblick verlieren, weshalb die Unterstützung durch einen Anwalt von grossem Wert ist, und viel Stress in dieser ohnedies angespannten Situation herausnimmt. Wir klären Sie dabei über die geltende Rechtslage auf, zeigen Ihnen Spielräume, und versuchen, Ihren Willen mit rechtlichen Mitteln möglichst zu entsprechen. Dabei klären wir Sie über alle Rechtsfolgen bestimmter Handlungen auf, und kommunizieren Ihnen stets offen und transparent, wie wir die derzeitige Lage juristisch bewerten. So sind Sie sich immer im Klaren, wo Sie sich gerade befinden, und worauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass wer frühzeitig mit einem Anwalt für Baurecht die grundlegenden Dinge bespricht, später aller Wahrscheinlichkeit nach keine unliebsamen Überraschungen mehr erleben muss und sich ganz auf das Projekt konzentrieren, und sich später am fertigen Werk erfreuen kann. Wir begleiten Sie gerne von Anbeginn bis zur Fertigstellung in allen relevanten Fragen. Vereinbaren Sie daher gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.
Unser Anwalt für Baurecht kann helfen!
Ihre Kanzlei für Vertragsverhandlungen mit Architekten, Handwerkern etc. Werkverträge sind an sich nicht weiter kompliziert. Die entscheidende Frage ist dabei stets, wer für die nicht vertragsgemässe Erfüllung einzustehen hat. Das Gesetz kennt hier einige Zweifelsregeln, es ist aber dennoch in der Praxis sehr ratsam, im Vertrag genaue Rechtsfolgen zu vereinbaren. Wir beraten Sie dabei gerne, erstellen oder prüfen für Sie die Verträge und vertreten Sie auf Wunsch auch gegenüber den Vertragspartnern. Im Streitfalle setzen wir uns selbstverständlich in Ihrem Interesse für eine Lösung ein, und vertreten auch vor Gericht Ihren Rechtsanspruch. Unser Anwalt für Baurecht ist für Sie da.
Wissenswertes zum Bauhandwerkerpfandrecht
Bei Aufträgen, die mit hohen eigenen Kosten für Material, Personal und Geräte verbunden sind und insgesamt ein hohes Auftragsvolumen aufweisen und sich teilweise über einen längeren Zeitraum erstrecken, besteht für den Unternehmer regelmässig das Risiko, aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit oder dergleichen mehr um das werkvertraglich vereinbart Entgelt umzufallen. Nicht nur solchen Konstellationen am Bau hat man im Zivilrecht deshalb mehrere Instrumente zur Verfügung, die einem als Sicherheit für eine Forderung dienen können. Weit verbreitet und vielfach angewandt ist das Pfandrecht. Dieses akzessorisch wirkende Instrument verschafft dem Gläubiger einer Forderung Sicherheit in Form einer konkreten Sache, an dem ihm bis zur Tilgung der Schuld ein Pfandrecht eingeräumt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass er sich aus dieser Sache Genugtuung verschaffen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt. Bei Bauaufträgen existiert so eine Möglichkeit auch. Unternehmer, die unmittelbar an der Errichtung oder der Durchführung von Arbeiten an einem Grundstück/einer Liegenschaft etc. beteiligt sind, können sich frühestens ab Abschluss des Werkvertrages und spätestens vier Monate nach der letzten durchgeführten Arbeit zur Besicherung ihrer Forderung ein Pfandrecht an der Liegenschaft eintragen lassen. Diese Möglichkeit steht all jenen Unternehmern offen, die in irgendeiner Form handwerklich an diesem Grundstück tätig werden. Wer bloss nicht körperliche Arbeiten verrichtet, wie etwa ein Architekt, kann sich kein Pfandrecht einverleiben lassen.
Eine Spezialproblematik tritt auf, wenn ein Bauherr einen Generalunternehmer beauftragt, der wiederum Aufträge an weitere Firmen vergibt, die jeweils in ihrem Fachbereich Arbeiten übernehmen. Der Generalunternehmer hat selbstverständlich das Recht, ein Baupfandrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Dieses Recht gilt auch für die Subunternehmer. Letztlich kann der ungünstige Fall eintreten, dass zwar der Bauherr all seine Rechnungen gegenüber dem Generalunternehmer beglichen hat, nur dieser wiederum seine Rechnungen mit den Subunternehmern nicht bezahlt hat. Das kann dazu führen, dass sich die Subunternehmer direkt an den Bauherrn wenden können, der im schlimmsten Fall zweimal zahlen muss. Solche Szenarien können entweder mit direkten Zahlungswegen, oder aber auch durch vertragliche Bestimmungen vermieden werden. Im Einzelnen stellen sich eine Vielzahl an Fragen, die geprüft, analysiert und in einen Kontext gesetzt werden müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Baupfandrecht, Werkvertrag, Subunternehmer und dergleichen mehr.
Weshalb frühzeitige Beratung bei Bauprojekten?
Um es in einem Sprachbild zu formulieren, bilden die Verträge und vorgängigen Abklärungen das Fundament, auf dem das Haus gebaut werden soll. Sind diese mangelhaft, droht das gesamte Gebäude einzustürzen. Wer also beim Grundstückskauf nicht genau auf die Bodenbeschaffenheit oder die örtlichen Bauvorschriften achtet, dem droht irgendwann während des Bauprozesses das böse Erwachen. Wer mit einem Generalunternehmer beim Werkvertrag nicht genau hingesehen hat, mag sich rasch wundern, weshalb plötzlich die Arbeiten nicht so verrichtet wurden, wie es vereinbart war, oder plötzlich dreimal so lange dauerten, und es dennoch keine Entschädigung oder dergleichen gibt. Das gleiche gilt für Bepflanzungen, die unter Umständen einen Nachbarn stören können, und der sich mit seinem Einspruch auch im Recht befindet. All diese Beispiel verdeutlichen, weshalb es sinnvoll und ratsam ist, vor dem Baustart in Ruhe, im Detail und mit Sorgfalt alle relevanten Punkte zu besprechen. Wir können Ihnen dabei nicht nur die rechtliche Lage erläutern und Ihnen die Folgen für Ihr Projekt schildern, sondern auch auf die relevanten Fragen hinweisen, die Ihnen vielleicht nicht ad hoc in den Sinn gekommen sind. Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung im Baurecht, kennen daher die einschlägigen Vorschriften genau, und verfügen über viel Erfahrung aus der gelebten Praxis. Wer sich vorab mit einem Anwalt für Baurecht etwas Zeit und Geld nimmt, wird später sicherer und ruhiger bauen und sein Werk geniessen können. Vereinbaren Sie daher gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Unser Anwalt für Baurecht ist für Sie da.
FAQ im Baurecht
Wie ist die Haftung bei Baumängeln geregelt?
Für die Frage, wer für einen Mangel haftet, muss zunächst genau geprüft werden, weshalb dieser Mangel entstanden ist. Ein einfaches Beispiel ist, wenn jemand einen Dachstuhl errichten soll, und die Zimmerer vor den Augen des Bauherrn die Holzbretter falsch zusammenschrauben. Hier ist wohl anzunehmen, dass die Handwerker selbst für diesen Mangel verantwortlich sind. Die Lage verändert sich aber bereits, wenn der Plan, auf Basis dessen die Handwerker tätig werden, Fehler beinhaltet und das Werk so gar nicht errichtet werden kann. Man sieht also, dass die Ursache für einen Mangel unterschiedliche Quellen haben kann, und somit auch der Kreis jener, die für eine Haftung in Frage kommen, weiter gezogen werden muss. Prinzipiell lässt sich sagen, dass der Zeitpunkt der Bauabnahme entscheidend für die Frage ist, ob ein Mangel gerügt worden ist, und binnen welcher Frist ein Anspruch auf Behebung oder Schadenersatz für den erlittenen Schaden verjährt (5 Jahre ab Bauabnahme).
Wofür benötigt man eine Baugenehmigung?
Für welche Bauwerke im Einzelnen welche Genehmigungen notwendig sind, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass für jede grössere (Um)Baumassnahme in der Regel eine Baugenehmigung notwendig ist. Das kann bspw. für den Anbau einer Garage ebenso, wie das Ausheben und Verschieben grösserer Erdmengen, wie auch die Errichtung bspw. einer langen und hohen Grenzmauer gelten. Aus dieser Aufzählung wird deutlich, dass das erstmalige Errichten eines Gebäudes logischerweise auch genehmigungspflichtig ist. Als Praxistipp ist es stets sinnvoll, bei der zuständigen Behörde vorab kurz nachzufragen, ob aufgrund des in einem Plan dargestellten Vorhabens eine Genehmigung notwendig ist. Wichtig zu beachten ist, dass eine einmal erteilte Genehmigung nicht endlos gültig ist. Vielmehr muss innert drei Jahren ab Genehmigung (Ende der Rechtsmittelfrist bzw. rechtskräftiger Entscheid einer Behörde) mit dem Bau oder Umbau begonnen werden. Es ist natürlich nicht nötig, bereits mit allen Arbeiten fertig zu sein, jedoch muss klar erkennbar sein, dass bereits mit den Arbeiten begonnen worden ist.
Hier finden Sie unsere Advokatur für Baurecht – Routenplaner
Suchen Sie einen Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz? Haben Sie Fragen zum Immaterialgüterrecht, Patentrecht (PatG), Urheberrecht (URG) oder Designrecht (DesG)? Benötigen Sie eine juristische Beratung zur Eintragung im Markenregister oder möchten Sie wissen wie die Nutzung Ihrer Marke durch Dritte rechtlich geregelt ist? Unser Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz ist für Sie da!
Ihre Kanzlei für Datenschutz- und Immaterialgüterrecht
Die Anwendung des Immaterialgüterrechts gewinnt stetig an Bedeutung, ob der Vielfältigkeit an neuen Produkten, Kunstwerken, Aufführungen, Marken, Erfindungen und dergleichen mehr. Es spielt daher eine grosse und wesentliche Rolle, dieses geistige Eigentum entsprechend vor der unbefugten Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nachahmung durch Dritte zu schützen. Unsere Kanzlei berät dabei schweizerische wie internationale Klienten aus allen Bereichen bei der Erstellung, Prüfung oder Implementierung geeigneter Strategien, um das geistige Eigentum zu schützen. Wir setzen in unserer Arbeit stets auf passgenaue und auf Ihren Fall präzise zugeschnittene Massnahmen, sowie einer Rundum-Betreuung, um Ihnen mehrere Anlaufstellen, Zeit und Geld zu ersparen. Wir übernehmen daher die Erarbeitung und Prüfung geeigneter Strategien, sei es die Anmeldung eines Patents, Marke oder Muster, und übernehmen mit unserem Partnernotariat sodann auch die öffentliche Beglaubigung. Wir bieten unsere Unterstützung aber genauso bei der Prüfung kartellrechtlicher Vorschriften an, überprüfen regelmässig die Aktualität und Sorgfalt der das geistige Eigentum schützenden Dokumente, und beraten Sie auch bei Fragen von Lizenzen, Fusionen und dergleichen mehr. Viele Fragen stellen sich regelmässig bei der Übertragung oder teilweisen Herauslösung von Immaterialgüterrechten, wobei wir Sie kompetent und zielorientiert beraten und begleiten. Wenn Sie neue Produkte, Werke oder dergleichen mehr auf den Markt bringen wollen, analysieren und prüfen wir vorab die entsprechenden Vorschriften und bereits bestehenden Immaterialgüterrechte, und übernehmen sodann auch die Eintragung und Meldung bei den entsprechenden schweizerischen Behörden und Ämtern.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Ihr Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!
Beratung vom Rechtsanwalt für Markenrecht
Das Immaterialgüterrecht befasst sich vorrangig mit allen Rechten des geistigen Eigentums, die also keine Körperlichkeit besitzen (wie etwa ein Auto, eine Erfindung etc.). Dazu gehören typischerweise das Urheber-, das Markenschutz- oder das Patentrecht. Da es in der heutigen Welt nicht nur darum geht, in einem Land etwas schützen zu können, ist das Immaterialgüterrecht neben dem Wirtschaftsrecht eng mit internationalem Recht (Völkerrecht) verwoben. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in allen Belangen des weiten Feldes des Immaterialgüterrechts, zu dem bspw. auch Rechte am eigenen Bild oder an Tonaufzeichnungen von einem selbst gehören. Um im einzelnen Fall abklären zu können, was genau Sache ist und welche Schritte sinnvoll erscheinen, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei unserem Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz in der Kanzlei in Zürich.
Ihr Anwalt für Immaterialgüterrecht untestütz Sie im Markenschutz
Neben dem Urheber- und dem Patentrecht hat man grundsätzlich auch Anspruch auf einen Schutz der eigenen Kommunikation. Wenn Sie das Gefühl haben, in irgendeiner Weise eingeschränkt zu sein, oder den Verdacht haben, dass Ihr geistiges Eigentum unrechtmässig von jemandem anderen verwendet wird, ist eine rechtliche Abklärung stets dringend anzuraten. Einerseits, weil hier rasch bspw. durch eine Unterlassungsklage Abhilfe geschaffen werden kann, und andererseits, weil durch die modernen Kommunikationsmittel ein rasches Einschreiten entscheidend, für den tatsächlichen Erfolg der Massnahme ist. Wenn Sie umgekehrt bspw. als Künstler Zweifel hegen, ob an einem Werk noch Urheberrechtsansprüche hängen, oder ob die Verwendung eines Namens ein Verstoss gegen das Markenrecht ist, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt für Immaterialgüterrecht und Markenschutz, um der Gefahr einer etwaigen Klage vorzubeugen. Das ist meist lästig, teuer und zeitaufwendig, sowie in den meisten Fällen durch eine solide Beratung absolut vermeidbar.
Immaterialgüterrechte können zudem als Kreditsicherheit verwendet, oder auch verbrieft oder verpfändet werden. Hier gilt es achtsam und aufmerksam zu sein, um keine Fehler zu machen. Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie bei diesem Prozess, nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Perspektive. Bei grösseren Immaterialgüterrechtsportfolios unterstützen wir Sie bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform, wo diese Recht gebündelt und verwaltet werden können, sowie bei der Implementierung und Umsetzung. Wenn die Rechte einmal gesichert und geeignet verwaltet sind, heisst das noch lange nicht, dass sich keine Probleme ergeben. Ganz im Gegenteil: Verletzungen von Immaterialgüterrechten stehen beinahe an der Tagesordnung, und des geht dann darum, möglichst rasch und deutlich auf diese Verletzung rechtlich zu reagieren. Wir übernehmen für Sie dabei die Kommunikation mit dem Schädiger, mahnen diesen umgehend ab und leiten gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte ein. Regelmässig sind für Verletzungen von Immaterialgüterrechten hohe Strafen vorgesehen, weshalb es sich jedenfalls lohnt, Verletzungen umgehend anzuzeigen und geltend zu machen. Im Falle von gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie selbstverständlich vor allen schweizerischen Behörden, Gerichten und Instanzen.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Advokatur für Marken- und Immaterialgüterrecht
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Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung eines Ehevertrages?
Unsere Anwalt für Eherecht und Eheschutz erstellt oder Überprüft für Sie Ihren Ehevertrag. Ist ein Ehevertrag für Ihre Situation sinnvoll? Was regelt der Ehevertrag? Was geschieht bei Verzicht auf einen Ehevertrag im Scheidungsfall? Wer sollte auf jeden Fall einen Ehevertrag abschliessen? Welchen Einfluss hat ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag? Welche Vorteile bzw. Nachteile hat die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft? Was ist bei Eheverträgen für binationale Ehen zu beachten?
Es ist bekannt, dass man zu Beginn einer Beziehung oft nicht so genau darüber nachdenkt, was passiert, wenn man sich einmal nicht mehr so gut verstehen sollte. Heutzutage ist es aber ein Faktum, dass etwa die Hälfte aller Ehen geschieden werden. Nicht nur deshalb, aber auch, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig mit dem Thema Ehevertrag auseinandersetzen.
Eine Trennung an sich ist bereits meist anstrengend und aufwühlend für beide Seiten. Besonders heikel wird es regelmässig dann, wenn auch Kinder im Spiel sind und daran gebundene Unterhaltszahlungen im Raum stehen. Diese Konflikte können rasch eskalieren, wenn keine Person von aussen mit am Tisch sitzt, und den Blick auf die tatsächlichen Fakten lenkt. Wir haben bereits zahlreiche Trennungen begleitet, und können Sie daher auf diesem schwierigen Weg mit ruhiger Hand und hohem Sachverstand unterstützen. Ihr Anwalt Familienrecht bietet im Grossraum Zürich schnelle und kompetente Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts an!
Unser Partnernotariat und unserer spezialisierte Anwalt für Ihren Ehevertrag Ehevertrag unterstützt Sie in diesem Prozess mit hohem Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und hoher Kompetenz.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Ein Ehevertrag kann viel Streit ersparen. Vor der Heirat sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Gerade bei Fragen des Güterrechts lohnt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen, um einen Überblick über verschiedene Formen des Güterstandes zu erhalten und Klarheit über die Rechtsfolgen zu gewinnen. In einem Beratungsgespräch erklärt Ihnen ein spezialisierter Anwalt für Eherecht die wesentlichen Vor- und Nachteile des Ehevertrags mit Gütertrennung.
Der Ehevertrag ist wohl eines der meist diskutierten Vertragswerke im Eherecht, wird er doch oft als unromantisch abgestempelt. Und in der Tat, wer möchte schon gerne vor einer Hochzeit, auf die sich alle freuen, über einen Vertrag und die Aufteilung der Vermögenswerte sprechen? Die Wahrheit ist jedoch, dass das genau der richtige Zeitpunkt ist, um sich über die eigenen Bedürfnisse, Ängste und Wünsche klar zu werden, sie in der Beziehung zu besprechen, und in der Folge auch in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Und dabei ist es völlig gleichgültig, ob es um grosse Summen geht, oder mitunter nur um kleinere Beträge.
Der Ehevertrag dient dazu, bereits vorab gewisse Regelungen festzuhalten, die im Fall einer Scheidung zur Anwendung gelangen. Diese Regelungen gehen prinzipiell den gesetzlichen Vorgaben vor. Dementsprechend unterliegt der Ehevertrag bestimmten Formalvorschriften, wie etwa die Pflicht zur Beurkundung durch einen Notar.
Wichtig ist, dass dieser Vertrag abänderbar ist. Vielfach ändern sich Umstände, die es notwendig werden lassen, den Vertrag dahingehend abzuändern. Dies ist jederzeit möglich, solange beide Ehepartner diese Änderung auch unterschreiben.
Ein Ehevertrag ist kein starres Konstrukt, sondern kann ganz individuell gestaltet werden. Es ist gut, sich seriös beraten zu lassen, welche Folgen mit der Eheschliessungeintreten, wenn man keine Vereinbarung getroffen hat.
Das Gesetz geht mangels Vereinbarung davon aus, dass die Eheleute ohne Ehevertrag in Errungenschaftsbeteiligung leben. Das heisst, dass alle Vermögenswerte, die während der Eheerwirtschaftet werden oder einen Vermögenszuwachs erzielen, im Falle einer Scheidung hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für die Erstellung eines Ehevertrages von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
In einem Ehevertrag können Vermögenswerte, welche z.B. für die Ausübung eines Berufs oder den Bestand eines Familienunternehmens bestimmt sind, als Eigengut definiert werden. Zusätzlich kann man eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren. In der Schweiz ist es nicht erlaubt Sorgerechtsansprüche oder Klauseln für einen Verzicht des Unterhalts in einem Ehevertrag zu vereinbaren.
Von diesem Modus kann in Teilen, etwa für ein bestimmtes Haus oder ein Unternehmen, abgegangen, oder aber auch ein gänzlich anderer Güterstand vereinbart werden. Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten, die Ehe (vermögens-)rechtlich zu gestalten, weshalb es ratsam ist, sich bereits vor Eheschliessung zu erkundigen, welche Variante die eigenen Wünsche und Interessen bestmöglich widerspiegelt.
Unsere Eherechtskanzlei unterstützt Sie gerne beratend, aber erstellt auch gerne für Sie einen massgeschneiderten Ehevertrag, der ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Experten empfehlen in jedem Fall die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht. Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt weiss wie ein professioneller Ehevertrag der Gütergemeinschaft bzw. der Gütertrennung gemacht wird. Lassen Sie Ihren Ehevertrag durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht erstellen! Unser Scheidungsanwalt in Zürich berät Sie gerne zum Thema Güterrecht und Gütertrennung.
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Redaktion oder Überprüfung Ihres Ehevertrages?
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Ehevertrag?
Anwalt Eherecht zum Thema Ehevertrag:
Diese Antwort ist im Prinzip kurz wie klar: Vor der Ehe!
Das Konzept der Ehe lässt sich dadurch beschreiben, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese für immer hält und daher eine umfassende Gemeinschaft annimmt. Es ist daher einleuchtend, dass sämtliche Vermögenszuwächse etc. während der Ehe auch beiden gehören (sogenannte Errungenschaftsbeteiligung). Wer aber von diesem Konzept abgehen möchte, kann das jederzeit tun. Am besten tut man das daher, bevor die gesetzlichen Regeln über die Ehe zur Anwendung gelangen können. Im besten Fall liegt dieser Ehevertrag ein Leben lang bei den Unterlagen und muss nie zur Anwendung gebracht werden. Ihr Anwalt für Eherecht erstellt Ihren Ehevertrag.
Ihr Anwalt für Familienrecht in Zürich berät und unterstützt Sie gerne bei der Erstellung eines Ehevertrages.
Ihr Anwalt für Eherecht zur Scheidung ohne Ehevertrag
Das Gesetz regelt den Fall, wo die Eheleute keine individuelle Regelung getroffen haben, dergestalt, dass die Eheleute in der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung leben.
Das bedeutet, dass jeglicher Zugewinn und Zuwachs während der Ehe, der nicht Eigengut ist (Erbschaft, Schenkung, etc.) im Falle einer Scheidung hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird.
Hat also der eine Ehegatte 100’000 CHF aus Einkünften aus Erwerb auf dem Konto, und der andere 200’000 CHF, so ergibt die Summe 300’000 CHF und der eine Ehegatte muss dem anderen 50’000 CHF als Ausgleich herausgeben. Nach der Scheidung kann es zusätzlich noch zu nachehelichen Unterhaltsansprüchen kommen.
Ihr Anwalt zum Ehevertrag: Für wen ergibt der Abschluss eines Ehevertrages Sinn?
Es gibt einige Personengruppen, welche sich mit dem Thema Ehevertrag unbedingt auseinandersetzen sollten. Nicht immer muss das dazu führen, dass man ein mehrseitiges Dokument anfertigen lässt, aber eine Kenntnis der rechtlichen Situation kann einem für die ein oder andere Entscheidung eine gute Richtschnur sein.
Personen, welche als Freiberufler oder Selbständige arbeiten, ein Unternehmen (teilweise) besitzen, bereits verheiratet waren oder keine Kinder haben, sollten das Beratungsgespräch mit einem Anwalt suchen. Dies deshalb, weil in solchen Fällen die Aufteilung des Vermögens besonders schwierig sein kann, und es daher im Fall der Fälle unzählige Anknüpfungspunkte für Diskussionen und Streit gibt. Ihr Anwalt für Eherecht erstellt Ihren Ehevertrag.
Was ist der Zugewinnausgleichsanspruch?
Experte und Anwalt für Ihren Ehevertrag: Hinter diesem komplizierten Wort versteckt sich im Prinzip etwas sehr Simples: Im Ehegüterrecht unterscheidet man grob zwischen den Dingen, die beiden gemeinsam gehören, und dem sogenannten Eigengut, welches nur einer Person zugeordnet wird. Dies betrifft also zum Beispiel alle Vermögenswerte, welche schon vor der Ehe existiert haben. Wer also bspw. vor der Ehe bereits Anteile an einem Unternehmen besitzt, muss sich keine Sorgen machen, dass diese Anteile bei der Scheidung aufgeteilt werden. Wohl aber muss er jenen Betrag hälftig abtreten, um welchen diese Anteile während der Ehe gestiegen sind. War eine Aktie zum Zeitpunkt der Eheschliessung 10 wert, und im Zeitpunkt der Scheidung 20, so sind 5 an den anderen Partner als Ausgleich herauszugeben. Details lassen sich im Ehevertrag aber auch anders regeln. Lassen Sie sich dazu von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten.
Ihr Anwalt zum Inhalt eines Ehevertrages
Im Ehevertrag können viele verschiedene Dinge vereinbart werden. So zum Beispiel Regelungen zum Güterrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich oder teilweise auch zum Erbrecht. Es kann ebenso eine Aufstellung beigefügt werden zu den Vermögensständen zum Zeitpunkt der Eheschliessung, um späteren Diskussionen vorzubeugen.
Generell gilt: Je besser die Dinge dokumentiert sind, desto leichter fallen später die Verhandlungen über die güterrechtliche Auseinandersetzung. Unter gewissen Bedingungen können auch Unterhaltsvereinbarungen Gegenstand eines Ehevertrages sein. Ihr Anwalt für Eherecht erstellt Ihren Ehevertrag.
Einer Kontrolle müssen alle Regelungen aber standhalten: Der Wirkungskontrolle. Im Einzelnen können sich da oder dort Zweifel auftun, weshalb die Unterstützung und Begleitung eines Scheidungsanwaltes von grossem Wert sein kann.
Die Errungenschaftsbeteiligung
Nach Schweizer Eherecht leben Eheleute, welche keinen Ehevertrag oder eine sonstige Vereinbarung über ihren Güterstand getroffen haben in sogenannter Errungenschaftsbeteiligung. Diese Form des Güterstandes ist in der Schweiz die häufigste, da sie keiner eigenen Regelung bedarf und sohin den ordentlichen Güterstand darstellt. Bei der Errungenschaftsbeteiligung unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Güterarten:
Das Eigengut des einen Partners
Das Eigengut des anderen Partners
Die Errungenschaft des einen Partners
Die Errungenschaft des anderen Partners
Die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft ist in der Theorie relativ einfach zu erklären: Das Eigengut hat mit dem anderen Ehepartner offensichtlich nichts zu tun.
Beispiele für Eigengut sind klassischerweise alle Vermögenswerte, die in die Ehe eingebracht wurden, sowie Erbschaften oder Schenkungen, aber auch Gegenstände für den persönlichen Gebrauch gehören dazu. Das Eigengut verbleibt auch im Falle einer Scheidung bei dem Partner, dem es gehört.
Allerdings kann bei einem Wertzuwachs des Eigenguts ein Anspruch auf hälftige Teilung dieses Zugewinns bestehen.
Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der beiden Errungenschaften kann durch folgende Rechnung am einfachsten deutlich gemacht werden: Durch Vergleich des Vermögens zu Beginn und am Ende der Ehe wird eine Differenz ermittelt. Im zweiten Schritt werden die einzelnen Zuwächse beider Ehepartner miteinander verglichen.
Derjenige, der mehr zur gemeinsamen Errungenschaft beigetragen hat, ist dem anderen Partner zur Herausgabe der Hälfte dieses Überschusses verpflichtet. Sie sehen, dass das Verfahren in der Theorie nicht sehr kompliziert ist.
Es ist aber auch klar, dass die Umsetzung im Einzelnen oftmals bedeutend schwieriger und unklarer ist, weshalb eine juristische Beratung für die Höhe Ihrer Ansprüche bzw. die optimale Lösung von grossem Vorteil ist. Wir unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die güterrechtliche Auseinandersetzung bestmöglich in Ihrem Interesse zu gestalten!
Das Güterrecht
Dem Güterrecht kommt im Falle einer Scheidung überragende Bedeutung zu, weshalb es sich lohnt, die Unterschiede zwischen den Arten zu kennen.
Die drei Güterstände heissen Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Die häufigste Form des ehelichen Güterstandes ist die Errungenschaftsbeteiligung, welche auch per Gesetz zur Anwendung kommt, wenn nichts anderes zwischen den Ehepartnern vereinbart wurde.
Die Errungenschaftsbeteiligung zeichnet sich dadurch aus, dass alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte im Falle einer Scheidung hälftig zu teilen sind. Zu den Vermögenswerten gehört nicht bloss Erspartes, sondern auch das Einkommen,Anwartschaften aus der Pensionskasse, Immobilien oder andere Vermögenswerte. ÄIm Falle einer Scheidung sind all diese erworbenen Vermögenswerte oder Ansprüche hälftig zwischen den Ehepartnern zu teilen.
Von diesem Regime ist nur das Eigengut ausgenommen, welches eindeutig nur einem Ehepartner zugeordnet werden kann und nichts mit der ehelichen Gemeinschaft zu tun hat (Erbschaften, Schenkungen, etc.).
Es gilt aber genau aufzupassen, da der andere Ehepartner aufgrund der Scheidung einen Anspruch auf einen allfälligen Wertzuwachs eines Eigenguts des Ehepartners (Das geerbte Haus wurde während der Ehe mehr wert) haben kann.
Gerade bei Fragen des Güterrechts lohnt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen, um einen Überblick über verschiedene Formen des Güterstandes zu erhalten und Klarheit über die Rechtsfolgen zu gewinnen. In einem Beratungsgespräch erklärt Ihnen ein spezialisierter Anwalt für Eherecht die wesentlichen Vor- und Nachteile des Ehevertrags mit Gütertrennung. Ihr Anwalt für Eherecht erstellt Ihren Ehevertrag.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Experte und Anwalt für Ihren Ehevertrag: Diese Vereinbarung wird im Unterschied zum Ehevertrag erst dann aufgesetzt, wenn klar ist, dass eine Scheidung passieren soll. Der grosse Unterschied liegt auf der Hand: Eine Vereinbarung zu schliessen, wenn bereits klar ist, dass man sich trennen möchte, ist ungleich schwerer, da es bekanntlich Gründe für die Trennung geben wird. Insbesondere dann, wenn Verletzungen oder Vertrauensbrüche passiert sind, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung durchaus ein schwieriges Unterfangen. Wesentlich ist die Hilfe von einem erstklassigen Scheidungsanwalt.
Wieviel kostet ein Ehevertrag?
Unsere Anwalt für Eherecht kennt die Kosten des Ehevertrages: Eine fixe Summe für Eheverträge gibt es nicht, da es stets von den individuellen Umständen und vor allem dem Arbeitsaufwand abhängt, wieviel Kosten entstehen. Die Kosten setzen sich aber jedenfalls aus dem Honorar der Anwälte, welches in Zürich üblicherweise pro Stunde abgerechnet wird, und den Notariatskosten zusammen.
Worin liegt der Vorteil der Einbeziehung eines Anwalt für den Ehevertrag?
Experte und Anwalt für Ihren Ehevertrag: Das Familienrecht, und auch insbesondere das Ehevertragsrecht sind massiv durch die individuellen Umstände der betroffenen Personen geprägt. So ist es bspw. so, dass es kaum zwei identische Eheverträge gibt. Da das Gesetz sehr passgenaue Lösungen zulässt, ist es von grossem Wert, jemanden an seiner Seite zu wissen, der dieses Rechtsgebiet nicht nur sehr gut kennt, sondern auch aus Erfahrung weiss, welche Problemstellen und Stolpersteine Beachtung finden müssen. Es ist nichts unangenehmer, als sich auf eine Bestimmung im Ehevertrag zu verlassen, welche dann vor Gericht im Scheidungsverfahren nicht anerkannt oder anders interpretiert wird.
Unser Rechtsanwalt für Eherecht ist Experte für die Erstellung Ihres Ehevertrages. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Überprüfung oder der Redaktion eines Ehevertrages. Ihr Anwalt für Eherecht erstellt Ihren Ehevertrag.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Eherecht in Zürich
Montag
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Dienstag
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Geschlossen
Sonntag
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten. Als Deutsche Anwältin mit der Schweizer und der Deutschen Anwaltszulassung ist Frau Wittibschlager die zentrale Anlaufstelle für internationale Scheidungen.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Ihr Anwalt für Erbrecht ist ein Profi bei Erbrechtsfragen, Erbrechtsprozessen, Willensvollstreckungen & Nachlassplanungen
Suchen Sie einen Anwalt für Erbrecht in Zürich? Haben Sie Fragen zu der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages? Benötigen Sie Unterstützung bei einer Erbschaftsanfechtung oder der öffentlichen Beglaubigung einer letztwilligen Verfügung, Willenserklärung, Erbvertrages oder Testaments? Bei der Formulierung und Beglaubigung von Testamenten und Erbverträgen sind wir für Sie da! Unser Anwalt für Erbrecht bietet kompetente Unterstützung von Klienten bei der Regelung des Nachlasses im Todesfall. Unsere Erbrechtsexperten helfen Ihnen Ihren letzten Willen zu formulieren. Mit einem Erbvertrag unterstützen wir Sie bereits im Vorhinein die Nachfolge Ihrer Geschäftsführung zu regeln.
Das Erbrecht regelt den Vermögensübergang von einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere Personen, die sich Erben nennen. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Das Gesetz geht von einem Regelungsregime aus, welches klar und vorhersehbar machen soll, wer wie viel wovon erhalten soll. Dies gilt, vereinfacht gesagt, dann, wenn der Erblasser nichts anderes vereinbart hat. Dabei kann er bereits zu Lebzeiten Regelungen treffen, oder aber auch mittels Testament festlegen, wer im Falle des Ablebens etwas erhalten soll. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung, gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht!
Ganzgrundsätzlich grundsätzlich muss zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden werden. Wenn mehrere Personen erbberechtigt sind, so entsteht zwischen diesen Personen eine Erbengemeinschaft, die für die Dauer des Nachlassverfahrens Bestand hat. Die gewillkürte Erbfolge meint jeden individuellen Akt, ein Testament oder einen Erbvertrag, welcher der gesetzlichen Erbfolge vorgeht. So kann bspw. auch schon zu Lebzeiten darüber disponiert werden, wer was wovon erhalten soll.
Unser Rechtsanwalt für Erbrecht fungiert als Willensvollstrecker, berät in Fragen der Erbauseinandersetzung, bei der rechtlichen Durchsetzung des Pflichtteils sowie in steuerrechtlichen Belangen der Erbschaftsrechts.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Ihr Scheidungsanwalt oder Anwalt für internationales Privatrecht kann Sie unterstützten!
Mit Leidenschaft stehen wir für Ihre Interessen ein!
Stanislava Wittibschlager, Inhaberin der Kanzlei Wittibschlager
Anwalt für Erbrecht
Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht im Erbfall
Sind Sie Erbe geworden und haben Fragen zu Ihrem Erbe? Es treten auch bei Nachlasssachen, wo Testamente oder Erbverträge existieren, häufig Fragen auf, die einer juristischen Klärung bedürfen. Um hier frühzeitig allfälligen Diskussionen und Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu engagieren, der Sie in allen Fragen rund um Pflichtteile oder steuerrechtliche Aspekte berät. Wir agieren gerne als Ihr Testamentsvollstrecker und engagieren uns mit Erfahrung, Kompetenz und Einfühlungsvermögen für eine einvernehmliche und für alle Parteien zufriedenstellende Lösung.
Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, der Ihnen die passende Lösung für Ihr Anliegen vorschlagen kann, sodass alles rechtlich hält und auch für die Betroffenen klar und zweifelsfrei ist. Im zweiten Fall geht es um die Abwicklung eines Nachlasses oder auch die Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei gilt es im Detail besonders aufzupassen und die Rechtslage und Rechtsprechung genau zu kennen. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie insbesondere durch die exakte Kenntnis der Rechtslage, aber auch durch eine besonnene und strukturierte Gesprächs- und Diskussionsführung unterstützen. Erfahrene Anwälte haben schon etliche Nachlassverfahren, Testamentserrichtungen oder Unternehmensnachfolgen begleitet, und verfügen daher über einen grossen Erfahrungsschatz, der Ihnen in einer emotional schwierigen Situation zugute kommt.
Beim Erben geht es letztlich zunächst darum, was der Erblasser zu Lebzeiten entscheiden möchte. Hier ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes schon deshalb sinnvoll, um eine Vereinbarung zu erstellen, welche in der Folge weder anfechtbar ist noch grossen Interpretationsspielraum eröffnet, der oft zu Streitigkeiten führen kann. Zweitens geht es darum, wie die Erben untereinander im Erbfall das Erbe aufteilen. Gerade bei komplexen und grossen Erbschaften ist es von Vorteil, einen Willensvollstrecker oder einen Rechtsanwalt mit der Inventarisierung und Abwicklung des Nachlasses zu betrauen. Diese neutrale Person ist in jedem Fall nicht in Interessenskonflikte verstrickt und kann moderierend den gesamten Prozess für alle Personen erleichtern. Vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch bei einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt kann Ihnen besonders in zwei Fällen helfen, die unterschiedliche Schwierigkeiten aufwerfen. Chronologisch zuerst geht es um die Frage der Nachlassplanung. Man sollte sich schon frühzeitig darüber Gedanken machen, wie man sein Erbe aufteilen möchte. Zu diesem Zweck kennt das Gesetz bspw. den Erbvertrag, das Testament oder das Vermächtnis.
Fachkundige und kompetente juristische Unterstützung von Ihrem Zürcher Anwalt für Erbrecht
In jedem zweiten Krimi, den man im Fernsehen zu sehen bekommt, stell sich irgendeine erbrechtliche Problematik oder ist Motiv für eine Tat. Das Erbrecht ist also ein besonders delikates und vielschichtiges Rechtsgebiet, in dem man hohe Expertise aufbauen muss, um eine fachkundige und kompetente Beratung anbieten zu können. Wir haben uns daher bereits sehr früh entschieden, in diesem Bereich nicht nur national eine hohe Expertise aufzubauen, und konnten daher in den letzten Jahren bereits zahlreiche erbrechtliche Fälle betreuen und auch gerichtlich für unsere Mandanten sehr gute Erfolge erzielen. Wir unterstützen Sie daher sowohl im Erbfall, als auch bereits davor, wenn es etwa um die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, Willenserklärungen oder letztwillige Verfügungen geht, wo wir Sie gerne auf die zentralen Punkte hinweisen und Sie beraten. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht.
Unser Partnernotariat beglaubigt diese Dokumente sodann auch gerne für Sie. Kernaufgabe des Erbrechts ist es, einerseits zu bestimmen, wer denn überhaupt erbberechtigt sein soll, und zweitens, in welchem Verhältnis denn einzelne Personen erben sollen. Klar ist, dass jede natürliche Person zwei Rollen im Verlaufe des Lebens einnehmen kann: Zu Lebzeiten kann man Erbe sein, während man durch Versterben zum Erblasser, also der Person, die anderen etwas vererbt, wird. Die Frage, die beim Erbrecht oft gestellt wird, dreht sich um den Punkt, ob und wie man denn bestimmen kann, wer in welcher Höhe Erbe werden soll. Regelmässig versucht man durch Testamente, Verfügungen oder andere Willenserklärungen seinem Willen Ausdruck zu verleihen.
In der Praxis sind solche Dokumente allerdings sehr heikel, nicht nur weil hohe Formalanforderungen sie gestellt werden, sondern weil es oft um komplexe Strukturen, zahlreiche Vermögenswerte, oder gar ganze Unternehmen geht, welche vererbt werden sollen. Es ergeben sich daher häufig sehr komplexe Fragestellungen, welchen wir uns gerne widmen und für Sie eine geeignete Lösung erarbeiten. Eine fundierte Nachlassplanung kann etwaigen Streitfällen unter den Erben, welche nur allzu oft vorkommen, vorbeugen. Wir erachten es daher für sehr ratsam, wenn ein Erbfall absehbar ist, oder wenn Sie unsicher über Ihre Nachlassplanung sind, bereits frühzeitig einen unserer spezialisierten Anwälte für Erbrecht zu konsultieren, um später unnötige Streitigkeiten aufgrund fehlender Klarheit zwischen den Erben zu vermeiden, wo womöglich noch ein Familienunternehmen zum Verkauf angeboten werden muss etc. Wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist, und es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt, so unterstützen und beraten Sie unsere Experten im Erbrecht gerne und verhelfen Ihnen notfalls vor Gericht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen.
Mit dem Tod eines Angehörigen verliert man meist nicht nur einen geliebten Menschen, was prinzipiell schon eine schwierige Zeit darstellt. Daneben gilt das aber auch andere Dinge wie die Regelung und Verwaltung des Nachlasses zu beachten. Hierbei stellen sich viele Fragen, unter anderem auch, ob es eine letztwillige Verfügung gibt.
Der Nachlass besteht aus allen Vermögenswerten des Verstorbenen (Erblassers). Dazu gehören alle Aktiven, also positive Vermögenswerte, als auch Passiven, also alle Schulden. Dem Erblasser steht es frei, eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages aufzusetzen, oder den Dingen seinen Lauf zu lassen und die gesetzliche Erbfolge zu wählen, welche zur Anwendung kommt, wenn keine individuelle Erklärung des Erblassers vorliegt. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, und es bei mehreren Erben (die eine Erbengemeinschaft bilden) oftmals zu Konflikten kommen kann, ist es ratsam, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt mit einem Rechtsanwalt darüber zu beraten, wie das Erbe am besten und im Sinne des Erblassers aufgeteilt und geregelt werden kann. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Unser spezialisierter Anwalt für Erbrecht im Grossraum Zürich berät, unterstützt und begleitet Sie bei allen Nachlassangelegenheiten, angefangen von der Erstellung von Erbverträgen, Verfügungen und letztlich auch Testamenten.
Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament dahingehend massiv, als dass er von mindestens zwei Personen abhängig ist, da beim Erbvertrag auch die Erben beteiligt sind. Unsere Experten sind gerne für Sie da und beraten Sie umfassend und professionell, sodass Ihre Nachlassangelegenheit für alle Beteiligten friedvoll und gerecht über die Bühne gehen kann.
Was ist der Nachlass?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Unter dem Nachlass versteht man alle aktiven und passiven Vermögenswerte, die der Erblasser zum Todeszeitpunkt sein Eigen genannt hat. Das Erbe besteht also aus dem Vermögen und den Schulden.
Es kann daher sein, dass ein Erbe bspw. für einen laufenden Kredit, oder aber auch andere Verpflichtungen des Erblassers aufkommen muss. Wie man sich vorstellen kann, ist so eine Abwicklung schnell einmal komplex und unübersichtlich, weshalb gerade bei grösseren Nachlässen gerne auf einen Willensvollstrecker zurückgegriffen wird, welcher die Abwicklung und Verwaltung des Erbes für die Erbengemeinschaft übernimmt. Dies kann bspw. ein Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, oder jede andere volljährige Person sein.
Woraus besteht der Nachlass?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Der Nachlass setzt sich aus allem zusammen, was dem Erblasser gehört hat. Das sind zum einen alle sogenannten positiven Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben etc. Auf der anderen Seite gehören aber auch sämtliche Schulden dazu. Wenn der Erblasser keinen eigenen letzten Willen formuliert, kommen die Bestimmungen über die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Bei der Nachlassplanung unterstützt Sie ein erfahrener Rechtsanwalt unserer Kanzlei gerne.
Die Willensvollstreckung
Jede Person kann in einem Testament oder einem Erbvertrag eine Person als Willensvollstrecker einsetzen. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht. Diese Person wird dann mit der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses betraut, was gerade bei einer grossen Erbengemeinschaft oder einem komplexen Erbe von grossem Vorteil sein kann. Da diese Tätigkeit mit viel Aufwand und Verantwortung verbunden ist, steht dem Willensvollstrecker eine angemessene Entlohnung zu.
Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für die Erbrecht?
Überblick zum Erbrecht
Im Erbrecht wird die sogenannte Vermögensnachfolge geregelt – das Vermögen des Erblassers muss schliesslich aufgeteilt werden und geht direkt auf die Erben über.
Das gesetzliche Erbrecht, also der Status, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, fusst auf der Bluts- und Adoptivverwandschaft, man spricht auch von der sogenannten Parentelenordnung. Das bedeutet, dass die Erben aufgrund ihres Verwandschaftsgrades zum Erblasser einen gewissen Teil zugesprochen bekommen, wobei es eine Rangfolge gibt. Entfernte Verwandte können demnach nur erben, wenn es keine näheren Verwandten gibt.
Selbstverständlich erbt auch der überlebende Ehepartner, welcher zwar nicht blutsverwandt ist, aber aus verständlichen Gründen eine besondere Stellung im Leben des Erblassers hatte.
Als Faustregel kann man sagen, dass die gewillkürte Erbfolge (bspw. durch Testament, Erbvertrag etc.) der gesetzlichen Erbfolge vorgeht. Natürlich setzt aber die gesetzliche Erbfolge, also das Erbrecht an sich, auch der gewillkürten Erbfolge gewisse Schranken. Das gesetzliche Erbrecht kennt drei sogenannte Parentelen, in denen Verwandte abhängig vom Verwandtschaftsgrad kategorisiert werden. Dabei erbt immer nur eine Parentel, und zwar in der Reihenfolge. Gibt es also keine Person in der ersten Parentel, erben die Personen aus Parentel zwei.
Unsere Erbrechtsexperten in der Anwaltskanzlei Wittibschlager beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Vereinbaren Sie daher unkompliziert einen Termin bei uns, wo wir uns Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Gesetzliches Erbrecht der Schweiz
Das Gesetz trifft Vorsorge für den Fall, dass nichts vereinbart worden ist (bspw. Testament) und setzt dem Erblasser gewisse Schranken, im Rahmen derer er sein Vermögen verteilen kann. Das Erbrecht gesteht gewissen Personen einen Erbanspruch zu (bspw. Kinder, Ehegatte etc.) und gibt auch Auskunft über die Höhe der jeweiligen Ansprüche.
An erster Stelle in der Erbfolge stehen die Kinder des Erblassers. Sie erben zu gleichen Teilen. Versterben die Kinder vor dem Erblasser, so erben deren Kinder etc. Sind keine Nachkommen vorhanden, so erben die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Sind auch diese Personen bereits verstorben, so erben deren Nachkommen, also in erster Linie die Geschwister des Erblassers, bzw. wiederum deren Nachkommen. Gibt es auch in dieser Personengruppe, erben die Grosseltern, respektive wiederum deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob dann nur Personen eines Familienstammes vorhanden sind. In diesem Fall erhalten diese Personen das gesamte Erbe.
Der überlebende Ehepartner geniesst eine Sonderstellung in der gesetzlichen Erbfolge, da er ja nicht blutsverwandt mit dem Erblasser ist. Wenn die erste Parentel, also die (direkten) Nachkommen erben, erhält der Ehepartner die Hälfte des Erbes. Erben hingegen die Eltern, so erhält der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, und im Falle, dass die Eltern vorverstorben sind, wird er sogar zum Alleinerbe. In diesem Fall ist also ausgeschlossen, dass die Grosseltern bzw. deren Nachkommen erben.
Der überlebende Ehegatteerbt stets neben den Blutsverwandten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Hat der Erblasser keine Nachkommen, so erbt der überlebende Ehegatte 3/4, gibt es auch keine Personen des elterlichen Stammes mehr, so erbt er zur Gänze. Die Eltern erhalten ¼ des Erbes je zur Hälfte, wobei der gesetzliche Pflichtteil die Hälfte dieses Anteils beträgt. Auch die Geschwister des Erblassers können ¼ erben, aber nur dann, wenn die Eltern bereits vorverstorben sind.
Man muss aber beachten, dass die Geschwister des Erblassers keinen Pflichtteilsschutz mehr geniessen, der Erblasser kann also testamentarisch frei verfügen und muss auf diese Personengruppen keine Rücksicht mehr nehmen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine verstorbene Person wirklich ganz allein und ohne Verwandte war. In diesem Fall fällt der Nachlass an das sogenannte Gemeinwesen, mit anderen Worten an den Staat (Kanton, bzw Wohn- oder Bürgergemeinde, abhängig vom Kanton).
Die gesetzliche Erbfolge
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge gibt Auskunft darüber, wie das Erbe zwischen welchen Personen zu verteilen ist, wenn der Erblasser (die verstorbene Person) keine eigenen Vorkehrungen wie bspw. ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen hat. Existiert also kein derartiges Dokument, so kommt es auf den Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen zum Erblasser an, wer wie viel vom Nachlass erhält.
In der Schweiz folgt die gesetzliche Erbfolge dem Prinzip von sogenannten Parentelen, also Stämmen. Dabei ist wichtig, dass immer nur ein Stamm erben kann.
Der erste Stamm setzt sich aus den direkten Nachkommen in gerader Linie zusammen, also Kinder, deren Kinder etc.
Gibt es keine Kinder (oder deren Nachkommen), erben im zweiten Stamm die Eltern, bzw. deren Nachkommen. Dies können also auch die Geschwister und deren Kinder des Erblassers sein.
Sind auch hier keine Personen vorhanden, so erben die Grosseltern des Verstorbenen, bzw. wiederum deren Nachkommen.
Sind hier auch keine Personen vorhanden, so fällt das Erbe an den Staat.
Wichtig ist: Der überlebende Ehegatte erbt stets parallel zu den Stämmen, obwohl er nicht blutsverwandt ist. Der überlebende Ehegatte erbt darüber hinaus auch vor dem dritten Stamm. Gib es also keine Personen aus den ersten beiden Stämmen, so erbt der Ehegatte alles.
Die Mitglieder eines Stammes erben stets zu gleichen Teilen. Der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte der Erbschaft, wenn Mitglieder des ersten Stammes zum Zug kommen, und drei Viertel des Erbes, wenn er mit Personen des zweiten Stammes zu teilen hat.
Befugnisse des Erblassers
Es steht dem Erblasser grundsätzlich frei, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, also eigene Regelungen zu treffen. Dies tut man am besten mittels Testament oder Erbvertrag, bei komplizierteren Fällen am besten in Kombination mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers. Man muss aber beachten, dass etwaige Pflichtteilsansprüche nicht verletzt werden. Man kann also nicht sein gesamtes Vermögen jemandem dritten oder auch nur einem Erben vermachen, wenn andere Personen einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben und diesen Anspruch nicht durch eigenes Verhalten verloren haben.
Wie kann der Erblasser über sein Erbe verfügen?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Die wohl bekannteste Form der gewillkürten Erbfolge ist die Errichtung eines Testaments, oder die Regelung des Nachlasses mittels Erbvertrag. Dieser letzte Wille, der in Art. 481 ZGB normiert ist, ist in der Folge bindend für die Erben. Das bedeutet, dass sie diesen Willen umzusetzen haben.
Art. 517 ZGB eröffnet dem Erblasser darüber hinaus die Möglichkeit, eine bestimmte Person mit der Verwaltung und Abwicklung des Erbes zu beauftragen. Diese Person wird Willensvollstrecker genannt und erhält weitreichende Kompetenzen und Pflichten. Diese Person kann jede natürliche Person sein, wobei in der Regel fachkundige Personen ausgefällt werden, wie etwa Notare, Steuerberater, Vermögensverwalter oder Rechtsanwälte. Die Aufgabe eines WIllenvollstreckers ist mitunter sehr umfangreich, weshalb ein angemessenes Entgelt zu entrichten ist (Im Zweifel von der Erbengemeinschaft selbst). Dieses Entgelt kann aber auch vom Erblasser bereits vorab festgelegt werden. Die betreffende Person wird in der Regel wissen, dass sie testamentarisch als Willensvollstrecker eingesetzt wird. Sie wird aber jedoch jedenfalls von der Behörde durch Mitteilung verständigt und muss innert 14 Tagen bekannt geben, ob sie diese Rolle antritt. Der Willensvollstrecker übernimmt sodann die Inventarisierung, berät sich mit den Erben, begleicht etwaige offene Schulden, schliesst Bankkonten, und lässt als Abschluss den Erben ihre jeweiligen Anteile zukommen. In der Regel wird am Ende ein Abschlussbericht erstellt, wonach dann auch die Tätigkeit in dieser Sache beendet ist. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Kann ich mein Erbe selbst regeln?
Ja, jede Person kann unter gewissen Schranken über die Aufteilung deseigenen Nachlasses frei verfügen. Dies kann bspw. durch ein Testament, durch eine letztwillige Verfügung, einen Ehevertrag oder aber auch einen Erbvertrag geschehen. Es gibt daher zahlreiche Instrumente, zu Lebzeiten darüber zu bestimmen, wie zu einem gewissen Zeitpunkt vor dem Tod, bspw. durch Schenkung oder Erbvertrag, oder aber im Todeszeitpunkt durch Testament oder Ehevertrag das Erbe aufgeteilt werden soll.
Eine wichtige gesetzliche Schranke stellen die sogenannten Pflichtteile dar. Sie stellen sicher, dass die Erben zumindest einen Teil ihres gesetzlichen Anspruches erhalten. Dieser darf nicht unterschritten werden, andernfalls können sich die gekürzten Erben mittels der Herabsetzungsklage gegen andere Personen wehren, welche in diesem Fall dann zu viel erhalten haben. In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung immer sinnvoll, um alle Aspekte zu berücksichtigen und die für den konkreten Fall optimale Variante zu finden.
Was ist der Pflichtteil?
Nach der gesetzlichen Erbfolge haben bestimmte Person zwingend (nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nicht) ein Recht auf einen bestimmten Teil des Erbes, der dann Pflichtteil genannt wird. Dieser berechnet sich als Prozentteil dessen, was nach der gesetzlichen Erbfolge dieser Person zugestanden wäre.
Folgende Personen gehören zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten: Ehegatte, Kinder und Eltern. Wenn umgangssprachlich von der Enterbung die Rede ist, so ist das rechtlich eigentlich nicht ganz richtig, da es nur in seltenen Fällen dazu kommen kann, dass eine pflichtteilsberechtigte Person gänzlich vom Erbe ausgeschlossen wird.
Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, welcher den anspruchsberechtigen Personen (Kinder, Eltern, Ehegatte) jedenfalls zusteht. Kinder haben bspw. einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von drei Vierteln des gesetzlichen Anspruches, Eltern und der Ehegatte jeweils die Hälfte.
Daraus folgt, dass der Erblasser nur über die sogenannte freie Quote verfügen darf wie er das möchte. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, setzt sich der Gefahr aus, dass im Nachlassverfahren Personen, welche ihren Pflichtteil nicht erhalten haben, mittels Herabsetzungsklage diesen einfordern können. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Wie immer ist es so, dass ein blosser Anspruch noch nicht bedeutet, dass Sie Ihren Teil auch erhalten. Wenn also eine klagsweise Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig wird, so ist die Beiziehung eines Anwaltes von grosser Wichtigkeit für den Erfolg Ihres Falles.
Das Testament in der Schweiz
Jede Person kann zu Lebzeiten einen letzten Willen niederschreiben, in dem festgelegt wird, wie das Erbe aufzuteilen ist. Dabei unterscheidet man prinzipiell zwischen dem eigenhändigen und dem öffentlichen Testament, welche auch nachträglich noch geändert werden können (im Unterschied zum Erbvertrag, der ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist!). Das eigenhändige Testament ist vollständig handschriftlich zu verfassen und zu unterzeichnen, sowie mit einem Datum zu versehen, um formell gültig zu sein. Das öffentliche Testament ist dagegen vom Entstehungsprozess etwas aufwändiger, dafür aber auch «sicherer». Dieses wird im Beisein eines Notars erstellt und von zwei weiteren Zeugen unterzeichnet. Es ist hier wesentlich schwerer, im Nachhinein die Ungültigkeit des Testaments oder dergleichen zu behaupten und vor allem zu beweisen.
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Was steht einem Erben vom Nachlass in der Schweiz zu?
Man muss immer unterscheiden, ob die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge zur Anwendung kommen. Wenn kein Testament oder ein sonstiger individueller Akt des Erblassers vorliegt, so kommen die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung. Das Gesetz unterscheidet die anspruchsberechtigten Personen hier gemäss der Nähe des Verwandtschaftsgrades und ordnet sie sogenannten Parentelen zu. Je nachdem welche Parentel erbt und wie viele Personen sich in ihr befinden fällt die Erbquote der einzelnen Personhöher oder niedriger aus. Die einzige Person, die nicht blutsverwandt ist, und dennoch erbt, ist der überlebende Ehegatte. Dieser erbt stets neben einer Parentel. Im Detail hilft Ihnen die Auskunft eines Rechtsanwaltes für Erbrecht.
Was ist ein Vermächtnis? Ihr Anwalt für Erbrecht klärt auf!
Das Vermächtnis ist neben dem Erben die zweite gängige Art,etwas aus dem Nachlass einer verstorbenen Person zu erhalten. Dabei ist es üblich, dass einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte an eine bestimmte Person vermacht werden sollen, die aber nicht die rechtliche Stellung eines Erben hat. Vermächtnisnehmer kann jemand aus dem Kreis der Erben, oder aber auch eine andere Person oder Firma sein.
Das Vermächtnis
An anderer Stelle wurde bereits behandelt, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt, und dass man als Erblasser davon bis zu einem gewissen Grad abweichen kann. Es gibt viele Menschen, die auch Personen oder Organisationen neben der gesetzlichen Erbfolge testamentarisch begünstigen wollen. Diese Personen erhalten ein sogenanntes Vermächtnis, das sich dadurch auszeichnet, dass diese Personen nur etwas erhalten, jedoch nicht für allfällige Schulden haften können. Diese Materie ist im Detail durchaus komplex, und bedarf daher einer sorgfältigen juristischen Analyse und Prüfung, weshalb ein Beratungsgespräch zu diesem Thema sehr empfehlenswert ist. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Wenn in der gesetzlichen Erbfolge vom Verwandtschaftsverhältnis gesprochen wird, so könnte man annehmen, dass nur verwandte Personen erben können. Das ist natürlich so nicht richtig. Alle Personen oder Gesellschaften, denen etwas gegeben werden sollen, erhalten ein sogenanntes Vermächtnis. Dies kann der Erblasser im Testament oder dergleichen festlegen.
Das Vermächtnis, oder auch Legat genannt, bedeutet nichts anderes, als dass einer Person aufgrund des Todes einer anderen Person ein Gegenstand oder eine Sache zugesprochen wird. Der Vermächtnisnehmer ist rechtlich nicht ident mit einem Erben, kann aber gleichzeitig auch Erbe sein.
Das Vermächtnis kann einzelne Gegenstände, Geldbeträge oder Sachen umfassen und wird meist im Testament oder Vermächtnis festgelegt. Es lohnt, bei den Begrifflichkeiten präzise zu sein, da der Vermächtnisnehmer nicht die gleiche rechtliche Stellung wie ein Erbe hat.
Auch ein Vermächtnis muss gut formuliert und formal korrekt gestaltet sein. Dabei ist es durchaus ratsam, auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu vertrauen. Es geht letztlich darum, den letzten Willen in eine derartige Form zu giessen, dass ihm möglichst zweifelsfrei und transparent entsprochen werden kann.
Woraus besteht die Erbmasse?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Verstirbt eine Person, hinterlässt sie meist relativ viele Dinge. Das fängt bei einer Wohnung, womöglich einem Haus, einem Auto, Konten, Schmuck an, und geht bis zu Aktiendepots gleichermassen wie kleine Dinge von ideellem Wert wie eine Uhrensammlung, Möbel, Geschirr. All das gehört gleichermassen zur Erbmasse wie etwaige Schulden des Erblassers. Es ist durchaus üblich, dass nach dem Versterben einer Person der oder die Erben zunächst ein Inventar aller vorhandenen Dingen erstellen.
Wenn nämlich kein Testament oder ähnliches existiert, teilen sich die Erben auf Basis der gesetzlichen Erbfolge alle Vermögenswerte (und Schulden!) auf. Bei umfangreichen Erbmassen befleissigt man sich regelmässig eines Notars oder Willensvollstreckers, die die Inventarisierung und Aufteilung des Nachlasses übernehmen. Sobald dann die Werte taxiert und festgestellt sind, geht es an die konkrete Aufteilung unter den Erben, welche dann selbstverständlich auch für Themen wie die Erbschaftssteuer massgeblich sind. Lassen Sie sich bei Zweifelsfragen gerne von einem erfahrenen Anwalt in Erbrechtssachen beraten und unterstützen.
Im Detail kann es bei der Aufteilung der Erbmasse durchaus kompliziert werden, wenn es etwa um Guthaben aus Vorsorgekassen oder Ähnlichem geht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Aus der ersten Säule kann sich ein Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente ergeben, während die Beträge aus der zweiten Säule von der Pensionskasse direkt ausbezahlt werden können. Anders verhält es sich bei der dritten Säule, die ja die private Vorsorge umfasst, und daher auch bei privaten Trägern abgeschlossen und einbezahlt wurde. Diese bezahlen daher folgerichtig direkt an die Erbberechtigten aus.
Was sind lebzeitige Zuwendungen? Ihr Anwalt für Erbrecht klärt auf!
Jede Person kann selbstverständlich zu Lebzeiten über das eigene Vermögen frei verfügen. So können bspw. schon zu Lebzeiten Vermögenswerte auch an potentielle Erben gegeben werden. Man muss dabei aber beachten, dass solche Zuwendungen als Erbvorbezug klassifiziert werden können, sodass dies beim Erbfall Berücksichtigung finden kann.
Das Gesetz möchte nicht, dass auf diese Art der Pflichtteilsschutz umgangen werden kann. Es gilt daher: Über die freie Quote kann man zu Lebzeiten genauso frei wie in einem Testament verfügen. Man muss aber beachten, dass eben noch so viel übrig ist, dass alle Pflichtteilsberechtigten zumindest den Pflichtteil auch erhalten.
Der Clou an einem Vermächtnis liegt darin, dass der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf die Sache, die ihm vermacht wurde, hat, jedoch aber nicht für allfällige Schulden des Vermachenden haftbar gemacht werden darf. Denken Sie daran, wenn jemand ein Sparkonto einer Hilfsorganisation vermacht. Es wäre sehr unerfreulich, wenn diese dann im Gegenzug die Schulden des Verstorbenen begleichen müsste.
Die Vor- und Nacherbschaft
In manchen Konstellationen kann es durchaus von Charme sein, das Erbe gewissermassen zeitlich aufzuteilen. Ein Vorerbe kann also bspw. die freie Quote erben. Sie können verfügen, dass im Todesfall des Vorerben die eigenen Kinder als Nacherben eingesetzt werden sollen, damit das Vermögen wieder in die Familie zurückfliesst. Der Vorerbe unterliegt einer Beschränkung und darf über das Erbe nicht frei verfügen und es verprassen, es sei denn, der Erblasser hat anderes als letzten Willen bekannt gegeben. Der Logik des Erbrechts folgend, darf die Konstruktion der Nacherbschaft allerdings nur auf die freie Quote Anwendung finden, nicht jedoch aber auf die Pflichtteile.
Was versteht man unter einem Vorausvermächtnis?
Diese Konstruktion kann bspw. dann gewählt werden, wenn man einen bestimmten Gegenstand jedenfalls einer Person aus der Erbengemeinschaft vermachen möchte. Teilten zb. ein Kind und der Erblasser die Leidenschaft für Antiquitäten, so mag es im Interesse des Erblassers sein, dass nur dieses Kind die eigene Sammlung erhält.
Es wichtig zu beachten, dass man, egal mit welcher Konstruktion, die Pflichtteile niemals umgehen kann. Wer also bspw. grosse Summen bereits zu Lebzeiten an Erben verschenkt, muss wissen, dass die anderen Pflichtteilsberechtigten im Erbfall Ansprüche gegen den dann bevorteilten Erben geltend machen können.
Was ist das Nachvermächtnis?
Diese Konstruktion kennt einen prominenten Anwendungsfall, anhand dessen man das Prinzip auch gut verstehen kann. Im Beispiel gehen wir von einer Familie aus, die aus den verheirateten Eltern und zwei Kindern besteht. Beide Eheleute können sich wechselseitig als Vorvermächtnisnehmer benennen, sodass sie im Ableben des jeweils anderen zunächst einmal erben. Die Kinder können als Nachvermächtnisnehmer eingesetzt werden.
Diese Konstruktion kann zeitlich befristet werden, oder aber durch den Tod des Vorvermächtnisnehmers automatisch enden. Praktisch kann so etwas für die gemeinsame Liegenschaft, oder aber eben auch für den gesamten Nachlass vereinbart werden. Für eine genaue Beratung kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte, die Sie gerne über die Möglichkeiten aufklären.
Erbvorbezug
Es kommt regelmässig vor, dass Personen bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens verschenken, oder jedenfalls einer anderen Person zuwenden wollen. Denken Sie nur an die Firmenübergabean die nächste Generation, wenn die ältere Generation in den Ruhestand tritt. Neben der Schenkung kann man auch durch einen Erbvorbezug einem späteren Erben gewisse Vermögenswerte geben. Man muss dabei beachten, dass der Erbvorbezug natürlich später auf das Erbe angerechnet wird und auch versteuert werden muss. Er wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt. Um möglichst transparent vorzugehen, ist die Schriftform für einen Erbvorbezug anzuraten. Im Detail berät Sie gerne einer unserer erfahrenen Anwälte.
Viele Menschen möchten bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens auf- oder verteilen. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Dafür gibt es neben der Schenkung, die weit verbreitet und bekannt ist, auch den Erbvorbezug. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass bspw. ein Kind bereits zu Lebzeiten des Elternteils einen Teil seines Erbes ausbezahlt bekommt. Dies wird dann im Nachlassverfahren als Erbvorbezug bei der Verteilung des übrigen Nachlasses berücksichtigt. Wichtig dabei sind einerseits die Freiwilligkeit (niemand kann zu einem Erbvorbezug gezwungen werden), und die steuerrechtliche Pflicht zur Abführung einer Schenkungssteuer. Wenn individuell nichts anderes vereinbart wurde, so muss der Erbvorbezug im Nachlassverfahren Berücksichtigung finden. Es ist nicht nur aus diesem Grund anzuraten, einen Erbvorbezug immer schriftlich zu gestalten.
Was versteht man unter einem Erbvorbezug?
Der Erbvorbezug ist im Prinzip nichts anderes als eine Schenkung des Erblassers an einen Erben. Der Unterschied zum Erbe ist, dass der Erblasser hier noch lebt. Klar ist, dass dieser Erbvorbezug in einem späteren Nachlassverfahren in irgendeiner Weise berücksichtigt werden muss, da ja sonst alle anderen Erben benachteiligt wären.
Es besteht daher eine sogenannte Ausgleichspflicht, die dazu führt, dass der Erbe, der durch einen Erbvorbezug bereits etwas erhalten hat, im Erbfall dementsprechend weniger erhält.
Was ist die Ausgleichungspflicht?
Es steht dem Erblasser frei, bereits zu Lebzeiten Zuwendungen an seine Erben zu verteilen. Denken Sie an die Ausstattung für eine Wohnung, die Mitgift bei einer Hochzeit oder die Überschreibung einer Liegenschaft. Diese Erbvorbezüge muss sich der Erbe später beim Erbe anrechnen lassen, sie werden also ausgeglichen. Würde man das nicht tun, wären die anderen Erben massiv benachteiligt, was keine zufriedenstellende Lösung sein kann.
Wofür braucht es beim Erbvorbezug einen Anwalt?
Wie meist im Erbrecht haben verschiedene Konstellationen Vor- und Nachteile, die im Detail grosse Unterschiede machen können. Wer jemandem etwas «geben» möchte, hat oftmals verschiedene Rechtsinstitute zur Verfügung, die teils gänzlich andere Folgen nach sich ziehen können. Es entstehen aber auch bspw. Fragen, ob eine Ausgleichspflicht besteht oder nicht.
Es ist daher jedenfalls ratsam, bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um einerseits über die Rechtslage im Bilde zu sein, und andererseits aber auch für die konkrete Situation die optimale rechtliche Lösung zu finden. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Vermächtnis
Beim Vermächtnis kennt das Gesetz im Prinzip keine Schranken, sodass man neben beweglichen Sachen auch Bargeld, Immobilien oder auch Recht an etwas (Forderungen und dergleichen) vermachen darf. Im Einzelnen kann es zu schwierigen Detailfragen kommen, weshalb es ratsam ist, den sachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Der Erbgang – Infos vom Anwalt für Erbrecht
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Der Erbgang bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven einer verstorbenen Person nach dem Tod auf die Erben übergehen. Dies geschieht zunächst automatisch. Man muss beachten, dass bei verheirateten Personen zunächst eine güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden muss, ehe der Nachlass beziffert werden kann.
In vielen Fällen hat die verstorbene Person einen letzten Willen formuliert, dem nach Möglichkeit entsprochen werden soll. Jede Person, die ein Testament oder ein ähnliches Dokument zur Verwahrung überantwortet erhalten hat, ist verpflichtet, nach dem Tod des Erblassers dieses Dokument der zuständigen Behörde (letzter Wohnsitz des Verstorbenen) zu übergeben. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Innerhalb eines Monats erhalten sodann alle Erben die Möglichkeit, das Dokument einzusehen und gegebenenfalls in der Folge dessen Gültigkeit oder Richtigkeit zu bestreiten (Einsprache). Damit Dritte auch wissen, wer erbberechtigt ist, stellt die Behörde eine sogenannte Erbenbescheinigung aus. Denken Sie an den klassischen Fall, dass das Bankkonto geleert und geschlossen werden muss. Die betreffende Person sollte sich zumidnest dergestalt ausweisen können, dass klar wird, dass sie auch tatsächlich bereechtigt ist, diese oder jene Handlung vorzunehmen.
Vorbehaltslose Annahme der Erbschaft
Der Grundzustand bei einem Erbe ist die sogenannte vorbehaltlose Annahme. Denken Sie an den unangenehmen Fall, dass der Nachlass mehr Passiven als Aktiven ausweist. Bei der vorbehaltlosen Annahme übernehmen die Erben auch diese Schulden und machen somit mit dem Erbe ein Minusgeschäft. Es ist völlig klar, dass die Annahme oder Ausschlagung unterschiedlichste Gründe haben kann, welche jeweils nur im Detail und konkret an einem Fall erörtert werden können.
Haftung der Erben
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Man muss hier zwischen zwei Ebenen unterscheiden. Einerseits gilt, dass die Erben alle aktiven und passiven Vermögenswerte erben, also auch etwaige Schulden in voller Höhe. Aus steuerrechtlicher Sicht spielt das Erbe ebenfalls eine Rolle, wenn bspw. noch Steuerschulden existieren. Diese sind von den Erben bis zur Höhe ihres Erbteils zu begleichen. Da mehrere Personen, die Erben sind, eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden, kann es dazu kommen, dass die Erbengemeinschaft als ganzes steuerpflichtig wird, aber nur dann, wenn die Erbfolge nicht ermittelt werden kann oder unklar ist. Im Detail ist das sehr kompliziert, weshalb man sich unbedingt mit einem Rechtsanwalt beraten sollte.
Die Erbengemeinschaft
Art. 602 ZGB normiert die Erbengemeinschaft, welche mit dem Tod des Erblassers entsteht, wenn mehrere Personen erbberechtigt sind. Denken Sie daran, dass etwa drei Kinder und der überlebende Ehegatte erbbrechtigt sind. Diese Personen müssen sich über die Aufteilung des Erbes einig werden. In manchen Fällen, gerade bei komplizierten Nachlassverfahren, kann es sinnvoll sein, einen Erbenvertreter zu bestellen, der bestimmte Aufgaben für die Erbengemeinschaft übernimmt. Zunächst erben also alle Erben alles, ehe die Teilung vorgenommen wird. Als Abschluss erhält jeder seinen Teil und sodann kann die Erbengemeinschaft wieder aufgelöst werden. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Die Erbteilung – Wie wird das Erbe konkret aufgeteilt?
Das oberste Prinzip nach Schweizer Erbrecht ist, dass sich die Erbengemeinschaft einig über die Aufteilung ist. Man kann auch davon sprechen, dass dies die Privatsache der Erben und daher nicht Gegenstand staatlicher Gewalt ist. Wenn sich alle Erben einig sind, spielen auch Pflichtteile oder Testamente keine Rolle. Die Erbengemeinschaft besteht nicht für immer, dass heisst, dass die Personen ab dem Zeitpunkt wieder getrennt sind, sobald das Erbe erfolgreich und mit der Zustimmung aller aufgeteilt worden ist.
Die Erben bilden gemeinsam eine sogenannte Erbengemeinschaft. Sie müssen das Erbe gemeinsam verwalten, aufteilen und alle Entscheidungen gemeinsam fällen. Jede Person dieser Erbengemeinschaft hat ein Anrecht auf ihren Anteil am Erbe, was auch klagsweise geltend gemacht werden kann. Die Vermögenswerte des Nachlasses sollten professionell geschätzt werden, da sie zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung anzusetzen sind. Alle anderen Berechnungen, insbesondere die Pflichtteile, etwaige Ausgleichszahlungen für Erbvorbezüge sind zum Zeitpunkt des Todes zu berechnen. Der Nachlass kann letztlich auf eine Teilungsklage berufend geteilt werden, oder auf Basis eines Erbteilungsvertrages verteilt werden. Meist wird auf die Realteilung zurückgegriffen und jeder Erbe erhält seinen Anteil am Nachlass. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht.
Üblicherweise erben mehrere Personen, die gemäss Art. 602 ZGB eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Prinzipiell sind die gesetzlichen Erben völlig frei in der Aufteilung des Nachlasses. So ist es etwa keinesfalls verboten, Pflichtteile nicht einzuhalten, wenn sich alle Erben darüber einig sind. Jeder Erbe kann aber beantragen, seinen Teil des Erbes zu erhalten. Das kann jederzeit verlangt werden. Das Gesetz ist hier so gesehen subsidiär und gibt Auskunft darüber, wie das Erbe zu teilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig werden kann. Als ultima ratio klärt ein Gericht, wer wovon wieviel erhält. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht. Wenn sich die Erben nicht einigen können, sieht das Gesetz bestimmte Vorkehrungen vor, wie mit den Gegenständen umgegangen wird. Wenn die Aufteilung in natura nicht möglich oder tunlich ist, erfolgen Versteigerungen und mittels Zivilteilung erhalten die Erben dann einen Geldwert.
Was ist die Erbteilung?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Zu Beginn steht Ihr Wunsch oder Ziel, welches Sie erreichen wollen. Die Rolle eines Anwaltes ist, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die Ihren Wünschen am ehesten entspricht. Daneben werden alle Vorschriften penibel eingehalten und damit sichergestellt, dass Ihr Testament auch gilt und ihrem Wunsch entsprochen werden kann.
Jeder Erbe hat ein Recht auf seinen Teil des Erbes, so wie es im Gesetz steht oder in einer letztwilligen Verfügung angeordnet worden ist. Solange keine Pflichtteile andere Erben beeinträchtigt werden, kann der Erbe daher seinen Anteil verlangen und notfalls auch gerichtlich mit der Teilungsklage durchsetzen. Wenn keine Urkunde vorliegt, steht es den Erben prinzipiell völlig frei, sich zu einigen. Sie sind da an keine Regeln gebunden, solange die Entscheidungen einstimmig getroffen werden.
Gibt es eine Frist zur Aufteilung des Erbes?
Im Prinzip besteht dafür keine Eile, jedoch reicht aus, wenn ein Erbe die Aufteilung des Nachlasses begehrt. Oftmals sind für die Aufteilung des Erbes aber gar nicht die Erben selbst, sondern ist ein bspw. durch den Erblasser eingesetzter Willensvollstrecker für die Aufteilung und Verwaltung des Erbes verantwortlich. Dieser erstellt einen Teilungsvorschlag, also ein Dokument, wer was wovon erhalten soll. Diesen Vorschlag können die Erben annehmen oder ablehnen.
Was ist die Realteilung des Nachlasses?
Stellen Sie sich vor, dass die Erbmasse aus vier gleich wertvollen Autos besteht, und dass der Erblasser seinen Ehegatten und zwei gemeinsame Kinder hinterlassen hat. In diesem einfachen Beispiel wäre die Realteilung des Nachlasses denkbar simpel: Die Kinder und der Ehegatte haben nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht. Der Ehegatte erbt daher zwei Autos, und die Kinder jeweils ein Auto. Die Realteilung besagt also, dass die Gegenstände selbst aufgeteilt werden, und nicht etwa bloss der Erlös aus der Veräusserung aufgeteilt wird (Zivilteilung).
Was versteht man unter der Annahme unter öffentlichem Inventar?
Es ist in der Praxis gar nicht so selten, dass im Zeitpunkt des Todes gar nicht exakt und rasch festgestellt werden kann, wie viele Schulden der Erblasser hat. In so einer Konstellation ist die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft logischerweise eine sehr riskante Angelegenheit. Aus diesem Grund haben Erben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Tod des Erblassers bei der Behörde ein öffentliches Inventar zu verlangen. Die Behörde tut in der Folge nichts anderes, als mittels Rechnungsruf alle Gläubiger und Schuldner des Verstorbenen aufzufordern, innert einer Frist Ihre Forderungen oder Schulden anzumelden. In der Folge wird dieses Inventar geschlossen und bildet eine Berechnungsgrundlage für die Erben. Diese können das Erbe sodann unter öffentlichem Inventar annehmen und haften sodann nur für die dort aufgeführten Schulden.
Was versteht man unter einer amtlichen Liquidation?
Die für das Verfahren zuständige Behörde führt die amtliche Liquidation auf Antrag eines Erben dann durch, wenn kein andere Erbe die Annehme erklärt hat. Die Behörde beendet alle Geschäfte des Erblassers, macht alle Aktiven zu Geld und bezahlt daraus die offenen Forderungen. Übersteigen die Aktiven die Passiven, so wird den Erben am Ende in Geld der Überschuss ausbezahlt.
FAQ’s zum Erbrecht der Schweiz
Wieviel kostet ein Anwalt für Erbrecht?
Anwälte in der Schweiz arbeiten meist auf Stundenbasis. Die Kosten hängen also massgeblich von der Komplexität des Falles ab. Meist erfolgen die Abrechnungen aber in regelmässigen Abständen, sodass die einzelnen Rechnungen nicht allzu hoch und die Kosten im Blick zu halten sind.
In der Schweiz ist es üblich, dass Anwälte auf Basis eines Stundenhonorars bezahlt werden, welches von Kanzlei zu Kanzlei schwankt, aber im Mittel zwischen 300-400 Franken in Zürich beträgt. Sie werden stets darüber informiert, mit welchen Kosten zu rechnen ist und erhalten immer vorab eine Kostenvorschussrechnung, sodass Sie immer den Überblick hat. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Der Pflichtteil
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Der Pflichtteil ist jener prozentuelle Anteil am Nachlass, auf den ein Erbe jedenfalls ein Anrecht hat, auch wenn dem ein Testament entgegensteht. So können bspw. Kinder oder der Ehegatte nur in ganz strengen Fällen gänzlich vom Erbe ausgeschlossen werden. Sie erhalten also jedenfalls einen Gutteil dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.
Bestimmte Personen haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil, etwa die Kinder, die Eltern oder der Ehegatte. Dabei erhalten Kinder jedenfalls drei Viertel Ihres gesetzlichen Anspruchs, Eltern und der überlebende Ehegatte die Hälfte. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Wer ist in der Schweiz erbschaftsteuerpflichtig?
Prinzipiell jeder Erbe, wenn er nicht befreit ist. Befreit sind regelmässig der Ehegatte und die Kinder. Die Steuer wird auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingehoben und richtet sich meist nach der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Je entfernter man verwandt ist, desto mehr an Steuer muss man bezahlen.
In der Schweiz gibt es keine einheitliche durch den Bund erhobene Erbschaftssteuer. Es vielmehr Sache der Kantone und Gemeinden, selbst eine Erbschaftssteuer zu erheben, wie das etwa im Kanton Zürich der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton Zürich hatte, hier das Verfahren eröffnet wurde und es zB um Grundstücke im Kanton Zürich geht. Das heisst aber noch nicht zwingend, dass man Erbschaftssteuer entrichten muss. Der Ehegatte und die Nachkommen des Erblassers sind von der Steuer ebenso befreit, wie kleine Geschenke, die einen Wert von je CHF 5000 nicht überschreiten. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.Für eine Schenkung gelten diese Regelungen analog.
Wieviel erbt man bei der gesetzlichen Erbfolge?
Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da es immer davon abhängt, welche Personen erben und wie viele Menschen erben. Wichtig ist zu wissen, dass die Erben untereinander auch eine andere Aufteilung abmachen können, solange dafür Einstimmigkeit herrscht. Lassen Sie sich jedenfalls von einem Erbrechtsanwalt über die Rechtslage in Ihrem Fall beraten und gegebenenfalls in Ihrem Anliegen unterstützen.
Ihr Anwalt für Erbrecht berät Sie bei allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge
Gerade bei emotional heiklen Angelegenheiten ist die Auswahl des Anwalts oftmals keine einfache Angelegenheit. Achten Sie dabei aber stets darauf, ob der Anwalt Ihrer Wahl Erfahrung auf dem Gebiet hat, sich auf Sie und Ihr Anliegen einlässt und Sie ihm vertrauen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird das Mandat erfolgreich und in Ihrem Sinne laufen.
Unsere Erbrechtsexperten in der Anwaltskanzlei Wittibschlager verfügen über jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und kennen daher jedwede Konstellation und Schwierigkeit aus ihrer bisherigen Tätigkeit. Dies hat für Sie mehrere Vorteile: Aufgrund unserer Erfahrung sind wir rasch mit unserer Einschätzung und können Ihren Fall effizient und mit hohem Tempo bearbeiten. Zudem nehmen wir uns für Sie und Ihr Anliegen in Ruhe Zeit, sodass alle wesentlichen Punkte diskutiert und besprochen werden können. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und Gewissheit haben, dass wir Sie gut und erfolgreich vertreten. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht. Ein erfahrener Scheidungsanwalt unterstützt Sie bei Scheidung, Trennung oder Eheschutz.
Dabei gibt es im Erbrecht vielfältige Konstellationen, in denen der Besuch bei einem Anwalt anzuraten ist: Im Erbfall stellen sich Fragen, wie ein Testament auszulegen ist, wer eventuell übergangen oder um einen Teil gekürzt worden ist. Manchmal ist es schwierig, das Erbgut zu identifizieren oder zu finden, und in anderen Fällen möchte man mit einem (potentiellen) Erbe nichts zu tun haben und es daher ausschlagen.
Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ihr Anwalt für Erbrecht zur Unternehmensnachfolge
Wer ein Unternehmen führt und oder besitzt, sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie er sein Erbe gestalten möchte. Ganz klassisch denkt man hier an den Erbvertrag, da er zu Lebzeiten sowohl vom Erblasser, als auch von dem oder den Erben unterzeichnet werden muss.
Die Unternehmensnachfolge kann daher grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt werden: Im einen Fall folgen dem Erblasser Verwandte nach, im anderen Fall geht das Unternehmen an eine nicht verwandte Person. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Das typische Rechtsinstitut, um die Unternehmensnachfolge gut zu lösen, ist der Erbvertrag, welcher bereits zu einem frühen Zeitpunkt, wo von einem Ableben noch nicht die Rede sein kann, abgeschlossen werden sollte. Um hier keine Fehler zu machen und eine optimale Lösung zu erzielen, sollte so ein Erbvertrag keinesfalls ohne die Unterstützung eines Rechtsanwaltes erfolgen.
Im Detail stellen sich oftmals aber auch Hürden und offene Fragen, welche Streit und Zwist erzeugen können, oder im schlimmsten Fall zum Verkauf des Unternehmens führen können. Um solche Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwaltes beizuziehen, um eine tragfähige und rechtlich korrekte Lösung zu erarbeiten.
Was passiert mit einem Unternehmen im Erbfall
Diese heikle Frage beschäftigt sehr viele Unternehmensgründer und Chefs, die genaue Vorstellungen haben, wer die Firma einmal übernehmen soll, und wer auf gar keinen Fall Zugriff auf das Unternehmen erhalten soll. Aufgrund der sehr komplexen Materie fallen einfache Antworten in diesem Bereich sehr schwer. In diesem Fall raten wir Ihnen sehr dazu, sich mit einem spezialisierten Anwalt zu beraten, was für Ihre individuelle Situation die klügste und für alle Parteien befriedigendste Lösung ist. Seien Sie sich gewiss, für jeden Wunsch findet sich eine passende und rechtssichere Lösung.
Was sollte man bei der Unternehmensnachfolge beachten?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Die Frage der Nachfolge stellt sich in jedem Unternehmen. Bei familiengeführten Unternehmungen ist die Situation allerdings meist etwas delikater, da eventuell mehrere Kinder im Unternehmen arbeiten, die Motivlagen unterschiedlicher Natur sind oder aber auch die Auszahlung der anderen Erben ein Kind finanziell überfordern kann. Aus all diesen Gründen sollte man bereits frühzeitig mit der Planung der Untenrehmensnachfolge beginnen, die betroffenen Personen an einen Tisch holen und die Überlegungen transparent führen. Ein Rechtsanwalt kann Sie nicht nur bei der strategischen Planung, sondern besonders auch bei der rechtlichen Ausgestaltung beraten, sodass die gewählte Lösung dann die optimale für alle beteiligten Personen ist. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Unternehmensnachfolge – Welchen Beitrag kann ein Rechtsanwalt leisten?
Wie bereits ausgeführt ist der Erbvertrag wohl die beste und rechtlich sicherste Variante, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Es hat sich aber immer wieder gezeigt, dass es oftmals an der konkreten Formulierung scheitert, bzw. eine schlechte Umsetzung Fragen offen lässt und einen Interpretationsspielraum eröffnet, den es ja durch einen Erbvertrag gerade nicht geben soll. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Es ist daher ratsam, sich zunächst frühzeitig mit dem Thema der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen und für sich selbst und im Kreis der Beteiligten auszuloten, was den die sinnvollste Lösung wäre. Spätestens in diesem Stadium sollte ein erfahrener Rechtsanwalt für Handelsrecht eingeschaltet werden, der nicht nur die rechtliche Lage kennt, sondern auch aus der Praxis weiss, welche Bestimmungen sinnvoll, welche Regelung wichtig ist, und worauf man ganz besonders Acht geben muss.
Durchführung von Erbteilungen / Erbeilungsvertrag
Der Erbteilungsvertrag im Kanton Zürich ist es Angelegenheit der Erben, sich um die Verwaltung und die Aufteilung des Erbes zu kümmern. Der Erbteilungsvertrag hat gegenüber einem langen Gerichtsverfahren grosse Vorteile, und wird von der Erbengemeinschaft schriftlich abgeschlossen. Dieser Vertrag muss von allen Erben unterzeichnet werden und bildet den Rechtsnachweis für Banken, das Grundbuchsamt oder andere Behörden, wenn es um Verteilung von Vermögenswerten, die Auflösung von Konten oder die Übertragung von Grundeigentum geht. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht.
Beratung und Vertretung von Ihrem Anwalt für Erbrecht in Zürich
Die Fachanwälte beraten, unterstützen und begleiten Sie mit hoher Expertise, langer Erfahrung und einem grossen Mass an Sensibilität und Diskretion. Dabei kann man insbesondere an jede Form von Erbverträgen, Testamenten oder Klagen im Bezug auf Erbrecht denken, ebenso wie die Vermögensverwaltung und die Willensvollstreckung, welche wir gerne für Sie übernehmen. Letztlich kann auch ein Gutachten in einem Erbrechtsfall den Ausschlag geben, welches wir ebenso gerne für Sie erstellen. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ihr Anwalt für Erbrecht zum Testament / Erbvertrag
Das Testament und der Erbvertrag bilden die klassischen Rechtsinstitute, zu Lebzeiten Einfluss auf die Verteilung des eigenen Nachlasses zu nehmen. Dabei besteht prinzipiell volle Freiheit, solange keine Pflichtteilsansprüche verletzt werden. Die Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt ist hier von grossem Vorteil. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Die Erstellung eines Testaments
Das Testament ist die wohl bekannteste Form der gewillkürten Erbfolge. Wer glaubt, dass das Testament ohne weiteres zu errichten ist und man nicht gesondert Acht geben muss, der irrt leider gründlich. Das Testament ist nur dann «gut», wenn es präzise formuliert, klar strukturiert und rechtlich korrekt errichtet ist. Liegen diese Kriterien nicht vor, eröffnet sich oft ein grosser Interpretationsspielraum, der nur zu Zwist und Diskussionen führt. Es ist daher entscheidend, dass das Testament so klar und präzise als möglich ist. Dabei kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen, der Ihre Wünsche so formulieren kann, dass sie rechtlich eindeutig und daher unanfechtbar und für alle Erben klar sind.
In der Schweiz kann jede Person ein Testament errichten, die handlungsfähig und volljährig ist. Darüber hinaus gibt es drei verschiedene Formen eines Testaments. Die bekannteste Form ist das sogenannte eigenhändige Testament, welches handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Die zweite gängige Form ist das öffentliche Testament, welches bspw. bei einem Notar hinterlegt und daher leicht aufzufinden und vor dem Verschwinden bewahrt ist. Letztlich gibt es das mündlich vorgetragene Nottestament, welches im Beisein von zwei Zeugen formuliert werden muss. Diese Personen müssen in der Folge mit übereinstimmenden Erzählungen den Inhalt wiedergeben. Erfüllt ein Testament gewisse Formvorschriften nicht, so ist es ungültig. Um solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, sollte das Testament daher dringend im Beisein oder von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Letztlich ist wichtig zu betonen, dass ein Testament jederzeit geändert oder auch als Ganzes widerrufen werden kann.
Wie verfasse ich ein Testament?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Gerade bei heiklen Dokumenten, welche nicht nur eine grosse Bedeutung haben, sondern auch viele Folgen nach sich ziehen, ist eine erhöhte Achtsamkeit und Sorgfältigkeit dringend geboten. Da es sich bspw. bei einem Testament um ein rechtlich besonders heikles Dokument handelt, sollte man dringend auf die Unterstützung eines Anwaltes zurückgreifen. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Selbstverständlich kann auch ein Notar Auskunft vor allem über formelle Korrektheit einer Urkunde geben. Ein Rechtsanwalt kann Sie darüber hinaus aber sowohl inhaltlich als auch gesetzlich beraten. In einem Fall mag bspw. etwa der Übertrag eines Hauses zu Lebzeiten günstiger sein als die Vererbung desselben. Wenn Sie hingegen keine Mitarbeit und Unterstützung eines Anwaltes oder Notars wünschen, so ist als Mindestmass zumindest die Prüfung des eigenständig verfassten Dokuementes durch einen Experten unbedingt zu empfehlen, um die gröbsten Mängel zu beheben. Es ist nichts ärgerlicher in der Praxis, als ein ungültiges oder unpräzises Testament, welches viele Konflikte und Schwierigkeiten zur Folge hat.
Jede Person, die die beiden Voraussetzungen für die Errichtung des Testaments, die Volljöhrigkeit und Urteilsfähigkeit, erfüllt, darf jederzeit ein Testament errichten und dieses ebenso zu jedem Zeitpunkt ändern, umschreiben oder ganz widerrufen, also zurücknehmen. Dabei ist zu beachten, dass das Testament bestimmten formalen Vorgaben unterworfen ist, wie etwa die Unterschrift, die Handschriftlichkeit des Dokumentes oder das Anführen des Datums. Fehlt einer der zwingenden Voraussetzungen, ist das Testament im Grunde ungültig. Wird die Echtheit aber bspw. Von niemandem bestritten, so kann dem Willen natürlich dennoch entsprochen werden. Es zählt immer der Entschluss der Erbengemeinschaft.
Was versteht man unter einem Erbeitlungsvertrag?
Die Erben haben die Möglichkeit, durch einen sogenannten Erbteilungsvertrag schriftlich festzuhalten, wer welchen Teil des Erbes erhalten soll. Dieses Instrument kann sinnvoll sein, da man sich so wechselseitig vertraglich bindet und so etwaige Streitigkeiten vermieden werden können. Dies setzt aber selbstredend voraus, dass man sich auf eine bestimmte Teilungsregel einigen kann. Unsere Rechtsanwälte im Erbrecht unterstützen Sie gerne und stehen auch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung! Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Erbschaften mit einem Immobilienbestand
In vielen Fällen wird während der Erwerbstätigkeit zu Anlagenzwecken in Immobilien investiert, oder aber auch nur für den privaten Gebrauch ein Ferien- oder Wochenendhaus angeschafft. So kommt es durchaus häufig vor, dass der Grossteil der Erbmasse aus sogenanntem unbeweglichem Vermögen besteht. Gibt es nur einen oder zwei Erben, stellen sich dabei meist keine grösseren Probleme. Eine Person erbt das eine, die andere Person das andere Haus, und die Differenz wird zwischen den beiden ausgeglichen.
Schwierig wird es, wenn mehrere Personen Anspruch auf einen Teil ein und desselben Objektes haben. Meist ist es keinem der Erben möglich, alle anderen auszuzahlen, was dann im Verkauf des Objektes mündet. Als Erblasser können sie bereits zu Lebzeiten darauf aber Einfluss nehmen, indem Sie eine Schenkung vornehmen, oder durch Erbvorbezugdie Pflichtteile so weit erfüllen, dass ein Erbe das Haus oder eine Liegenschaft erben und dann auch behalten kann. Im Detail gibt es hier zahlreiche denkbare Vorgehensweisen, weshalb die Beratung bei einem Rechtsanwalt jedenfalls anzuraten ist. Ein versierter Anwalt für Immobilienrecht kennt sich hierbei aus.
Kann der überlebende Ehegatte das gemeinsam bewohnte Haus verlieren?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Dieses Thema lässt sich am besten anhand eines Beispiels zeigen: Der Erblasser hinterlässt seine Ehefrau und zwei gemeinsame, volljährige Kinder. Der einzige nennenswerte Vermögenswert ist eine Liegenschaft, die bis zuletzt von beiden Ehepartnern bewohnt wurde. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehegatte die Hälfte, und jedes der Kinder ein Viertel.Der Ehegatte, wenn er die Liegenschaft behalten möchte, müsste nun also die Kinder auszahlen.
Wenn dies nicht möglich ist, kann der Verkauf der Liegenschaft die einzige Option sein, um die Ansprüche der Kinder zu befriedigen. Freilich wird diese Option in aller Regel nicht gewünscht sein, weshalb bspw. die Kinder auf ihren Teil verzichten können, da sie zu einem späteren Zeitpunkt ohnedies die gesamte Liegenschaft erben. Eine andere Option ist natürlich, dass sich die Eltern wechselseitig die Nutzniessung am Erbteil der Kinder übertragen. So kann sichergestellt werden, dass ein unerwünschter Fall vermieden werden kann.
Die Übertragung von Immobilien
Eine sehr häufige Fallkonstellation stellt der Übertrag einer oder mehrerer Immobilien an ein oder mehrere Kinder dar. Häufig handelt es sich dabei noch dazu um Immobilien, welche im Ausland belegen sind. Hier gilt es genau aufzupassen und die Feinheiten, Optionen und Folgen genau zu kennen.
Kurz zusammengefasst: Der Immobilienübertrag
Die Übertragung von Immobilien kann grundsätzlich entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Entgeltlich ist bspw. ein Verkauf der Immobilie zum Markt- oder Verkehrswert. Unentgeltlich sind typischerweise die Schenkung oder der Erbvorbezug.
Es ist aber genauso denkbar, mittels gemischter Schenkung Eigentum an einer Immobilie zu übertragen. Zwei Aspekte sind hier noch wichtig zu betonen: Einerseits besteht die Möglichkeit, dass sich bspw. die Eltern ein Wohnrecht an einer Immobilie vertraglich sichern. Andererseits müssen Feinheiten des Erbrechts beachtet werden, da etwa ohne anderslautende Vereinbarung eine Wertsteigerung einer Immobilie auch auf die Ausgleichspflicht im Erbfall angerechnet wird. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Denken Sie etwa daran, dass eine Immobilie bereits 30 Jahre vor dem Tod übertragen wird – solche Versäumnisse können einen grossen finanziellen Schaden bedeuten, der einfach vermieden werden kann. Lassen Sie sich also in solchen Fällen fachkundig beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Unterstützung durch einen Erbrechtsanwalt bei der Übertragung einer Immobilie
Gerade bei der Übertragung von Immobilien, wo es regelmässig schnell um sehr hohe Summen geht, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist aber auch so, dass gerade in diesem Bereich viele verschiedene Optionen offen stehen, welche man im Detail nicht nur kennen, sondern auch verstehen muss. Diese verschiedenen Optionen haben gewisse Vor- und Nachteile, und ziehen unterschiedliche Folgen nach sich.
Wer also die Übertragung einer Immobilie plant, sollte sich zuvor bei einem Rechtsanwalt erkundigen, ob die gewählte Vorgangsweise denn auch optimal ist und zum gewünschten Ergebnis führt.
Nutzniessung
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Die Nutzniessung, auch als Dienstbarkeit bekannt, ist das rechtliche Dürfen, einen Gegenstand oder eine Sache zu nutzen, deren Eigentümer man nicht ist.
Ein Bauer vererbt seinen Hof mit grossem Grund und Wald, und räumt seinem Nachbar im Testament eine Dienstbarkeit am Wald ein, den dieser Nachbar bewirtschaften, betreten und nach Belieben verändern darf. Die Erben dürfen ihm das nicht verbieten, da er ein dingliches Recht besitzt. Er kann es also im schlimmsten Fall einklagen. Da solche Konstruktionen klassischerweise Anlass zu Streitigkeiten und Diskussionen bieten können, ist es ratsam, sich zuvor mit einem Rechtsanwalt zu beraten, um eine passende Lösung zu finden.
Ist es nötig das Erbe zu inventarisieren?
Dies hängt massgeblich von den konkreten Umständen ab, namentlich einerseits vom Wert und Umfang des Nachlasses und andererseits von der Anzahl und dem Verhältnis der Erben.
Besteht die Befürchtung, dass sich ein Erbe bereichern möchte und den anderen Dinge verschweigt, so kann bei der zuständigen Behörde ein sogenanntes Sicherungsinventar beantragt werden. Lassen Sie sich bei Zweifelsfällen durch einen Rechtsanwalt beraten.?
Prüft die Behörde den Nachlass?
Es gibt zwei klassische Anwendungsfälle, wann sich eine Behörde im Nachlassfall einschaltet: Einerseits, um sicherzustellen, dass der Erblasser keine offenen Steuerschulden hat, und andererseits für die Festsetzung der Höhe der Erbschaftssteuer. Im Einzelnen unterscheiden sich die Verfahren und Vorgehensweisen je nach Kanton. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen!
Erbengemeinschaft
Wenn ein Erblasser mehrere Personen der gleichen Parentel hinterlässt, erben diese gemeinsam. Dies kann bspw. Der Fall sein, wenn drei Kinder und eine Ehegatte überleben. Die Erbengemeinschaft besteht prinzipiell so lange, bis das Erbe aufgeteilt worden ist.
Die Erbengemeinschaft kommt dann zum Tragen, wenn nicht bloss eine Person erbt, sondern mehrere Personen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. In der Schweiz sind diese Personen sodann verpflichtet, bis zur Erledigung der Aufteilung des Erbes, alle Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Diese Gemeinschaft löst sich sodann ohne besonderen Akt wieder auf, wenn alle Angelegenheiten das Erbe betreffend vollzogen worden sind. Eine Sache muss dabei beachtet werden: Im Erbrecht unterscheidet man prinzipiell zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge.
Es ist durchaus denkbar, dass rein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bloss ein Erbe existiert, zu dem sich aber aufgrund eines Testaments oder dergleichen ein oder mehrere Personen hinzugesellen. Die gleiche Logik gilt umgekehrt, wenn aufgrund des Testaments ein Alleinerbe vorgesehen ist, aber aufgrund der gesetzlichen Erbfolge mehrere Personen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Alle Erben der Erbengemeinschaft haften solidarisch und haben das Erbe gemeinsam zu verwalten und aufzuteilen. Das Erbe kann objektiv-partiell, subjektiv-partiell oder durch vollständige Aufteilung des Nachlasses geteilt werden.
Ein Rechtsanwalt kann Sie bei diesem Prozess unterstützen, indem er alle Fristen kennt, die Errichtung der nötigen Dokumente vorbereiten und Sie über die rechtliche Situation aufklären kann.
Was ist die fortgesetzte Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen einen Erblasser beerben, bilden sie eine Gemeinschaft und dürfen über den Nachlass auch nur gemeinsam verfügen. Üblicherweise endet diese Gemeinschaft, sobald das Erbe aufgeteilt ist. In anderen Fällen können aber auch alle Erben verfügen, dass sie als Gemeinschaft weiterbestehen wollen. Dafür braucht es immer Einstimmigkeit, da jeder Erbe ein Recht darauf hat, seinen Teil für sich zu erhalten.
Wie wird das Erbe berechnet?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Zunächst stellt sich die Frage, ob bloss nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament oder dergleichen, oder der gewillkürten, also durch den Erblasser bestimmten Erbfolge vorgegangen wird. Wenn das geklärt ist, muss festgestellt werden, welche Ansprüche auf einen Pflichtteil bestehen. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Dies kann bspw. sein, wenn der Erblasser per Testament den gesamten Nachlass der Kirche vermacht hat, es aber Kinder und einen Ehegatten gibt. Diese haben nach wie vor und erst recht Anspruch auf zumindest ihren Pflichtteil.
Letztlich ist für die Aufteilung des Erbes entscheidend, welchen Wert denn einzelne Gegenstände, Liegenschaften etc. haben. Die reine prozentuelle Quote sagt ja noch nichts über das konkrete Erbe aus. Eine Bewertung grösserer und wertvoller Sachen wird üblicherweise durch Sachverständige vorgenommen. Einzig entscheidender Wert einer Sache ist der Verkehrswert. Liebhaberpreise oder ideelle Werte bleiben ausser Acht. Im Detail können sich hier viele Fragen stellen, welche Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt besprechen.
Wozu brauchen Erben oder Erblasser einen Rechtsanwalt für Erbrecht?
Ein Rechtsanwalt kann vor allem dafür sorgen, dass Urkunden rechtlich präzise und formell gültig errichtet werden, sodass Ihr Willen auch zweifelsfrei formuliert ist. In einem zweiten Schritt geht es dann um die nicht minder wichtige Durchsetzung Ihres Willens. Dabei hilft am besten ein Willensvollstrecker, der oftmals auch ein Rechtsanwalt ist. Dieser übernimmt die Prüfung aller Ansprüche, die Verwaltung des Nachlasses sowie in der Folge dann die Aufteilung des Erbes. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht.
Der Tod eines geliebten Menschen löst Trauer, vielleicht Ratlosigkeit und mitunter auch Stress aus, weil sich viele Fragen zur Aufteilung des Nachlasses stellen. Ein Rechtsanwalt kann hier moderierend und beratend zur Seite stehen, mit der Aufstellung eines Inventars behiflich sein und bei der korrekten Berechnung der jeweiligen Anteile helfen.
Vermögensnachfolge und Nachlassplanung
Es kommt regelmässig vor, dass sich ein Nachlassverfahren schwieriger und langwieriger gestaltet, als einem das lieb sein mag. Streitigkeiten zwischen den Erben, etwaige Klagen etc. können nervenaufreibend für alle Beteiligten sein. Es ist daher entscheidend, ein gutes Verhältnis gerade auch zum eigenen Rechtsanwalt zu haben, der einen in dieser schwierigen Situation gut betreut. Wir stehen Ihnen daher bei jeglichen Fragen zum Erbrecht zur Verfügung.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Erbrecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zur Vermögensnachfolge & Nachlassplanung.
Es ist völlig klar, dass man gerne Gewissheit haben möchte, was im Falle des Ablebens mit dem Vermögen passieren soll. An der Oberfläche sind solche Fragestellungen oft sehr einfach, jedoch im Detail dann sehr kompliziert. Das Erbrecht stellt hier keine Ausnahme dar.
Möchte man etwa von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so muss man ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Jedoch gilt es auch hier, die gesetzlichen Schranken einzuhalten, sodass im Erbfall keine Streitigkeiten und Anfechtungen möglich sind.
Welcher Zeitpunkt ist für die Planung der Erbschaft am besten?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Prinzipiell gilt, dass man sich so früh als möglich mit der Planung des eigenen Nachlasses befassen sollte, wenn anzunehmen ist, dass die Aufteilung kompliziert ist, es zu Streitigkeiten kommen kann oder es um die Weiterführung eines Unternehmens geht. Da solche Verfügungen und Urkunden, welche den Nachlass regeln, im Detail formal und inhaltlich präzise und korrekt sein müssen, empfiehlt sich schon deshalb der Gang zu einem Rechtsanwalt. Darüber hinaus kann man im Detail aber sehr genau und präzise Regelungen treffen, die juristisch korrekt das abbilden, was man erreichen möchte.
Kann ich den Nachlass alleine machen, oder braucht es dazu einen Anwalt für Erbrecht?
Es besteht keine Verpflichtung, das Erbe von einem Notar oder Rechtsanwalt verwalten und aufteilen zu lassen. In einfachen Konstellationen ist dies mitunter auch gar nicht notwendig. Beachten Sie jedoch, dass es oft sehr rasch zu Eskalationen kommen kann, auf die man nicht vorbereitet ist, und dann völlig überfordert in eine Situation gerät, die einem zum Nachteil gereichen kann. Es ist daher durchaus empfehlenswert, sich zumindest einmal beraten zu lassen, sodass man in Kenntnis der rechtlichen Situation ist. Bei umfangreicheren Nachlassverfahren, wo es um grössere Vermögen unter Beteiligung mehrerer Erben geht, ist es jedenfalls dringend anzuraten, die Abwicklung und Aufteilung in neutrale und sachkundige Hände zu legen.
Kann man ein Erbe auch bei Schulden ausschlagen?
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Ja, das ist selbstverständlich möglich. Klar ist, dass man nicht bloss das positive Vermögen annehmen, und für die Schulden ausschlagen kann. Auch wenn es auf den ersten Blick sehr simpel aussieht, dass man bei Vermögen annimmt, und bei Schulden ausschlägt, so kann das im Detail durchaus komplexer werden. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Anwalt beraten, um jedenfalls die beste Option zu wählen.
Ein Erbe kann auf ein potentielles Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers verzichten, oder nach Eintritt des Erbfalls, des Todes des Erblassers, dieses ausschlagen. Man muss dabei die Fristen beachten und sollte sich vor so einem Schritt mit einem Anwalt beraten. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Die Frist für die Ausschlagung des Erbes beträgt drei Monate ab dem Todeszeitpunkt. In manchen Fällen mag das Erbe unübersichtlich und nicht klar sein, ob die Schulden höher als das Vermögen ist. In so einem Fall kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. In diesem können Gläubiger und Schuldner ihre Forderungen und Verbindlichkeiten anmelden. Nach Schliessung des Inventars bildet dieses die Grundlage für die Entscheidung eines Erben, ob angenommen oder aussgeschlagen werden soll. Er haftet nämlich dann nur noch für alle im Inventar aufgeführten Punkte.
Die Erbausschlagung bewirkt, dass man das Erbe nicht antritt. Also weder Aktiven erhält, noch Passiven begleichen muss. Dies muss der Behörde innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Tod bekannt gemacht werden.
Ein wichtiges Detail darf allerdings nicht vergessen werden: Nehmen wir an, der Erblasser sei überschuldet verstorben. Die Erben werden wohl alle ausschlagen und die Erbschaft wird sodann liquidiert. Haben aber bestimmte Person innert der letzten 5 Jahre vor dem Tod des Erblassers bspw. Vermögenswerte erhalten, so können Gläubiger des Erblassers auch auf die Erben greifen. Dies ist notwendig, da andernfalls wohl die Mehrzahl der Personen hinkünftig völlig überschuldet sterben und kurz zuvor ihre Kinder mit den aktiven Werten bedacht haben.
Vor der Ausschlagung, die grundsätzlich problemlos ohne Anwalt durchgeführt werden kann, ist ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt dringend anzuraten, da dies eine Entscheidung von grosser Tragweite sein kann und gut überlegt sein will.
Der Erbverzicht in der Schweiz
Der Nachlass besteht bekanntlich nicht nur aus den positiven Vermögenswerten, sondern umfasst eben auch die Schulden. Unter anderem aus diesem Grund besteht für den oder die Erben keine Pflicht, das Erbe auch anzunehmen. Man kann hier zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten auf das Erbe verzichten: Lebt der Erblasser noch, kann man mittels Erbverzichtsvertrages auf das Erbe verzichten, bzw. im Erbfall das Erbe ausschlagen.
Die Wirkung bei einem Erbverzicht ist relativ simpel: Diese Person existiert im Erbverfahren nicht und wird daher bei keiner Berechnung oder Aufteilung berücksichtigt.
Da ein Erbverzichtsvertrag durchaus heikel sein kann, ist es sehr empfehlenswert, auf die Unterstützung und Beratung eines Anwaltes zurückzugreifen. Es geht vor allem auch darum zu identifizieren, welches rechtliche Instrument für die Erreichung eines Ziels am besten geeignet ist. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen!
Erbstreitigkeiten
Probleme bei der Einigung im Erbfall
Es ist völlig klar, dass sich vor allem mehrere Erben, die vielleicht keinen engen Kontakt mehr pflegen, im Falle einer Erbschaft nicht über alle Punkte gleich einig sind. Denken Sie nur daran, dass ein wertvoller Oldtimer von zwei Erben beansprucht wird. Oder dass die Echtheit eines Testaments bestritten, oder der wahre Wille in Zweifel gezogen wird. Es können sich hier ganz vielfältige Problemstellungen ergeben, die man lösen muss.
Das Gesetz sieht verschiedene Klagen vor, mit denen man sich in bestimmten Fällen zur Wehr setzen kann. Klassischerweise denkt man hier an eine Ungültigkeitsklage gemäss Art. 519 ZGB, wenn bspw. die Echtheit eines Testaments bestritten wird. Daneben gibt es die Herabsetzungsklage nach Art. 522 ZGB, wenn man bspw. behauptet, in einem Pflichtteil verletzt zu sein, oder aber auch die Einsetzung eines Erbenvertreters nach Art. 602 Abs. 3 ZGB. In manchen Fällen, wenn etwa angenommen werden muss, dass die Schulden höher als das Vermögen sind, oder aus anderen Gründen kein Interesse an der Erbschaft besteht, kann man innert 3 Monaten ab Kenntnis vom Tod bzw. Erhalt einer entsprechenden Mitteilung das Erbe ausschlagen. Man haftet danach für nichts mehr, erhält aber auch keinen allfälligen Überschuss.
Ein Tipp aus der Praxis von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Die Erbausschlagung ist der letzte Aussweg. Bei Unsicherheiten über die tatsächlichen Schulden oder dergleichen kann auf Antrag bei der Behörde auch ein öffentliches Inventar verlangt werden, was in Art. 580 ZGB geregelt ist. Die Behörde fordert sodann alle Gläubiger und Schuldner auf, ihre entsprechenden Forderungen anzumelden. Nach Abschluss des Inventars hat man eine Liste, wo man unter dem Stricht sieht, ob ein plus oder ein minus herauskommt. In der Folge kann man das Erbe immer noch ausschlagen, oder eben auf Basis des Inventars innert 30 Tagen annehmen. Man haftet sodann nur mehr für das, was in diesem Inventar auch aufscheint. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Prozessführung von Ihrem Anwalt im Erbrecht: Teilungsklagen, Ausgleichungsklagen, Herabsetzungsklagen, Ungültigkeitsklagen
Beim Nachlass sollte man nicht leichtfertig davon ausgehen, dass ohnedies «alles klar» sei und sich alle einig sind. Gerade wenn mehrere Personen involviert sind und es mitunter um grössere Beträge oder Dinge von ideellem Wert geht, kommt es leicht zum Streit. Es lohnt daher, sich einmal gründlich Gedanken darüber zu machen, wie das Erbe verteilt werden soll.Klagen und Streitigkeiten kosten Zeit, Geld und Nerven und sind sehr ärgerlich, wenn sie leicht hätten vermieden werden können.
Wir sind eine Advokatur mit Fokus auf Erbrecht. Unsere Rechtsanwälte im Erbrecht in Zürich beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie bei Erbstreitigkeiten, beispielsweise dabei, ein Testament anzufechten oder Ihren Pflichtteil durchzusetzen. Haben Sie Fragen zur Ausgestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erbvorbezügen oder Schenkungen? Suchen einen Experten für Erbrecht in Zürich? Wir bieten professionelle Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Streitigkeiten werden daher am besten schon dadurch vermieden, dass es bspw. Einen klaren letzten Willen gibt oder die heiklen punkte bereits zu Lebzeiten entsprechend geregelt wurden. Wenn der Streitwert unter 100’000.00 CHF beträgt findet vor dem Prozess am Bezirksgericht noch ein Termin bei einem Friedensrichter statt.
Wie kann ein Rechtsanwalt helfen Streit unter den Erben zu vermeiden?
Einerseits kann ein Anwalt bei der Errichtung eines Testaments behilflich sein und dafür sorgen, dass dieses formell gültig und inhaltlich sauber und präzise zustande kommt. Dies ist meist die beste Option, um Streitigkeiten unter den Erben schon von Vornherein nach Möglichkeit zu vermeiden. Auf der anderen Seite ist der anwaltliche Rat genau dann auch nützlich, wenn es schon zu Streitigkeiten kommt und gewisse Ansprüche angezweifelt oder anders dargestellt werden. Es lohnt, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, um vollends über die eigenen Ansprüche informiert zu sein und notfalls auch klagsweise seinen Anteil zu erhalten.
Ungültigkeitsklage
Wenn eine letztwillige Verfügung existiert, hat ein Erbe ein Jahr ab Kenntnis von diesem Dokument Zeit, mittels einer Ungültigkeitsklage das Dokument durch ein Gericht als ungültig erklären zu lassen. Hat der Kläger mit der Klage Erfolg, so kommt dann die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.
Herabsetzungsklage
Diese Klage kommt dann zum Einsatz, wenn ein Erbe behauptet, in seinem Pflichtteil verletzt worden zu sein. Dies kann bspw. Die Ursache in einem Testament haben, welches auf Pflichtteile keine Rücksicht genommen hat, oder aber auch durch grosse Erbvorbezüge. Der Kläger wendet sich mit der Klage dabei gegen jene Person(en), die unrechtmässig zu viel vom Erbe erhalten haben. Beim Erfolg der Klage werden die Anteile der anderen Personen soweit reduziert, dass der Pflichtteil in voller Höhe ausbezahlt werden kann.
Testament anfechten
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: Ein Testament kann durch jeden Erben angefochten werden, wenn dieser beim Erfolg der Anfechtung besser stünde als zuvor. Diese Klage kann aus unterschiedlichen Gründen eingebracht werden. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Anwalt beraten und unterstützen.
Ein Erbrechtsanwalt kann Sie bei dem gesamten Prozess der Anfechtung eines Testaments unterstützen. Dabei kann ein Gericht gebeten werden festzustellen, ob das Testament bspw. formell gültig zustande gekommen ist, ob der Inhalt rechtlich in Ordnung ist und vieles mehr. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
Erbschaftsklage
Diese Klage hat ganz grundsätzlich den Zweck, das Anrecht auf das Erbe feststellen zu lassen. Nehmen wir an, dass eine Person aus der zweiten Parentel geerbt hat (bspw. Die Eltern des Erblassers), und sich dann ein Kind des Erblassers meldet. Dieses würde vor den Eltern erben und hat daher einen besseren Titel. Diese Klage kann innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des vermeintlichen Erbanspruches geltend gemacht werden.
Teilungsklage
Die Teilungsklage dient dazu, dass ein Erbe seinen Teil der Erbmasse erhält. Dieses Recht kann jederzeit geltend gemacht werden und unterliegt keiner Verjährungsfrist.
Beschwerde im Erbrecht
Infos aus erster Hand von Ihrem Anwalt für Erbrecht: In vielen Fällen übernimmt ein Willensvollstrecker die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Dieser trifft naturgemäss viele Entscheidungen, die mitunter einem Erben nicht genehm sein können. Wenn er zudem einen rechtlichen Grund vorbringen kann, so mag eine Beschwerde gegen einen Akt des Willensvollstreckers Aussicht auf Erfolg haben. Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht.
FAQ rund um das Thema Erbrecht
Wie wird der Pflichtteil im Erbrecht berechnet?
Der Pflichtteil ist im schweizerischen Erbrecht in Art. 470 ff ZGB verankert und legt fest, welchen Anteil eines Erbes ein Erbe jedenfalls erhalten muss. Der Pflichtteil entspricht einem gewissen Prozentsatz des gesetzlichen Erbanspruchs. Bspw. erhält der Ehegatte die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Von diesem Regime kann nur in ganz seltenen und begründeten Fällen abgewichen werden kann (bspw. schwere Straftat gegen den Erblasser oder grober Undank). Es ist daher klar, dass man als Erblasser, wenn man Erben hinterlässt, nicht völlig frei über seinen Nachlass entscheiden kann. Man unterscheidet zwischen den pflichtteilsgeschützten Teilen und der freien Quote. Wichtig ist auch, dass der Pflichtteil vererbt werden kann, also bspw. von den Kindern auf die Enkel des Erblassers übertragen wird. In aufsteigender Linie sind lediglich die Eltern (und deren Nachkommen) mit ihren Pflichtteilen geschützt.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Erbrecht in Zürich
Montag
8:00 AM - 5:00 PM
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Mittwoch
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Freitag
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Kaufrecht und Schenkungen beraten Sie bei allen Angelegenheiten in diesem Bereich und erstellen bei Bedarf gerne die entsprechenden Dokumente. Wir prüfen aber genauso gerne bereits bestehende Verträge, wenn Sie bspw. Unklarheiten entdecken oder bestimmte Regelungen eines Vertrages bekämpfen wollen. Ihr Anwalt hilft bei Schenkung/Kaufvertrag.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Bei Schenkungen ist es oftmals nicht unklug, wenn man darüber einen Vertrag abschliesst, gerade wenn es um Dinge von höherem Wert geht. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Schenkungsvertrages. Ihr Anwalt hilft bei Schenkung/Kaufvertrag.
Kauf- und Schenkungsverträge können im Detail oft sehr kompliziert sein, weshalb unsere Experten Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen, und notfalls Ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen.
Anwalt für kaufrechtliche Belange
Der Kaufvertrag ist vermutlich einer der gängigsten Verträge, die jedem Menschen beinahe täglich unterkommen. Oftmals ist man sich dessen gar nicht so bewusst. Es ist das natürlichste der Welt, dass eine Person ein Produkt oder eine Sache für einen bestimmten Preis anbietet, den der Käufer in der Folge entrichtet. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens, wie etwa beim Lebensmitteleinkauf oder dem Kauf einer Hose, ist es nicht notwendig, den Kaufvertrag genau zu überprüfen. In Fällen, wo es aber um grössere Dinge, und demzufolge meist auch um höhere Beträge geht, empfiehlt es doch, beim Kaufvertrag etwas genauer hinzusehen. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts und Experten für Schenkungs- und Kaufvertragsrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
Wie ist bspw. geregelt, was bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache passiert? Wer muss die Kaufsache liefern? All diese Fragen können Sie gerne mit einem unserer spezialisierten Anwälte erörtern, um nach Abschluss des Vertrages unnötige Probleme zu vermeiden. Sollte es nicht möglich sein, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, vertreten wir Ihre Interessen auch gerne vor Gericht. Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Prozessrecht? Wir sind für Sie da! Bei Lieferverzug, mangelhafter Lieferung oder Zahlungsverzug sollte man sich an einen erfahrenen Anwalt für Schuldbetreibung- und Konkursrecht wenden.
Ihr Anwalt für den Kaufvertrag und die Schenkung als kompetenter Ansprechpartner im Grossraum Zürich!
Ihre anwaltliche Beratung bei Schenkungen im Grossraum Zürich
Die Schenkung zeichnet sich dadurch, bspw. im Unterschied zu einem Kaufvertrag, aus, dass hier nur eine Seite eine Leistung erbringt. Der Schenkende gibt bspw. seinen Oldtimer an seinen Enkel ab. Dieser muss dafür nichts bezahlen. Hier entstehen im ersten Schritt einmal keine Probleme.
Das Schenkungsrecht ist oftmals aber eng mit dem Erbrecht verwoben, da Personen schon zu Lebzeiten Ihr Erbe bspw. verteilen wollen. Hier kann es im Detail recht schnell komplex werden, weshalb es ratsam ist, sich vorab mit einem spezialisierten Anwalt zu beraten. Sollte bereits ein Streitfall vorliegen, so vertreten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wesentliche Aspekte zum Schenkungsvertrag in der Schweiz
Unsere Anwälte klären Sie in einem Beratungsgespräch über die wesentlichen Aspekte und die Zulässigkeit des Schenkungsvertrags in der Schweiz auf. Das Schenkungsversprechen beinhaltet das Versprechen des Schenkers, eine kostenlose Zuwendung oder eben rechtlich gesprochen eine Schenkung auszurichten.
Grundsätzlich kann alles verschenkt werden. Dazu gehören sowohl Immobilien als auch bewegliche Sachen, wie zum Beispiel eine wertvolle Uhr. Die kostenfreie Übergabe wird als Schenkung bezeichnet. Gerne berät Sie Ihr Anwalt rund um den Kaufvertrag bzw. die Schenkung.Wird die Sache (Handschenkung) nicht gleich mit dem Versprechen übergeben, ist in der Schweiz ein schriftlicher Schenkungsvertrag zwingend notwendig. Der Schenkungsvertrag ist ein einseitig verpflichtenden Schuldvertrag. Der Schenker wendet dem Beschenkten eine Sache, Leistung, Forderung oder einen Schulderlass unentgeltlich zu.
FAQ rund um das Thema Kaufvertrag
Sollte ich einen Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
Grundsätzlich sollte jeder Vertrag vor Unterzeichnung gründlich geprüft werden. Die Prüfung eines Rechtsanwaltes hingegen umfasst jedoch nicht nur formale Aspekte, und ob die Formulierungen präzise und klar genug getroffen worden sind, sondern auch, ob alle relevanten Bereiche und möglichen Folgen berücksichtigt worden sind, ob die Vereinbarung dem Willen der Parteien entspricht und erfolgt somit umfassend. Diese Prüfung gibt Ihnen ein hohes Mass an Rechtssicherheit und ist nicht nur, aber gerade bei Verträgen, wo es um grössere Summen geht oder erwartbar ist, dass aufgrund der Natur des Geschäfts oder den Umständen nach Abschluss Folgen eintreten können, die bspw. besonders die Klärung von Haftungsfragen zur Priorität machen lassen.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Vertragsrecht / Schenkungsrecht in Zürich
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ALS ANWÄLTIN & EXPERTIN FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT AUF KABELEINS
Achtung Abzocke gehört zu den erfolgreichsten Sendungen auf Kabeleins. Der beliebte TV-Moderator Peter Giesel lässt sich umfassend von Stanislava Wittibschlager beraten.
TV-Moderator Peter Giesel stellt Stanislava Wittibschlager Fragen zum Schweizer Insolvenzrecht.
Hatten Sie einen Unfall? Ist bei einer Operation etwas schief gelaufen? Wurde Ihr Rentenanspruch gekürzt? Hält Ihre Pensionskasse Ihr Altersguthaben zurück? Möchten Sie einen Schadensersatz- oder eine Versicherungsleistung durchsetzen? Suchen Sie einen Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht? Unsere Rechtsanwälte sind Experten im Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Unser Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen uns für Sie gegen Ihre Versicherung zur Wehr!
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
Ein spezialisierter Anwalt vertritt Sie in allen Versicherungs- und Haftpflichtfragen
Dieses Rechtsgebiet umfasst viele verschiedene Konstellationen und Bereiche, wie etwa Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherungsnehmer, aber auch Konflikte, die zwischen zwei Personen im Nachgang bspw. eines Verkehrsunfalles entstehen können.
Experte für Schadenersatzansprüche
Für das Haftpflicht typisch sind Konstellationen, wo (wechselseitig) Schadenersatzansprüche entstehen können. Es ist daher klug, sich mit einem spezialisierten Anwalt die Situation genau anzusehen, und sich dann für weitere Schritte beraten zu lassen. Wir sind dabei bei allen Fragen der Vertragshaftung, bei Sachschäden, Tierhalterhaftung, Werkeigentümerhaftung und Geschäftsherrenhaftung ebenso, wie bei vertraglichen und ausservertraglichen haftpflichtsrechtlichen Fragen jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen und beraten Sie gerne unverbindlich, oder vertreten Ihre Interessen in der Folge auch vor Gericht. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
Unser Anwalt für Haftpflicht und Versicherungsrecht kann Sie unterstützen!
Ihre juristische Beratung im Haftpflichtrecht von Ihrem Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, weshalb eine juristische Beratung nur von Vorteil sein kann, wenn man bspw. an Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge oder das Sozialversicherungsrechtdenkt.
Ein heikles Feld im Haftpflichtrecht betrifft Spitäler, Ärzte oder Produzenten von Medikamenten. Es passiert nicht selten, dass hier zwischen Patient/Konsument und behandelndem Arzt/Spital Ansprüche geltend gemacht werden. Die geschädigte Person muss einen wie auch immer gearteten Ersatz in der Höhe erhalten, so dass sie wie vor einem Behandlungsfehler/Unfall etc. gestellt ist.
Eine fundierte und sachkundige Beratung erfahrener Anwälte in diesem Bereich ist daher ein ganz wichtiger Baustein, um eine unangenehme Situation bestmöglich lösen und abwickeln zu können. Gerade Behandlungsfehler oder Unfälle können vor allem auch finanziell sehr hohe Forderungen auslösen, da der Schutz der geschädigten Person sehr weit ausgelegt wird.
Wissenswertes zum Schadenersatz und der Genugtuung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht
Stellen Sie sich vor, es hat jemand einen Unfall gehabt, oder eine schlechte ärztliche Behandlung erleiden müssen, durch die dauerhafte Schäden wie etwa körperliche Beeinträchtigung und Schmerzen, vielleicht psychische Erkrankungen etc. hervorgerufen wurden. Das Gesetz sieht in solchen Fällen vor, dass die geschädigte Person einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich in Form der Genugtuung hat. Zudem kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, wenn eine irgendwie geartete Beeinträchtigung beim Geschädigten aufgrund eines Schadens eingetreten ist. Im Detail sind solche Konstellationen oft schwierig, da die beiden beteiligten Parteien nachvollziehbarer Weise andere Interessen verfolgen. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt in diesem Bereich beraten und unterstützen zu lassen.
Neben den bereits geschilderten Konstellationen können ähnliche Probleme aber auch bei Krankentagegeldversicherungen, jeglichen Autoversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Zusatzversicherungen auftreten. Lassen Sie sich fachkundig beraten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Körperverletzung in der Schweiz
Wer einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Ersatz. Diese allgemeine Regel ist bekannt und leuchtet ein. In manchen Fällen dehnt sich der Anspruch auch auf andere Personen aus, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Dabei ist wichtig zu betonen, dass es hier dann nicht mehr um einen Ersatz im eigentlichen Sinne geht, sondern um eine Anerkennung des erlittenen immateriellen Schadens, der etwa in Leid, Trauer oder Schmerzen bestehen kann. Neben dem Schadenersatz kann bspw. Bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen ein Anspruch auf Genugtuung (Schmerzensgeld) bestehen, die eine Art Wiedergutmachung darstellen soll.
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht in der Region Zürich
Im Versicherungsrecht stehen sich regelmässige eine Person, die eine Leistung möchte, und die Versicherung, die diese bezahlen soll, gegenüber. Es ist sofort klar, dass es hier unter Umständen unterschiedliche Interessenlagen gibt. Wenn auch auf den ersten Blick ein Anspruch sonnenklar erscheint, so muss dieser oftmals detailliert und fundiert nachgewiesen und dargestellt werden. Unsere Experten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts haben jahrelange Erfahrung und unterstützen, beraten und vertreten Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Sie können ganz einfach einen Beratungstermin bei uns in der Kanzlei vereinbaren, bei welchem wir Ihre Situation gemeinsam analysieren und besprechen, sowie gleich weitere Schritte, sollten diese notwendig sein, vereinbaren können.
Ihr Rechtsanwalt für AHV und Invalidenversicherung
Wie Sie wissen, gibt es in der Schweiz das sogenannte Drei-Säulen-Modell, wovon die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Systems bilden. Jede Person, welche in der Schweiz dauerhaft arbeitet oder wohnt, ist automatisch in der AHV versichert. Es können in Zusammenhang mit diesen Pflichtversicherungen Fragen zu den Themen Aufschub der Rente oder umgekehrt die Frühpensionierung, aber auch in Einzelfällen zu Abgrenzungsfragen auftreten. Oft ist nicht eindeutig feststellbar, ob etwas in die AHV fällt oder nicht. Denken Sie bspw. an Depression oder Traumata. Sollten Sie ein Anliegen in Bezug auf AHV oder Invalidenversicherung oder andere Ergänzungsleistungen haben, zögern Sie bitte nicht, einen unserer spezialisierten Anwälte zu kontaktieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Das Arbeitslosenversicherungsrecht
In der Schweiz ist das SECO, Staatssekretariat für Wirtschaft, die Arbeitsmarktbehörde, die gemeinsam mit den Kantonen, regionalen Arbeitsvermittlungszentren, sowie der Arbeitslosenkasse selbst dafür verantwortlich zeichnet, die Arbeitslosigkeit so niedrig als möglich zu halten und Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und sie in Beschäftigung zu halten.
Die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzenentschädigung
Die Arbeitslosenversicherung kommt für Lohnverluste aufgrund eines Arbeitsausfalles oder bei Arbeitslosigkeit auf. Die Insolvenzentschädigung dient als Absicherung für Arbeitnehmer, wenn die Arbeitgeberin zahlungsunfähig geworden ist. Sie ersetzt die letzten vier Monatslöhne des Arbeitsverhältnisses gemäss Art. 52 AVlG. Dabei müssen Sie das folgende Verfahren einhalten: Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung müssen offene Lohnforderungen vorliegen, die Sie geltend machen wollen. Sie müssen dabei Ihre Arbeitgeberin schriftlich annahmen, und wenn dies erfolglos geblieben ist, über das Betreibungs- bzw. Konkursamt Ihren Anspruch geltend machen. Letztlich muss zudem das Formular «Antrag auf Insolvenzentschädigung» innert 60 Tagen ab Veröffentlichung des Konkurs im Schweizerischen Handelsamtsblattes eingereicht werden, um den Anspruch wirksam durchsetzen zu können.
Was passiert, wenn man selbst kündigt?
Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht: Hierbei kommt es auf die Gründe darauf an, weshalb die Kündigung erfolgt ist. Ist diese schuldhaft erfolgt, so kann dies Konsequenzen für die Anspruchsberechtigung gegenüber der Arbeitslosenkasse haben. Im schwersten Fall, also einer Kündigung ohne entschuldbaren Grund, kann der Anspruch für bis zu 60 Tage eingefroren werden.
Die Arbeitslosenversicherung im Ausland
Prinzipiell greift die Arbeitslosenversicherung nach einer Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt, der länger als ein Jahr angedauert hat, auch wieder in der Schweiz. Voraussetzung dafür ist für niedergelassene Ausländer wie für Schweizer Bürger gleichermassen, dass sie im Ausland einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und diesen Nachweis auch erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist diese Person für den Zeitraum von einem Jahr nach der Rückkehr von der Erfüllung von Beitragszeiten für den Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen befreit. Für Personen aus Drittstaaten, also weder Staatsbürger der EU noch der EFTA, bestimmt der Bundesrat, unter welchen Bedingungen die Befreiung von der Erfüllung von Beitragszeiten erfolgen kann. Siehe hier zu das AVlG, im Speziellen Art. 13 und Art. 14 Abs. 3. AVlG. Holen Sie sich Rat bei unserem Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht!
Was versteht man unter der beruflichen Vorsorge (BV)?
Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht: Die erste und die zweite Säule kommt allen Arbeitnehmern zugute, welche versichert sind und mehr als 21330 Franken verdienen (Stand 2020). Das Ziel ist, mit diesen beiden Säulen ein Renteneinkommen von etwa 60% des Letztgehalts zu erreichen. Diese Versicherung ist vorgeschrieben und startet mit dem Arbeitsbeginn (jedoch frühestens ab 17). Bis zum Alter von 24 Jahren dienen die bezahlten Beiträge allerdings nur dazu, das Risiko von Tod und Invalidität abzusichern. Danach wird bis zum Eintritt in die Pension für die Rente im Alter gespart. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen oder selbst eine zu errichten.
Was passiert mit der Arbeitslosenversicherung, wenn man selbst kündigt? Hierbei kommt es auf die Gründe darauf an, weshalb die Kündigung erfolgt ist. Ist diese schuldhaft erfolgt, so kann dies Konsequenzen für die Anspruchsberechtigung gegenüber der Arbeitslosenkasse haben. Im schwersten Fall, also einer Kündigung ohne entschuldbaren Grund, kann der Anspruch für bis zu 60 Tage eingefroren werden.
Anwaltliche Unterstützung vom Anwalt für Haftpflichtrecht & Versicherungsrecht bei Sach- und Vermögensschäden
Man kann in der Schweiz nicht nur natürliche Personen, also Menschen, gegen alles Mögliche versichern. Vielmehr ist es auch möglich (und durchaus gängig), Sachen (Gegenstände, Wertsachen, etc.) zu versichern. Darüber hinaus kennen Sie bestimmt auch so genannte Reiserücktrittsversicherungen oder Diebstahlversicherungen. Nur eine spezialisierter Anwalt für Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht kann Ihre Interessen optimal vertreten.
Als generelle Bemerkung kann man festhalten, dass es oftmals auf die Beweislast darauf ankommt, wie leicht ein Anspruch durchsetzbar ist. In vielen Fällen ist es sogar so, dass die Versicherung beweisen muss, dass der Umstand, weshalb sie zahlungspflichtig wäre, eben genau nicht eingetreten ist. Für all diese Feinheiten und Details lohnt es sich, einen anwaltlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen, um nicht auf allfällig zustehende Leistungen verzichten zu müssen. Ihr Anwalt Haftpflichtrecht Versicherungsrecht ist für Sie da!
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit Ihrer Advokatur für Haftpflicht- und Versicherungsrecht in Zürich
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Suchen Sie einen Anwalt und Experten für das Sorgerecht?
Als Anwalt für’s Sorgerecht und Familienrecht in Zürich unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen bezügliche der elterlichen Sorge. Beim Streit um die Kinder und bei Fragen zum Sorgerecht, Obhut, Besuchsregelungen oder um den Kindesunterhalt ist die frühzeitigen Konsultation in einer spezialisierten Anwaltskanzlei wesentlich.
Ich und mein Team beraten und vertreten Privatpersonen im Arbeits-, Erbrecht und Familienrecht sowie bei der Vorsorge- und Nachlassplanung. Mein Fokus richtet sich auf Scheidung, Trennung und Eheschutz.
In der Schweiz unterscheidet man zwischen der Sorge und der Obhut. Im Falle einer Scheidung ist das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oftmals einer der grössten Streitpunkte. Wichtig ist zu wissen, dass in erster Linie die Eltern selbst eine Regelung treffen können und auch durchaus sollen. Dies kann bspw. auch in einem Vertrag geregelt werden. Wenn sich die Eltern nicht einig werden können, so muss ein Gericht darüber befinden, welches sich massgeblich am Kindeswohl orientiert.
Wie wird das Sorgerecht bei einer Scheidung geregelt?
Wenn Sie eine Scheidungsabsicht und gemeinsame Kinder haben, so stellt sich die heikle Frage, wer für die künftige Erziehung in erster Linie zuständig sein soll. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, zwischen den Ehepartnern eine Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Familiengericht tätig, um anstelle der Eltern die Frage des Sorgerechts zu entscheiden. In diesem Fall ist es dringend anzuraten, sich anwaltlichen Beistand zu nehmen, da dieses Thema geradezu prädestiniert für Streitigkeiten, leider oftmals auf Kosten der Kinder, ist. Gelingt es als erste Möglichkeit nicht, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, so muss mithilfe des Gerichts eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden werden. Dabei ist die Unterstützung eines Anwalts für Sorgerecht von entscheidender Bedeutung, um die optimale Lösung zu erzielen.
Wir, als spezialisierte Anwälte im Familienrecht, unterstützen Sie bei allen Fragen, die mit dem Sorgerecht zusammenhängen, weisen Sie auf die zu beachtenden Punkte hin und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Denn im Sorgerecht gibt es nicht nur die eine Lösung, sondern es gilt, was meist gilt: Für individuelle Bedürfnisse können passgenaue Lösungen gefunden werden.
Gerne hilft Ihnen unser Anwalt bei allen Fragen rund um das Kindesrecht. Ein Anwalt für Kindesschutz kann helfen!
Wie wird das Sorgerecht geregelt? Ihr Anwalt zum Sorgerecht in der Schweiz
Anwalt für das Sorgerecht: Das Kindeswohl soll und muss immer an erster Stelle stehen. Das Gericht entscheidet letztlich über einen Vorschlag der Eltern, oder in Ermangelung einer Einigung über die Umstände an sich. Für das Gericht steht das Kindeswohl an oberster Stelle und bildet die Richtschnur für die Entscheidung.
Elterliche Sorge
Jedes Kind steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der Sorge seiner Eltern. Vom Sorgerecht, welches in der Schweiz auch geschiedene Ehepaare weiter für Ihre Kinder behalten, ist die Obhut zu unterscheiden. Die Obhut bedeutet, bei wem das Kind hauptsächlich wohnt und von wem es mehrheitlich betreut wird.
Im Falle einer Scheidung können die Ehepartner eine eigene Regelung treffen, wie sie mit der Obhut der gemeinsamen Kinder verfahren möchten. Hier kann insbesondere geregelt werden, wer wann die Kinder sieht, mit ihnen in den Urlaub fahren darf etc.
In Ermangelung einer Einigung der Parteien kann auch das Gericht subsidiär eine Regelung treffen. Die Sorge wird üblicherweise beiden Eltern zugesprochen. Ausnahmen gibt es aber natürlich für Fälle, wo das Kindeswohl arg gefährdet ist. In solchen drastischen Fällen sagt auch das Bundesgericht, dass die alleinige Sorge eines Elternteils gerechtfertigt sein kann.
Die Sorge umfasst sozusagen die grösseren Entscheidungen das Kind betreffend. Man unterscheidet hier zwischen der Personensorge, also die Wahl des Wohnortes, alle Belange die die Gesundheit, das Fortkommen, die Ausbildung etc. des Kindes betreffen, und der Vermögenssorge, die bspw. das Taschengeld, die Verwaltung von Erbschaften etc. umfasst.
Sind Sie sich in Ihrem Fall nicht sicher, welches Vorgehen am besten ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und beraten und unterstützen Sie bestmöglich auf Ihrem Weg!
Während aufrechter Eheteilen sich beide Partner in der Regel das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Dies ist auch nach einer Scheidung üblich, da das Sorgerecht die grossen und wichtigen Fragen des Kindes betrifft, während die Obhut bedeutet, wo das Kind hauptsächlich lebt und wer es mehrheitlich betreut. Da das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist, gilt es auch nach einer Scheidung, bei grossen Fragen, wie etwa dem Aufenthaltsort des Kindes oder die Frage nach einer Religion oder spezifischen Schulbildung, Konsens zwischen den beiden Partnern herzustellen.
Die Idee des Gesetzgebers ist, dass sich die Eltern selbst einig werden und eine für sie tragfähige Lösung finden. Nur für den Fall, dass das nicht möglich ist, schaltet sich das Scheidungsgericht ein und bestimmt als ultima ratio eine Regelung. Man muss beachten, dass für das Gericht einzig das Kindeswohl Massstab der Prüfung ist, während die Eltern durchaus auch bei der Regelung auf ihre eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten Rücksicht nehmen können und sollen. Es ist daher stets zu empfehlen, solange es irgend möglich ist, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, welche der gerichtlichen Prüfung standhält.
Ihr Anwalt zum alleinigen Sorgerecht
Anwalt für das Sorgerecht: In der Schweiz ist auch nach einer Scheidung die gemeinsame Sorge die Regel. Die alleinige Sorge stellt daher eine Ausnahme dar, welche nur dann in Betracht kommen, wenn schwerwiegende Gründe als deren Rechtfertigung vorliegen. Die alleinige Sorge muss gerichtlich beantragt werden, und es müssen alle den Antrag rechtfertigenden Gründe dargelegt und belegt werden. Wichtige Gründe, welche die alleinige Sorge rechtfertigen können, müssen stets geeignet sein, das Kindeswohl schwer zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Dazu zählen sexueller Missbrauch, schwere Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, Haftstrafen, Gewaltausbrüche, vermögensschädigende Handlungen gegenüber dem Kind (bspw. Veruntreuung von Geldern des Kindes), oder aber auch ein zweifelhaftes Umfeld (bspw. Rotlicht- oder Mafiamilieu).
Ganz wichtig zu beachten ist, bei allem Verständnis für die schwierige Situation, dass man rechtlich klug und bedacht vorgeht. Eine blosse Verweigerung eines Besuchsrechts etc. kann für den Partner, der an sich alles richtig macht und sein Kind schützen möchte, unangenehme Konsequenzen haben und ein Verfahren unnötig verlängern und erschweren. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits so früh als möglich einen Anwalt einzubeziehen, der Ihnen präzise und genau sagen kann, wann welcher Schritt wie erfolgen sollte, um das angestrebte Ziel möglichst rasch und einfach zu erreichen.
Was ist die Obhut?
Anwalt für das Sorgerecht: Die Obhut umschreibt alles, was das tägliche Leben eines Kindes betrifft. An erster Stelle jedoch den Ort, an dem es mit einem Elternteil lebt, der es hauptsächlich betreut. Es ist dabei aber nicht zwingend, dass nur ein Elternteil die Obhut innehat. Es ist genauso denkbar und möglich, alternierende Obhut zu vereinbaren. In diesem Fall teilen sich die Eltern die Obhut nahezu gleichmässig auf und das Kind wird von beiden Partnern betreut. Die Obhut hat aber bspw. auch für den zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes Bedeutung. Dieser muss schliesslich festgelegt werden, und wird regelmässig danach bestimmt, wo das Kind die engste Bindung hat.
Der persönliche Verkehr
Anwalt für das Sorgerecht: Der persönliche Verkehr ist jene Zeit, die der nicht betreuende Elternteil mit seinem Kind verbringt. Dieser wird meist auch geregelt, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Haben beide Partner die Obhut inne, spricht man von Betreuungsanteilen. Der persönliche Verkehr kommt daher nur in Betracht, wenn ein Elternteil alleine die Obhut innehat. Denn, sofern keine anderen Gründe dagegensprechen, der andere Elternteil hat selbstverständlich das Recht auf Kontakt und Umgang mit seinem Kind.
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